Institutsreglement. Institut Spezielle Pädagogik und Psychologie ISP der Pädagogischen Hochschule PH der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW

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1 Institutsreglement Institut Spezielle Pädagogik und Psychologie ISP der Pädagogischen Hochschule PH der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW Gestützt auf die Geschäftsordnung der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz PH FHNW vom und die ihr zugrunde liegenden übergeordneten Rechtssetzungen gibt sich die Leitung des Instituts Spezielle Pädagogik und Psychologie ISP das folgende Institutsreglement: Erarbeitet im Rahmen der Institutskonferenzen mit den Mitarbeitenden und der Delegiertenkonferenz mit den Vertreterinnen und Vertretern der Studiengänge ausgehend vom - Institutsreglement des Instituts für Spezielle Pädagogik und Psychologie an der Universität Basel vom 10. Dezember 2002 sowie der - Vorlage zum Institutsreglement verabschiedet durch die Hochschulleitung PH FHNW am 28. März Institutsreglement des Instituts Spezielle Pädagogik und Psychologie 1

2 A. Selbstverständnis des Instituts Spezielle Pädagogik und Psychologie ISP Das Institut Spezielle Pädagogik und Psychologie ISP ist ein Institut der Pädagogischen Hochschule PH FHNW und bildet an den Abteilungen - Heilpädagogische Früherziehung/Heilpädagogik im Vorschulbereich HFE/HPV, - Schulische Heilpädagogik SHP und - Logopädie LP im Rahmen der gleichnamigen EDK-anerkannten Studiengänge das entsprechende Fachpersonal aus; der Studiengang - Psychomotorik-Therapie PMT wird von der Gymnastik-Diplom-Schule/Institut für Bewegungspädagogik und therapie GDS/IfB im Leistungsauftrag gemäss Zusammenarbeitsvertrag vom geführt. Es umfasst die Trägerinnen und Träger von Lehre, Forschung und Entwicklung sowie Weiterbildung und Dienstleistung in diesen Fachbereichen. Es erbringt weitere Ausbildungs- und Dienstleistungen und beteiligt sich aktiv an der Weiterentwicklung der erwähnten Bereiche in den Kantonen der Nordwestschweiz. Es organisiert und koordiniert die Tätigkeit seiner Mitglieder und plant den Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel. Es kooperiert mit den anderen Instituten der PH FHNW. Gemäss der Geschäftsordnung der PH FHNW (Kapitel A, Abs. 2) verpflichtet sich das ISP als Teil der PH FHNW und damit als Teil der FHNW auf qualitativ hochstehende berufsorientierte Studiengänge aufgrund anwendungs- und berufsfeldorientierter Forschung. Die Studiengänge sind darauf ausgerichtet, Studierende als Fachpersonen für - Heilpädagogische Früherziehung/Heilpädagogik im Vorschulbereich HFE/HPV, - Schulische Heilpädagogik SHP, - Logopädie LP und - Psychomotorik-Therapie PMT (in Zusammenarbeit mit der GDS/IfB) in die Praxis zu entlassen, was zugleich praktisches Können und berufliches Fachwissen sowie soziale Kompetenz und damit eine praxisorientierte und wissenschaftsgestützte Berufsqualifikation ermöglicht. Was die Wertorientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Leitlinien der Führung und der Personalpolitik sowie die Ausrichtung des ISP betrifft, handelt das ISP gemäss der Geschäftsordnung der PH FHNW (vgl. GO der PH FHNW, Kapital A., Abs. 3 und Abs. 4, Abs. 5, Abs. 6). Institutsreglement des Instituts Spezielle Pädagogik und Psychologie ISP 2

3 B. Organisation und Gliederung des ISP Als Institut (vgl. GO der PH FHNW, Kapitel B, Abs. 2) ist das ISP ein Träger des Leistungsangebots der PH der FHNW. Dem Institut gehören die Studierenden der entsprechenden Studiengänge an, ebenso alle Mitarbeitenden, welche ihre Haupttätigkeit in dem Institut erbringen und dem/der Institutsleitenden bzw. den Abteilungsleitenden in der Personalverantwortlichkeit zugewiesen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ISP der PH FHNW sind in der Produktgruppe (vgl. GO der PH FHNW, Kapitel B., Abs.1.1) der Ausbildung und/oder der Weiterbildung und Beratung, der Forschung und Entwicklung tätig. Die Mitarbeitenden wirken im Rahmen der Institutskonferenzen bei der Umsetzung, Weiterentwicklung und Planung des Leistungsauftrages mit. Das Institut Spezielle Pädagogik und Psychologie wird von einer Leiterin bzw. einem Leiter geführt, im Folgenden Institutsleiterin bzw. Institutsleiter genannt. Sitz des ISP ist Basel. Das Institut Spezielle Pädagogik und Psychologie gliedert sich in die Abteilungen: - Heilpädagogische Früherziehung/Heilpädagogik im Vorschulbereich HFE/HPV, - Schulische Heilpädagogik SHP und - Logopädie LP mit Standort Basel; der Studiengang - Psychomotorik-Therapie PMT wird von der GDS/IfB im Leistungsauftrag mit Standort Basel geführt. Die Abteilungen werden je von einer Abteilungsleiterin bzw. einem Abteilungsleiter geführt. Institutsreglement des Instituts Spezielle Pädagogik und Psychologie 3

