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1 215 Nutzungsentgeltordnung des Instituts für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge für Leistungen der Aus- und Fortbildung sowie der Forschung (NEO-IBK) Zweite Änderung RdErl. des MI vom Bezug: RdErl. des MI vom (MBl. LSA 2014,S. 4), geändert durch RdErl. vom (MBl. LSA (MBl. LSA S. 17) Abschnitt 1 Allgemeines Das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge (IBK Heyrothsberge) erhebt für seine Leistungen Entgelte entsprechend dieser Nutzungsentgeltordnung. Abschnitt 2 Unentgeltliche Nutzung Die Aus- und Fortbildung im IBK Heyrothsberge ist unentgeltlich für: 1. Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren und Mitglieder von Pflichtfeuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt, 2. Angehörige der Berufsfeuerwehren der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, 3. Helfer in Einheiten des Katastrophenschutzes des Landes Sachsen-Anhalt, 4. Fachberater und Verbindungspersonen im Katastrophenschutz mitwirkender Organisationen und Unternehmen, die für den Einsatz in Führungseinheit einer Brand- und/oder Katastrophenschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt vorgesehen sind, 5. Stabsmitglieder der Katastrophenschutzbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, 6. im Brand- und Katastrophenschutz tätige Bedienstete der Landesverwaltung, der Landkreise und Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt. Eine unentgeltliche Aus- und Fortbildung für die in Satz 1 genannten Personen gilt nicht für die im Lehrgangskatalog besonders gekennzeichneten Sonderlehrgänge, Seminare und Fachveranstaltungen. Hierfür werden gesonderte Entgelte berechnet.

2 Für Leistungen, die im Landesinteresse liegen, kann im begründeten Einzelfall auf die Erhebung eines Entgeltes ganz oder teilweise verzichtet werden. Abschnitt 3 Entgeltliche Nutzung 1. Allgemeine Lehrgangskosten Von Nutzern oder Teilnehmern an Lehrgängen des IBK Heyrothsberge im Rahmen der Ausund Fortbildung, welche nicht die Voraussetzungen des Abschnitts 2 Abs. 1 erfüllen, sind Entgelte gemäß der Anlage 1 zu entrichten. Für Studierende des Studiengangs Sicherheit und Gefahrenabwehr der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH), die im Rahmen studienbegleitender Praktika an den Lehrgängen des IBK Heyrothsberge teilnehmen, ermäßigen sich diese Entgelte um 50 v. H. 2. Individuelle Lehrgangskosten Individuell durchzuführende Lehrgänge sowie Wiederholungsprüfungen werden gesondert berechnet. 3. Entgelte Für die Inanspruchnahme von Leistungen des IBK Heyrothsberge werden folgende Entgelte berechnet: 3.1 Übernachtung Einbettzimmer/Einzelbelegung im Zwei-Bett- Zimmer Zwei-Bett-Zimmer pro Person 24 Euro 20 Euro 3.2 Sonstige Nutzungen Raumnutzung bis zu vier Stunden je Stunde über vier Stunden je Stunde Räume mit bis zu 30 Plätzen 19 Euro 18 Euro über 30 Plätzen 26 Euro 25 Euro Techniklehrsaal 40 Euro 35 Euro Großer Saal 95 Euro 90 Euro

