Pflichtveröffentlichung gemäß 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Änderung

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1 Pflichtveröffentlichung gemäß 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Änderung des ÖFFENTLICHEN ÜBERNAHMEANGEBOTS (TAUSCHANGEBOT) der Alpha Beta Netherlands Holding N.V. Beursplein 5, 1012 JW Amsterdam, Niederlande an die Aktionäre der Deutsche Börse Aktiengesellschaft Frankfurt am Main, Deutschland zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der Deutsche Börse Aktiengesellschaft durch Tausch von 1 Aktie der Deutsche Börse Aktiengesellschaft gegen 1 neue Stammaktie der Alpha Beta Netherlands Holding N.V. Annahmefrist: 4. Mai 2011 bis 13. Juli 2011, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit) Deutsche Börse-Aktien: ISIN DE Zum Tausch Eingereichte Deutsche Börse-Aktien: ISIN DE000A1KRND6 Holdco-Angebotsaktien: ISIN NL

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeine Hinweise für Aktionäre Änderung des Tauschangebots durch Verzicht auf Vollzugsbedingungen Verzicht auf die Vollzugsbedingung IRS Ruling or Rulings vis-à-vis NYSE Euronext Verzicht auf die Vollzugsbedingung IRS Ruling vis-à-vis Deutsche Börse Annahmefrist Rücktrittsrecht Erklärung über die Übernahme der Verantwortung... 6

3 1 Allgemeine Hinweise für Aktionäre Die Alpha Beta Netherlands Holding N.V., eine nach dem Recht der Niederlande gegründete und bestehende Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap) mit Sitz (statutaire zetel) in Amsterdam, Niederlande, eingetragen im niederländischen Handelsregister der Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer , mit der Geschäftsadresse in Beursplein 5, 1012 JW Amsterdam, Niederlande ( Holdco oder der Bieter ) hat am 4. Mai 2011 die Angebotsunterlage (die Angebotsunterlage ) betreffend ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das Tauschangebot ) zum Erwerb von Aktien der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB ( Deutsche Börse und gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen Gruppe Deutsche Börse ) und mit der Geschäftsanschrift Mergenthaler Allee 61, Eschborn, Deutschland, veröffentlicht. Das Tauschangebot, mit dem Holdco beabsichtigt, alle auf den Namen lautende Stückaktien der Deutsche Börse (ISIN DE ) zu erwerben, richtet sich an alle Aktionäre der Deutsche Börse (die Deutsche Börse-Aktionäre ), sofern sie nicht nach Maßgabe der Angebotsunterlage vom Tauschangebot ausgeschlossen sind. Dieses Dokument ändert und ergänzt die Angebotsunterlage. Die Angebotsunterlage muss zusammen mit dieser Änderung des Tauschangebots ( Änderung des Tauschangebots ) gelesen und ausgelegt werden. Soweit sich aus dieser Änderung des Tauschangebots nichts Abweichendes ergibt, gelten die in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen unverändert fort. Begriffe, die in der Angebotsunterlage definiert sind, haben in dieser Änderung des Tauschangebots dieselbe Bedeutung wie in der Angebotsunterlage. Diese Änderung des Angebots wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach 21 WpÜG, sowie nach Maßgabe einschlägiger Vorschriften des U.S.-amerikanischen Wertpapierrechts, einschließlich Regulation 14E gemäß dem U.S. Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils geltenden Fassung, durchgeführt. Folglich sind keine sonstigen Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Änderung des Angebots bei Wertpapierregulierungsbehörden veranlasst worden oder beabsichtigt. Die Angebotsunterlage wurde am 4. Mai 2011 in deutscher Sprache (sowie in Form einer englischsprachigen Übersetzung, die von der BaFin nicht geprüft wurde) im Internet unter veröffentlicht und wird zur kostenlosen Ausgabe bei der Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, Frankfurt am Main, Deutschland, (Telefax-Nr.: +49 (69) ; DCT.Tender-Offers@db.com) bereitgehalten. Gemäß 21 Abs. 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG wird diese Änderung des Tauschangebots in deutscher Sprache (sowie in Form einer englischsprachigen Übersetzung) am 27. Juni 2011 im Internet unter veröffentlicht und zur kostenlosen Ausgabe bei der Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, Frankfurt am Main, Deutschland, (Telefax-Nr.: +49 (69) ; DCT.Tender-Offers@db.com) bereit gehalten. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Internetadresse, unter der diese Änderung des Tauschangebots veröffentlicht wurde, und (ii) die Bereithaltung dieser Änderung des Tauschangebots bei der Deutsche Bank AG wird am 27. Juni 2011 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung dieser Änderung des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten kann in den Anwendungsbereich anderer Rechtsordnungen fallen. Die Veröffentli-

