Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer. System der USt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer. System der USt"

Transkript

1 msatzsteuer / Mehrwertsteuer Seit 1993 in der E ein einheitliches Mehrwertsteuersystem (MwSt.-Richtlinien S. 881 ff) Rechtsgrundlage StG, StDV, StR, AO Art 105 (2) GG Gesetzgebung auf Bundesebene Art 108 (2) GG Erhebung auf Landesebene msatzsteuer Objektsteuer, keine Rücksicht auf persönliche Verhältnisse Verkehrssteuer, da wirtschaftlicher Realakt vorausgegangen Indirekte Steuer, weil durch nternehmer abgeführt wird System der St Hersteller Großhändler Einzelhändler Verbraucher msatz msatz msatz Ware Ware Ware % St % St % St Gesamt Gesamt Gesamt St St St /. VSt /. VSt Zahllast Zahllast 950 Zahllast Finanzamt = Allphasen-Netto-msatzsteuer mit Vorsteuerabzug = Mehrwertsteuer Alternativrechnung: Mehrung addieren x 19% x 19% =

2 Voraussetzungen: Steuerbarer msatz 1 I Nr.1 StG Lieferung Leistung Von einem nternehmer Im Rahmen des nternehmens Gegen Entgelt (Leistungsaustausch) Im Inland 3 I StG 3 IX StG 2 I S.1 StG 2 I S.2 StG 1 II StG Sämtliche Tatbestände müssen erfüllt sein! A. Inland Begriff 1 II S.1 StG Gemeinschaftsgebiet 1 IIa S.1 StG Inland 1 II S.1 StG Übriges Gemeinschaftsgebiet Drittland 1 IIa S.3 StG Ausland 1 II S.2 StG B. nternehmer siehe L 102 TZ I C. nternehmen Siehe L102 TZ II 2

3 msatzsteuer D Leistungsaustausch saustausch (gegen Entgelt) 1. Leistung 2. Leistungsaustausch Leistung A - wechselseitiger Zusammenhang - wirtschaftliche Verknüpfung B Entgelt (Gegenleistung) Gegenleistung muss gewollt, erwartet oder zu erwarten sein A1 I S.1 Auch freiwillige Zahlungen im Zusammenhang mit entgeltlichen Leistungen gehören zum Entgelt (Trinkgeld an nternehmer A 149 V S.1, nicht aber ans Personal) Abschlussbeispiel: Huber betreibt in München ein Lebensmittelgeschäft und eine Bäckerei. Bäckerei Zu ⅓ ist Huber an der OHG Fa. Großmüller beteiligt, die auch sein Geschäft beliefert. Huber hat mit seiner Schwester vor 4 Jahren ein vermietetes Bürogebäude geerbt. erbt. Huber wohnt mit seiner Familie in einem Einfamilienhaus in Dachau und besitzt ein Ferienhaus haus in Lindau, wo die Familie das Wochenende verbringt. nternehmereigenschaft: Huber ist nternehmer, da er eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen ausübet 2 I S.1 & 3 StG mfang: 2 I S.2 StG Lebensmittel & Bäckerei Nicht dazu gehören: EFH und FH, da er sie nicht zur Erzielung von Einnahmen verwendet Beteiligung an der OHG und am Bürogebäude, da die OHG bzw. die Erbengemeinschaft selbst nternehmer nach 2 I S.1 StG sind 3

