Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen. Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen. Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher"

Transkript

1 und Rückstellungen Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

2 Dienen der periodengerechten Gewinnermittlung. Betriebseinnahmen/-ausgaben sind in dem Wirtschaftsjahr zu erfassen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Ansatz in der Bilanz als aktive oder passive Rechnungsabgrenzungsposten.

3 Rechnungsabgrenzungsposten sind anzusetzen: Auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, 250 Abs. 1 Satz 1 HGB 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG

4 Rechnungsabgrenzungsposten sind anzusetzen: Auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, 250 Abs. 2 HGB 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG

5 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP): Bildung eines aktiven RAP auf der Aktivseite der Bilanz. Buchungssatz bei Bildung eines arap: aktiver RAP an Aufwandskonto Buchungssatz bei Auflösung des arap im Folgejahr: Aufwandskonto an aktiver RAP

6 Beispiel aktiver RAP: Am wird die betriebliche Haftpflichtersicherung für die Zeit vom bis i. H. v ,- vom betrieblichen Bankkonto überwiesen. Buchungssatz bei Zahlung: Versicherungsaufwendungen 1.200,- an Bank 1.200,-

7 Fortsetzung Beispiel aktiver RAP: Beachte: 3 Monate ( ) = Wirtschaftsjahr Monate ( ) = Wirtschaftsjahr 2007 Folge: Bildung eines aktiven RAPs i. H. v. 9/12 v ,- = 900,- Buchungssatz im Rahmen des Jahresabschlusses: Aktiver RAP 900,- an Versicherungsaufwendungen 900,-

8 Fortsetzung Beispiel aktiver RAP: Im Jahresabschluss 2006 wird nur der auf dieses Wirtschaftsjahr entfallende Aufwand = 300,- gewinnmindernd berücksichtigt. Der auf das Jahr 2007 entfallende Aufwand wird durch Auflösung des aktiven RAP in 2007 gewinnmindernd berücksichtigt. Buchungssatz bei Auflösung des aktiven RAP in 2007: Versicherungsaufwendungen 900,- an aktiver RAP 900,-

9 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP): Bildung eines passiven RAP auf der Passivseite der Bilanz. Buchungssatz bei Bildung eines prap: Ertragskonto an passiver RAP Buchungssatz bei Auflösung des arap im Folgejahr: passiver RAP an Ertragskonto

10 Beispiel passiver RAP: Am wird die Miete für betriebliche vermietete Räume für die Zeit vom bis i. H. v ,- dem betrieblichen Bankkonto gutgeschrieben. Buchungssatz bei Zahlung: Bank 4.800,- an Mieterträge 4.800,-

11 Fortsetzung Beispiel passiver RAP: Beachte: 6 Monate ( ) = Wirtschaftsjahr Monate ( ) = Wirtschaftsjahr 2007 Folge: Bildung eines passiven RAPs i. H. v. 6/12 v ,- = 2.400,- Buchungssatz im Rahmen des Jahresabschlusses: Mieterträge 2.400,- an passiver RAP 2.400,-

12 Fortsetzung Beispiel aktiver RAP: Im Jahresabschluss 2006 wird nur der auf dieses Wirtschaftsjahr entfallende Ertrag = 2.400,- gewinnerhöhend berücksichtigt. Der auf das Jahr 2007 entfallende Ertrag wird durch Auflösung des passiven RAP in 2007 gewinnerhöhend berücksichtigt. Buchungssatz bei Auflösung des passiven RAP in 2007: passiver RAP 2.400,- an Mieterträge 2.400,-

13 Abgrenzung aktiver RAP Sonstige Verbindlichkeit Aufwand vor dem Bilanzstichtag Ausgabe nach dem Bilanzstichtag Folge: Ausweis einer sonstigen Verbindlichkeit auf der Passivseite der Bilanz

14 Beispiel sonstige Verbindlichkeit: Die am fällige Miete i. H. v ,- wird erst am durch Überweisung vom betrieblichen Bankkonto bezahlt. Buchungssatz am : Mietaufwand 1.000,- an sonstige Verbindlichkeiten 1.000,-

15 Abgrenzung passiver RAP Sonstige Forderung Ertrag vor dem Bilanzstichtag Einnahme nach dem Bilanzstichtag Folge: Ausweis einer sonstigen Forderung auf der Aktivseite der Bilanz

16 Beispiel sonstige Forderung: Die am und fällige Miete i. H. v. je 2.500,- wird erst am durch Gutschrift auf dem betrieblichen Bankkonto vereinnahmt: Buchungssatz am : Sonstige Forderungen 2.500,- an Mieterträge 2.500,- Buchungssatz am : Sonstige Forderungen 2.500,- an Mieterträge 2.500,-

17 Laufendes Wj. Folgejahr Aktiver RAP Ausgabe Aufwand Passiver RAP Einnahme Ertrag Sonstige Forderungen Sonstige Verbindlichkeit Ertrag Aufwand Einnahme Ausgabe

18 Rückstellungen Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken. Gewinnmindernde Einbuchung in HB/StB auf der Passivseite der Bilanz. Bildung von Rückstellungen in der Steuerbilanz (StB) nur eingeschränkt möglich.