4 chung, Verteilung oder Verbreitung dieser Änderung des Angebots dürfen daher nicht durch Dritte in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, wenn und soweit eine solche Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Erteilung von Genehmigungen, der Beachtung behördlicher Verfahren oder von sonstigen rechtlichen Erfordernissen abhängt, deren jeweilige Bedingungen nicht erfüllt sind. Der Bieter hat die Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung dieser Änderung des Angebots durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten nicht gestattet und ist nicht dafür verantwortlich sicherzustellen, dass eine solche im Einklang mit den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen Deutschlands, des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten erfolgt. Der Bieter wird diese Änderung des Tauschangebots den Depotführenden Banken auf Nachfrage ausschließlich zur Verteilung an die in Deutschland, im Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten wohnhaften Deutsche Börse-Aktionären zur Verfügung stellen. Abgesehen hiervon dürfen die Depotführenden Banken diese Änderung des Angebots nur an nicht in Deutschland, im Vereinigten Königreich oder in den Vereinigten Staaten ansässige Deutsche Börse-Aktionäre verteilen, vertreiben oder verbreiten, wenn dies unter Einhaltung der wertpapierrechtlichen Bestimmungen der jeweils einschlägigen Rechtsordnung geschieht. 2 Änderung des Tauschangebots durch Verzicht auf Vollzugsbedingungen Das Tauschangebot und die durch die Annahme des Tauschangebots zustande gekommenen Verträge stehen unter verschiedenen Bedingungen ( Vollzugsbedingungen ). Der Bieter beabsichtigt, auf einzelne der dort formulierten Vollzugsbedingungen wie folgt zu verzichten. 2.1 Verzicht auf die Vollzugsbedingung IRS Ruling or Rulings vis-à-vis NYSE Euronext Das Tauschangebot steht gemäß Ziffer 14.1 (j) der Angebotsunterlage unter der folgenden Vollzugsbedingung: Bis spätestens zum Ende der Annahmefrist hat die NYSE Euronext eine oder mehrere verbindliche Auskünfte (sog. private letter rulings) der U.S. Finanzbehörde (IRS, Internal Revenue Service) erhalten mit dem Inhalt, dass (i) (ii) die Verschmelzung als,,reorganisation im Sinne von Ziffer 368(a) des U.S. Einkommensteuergesetzes 1986 (Internal Revenue Code) und/oder die Verschmelzung und das Tauschangebot zusammen als Tausch im Sinne von Ziffer 351(a) des Internal Revenue Code zu qualifizieren ist bzw. sind, und (A) die Übertragung der NYSE Euronext-Aktien durch in den Vereinigten Staaten steueransässige Personen gegen Aktien an dem Bieter als Ausnahme von Ziffer 367(a)(1) des Internal Revenue Code gemäß Ziffer 1.367(a)-3(c)(1) und 1.367(a)- 3(c)(9) der Richtlinien des U.S. Finanzministeriums zu qualifizieren ist, und (B) auf jede in den U.S.A. steueransässige Person, die NYSE Euronext-Aktien an den Bieter überträgt und die ein,,5 % transferee shareholder der NYSE Euronext im Sinne von Ziffer 1.367(a)-3(c)(5)(ii) der Richtlinien des U.S. Finanzministeriums ist, die Aus-

5 nahme von Ziffer 367(a)(1) des Internal Revenue Code Anwendung findet, sofern diese Person ein fünfjähriges sog. gain recognition agreement nach Ziffer 1.367(a)-8 der Richtlinien des U.S. Finanzministeriums abschließt. Der Bieter verzichtet hiermit auf diese Vollzugsbedingung. Das Tauschangebot steht nicht mehr unter der Vollzugsbedingung IRS Ruling or Rulings vis-à-vis NYSE Euronext gemäß Ziffer 14.1 (j) der Angebotsunterlage. 2.2 Verzicht auf die Vollzugsbedingung IRS Ruling vis-à-vis Deutsche Börse Das Tauschangebot steht gemäß Ziffer 14.1 (k) der Angebotsunterlage unter der folgenden Vollzugsbedingung: Bis spätestens zum Ende der Annahmefrist hat die Deutsche Börse eine verbindliche Auskunft (sog. private letter ruling) der IRS erhalten mit dem Inhalt, dass das Tauschangebot als eine Transaktion im Sinne der Ziffer 351(a) des Internal Revenue Code gilt und/oder das Tauschangebot und die Verschmelzung zusammen als Transaktion im Sinne der Ziffer 351(a) des Internal Revenue Code gelten. Der Bieter verzichtet hiermit auf diese Vollzugsbedingung. Das Tauschangebot steht nicht mehr unter der Vollzugsbedingung IRS Ruling vis-à-vis Deutsche Börse gemäß Ziffer 14.1 (k) der Angebotsunterlage. 3 Annahmefrist Das Tauschangebot wird vor Beginn der letzten zwei Wochen der Annahmefrist geändert. Die Annahmefrist endet daher nach wie vor am 13. Juli 2011, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit). 4 Rücktrittsrecht Gemäß 21, Abs. 2 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG weist der Bieter hiermit die Deutsche Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot vor Veröffentlichung dieser Änderung des Tauschangebots angenommen haben, darauf hin, dass sie bis zum Ablauf der Annahmefrist jederzeit von den durch die Annahme des Tauschangebots zustande gekommenen Verträgen zurücktreten können ( 21 Abs. 4 WpÜG). Hinsichtlich der Einzelheiten zur Ausübung des Rücktrittsrechts wird auf Ziffer 17 der Angebotsunterlage verwiesen. Wichtiger Hinweis: Deutsche Börse-Aktionäre, die das Tauschangebot bereits wirksam angenommen haben, brauchen ihr Rücktrittsrecht nicht auszuüben und auch keine anderen Handlungen vorzunehmen, um nach Maßgabe der Bedingungen und Bestimmungen des Angebots die Angebotsgegenleistung zu erhalten.

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