4 3. Grundsatz: Einheitlichkeit der Leistung Ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang darf nicht in mehrere Leistungen aufgeteilt werden Eine oder mehrere Leistungen Sicht des Durchschnittsverbrauchers maßgebend A29 I Einordnung: Hauptleistung Nebenleistung A29 V (=wenn nebensächliche, eng zusammenhängend, üblicherweise vorkommend) z.b. Verkauf von Ware Wohnungsvermietung Verpackung, Transport Heizung, Wasser Merke: Nebenleistung ist keine eigene Hauptleistung! 4. Fehlender Leistungsaustausch Übung -101 Nicht steuerbar 1 I Nr.1 z.b. Schadenersatz, Vertragsstrafen A3 1.. betreibt ein nternehmen, mfang: Bauschreinerei & Glaserei 2 I S.2 Vorgänge zwischen den Betrieben sind nicht steuerbare Innenumsätze A20 I Kein Leistungsaustausch Rechnungen mit St-Ausweis sind nur unternehmensinterne Buchungsbelege, keine St-Schuld, kein VoSt-Abzug A183 IV, A192 XIV 2. Es handelt sich jeweils um verschiedene nternehmen im Sinne von 2 I S.1 & 3 Bauunternehmen A Hausgemeinschaft B Zwischen ihnen ist Leistungsaustausch möglich Baustoffgroßhandel C 3. Zwei Beteiligte vorhanden Leistungsaustauschliegt vor 4. Nutzungsüberlassung des Telefons erfolgt gegen Entgelt Hilfsgeschäft es ist unerheblich dass nur die Kosten verlangt werden (Einnahmenerzielung) 5. Sogenannte. Personalgestellung, erfolgt gegen Entgelt Leistungsaustauschliegt vor A1 VI S.1, steuerbar 1 I Nr.1 Beachte aber A1 VI S.2 Personalgestellung im öffentlichen Interesse kein Leistungsaustausch, nicht steuerbar 1 I Nr.1 6. a. Vermittlung von Aufträgen, sonstige Leistung gem. 3 IX, Gegenleistung war erwartbar A1 I S.2 & 3 Leistungsaustausch b. Kein wechselseitiger Zusammenhang, Gegenleistung wurde nicht erwartet A1 I S.3 kein Leistungsaustausch nicht steuerbar 1 I Nr.1 4

5 msatzsteuer Leistungsaustausch liegt vor, wirtschaftliche Verfügungsmacht wurde vom Hehler verschafft ( 40, 41 AO)Übergang des zivilrechtlichen Eigentums nicht voraussehbar ( per Kauf kann kein Eigentum verschafft werden 935 BGB) 8. Leistungsaustausch liegt vor, Bezeichnung der Gegenleistung unerheblich, Hilfsgeschäft A20 II steuerbar 1 I Nr.1 9. Ausgleichszahlung 89b HGB ist Gegenleistung des Geschäftsherrn für erlangte Vorteile aus der Tätigkeit des Handelsvertreters Leistungsaustausch A3 IV steuerbar 1 I Nr.1 kein Schadensersatz 10. Das nterhalten von Konten ist keine Leistung im wirtschaftlichen Sinne A1 III S.7 kein msatz A18 I S Leistungswille des nternehmers fehlt kein Leistungsaustausch, Leistungsau aber eigene gesetzliche Vorschrift 1 I Nr.2 vorhanden, somit steuerbar Ware Bloße Entgeltleistung Entgeltl steuerbarer Leistungs Leistungsaustausch A A1 III S.3 B Geld keine witschaftliche Leistung Ware Schadhafte Ware geht zurück Geld A A1 IV B Rückgabe ist kein Leistungsaustausch A1 IV, ursprüngliche Lieferung wird rückgängig gemacht; Berichtigung der St gem. 17 StG Geld Ware 5

6 B. Lieferungen III. Ort der Lieferung Ort a) Grundfall 3 VI S.1-4 StG Beförderungs- & Versendungslieferung bewegliche Lieferung b) Ausnahmefall 3 VII S.1 StG keine Beförderung / Sendung ruhende Lieferung 1. Beförderungs- / Versendungslieferung a) Begriff: Durch Lieferung oder Abnahme findet im Zusammenhang mit der Lieferung ein Transport des Liefergegenstands statt (Verschaffung der verfügungsmacht durch Einigung + Übergabe + Transport) Befördern: Fortbewegung mit eigenen Mitteln 3VI S.2 StG, A 30 II StR Versand: Selbständiger Dritter (z.b. Spediteur, Bahn, Post, etc.) transportiert 3 VI S.3 StG, A 30 III Beginnt bei Übergabe an den Beauftragten 3 VI S.4 StG Beachte: 3 VI S.1 StG setzt einen konkreten Abnehmer voraus, ansonsten ein sog. rechtsloses Verbringen b) Ort: Beginn der Beförderung oder bei Versendung die Übergabe an den Beauftragten 3 VI S.1&4 StG Beispiel 1:. in München verkauft am ein Fahrrad an X in Herrsching, dieser nimmt es sofort mit. Lösung 1: Verkauf des Rad = Lieferung 3 I StG; Beförderung durch Abnehmer 3 VI S.2 Ort nach 3 VI S.1 StG ist München, da Beförderungsbeginn Beispiel 2: wie Fall 1,. überbringt Fahrrad an Spediteur S, der es am bei X abliefert. Lösung 2: Versand der Lieferung 3 VI S.3 StG; Beginn des Versand mit Übergabe an den Spediteur 3 VI S.4 StG Ort 3 VI S.1 in München 6

