Trinkwasserdesinfektion in der Trinkwasserinstallation eine prophylaktische Maßnahme?

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1 Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Umwelthygiene, Umweltmedizin ÖGD-Fortbildungsveranstaltung Güstrow 13.April 2011 Trinkwasserdesinfektion in der Trinkwasserinstallation eine prophylaktische Maßnahme? Wilfried Puchert Legionellenprophylaxe Beispiel: Neubau eines Hallenbades Bei der Kontrolle stellt das GA fest, dass eine Desinfektionsanlage nach der Wasseruhr installiert wurde. GA gibt eine Stellungnahme ab aufgrund der einwandfreien Trinkwasserqualität vom Wasserversorger, gibt es keinen Grund für eine permanente Desinfektion Sollten sie den Ausbau der Chlordioxidanlage verlangen, werden wir diese durch den Hersteller ausbauen lassen. Für diesen Fall geht die Verantwortung für die Trinkwasser-Hygiene und die Legionellenprophylaxe an Sie bzw. den Betreiber über. Antwort des Planungsbüros: Da in unserem Büro bei Einsatz von allein thermischer Behandlung bereits negative Erfahrungen gemacht wurden, halten wir den Einsatz der chemischen Desinfektion für sinnvoll und zur Sicherheit für notwendig. Sollten sie den Ausbau der Chlordioxidanlage verlangen, werden wir diese durch den Hersteller ausbauen lassen. Für diesen Fall geht die Verantwortung für die Trinkwasser-Hygiene und die Legionellenprophylaxe an Sie bzw. den Betreiber über. Folie 2 1

2 AquaDomo Solutions Für eine kontinuierliche Desinfektion in Risikosystemen (Krankenhäuser, Altenheime) empfiehlt sich das Desinfektionsmittel TRdes aktiv (Chlordioxid). Durch die kontinuierliche, proportionale Einbringung des Desinfektionsmittels kann von einer Keimfreiheit der Leitungssysteme ausgegangen werden. Hotelpower.ch Warmwasser Standardmassnahmen Energiesparbereich: Warmwasser Falls diese Sicherheitstemperaturen aus technischen oder Energiespargründen nicht gehalten werden können, sind folgende alternative Verfahren vorzusehen: Desinfektion mittels Ozon, UV und Ionisierung chemische Desinfektion mit Javel oder H 2 O 2 elektrolytische Desinfektion Folie 3 Vorhaben: Umbau des Wasserturms in Radolfzell zu einem Nullenergie-Hochhaus Die Energie für Heizung und Warmwasser wird über Wärmepumpen aus dem Grundwasser sowie über eine solarthermische Anlage an der Fassade und auf dem Dach gewonnen. Ein Solar-Schichtenspeichersystem ermöglicht die Absenkung der Warmwassertemperatur von 60 C auf 45 C. Folie 4 2

3 Was versteht man unter einer Desinfektion? laut dem Deutschen Arzneimittelbuch (DAB): Totes oder lebendes Material in einen Zustand versetzen, dass es nicht mehr infizieren kann. Desinfektion ist das Abtöten bzw. bei Viren die irreversible Inaktivierung der Erreger übertragbarer Krankheiten (DIN ) Nach W 290 Abtötung oder Inaktivierung von Krankheitserregern (Bakterien, Viren und Parasiten) sowie unspezifischen (nicht pathogenen) Mikroorganismen Bakteriensporen werden bei der Desinfektion nicht abgetötet Folie 5 Beispiel für ein Wasserwerk Desinfektionsmittelzugabe Folie 6 3

4 Beispiel für Hausinstallation Desinfektionsmittelzugabe Folie 7 Beispiel für Hausinstallation Desinfektion ist kein Ersatz fürs Denken! Sanierungserfolg einer Hochchlorung: Legionellen tot Aber: Edelstahlleitungen defekt Millionenschaden! (Mathys, Münster) Folie 8 4

5 Reaktionen bei der Desinfektion Folie 9 Reaktionen bei der Desinfektion Haloformbildung Folie 10 5

6 Folie 11 Folie 12 6

7 Folie 13 Dr.Koch Gelsenkirchen Folie 14 7

8 Beispiel 1 R: /100 ml R: KBE/100 ml R: /100 ml R: /100 ml R: /100 ml R: /100 ml R: /100 ml Folie 15 Beispiel 2 Desinfektionsanlage Desinfektionsanlage 1700/100 ml 100/100 ml 33/100 ml Folie 16 8

9 Folie 17 Die PROTECTOLYSE die preiswerte Hygienesicherheit für kleine Trinkwassersysteme wie in Seniorenheimen, Schulen und Wohnanlagen Das produzierte Desinfektionsmittel ist so effektiv, dass es bereits in einer niedrigen Konzentration bei einer Zudosierung von 1:1000 die Abtötung der Legionellen und anderer Bakterien sicherstellt. Die Hygienesicherheit ist beim PROTECTOLYSE - Verfahren unvergleichlich höher, da die Desinfektion kontinuierlich stattfindet. Folie 18 9

10 Infektionsschutzgesetz 37 Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie von Schwimm- und Badebeckenwasser, Überwachung (1) Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Folie 19 TrinkwV Allgemeine Anforderungen Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Dieses Erfordernis gilt als erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind und das Wasser für den menschlichen Gebrauch den Anforderungen dieser Verordnung entspricht Folie 20 10