19 Rückstellungen Rückstellungen können ein Hilfsmittel der Bilanzpolitik sein. Bei guter Ertragslage kann Steuerbilanzgewinn gedrückt werden (niedriger Gewinn = niedrige Steuern). Rückstellungen unterscheiden sich von Verbindlichkeiten dadurch, dass sie für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden.

20 Rückstellungen nach Handelsrecht Passivierungsgebot, d.h. Rückstellungen müssen nach 249 HGB gebildet werden für ungewisse Verbindlichkeiten, 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monate nachgeholt werden, 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB. für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt wird, 249 Abs.1 Satz 2 Nr. 1 HGB. für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 HGB.

21 Rückstellungen nach Handelsrecht Passivierungswahlrecht, d.h. Rückstellungen dürfen nach 249 HGB gebildet werden für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr in der Zeit vom bis nachgeholt werden, 249 Abs. 1 S.3 HGB. für ihrer Eigenart nach genau umschriebene Aufwendungen, die dem abgelaufenen oder einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnen sind, 249 Abs. 2 HGB (werden hier nicht näher besprochen).

22 Rückstellungen nach Steuerrecht Grundsätzlich gilt das Maßgeblichkeitsprinzip, d.h. Muss handelsrechtlich eine Rückstellung gebildet werden (Passivierungsgebot), so muss diese auch in der Steuerbilanz passiviert werden. Ausnahme: Steuerliche Sondervorschriften verbieten einen Ansatz! Beachte: 5 Abs. 2 a 4 b EStG, 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG, 6a EStG

23 Rückstellungen nach Steuerrecht Beachte: Bei handelsrechtlichen Passivierungswahlrechten unterbleibt eine Passivierung in der Steuerbilanz!!

24 Rückstellungen Einzelfälle Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, 249 Abs. 1 Satz 1 HGB Es besteht eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten. Die wirtschaftliche Verursachung liegt in der Zeit vor dem Bilanzstichtag. Mit einer Inanspruchnahme ist ernsthaft zu rechnen. Aber diese Verpflichtung ist dem Grund und/oder der Höhe nach ungewiss!!

25 Rückstellungen Buchungssätze: bei Bildung einer Rückstellung: Aufwandskonto an Rückstellung Gewinnauswirkung: gewinnmindernd

26 Rückstellungen Buchungssätze: bei Auflösung einer Rückstellung: Wenn Rückstellung = Zahlbetrag: Rückstellung an Geldkonto Wenn Rückstellung > Zahlbetrag: Rückstellung an Geldkonto und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen Wenn Rückstellung < Zahlbetrag: Rückstellung an Geldkonto und periodenfremde Aufwand

27 Rückstellungen Beispiel : Die im Dezember 2006 begonnenen Reparaturarbeiten am betrieblichen Bürogebäude müssen wegen des schlechten Wetters unterbrochen werden. Mitte Februar 2007 werden die Arbeiten wieder aufgenommen und Anfang März werden beendet. Es ist mit Kosten von ,- zu rechnen. Lt. Rechnung vom belaufen sich die Kosten auf a) ,- b) ,-

28 Rückstellungen Lösung : Sowohl in der Handelsbilanz, 249 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 HGB, als auch in der Steuerbilanz, 5 Abs. 1 EStG, muss eine Rückstellung gebildet werden. Buchungssatz im Rahmen des Jahresabschlussbuchungen: an Instandhaltungsaufwand ,- Rückstellungen für Instandhaltungen (Nachholung innerhalb der ersten drei Monate) ,-

29 Rückstellungen Lösung : Buchungssatz 2007 (Auflösung der Rückstellung): Fall a) Rechnungspreis ,- Rückstellungen ,- an So. Verbl ,- und Erträge ,-

30 Rückstellungen Lösung : Buchungssatz 2007 (Auflösung der Rückstellung): Fall b) Rechnungspreis ,- Rückstellungen ,- an So. Verbl ,- und Periodenfremder Aufw ,-

Rückstellungen. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

Rückstellungen. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken. Gewinnmindernde Einbuchung in HB/StB auf der Passivseite der Bilanz. Bildung von Rückstellungen

Mehr

Rechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

Rechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Aufwendungen und Erträge sind in den Wirtschaftsjahren zu erfassen, in denen

Mehr

Rückstellungen ( 249 HGB)

Rückstellungen ( 249 HGB) Rückstellungen ( 249 ) Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken Gewinnmindernde Einbuchung in Bilanz auf der Passivseite!!! in der Steuerbilanz nur eingeschränkt möglich Definition: Rückstellungen

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsnormen: 254 HGB, R 6.13 EStR, 6 Abs. 2 EStG H 6.13 EStH Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben

Mehr

I. Rückstellungen / Rücklagen

I. Rückstellungen / Rücklagen I. Rückstellungen / Rücklagen 1. Fall Beurteilen Sie den Vorgang im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2004 aus handels- und steuerrechtlicher Sicht unter Nennung der gesetzlichen

Mehr

Rückstellungen und Rücklagen von A bis Z

Rückstellungen und Rücklagen von A bis Z Wilhelm Krudewig Rückstellungen und Rücklagen von A bis Z Berechnungsbeispiele und Gestaltungshinweise mit den Auswirkungen durch das BilMoG Kompaktwissen für Berater 2. Auflage Wilhelm Krudewig Rückstellungen

Mehr

Wie ist der Geschäftsvorfall zu buchen und welche Auswirkungen ergeben sich auf das Kapital und den Erfolg?

