Selbstständige berufsbildende Schule Stärkung von Eigenverantwortung, Qualitätsmanagement und Lehr- und Lernkultur (EQuL)

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1 Selbstständige berufsbildende Schule Stärkung von Eigenverantwortung, Qualitätsmanagement und Lehr- und Lernkultur (EQuL) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 22. Juli 2015 (945 A /35(22)) 1 Geltungsbereich Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle berufsbildenden Schulen, die EQuL- Schulen sind und ihr Schulprofil im Hinblick auf Eigenverantwortung, Qualitätsmanagement und Lehr- und Lernkultur (EQuL) weiterentwickeln. 2 Implementierung von EQuL Die Teilnahme an EQuL ist für die berufsbildenden Schulen freiwillig. Soweit die berufsbildende Schule die Implementierung von EQuL gegenüber dem fachlich zuständigen Ministerium beantragt, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: die Schule befindet sich in einem fortgeschrittenen Prozess der Qualitätsentwicklung, sie verpflichtet sich, das Qualitätsmanagementsystem an berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz (QmbS-RLP) oder ein vom fachlich zuständigen Ministerium anerkanntes Qualitätsmanagementsystem einzuführen, sie erklärt ihre Bereitschaft, die veränderte Lehr- und Lernkultur nachhaltig zu entwickeln sowie die Organisationsstruktur und Führungskultur an einer selbstbestimmten Schulentwicklung auszurichten. Die Weiterentwicklung zur Selbstständigen berufsbildenden Schule bedarf der Zustimmung durch die Gesamtkonferenz. 3 Allgemeine Grundsätze 3.1 Die Selbstständigen berufsbildenden Schulen erhalten pädagogische, organisatorische, personelle und finanzielle Verantwortung, um unter Einhaltung des Orientierungsrahmens Schulqualität selbstbestimmt Schule ganzheitlich weiterzuentwickeln. In einem erweiterten Gestaltungsspielraum handeln sie in Angelegenheiten der Unterrichtsentwicklung, Organisationsentwicklung und Personalentwicklung selbstständig. 3.2 Das eigenverantwortliche Handeln wird in folgenden Handlungsfeldern konkretisiert: Budgetierung und Eigenverantwortung, Qualitätsmanagement sowie Lehrund Lernkultur.

2 3.3 Die EQuL-Koordinierungsstelle beim Pädagogischen Landesinstitut unterstützt in Abstimmung mit dem fachlich zuständigen Ministerium die Selbstständigen berufsbildenden Schulen und berät diese in Fragen der EQuL-Handlungsfelder. Die Koordinierungsstelle begleitet den Implementierungsprozess, organisiert und unterstützt die Entwicklungs-Audits für ausgewählte Schulen und erstellt jährlich einen Bericht. 3.4 In jedem Jahr werden an EQuL-Schulen Entwicklungs-Audits durchgeführt. Die ausgewählten Schulen werden mindestens sechs Monate vor der Durchführung des Entwicklungs-Audits von der Koordinierungsstelle informiert. An jeder der Selbstständigen berufsbildenden Schulen soll innerhalb von fünf Jahren ein Entwicklungs-Audit stattfinden. Die Entwicklungs-Audits werden von der Schulbehörde in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle durchgeführt. 3.5 Zur Evaluierung, Steuerung und Weiterentwicklung der Selbstständigen berufsbildenden Schule findet mindestens einmal im Jahr unter Leitung des fachlich zuständigen Ministeriums ein Abstimmungsgespräch statt. An diesem Gespräch nehmen sechs Vertreterinnen und Vertreter der Selbstständigen berufsbildenden Schulen aus den drei Schulaufsichtsbezirken sowie Vertreterinnen und Vertreter der Schulbehörde und der Koordinierungsstelle teil. 3.6 Zur Unterstützung und zur Transparenz der EQuL-Prozesse, der Organisationsabläufe und der Verwaltungsprozesse in der Selbstständigen berufsbildenden Schule sowie den Schnittstellen zur Schulbehörde und zum fachlich zuständigen Ministerium dient ein EQuL-Handbuch, das von der Koordinierungsstelle gepflegt und weiterentwickelt wird. 4 Budgetierung 4.1 Die Schule verfügt über ein Gesamtbudget, das sich aus dem PES-Budget und dem EQuL-Budget zusammensetzt. Das EQuL-Budget wird auf die Teilbudgets B und C aufgeteilt. 4.2 EQuL-Budget Grundlage für die jährliche Berechnung des EQuL-Budgets der Schule ist die Differenz zwischen den pauschalierten Sollstunden und dem Lehrerwochenstunden-Ist. Zur Berechnung des Jahresbudgets wird die Soll-Ist-Differenz mit den Durchschnittskosten für eine Lehrerwochenstunde pro Jahr und dem vom fachlich zuständigen Ministerium vorgegebenen Kapitalisierungsfaktor multipliziert Das B-Budget umfasst 90 v.h. des EQuL-Budgets und ist zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung durch befristete Personaleinstellungen zu nutzen. Die 2