3 Die Preise gelten für die übliche Standardausstattung. Spezialausstattungen oder andere individuelle Vorbereitungen werden nach Bedarf gesondert berechnet Nutzung von Übungsanlagen je Stunde a) Gefahrgutübungsanlage* 106 Euro b) Übungshalle 70 Euro c) Übungsturm 40 Euro d) Übungsanlagen im Freigelände 65 Euro bis vier Stunden vier bis acht Stunden e) Feuerwehrübungshaus inklusive Leitstand (mit Disponent) und Trainer 1705 Euro 3410 Euro Verbrauchsmittel werden entsprechend Anzahl und Betrieb der genutzten Brandstellen kalkuliert und zusätzlich in Rechnung gestellt. * Die Nutzung dieser Anlagen ist nur unter Anleitung oder Betreuung durch Personal des IBK Heyrothsberge möglich. Anfallende Personalkosten sind bereits im oben genannten Preis inbegriffen Nutzung von Fahrzeugen und Technik a) Fahrzeuge Löschfahrzeuge Rüst- und Gerätewagen Drehleiter Einsatzleitfahrzeug je Stunde 60 Euro 75 Euro 130 Euro 50 Euro Zusätzlich werden für die Übergabe oder Rücknahme der Fahrzeuge oder die Inanspruchnahme von Bedienungspersonal des IBK Heyrothsberge die Personalkosten entsprechend Nummer in Rechnung gestellt. b) Technik: Atemschutzgeräte 15 Euro je Gerät Wechselflasche 5 Euro je Flasche Chemikalien- und Kontaminationsschutz-

4 Anzüge (einschließlich Pressluftatmer und Maske) 50 Euro je Anzug Personalkosten Soweit Personal des IBK Heyrothsberge in Anspruch genommen wird oder für die Inanspruchnahme von Personal zusätzlich Zahlungen zu leisten sind, werden für die Dauer der Inanspruchnahme folgende Stundensätze zugrunde gelegt: a) für Beamte bis zum Amt der Besoldungsgruppe A 5 einschließlich sowie vergleichbare Angestellte der Entgeltgruppen E 1 bis E 3 34 Euro, b) für die übrigen Beamten der Laufbahngruppe 1 bis zum Amt der Besoldungsgruppe A 9 einschließlich sowie vergleichbare Angestellte der Entgeltgruppen E 4 bis E 8 46 Euro, c) für Beamte in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt bis zum Amt der Besoldungsgruppe A 13 einschließlich sowie vergleichbare Angestellte der Entgeltgruppen E 9 bis E Euro, d) für die übrigen Beamten der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt ab einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 sowie vergleichbare Angestellte ab der Entgeltgruppe E Euro. Für Arbeitsstunden außerhalb der regulären Arbeitszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich werden, wird ein Zuschlag entsprechend den gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen für die jeweiligen Bediensteten erhoben.

5 4. Entgelte und deren Berechnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Bereiches Forschung des IBK Heyrothsberge 4.1 Für Tätigkeiten, die in den Laboratorien sowie in den Versuchsräumen und -anlagen durchzuführen sind, wird zu den in Nummer aufgeführten Personalkosten ein zusätzlicher pauschaler Arbeitsplatzaufschlag erhoben. Dieser beträgt je Bedienstetem und Stunde 55 Euro. 4.2 Entgelte werden ferner berechnet für die Nutzung oder Benutzung sonstiger Versuchsanlagen sowie spezieller Versuchseinrichtungen oder -aufbauten einschließlich Rauchgasentsorgung und Löschwasseraufbereitung des Bereiches. Sie werden entsprechend der Anlage 2 berechnet, die hierbei direkt zurechenbaren Verbrauchsmittel werden gesondert kalkuliert und zusätzlich berechnet. Darin nicht enthaltene weitere Leistungen werden nach Aufwand kalkuliert und berechnet. 4.3 Werden Nutzleistungen außerhalb des Standortes erbracht, so werden Entgelte nach Aufwand ferner berechnet für: a) Wartezeiten, die vom Auftraggeber verursacht worden sind, b) Fahrtkosten für Dienstkraftfahrzeuge, c) Fahrtkosten für Spezialfahrzeuge. 4.4 Die Berechnung der Vergütung im Fall der Heranziehung durch Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgt entsprechend der Anlage Der Bereich Forschung behält sich vor, eine Nachkalkulation im üblichen Rahmen vorzunehmen. 4.6 Werden bei der Vorbereitung oder der Durchführung von Leistungen Auslagen notwendig, die nicht bereits mit den Stundensätzen gemäß Nummer abgegolten sind, so hat der Auftraggeber diese zu erstatten. Insbesondere sind zu erstatten: a) Auslagen für über das übliche Maß hinausgehende Reisekosten, b) Postgebühren (Inanspruchnahme von Paketdiensten oder ähnliches), c) Auslagen für den Versand und die Beförderung von Prüfmitteln sowie Prüf- und Versuchsobjekten, d) Aufwendungen für Lieferungen und Leistungen Dritter.