7 msatzsteuer Ruhende Lieferung 3 VII S.1 StG a) Begriff: Im Zusammenhang mit der Lieferung findet kein Transport des Gegenstands statt. b) Zeitpunkt: Wann wird geliefert? c) Ort: wo ist der Liefergegenstand Liefergegen zum Zeitpunkt der Lieferung Beispiel 1:. in München vermietet am einen Kran an Bauunternehmer S aus der Schweiz zum Einsatz in Basel. Am kauft S den Kran. a) Wie? Käufer im Besitz des Krans S bloße Einigung 929 S.2 BGB b) Wann? c) Wo? d) Folge: ag der Einigung Tag Basel = Drittland 3 VII S.1 S. StG nicht steuerbar 1 I S.1 StG Beispiel 2: wie 1, Verkauf in Köln an A am ; ; tritt seinen Herausgabeanspruch ggü. S an A ab; A holt den Kran am nach Ablauf des Mietvertrags in Basel ab. a) Wie? Abtretung b) Wann? c) Wo? d) Folge: Einigung Herausgabeanspruch aus Mietvertrag A 931 S.2 BGB Tag ag der Einigung Einig & Abtretung; Herausgabeanspruch Basel = Drittland 3 VII S.1 StG nicht steuerbar 1 I S.1 StG Verschaffung der Verfügungsmacht am ist unbeachtlich 7

8 msatzsteuer Beispiel 3: in München verkauft LKW an F; Vertragsabschluss Übereignung am in München; Da den LKW noch benötigt, schließt er gleichzeitig mit F einen Mietvertrag ( 931 BGB) für 2 Monate ab. Am holt F den LKW in München ab a) Wie? Besitzkonstitut (=Mietvertrag) Vereinbarung F Einigung BGB b) Wann? c) Wo? d) Folge: Tag der Einigung & Abschluss Mietvertrag München 3 VII S.1 StG; steuerbar 1 I S.1 StG Transport am unbeachtlich Beispiel 4: in München verkauft Holz, das sich in einer Lagerhalle in Tschechien befindet, an H; Vertragsabschluss & Übergabe per Lagerschein am in Passau; Am befördert efördert H das Holz nach Nürnberg a) Wie? Übergabe Lagerschein b) Wann? c) Wo? d) Folge: Einigung Traditionspapier H Tag der Einigung & Übergabe Lagerschein Tschechien 3 VII S.1 StG nicht steuerbar 1 I S.1 StG Transport am unbeachtlich HGB

9 3. Sonderfall 3 VIII (bevorzugt zu behandeln) =Verlegung des Lieferorts ins Inland abweichend von 3 VI S.1 Voraussetzungen: Beförderungs- oder Versendungslieferung 3 VI S.2 oder 3 Vom Drittland ins Inland Lieferer bzw. sein beauftragter ist Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer Ware Zürich Drittland München Inland 4. Reihengeschäft 3 VI S.5 Beispiel: A aus Herrsching kauft bei E in München ein TV-Gerät. E hat es nicht vorrätig und bestellt bei G in Augsburg. Vereinbarungsgemäß befördert G das Gerät zu A nach Herrsching. G E E A Lieferer G befördert =bewegte Lieferung Ort 3 VI S.1 StG Augsburg (Beförderungsbeginn) =ruhende Lieferung Ort 3 VII S.2 Nr.2 StG Herrsching (Transportende) Variante 1: A holt das TV-Gerät in Augsburg ab Reihengeschäft 3 VI S.5 StG, da mehrere nternehmer ein msatzgeschäft abgeschlossen haben; der Liefergegenstand wird unmittelbar vom ersten Lieferer G an den Abnehmer A befördert Folge: 2 Lieferungen G E E A =ruhende Lieferung Ort 3 VII S.2 Nr.1 StG Herrsching Beförderung durch Abnehmer =bewegte Lieferung Ort 3 VI S.1 StG Augsburg StR Abschnitt 31a VII, VIII S.1&2 9

