60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte -
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- Herbert Hase
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1 60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Erfahrungen als UNO-Sonderberichtserstatter über Folter" Manfred Nowak Professor für Internationalen Menschenrechtsschutz,Universität Wien Direktor, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte UN Sonderberichterstatter über Folter
2 Übersicht 1. Internationaler Menschenrechtsschutz = Reaktion auf 2. Weltkrieg und Nazi-Holocaust 2. Europarat 3. Vereinte Nationen 4. Herausforderungen im 21. Jahrhundert 5. Das Folterverbot als konkretes Beispiel 6. Praxis des UNO-Sonderberichterstatters über Folter 7. Herausforderungen an das Folterverbot 8. Was brauchen wir zur Bewältigung der globalen Probleme im 21. Jahrhundert?
3 1. Internationaler Menschenrechtsschutz = Reaktion auf 2. Weltkrieg und Nazi-Holocaust Vereinte Nationen (1945): Friede, Entwicklung und Menschenrechte als die drei wichtigsten Aufgaben und Ziele Europarat (1949): Rechtsstaat, pluralistische Demokratie und Menschenrechte als gemeinsame europäische Werte Europäische Gemeinschaften/Union (seit 1950): wirtschaftliche und politische Integration als Friedensprojekt; EU wird allmählich zum wichtigsten Akteur für die globale Durchsetzung der Menschenrechte
4 2. Europarat Westeuropäisches Demokratie- und Rechtsstaatsmodell als Abgrenzung zum Faschismus und Kommunismus Europäische Menschenrechtskonvention 1950: westliche (bürgerliche und politische) Rechte mit Individualbeschwerde zur internationalen Überwachung Rasche Integration der mittel-und osteuropäischen Transformationsstaaten nach Ende des Kalten Kriegs (alle europäischen Staaten außer Weißrussland)
5 2. Europarat (Fort.) Schaffung eines hauptberuflichen Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 1998 in Straßburg Abschaffung der Todesstrafe Herausforderungen: Russland, Türkei, Überlastung des Gerichtshofs, Benachteiligung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte
6 3. Vereinte Nationen Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 als Meilenstein Trotz Politisierung und unterschiedlicher Auffassungen über Inhalt und Zweck der Menschenrechte zwischen Westen, Osten und Süden im Kalten Krieg entwickelt sich ein universeller Konsens durch gemeinsame Kodifizierung Wiener Weltmenschenrechtskonferenz 1993: Universalität, Gleichheit und Unteilbarkeit aller Menschenrechte als Basis für eine neue Weltordnung
7 3. Vereinte Nationen (Fort.) Menschenrechte als einziges universell anerkanntes Wertesystem der Gegenwart Kofi Annans Bericht In Larger Freedom : Menschenrechte als Voraussetzung für Friede/Sicherheit (Freiheit von Angst und Gewalt) und Entwicklung (Freiheit von Not und Armut)
8 4. Herausforderungen im 21. Jahrhundert Bekämpfung der Armut im Zeitalter der Globalisierung 11. September 2001 und der Krieg gegen den Terrorismus Nord-Süd-Konflikt, Islam und Menschenrechte, Universalität Verantwortung nicht-staatlicher Akteure Fehlender politischer Wille zur wirksamen Durchsetzung der Menschenrechte: staatliche Souveränität gegen responsibility to protect, Mangel an globaler Verantwortung und wirksamen globalen Strukturen in einer globalen Gesellschaft
9 UN UN Special Rapporteur on on Torture 5. Das Folterverbot als konkretes Beispiel Definition: Vorsätzliche Zufügung schwerer physischer oder psychischer Schmerzen und Leiden gegenüber einer wehrlosen Person zu einem bestimmten Zweck (Erpressung von Informationen oder eines Geständnisses, Einschüchterung, Bestrafung etc.) direkter Angriff auf die Menschenwürde Abschaffung im Zuge der Aufklärung Renaissance im 20. Jahrhundert: Nationalsozialismus, Stalinismus, Militärdiktaturen in Lateinamerika etc.
10 UN UN Special Rapporteur on on Torture 5. Das Folterverbot als konkretes Beispiel (Fort.) Reaktion: Folterverbot als eines der wenigen absoluten Menschenrechte, das auch im Ausnahmezustand (Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus) uneingeschränkt gilt (ius cogens); spezifische Pflichten der Staaten (Prävention, Bestrafung der Folterer, Opferschutz, Inspektion von Gefängnissen etc.) Besondere Überwachungsorgane: z.b. Europäisches Komitee zur Verhütung der Folter, UNO-Ausschuss gegen die Folter, UNO-Sonderberichterstatter über Folter
11 6. Praxis des UNO-Sonderberichterstatters über Folter Globales Mandat, Berichte an Menschenrechtsrat und Generalversammlung Individualbeschwerden und Urgent Appeals Fact-finding-Missionen: Georgien, Mongolei, Nepal, China, Jordanien, Paraguay, Nigeria, Togo, Sri Lanka, Indonesien; gemeinsame Untersuchungen zu Guantánamo Bay und Darfur; geplante Missionen nach Russland, Äquatorialguinea, Dänemark, Bolivien, Zimbabwe Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
12 8. Was brauchen wir zur Bewältigung der globalen Probleme im 21. Jahrhundert? Einen neuen Grundkonsens über die Notwendigkeit der Durchsetzung der Menschenrechte als Grundlage für Frieden und Entwicklung in der Welt Effiziente globale politische Strukturen zur Vermeidung von Kriegen und Gewalt, zur Bekämpfung der Armut, zur Förderung nachhaltiger und ökologisch vertretbarer Entwicklung, zum Schutz der Menschenrechte und zur Kontrolle globaler ökonomischer Kräfte Einen Dialog der Kulturen statt eines clash of civilizations
13 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! UN Special Rapporteur on Torture, OHCHR/Geneva: Ludwig Boltzmann Institute of Human Rights, Vienna:
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