6 4.7 Wird eine Untersuchung oder eine Prüfung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht zu Ende geführt, so wird der bisher erbrachte Aufwand, jedoch mindestens 25 v. H. des bei vollständiger Ausführung des Auftrages fälligen Entgeltes, berechnet. 5. Inanspruchnahme von Leistungen der wissenschaftlichen Fachbibliothek Von den Nutzern der Bibliothek sind entstehende Auslagen zu ersetzen. Darüber hinaus gehende Leistungen werden nach Aufwand entsprechend der Anlage 2 kalkuliert und berechnet. Abschnitt 4 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem RdErl. gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Abschnitt 5 Umsatzsteuer Alle in dieser Nutzungsentgeltordnung und den Anlagen 1 und 2 ausgewiesenen Beträge sind Nettobeträge. Bei vorhandener Steuerpflicht wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet. Abschnitt 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieser RdErl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs- RdErl. außer Kraft. Dieser RdErl. tritt fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten außer Kraft.

7 Anlage 1 (zu Abschnitt 3 Nr. 1) Lehrgangskosten ohne Unterkunft und Verpflegung 1. Lehrgänge für Freiwillige Feuerwehren I/1 Lehrgang Leiter einer Feuerwehr 415 I/2 Lehrgang Verbandsführer" 470 I/3 Lehrgang Anlegen von Übungen für die Jugendfeuerwehr" 230 I/4 Lehrgang Zugführer" 1070 I/5 Lehrgang Gruppenführer" 1220 I/6 Fortbildungslehrgang Kreisbrandmeister" 265 I/9 Lehrgang Vorbeugender Brandschutz 250 I/10 Lehrgang Jugendfeuerwehrwart" 410 I/16 Lehrgang Feuerwehrtechnik in der Kinder- und Jugendfeuerwehr" Lehrgänge für Freiwillige-, Berufs- und Werkfeuerwehren II/5 Lehrgang ABC-Erkundung 685 II/6 Lehrgang ABC-Dekontamination 670 II/9 Lehrgang Brandsicherheitswachen 285 II/12 Lehrgang Einführung in die Stabsarbeit- Technische Einsatzleitung" 895 II/15 Lehrgang Gerätewarte" 620 II/21 Lehrgang Atemschutzgerätewarte" 605 II/25 Lehrgang Grundlehrgang Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen II/26 Lehrgang Ausbilder für Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen II/27 Fortbildungslehrgang Ausbilder für Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen 655 II/29 Lehrgang Einsatzrecht 245 II/30 Lehrgang Einsatzplanung/ Einsatzvorbereitung 410

