Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister- Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Begründung zum Bebauungsplan Nr.

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1 Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister- Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Begründung zum Bebauungsplan Nr. 726/N "Bröseweg" Stadtbezirk Nord, Gebiet zwischen Eickener Straße, Eickener Höhe, Hohenzollernstraße und Bergstraße. 1. Ausfertigung Stand:

2 Stadt Mönchengladbach - Begründung zum Bebauungsplan Nr. 726/N Bröseweg Seite 2 Inhalt Seite 1. Ausgangssituation Lage des Plangebietes Anlass der Planaufstellung Verfahren 4 2. Ziele und Zweck der Planung 4 3. Planungsvorgaben Regionalplanung Flächennutzungsplan Planungsrecht Nahversorgungs- und Zentrenkonzept 6 4. Bestandssituation Vorhandene Nutzungen Verkehrserschließung 8 5 Planinhalt und Festsetzungen Art der baulichen Nutzung 8 6 Sonstiges Kinder- und Familienfreundlichkeit 10 7 Kosten 11

3 Stadt Mönchengladbach - Begründung zum Bebauungsplan Nr. 726/N Bröseweg Seite 3 1. Ausgangssituation 1.1 Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Nord, Stadtteil Eicken, nördlich des Stadtteilzentrums an der Eickener Straße. Die westliche Grenze des Plangebietes bildet die Hohenzollernstraße (B 57), eine innerstädtische Hauptverkehrsstraße vom Stadtzentrum Mönchengladbach zum Stadtteil Eicken. Im Einzelnen verläuft die Grenze des Plangebietes entlang der westlichen Seite der Eickener Straße vom Kreuzungsbereich mit der Bergstraße aus in südlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der Straße Eickener Höhe, entlang der nördlichen Seite der Eickener Höhe bis zur Kreuzung mit der Hohenzollernstraße, von hier aus entlang der Ostseite der Hohenzollernstraße in nördlicher Richtung bis zum Kreuzungsbereich mit der Bergstraße, weiter entlang der südlichen Seite der Bergstraße bis zur Kreuzung mit der Eickener Straße. Das Plangebiet hat eine Größe von 9,78 ha. 1.2 Anlass der Planaufstellung Nach dem Nahversorgungs- und Zentrenkonzept der Stadt Mönchengladbach soll der Handel mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten auf leistungsfähige zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) konzentriert werden. Diese Sortimente sollen vor allem aus den Gewerbegebieten, aber auch aus anderen nicht integrierten Bereichen ferngehalten werden, da die Nahversorgung der Bevölkerung ansonsten nicht gewährleistet ist. Hiervon profitieren in besonderem Maße ältere oder weniger mobile Bevölkerungsgruppen. Gleichzeitig ist der Einzelhandel prägendes städtebauliches Element der Zentrenbereiche der Stadt Mönchengladbach und trägt somit auch zu einer gegliederten Siedlungsstruktur und zur Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Gesamtstadt und dem Stadtteil bei. Die Nahversorgung im Stadtteil Eicken erfolgt derzeit vor allem durch kleinteilige Geschäfte und Lebensmittelmärkte an der Eickener Straße zwischen der Marienkirchstraße und der Eickener Höhe. Dieser Geschäftsbereich ist im Nahversorgungs- und Zentrenkonzept der Stadt Mönchengladbach als C-Zentrum Eicken-Mitte ausgewiesen und weist eine gute Nahversorgungssituation auf. Im Stadtteil Eicken ist eine fortschreitende Umnutzung von ehemaligen Gewerbe- und Industrieflächen festzustellen, z.b. durch die Wohnnutzung. Zudem bestehen Ansiedlungsinteressen, ehemalige Betriebsgrundstücke insbesondere durch großflächige Einzelhandelsbetriebe, d.h. mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche, zu nutzen. Die Zulässigkeit von Vorhaben im Plangebiet richtet sich derzeit nach 34 BauGB. Eine Ansiedlung von weiteren Einzelhandelsbetrieben bzw. die Erweiterung vorhandener Betriebe außerhalb der Stadtteilzentren ist somit nicht auszuschließen. Es könnte eine ungleichgewichtige Verlagerung der Verkaufsflächen und somit auch der Kundenfrequenz entstehen, die eine Gefährdung des Einzelhandels im zentralen Versorgungsbereich Eicken-Mitte auslöst und die den Zielen des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes widerspricht, die Nahversorgung der Wohnbevölkerung durch die zentralen Versorgungsbereiche sicherzustellen. Aus diesem Grunde ist es gemäß 1 Abs. 3 BauGB erforderlich, für das Plangebiet einen Bebauungsplan aufzustellen.

