3. Weg in der Berufsausbildung in NRW kompakt

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1 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW kompakt Themenblock I: Individualisierung und Flexibilisierung von Ausbildungsverläufen im 3. Weg

2 Warum sind Individualisierung und Flexibilisierung von Ausbildungsverläufen so wichtig? Folie 2 Zunehmend individuellere Bildungsbiographien (weitere Ausdifferenzierung allgemeinbildender und berufsbildender Bildungsgänge, Ausdifferenzierung des Übergangssystems, Maßnahmekarrieren ) Unterschiedliche individuelle Leistungspotenziale Stärken und Schwächen sind individuell ausgeprägt Unterschiedliche individuelle familiäre Kontexte und ggf. Problemkonstellationen Unterschiedliche soziale Umgebungen und kulturelle Bezugsgruppen Steigende Zahl von Jugendlichen mit nicht-deutschem Hintergrund Unterschiedliche lebensweltliche Milieus Fazit: Individualisierung in den Biographien, Potenzialen, Milieus usw. spiegelt sich in den Jugendlichen und muss in der Ausbildung berücksichtigt werden

3 Die Zielgruppe des 3. Weges Leistungsbeschreibung BaE NRW 3. Weg Herausforderungen für die Ausbildungspraxis Folie 3 Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, die ausbildungswillig sind und die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, keine berufliche Erstausbildung haben, wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind, und der besonderen Förderkonzeption der BaE NRW 3. Weg bedürfen, nach Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht an einer Maßnahme der Berufsvorbereitung mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten teilgenommen haben. In begründeten Einzelfällen kann auf die vorherige Teilnahme verzichtet werden ( 421 n Sozialgesetzbuch III, gültig vom bis zum ). Es muss viel Zeit eingeräumt werden zur persönlichen Stabilisierung, zur Regelung persönlicher, sozialer, familiärer und finanzieller Verhältnisse; zur Klärung gesundheitlicher oder psychischer Probleme. Bereits vorhandene Kompetenzen fließen in die individuellen Lernprozesse ein. Die Ausbildung ist stark praxisorientiert zu gestalten. Hoher Stellenwert für individuelle Lernförderung, Sprachförderung und begleitende sozialpädagogische Beratung.

4 Strategien und Instrumente Folie 4 Prävention von Ausbildungsabbruch hat absoluten Vorrang! Individuelle Förderung der Kompetenzentwicklung Ausbildungsbausteine dienen der Strukturierung individueller Ausbildungsverläufe Individuelle Förderplanung steuert individuelle Ausbildungsverläufe

5 Strategien und Instrumente: Prävention von Ausbildungsabbruch Folie 5 Pünktlichkeit und regelmäßige Teilnahme mit verbindlichen Regeln durchsetzen, verlorene Zeit unmittelbar nacharbeiten lassen, positive Sanktionen Förderung selbstständiger Lebensführung (z. B. Kauf der richtigen Fahrkarte, Dresscode) Maßnahmen zur Krisenintervention (z. B. beim Antritt von Haftstrafen, Vermeidung von Unterforderung, Korrektur von Fehlentscheidungen) Bewältigung von Finanzierungsproblemen sozialpädagogische Begleitung/Bildungscoaching als individueller Beratungs- und Begleitungsprozess aller an der Ausbildung Beteiligten (gemeinsame Verantwortung funktional geteilte Zuständigkeiten) sozialpädagogische Begleitung/Bildungscoaching als professionelle Haltung aller an der Ausbildung Beteiligten sozialpädagogische Begleitung/Bildungscoaching dient der zunehmenden Stärkung der Selbstverantwortung der Auszubildenden über ihren eigenen weiteren beruflichen Entwicklungsprozess Die Präventionsmaßnahmen sollen mit Zielvereinbarungen begleitet werden

6 Strategien und Instrumente: Individuelle Förderung der Kompetenzentwicklung Folie 6 Angebote zur Förderung sozialer Kompetenzen (z. B. Kommunikationstrainings, Angebote gemeinsamer Freizeitgestaltung) Angebote zur Förderung von Methodenkompetenz (z. B. Techniken des Lernen lernens, Markieren lernen) Angebote zur Förderung fachkompetenter Arbeitsausführung (z. B. Dokumentation des Fortschritts in der Arbeitsausführung) Angebote zur Förderung interkultureller Kompetenz (z. B. Moscheebesuch) Angebote zur Förderung von IT-Kompetenz (z. B. Umgang mit Suchmaschinen/Suchstrategien) Begleitung des Berufsschulunterrichts Angebote zum Stütz- und Förderunterricht Vorbereitung, Begleitung (ggf. Krisenintervention), Auswertung der betrieblichen Ausbildungsphasen

7 Strategien und Instrumente: Individualisierung von Ausbildungsverläufen auf der Grundlage von Ausbildungsbausteinen Folie 7 Ausbildungsbausteine strukturieren individuell unterschiedliche Lernverläufe, weil Lern- und Entwicklungsziele auf die einzelnen Auszubildenden bezogen werden. AB 1 AB 3 AB 2 AB 4 AB 5 AB 6 AB 1 AB 2 AB 3 AB 1 AB 2 AB 3 AB 4 AB 5 AB 6

