Umsetzung einrichtungsbezogener Kennzahlen in der ambulanten Pflege
|
|
- Sophie Linden
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Umsetzung einrichtungsbezogener Kennzahlen in der ambulanten Pflege 6. Mai 2010
2 Wenn der Chef kommt Geschäftsführer: Wir haben in diesem Monat ein Minus erwirtschaftet! Woran liegt das? Pflegedienstleitung: Es sind so viele Patienten gestorben? 2
3 Grundregeln des Controllings Controlling sollte nicht erst einsetzen, wenn der Ertrag negativ ist! Stellen Sie sicher, dass Ihr Zahlenmaterial korrekt ist. Wurden die Arbeitszeiten korrekt als Pflege-, Fahr- und Organisationszeit getrennt? Die Regel gilt auch für Umsätze, Kosten, Arbeitszeiten. Ermitteln Sie Ihre eigenen Kennzahlen (verlassen Sie sich nicht auf Vorgaben aus der Fachliteratur. Bsp.: Krankenstand). Benutzen Sie jeden Monat die gleichen Kennzahlen. Fehler sollten nachhaltig behoben werden. (ggf. genauere Beschreibung der verwendeten Verfahren). 3
4 Kennzahlen Pflegedienst Kennzahlen Kostenträgerart Kennzahlen Klient Kennzahlen Leistungsart / Pauschalen Kennzahlen Abrechnung Kennzahlen Mitarbeiter 4
5 Kennzahlen Pflegedienst Kennzahlen Kostenträgerart Kennzahlen Klient Kennzahlen Leistungsart / Pauschalen Kennzahlen Abrechnung Kennzahlen Mitarbeiter 5
6 Kennzahlen Pflegedienst Umsatz <-> Kosten (< 95 % mindestens) 1 VBE Leitung/Verwaltung = bis ,- EUR Umsatz Grundwert Arbeitszeit Alle Mitarbeiter Pflegezeit 55 % 65 % Fahrzeit 22 % 25 % Orgazeit 10 % 10 % Leitung/Verwaltung 13 % + 15 % Grundwert Arbeitszeit Nur Mitarbeiter Pflege 6
7 Kennzahlen Pflegedienst Kennzahlen Kostenträgerart Kennzahlen Klient Kennzahlen Leistungsart / Pauschalen Kennzahlen Abrechnung Kennzahlen Mitarbeiter 7
8 Kennzahlen Kostenträgerart Verhältnisse der Umsatzanteile der einzelnen Kostenträger (SGB V, SGB XI, SGB XII, Privatzahler) zu Arbeitszeit je Kostenträger. Anzahl der Klienten, die über die Pflegesachleistung hinaus hinzuzahlen. Ermitteln Sie die Differenz zwischen möglicher Pflegesachleistung und tatsächlichem Ertrag. z.b. 20 * Pflegestufe 1 = 20 * 440,- EUR = 8.800,- EUR tatsächlicher ertrag bei den Klienten Ihr Potential Anzahl Klienten mit Zahlungen durch das Sozialamt. = 4.900,- EUR = 3.900,- EUR 8
9 Kennzahlen Pflegedienst Kennzahlen Kostenträgerart Kennzahlen Klient Kennzahlen Leistungsart / Pauschalen Kennzahlen Abrechnung Kennzahlen Mitarbeiter 9
10 Kennzahlen Klient Unterteilt nach Kostenträgerart. (Nur sinnvoll für SGB XI.) Umsatz des Klienten im SGB XI / Pflegestunden im Monat = Umsatz je Klient je Stunde (Break-Even-Point) Vergleiche: Stundenkosten je Mitarbeiter D.h., dieser Betrag muss je Stunde erwirtschaftet werden, um eine Kostendeckung zu erreichen. 10
11 Gegeben ist: Berechnung Stundenkosten je Mitarbeiter 1. Berechnung der Personalkosten Arbeitsvertrag von 174 Std. monatlich. Mindestlohn 7,50 EUR je Stunde (AN-Brutto) = 1305,- EUR / Monat (AN-Brutto) = 1566,- EUR / Monat (AG-Brutto) Urlaub: 30 Tage Krankheit: 14 Tage Hinweis: Die Berechnung sollte für Fachkraft und Pflegekraft separat durchgeführt werden. 11
12 AG-Brutto 1.566,- EUR Berechnung Stundenkosten je Mitarbeiter 1. Berechnung der Personalkosten Std. je Monat verbleibend Kosten je Pflege-Stunde Arbeitszeit Brutto 174 Std. 174 Std. 9,00 EUR Abzgl. Urlaub 20 Std. 154 Std. 10,16 EUR Abzgl. Krankheit 9 Std. 145 Std. 10,80 EUR Abzgl. Feiertage 6 Std. 139 Std. 11,26 EUR Abzgl. Orgazeit 10 Std. 129 Std. 12,14 EUR Abzgl. indirekte Pflegezeit 20 Std. 109 Std. 14,36 EUR 12