4 Stadt Mönchengladbach - Begründung zum Bebauungsplan Nr. 726/N Bröseweg Seite Verfahren Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBI. I S. 2141) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 890). Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Festsetzungen nach 9 Abs. 2a BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich dieses Planes ist bislang nicht durch qualifizierte Bebauungspläne überplant; die Voraussetzungen des 9 Abs. 2a BauGB liegen daher vor. Nach 13 Abs. 1 BauGB erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren. Auf Grundlage des 13 Abs. 3 BauGB wird die Behandlung der Umweltbelange vereinfacht. Von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; ebenso wird der 4c BauGB nicht angewandt. 2. Ziele und Zweck der Planung Ziel der Planung ist die Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Eicken-Mitte durch den Ausschluss von nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandelssortimenten im Plangebiet durch Festsetzungen nach 9 Abs. 2a BauGB. Dadurch sollen entsprechende Einzelhandelsbetriebe in den zentralen Versorgungsbereichen im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung geschützt werden. Dieses Planungsziel leitet sich ab aus den städtebaulichen Zielstellungen des am vom Rat der Stadt Mönchengladbach beschlossenen Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes. Im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll der zentrale Einzelhandelsstandort im Hinblick auf die umgebenden Wohnquartiere gestärkt werden. Die weitere Ansiedlung von zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsbetrieben, vor allem mit großflächigen Betriebsformen, an nicht integrierten Standorten könnte eine derartige Entwicklung möglicherweise verhindern und Neuansiedlungen in den betroffenen Zentren unattraktiv werden lassen. Eine Umverteilung der Kaufkraft zu einem dezentralen Standort könnte die Schließung vorhandener Nahversorgungsbetriebe am Standort Eicken-Mitte nach sich ziehen. Eine verbindliche Rechtsposition lässt sich nur über einen Bebauungsplan erreichen, der auf Grundlage des beschlossenen Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes Regelungen zur Zulässigkeit von baulichen Nutzungen trifft. Daher empfiehlt sich die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach 9 Abs. 2a BauGB, um Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb der zentralen Geschäftslage auszuschließen. Auf Grundlage des 9 Abs. 2a BauGB kann für im Zusammenhang bebaute Ortsteile durch einen Bebauungsplan festgesetzt werden, dass zur Erhaltung und Entwicklung von zentralen Versorgungsbereichen von den nach 34 BauGB zulässigen baulichen Nutzungen nur bestimmte Arten von Nutzungen zulässig bzw. nicht zulässig oder nur ausnahmsweise zulässig sind. Damit soll dem Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung Rechnung getragen werden.