4 C. Instanzen, Gremien und Kompetenzverteilungen Institutsleiterin bzw. Institutsleiter Die Leiterin bzw. der Leiter des ISP vertritt das Institut in der Hochschulleitung und gegenüber Dritten. Sie/er ist der Hochschulleitung gegenüber verantwortlich für die wissenschaftliche, pädagogische und administrative Führung des Instituts, für die Angebots- und Programmplanung, für die permanente Weiterentwicklung der Produkte sowie für die Vernetzung mit anderen Instituten und Leistungsbereichen. Sie/er leitet das Institut (vgl. GO der PH FHNW, Kapitel B, Abs.3); sie/er trägt die Verantwortung für - die finanziellen, personellen und räumlichen Ressourcen des ISP (Personalentwicklung, inkl. Anstellungen gemäss Kompetenzregelung, Koordination der institutsinternen Funktionen und Aktivitäten, Erteilen von Leistungsaufträgen an die Abteilungen bzw. an andere direkt unterstellte Organisationseinheiten und Steuerung der Auftragserfüllung, Controlling, Qualitätsmanagement, Kontrollen der Institutsaktivitäten), sie/er - formuliert die Ziele der Institutsentwicklung, - entwickelt das Produkteangebot des ISP, - vertritt das Institut und die Ausbildungen nach innen und nach aussen, - informiert und kommuniziert innerhalb des ISP, - führt den Vorsitz in der Institutsleitung und - stellt die institutsübergreifende Kooperation sicher. Sie/er beantragt zuhanden der Direktorin bzw. des Direktors der Pädagogischen Hochschule die Wahl und Entlassung der Abteilungsleitenden. Sie/er kann Dozierende für ausgewählte Bereiche und Aufgaben einsetzen. Die Aufgaben werden gemäss schriftlicher Weisung konkretisiert. Institutsleitung Die Institutsleitung unterstützt die Leiterin bzw. den Leiter des Instituts bei ihren/seinen operativen Führungsaufgaben und berät sie/ihn in allen wichtigen Geschäften des Instituts. Sie besteht aus der Institutsleiterin bzw. dem Institutsleiter des ISP sowie den Leiterinnen und Leitern der Abteilungen und des Sekretariats des ISP. Die Geschäftsführung wird durch die Institutsleitung geregelt. Sie hält in regelmässigen Abständen Sitzungen ab. Die Einladung erfolgt durch die Leiterin/den Leiter des ISP. Die Sitzungen werden protokolliert. Sie kann zeitlich befristete Mandate erteilen. Institutsreglement des Instituts Spezielle Pädagogik und Psychologie ISP 4

5 Sie stellt die Mitwirkung der Studierenden im Rahmen des ISP sicher. Institutskonferenz Der Institutskonferenz gehören als Mitglieder die in der - Institutsleitung, den - Abteilungsleitungen, den - Praxisleitungen und in der - Sekretariatsleitung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die - Abteilungsleitung Psychomotorik-Therapie der GDS/IfB und die - Koordinatorin/der Koordinator der studiengangsübergreifenden Lehrveranstaltungen an. Ausserdem können Vertreterinnen und Vertreter der - Lehrbeauftragten sowie der - wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Assistierenden beigezogen werden. Die Institutskonferenz nimmt zu Handen der Institutsleitung Stellung zu Fragen des Instituts und kann entsprechende Anträge stellen. Zudem wird sie über die laufenden Geschäfte informiert und verabschiedet Kenntnisnahmen zu allen relevanten Belangen des Instituts. Sie dient der gegenseitigen Information und der Vorbereitung von Entscheiden in allen wichtigen Fragen, die das Institut betreffen. Die Institutskonferenz wird von der Institutsleitung, die den Vorsitz führt, regelmässig einberufen. Die Sitzungsdaten werden jährlich festgelegt. Die Sitzungen werden protokolliert. Die Mitglieder der Institutskonferenz haben ein Antragsrecht. Anträge werden durch einfachen Mehrheitsbeschluss in den Konferenzen verbindlich traktandiert. Mit einfacher Mehrheit kann die Institutskonferenz Traktanden für die Institutsleitung setzen. Für deren Behandlung wird eine Vertretung der Konferenz an die Leitungssitzung eingeladen. Für einzelne Traktanden, insbesondere solche, die von der Konferenz selbst auf die Tagesordnung gesetzt werden, kann der/die Institutsleiter/in die Verhandlungsführung an Mitglieder der Konferenz delegieren. Im noch zu erarbeitenden Mitwirkungsreglement wird festgehalten, dass die Mitglieder der Mitwirkungskommission die Einladung zur Institutskonferenz zur Kenntnis erhalten. Abteilungsleiterin bzw. Abteilungsleiter Die Leiterinnen und Leiter der Abteilungen vertreten ihre Abteilung in der Institutsleitung und gegenüber Dritten. Die Leiterinnen bzw. Leiter der Abteilungen sind der Institutsleiterin bzw. dem Institutsleiter gegenüber verantwortlich für Institutsreglement des Instituts Spezielle Pädagogik und Psychologie 5

