Institut für Völkerrecht Lieferung von Bankdaten ins Ausland

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1 Lieferung von Bankdaten ins Ausland UFSP Finanzmarktregulierung Zürich, 19. September 2013 Prof. Dr. iur. Christine Kaufmann

2 Überblick Rechtlicher Rahmen Datenlieferungen im US Programm Offene Fragen 19. September 2013 Lieferung von Bankdaten ins Ausland Prof. Christine Kaufmann Seite 2

3 Bankdaten Kunden Aktuelle und frühere Konto- und Depotinhaber Natürliche und juristische Personen Mitarbeitende Arbeitsverhältnis Aktuelle und ehemalige MA Dritte Wirtschaftlich Berechtigte Anwälte, Treuhänder Drittbanken («Leaver-Listen») 19. September 2013 Lieferung von Bankdaten ins Ausland Prof. Christine Kaufmann Seite 3

4 Schutz von Bankdaten im CH-Recht Datenschutzrecht (DSG) Kunden Mitarbeitende Dritte Spezialbestimmungen Bankkunden: Art. 47 BankG Mitarbeitende: Art. 328 OR StGB: Art. 271, 273 StGB IRSG, StAHiG Unmittelbar Betroffene Bank 19. September 2013 Lieferung von Bankdaten ins Ausland Prof. Christine Kaufmann Seite 4

5 Internationale Rahmenbedingungen Staatsverträge EMRK, STE DBA FATCA OECD Art. 26 Musterabkommen automatischer Informationsaustausch (AIA) Erklärungen, MoU Joint Statement EFD/DoJ 19. September 2013 Lieferung von Bankdaten ins Ausland Prof. Christine Kaufmann Seite 5

6 Verfahrensrecht Rechts- und Amtshilfe Auskunftspflichten Anfechtungsmöglichkeiten Datenschutzrecht Auskunfts- und Informationsrechte Anfechtungsmöglichkeiten Strafrecht Bewilligungspflicht Art. 271 StGB 19. September 2013 Lieferung von Bankdaten ins Ausland Prof. Christine Kaufmann Seite 6

7 Rechtlicher Rahmen Datenlieferungen im US Programm Zu klärende Fragen 19. September 2013 Lieferung von Bankdaten ins Ausland Prof. Christine Kaufmann Seite 7

8 Rechtsgrundlagen Joint statement US DoJ EFD Absichtserklärung, kein Vertrag Bezug auf DBA US-CH 1996 Bekräftigung Datenschutz Programm des DoJ Einseitiges Programm des DoJ Offen für Banken, die nicht in Verfahren involviert (Kat. 2-4) Nationales Recht Schweizer Recht US Recht 19. September 2013 Lieferung von Bankdaten ins Ausland Prof. Christine Kaufmann Seite 8

9 Pro memoria: Kategorien des DoJ Programs Kat. 2 Kein laufendes Verfahren US Steuerrecht nach eigener Einschätzung verletzt Ziel: Non-Prosecution Agreement Kat.3 Kein laufendes Verfahren US Steuerrecht nach eigener Einschätzung erfüllt Ziel: Non-Target Letter Kat.4 Kein laufendes Verfahren Als compliant institution gemäss FATCA anerkannt Ziel: Non-Target Letter 19. September 2013 Lieferung von Bankdaten ins Ausland Prof. Christine Kaufmann Seite 9

10 Rolle der Schweiz, der Banken und der FINMA Schweiz Zur Teilnahme ermuntern (encourage) Absicht (intention), Anfragen nach DBA 96 speditiv abzuwickeln Banken Entscheid über Teilnahme, angestrebte Kategorie und Ziel (NPA oder NTL) Banken Lieferung Daten Je nach Kategorie Zahlung Busse 19. September 2013 Lieferung von Bankdaten ins Ausland Prof. Christine Kaufmann Seite 10