5 Stadt Mönchengladbach - Begründung zum Bebauungsplan Nr. 726/N Bröseweg Seite 5 3. Planungsvorgaben 3.1 Regionalplanung Das Plangebiet ist im Regionalplan (GEP 1999) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Die westlich angrenzende Hohenzollernstraße ist als Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr ausgewiesen. 3.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Mönchengladbach stellt für das Plangebiet gemischte Baufläche, gewerbliche Baufläche und auch Wohnbaufläche dar. Nördlich der Sachsenstraße ist für das Werksgelände eines Industriebetriebes eine gewerbliche Baufläche dargestellt, eine weitere gewerbliche Baufläche ist zwischen Bröseweg und der Sachsenstraße ausgewiesen. Südlich der Sachsenstraße bis erstreckt sich eine gemischte Baufläche bis einschließlich der Grundstücksflächen südlich des Brösewegs. Im nördlichen Teil des Plangebietes, an der Hohenzollernstraße und entlang der Eickener Straße bis einschließlich der Wohngebäude an der Bergstraße ist im FNP Wohnbaufläche dargestellt, ebenso wie im südlichen Teil des Plangebietes an der Eickener Höhe. 3.3 Planungsrecht Das gründerzeitliche Straßennetz im Stadtteil Eicken ist weitgehend über Fluchtlinienpläne festgelegt worden, die im Laufe der Zeit für Teilbereiche fortgeschrieben oder ersetzt wurden. Das im Plangebiet liegende bzw. begrenzende Straßennetz wurde durch folgende Fluchtlinienpläne bzw. Teilbereiche bestimmt: FL A 179, FL A 204, FL A 205 a, FL A 320, FL A 370, FL A 430.

6 Stadt Mönchengladbach - Begründung zum Bebauungsplan Nr. 726/N Bröseweg Seite 6 Das Plangebiet liegt im bebauten Innenbereich. Es besteht kein qualifizierter Bebauungsplan. Die Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben im Plangebiet richtet sich demnach nach 34 BauGB. 3.4 Nahversorgungs- und Zentrenkonzept Das Nahversorgungs- und Zentrenkonzept der Stadt Mönchengladbach enthält eine Darstellung der Zentren und der Nahversorgungsstandorte im Stadtgebiet, die in verschiedene städtebaulich- funktionale Kategorien unterteilt werden. Weiterhin soll die räumliche Entwicklung der Zentren und Nahversorgungsstrukturen über die Grundsätze des Konzeptes sowie der Sortimentsliste gesteuert werden. Zielsetzung das Konzept ist es vor allem, eine zukunftsgerichtete Einzelhandelsentwicklung und Nahversorgung der Bevölkerung aufzuzeigen sowie transparente Bewertungsgrundlagen zur Zulässigkeit von Vorhaben zu liefern. Das Konzept wurde im Juni 2007 vom Rat der Stadt Mönchengladbach beschlossen und wird zurzeit fortgeschrieben. Zentraler Versorgungsbereich Eicken-Mitte Der zentrale Versorgungsbereich Eicken-Mitte besitzt eine besondere Bedeutung zur Nahersorgung der Wohnbevölkerung im Stadtteil. Er ist im Konzept als C-Zentrum eingestuft. Der ZVB verläuft ab der Marienkirchstraße in nördliche Richtung entlang der Eickener Straße. Darin ist ein etwa 400 Meter langer Bereich als Fußgängerzone ausgewiesen. Die Grenze des ZVB wurde im Rahmen einer Aktualisierung des Konzeptes von der Badenstraße aus in nördliche Richtung bis jenseits der Eickener Höhe verschoben. Damit wurde ein seinerzeit vorhandener Kaiser s Lebensmittelmarkt auf der westlichen Seite der Eickener Straße in den ZVB einbezogen, um die Nahversorgungssituation im Stadtteilzentrum zu verbessern. Das Versorgungszentrum weist überwiegend eine städtebaulich homogene Struktur auf. Der Handels- und Dienstleistungsbesatz ist zwischen Marienkirchstraße und Thüringer Straße beidseitig vorhanden, verläuft von dort an zunächst nur einseitig auf der östlichen Seite weiter. Südlich der Badenstraße mündet die Fußgängerzone in einen halbkreisförmigen Platz, der von weiteren Einzelhandelsbetrieben umrandet wird (u.a. Netto). Der Status der Eickener Straße als Fußgängerzone verleiht dem Zentrum von Eicken eine positive Atmosphäre. Nicht unerheblich ist auch das Angebot verschiedener gastronomischer Betriebe wie Restaurants und Cafés. Die funktionale Dichte im C-Zentrum ist relativ hoch, wenngleich das Vorhandensein einer