Teilegutachten WIRD-TG/N1

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1 Fahrzeughersteller Raddaten: : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 47 Lochkreis (mm)/lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: 1 von 7 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 8,5x HS169 8,5x19 PCD ,1 Kunststoff /12 : AUDI Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET 8P e1*2001/116*0456* /35R19 88W 21P; 22H; 22M; 24J; 24M; 5FE Cabrio; /35R19 88Y 21P; 22H; 22M; 24J; 24M; 5FE 235/35R P; 22H; 22M; 24J; 24M; 54A 723; 73C; 74A; Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 8P e1*2001/116*0217* /35R19 88W 22L; 24J; 24M; 5FE Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 235/35R19 87W 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; Schrägheck 2-türig; 8PB e13*2007/46*1082*.. 5ET /35R19 88Y 22L; 24J; 24M; 5FE /35R B; 22L; 22Q; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO 4F e1*2001/116*0254*.., e13*2007/46*1080* /35R19 51G Limousine u. Kombi; 4F1 e13*2007/46*1080*.. Front- u. Nicht Allroad Quattro; 71E; 723; 729; 73C; 74A;

2 Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO 4F e1*2001/116*0254*.., e13*2007/46*1080* /35R19 91Y 5GG Limousine u. Kombi; 4F1 e13*2007/46*1080* /35R19 93Y 5HA Front- u. 255/35R19 51G Nicht Allroad Quattro; 71E; 723; 729; 73C; 74A; Verkaufsbezeichnung: AUDI TT 8J e1*2001/116*0369* /35R J Cabrio; Coupe; 245/35R M; 22P; 52J 255/35R M; 22P; 24J; 24M; 52J 723; 73C; 74A; ; 76T; 76Z 8J e1*2001/116*0369*.., e1*2001/116*0374* /35R19 91 Cabrio; Coupe; /35R M; 22P 255/35R M; 22P; 24J; 24M 723; 73C; 74A; ; 76T : SEAT Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK 5PN e9*2007/46*0012* /35R FE Altea 4 Freetrack; 723; 73C; 74A; 5PN e9*2007/46*0012* /35R19 88W 5FE Altea Freetrack; 723; 73C; 74A; 5PN e9*2007/46*0012* /35R19 88W 21P; 22P; 24J; 24M Nicht Altea Freetrack;

3 Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK 5P e9*2001/116*0050* /35R FE Altea 4 Freetrack; 723; 73C; 74A; 5P e9*2001/116*0050* /35R19 88W 5FE Altea Freetrack; 723; 73C; 74A; 5P e9*2001/116*0050* /35R19 88W 21P; 22P; 24J; 24M Nicht Altea Freetrack; Verkaufsbezeichnung: LEON 1P e9*2001/116*0052* /35R P; 22P; 24J; 24M Schrägheck; 10B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 1P e9*2001/116*0052* /35R19 88Y 21P; 22P; 24J; 24M Leon Cupra; Leon Cupra R; 10B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 56C; 573; 71E; 723; 73C; 74A; : SKODA Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA 1Z e11*2001/116*0230*.., /35R19 88W 22Q; 24J; 5FE e11*2007/46*0012*.. Limousine; /35R19 88Y 22Q; 24J; 5FE : VOLKSWAGEN

4 Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: GOLF 1K e1*2001/116*0242* /35R19 88W 21P; 22P; 24J; 24M Nur Golf 5; Nur bis /35R19 88Y 21P; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*24; Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS 1KP e1*2001/116*0304* /35R P; 22H; 22M; 24M; 5FE Nur CrossGolf; Nur bis e1*2001/116*0304*13; 1KP e1*2001/116*0304* /35R P; 22H; 22M; 5FE Nur CrossGolf 6; Ab e1*2001/116*0304*21; 1KP e1*2001/116*0304* /35R P; 22P; 24J; 24M; 5FE Nicht CrossGolf; /35R19 88W 21P; 22P; 24J; 24M; 5FE Nur Golf Plus; Nur bis e1*2001/116*0304*13; Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen verwendet werden.

5 Seite: 5 von 7 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.

6 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Seite: 6 von 7 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. ) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.

7 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Seite: 7 von 7

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