13 Berechnung Stundenkosten je Mitarbeiter 1. Berechnung der Personalkosten Orgazeiten enthalten den Dienstbeginn und das Dienstende sowie das Lesen und Schreiben des Übergabebuches. Indirekte Pflegezeiten enthalten alle Tätigkeiten, für die der Pflegedienst kein Entgelt erhält, jedoch durch die Mitarbeiter erbracht werden: Koordinationszeiten am Anfang und Ende der Tour Arztbesuche (Rezepte abholen, Verordnungen abholen, Informationsgespräche führen) Dienstberatungen, Fallbesprechungen 13
14 AG-Brutto 1.566,- EUR Berechnung Stundenkosten je Mitarbeiter 1. Berechnung der Personalkosten Std. je Monat verbleibend Kosten je Pflege-Stunde Arbeitszeit Brutto 174 Std. 174 Std. 9,00 EUR Abzgl. Urlaub 20 Std. 154 Std. 10,16 EUR Abzgl. Krankheit 9 Std. 145 Std. 10,80 EUR Abzgl. Feiertage 6 Std. 139 Std. 11,26 EUR Abzgl. Orgazeit 10 Std. 129 Std. 12,14 EUR Abzgl. indirekte Pflegezeit 20 Std. 109 Std. 14,36 EUR Abzgl. Fahrzeit 30 Std. 79 Std. 19,82 EUR 14
15 Berechnung Stundenkosten je Mitarbeiter 2. Berechnung der Gemeinkosten Personalkosten Leitung / Verwaltung Sachkosten ( Materialien, Investkosten) Risikozuschlag 5 bis 10 % (von Gesamtkosten) Kosten je Pflege-Stunde ,- EUR ,- EUR ,- EUR = Overheadkosten pro Jahr ,- EUR / Arbeitsstunden direkte Pflege pro Jahr Std. = Gemeinkosten je Stunde (direkte Pflege) 10,18 EUR 15
16 Berechnung Stundenkosten je Mitarbeiter 3. Berechnung der Kennzahl Sie benötigen dazu: 19,82 EUR Personalkosten je Stunde 10,18 EUR Gemeinkosten je Stunde = 30,00 EUR Stundenkosten je Mitarbeiter (Mindestumsatz) = 60 Minuten / 30,- EUR = 0,50 EUR je Minute = Kl. Körperpflege 6,24 EUR / 0,50 EUR = 12,5 Minuten Auf dieser Basis können Sie nun errechnen, wie viel Zeit Sie tatsächlich im Durchschnitt für eine Leistung haben. 16
17 Kennzahlen Pflegedienst Kennzahlen Kostenträgerart Kennzahlen Klient Kennzahlen Leistungsart / Pauschalen Kennzahlen Abrechnung Kennzahlen Mitarbeiter 17
18 Kennzahlen Leistungsart / Pauschalen Anzahl der Klienten SGB XI pro Jahr im Vergleich zu Anzahl der Klienten mit Verhinderungspflegen pro Jahr. Maßnahme: ggf. Klienten auf die Leistungsart aufmerksam machen. Anzahl der abgerechneten Wegepauschalen zu Anzahl der Hausbesuche. Wenn übereinstimmend, dann sind alle Wegepauschalen abgerechnet worden. Anzahl der Pflegeeinsätze nach 37 Abs. 3 SGB XI Kennzahl: Anzahl der Klienten mit Pflegeeinsätze entspricht ca. 50 % der Anzahl der Klienten im Pflegedienst. 18
19 Kennzahlen Pflegedienst Kennzahlen Kostenträgerart Kennzahlen Klient Kennzahlen Leistungsart / Pauschalen Kennzahlen Abrechnung Kennzahlen Mitarbeiter 19
20 Kennzahlen Abrechnung Dauer vom Monatsende bis zum Rechnungsausgang. (max. 10 Tage) Dauer der Vorbereitung der Leistungsnachweise. Dauer der Erstellung der Rechnung. Dauer vom Rechnungsausgang bis zum Zahlungseingang. Verhältnis: Gesamtumsatz zu Offene Posten in EUR. Uneinbringliche Forderungen in EUR. (Offene Posten, die nicht mehr eingetrieben werden können.) Leistungen, die nicht in Rechnung gestellt wurden in EUR. 20
21 Kennzahlen Pflegedienst Kennzahlen Kostenträgerart Kennzahlen Klient Kennzahlen Leistungsart / Pauschalen Kennzahlen Abrechnung Kennzahlen Mitarbeiter 21
22 Kennzahlen Mitarbeiter Teil 1 Vergleich: Anzahl der zu nehmenden Urlaubstage je Monat zu Anzahl der tatsächlich genommenen Urlaubstage je Monat. Anzahl der Krankheitstage pro Jahr (Gesundheitswesen: ca. 13 Tage). Vergleich: Krankheitstage zu Urlaubstage im Monatsverlauf. Urlaubsplanungen ohne Beteiligung der Mitarbeiter führen oftmals zu höheren Krankenständen in der Urlaubszeit. Anzahl der Fortbildungsstunden pro Jahr. (Keine wesentliche Überschreitung der vertraglich vereinbarten Zeiten, da nur diese finanziert sind Versorgungsvertrag SGB V). 22
