Vorab per FAX an +49 (0)
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- Lars Schubert
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1 Vorab per FAX an +49 (0) Baden-Württembergische Wertpapierbörse - Geschäftsführung - c/o Listing Department Börsenstraße 4 D Stuttgart Antrag auf Zulassung von Wertpapieren zum Antragsteller: Emittent der zuzulassenden Wertpapiere 32 Abs. 2 S. 1 BörsG, 48 Abs. 1 S. 2 BörsZulV Firma Sitz Ansprechperson des Emittenten im Rahmen des Zulassungsverfahrens Name Abteilung Telefon-Nr. Fax-Nr. Zustellungsbevollmächtigter in Deutschland bei ausländischen Emittenten Name Listing Department: Seite 1 von 7 RM-6 Stand:05/2011
2 Mitantragsteller nach 32 Abs. 2 BörsG, 48 Abs. 1 S. 2 BörsZulV Firma Sitz Ansprechperson des Mitantragstellers im Rahmen des Zulassunsgverfahrens Name Abteilung Telefon-Nr. Fax-Nr. Angaben zum Mitantragsteller: Der Mitantragsteller bestätigt, dass er ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach 53 Abs. 1 Satz 1 oder 53b Abs. 1 Satz 1 des KWG tätiges Unternehmen ist, das an einer inländischen Wertpapierbörse mit dem Recht zur Teilnahme am Handel zugelassen ist und über ein haftendes Eigenkapital im Gegenwert von mindestens Euro verfügt. Die Mitantragstellung ist nicht erforderlich, da der Emittent selbst ein Institut oder Unternehmen gemäß 32 Abs. 2 BörsG ist und den Antrag allein stellen kann. Wir handeln als Mitantragsteller sowie gleichzeitig als Bevollmächtigter des vorstehend bezeichneten Emittenten (schriftliche Vollmacht liegt bei). Wir beantragen, die nachstehend näher bezeichneten Wertpapiere zum regulierten Markt der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse zuzulassen: Betrag (Währung/ Stück) Art und genaue Beschreibung der zuzulassenden Wertpapiere WKN/ ISIN Listing Department: Seite 2 von 7 RM-6 Stand: 05/2011
3 Wertpapiere derselben Art wie die vorstehend aufgeführten zuzulassenden Wertpapiere sind an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse bereits zugelassen: Ja Die zuzulassenden Wertpapiere werden in Übereinstimmung mit dem für die Emittentin geltenden Recht ausgegeben und entsprechen den für die Wertpapiere geltenden Vorschriften. Für die Ausgabe der dem nachstehend aufgeführten Wertpapierprospekt zugrunde liegenden Wertpapiere ist ein gesonderter Beschluss der Emittentin erforderlich. kein gesonderter Beschluss der Emittentin erforderlich. Die zuzulassenden Wertpapiere sind uneingeschränkt übertragbar und frei handelbar. Wir bestätigen, dass die der/ den vorstehenden Emission/en zugrunde liegende/n Globalurkunde/n rechtzeitig, spätestens zum Valutatag bei Clearstream Banking AG, Eschborn, hinterlegt wird/ werden bzw. über diese lieferbar sein wird/ werden. Bei den zuzulassenden Wertpapieren handelt es sich um übertragbare Wertpapiere im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 18 c) der Richtlinie 2004/39/EG: Ja Wir bestätigen, dass gem. Artikel 35 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 folgende Kriterien erfüllt sind: I. Die Bedingungen der betreffenden Wertpapiere sind klar und eindeutig und gestatten eine Korrelation zwischen dem Preis der Wertpapiere und dem Preis bzw. anderen Wertmaßstäben des zugrunde liegenden Basiswerts, II. der Preis oder ein sonstiger Wertmaßstab des jeweiligen Basiswerts ist verlässlich und öffentlich verfügbar, III. es liegen ausreichende öffentliche Informationen vor, anhand deren die Wertpapiere bewertet werden können, IV. die Vereinbarungen zur Bestimmung des Abwicklungspreises der Wertpapiere gewährleisten, dass dieser Preis dem Preis oder einem sonstigen Wertmaßstab des jeweiligen Basiswerts angemessen Rechnung trägt, V. die Abwicklung der Wertpapiere sieht verbindlich oder fakultativ die Möglichkeit vor, anstelle eines Barausgleichs die Lieferung des jeweiligen Basiswertpapiers oder des jeweiligen Basisvermögenswertes vorzunehmen: Listing Department: Seite 3 von 7 RM-6 Stand: 05/2011