10 Variante 2: E holt das TV-Gerät in Augsburg ab und transportiert direkt zu A Reihengeschäft 3 VI S.5 StG, da mehrere nternehmer ein msatzgeschäft abgeschlossen haben; der Liefergegenstand wird unmittelbar vom ersten Lieferer G an den Abnehmer A befördert Transport durch E, bewegte Lieferung erfolgt an ihn 3 VI S.6 1.HS StG G E E A Beförderungslieferung =bewegte Lieferung Ort 3 VI S.1 StG Augsburg =ruhende Lieferung Ort 3 VII S.2 Nr.2 StG Herrsching Variante 3: E ist nachweislich nur Lieferer Reihengeschäft 3 VI S.5 StG, da mehrere nternehmer ein msatzgeschäft abgeschlossen haben; der Liefergegenstand wird unmittelbar vom ersten Lieferer G an den Abnehmer A befördert G E E A =ruhende Lieferung Ort 3VII S.2 Nr.1 StG Augsburg E nachweislich Lieferer 3 VI S.6 2.HS StG =bewegte Lieferung Ort 3 VI S.1 StG Augsburg StR Abschnitt 31a IX S.3 10

11 Reihengeschäft 3 VI S.5 StG Voraussetzungen o mehrere nternehmer (min. 2), d.h. mehrere Lieferungen o ein Liefergegenstand o eine Warenbewegung, direkt vom ersten Lieferer zum letzten Abnehmer (auch Privatmann) kann auch durch einen nternehmer in der Lieferkette erfolgen Folgen o mehrere Lieferungen 3 I StG, die zeitlich nacheinander stattfinden o die Beförderung / Versendung ist nur einer der Lieferungen zuzuordnen 3 VI S.5 StG bewegte Lieferung, Ort 3 VI S.1 StG o die übrigen Lieferungen finden entweder vor oder nach der bewegten Lieferung statt. Ruhende Lieferung -Ort 3 VII S.2 Nr.1(Beginn) oder Nr.2 (Ende) StG 5. Reihengeschäft und 3 VIII StG Beispiel: A aus Herrsching kauft bei E in München ein TV-Gerät. E hat es nicht vorrätig und bestellt bei G in Bern/Schweiz a) G liefert an A, G ist Schuldner der ESt b) A holt bei G in der Schweiz ab, A ist Schuldner der ESt Lösung: a) Reihengeschäft 3 VI S.5 StG, da G E E A =bewegte Lieferung G befördert vom Drittland ins Inland Lieferant schuldet die ESt =ruhende Lieferung Ort 3 VII S.2 Nr.2 StG Herrsching Ort 3 VIII StG Inland b) Reihengeschäft 3 VI S.5 StG, da E A G E =ruhende Lieferung Ort 3 VII S.2 Nr.1 StG Bern nicht steuerbar 1 I S.1 StG 11 =bewegte Lieferung A befördert vom Drittland ins Inland Abholer schuldet die ESt kein Ort nach 3 VIII StG sondern 3 VI S.1 StG Bern (nicht steuerbar 1 I S.1 StG)

12 Steuersätze 12 StG 12 I StG Regelsteuersatz 19% (ab ) A 160 I StR 12 II StG ermäßigter Steuersatz 7% z.b. St 7% Backwaren 12 II Nr.1 i.v.m. Anlage 2 Nr.31 für Lieferungen und Leistungen Bemessungsgrundlage 10 StG 1. Entgelt 10 I StG 10 I S.2 StG alles was der Leistungsempfänger aufwendet./. msatzsteuer (gesetzlich richtig) = Entgelt (Bemessungsgrundlage, Nettobetrag ) Bemessungsgrundlage 10 I S / 119 = 2521 = Entgelt Der vom Leistungsempfänger insgesamt aufgebrachte Betrag ist immer der Bruttobetrag, die msatzsteuer immer in der richtigen Höhe enthalten. 12

Lösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit

Lösung zu 1): I. Lieferung des A an B. 1. Steuerbarkeit Aufgabe: 1) Unternehmer U mit Sitz in Düsseldorf kauft für EUR 100.000 Waren von Unternehmer B mit Sitz in Belgien. Da B die Ware nicht vorrätig hat, kauft B die Ware für EUR 90.000 von A mit Sitz in der

Mehr

Umsatzsteuerrecht. II. Einführung, Systematik des UStG 10

Umsatzsteuerrecht. II. Einführung, Systematik des UStG 10 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines 1 1. Umsatzsteuer im Steuersystem 1 2. Umsatzsteuer in der Finanzverfassung des GG 1 3. Umsatzsteuer im internationalen Kontext 2 4. Umsatzsteuer im Europäischen

Mehr

Umsatzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P USt. für das Studienfach. Grundstudium E 2015.

Umsatzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P USt. für das Studienfach. Grundstudium E 2015. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-USt Fachplan für das Studienfach Umsatzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich V Seite

Mehr

Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer

Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Reihengeschäft? Unter einem Reihengeschäft versteht man folgenden Sachverhalt: mehrere Unternehmer schließen über den selben Gegenstand

Mehr

Steuerbarkeit von Umsätzen

Steuerbarkeit von Umsätzen Umsatzsteuer Steuerbarkeit von Umsätzen isd. 1 I Nr. 1 UStG: 5 Tatbestandsmerkmale 1. Lieferung oder sonstige Leistung 3 I, IX UStG 2. Unternehmer 2 I UStG 3. Im Inland 1 II UStG 4. Gegen Entgelt (Leistungsaustausch)

Mehr

StB Dipl.-Kfm. S. Gubanov

StB Dipl.-Kfm. S. Gubanov 3 Abs. 6 UStG bewegte Lieferungen Ort der Lieferung 3 Abs. 7 UStG unbewegte Lieferungen Beförderung Versendung Abholung Lieferung dort ausgeführt wird, wo sich der Reihengeschäfte 3 Abs. 7 S. 2 UStG Gegenstand

Mehr

EinfÅhrung in die Umsatzsteuer

EinfÅhrung in die Umsatzsteuer Steuerbarkeit E I N F Û H R U N G Die PrÅfung von umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen ist logisch und nachvollziehbar, denn die PrÅfung jedes Falles vollzieht sich eigentlich immer nach demselben Grundschema,

Mehr

Umsatzsteuer. Studienfach des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) Lehrplan. M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n

Umsatzsteuer. Studienfach des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) Lehrplan. M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n Studienfach 1.2.2 des Bundesstudienplans (Anlage 10 zu 19 StBAPO) M i n d e s t u n t e r r i c h t s s t u n d e n bis zur Zwischenprüfung (frühestens nach 4 Monaten) Mindeststunden im G r u n d s t u

Mehr

Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte. Larissa Langlitz

Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte. Larissa Langlitz Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte Larissa Langlitz Dipl.-Kauffrau (FH) Zoll-Recht-Steuern Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte 10.12.2014 1 Voraussetzungen für ein Reihengeschäft nach 3

Mehr

Steuerbarkeit von Umsätzen

Steuerbarkeit von Umsätzen Umsatzsteuer Steuerbarkeit von Umsätzen isd. 1 I Nr. 1 UStG: 5 Tatbestandsmerkmale 1. Lieferung oder sonstige Leistung 3 I, IX UStG 2. Unternehmer 2 I UStG 3. Im Inland 1 II UStG 4. Gegen Entgelt (Leistungsaustausch)

Mehr

Fall 6 P liefert Ware an K. Wo ist der Ort der Lieferung? Wo unterliegt die Lieferung der Umsatzsteuer?

Fall 6 P liefert Ware an K. Wo ist der Ort der Lieferung? Wo unterliegt die Lieferung der Umsatzsteuer? Sommersemester 1 Fall 1 Kunde K kauft am 15.01.01 beim Computerhändler C einen Computer für 2000,-. Die Ware soll wie folgt bezahlt werden: 500,- bei Übergabe des Gerätes am 01.02.01, die restlichen 1500,-

Mehr

Steuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer

Steuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer Steuern/Buchhaltung/Controlling Steuern Udo Cremer Reihengeschäfte Verlag Dashöfer Stand: Oktober 2009 Copyright 2009 Dashöfer Holding Ltd., Zypern & Verlag Dashöfer GmbH, Hamburg. Alle Rechte, insbesondere

Mehr

4. Reihengeschäfte. 4.1 Begriff und Bedeutung Reihengeschäfte. Beispiel:

4. Reihengeschäfte. 4.1 Begriff und Bedeutung Reihengeschäfte. Beispiel: 44 4. Reihengeschäfte Der Eigentümer eines Mietwohngrundstücks will dieses veräußern. Am 1.9.2011 wird der aufvertrag mit dem Erwerber geschlossen und die Auflassung erklärt. Nach dem aufvertrag sollen

Mehr

b) Wo ist der Ort der Lieferung? nach 3 Absatz 6 Satz 1 UStG: Bochum, da dort die Beförderung beginnt

b) Wo ist der Ort der Lieferung? nach 3 Absatz 6 Satz 1 UStG: Bochum, da dort die Beförderung beginnt Geben Sie jeweils die entsprechenden Paragraphen an. Begründen Sie Ihre Angaben kurz. Aufgabe 1 Der Unternehmer U, Bochum, lässt mit eigenem LKW Waren für netto 2.500,00 durch seinen Fahrer an den schweizerischen

Mehr

Reihengeschäfte. Michael Debus ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße Hamburg.