23 Kennzahlen Mitarbeiter Teil 2 Ermittlung der Soll-Stunden (Minimum KAPOVAZ) Ermittlung der Soll-Stunden (Maximum KAPOVAZ) = Anzahl der verfügbaren Brutto-Arbeitszeit Ermittlung der Nettoarbeitszeit (abzgl. Urlaub, Krankheit, Feiertage, externe Fortbildungen) Ermittlung der notwendigen Arbeitszeit (direkte Pflegezeit, indirekte Pflegezeit, Fahrzeit) = Ermittlung des Personalbedarfs bzw. Personalüberhangs 23
24 Kennzahlen Mitarbeiter Teil 3 Ist die Zeiterfassung stimmig (sehr lange Dienste)? Werden die an die Lohnbuchhaltung korrekte Zahlen übergeben? Richtiger Übertrag der Zahlen aus der Tourenerfassung? Übereinstimmung mit gesetzlichen Regelungen? Übereinstimmung mit AVR? Richtige Berechnung kalkulierter Werte (z.b. Urlaub, Krankheit)? Achtung: Die Personalkosten sind ein Hochrisikobereich, da sie den Großteil der Kosten ausmachen. Daher genügend Zeit zur Analyse verwenden! 24
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
26 Aufgaben Positionsbildung zu sozialen und fachlichen Entwicklungen im Tätigkeitsbereich Pflege Forum für Weiterbildung und Vermittlung von Informationen Sammlung, Verallgemeinerung und zur Verfügung stellen von vorliegenden Erfahrungen der Landesverbände Erarbeitung und Bereitstellung von Konzepten Beratung und fachliche Anleitung von Einrichtungen und Diensten des Verbandes
Transparenzbogen für neue Pflegedienste Datenerhebung ambulante Pflege
Transparenzbogen für neue Pflegedienste Datenerhebung ambulante Pflege Einrichtungsträger Straße PLZ, Ort Telefon Inhaber/ Geschäftsführer Für Einrichtung/ Einsatzstelle Name Straße IK Mitgliedschaft in
MehrDiese Datei wurde mit Microsoft Excel 2003 erstellt. Es handelt sich somit nicht um ein Programm.
Kalkulationsmodell 1 Diese Datei wurde mit Microsoft Excel 2003 erstellt. Es handelt sich somit nicht um ein Programm. Das vorliegende Kalkulationsmodell 1 kann in Bundesländern mit separater Wegepauschale
MehrTIPPS ZUR ABRECHNUNG Häusliche Krankenpflege nach SGB V
Das Abrechnungsverfahren für Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Bitte achten Sie daher auf vollständig und korrekt ausgefüllte Unterlagen. Mit den
MehrBrutto-Arbeitgeber- Personalkosten. 1 Kind; Stand Feb. 2005) 10,61 pro Stunde (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung etc.
Nachfolgend sind als Auszug aus dem Teilkonzept Finanzierung fünf Personalmodelle dargestellt. Zur Sicherstellung der Versorgung in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften wird eine 24-Stündige Anwesenheit
MehrVertrag über ambulante pflegerische Leistungen
Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen Zwischen Frau/Herrn ( im folgenden "Kunde" ) und dem Pflegedienst ( im folgenden "Pflegedienst" ) wird folgender Pflegevertrag als Dienstvertrag vereinbart.
MehrOrganisationszeiten und Fahrt- und Wegezeiten. Fahrt- und Wegezeiten und Organisationszeiten richtig definieren, erfassen und auswerten
Organisationszeiten und Fahrt- und Wegezeiten Eine vierteilige Serie zu Zeiten und Minutenwerten in der Pflege, in der Organisation und als Fahrt- und Wegezeiten 1. Teil = Ist Pflege nach Zeit die bessere
MehrWirtschaftlichkeit von Demenz- Wohngruppen
- Netzwerkpartner Wirtschaftlichkeit von Demenz- Wohngruppen - Anforderungen, Inhalte und Vorgehensweise Fachtagung Wohnen in Gemeinschaft (WiG)-NRW, 19.November 2013 0 Tiefenseminar zur wirtschaftlichen
MehrFachleistungsstunden nach 53 ff. SGB XII
Fachleistungsstunden nach 53 ff. SGB XII BEB-Tagung 01.10.2013 vorbereitet von René Straten, Evangelisches Perthes-Werk e.v. 1 Inhaltsverzeichnis Finanzierung ABW nach 53 ff. SGB XII Planungsschlüssel
MehrAmbulant betreute Wohngruppen für f demenzerkrankte Menschen Bedeutung für f r die Versorgung?