3 Personaleinstellungen müssen mehr als acht Wochen und können maximal zwei Jahre umfassen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten Das C-Budget umfasst 10 v.h. des EQuL-Budgets und ist für schulinterne Personalentwicklung durch Fort- und Weiterbildung sowie für Maßnahmen der Unterrichtsentwicklung und der Organisationsentwicklung, die in direktem Zusammenhang mit den EQuL-Handlungsfeldern stehen, zu verwenden. Vom C- Budget ausgenommen sind die Beschaffung von allgemeinen Sachmitteln in der Zuständigkeit des Schulträgers und die Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Schulpartnerschaften und Klassenfahrten. Die Freigabe und die Abrechnung der Maßnahmen aus dem C-Budget erfolgen durch die Koordinierungsstelle. 4.3 Die Schule verantwortet die Budgetverwaltung. Sie ist verpflichtet, die Budgetverwendung für das B-Budget und das C-Budget zu dokumentieren und mit Stichtag 31. Dezember für das Kalenderjahr einen Budgetbericht zu erstellen und dem fachlich zuständigen Ministerium auf dem Dienstweg vorzulegen. Das Verfahren für die Dokumentation wird vorgegeben. 4.4 Zum 1. Januar jedes Jahres wird den EQuL-Schulen ein Abschlag in Höhe von 20 v.h. des EQuL-Budgets des Vorjahres zur Verfügung gestellt. Die Jahresabrechnung erfolgt bis zum 1. März des Folgejahres unter Beachtung von Nummer für das laufende Haushaltsjahr. Die Ermittlung und Übertragung der Restbeträge des B-Budgets und des C-Budgets in das Folgejahr erfolgt auf der Grundlage der im EQuL-Portal verfügbaren Daten. Die Prozentsätze für die Übertragung der Restbeträge aus dem B-Budget und aus dem C-Budget in das C-Budget des Folgejahres richten sich nach den allgemeinen Vorgaben der Landesverwaltung. Ergibt sich ein negativer Restbetrag, ist dieser vor der Aufteilung in das B- und C-Budget von dem ermittelten Gesamtbudget des Folgejahres abzuziehen. 5 Eigenverantwortung 5.1 Die Schule entwickelt sich zur Selbstständigen berufsbildenden Schule. Sie übernimmt Führungsverantwortung, entwickelt Teamstrukturen und passt das innerschulische Organisations- und Personalmanagement an. 5.2 Die Zusammenarbeit von Schule und Schulbehörde findet in einem partnerschaftlichen Dialog statt und orientiert sich im Sinne des Subsidiaritätsprinzips an einer eigenverantwortlichen Selbststeuerung der Schule. 5.3 Die eigenverantwortliche Selbststeuerung der Schule erfordert Vereinbarungen zwischen Schule und Schulbehörde. In den Vereinbarungen werden auf der Grundlage einer zukunftsfähigen, ganzheitlichen Qualitätsentwicklung konkrete 3