Wie ist der Geschäftsvorfall zu buchen und welche Auswirkungen ergeben sich auf das Kapital und den Erfolg? 7. Übung - Lösung: 1. Übung zu RAP: Unser Unternehmer Max Bau hat von der Firma Pleitex GmbH eine Lagerhalle angemietet. Nach dem Mietvertrag steht ihm die alleinige Nutzung für die nächsten 10 Jahre zu.

Mehr

Zeitliche Abgrenzung. Definition Sonstige Verbindlichkeiten Sonstige Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung

Zeitliche Abgrenzung. Definition Sonstige Verbindlichkeiten Sonstige Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung Zeitliche Abgrenzung Definition Sonstige Verbindlichkeiten Sonstige Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung Definition Alle Aufwendungen und Erträge sind (unabhängig vom Zeitpunkt

Mehr

12 Zeitliche Abgrenzung

12 Zeitliche Abgrenzung 12 Zeitliche Abgrenzung Der Unternehmenserfolg ist sowohl für die Besteuerung, als auch für die Gewinnbeteiligung der Anteilseigner wichtig. Daher ist beim Jahresabschluss darauf zu achten, dass auch Aufwendungen,

Mehr

GLIEDERUNG. Prof. Dr. Matthias Hendler. Folie 126

GLIEDERUNG. Prof. Dr. Matthias Hendler. Folie 126 GLIEDERUNG Grundlagen Vom Sachverhalt zum Buchungssatz zum Jahresabschluss Sachverhalte Kauf und Verkauf von Handelswaren ohne USt Kauf und Verkauf von Handelswaren mit USt Personalabrechnung Anschaffung

Mehr

Jahresabschluss Passivseite

Jahresabschluss Passivseite Jahresabschluss Passivseite Prof. Dr. Werner Müller B i l a n z Aktiva Passiva Anlagenbuchhaltung Anlagevermögen Eigenkapital Lagerwesen Debitorenbuchhaltung Umlaufvermögen - Vorräte - Forderungen Rückstellungen

Mehr

Jahresabschluss. übrige Bilanzpositionen, Steuerabgrenzung. Prof. Dr. Werner Müller

Jahresabschluss. übrige Bilanzpositionen, Steuerabgrenzung. Prof. Dr. Werner Müller Jahresabschluss übrige Bilanzpositionen, Steuerabgrenzung Prof. Dr. Werner Müller übrige Aktiva C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Mehr

Ingeborg Haas. Rückstellungen. Steuerrecht, Handelsrecht und IAS/IFRS GABLER

Ingeborg Haas. Rückstellungen. Steuerrecht, Handelsrecht und IAS/IFRS GABLER Ingeborg Haas Rückstellungen Steuerrecht, Handelsrecht und IAS/IFRS GABLER Vorwort 5 1 Einführung 11 A. Begriff der Rückstellungen 11 I. Allgemeines 11 II. Handelsrechtlicher Rückstellungsbegriff 11 B.

Mehr

Teil I: Jahresabschlussrecht

Teil I: Jahresabschlussrecht Teil I: Jahresabschlussrecht Aufgabe 2: Wie sind folgende Geschäftsvorfälle bei der T-AG jeweils zu buchen und im Abschluß auf den 31.12.02 zu behandeln (Stellungnahme zu Ansatz, Bewertung und Ausweis

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsnormen: 254 HGB, R 40 EStR, 6 Abs. 2 EStG H 40 EStH Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben

Mehr

Überblick. Bewertung. Ausweis. Ansatz. Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen.

Überblick. Bewertung. Ausweis. Ansatz. Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen. Bewertung Erstbewertung Folgebewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen Ausweis Aktivseite = abstrakte... Name Aktivierungsfähigkeit wann liegt

Mehr

Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer

Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer Kleemannstraße 14 D-93413 Cham Tel.: 0 99 71 / 85 78-0 Fax: 0 99 71 / 80 19 85 email: info@consultor.de home: www.consultor.eu/infobrief.htm Steuern - Recht Infobrief für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer

Mehr

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen Abnutzbares Anlagevermögen Handelsrecht 253 Abs. 3 S. 3 HGB Abschreibungspflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Steuerrecht 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Abschreibungswahlrecht bei dauerhafter

Mehr

Jahresabschluss übrige Aktiva / Passiva

Jahresabschluss übrige Aktiva / Passiva Jahresabschluss übrige Aktiva / Passiva Prof. Dr. Werner Müller übrige Aktiva C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung F. Nicht

Mehr

Rechnungslegung Einheitsbilanz

Rechnungslegung Einheitsbilanz Anhand der Serviceanfragen haben wir eine Übersicht möglicher betroffener Konten die nicht zur Rechnungslegung Einheitsbilanz passen zusammengestellt. Bitte prüfen Sie ob der Sachverhalt auf Ihren Mandanten

Mehr

Skript zum Online-Training. Handelsbilanzrecht Rückstellungen. Rechtsstand: Januar in Kooperation mit

Skript zum Online-Training. Handelsbilanzrecht Rückstellungen. Rechtsstand: Januar in Kooperation mit Skript zum Online-Training Handelsbilanzrecht Rückstellungen Rechtsstand: Januar 09 in Kooperation mit Inhalt Ansatz... Bewertung... 4 3 Ausweis... 7 4 Einzelfälle... 8 4. Ungewisse Verbindlichkeiten...