8 II/31 Lehrgang Ausbildungslehre 540 II/32 Lehrgang Kreisausbilder/Ausbilder für Maschinisten 375 II/33 Lehrgang Kreisausbilder/Ausbilder für Truppmänner/Truppführer 315 II/34 Lehrgang Kreisausbilder/Ausbilder für Motorsägenführer 475 II/35 Lehrgang Kreisausbilder/Ausbilder für Atemschutzgeräteträger 400 II/36 Lehrgang Kreisausbilder/Ausbilder für Technische Hilfeleistung 340 II/39 Lehrgang Kreisausbilder/Ausbilder für Sprechfunker 495 II/45 Lehrgang ABC-Einsatz" II/47 Lehrgang "Trainer - Brandbekämpfung im Feuerwehrübungshaus" II/48 Fortbildungslehrgang Technische Hilfe und Brandbekämpfung nach Bahnunfällen" 265 II/49 Lehrgang Führen im ABC-Einsatz" II/50 Fortbildungslehrgang ABC-Erkundung" 580 II/51 II/54 Fortbildungslehrgang Trainer - Brandbekämpfung im Feuerwehrübungshaus" Fortbildungslehrgang Kreisausbilder/ Ausbilder für Sprechfunker" Digitalfunk-Stufe II/55 Lehrgang Einführung in die Stabsarbeit Lehrgänge für Feuerwehren und im Katastrophenschutz mitwirkende Organisationen III/1 Fortbildungslehrgang Umgang mit Konflikten 645 III/2 Fortbildungslehrgang Umgang mit Stress in Konfliktsituationen 645 III/3 Fortbildungslehrgang Kommunikation in Konfliktsituationen 645 III/5 Lehrgang Kommunikation bei Großschadensereignissen 880 III/6 Lehrgang Feldkoch im Fachdienst Betreuung und Fachdienst Logistik 750

9 4. Lehrgänge für Berufsfeuerwehren IV/1 Lehrgang Brandoberinspektorlehrgang" IV/2 Lehrgang Fachbezogene naturwissenschaftlich-technische Grundlagen des Brand- und Gefahrenschutzes IV/4 IV/7 Lehrgang Führungsausbildung mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Lehrgang Führungslehrgang III "Management und Personalführung" Lehrgänge für die im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen V/7 Lehrgang Psychologische Aspekte im Einsatz/Peer-Ausbildung" 290 V/13 Lehrgang Fachberater/ Verbindungspersonen in Katastrophenschutzstäben/ Technischen Einsatzleitungen" V/14 Lehrgang Gruppenführer im Sanitäts-, Betreuungs- und Wasserrettungsdienst V/15 Lehrgang Zugführer im Sanitäts-, Betreuungs- und Wasserrettungsdienst V/16 Lehrgang Verbandsführer im Sanitäts-, Betreuungs-und Wasserrettungsdienst" Lehrgänge für Mitarbeiter aus Behörden und öffentlichen Einrichtungen VI/3 Lehrgang Brandschutzprüfer VI/4 Fortbildungslehrgang Brandschutzprüfer" 255 VI/12 Lehrgang Mitglieder von Katastrophenschutzleitungen und -stäben 580 VI/13 VI/14 Fortbildungslehrgang Mitglieder von Katastrophenschutzleitungen und -stäben 305 Fortbildungslehrgang Lagekartenführer in Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen 410

10 VI/15 VI/16 Fortbildungslehrgang Sichter in Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen 100 Fortbildungslehrgang Informations- und Kommunikationswesen - S 6 in Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen" 575 VI/17 Fortbildungslehrgang Anlegen einer Stabsrahmenübung" 475 VI/18 Fortbildungslehrgang Anlegen von Übungen" 465 VI/19 Fortbildungslehrgang Presse- und Medienarbeit-S 5 in Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen" 690 VI/31 VI/32 Fortbildungslehrgang Bürgertelefon/ Krisenhotline im Sachgebiet S 5 in Katastrophenschutzstäben Fortbildungslehrgang Personal/Innerer Dienst und Versorgung S1/S4 in Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen" VI/33 Fortbildungslehrgang Personal und Innerer Dienst S 2 /3 in Katastrophenschutzstäben/Technischen Einsatzleitungen" 410 VI/34 Fortbildungslehrgang Leiter eines Katastrophenschutzstabes" 160 VI/35 Fortbildungslehrgang Multiplikator/Administrator DISMA 1" 350 VI/36 Fortbildungslehrgang Multiplikator/Administrator DISMA 2" 155 VI/37 Lehrgang Technische Einsatzleitung Sonderlehrgänge, Seminare, Fachveranstaltungen VII/4 Lehrgang Training -Brandbekämpfung im Feuerwehrübungshaus" 385 VII/5 Fortbildungsseminar Einsatzrecht 80 VII/11 Lehrgang Sachkundiger für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Feuerwehr - " 250 VII/20 Fortbildungslehrgang Sachkundiger für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Feuerwehr - " 140 VII/32 Fortbildungslehrgang Leiter einer Feuerwehr" 140 VII/33 Lehrgang Maschinist für Drehleiter" 920 VII/35 Fortbildungslehrgang Kreisausbilder/Ausbilder für Truppmänner/ Truppführer -Sicheres Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen(FwDV 1)" 755