Ambulant betreute Wohngruppen für f demenzerkrankte Menschen Bedeutung für f r die Versorgung? Workshop 2 Finanzierungsmodelle in den Kommunen unter Berücksichtigung der Wohngemeinschaftskonzepte Kosten
MehrVergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege
Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege zwischen der Pflegekasse bei der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORDWEST, zugleich für die
MehrLeistungspakete nach 36 SGB XI Gültigkeit für die Zeit vom Lt. Rahmenvertrag nach 89 SGB XI im Land Baden- Württemberg
Preise Leistungen im Sinne der Sozialversicherungen berechnen wir mit Gebührensätzen, die von den Kranken- und Pflegekassen für alle ambulanten Pflegeeinrichtungen gleich festgelegt sind. Leistungspakete
MehrGEBÜHRENORDNUNG. ab ) Preisvereinbarung über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V Seite 2-3
GEBÜHRENORDNUNG ab 01.04.2014 1.) Preisvereinbarung über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V Seite 2-3 2.) Preisvereinbarung über die Versorgung mit Haushaltshilfe nach 132 SGB V
MehrAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - DTA 105 SGB XI
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - DTA 105 SGB XI Informationen zur Systematik der Positionsnummern DTA SGB XI Technische Anlage 3, Punkt 2.7 Schlüssel Leistung Die in Hessen vereinbarten Verträge
MehrGEBÜHRENORDNUNG. ab ) Preisvereinbarung über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V Seite 2-3
GEBÜHRENORDNUNG ab 01.01.2018 1.) Preisvereinbarung über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V Seite 2-3 2.) Preisvereinbarung über die Versorgung mit Haushaltshilfe nach 132 SGB V
MehrFür wen, wann und wie rechnen AbW Eine wirtschaftliche Betrachtung
Für wen, wann und wie rechnen AbW Eine wirtschaftliche Betrachtung Jürgen Schulz KCR GmbH Munscheidstr.14, 45886 Gelsenkirchen 0209 167 1250 schulz@kcr-net.de www.kcr-net.de Überblick 1. Vergleich der
MehrAntrag auf Gewährung einer Der Landrat
Kreis Düren Antrag auf Gewährung einer Der Landrat Investitionskostenpauschale Sozialamt 50/01 Frau Lauscher Bismarckstr. 16 Telefon 02421 / 22-1406 52348 Düren Telefax 02421 / 22-2061 Antrag auf Gewährung
MehrPflege- und Betreuungsvertrag über ambulante Kranken- und Altenpflegeleistungen
Pflege- und Betreuungsvertrag über ambulante Kranken- und Altenpflegeleistungen Zwischen Sozialstation Süd Häusliche Kranken- und Altenpflege GmbH Dahrenstedter Weg 25 39576 Stendal vertreten durch Frau
MehrPreisliste für Pflegesachleistungen
Leistungspaket / Bezeichnung Leistungen der Grundpflege Pflege Hauswirtschaft Betreuung Ergänzende Hilfe (Helfer/in) 1. Große Körperpflege 27,50 23,56 23,56 18,85 2. Kleine Körperpflege 18,40 15,81 15,81
MehrPreisliste für Pflegesachleistungen
Leistungspaket / Bezeichnung Leistungen der Grundpflege Pflege Hauswirtschaft Betreuung Ergänzende Hilfe (Helfer/in) 1. Große Körperpflege 28,37 24,31 24,31 19,45 2. Kleine Körperpflege 18,98 16,31 16,31
MehrVergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege
Vergütungsvereinbarung gemäß 89 SGB XI für Leistungen bei häuslicher Pflege zwischen der Pflegekasse bei der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORDWEST, zugleich für die
MehrKonzeptentwicklung zur Verknüpfung von
LWL-Pflegezentrum Gütersloh Konzeptentwicklung zur Verknüpfung von Ambulant psychiatrischer Pflege und Ambulant betreutem Wohnen Anja Konert Leiterin LWL-Pflegezentrum und Mobile Dienste Gütersloh Was
MehrKreis Siegen-Wittgenstein Sozialamt Sachgebiet 50.4 Bismarckstraße Siegen Telefon: Telefax:
Kreis Siegen-Wittgenstein Sozialamt Sachgebiet 50.4 Bismarckstraße 45 57076 Siegen Telefon: 0271 333-2726 Telefax: 0271 333-292725 Antrag auf Gewährung einer Investitionskostenpauschale nach 12 Alten-
MehrFinanzierung über Fachleistungsstunden im Landkreis Dahme-Spreewald
Finanzierung über Fachleistungsstunden im Landkreis Dahme-Spreewald Ines Kalisch Dipl. Psychologin und systemische Familientherapeutin Gliederung 1. Fachleistungsstunden Berechnung Direkte und indirekte
MehrSelbstauskunftsbogen ambulante Pflegeeinrichtung
Selbstauskunftsbogen ambulante Pflegeeinrichtung Daten zum Pflegedienst Strasse PLZ / Ort Institutionskennzeichen (IK) SGB XI Telefon Fax E-Mail Internet-Adresse Träger / Inhaber / Gesellschaftsform Anschrift
MehrWirtschaftlichkeit von Demenz- Wohngruppen