Mehr

Bilanzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bil. für das Studienfach. Grundstudium E 2015

Bilanzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bil. für das Studienfach. Grundstudium E 2015 FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bil Fachplan für das Studienfach Bilanzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich IV Seite:

Mehr

Martin T. Kocybik 06. Koll. Aufgabe 15, 16, 17 Jahresabschluß Student d. Wirtschaftswissenschaft

Martin T. Kocybik 06. Koll. Aufgabe 15, 16, 17 Jahresabschluß Student d. Wirtschaftswissenschaft Aufgabe 15: Bilanzierung von Rechnungsabgrenzungsposten Die Bilanzierung der Rechnungsabgrenzungsposten wird im 250 HGB geregelt Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten: Auszahlung jetzt Aufwand später Es erfolgt

Mehr

Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden,

Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden, Konzeption und Layout Programmierung der unternehmensbezogenen Daten (Bilder und Informationen über die A-GmbH) Internetverkaufsshop für Onlinebestellungen usw. Gesamtkosten 10.000 12.500 42.200 64.700

Mehr

4890 Sonstige Aufwandskonto antizipativ Auszahlung. Verbindlichkeiten

4890 Sonstige Aufwandskonto antizipativ Auszahlung. Verbindlichkeiten Übersicht 1. Wir empfangen Leistungen, sind Schuldner Bei uns ensteht Aufwand, dieser begründet Auszahlungen Geschäftsfall Altes Jahr Neues Jahr Bestandskonto Erfolgskonto Vorgang Aufwand 4890 Sonstige

Mehr

8.4 Zeitliche Abgrenzungen

8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4.1 Übersicht Der soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des

Mehr

Jahres Der Lebensabschluss

Jahres Der Lebensabschluss Jahres Der Lebensabschluss 1 Der Jahresabschluss Inhalte 1. Zeitliche Abgrenzung des Jahreserfolges 2. Rückstellungen 3. Bewertung des Vermögens 4. Bewertung der Schulden 5. Jahresabschluss ausgewählter

Mehr

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung Lösungshinweise

Mehr

Rückstellungen. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen B W L. Grundlagen und Beispiele

Rückstellungen. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen B W L. Grundlagen und Beispiele 1 Externes Rechnungswesen Jahresabschluss Bilanzierung Finanzbuchführung 1 Rückstellungen Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Grundlagen und Beispiele 2 Externes Rechnungswesen Jahresabschluss

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.3.: Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 1. Ansatz 250 I HGB: Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben

Mehr

Werden aus Gründen des vollständigen Vermögensausweises bzw. der periodengerechten Erfolgsermittlung gebildet.

Werden aus Gründen des vollständigen Vermögensausweises bzw. der periodengerechten Erfolgsermittlung gebildet. Rückstellungen Werden aus Gründen des vollständigen Vermögensausweises bzw. der periodengerechten Erfolgsermittlung gebildet. Verpflichtungen, die entweder dem Grunde nach oder der Höhe bzw Fälligkeit

Mehr

Abgleich der Soll- bzw. Buchbestände der Finanzbuchhaltung mit den Ist- Beständen der körperlichen und buchmäßigen Inventur

Abgleich der Soll- bzw. Buchbestände der Finanzbuchhaltung mit den Ist- Beständen der körperlichen und buchmäßigen Inventur 1 II. Jahresabschluss Einzelunternehmer Nichtkaufleute und Freiberufler nur GuV = Einnahmen- Ausgaben- Überschussrechnung Einzelunternehmer und Personengesellschaften Bilanz und GuV Kapitalgesellschaften

Mehr

Jahresabschluss. Passivseite. Prof. Dr. Werner Müller

Jahresabschluss. Passivseite. Prof. Dr. Werner Müller Jahresabschluss Passivseite Prof. Dr. Werner Müller P a s s i v s e i t e A. Eigenkapital B. Rückstellungen... C. Verbindlichkeiten P a s s i v s e i t e A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis VII. Bibliografische Informationen   digitalisiert durch Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Allgemeiner Teil Besonderer Teil V XIII XIX XIX XX 1 Einleitung 1 1.1 Begriff, Zweck und Bedeutung der Rückstellungen 3 1.2 Abgrenzung von anderen Posten

Mehr

Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis

Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis 6. Konferenz Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis Aktuelles zur Besteuerung der EWIV Frankfurt a.m., 05.11.2004 Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 1.1 Transparenzprinzip 1.2 Einkünfteerzielung

Mehr

XING News GmbH, Hamburg. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August Dezember 2016

XING News GmbH, Hamburg. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August Dezember 2016 XING News GmbH, Hamburg Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August 2016-31. Dezember 2016 17.08.2016-31.12.2016 EUR 1. Rohergebnis 770.063,07 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter

Mehr

Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis

Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis 7. Konferenz Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis Aktuelle Aspekte der internationalen und nationalen Besteuerung der EWIV Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 1.1 Transparenzprinzip 1.2

Mehr

Vorw ort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XIX

Vorw ort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XIX Inhaltsverzeichnis Vorw ort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturverzeichnis... XIX 1.1 Begriff, Zweck und Bedeutung der Rückstellungen...3 1.2 Abgrenzung von anderen Posten der Bilanz... 6 1.2.1

Mehr

Ausgangspunkt Aufgabe 1: Das Badewannenaxiom

Ausgangspunkt Aufgabe 1: Das Badewannenaxiom Ausgangspunkt Aufgabe 1: Das Badewannenaxiom Bestand am Anfang einer Periode + Stromgrößen als Erhöhungen des Bestandes während der Periode Stromgrößen als Verminderungen des Bestandes während der Periode

Mehr

Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 01 GmbH & Co. KG. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum

Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 01 GmbH & Co. KG. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 01 GmbH & Co. KG Eschborn Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 Bilanz zum 31. Dezember 2011 Aktivseite A. Anlagevermögen I.