Reihengeschäfte. Michael Debus ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße Hamburg. Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de Reihengeschäfte ARBEITSHILFE UND FALLBEISPIELE FÜR DIE PRAXIS Copyright 2006 Verlag Dashöfer Michael Debus Inhalt 1 Allgemeines 1

Mehr

6 Reihengeschäft. 6.1 Allgemeines

6 Reihengeschäft. 6.1 Allgemeines 6 Reihengeschäft 6.1 Allgemeines Das Reihengeschäft ist seit dem 1. Januar 1997 in 3 Abs. 6 Sätze 5 und 6 und Abs. 7 UStG neu geregelt worden. Beim Reihengeschäft schließen mehrere Unternehmer über denselben

Mehr

10 Sachleistungen an Arbeitnehmer UStG 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1, lb, 9. 9a und 12, 10 Abs. 1,2, 4 und 5

10 Sachleistungen an Arbeitnehmer UStG 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1, lb, 9. 9a und 12, 10 Abs. 1,2, 4 und 5 Inhaltsübersicht 1. Steuerbare Umsätze Fall 1 Die Arten steuerbarer Umsätze - Steuergegenstände... 13 UStG 1 Abs. IN r. 1,4 und 5 2 Steuerbare und nicht steuerbare U m sä tze... 18 UStG 1 Abs. 1 Nr. 1

Mehr

Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Wirtschaft Betriebliche Steuerlehre - Umsatzsteuer Wintersemester 2009/ Lösungen Fälle v

Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Wirtschaft Betriebliche Steuerlehre - Umsatzsteuer Wintersemester 2009/ Lösungen Fälle v Markus Hüllmann Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Wirtschaft Betriebliche Steuerlehre - Umsatzsteuer Wintersemester 2009/2010 - Lösungen Fälle v. 15.10.200910 PwC Fallbeispiele Lösung zu Slide 66 Wechselseitiger

Mehr

1 von 9 18.02.2012 17:08 Reihengeschäft Leicht. Beck'sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, Edition 1/12 Rn 1-18 Reihengeschäft 10 12 13 14 15 16 17 11 18 978 1.1.2012 Sachverzeichnis Aktuell A. Einleitung

Mehr

Falltraining Umsatzsteuer

Falltraining Umsatzsteuer Falltraining Umsatzsteuer Bearbeitet von Josef Schneider 1. Auflage 2017. Taschenbuch. Rund 214 S. Softcover ISBN 978 3 95554 292 4 Format (B x L): 17 x 24 cm Steuern > Umsatzsteuer Zu Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vorwort. Literaturhinweise. Abkürzungsverzeichnis. Kapitel 1: Einführung 1. Fall 1: Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug 2. Fall 2: Zuständigkeit 3

Vorwort. Literaturhinweise. Abkürzungsverzeichnis. Kapitel 1: Einführung 1. Fall 1: Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug 2. Fall 2: Zuständigkeit 3 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Literaturhinweise Abkürzungsverzeichnis V XIII XV Kapitel 1: Einführung 1 Fall 1: Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug 2 Fall 2: Zuständigkeit 3 Kapitel 2: Steuerbarkeit 5

Mehr

Caroline Philipp Henning H. Ruth. Umsatzsteuer. Grenzüberschreitende Leistungen in der Praxis GABLER

Caroline Philipp Henning H. Ruth. Umsatzsteuer. Grenzüberschreitende Leistungen in der Praxis GABLER Caroline Philipp Henning H. Ruth Umsatzsteuer Grenzüberschreitende Leistungen in der Praxis GABLER Vorwort Inhaltsübersicht 7 1 Einführung/Vorbemerkungen 13 A. Abgrenzung Lieferung/sonstige Leistung 13

Mehr

Frage: Liegt eine Lieferung oder sonstige Leistung vor? Wie hoch ist jeweils die Bemessungsgrundlage?

Frage: Liegt eine Lieferung oder sonstige Leistung vor? Wie hoch ist jeweils die Bemessungsgrundlage? Sommersemester 1 Fall 1 Der Möbelhändler M verkauft antike Möbel an einen unternehmerischen Abnehmer A in der Schweiz, der die Möbel vor Ort an Endverbraucher veräußert. M übergibt die Ware einem Spediteur,

Mehr

UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE

UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE Stand: 24. Februar 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden Tel: 07221/260255

Mehr

Wenn Sie mal den Überblick verlieren!