11 Forderungen der DIN 2000 Pkt. 4.7 Versorgungsanlagen Planung, Bau, Betrieb und Installation aller Anlagen zur Wasserversorgung haben eine hohe Versorgungssicherheit und einwandfreie hygienische Bedingungen sicherzustellen. Insbesondere ist der Eintrag von Schadstoffen und Mikroorganismen von außen soweit wie möglich zu verhindern. Folie 21 Forderungen der DIN 2000 Pkt. 6.9 Inbetriebnahme Vor Inbetriebnahme und nach Instandsetzung sind die Anlagen gründlich zu reinigen. Vor Betriebsfreigabe ist der mikrobiologisch einwandfreie Zustand grundsätzlich durch Untersuchungen nachzuweisen. Folie 22 11

12 TrinkwV Mikrobiologische Anforderungen (1) Im Wasser für den menschlichen Gebrauch dürfen Krankheitserreger im Sinne des 2 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. (2) Grenzwerte der Anlage 1 Teil I dürfen nicht überschritten werden Folie 23 TrinkwV Mikrobiologische Anforderungen (4) Soweit der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungs- oder Wassergewinnungsanlage oder ein von ihnen Beauftragter hinsichtlich mikrobieller Belastungen des Rohwassers Tatsachen feststellen, die zum Auftreten einer muss übertragbaren eine Krankheit Aufbereitung, führen können, erforderlichenfalls oder annehmen, dass solche unter Tatsachen Einschluss vorliegen, muss einer Aufbereitung, Desinfektion, erforderlichenfalls nach den unter allgemein Einschluss einer anerkannten Desinfektion, nach Regeln den allgemein der anerkannten Technik Regeln erfolgen der Technik erfolgen. In Leitungsnetzen oder Teilen davon, in denen die Anforderungen nach Absatz 1 oder 2 nur durch Desinfektion eingehalten werden können, müssen der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage eine hinreichende Desinfektionskapazität durch freies Chlor oder Chlordioxid vorhalten. Folie 24 12

13 TrinkwV Chemische Anforderungen (1) Im Wasser für den menschlichen Gebrauch dürfen chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Minimierungsgebot (3) Konzentrationen von chemischen Stoffen sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand möglich ist (Einzelfallprüfung) Folie 25 TrinkwV Stelle der Einhaltung 1. bei Wasser, das auf Grundstücken oder in Gebäuden und Einrichtungen oder in Wasser-, Luft- oder Landfahrzeugen auf Leitungswegen bereitgestellt wird, am Austritt aus denjenigen Zapfstellen, die der Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch dienen; 2. Entnahmestelle an Tankfahrzeugen 3. am Punkt der Abfüllung für Flaschen oder andere Behälter 4. bei in einem Lebensmittelbetrieb verwendeten Wasser an der Stelle der Verwendung des Wassers im Betrieb. Folie 26 13

14 TrinkwV Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (1) Zur Aufbereitung des Wassers für den menschlichen Gebrauch dürfen nur Stoffe verwendet werden, die vom Bundesministerium für Gesundheit in einer Liste im Bundesgesundheitsblatt bekannt gemacht worden sind. Die Liste hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Reinheitsanforderungen 2. Verwendungszwecke, für die sie ausschließlich eingesetzt werden dürfen 3. Zulässige Zugabemenge 4. Zulässige Höchstkonzentrationen von im Wasser verbleibenden Restmengen und Reaktionsprodukten Folie 27 TrinkwV 2001 Folie 28 14

15 Wirksamkeit der Desinfektionsverfahren Verfahren Chlorgas Chloramin Hypochlorit Chlordioxid Formel Cl 2 NH 2 Cl NaOCl ClO 2 Dosis in mg/l 0,2 0,5 0,2 0,5 2,4 6 0,1 0,3 Reaktionszeit (min) Wirkung auf Bakterien gut gut gut gut Wirkung auf Viren befriedigend fraglich fraglich gut Zulässige Zugabe nach 11 (mg/l) 1,2 im Trinkwasser nicht zugelassen 1,2 0,4 Max. Konzentrationen Nach Aufbereitung 0,3-0,3 0,2 Folie 29 Arbeitsblätter zur Desinfektion W Chlordioxid in der Wasseraufbereitung W Ozon in der Wasseraufbereitung W Kaliumpermanganat in der Wasseraufbereitung W Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser mit Chlor und Hypochloriten (Ersatz für W 203) W Trinkwasserdesinfektion W Reinigung und Desinfektion von Wasserverteilungsanlagen W UV-Anlagen zur Desinfektion von Trinkwasser W UV-Desinfektionsanlagen W Ermittlung von THM-Bildungspotential W Chlordosieranlagen W Dosieranlagen für Chlordioxid W Anlagen zur Erzeugung und Dosierung von Ozon Folie 30 15

16 Was ist vor einer Desinfektion zu klären? Analyse der Ausgangssituation Reinigung mechanische und chemische Verfahren Desinfektion Desinfektionsmittel Desinfektionsgeräte Wie kontrolliere ich den Erfolg der Sanierung? Folie 31 Zusammenfassung Die Maßnahmen müssen anlassbezogen sein! im Einzelfall ist zu prüfen, ob eine Desinfektion notwendig ist. Sind bei der Planung, beim Bau und Betrieb die allgemein anerkannten Regeln der Technik umgesetzt? Was muss bekannt sein: die konkrete Kontaminationsart die Kontaminationsquelle (systemisch oder lokal) Welche Aufbereitung ist notwendig z.b. Filtration oder Reinigung? Welches Desinfektionsverfahren ist für mein Problem geeignet? 16

17 Fazit Trinkwasserdesinfektion ist keine prophylaktische Maßnahme! Sie überdeckt nur technische Mängel und täuscht eine Sicherheit vor!!! Prophylaxe in der Trinkwasserinstallation bedeutet, dass bei der Planung, Bau und Betrieb der Anlagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik angewandt werden. Folie 33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 34 17

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