Mehr

A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht

A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht 1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts 1 1.1 Begriff 1 1.2 Aufgaben 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben 1 1.2.2 Steuerrechtliche Aufgaben 2

Mehr

Rückstellungen nach HGB und IFRS im Vergleich

Rückstellungen nach HGB und IFRS im Vergleich Rückstellungen nach HGB und IFRS im Vergleich Bearbeitet von Alina Schulte im Hoff Erstauflage 2014. Taschenbuch. 132 S. Paperback ISBN 978 3 95485 131 7 Format (B x L): 19 x 27 cm Wirtschaft > Unternehmensfinanzen

Mehr

Ansatz und Bewertung von Rückstellungen. Die bisherige HGB-Fassung im Vergleich zu BilMoG

Ansatz und Bewertung von Rückstellungen. Die bisherige HGB-Fassung im Vergleich zu BilMoG Wirtschaft Holger Schmidt Ansatz und Bewertung von Rückstellungen. Die bisherige HGB-Fassung im Vergleich zu BilMoG Diplomarbeit Fakultät Wirtschafts- und Allgemeinwissenschaften Studiengang Betriebswirtschaft

Mehr

A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht

A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht VII A. Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht 1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts...................... 1 1.1 Begriff... 1 1.2 Aufgaben... 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben... 1

Mehr

Handelsbilanzrecht Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern

Handelsbilanzrecht Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern Skript zum Online-Training Handelsbilanzrecht Rechnungsabgrenzungsposten und latente Steuern Rechtsstand: Januar 09 in Kooperation mit Inhalt Begriffserläuterung... Aktive Rechnungsabgrenzungsposten...

Mehr

Handelsbilanzrecht 6. Einheit

Handelsbilanzrecht 6. Einheit Handelsbilanzrecht 6. Einheit Dr. Moritz Pöschke, Dipl.-Kfm., LL.M. (Harvard) Universität zu Köln Institut für Gesellschaftsrecht Abt. 2: Kapitalgesellschaften, Bilanzrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs)

Mehr

Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016

Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016 Manfred Bornhofen Martin C. Bornhofen Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2016 Abschlüsse nach Handels- und Steuerrecht Betriebswirtschaftliche Auswertung Vergleich mit IFRS 28., überarbeitete Auflage Mitarbeiter:

Mehr

4 Doppelte Buchführung

4 Doppelte Buchführung Doppelte Buchführung EBC*L Bilanzierung 4 Doppelte Buchführung Ziele dieses Kapitels Das System der doppelten Buchführung verstehen Die doppelte Gewinnermittlung im Zusammenhang mit der doppelten Buchführung

Mehr

1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts Begriff Aufgaben Handelsrechtliche Aufgaben

1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts Begriff Aufgaben Handelsrechtliche Aufgaben 1 Einführung in Abschlüsse und Aufgaben des Bilanzrechts... 1 1.1 Begriff... 1 1.2 Aufgaben... 1 1.2.1 Handelsrechtliche Aufgaben...... 1 1.2.2 Steuerrechtliche Aufgaben... 2 1.3 Zusammenfassung und Erfolgskontrolle...

Mehr

Musterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe. Vorläufiger JÜ ,00

Musterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe. Vorläufiger JÜ ,00 Musterlösung: Betriebliche Steuerlehre I (D), SS 2005, 1. Aufgabe JÜ/JF Vorläufiger JÜ 45.000,00 a) Kapital WB (50%) 5.625,00 Kapital RR (50%) 5.625,00 an Beteil.-Erträge 11.250,00 11.250,00 b) Gewinnausschüttungen

Mehr

Rückstellungen in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung

Rückstellungen in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung Rückstellungen in der steuerrechtlichen Gewinnermittlung Dr. Johann Stockinger 14. Mai 2008 Gliederung Rückstellungen isd 9 EStG Allgemeines zu Rückstellungen isd 9 EStG o o o o Allgemeine Definitionen

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kffr. Romana Dziuk Steuerberaterin, FB f. IStR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum

Mehr

Dipl.-Wirt.-Inf. Christina Koch Übung Jahresabschluss Sommersemester Rückstellungen:

Dipl.-Wirt.-Inf. Christina Koch Übung Jahresabschluss Sommersemester Rückstellungen: Rückstellungen: Rückstellungen sind Passivposten für bestimmte Verpflichtungen eines Unternehmens, die zu künftigen Ausgaben führen und deren zugehöriger Aufwand der Verursachungsperiode zugerechnet werden

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum I am 9. April 2018

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum I am 9. April 2018 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Volksw. Elena Weismann Steuerberaterin, FBin f. Int. StR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung

Mehr

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten,

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, 1 REWE ÜBUNG 6 Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen 1. Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge (relevante Abschnitte

Mehr

Überblick Jahresabschluss

Überblick Jahresabschluss Bewertung Erstbewertung Folgebewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen Ausweis Aktivseite Aktivierungsgrundsatz Aktivierungsverbote Aktivseite

Mehr

Bereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000

Bereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000 1. Klausuraufgabe Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Körperschaftsteuer Sachverhalt Die Plastik GmbH mit Sitz in Essen stellt seit Jahren Kunststoffe her und versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen

Mehr

Rechnungswesen I Abschlussklausur Name: Matr.Nr. Unterschrift: Aufgabe Summe Note Erreichbare Punkte Erreichte Punkte

Rechnungswesen I Abschlussklausur Name: Matr.Nr. Unterschrift: Aufgabe Summe Note Erreichbare Punkte Erreichte Punkte Dipl.-Oec. Frank N. Motzko, FB 07 Rechnungswesen I Abschlussklausur 25.07.2012 Name: Matr.Nr. Unterschrift: Aufgabe 1 2 3 4 Summe Note Erreichbare Punkte 3 9 32 6 50 Erreichte Punkte Bearbeitungszeit:

Mehr

Band 2: Steuerliche Gewinnermittlung. von. StB Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch. Univ-Prof. Dr. Stephan Meyering. StB Prof. Dr. habil.

Band 2: Steuerliche Gewinnermittlung. von. StB Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch. Univ-Prof. Dr. Stephan Meyering. StB Prof. Dr. habil. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Band 2: Steuerliche Gewinnermittlung von StB Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch Univ-Prof. Dr. Stephan Meyering StB Prof. Dr. habil. Guido Patek 7., vollständig überarbeitete

Mehr

1. Tutorium Finanzberichterstattung

1. Tutorium Finanzberichterstattung 1. Tutorium Finanzberichterstattung Kontakt Caroline Emanuel Fabio Britz Ronja Schlemminger Stefan Willersinn Thomas Trapp Tobias Hartmann Caroline.emanuel90@googlemail.com fbritz@rhrk.uni-kl.de ronjaschlemminger@googlemail.com

Mehr

Periodengerechte Abgrenzungen

Periodengerechte Abgrenzungen Periodengerechte Abgrenzungen Notwendigkeit der periodengerechten Erfolgserfassung: Würde man die Dezembermiete, die erst im Januar des neuen Geschäftsjahres überwiesen wird, auch erst im neuen Jahr als

Mehr

Steuerliche Gewinnermittlung; Bilanzsteuerrechtliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte bei der Übernahme von schuldrechtlichen Verpflichtungen

Steuerliche Gewinnermittlung; Bilanzsteuerrechtliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte bei der Übernahme von schuldrechtlichen Verpflichtungen Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 24. Juni 2011 BETREFF Steuerliche Gewinnermittlung;

Mehr

Fremdwährungen. unter Berücksichtigung des BilMoG s und des BMF-Schreibens vom

Fremdwährungen. unter Berücksichtigung des BilMoG s und des BMF-Schreibens vom Fremdwährungen unter Berücksichtigung des BilMoG s und des BMF-Schreibens vom 02.09.2016 Gliederung 1. Einleitung 2. Anschaffungen in Fremdwährungen 3. Ausweis nicht realisierter Verluste bzw. Gewinne

Mehr

Lesen Sie 246 Abs. 1 Satz 1 HGB!

Lesen Sie 246 Abs. 1 Satz 1 HGB! Lesen Sie 246 Abs. 1 Satz 1 HGB! Schritt 1: Abstrakte Aktivierungs-/Passivierungsfähigkeit. a) Was ist ein Vermögensgegenstand, eine Schuld bzw. ein RAP? b) Ist der Sachverhalt dem Kaufmann zuzurechnen?

Mehr

Größenkriterien, Schwellenwerte und größenabhängige Erleichterungen nach BilRUG ONLINE-SEMINAR

Größenkriterien, Schwellenwerte und größenabhängige Erleichterungen nach BilRUG ONLINE-SEMINAR Größenkriterien, Schwellenwerte und größenabhängige Erleichterungen nach BilRUG ONLINE-SEMINAR STAND: AUGUST 2016 Seminarinhalt Agenda A Einführung und Überblick B Buchführungspflicht C Größenkriterien

Mehr

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten Sinn und Zweck der Rechnungsabgrenzung ist die zutreffende Ermittlung des Periodengewinns, indem Aufwendungen und Erträge dem Wirtschaftsjahr zugerechnet werden, durch das sie

Mehr

Bilanzierung nach HGB und IFRS

Bilanzierung nach HGB und IFRS Bilanzierung nach HGB und IFRS Bearbeitet von Prof. Bernd von Eitzen, Prof. Martin Zimmermann 3. Auflage 2016. Buch. 384 S. Softcover ISBN 978 3 95554 163 7 Format (B x L): 24 x 17 cm Wirtschaft > Unternehmensfinanzen

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010 05.02.2010 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2009/2010 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

FAP First Aviation Property Development Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG, Hamburg