Wenn Sie mal den Überblick verlieren! Wenn Sie mal den Überblick verlieren! Stephan Hackling Reihengeschäft WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Gliederung: I. Einführung II. Ortsbestimmung III. Risiken

Mehr

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort Hinweise zum Buch Übersicht Beispiele Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort Hinweise zum Buch Übersicht Beispiele Abkürzungsverzeichnis... Vorwort zur zweiten Auflage... 5 Vorwort... 6 Hinweise zum Buch... 7 Übersicht Beispiele... 15 Abkürzungsverzeichnis... 25 Allgemeiner Teil... 29 A.1. Umsatzsteuer in der Unternehmenspraxis... 29 A.1.1.

Mehr

Fallsammlung Umsatzsteuer

Fallsammlung Umsatzsteuer NWB-Trainingsprogramm Steuern Fallsammlung Umsatzsteuer Von Dipl.-Finanzwirt Wolfgang Bolk Prof. Dr. Arnold Müller Prof. Dr. Hans Nieskens Dozenten an der Fachhochschule für Finanzen, Nordkirchen 6., überarbeitete

Mehr

Wiss. Mit. Alexander Witfeld

Wiss. Mit. Alexander Witfeld Klausurtraining Umsatzsteuerrecht 30.05.2014 Wiss. Mit. Alexander Witfeld Lehrstuhl für Steuerrecht / Weiterbildender Studiengang Wirtschafts- und Steuerrecht www.kompetenzzentrum-steuerrecht.de Einige

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. -  -Verteiler U Verteiler U 2 - Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX MDg

Mehr

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt

Mehr

Umsatzsteuer richtig gestalten

Umsatzsteuer richtig gestalten Beck-Rechtsberater im dtv 50679 Umsatzsteuer richtig gestalten Ein Ratgeber und Nachschlagewerk, um Gefahren und Kostenrisiken zu vermeiden von Stefan Mücke 1. Auflage Umsatzsteuer richtig gestalten Mücke

Mehr

Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei sog. gebrochener Beförderung oder Versendung

Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei sog. gebrochener Beförderung oder Versendung Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Pernegger, Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis 3

Inhaltsverzeichnis VII. Pernegger, Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis 3 Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Übersicht Beispiele... XIX Hinweise zum Buch... XXXVII Teil A: Allgemeiner Teil 1. Umsatzsteuer in der Unternehmenspraxis... 5 1.1. Schnelle Entscheidungen... 5

Mehr

Steuerbare entgeltliche Leistungen

Steuerbare entgeltliche Leistungen Steuerbare entgeltliche Leistungen Petra Grabowski Steuerberaterin & Diplom-Betriebswirtin (FH) Hagdornstr. 8, 40721 Hilden Tel.: (0 21 03) 911 331 Fax: (0 21 03) 911 332 www.petra-grabowski.de steuerberatung@petra-grabowski.de

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 0Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen

Inhaltsverzeichnis. 0Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen 0Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... 5 I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht... 15 I. Grundlagen... 15 1. Entwicklung... 15 2. Systematik...

Mehr

3. Voraussetzung für das Vorliegen einer Unternehmereigenschaft ist nicht... (2 Punk te)?

3. Voraussetzung für das Vorliegen einer Unternehmereigenschaft ist nicht... (2 Punk te)? Teil A: Multiple Choice. Hinweis: Es ist jeweils nur eine Antwort zutreffend. Begründungen sind nicht erforderlich und werden auch nicht gewertet. Bitte kreuzen Sie die jeweils zutreffende Antwort an!

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Teil Erläuterungen

Inhaltsverzeichnis. I. Teil Erläuterungen Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht 15 I. Grundlagen 15 1. Entwicklung 15 2. Systematik 15 II. Grundzüge 16 1. Territorialer Anwendungsbereich

Mehr

Zur Zuordnung der bewegten Lieferung bei Reihengeschäften siehe Abschnitt Zur innergemeinschaftlichen Lieferung siehe Abschnitt

Zur Zuordnung der bewegten Lieferung bei Reihengeschäften siehe Abschnitt Zur innergemeinschaftlichen Lieferung siehe Abschnitt SWK-Spezial: Reihen- und reiecksgeschäfte 2.1.2.2. Beförderungs- und Versendungslieferungen Wird der Gegenstand der durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so gilt die als dort ausgeführt,