11 «Verknüpfung» Joint Statement DoJ Program Program Ziff. V.C.: This Program is conditioned on the intention of Switzerland, as stated in the Joint Statement between the U.S. Department of Justice and the Swiss Federal Department of Finance dated August 29, 2013, to encourage Swiss Banks to consider participation in the Program. Should Switzerland fail to provide or act to withdraw such encouragement, or should legal barriers prevent effective participation by the Swiss Banks on the terms set out in this Program, this Program may be terminated by the Department. 19. September 2013 Lieferung von Bankdaten ins Ausland Prof. Christine Kaufmann Seite 11

12 Pflichten für Kat. 2 Banken Entscheid Teilnahme, Wahl Kategorie und Benennung Independent Examiner Meldung an FINMA Letter of Intent an DoJ Lieferung Informationen gemäss Ziff. II Programm Anzahl Konten und Höchstwerte Kundengewinnungsprogramme und involvierte Personen «Leaver-Listen» Einholen der notwendigen Bewilligungen (Art. 271 StGB) Zahlung Busse 19. September 2013 Lieferung von Bankdaten ins Ausland Prof. Christine Kaufmann Seite 12

13 Anforderungen an Datenlieferungen gem. EDÖB (1/2) Verhältnismässigkeitsprinzip (Art. 4 Abs. 2 DSG) Nur Daten zur Erfüllung eines best. Zwecks (Programm) Schliesst Drittpersonen, die Geschäftsbeziehungen organisiert, betreut oder überwacht haben, ein Transparenzprinzip (Art. 4 Abs.2 und 4 DSG) Vorabinformation an betroffene aktive und ehemalige Mitarbeitende Dritte, inkl. jur. Personen, insbes. andere Banken 19. September 2013 Lieferung von Bankdaten ins Ausland Prof. Christine Kaufmann Seite 13

14 Anforderungen an Datenlieferungen gem. EDÖB (2/2) Auskunftsrecht (Art. 8 DSG) mit angemessener Frist Rechtfertigungsgrund (Art. 13, 6 DSG) Interessenabwägung durch die Bank bei Widerspruch der betroffenen Person Rechtfertigungsgründe der Bank in Art. 13 DSG + Einhaltung Art. 6 DSG bei Lieferung an USA Rechtsmittel (Art. 15 DSG): Klagemöglichkeit der betr. Person gegen Übermittlung bei Zivilgericht Vereinbarung mit Bankpersonalverband betr. Schutz der Mitarbeitenden in Verfahren 19. September 2013 Lieferung von Bankdaten ins Ausland Prof. Christine Kaufmann Seite 14

15 Rechtlicher Rahmen Datenlieferungen im US Programm Offene Fragen 19. September 2013 Lieferung von Bankdaten ins Ausland Prof. Christine Kaufmann Seite 15

16 Verfahrensrechtliche und materielle Fragen Bewilligung nach Art. 271 StGB Verhältnis zu Klagen nach Art. 15 DSG? Überprüfung durch Bundesgericht? Legitimation, prozessuale Garantien Auslegung des Programms Besonders Betroffene: 2C_269/2013 Dritte, insbes. Treuhänder, Anwälte? Verbandsklage? Anwendbarkeit von Art. 6 EMRK? U.S. Person: Verweis auf FATCA, trotzdem Unterschiede Doppelbürger? 19. September 2013 Lieferung von Bankdaten ins Ausland Prof. Christine Kaufmann Seite 16

17 Aufsichts- und bankenrechtliche Fragen FINMA Überwachung der Umsetzung des Programms bei teilnehmenden Banken? Auswirkung Bussen auf Eigenmittel? Banken Schweiz Kriterien für Independent Examiner? Grundlagen für Entscheid über Teilnahme Risiken durch Nicht-Teilnehmer? Auswirkungen auf Beziehungen zu anderen Staaten? Konsequenzen für Finanzplatzstrategie? 19. September 2013 Lieferung von Bankdaten ins Ausland Prof. Christine Kaufmann Seite 17

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