4 Ja: Es bestehen angemessene Abwicklungs- und Lieferverfahren für diesen Basiswert sowie angemessene Vereinbarungen zur Einholung relevanter Informationen über diesen Basiswert. Bei den zuzulassenden Wertpapieren handelt es sich um: Anteile eines offenen Organismus für gemeinsame Anlagen Ja: Wir bestätigen, dass die Voraussetzungen für eine Zulassung gem. Artikel 36 Abs. 1 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 erfüllt sind (entsprechende Nachweise, Verweis auf Angaben im Prospekt bzw. Erklärungen zu den einzelnen Punkten sind der Aufstellung der Unterlagen zu entnehmen). Aufstellung der Unterlagen, die dem Antrag beigefügt sind sowie nähere Angaben hierzu: (bitte jeweils ergänzen bzw. ankreuzen) 1. Ein Entwurf eines Prospekts. Exemplar des von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekts gem. Wertpapierprospektgesetz (WpPG) in Form, eines einzigen Dokuments ( 12 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. WpPG) mehrere Einzeldokumente ( 12 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. WpPG) eines Basisprospekts ( 6 WpPG) Exemplar des von der (Angabe der zuständigen Behörde eines anderen EU- oder EWR-Staats) gebilligten Wertpapierprospekts ( 17 Abs. 3, 18 WpPG) Exemplar des ausführlichen Verkaufsprospektes im Sinne des 42 InvG Exemplar des Prospekts im Sinne des 137 Abs. 3 InvG geht Ihnen parallel zu diesem Antrag per als pdf-datei zu. Listing Department: Seite 4 von 7 RM-6 Stand: 05/2011
5 1.1. Der Wertpapierprospekt für die oben aufgeführten Wertpapiere wurde in der Ihnen vorliegenden Fassung gebilligt am (Datum) von der BaFin (Bezeichnung der zuständigen Behörde eines anderen EU- oder EWR-Staates und am (Datum) an die BaFin notifiziert. (Sonstiges) Als Nachweis ist beigefügt: Billigungsbescheinigung der BaFin. Bescheinigung der zuständigen Behörde eines anderen EWR-Staats, welche den Prospekt gebilligt hat. (Sonstiges) 1.2. Die Veröffentlichung des Prospekts erfolgte/ erfolgt am durch (Datum) (Veröffentlichungsmethode) Nachweis über die Veröffentlichung des Prospekts liegt bei. Listing Department: Seite 5 von 7 RM-6 Stand: 05/2011
6 2. Die Zulassung erfolgt ohne Veröffentlichung eines Prospekts gemäß (Befreiungstatbestand nach WpPG aufführen) 3. Kopie der Globalurkunde liegt bei. Die Einlieferungsbestätigung in das CASCADE System der Clearstream Banking AG liegt bei. 4. Satzung oder Gesellschaftsvertrag in der derzeit gültigen Fassung liegt bei. Die aktuelle Satzung liegt Ihnen bereits vor. 5. Aktueller, beglaubigter Handelsregisterauszug liegt bei. Der aktuelle Handelsregisterauszug liegt Ihnen bereits vor. 6. Nachweis über die Rechtsgrundlage der Wertpapierausgabe liegt bei. 7. Weitere Anlagen: Ein gleichzeitiger Zulassungsantrag ist zuvor oder gleichzeitig gestellt an: Keiner anderen Wertpapierbörse. Folgender Wertpapierbörse: (Angabe der anderen deutschen Börse/n und/ oder der Börse eines anderen EU- oder EWR-Staats) Listing Department: Seite 6 von 7 RM-6 Stand: 05/2011
7 Rechnungsempfänger für die Veröffentlichungskosten des Zulassungsbeschlusses und die Zulassungsgebühr/en ist: Name: Abteilung: Adresse: Umsatzsteueridentifikationsnummer: Sonstige Bemerkungen: Für das Zulassungsverfahren ist folgender Zeitplan vorgesehen: Zulassungsbeschluss: Notierungsaufnahme: Unterschrift des Emittenten oder ggf. dessen Bevollmächtigten (Ort und Datum) (Firmenstempel, Namen und Unterschrift/en berechtigter Personen) Unterschrift des Mitantragstellers: (nur erforderlich, wenn der Emittent den Antrag nicht allein stellt) (Ort und Datum) (Firmenstempel, Namen und Unterschrift/en berechtigter Personen) Listing Department: Seite 7 von 7 RM-6 Stand: 05/2011
Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497
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