Fußgängerzone eine weitaus höhere Dichte vermuten lassen würde. Auffällig ist, dass mehrere Leerstände vorhanden sind. Das Einzelhandelsangebot ist zwar in allen Bedarfsbereichen gegeben, doch fehlen sowohl im mittel- als auch im langfristigen Bedarfsbereich viele zum Teil zentrentragende Warengruppen (z.b. Bücher, Sport/Freizeit, Schuhe/ Lederwaren u.a.). Das quantitative Angebot an Dienstleistungen ist im Vergleich mit anderen C- Zentren hoch. Das Angebot im kurzfristigen Bedarfsbereich wird größtenteils durch einen Netto- Lebensmitteldiscounter und einen Edeka- Markt am nördlichen Rand des Nahversorgungszentrums abgedeckt. Den Anbietern kommt somit eine besondere Bedeutung als Frequenzbringer mit Magnetfunktion zu, die es auch perspektivisch an diesem Standort zu erhalten bzw. zu stärken gilt. Insbesondere der Discounter am Eickener Markt ist hinsichtlich der Standortrahmenbedingungen und der Verkaufsfläche in seinen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt, die Verbesserungsmaßnahmen notwendig werden lassen.

7 Stadt Mönchengladbach - Begründung zum Bebauungsplan Nr. 726/N Bröseweg Seite 7 Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzepts Die im Entwurf vorliegende Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes (09/2014) stuft den Geschäftsbereich Eicken weiterhin als zentralen Versorgungsbereich ein. Die funktionale Dichte im Bereich der Fußgängerzone ist relativ hoch, wenngleich der Besatz durch zahlreiche Leerstände oder Wohnnutzung im Erdgeschoß unterbrochen ist. Es gibt Einzelhandelsangebote in allen Bedarfsbereichen. Angebotssituation D-Zentrum Eicken-Mitte* Bedarfsbereich VKF 2013 in qm VKF 2005 in qm Nahrungs-/ Genussmittel sonst. kurzfristiger Bedarf mittelfristiger Bedarf langfristiger Bedarf Gesamt * = ohne Apotheken und Lebensmittelhandwerk; VKF auf 25 qm gerundet Quelle: Erhebung des Gutachters März bis Juli 2013 (Zum Zeitpunkt der Bestandserhebung des Gutachters war ein großflächiger Lebensmittelmarkt an der Eickener Straße mit über m 2 Verkaufsfläche sowie Bäcker und Blumenladen mit zusammen ca. 60 m 2 noch nicht eröffnet.) Nach Aufgabe des Kaiser`s und der Eröffnung des Lebensmittelmarktes zwischen der Badenstraße und dem Gelände der ehemaligen Weberei bietet es sich an, die Abgrenzung des ZVB im Rahmen der Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes anzupassen und geringfügig zu verkleinern, da in den Gebäuden entlang der Eickener Straße ab der Eickener Höhe nahezu ausschließlich Wohnnutzung und keine Einzelhandelsbetriebe zu finden sind. 4 Bestandssituation 4.1 Vorhandene Nutzungen Das Plangebiet weist einen ausgesprochen heterogenen Charakter auf mit einer Gemengelage von gewerblichen Nutzungen und Wohnbebauung. Im Plangebiet bestehen zahlreiche gewerblich genutzte Grundstücke mit zum Teil großen Gewerbehallen, insbesondere am Bröseweg und nördlich der Sachsenstraße (Textilherstellung und Vertrieb). Ein Handelsbetrieb mit Kraftfahrzeugen am Bröseweg/ Hohenzollernstraße weist ein umfangreiches Betriebsgelände auf mit Verkaufs- und Ausstellungshallen, Werkstätten, sowie Außenverkaufsgelände und Abstellplätzen. Weiterhin besteht am Bröseweg eine Filiale eines Lebensmitteldiscounters mit zusätzlicher Zufahrt von der Sachsenstraße. Auf der südlichen Seite der Sachsenstraße bestehen überwiegend Wohnbebauung und einzelne Gewerbebetriebe, zum Teil in der Hinterhofbebauung gelegen. Im nordwestlichen Teil des Plangebietes an der Hohenzollernstraße, an der Bergstraße und entlang der Eickener Straße schließt sich unmittelbar Wohnbebauung an die Gewerbebetriebe an. Auch an der Eickener Höhe besteht weitgehend eine kleinteilige Wohnbebauung. Die angrenzende Eickener Straße zeigt eine Bau- und Nutzungsstruktur mit geschlossener Straßenrandbebauung und vorwiegend Wohnnutzung mit vereinzelten Handwerksbetrieben, Dienstleistungs- und gewerblichen Nutzungen, aber auch Gastronomiebetriebe. Das Ladenlokal des bisherigen Kaiser s- Lebensmittelmarktes mit Parkplätzen zum Bröseweg steht z.z. leer.