6 - die Führung der Mitarbeitenden (Dozierende, wissenschaftliche Mitarbeitende, Assistierende sowie übriges Personal) der zugeordneten Studiengänge, - die Einhaltung der inhaltlichen Ziele, - die Einhaltung des Budgets, - die wissenschaftliche, pädagogische und administrative Führung der Studiengänge, - die permanente Weiterentwicklung der Studiengänge und - den Informations- und Erfahrungsaustausch mit den berufs- und stufenspezifischen Fachgremien. Sie leiten die Sitzungen der Abteilungsleitung. Sie planen Veranstaltungen zur Weiterentwicklung der Abteilung und der Studiengänge und führen sie durch. Sie sind Ansprechperson für Studierende, Dozierende und Mitarbeitende der Abteilung. Sie können in ihrer Abteilung Ressortverantwortliche und Arbeitsgruppen mandatieren. Sie können in ihrer Abteilung die erforderlichen Arbeitsgruppen, Gesprächsforen und Kommissionen einrichten und ihre Aufgaben durch Weisungen konkretisieren. Abteilungsleitung Die Abteilungsleitung unterstützt den Leiter/die Leiterin der Abteilung bei seinen/ihren operativen Führungsaufgaben und berät ihn/sie in allen wichtigen Geschäften der Abteilung. Die Abteilungsleitung ist das Koordinationsgremium der Abteilung. Die Abteilungsleitung besteht aus den Funktionstragenden der Abteilung. Die Geschäftsführung wird durch die Abteilungsleitung geregelt. Sie hält in regelmässigen Abständen Sitzungen ab. Die Einladung erfolgt durch die Leiterin bzw. den Leiter der Abteilung. Die Sitzungen werden protokolliert. Sie kann zeitlich befristete Mandate erteilen. Delegiertenkonferenz der Studierenden Die Delegiertenkonferenz der Studierenden setzt sich aus der - Institutsleitung und - je zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern aus jedem vom Institut bzw. in Zusammenarbeit mit dem ISP durchgeführten Studiengang zusammen. Die Vertretungen werden von den Studierenden bestimmt. Die Delegiertenkonferenz wird mindestens einmal pro Semester von der Institutsleiterin/dem Institutsleiter einberufen. Sie wird von der Institutsleitung über wichtige Fragen des Instituts informiert und dazu angehört. Sie kann auch von sich aus Vorschläge unterbreiten. Institutsreglement des Instituts Spezielle Pädagogik und Psychologie ISP 6

7 D. Kompetenzregelungen -Kompetenzregelungen innerhalb der PH FHNW gemäss GO PHNW, Anhang D, Teil 1 Funktionendiagramm, ergänzt durch das Funktionendiagramm des Instituts -Bezüge zu den Sitzen der PH FHNW gemäss GO, Anhang D, Teil 3 Sitz- und Vorortsfunktionen -Bezüge zu den Services gemäss GO PH FHNW, Anhang D, Teil 4 Rollen, Funktionen, Aufgaben und Organisationen Services E. Übergangsbestimmungen Übergangsbestimmungen gemäss GO PH FHNW, Anhang D, Teil 2 Übergangsbestimmungen F. Schlussbestimmungen Dieses Reglement wird von der Institutsleitung erlassen und der Institutskonferenz sowie der Delegiertenkonferenz der Studierenden zur Kenntnis gebracht. Es tritt nach Genehmigung durch die Leitung der Pädagogischen Hochschule FHNW vorerst für ein Jahr provisorisch in Kraft. Mit Inkraftsetzung des Institutsreglementes werden die Gremien und Organe der internen Führung und Arbeitsorganisation, welche auf altrechtlichen Verordnungen und Regelungen beruhen, ausser Kraft gesetzt. Basel, den... Leiter Institut Spezielle Pädagogik und Psychologie Genehmigt durch die Leitung der Pädagogischen Hochschule FHNW am... Institutsreglement des Instituts Spezielle Pädagogik und Psychologie 7

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