Wirtschaftlichkeit von Demenz- Wohngruppen - Anforderungen, Inhalte und Vorgehensweise Fachgespräch Wohnen in Gemeinschaft (WiG)-NRW, 26. Februar 2013 1 1 Wann erfolgt die Wirtschaftlichkeitsanalyse? Anlässe
MehrHeimentgelte Vollstationär ab für das ELISABETH JAEGER HAUS
Heimentgelte Vollstationär ab 01.01.2018 Pflegegrad 1 37,66 1,79 16,43 9,51 Pflegegrad 2 48,28 1,79 16,43 9,51 Pflegegrad 3 64,46 1,79 16,43 9,51 Zimmerart (monatlich = 30,42 Tage) (monatlich = 30,42 Tage)
MehrKreis Siegen-Wittgenstein Sozialamt Sachgebiet 50.4 Bismarckstr. 45 Telefon 0271/ Siegen Telefax 0271/
Kreis Siegen-Wittgenstein Sozialamt Sachgebiet 50.4 Bismarckstr. 45 Telefon 0271/333-2726 57076 Siegen Telefax 0271/333-2701 Antrag auf Gewährung einer Investitionskostenpauschale nach 10 Absatz 2 Landespflegegesetz
MehrWir sind für Sie da. Ambulanter Pflegedienst. Altenhilfe der Stadt Augsburg
Wir sind für Sie da Ambulanter Pflegedienst Altenhilfe der Stadt Augsburg Unser Ambulantes Pflegeteam unterstützt Menschen mit körperlichen Beschwerden und Einschränkungen im Alltag. Seit 1994 bietet die
MehrBeschluss der Schiedsstelle zur Verhandlung am 25. September 2014 (Leistungstyp BEWER nach SGB XII) Bewertung und Auswirkungen
Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.v. Beschluss der Schiedsstelle zur Verhandlung am 25. September 2014 (Leistungstyp BEWER nach SGB XII) Bewertung und Auswirkungen Verhandlungssituation
MehrPflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI)
Pflegesatzvereinbarung für Kurzzeitpflegeeinrichtungen ( 85 SGB XI) vom: für die Pflegeeinrichtung: Der Träger der Pflegeeinrichtung: X X und die AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
MehrAOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - DTA 105 SGB XI
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - DTA 105 SGB XI Informationen zur Systematik der Positionsnummern DTA SGB XI Technische Anlage 3, Punkt 2.7 Schlüssel Leistung Die in Hessen vereinbarten Verträge
MehrVertrag über ambulante Pflege und Betreuung
Seite 1 von 7 Vertrag über ambulante Pflege und Betreuung Zwischen und Pflegedienst aks GmbH Osterstraße 75 / 76 28199 Bremen Pflegekasse: wird folgender Pflegevertrag als Dienstvertrag vereinbart. Allgemeines
MehrESF Programm Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration EUROPÄISCHER SOZIALFONDS 2014-2020 ESF Programm Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa Personalkostenabrechnung bei
MehrAVR. Arbeitszeitorganisation Dienstplangestaltung
AVR Arbeitszeitorganisation Dienstplangestaltung Teil 3 Inhalt 1. Allgemeines... 294 2. Leistungsversprechen / Servicezeiten... 295 3. Die Berechnung des Personalbedarfs... 297 4. Festlegung der Dienste
MehrFit für den Jahreswechsel:
1. Fit für den Jahreswechsel: Betriebsruhe, Feiertagszuschläge und was Sie sonst noch wissen müssen Landeskongress Süd 22. November 2016, Stuttgart Agenda 1. Jahressonderzahlungen 2. Urlaubsregelungen
MehrLeistungsübersichten: Änderungen ab 2017
Pflegegrade und monatliche Budgets für Sachleistung und Pflegegeld ab Pflegegrad Sachleistung, monatliches Budget Geldleistung, monatliches Budget 1* - * - * 2 689 Euro 316 3 1.298 Euro 545 4 728 5 1.995
MehrESF Programm Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration EUROPÄISCHER SOZIALFONDS 2014-2020 ESF Programm Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa Personalkostenabrechnung bei
MehrESF Programm Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration EUROPÄISCHER SOZIALFONDS 2014-2020 ESF Programm Perspektiven in Bayern Perspektiven in Europa Personalkostenabrechnung bei
MehrVergütungsvereinbarung für ambulante Pflege. nach 89 SGB XI. zwischen dem Träger der Einrichtung
Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflege nach 89 SGB XI zwischen dem Träger der Einrichtung Name des Trägers StrasseNr des Trägers PLZ Ort des Trägers für den Pflegedienst Name1 Pflegedienst Name2 Pflegedienst
MehrBranchendaten und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Gastgewerbe. Zurück zur ersten Seite
Branchendaten und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Gastgewerbe Gastgewerbe in Zahlen - Betriebe 2015 - Betriebe 31 071 Beherbergungsbetriebe 7 087 Hotels 1 996 Hotel garni 459 Gasthöfe 3 800 Pensionen
MehrPflegesachleistungen nach 36, SGB XI
Pflegesachleistungen nach 36, SGB XI 36 Pflegesachleistung. (1) 1 Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe).