8 Stadt Mönchengladbach - Begründung zum Bebauungsplan Nr. 726/N Bröseweg Seite 8 Im weiteren Verlauf der Eickener Straße nach Süden schließt sich der zentrale Versorgungsbereich des Eickener Stadtteilzentrums an, der im wesentlichen von der Eickener Fußgängerzone und dem Marktplatz mit Geschäfts-, Gastronomie- und Dienstleistungsbesatz geprägt wird. Die Fußgängerzone wurde in den Jahren 2009/ 2010 zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum neu gestaltet. Im zentralen Versorgungsbereich ist ein Edeka- Lebensmittelmarkt als großflächiger Einzelhandelsbetrieb vorhanden sowie ein Netto- Markt am Eickener Markt. Die städtebaulich durchmischte Struktur aus Wohnen und (ehemalige) Gewerbehallen zwischen der Hohenzollernstraße und Eickener Straße ist auch westlich des Eickener Zentrums zu finden. Die Umnutzung der ehemaligen Gewerbeflächen erfolgt insbesondere zu Wohnzwecken. Im weiteren Umfeld des Plangebietes dominiert die Wohnnutzung im Stadtteil Eicken. 4.2 Verkehrserschließung Westlich des Plangebietes verläuft die Hohenzollernstraße (B 57) als bedeutende innerstädtische Hauptverkehrsstraße zwischen dem Stadtteil Eicken und dem Stadtzentrum Mönchengladbach. Sehr gute Verbindungen bestehen sowohl in andere Stadtteile als auch in die nördlich angrenzenden Nachbarstädte Viersen bzw. Willich über die Kaldenkirchener Straße (Autobahnauffahrt MG-Nord) und die Künkel- bzw. Krefelder Straße. In der Hohenzollernstraße befinden sich die Haltestellen Elizabethkirche und Schwogenstraße, die von den Buslinien 002 und 015 der NVV bedient wird. Über die Haltestellen Konzenstraße, Eickener Höhe und Eicken Markt wird der Stadtteil Eicken durch die Linien 001, 003 und 033 direkt an den ZOB Europaplatz/ Hbf. angebunden. 5 Planinhalt und Festsetzungen 5.1 Art der baulichen Nutzung Nach 9 Abs. 2a BauGB kann für im Zusammenhang bebaute Ortsteile ( 34 BauGB) durch einen Bebauungsplan festgesetzt werden, dass zur Erhaltung und Entwicklung von zentralen Versorgungsbereichen nur bestimmte Arten der nach 34 Abs. 1 und 2 BauGB zulässigen baulichen Nutzungen zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können; die Festsetzungen können für Teile des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans unterschiedlich getroffen werden. Im Planungsgebiet sollen Regelungen über die Zulässigkeit von bestimmten Arten von Nutzungen, hier insbesondere von Einzelhandelsbetrieben, getroffen werden: nur bestimmte Warensortimente sollen zulässig sein. Damit wird dem Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung Rechnung getragen und die Innenentwicklung unterstützt. Die Festsetzungen dienen der Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Eicken-Mitte als Schwerpunkt einer verbrauchernahen Versorgung im Stadtteil. Die sonstigen nach 34 BauGB zulässigen Nutzungen sollen im Plangebiet weiterhin zulässig sein. Teilbereich I Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass zur Sicherung des zentralen Versorgungsbereiches Eicken-Mitte im Teilbereich I des Plangebietes nahversorgungs- und zentrenrelevante Einzelhandelssortimente nicht zulässig sind. Eine Auflistung der entsprechenden Sortimente erfolgt in der Sortimentsliste Mönchengladbach aus dem Nahversorgungs- und Zentrenkonzept.