8 Strategien und Instrumente: Individuelle Förderplanung zur Steuerung individueller Ausbildungsverläufe Folie 8 Lernziele LF1 LF2 LF3 LF4 LF5 LF6 LF7 LF8 AB1 AB 2 AB 3 AB 4 AB 5 AB 6 Lernziele Vereinbarung Vereinbarung Vereinbarung Zwischenprüfung Abschlussprüfung Arbeit im Betrieb

9 Strategien und Instrumente: Verlängerung der Ausbildungszeit Folie 9 Wiedereinstieg in die Ausbildung nach Abbruch bzw. Unterbrechung Nicht selbst verschuldete Fehlzeiten (Schwangerschaft, Haftstrafe, Therapie, Rehabilitation) Kompetenzentwicklung (integrierte Berufsvorbereitung) Verlängerung der Ausbildungszeit Längere Lernzeiten (Lernschwierigkeiten, berufsbezogene Allgemeinbildung Persönliche und soziale Stabilisierung Sollte sich im Maßnahmeverlauf herausstellen, dass einzelne Teilnehmer die fachlichen Anforderungen der angestrebten Ausbildung nicht in der entsprechenden Zeit bewältigen können, kann nach 8 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz, 27 b Handwerksordnung die Ausbildung verlängert werden. Eine Verlängerung der Ausbildung bedarf der Zustimmung der Arbeitsagentur bzw. der ARGE

10 Folie 10 BBiG 8 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit Empfehlungen des Hauptausschusses des BIBB: Verlängerungsgründe (1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung). (2) In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden zu hören. (3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Richtlinien erlassen. (1) Nachfolgende Gründe können eine Verlängerung erforderlich machen: erkennbare schwere Mängel in der Ausbildung, Nichterreichen des Leistungszieles der Berufsschulklasse, längere, vom Auszubildenden nicht zu vertretende Ausfallzeiten (z. B. infolge Krankheit), körperliche, geistige und seelische Behinderung des Auszubildenden, die dazu führen, dass das Ausbildungsziel nicht in der vereinbarten Ausbildungszeit erreicht werden kann, Betreuung des eigenen Kindes oder von pflegebedürftigen Angehörigen, verkürzte tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit ( 8 Abs. 1 S. 2 BBiG/ 27 b Abs. 1 S. 2 HwO). (2) Bei Festlegung der Verlängerungszeit sind die Prüfungstermine zu berücksichtigen Quelle: Hauptausschussempfehlung 129 vom 27. Juni ( )

11 Umgang mit Abbruch und Wiedereinstieg in der BaE NRW 3. Weg Folie 11 Unterbrechungen wie im Landespilotprojekt sind nicht mehr möglich Absoluten Vorrang hat die Prävention eines Abbruches durch individuelle Qualifizierung und Förderung und eine darauf bezogene Förderplanung Wenn es dennoch zu einem Abbruch kommt, sind die Möglichkeit des Wiedereintritts zu erörtern

12 Wiedereingliederung von Auszubildenden nach Abbruch Folie 12 Nach einem Abbruch ist eine Wiedereingliederung durch Zuweisung möglich Die neu zugewiesenen Teilnehmer müssen sich im gleichen Ausbildungsjahr befinden, wie die regulär zugewiesenen Teilnehmer Die Zuweisung setzt voraus, dass freie Teilnehmerplätze vorhanden sind Die Eingliederung nach Abbruch ist auch möglich für Abbrüche bzw. Wechsel aus Regel-BaE und betrieblicher Ausbildung In die Gruppe werden nur solche Auszubildenden zugewiesen, die zum gleichen Zeitpunkt wie die Restgruppe zur Abschlussprüfung gehen und die trotz zusätzlicher Förderung mit abh keine betriebliche Anschlussausbildungsstelle finden.

13 Bisherige Erfahrungen aus dem Pilotprojekt zur Prävention von Abbrüchen Folie 13 Klare und transparente Regeln und Sanktionen Positive Zielvereinbarungen (Was kannst du schon? Was willst Du als nächstes erreichen?) Defizite in zu entwickelnde Stärken umformulieren ein offensives Ansprechen der Gefahr des Abbruchs ist notwendig: gemeinsam individuelle Wege suchen und finden, die helfen können, um Abbrüche zu vermeiden Am Auszubildenden dran bleiben Möglichst alle Akteure in gemeinsame Abstimmungsgespräche einbeziehen, um andere Lösungen als den Abbruch zu finden, Handlungsspielräume ausloten, Praxiserfahrungen der Träger in die Abstimmungsgespräche einbeziehen Zielvereinbarungen über die gefundenen Lösungswege schriftlich festhalten und zwischenzeitlich überprüfen Wenn es dennoch zum Abbruch kommt, Zielvereinbarungen darüber schließen, wann über einen evtl. Wiedereinstieg erneut gesprochen werden soll Zielvereinbarungen über Leistungen in der Zeit zwischen Abbruch und evtl. Wiedereinstieg verabreden

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