4 Ziele und Maßnahmen sowie Kriterien und Indikatoren zur Messung des Erreichungsgrades festgelegt. Schule und Schulbehörde überprüfen gemeinsam in einem festgelegten zeitlichen Turnus auf der Basis der Rechenschaftslegung das Erreichen der Vereinbarungen und schreiben diese fort. Der Ablauf des Verfahrens wird vorgegeben. 5.4 Die Schulleiterin oder der Schulleiter trägt die Gesamtverantwortung für das Erreichen der Vereinbarungen sowie für die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen zur Schulentwicklung und zur Qualitätssicherung. Dabei steht die Erziehungsund Unterrichtsarbeit im Rahmen des allgemeinen Bildungsauftrags der Schule im Zentrum. Das Schulgesetz und die Rechtsvorschriften für die berufsbildenden Schulen sind einzuhalten. 5.5 Die Schulbehörde unterstützt und berät die Schulen. Sie garantiert, die vereinbarten Unterstützungsleistungen zu erbringen. Dabei kann es sich um Beratungs- und Fortbildungsangebote sowie um gezielte Ressourcenzuweisungen handeln. 5.6 Die Personalverantwortung ist von Schule und Schulbehörde gemeinsam zu tragen und erfordert eine intensive Zusammenarbeit und Abstimmung. Die Schule nimmt personalwirtschaftliche Entscheidungskompetenz im Rahmen der rechtlichen Vorgaben wahr. Der Handlungsrahmen der Schule für eine zielgerichtete Personalbewirtschaftung ist zwischen Schule und Schulbehörde zu vereinbaren. Die Vereinbarung basiert auf dem Profil der Schule sowie regionalen Gegebenheiten und bildungspolitischen Vorgaben und enthält im Wesentlichen ein Konzept zur Verwendung des B-Budgets sowie eine längerfristige Personalplanung. Die Personalauswahlentscheidung für befristete und unbefristete Einstellungen, Abordnungen und Versetzungen trifft die Schule. Weitere Entscheidungsbefugnisse zum eigenständigen Personalmanagement können vereinbart und auf die Schule übertragen werden. 5.7 Zum professionellen Selbstverständnis der Schulleiterinnen und Schulleiter gehört, dass sie nicht allein der eigenen Schule verpflichtet sind, sondern auch Verantwortung gegenüber dem Gesamtsystem tragen. Dies gilt insbesondere für benachbarte berufsbildende Schulen, um so in der Region ein abgestimmtes Bildungsangebot zu gewährleisten. 6 Lehr- und Lernkultur 6.1 Die Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur mit dem Ziel einer veränderten, ganzheitlichen und auf Selbststeuerung sowie Schülerorientierung ausgerichteten Unterrichtsgestaltung ist eine zentrale Aufgabe der Unterrichtsentwicklung. Dabei sind die individuellen Lernprozesse zu unterstützen und die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung der Schülerinnen und Schüler zu stärken. 4

5 6.2 Von der Schule wird ein pädagogisches Gesamtkonzept entwickelt und fortgeschrieben, das das Zusammenwirken von Unterrichtsentwicklung, Organisationsentwicklung und Personalentwicklung beachtet und das eigenverantwortliche Arbeiten in den Bildungsgangteams fördert. 6.3 Das pädagogische Handeln wird in kompetenzorientierten Jahresarbeitsplänen dokumentiert und weiterentwickelt. Die Jahresarbeitspläne der einzelnen Bildungsgänge sind Grundlage für die konkrete Planung, Durchführung und Evaluierung des Unterrichts. 7 Qualitätsmanagement 7.1 Das zentrale Steuerungsinstrument der pädagogischen, organisatorischen und personellen Schulentwicklungsarbeit ist das Qualitätsmanagementsystem QmbS-RLP oder ein vom fachlich zuständigen Ministerium anerkanntes Qualitätsmanagementsystem. 7.2 Planung, Durchführung und Evaluierung der Qualitätsmanagementaufgaben übernimmt in der Schule ein Team für Qualitätsmanagement (QM). Alle QM- Aufgaben werden vom QM-Beauftragten verantwortet. Das QM-Team setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Schulleitung und des Lehrerkollegiums zusammen. Zur Dokumentation der Schulentwicklungsarbeit führt die Schule ein Qualitätshandbuch. 7.3 Das schulspezifische Qualitätsverständnis (SQV) bildet die Grundlage für die Qualitätsarbeit und somit für die schulische Qualitätsentwicklung. An der Schulentwicklungsarbeit und der Qualitätsarbeit nehmen die Lehrkräfte aktiv und kontinuierlich teil und übernehmen gleichzeitig Verantwortung. Das SQV wird in regelmäßigen Zeitabständen auf Aktualität geprüft und von der Gesamtkonferenz verabschiedet. 8 Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. September 2015 in Kraft. 5

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