9 Stadt Mönchengladbach - Begründung zum Bebauungsplan Nr. 726/N Bröseweg Seite 9 Sortimentsliste Mönchengladbach Nahversorgungsrelevant Drogeriewaren Nahrungs- und Genussmittel Papier-, Schreibwaren, Schulbedarf Pharmazeutika Reformwaren (Schnitt-)Blumen Zeitungen/ Zeitschriften Zentrenrelevant Bastel-, Geschenkartikel Bekleidung aller Art Beleuchtungskörper, Lampen Briefmarken, Münzen Bücher Campingartikel Computer, Kommunikationselektronik Elektrokleingeräte Erotikartikel Foto, Video Gardinen und Zubehör Glas, Porzellan, Keramik Haus-, Heimtextilien, Stoffe Haushaltswaren/ Bestecke Kosmetika und Parfümerieartikel Kunstgewerbe/ Bilder und -rahmen Kurzwaren, Handarbeiten, Wolle Leder- und Kürschnerwaren Musikalien Nähmaschinen Optik und Akustik Sanitätswaren Schmuck, Gold- und Silberwaren Schuhe und Zubehör Spielwaren Sportartikel einschl. Sportgeräte Tonträger Uhren Unterhaltungselektronik und Zubehör Waffen, Jagdbedarf Wasch- und Putzmittel Zooartikel Mit dem Ausschluss von nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten soll der Erhalt und die weitere Entwicklung der vorhandenen Einzelhandelslage in Eicken gefördert werden, der Schwerpunkt der Nahversorgung soll weiterhin innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches erfolgten. Die Nutzung von Gewerbeflächen im Plangebiet für die Ansiedlung oder Erweiterung von Betrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandelssortimenten würde zu einem Bedeutungsverlust der vorhandenen Einzelhandelslage im Stadtteil Eicken führen. Mit einer Verlagerung der Kundenfrequenz und der Umsätze aus dem Zentrum würden der ZVB und dessen weitere Entwicklung gefährdet. Kioske und Trinkhallen mit einer geringen Verkaufsfläche, die ein nahversorgungs- und zentrenrelevantes Sortiment für einen beschränkten kurzfristigen Bedarf führen (Getränke und Lebensmittel für den sofortigen Verbrauch, Zeitungen und Zeitschriften, Tabakwaren), können im Einzelfall durch Befreiung nach 31 Abs. 2 BauGB im Teilbereich I zugelassen werden, wenn das Planungsziel der Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Eicken-Mitte nicht berührt wird.