FAP First Aviation Property Development Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG, Hamburg FAP First Aviation Property Development Grundstücksgesellschaft mbh & Co. KG, Hamburg Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVA PASSIVA Stand am Stand am Stand am Stand am 31. Dezember 2014 31. Dezember 2013

Mehr

Jahres abschlus s RICH AG. Heiliggeiststr München. zum 31. Dezember 2012

Jahres abschlus s RICH AG. Heiliggeiststr München. zum 31. Dezember 2012 Jahres abschlus s zum 31. Dezember 2012 RICH AG Heiliggeiststr. 1 80331 München BILANZ zum 31. Dezember 2012 RICH AG Vertrieb von Waren aller Art, München AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Aufwendungen

Mehr

Jahresabschluss. Passivseite. Prof. Dr. Werner Müller

Jahresabschluss. Passivseite. Prof. Dr. Werner Müller Jahresabschluss Passivseite Prof. Dr. Werner Müller P a s s i v s e i t e A. Eigenkapital B. Rückstellungen... C. Verbindlichkeiten P a s s i v s e i t e A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage

Mehr

Rückstellungen nach HGB

Rückstellungen nach HGB Wirtschaft Christine Abel Rückstellungen nach HGB Rückstellungen nach BilMoG im Vergleich zu IFRS Studienarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet

Mehr

Bilanzierung von Schulden

Bilanzierung von Schulden Übersicht des Vorgehens 1. Ansatz a) Prüfung der abstrakten Passivierungsfähigkeit ( 246) b) Ggf. Prüfung, ob Verbindlichkeit oder Rückstellung c) Ggf. Prüfung der konkreten Passivierungsfähigkeit ( 249)

Mehr

Waldgenossenschaft Remscheid eg. Anhang zum Jahresabschluss

Waldgenossenschaft Remscheid eg. Anhang zum Jahresabschluss Waldgenossenschaft Remscheid eg Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2015 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Waldgenossenschaft Remscheid eg wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-

Mehr

Rechnungswesen I Abschlussklausur Name: Matr.Nr. Unterschrift: Aufgabe Summe Note Erreichbare Punkte Erreichte Punkte

Rechnungswesen I Abschlussklausur Name: Matr.Nr. Unterschrift: Aufgabe Summe Note Erreichbare Punkte Erreichte Punkte Frank N. Motzko, FB 07 Rechnungswesen I Abschlussklausur 20.07.2011 Name: Matr.Nr. Unterschrift: Aufgabe 1 2 3 4 Summe Note Erreichbare Punkte 3 8 10 29 50 Erreichte Punkte Bearbeitungszeit: 90 min. Zugelassene

Mehr

Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem

Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem Gewinnermittlungstechnik als steuerliches Entscheidungsproblem 14. DEZEMBER 2016 Gewinnermittlungsarten Zweistufige Gewinnermittlung Einkünfte aus: (Betriebs-) Einnahmen./. (Betriebs-) Ausgaben = Gewinn/Verlust

Mehr

Wartung 900,00 aktiver RAP 300,00 Vorsteuer 192,00 an Bank 1.392,00. Wartung 300,00 an aktiver RAP 300,00

Wartung 900,00 aktiver RAP 300,00 Vorsteuer 192,00 an Bank 1.392,00. Wartung 300,00 an aktiver RAP 300,00 Sachverhalt 1 a) Buchungen für 2004 9 Monate sind für 2004 900,00 3 Monate für 2005 300,00 Wartung 900,00 aktiver RAP 300,00 Vorsteuer 192,00 Bk 1.392,00 Buchungen für 2005 Wartung 300,00 aktiver RAP 300,00

Mehr

Gebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Gebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Veräußerungsgewinne gem. 6b EStG Übertragung aufgedeckter stiller Reserven im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs auf GruBo, Gebäuden und Binnenschiffen auf begünstigte Wirtschaftsgüter

Mehr

T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100

T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100 Delitzsch Pflanzenzucht Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Einbeck Bilanz zum 30. Juni 2016 AKTIVA Vorjahr Vorjahr T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. auf den 31. Dezember der Firma. Musterauswertung

JAHRESABSCHLUSS. auf den 31. Dezember der Firma. Musterauswertung JAHRESABSCHLUSS auf den 31. Dezember 2005 der Firma Musterauswertung INHALT I. Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG...6 II. Anhang 1. Kontennachweis...7 2. Erläuterungen...10 3. Entwicklung des Anlagevermögens...[Seite.Gitter]

Mehr

DAA Wirtschafts-Lexikon

DAA Wirtschafts-Lexikon ! Bilanzbegriff DAA Wirtschafts-Lexikon Bilanz und Bilanzierung Der Terminus Bilanz wurde aus dem italienischen Wort bilancia abgeleitet, was mit Waage bzw. Gleichgewicht übersetzt werden kann. Wir interessieren

Mehr

Buchführung. Buchführungspflicht

Buchführung. Buchführungspflicht Buchführungspflicht Handelsrecht 238 HGB Steuerrecht 140 AO ivm 238 HGB ODER 141 AO Gläubigerschutz-/Informationsfunktion Steuerbemessungsfunktion Lieferanten Banken Arbeitnehmer www.sg-steuerkanzlei.de

Mehr

Jahres Der Lebensabschluss

Jahres Der Lebensabschluss Jahres Der Lebensabschluss 1 Der Jahresabschluss Inhalte 1. Zeitliche Abgrenzung des Jahreserfolges 2. Rückstellungen 3. Bewertung des Vermögens 4. Bewertung der Schulden 5. Jahresabschluss ausgewählter