11 VII/36 Fortbildungslehrgang "Brandbekämpfung im Feuerwehrübungshaus" VII/37 Fortbildungsseminar Brandschutz für Gemeindeverwaltungen" 170 VII/39 Fortbildungslehrgang Gemeindewehrleiter" 180 VII/44 Lehrgang ATF-Spezialisierungslehrgang VII/45 Fortbildungsseminar Führen im Technischen Hilfeleistungseinsatz 125 VII/47 Fortbildungsseminar Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen 75 VII/48 Fortbildungsseminar Heyrothsberger Gefahrgut-Tag" 75 VII/49 Fortbildungsseminar Schutzkleidung/CSA und Schutzhandschuhe" 70 1 Zuzüglich Reisekosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Gastdozenten nach Teilnehmerschlüssel. Bei Nichterreichung der der Berechnung zu Grunde gelegten Teilnehmerzahl von zwölf wird das Entgelt entsprechend angepasst. Es gelten gesonderte Stornierungsbedingungen.

12 Anlage 2 (Zu Abschnitt 3 Nrn. 4 und 5) Entgelte für die Nutzung von Einrichtungen und speziellen Leistungen des Bereiches Forschung des IBK Heyrothsberge 1. Einrichtungen und Sonderfahrzeuge Folgende Entgelte werden als Aufwand für die Nutzung oder Benutzung von Einrichtungen und Sonderfahrzeugen (ohne personelle und technische Unterstützung) berechnet je Stunde a) Versuchsgebäude/Prüflabor 29 EUR b) Mobiles Brandtechnisches Labor (MOBLAB) 44 EUR c) Nasslabor im Versuchsgebäude 26 EUR d) Jetbrandsimulationsanlage und Brandbecken der Großversuchsanlagen für Forschung (GAF) 16 EUR e) Rauchgasreinigungsanlage der GAF 209 EUR f) je ein großer Brandraum der GAF (Brandräume 1 oder 2) g) je ein kleiner Brandraum der GAF(Brandräume 3 oder 4) 60 EUR 30 EUR h) Brandkanal 10 EUR i) je Chemielabor 10 EUR Maximal werden Entgelte für acht Stunden pro Tag in der Regel für die Wochentage Montag bis Freitag erhoben. 2. Leistungen der Information und Dokumentation 2.1 Die wissenschaftliche Fachbibliothek bietet neben den allgemein üblichen Leistungen einer Bibliothek Literaturrecherchen, unter anderem auch in gebührenpflichtigen Datenbanken, an. Diese besonderen Leistungen werden nach dem Zeitaufwand kalkuliert, wobei die Stundensätze entsprechend Nummer der Nutzungsentgeltordnung des Instituts für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge (NEO-IBK) zugrunde gelegt werden. Darüber hinaus sind direkt zurechenbare Auslagen zu erstatten (siehe Nummer 5 der NEO-IBK). 2.2 Für in Ausbildung stehende Personen wird folgende Ermäßigung gewährt: a) Studenten sowie vergleichbare Nutzer 50 v.h. b) Doktoranden, Brandreferendare sowie vergleichbare Nutzer 25 v.h. 3. Auftreten bei Gericht Für Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgt die Berechnung der Kosten nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom (BGBl. I S. 718, 776), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2586).

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