10 Stadt Mönchengladbach - Begründung zum Bebauungsplan Nr. 726/N Bröseweg Seite 10 Teilbereiche II a und II b Der Teilbereich II a beinhaltet das Gebäude des vorhandenen Lebensmitteldiscounters am Bröseweg 36 (Gemarkung Mönchengladbach, Flur 9, Flurstück 199; bis zur Verlängerung der hinteren Grenze des angrenzenden Flurstücks 72), der Teilbereich II b das Ladenlokal des vormaligen Kaiser`s- Lebensmittelmarktes in der Eickener Straße (Gemarkung Mönchengladbach, Flur 9, Flurstück 191; bis zur Verlängerung der hinteren Grenze der angrenzenden Flurstücke 102 und 106). Für diese vorhandenen Ladenlokale sollen nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente nach der Sortimentsliste Mönchengladbach ausnahmsweise zulässig sein, sofern keine über den genehmigten Bestand hinaus nachteiligen Auswirkungen auf den ZVB Eicken-Mitte entstehen. Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche ab 800 m 2 mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten werden ausgeschlossen. Die Zulässigkeit von kleinflächigen Betriebsformen, auch mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten, richtet sich primär nach dem baulichen Bestand der Ladengeschäfte und den genehmigten Nutzungen. Damit wird dem erst vor kurzer Zeit errichteten Lebensmitteldiscounter am Bröseweg Rechung getragen (Teilbereich II a). Mit einer weiteren Vergrößerung der Verkaufsfläche des Discounters würde ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche in einem von Gewerbebetrieben geprägten Umfeld entstehen, was mit den Zielen und Grundsätzen des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes nicht vereinbar ist. Die Fortführung einer Einzelhandelsnutzung im z.z. leerstehenden Gebäude des vormaligen Kaiser s- Lebensmittelmarktes an der Eickener Straße soll aus Gründen des Bestandsschutzes möglich sein (Teilbereich II b), sofern keine nachteiligen Auswirkungen auf den ZVB Eicken-Mitte entstehen können. Das Objekt liegt unmittelbar an der stadtteilbedeutsamen Eickener Straße als traditionelle Einzelhandelslage und bildet dort ein Flächenpotential mit einer Verkaufsfläche unterhalb der Großflächigkeit. In der Eickener Straße nördlich der Eickener Höhe sind ansonsten keine Einzelhandelsbetriebe vorhanden. In Ergänzung der Zielsetzung eines Sortimentsausschlusses für den Teilbereich I begründen die beiden Teilbereiche II a und II b eine Sondersituation, so dass eine abweichende Festsetzung zugunsten der Bestandssituation gerechtfertigt ist. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist bislang nicht überplant; die Voraussetzungen des 9 Abs. 2a BauGB liegen daher vor. Als einfacher Bebauungsplan nach 30 Abs. 3 BauGB wird die Zulässigkeit von Vorhaben nur insoweit geregelt, als der Plan Festsetzungen für Einzelhandelsbetriebe und deren Warensortimente enthält. Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach 34 BauGB. Es wird somit kein Baugebiet nach der BauNVO festgesetzt. 6 Sonstiges 6.1 Kinder- und Familienfreundlichkeit Der Bebauungsplan dient in erster Linie der Steuerung der Einzelhandelsnutzungen im Plangebiet. Kinder und Familien sind dadurch nicht unmittelbar betroffen. Mit der Förderung der Einzelhandelsentwicklung im zentralen Versorgungsbereich wird jedoch das Planungsziel verfolgt, die fußläufige Nahversorgung auch für weniger mobile Bevölkerungsgruppen der umliegenden Wohngebiete, z.b. Familien mit Kindern oder Senioren, sicherzustellen.

11 Stadt Mönchengladbach - Begründung zum Bebauungsplan Nr. 726/N Bröseweg Seite 11 7 Kosten Durch den Bebauungsplan wird mit der Festsetzung von Einzelhandelssortimenten lediglich die Art der baulichen Nutzung geregelt. Es wird kein Baugebiet festgesetzt. Die Bebaubarkeit richtet sich nach 34 BauGB, so dass keine Kosten mit der Aufstellung des Bebauungsplans verbunden sind. Diese Begründung wird gemäß 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan Nr. 726/N beigefügt. Mönchengladbach, den Fachbereich Stadtentwicklung und Planung B e c k m a n n Ltd. Stadtbaudirektor

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