MehrMehr als Pflege Ihr Plus! Serviceangebote
Mehr als Pflege Ihr Plus! Serviceangebote gültig ab Juli 2016 1 Die Leistungsbeschreibungen der Kranken- und Pflegekassen decken einen Teil der erforderlichen Hilfen ab. Beide Versicherungen kennen aber
MehrFact Sheet 2 Personalkosten
Fact Sheet 2 Personalkosten Gültig ab Gültig bis Hauptänderung Version 1 27.04.2015 11.05.2016 Version 2 12.05.2016 23.05.2018 Präzisierung der Einzelheiten zu den Stundensatz Berechnungen Version 3 24.05.2018
MehrErtragsvorschau 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr. Leitfaden zu Ertragsvorschau und Stundenverrechnungssatz
Leitfaden zu Ertragsvorschau und Stundenverrechnungssatz Verproben Sie mit den beiliegenden Excel-Tabellen die geplante Betriebsleistung der Ertragsvorschau mit Hilfe der Stundensatz-Kalkulation und gewinnen
MehrZukunftsorientierte Personalentwicklung in der Pflege Schwerpunkt Ambulante Pflege
Zukunftsorientierte Personalentwicklung in der Pflegebranche: Potentiale weiblicher Fachkräfte stärken und ausbauen Impulsvortrag Zukunftsorientierte Personalentwicklung in der Pflege Schwerpunkt Ambulante
MehrErläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG)
AtG 310 Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG) Diese Erläuterungen gelten für die Berechnung der Erstattungsleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG)
MehrArbeitshilfen zur Kosten- und Erlöskalkulation von Pflegeeinsätzen ambulanter Pflegedienste unter vorheriger Berechnung der Vollkostensätze
Arbeitshilfen zur Kosten- und Erlöskalkulation von Pflegeeinsätzen ambulanter Pflegedienste unter vorheriger Berechnung der Vollkostensätze Einführende Bemerkungen Betriebswirtschaftliche Denk- und Handlungsweisen
MehrVertrag über ambulante pflegerische Leistungen
Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen Zwischen Herr Christoph Mustermann, Beispielstr. 1, 45329 Essen -Kundeund Christopherus Ges. mbh, Laubenhof 9, 45326 Essen, Tel. 0201 33 33 31 wird folgender
MehrLeistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI)
Leistungsrechtliche Umsetzung der Pflegeversicherung (SGB XI) Tagung Chambre des salariés zur Pflegeversicherung am 21.04.2015 20.04.2015 Harald Kilian St. Ingbert 1 Referent Harald Kilian Referent Altenhilfe
MehrPflege. Der Pflegedienst zu Beginn einer Wachstumsphase (bis zu ca. 110 Patienten) Betreuung Hauswirtschaft
Der dienst zu Beginn einer Wachstumsphase (bis zu ca. 0 Patienten) dienstleitung mit geschäftsführenden Aufgaben Teilzeit- mit bis zu 2 Std./Wo. Stellvertretung der dienstleitung 0 0 Die dienstleitung
MehrPflegeQuickCheck. Herzlich willkommen beim
Herzlich willkommen beim PflegeQuickCheck Wissen Sie, wie erfolgreich Ihr Pflegedienst im Vergleich zu anderen Anbietern arbeitet? Erkennen Sie Ihre Optimierungspotentiale! Dann füllen Sie diesen Fragebogen
MehrKalkulation Mobile Dienstleistungen. Roland Weigel Konkret Consult Ruhr GmbH
Kalkulation Mobile Dienstleistungen Roland Weigel Konkret Consult Ruhr GmbH Das Erkenntnisinteresse? Kosten und Preise! Wie sieht die Kostenkalkulation eines solchen Angebotes aus; wann ist Kostendeckung
MehrSTATUSBERICHT 2000plus ARCHITEKTEN / INGENIEURE Trenderhebung ERHEBUNGSBOGEN III: OBJEKTDATEN
ERHEBUNGSBOGEN III: OBJEKTDATEN AUFTRAGGEBER öffentlich privat sonstige OBJEKTSTANDORT (PLZ/REGION)... OBJEKTTYP / BESCHREIBUNG... LEISTUNGSBILD NACH HOAI... KENNZAHLEN (DIN 277 / SONST.) BGFa...BRIa...
MehrPflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege
Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen nachfolgend Träger genannt und der dem der der Pflegekasse bei der AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Am Fallersleber
MehrSTADT PLOCHINGEN. Landkreis Esslingen. Gebührenordnung. der. Sozialstation Plochingen
STADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen Gebührenordnung der Sozialstation Plochingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg hat der
MehrMerkmale und Voraussetzungen für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach 45a SGB XI
Agentur zum Auf- Ausbau niedrigschwelliger e Merkmale Voraussetzungen für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach 45a SGB XI Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch
MehrAntrag zur Pflegesatzverhandlung gemäß 85 SGB XI für vollstationäre Pflege
Antrag zur Pflegesatzverhandlung gemäß 85 SGB XI für vollstationäre Pflege Einzureichende Unterlagen: vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen Seiten 1-5 im Original Einrichtung: IK-Zeichen: Az.(Pflegekasse)
Mehrnamens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten
MehrModell der Zukunft: das ambulante Heim
Modell der Zukunft: das ambulante Heim Leistungs- und vertragsrechtliche Grundlagen Folie: 1 Derzeitiger Trend: Pflege- und Betreuungszentren mit verschiedenen Versorgungszweigen (z.b. Stationär, Teilstationär,
MehrBASISINFORMATION. Leistungen der Pflegeversicherung