Mehr

Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze

Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (Dokumentationsgrundsätze) Grundsatz der Verständlichkeit ( 238 Abs. 1 S. 2, 239 Abs. 1 HGB) Grundsatz der Vollständigkeit

Mehr

Aufgabe 3. Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11. Philipp Reinbacher

Aufgabe 3. Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11. Philipp Reinbacher Aufgabe 3 Kolloquium zur Klausurnachbesprechung Externes Rechnungswesen (BWL I) Wintersemester 2010/11 Philipp Reinbacher Agenda 1 Aufgabe 3 2 Aufgabe 3a 3 Aufgabe 3b 4 Aufgabe 3c 5 Aufgabe 3d Agenda 1

Mehr

6 Inhalt der einzelnen Bilanzpositionen

6 Inhalt der einzelnen Bilanzpositionen 6 Inhalt der einzelnen Bilanzpositionen Beispiel: Die A-GmbH hat erstmals in ihrer Handelsbilanz zum 31.12.2009 einen Sonderposten mit Rücklageanteil für den Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks

Mehr

Jahresabschluss zum 30. April 2015

Jahresabschluss zum 30. April 2015 Jahresabschluss zum 30. April 2015 AQUAMONDI AG, München Bilanz zum 30. April 2015 A K T I V S E I T E 30.4.2015 Vorjahr EUR EUR EUR A. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige

Mehr

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2008/2009

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht. Klausur Bilanzkunde WS 2008/2009 13.02.2009 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2008/2009 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der

Mehr

Bilanzanalyse und Kennzahlen

Bilanzanalyse und Kennzahlen Bernd Heesen /Wolfgang Gruber Bilanzanalyse und Kennzahlen Fallorientierte Bilanzoptimierung 3. Auflage GABLER Vorwort 5 Inhaltsübersicht 11 1 Der Jahresabschluss 19 A. Funktionen des Jahresabschlusses

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 8 GZ. RV/0476-L/04 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Dr. Alois Rumesberger, Steuerberater, 4451 Garsten, St. Berthold

Mehr

Steuer-1x1 für bilanzierende Handwerker: Rückstellungen für ungewisse Zahlungsverpflichtungen

Steuer-1x1 für bilanzierende Handwerker: Rückstellungen für ungewisse Zahlungsverpflichtungen Steuer-1x1 für bilanzierende Handwerker: Rückstellungen für ungewisse Zahlungsverpflichtungen Ermitteln Handwerksunternehmer ihren Gewinn per Bilanzierung ermittelt, können sie diesen um Rückstellungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis VIII

Inhaltsverzeichnis VIII VIII Inhaltsverzeichnis 4.1.5 Abgrenzung und Umsatzsteuer... 55 4.1.5.1 Abgrenzung und Vorsteuer... 55 4.1.5.2 Abgrenzung und Umsatzsteuer... 58 4.2 Steuerrechtliche Regelungen... 59 4.3 Zusammenfassung

Mehr

Der Diakonie Rostocker Stadtmission e. V., Rostock, wird unter der Nummer VR 893 beim Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock geführt.

Der Diakonie Rostocker Stadtmission e. V., Rostock, wird unter der Nummer VR 893 beim Vereinsregister des Amtsgerichts Rostock geführt. I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. wurde in Anlehnung an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs gemäß der 242 ff. und 264 ff. sowie nach

Mehr

Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen Disclaimer Die im Folgenden zusammengestellten Informationen sind begleitend zum Unterricht des "geprüften Betriebswirt IHK" für das Unterrichtsfach "Bilanz-

Mehr

Skript zum Online-Training. Handelsbilanzrecht Ansatz und Ausweis. Rechtsstand: Januar in Kooperation mit

Skript zum Online-Training. Handelsbilanzrecht Ansatz und Ausweis. Rechtsstand: Januar in Kooperation mit Skript zum Online-Training Handelsbilanzrecht Ansatz und Ausweis Rechtsstand: Januar 2019 in Kooperation mit Inhalt Lernziele... 1 1 Überblick... 2 1.1 Ansatz... 2 1.1.1 Vollständigkeit... 2 1.1.2 Saldierungsverbot...

Mehr

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil II: Umlaufvermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil II: Umlaufvermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil II: Umlaufvermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 253 (3) HGB für 6 (1) Nr. 2 EStG für Handelsbilanz

Mehr

Abgrenzungen. Zeitpunkt der Leistung

Abgrenzungen. Zeitpunkt der Leistung .1 Zeitpunkt der Leistung Die Bilanz zeigt an einem bestimmten Stichtag den Wert aller Aktiven und Passiven ( Bsp. : per 31.12. ). Die Erfolgsrechnung erfasst dagegen Aufwände und Erträge einer exakt bestimmten

Mehr

Jahresabschluss RICH AG. Heiliggeiststr München. zum 31. Dezember Handelsrecht

Jahresabschluss RICH AG. Heiliggeiststr München. zum 31. Dezember Handelsrecht Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 RICH AG Heiliggeiststr. 1 80331 München Handelsrecht BILANZ zum 31. Dezember 2017 RICH AG Vertrieb von Waren aller Art, München AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR

Mehr