BASISINFORMATION Leistungen der Pflegeversicherung Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt und werden dem Pflegebedürftigen in Form von
MehrFact Sheet 2 Personalkosten
Fact Sheet 2 Personalkosten Gültig ab Gültig bis Hauptänderung Version 1 27.04.2015 11.05.2016 Version 2 12.05.2016 23.05.2018 Präzisierung der Einzelheiten zu den Stundensatz Berechnungen Version 3 24.05.2018
MehrBeispiele für die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetz II & Landesverordnung im häuslichen Bereich
Beispiele für die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetz II & Landesverordnung im häuslichen Bereich 1 Ziel der Landesverordnung ist: Ziel von FISH: 1. Pflegebedürftige darin zu unterstützen, selbstbestimmt
MehrSpitex Statistik 2016
Spitex Statistik 216 Spitex-Zahlen Kanton Zürich für das Jahr 216 Anzahl Organisationen Anzahl Organisationen 2 15 1 5 168 173 84 92 84 81 Gemeinnützig Kommerziell Personal Personen und Vollstellen Anzahl
MehrAuszug aus dem Leistungskomplexsystem für die ambulante Pflege im Land Berlin (Gültigkeit: )
Auszug aus dem Leistungskomplexsystem für die ambulante Pflege im Land Berlin (Gültigkeit: 1.1.2007-31.12.2010) Leistungskomplex Leistungsart Leistungsinhalte Punkte absoluter -Betrag1 1 Erweiterte kleine
MehrSpitex Statistik 2015
Spitex Statistik 215 Spitex-Zahlen Kanton Zürich für das Jahr 215 Anzahl Organisationen Anzahl Organisationen 2 15 1 5 157 168 7 84 87 84 Kommerziell Personal Personen und Vollstellen Anzahl Personen 5
MehrGebührenordnung für die Katholische Sozialstation Stuttgart
Katholisches Stadtdekanat Stuttgart Gebührenordnung für die Katholische Sozialstation Stuttgart 1. en im Rahmen der Pflegeversicherung Diese Gebühren gelten für alle Personen, die Anspruch auf en der Pflegeversicherung
Mehrzwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse» «Träger_PLZ» «Träger_Ort» für «Name» «Straße_HNr» «Plz» «Ort» und
den Leistungsträgern V E R E I N B A R U N G über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß 89 Pflegeversicherung (SGB XI) zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse»
Mehrzwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse» «Träger_PLZ» «Träger_Ort» für «Name» «Straße_HNr» «Plz» «Ort» und
den Leistungsträgern V E R E I N B A R U N G über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß 89 Pflegeversicherung (SGB XI) zwischen «Träger_Name1» «Träger_Strasse»
MehrAmbulanter Pflegedienst. 24 Stunden Rufbereitschaft ( ) Ihre Ansprechpartnerinnen:
Ambulanter Pflegedienst 24 Stunden Rufbereitschaft (0 28 31) 1 32 51 0 Ihre Ansprechpartnerinnen: Jessica Hannen - Pflegedienstleitung Monika Hoolmann stellvertr. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten
MehrCheckliste zur Entlassung aus dem Krankenhaus
2016 Sabine Schleppy & Georg Claus für tettricks.de (aktualisiert 2017) Checkliste zur Entlassung aus dem Krankenhaus Diese Checkliste soll dazu dienen, Dinge abzuarbeiten, um nichts Wesentliches zu vergessen.
MehrCheckliste zur Entlassung aus dem Krankenhaus
2016 Sabine Schleppy & Georg Claus für tettricks.de Checkliste zur Entlassung aus dem Krankenhaus Diese Checkliste soll dazu dienen, Dinge abzuarbeiten, um nichts Wesentliches zu vergessen. Wir machen
MehrAntrag zur Pflegesatzverhandlung gemäß 85 SGB XI (Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege)
Formular_Stand.: 04.10.2018 Antrag zur Pflegesatzverhandlung gemäß 85 SGB XI (Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege) Einrichtung: Bitte nehmen Sie eine Zuordnung vor: solitäre Einrichtung (ohne Anbindung)
MehrKonzeption. Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007. Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn. Tel.
Konzeption Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007 Träger: Leitung: Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn Martina Bock Tel. 08165 4294 Vorwort Das Tagesmütter-Projekt Neufahrn
MehrPrien am Hamburg Chiemsee. Ambulanter Pflegedienst. Kursana ist TÜV-zertifiziert. Kursana ist TÜV-zertifiziert
Prien am Hamburg Chiemsee Ambulanter Zuhause gut Pflegedienst gepflegt Ambulanter Pflegedienst Kursana ist TÜV-zertifiziert Kursana ist TÜV-zertifiziert Ihr Wohlergehen liegt uns am Herzen In der Kursana
MehrNie wieder Überstunden
Nie wieder Überstunden BRK Seniorenheim Waldmünchen Dostal Alexandra PDL 14. Oktober 2015 - Berlin Kennen Sie das? Mitarbeiterzufriedenheit Wirtschaftlichkeit Ausbildung Bewohnerzufriedenheit Heimaufsicht
Mehrzwischen Pflegewohnzentrum Kaulsdorf Nord ggmbh Ambulantes Pflegeteam "Berliner Spatzen" Alfred-Kowalke-Straße Berlin für und
V E R E I N B A R U N G über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung gemäß 89 Pflegeversicherung (SGB XI) zwischen Pflegewohnzentrum Kaulsdorf Nord ggmbh Ambulantes
MehrAbrechnung von Kurzarbeit
Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung
Mehrzum Rahmenvertrag über die Durchführung der Ergotherapie vom in der Fassung vom
Abrechnungscode: 26 Tarifkennzeichen: 02400 1a svereinbarung Für die Behandlung von Anspruchsberechtigten der Krankenkassen können für Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.10.2017 stattfindet,
MehrVertrag über ambulante pflegerische Leistungen
Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen Zwischen Träger/ Pflegedienst und Frau/ Herrn ggf. vertreten durch wird folgender Pflegevertrag als Dienstvertrag vereinbart. Leistungsbeginn ist der: Leistungsort:
MehrAntrag zur Pflegesatzverhandlung gemäß 85 SGB XI (Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege)
Stand: 01.06.2017 Antrag zur Pflegesatzverhandlung gemäß 85 SGB XI (Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege) Einrichtung: Bitte nehmen Sie eine Zuordnung vor: solitäre Einrichtung (ohne Anbindung) 1 Anbindung*
MehrErgebnisse bezogen auf die sich an der Erhebung für das Jahr 2007 beteiligten Hospize
Ergebnisse bezogen auf die sich an der Erhebung für das Jahr beteiligten Hospize Diakonisches Werk der EKD e. V. Verbandsjustiziariat Steuerrecht und betriebswirtschaftliche Grundsatzfragen Zahl der Bewohner
MehrBerechnungsbeispiel zum 3. Nachtrag
Ergänzende Beispiele zur Berechnung der Heimentgelte bei vorrübergehende Abwesenheit bzw. bei Einzug / Auszug oder Tod des Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege in Thüringen Die folgenden ergänzenden
MehrCheckliste zur Übersichtsbewahrung, bevor Sie das Krankenhaus verlassen (zum Ausdrucken):
Checkliste zur Übersichtsbewahrung, bevor Sie das Krankenhaus verlassen (zum Ausdrucken): Im Folgenden haben wir einmal eine Checkliste entworfen. Diese Liste soll dazu dienen Dinge abzuarbeiten um nichts
MehrDie Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017
Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht für Versicherte im ambulanten Pflegebereich eine Reihe an Leistungen vor, welche dem Grundsatz ambulant
MehrAusfüllhinweise zum Verwendungsnachweisformular/ Antrag auf Auszahlung
Seite: 1/6 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 1.1 Deckblatt (Seite 1)... 2 1.2 Sachbericht... 2 1.3 Beleglisten... 2 1.4 Einreichen des Formulars... 2 2 Abrechnungen... 3 2.1 Antrag auf Zwischenauszahlung...
MehrPflegesatzvereinbarung für pflegebedürftige Menschen (SGB XI) im Wachkoma (Phase F)
Pflegesatzvereinbarung für pflegebedürftige Menschen (SGB XI) im Wachkoma (Phase F) vom: für die Pflegeeinrichtung: Der Träger der Pflegeeinrichtung: X X und die AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen
MehrVersorgungsvertrag nach 72 SGB XI
Der Träger des Pflegedienstes: und die Landesverbände der Pflegekassen in Hessen AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen BKK-Landesverband Hessen IKK Baden-Württemberg und Hessen, Landesdirektion Hessen Landwirtschaftliche
MehrGEBÜHRENORDNUNG. Bad Dürkheim, Vorstand und Verwaltungsausschuss der Christlichen Sozialstation Bad Dürkheim/ VG Freinsheim e. V.
GEBÜHRENORDNUNG Christliche Sozialstation Bad Dürkheim/VG Freinsheim e.v. Gerberstraße 6, 67098 Bad Dürkheim Tel. 06322/98 90 19 1 Für die Leistungen der Christlichen Sozialstation Bad Dürkheim / VG Freinsheim
MehrBIVA Fachtagung WOHN- UND BETREUUNGSVERTRAGSGESETZ (WBVG) FORUM 2. Entgelttransparenz. Abwesenheitsvergütung. Investitionskosten
WOHN- UND BETREUUNGSVERTRAGSGESETZ (WBVG) Entgelttransparenz FORUM 2 Abwesenheitsvergütung Investitionskosten 1 Stephan Baumann Bundesvorsitzender Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) Heimträger
MehrLeistungskomplexe nach SGB XI mit Preisen
e nach SGB XI mit Preisen Seite 1 der Anlage 1 zur Vereinbarung gem. 89 SGB XI über die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen system Um eine einheitliche Anwendung der e zu gewährleisten, werden folgende
MehrAbrechnung Sammler 2011
Abrechnung Sammler 2011 Petra Schröder 218-60202 peschroe@uni-bremen.de Grundsätze 1. Prüfung: Sind die Gemeinkosten der Einnahmen aus den Jahren vor dem 01.01.2011 bereits berechnet und umgebucht. 2.
MehrAbstract. Winfried Fischer Referent externe Qualitätssicherung MDK Bayern
Abstract Vortrag im Rahmen der Fachtagung Urteil lebenslänglich des StMAS am 24. April 2008 Wo läuft`s wo hapert`s Fort- und Weiterbildungsbedarf aus Sicht des MDK Bayern Der MDK Bayern tangiert im Rahmen
MehrLegende Kalkulationsmodell 1 04/2005
Kalkulationsmodell 1 Das vorliegende Kalkulationsmodell 1 kann in Bundesländern mit separater Wegepauschale sowie mit einheitlichen oder getrennten Preisen für Grundpflege und Hauswirtschaft verwendet
Mehr1. Nachtrag zum Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege vom in der Fassung vom
1. Nachtrag zum Rahmenvertrag nach 75 Abs. 1 SGB XI zur vollstationären Pflege vom 04.06.1998 in der Fassung vom 21.10.1998 zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen des Freistaates Thüringen, vertreten
Mehr