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt www.nwb.de Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 6. Auflage nwb INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Abkürzungsverzeichnis A. ALLGEMEINER ÜBERBLICK ÜBER DIE REGELUNGEN DES UMSATZSTEUER-BINNENMARKTES

Mehr

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR)

8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 8. Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt (Art 1-28 BMR) 1 Grundlagen [1] Innergemeinschaftlicher Warenverkehr Unternehmer: Bestimmungslandprinzip (= Besteuerung mit der USt des Bestimmungslandes; gleiche Belastung

Mehr

Umsatzsteuer bei Reihengeschäften: Anwendungsschreiben des BMF

Umsatzsteuer bei Reihengeschäften: Anwendungsschreiben des BMF Rundschreiben Nr. 254 Berlin, 09. Dezember 2015, ma/ka Umsatzsteuer bei Reihengeschäften: Anwendungsschreiben des BMF Sehr geehrte Damen und Herren, als Reaktion auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom

Mehr

Umsatzsteuer. Dr. Wolfgang Jakob. 2., vóllig überarbeitete Auflage. o. Professor an der Universitat Augsburg Steuerberater

Umsatzsteuer. Dr. Wolfgang Jakob. 2., vóllig überarbeitete Auflage. o. Professor an der Universitat Augsburg Steuerberater Umsatzsteuer Dr. Wolfgang Jakob o. Professor an der Universitat Augsburg Steuerberater 2., vóllig überarbeitete Auflage C.H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 1998 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Zusatzfrage: Ändert sich etwas, wenn G gegenüber M auch den Einbau der Tanks schuldet?

Zusatzfrage: Ändert sich etwas, wenn G gegenüber M auch den Einbau der Tanks schuldet? Übungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Klausur 1) Maschinenhersteller M aus München verfügt neben seinen Produktionshallen über ein ungenutztes Grundstück, das er für eine spätere Erweiterung des Unternehmens

Mehr

KLAUSUR SS 2015 (NEUE PO!)

KLAUSUR SS 2015 (NEUE PO!) HOCHSCHULE DÜSSELDORF FACHBEREICH WIRTSCHAFT Prof. Dr. Christoph Voos Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insb. Wirtschaftsprüfung und betriebliche Steuerlehre KLAUSUR SS 2015 (NEUE PO!)

Mehr

Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei gebrochener Beförderung oder Versendung und zu Reihengeschäften

Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei gebrochener Beförderung oder Versendung und zu Reihengeschäften Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen bei gebrochener Beförderung oder Versendung und zu Reihengeschäften Anmerkung zum BMF-Schreiben v. 07.12.2015 Praxisproblem

Mehr

KLAUSUR WS 2015/2016 (NEUE PO!)

KLAUSUR WS 2015/2016 (NEUE PO!) HOCHSCHULE DÜSSELDORF FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Prof. Dr. Christoph Voos Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und betriebliche Steuerlehre KLAUSUR

Mehr

innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I

innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I (BFG 4. 8. 2017, RV/5100898/2012) innergemeinschaftlicher Erwerb BFG zu Doppelbesteuerung I Eine GmbH hat bei einem deutschen Autohändler einen gebrauchten Audi (Erstzulassung 22.11.2006; Kilometerstand

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Umsatzsteuerrecht. Rechtsquellen: UStG, UStDV, UStAE (Selbstbindung der Verwaltung), MwStSystRL

Umsatzsteuerrecht. Rechtsquellen: UStG, UStDV, UStAE (Selbstbindung der Verwaltung), MwStSystRL Umsatzsteuerrecht System: Netto-Alphasensystem mit Vorsteuerabzug Rechtsquellen: UStG, UStDV, UStAE (Selbstbindung der Verwaltung), MwStSystRL Eingangs- und Ausgangsumsatz -------------------------------

Mehr

Umsatzsteuer - Lehrgang 2. Abend

Umsatzsteuer - Lehrgang 2. Abend Umsatzsteuer -Lehrgang 2. Abend Dr. Karl KITTINGER Umsatzsteuer - Lehrgang 2. Abend Abgrenzung Lieferung/sonstige Leistung Lieferorte im UStG (in Grundsätzen auch Reihen- und Dreiecksgeschäfte, IG-Versandhandel)

Mehr

12 UStG 1994 Vorsteuerabzug

12 UStG 1994 Vorsteuerabzug Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 12 UStG 1994 Vorsteuerabzug UStG 1994 - Umsatzsteuergesetz 1994 Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung:

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 3. Auflage p> Verlag Neue Wirtschafts-Briefe &j Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort

Mehr

UMSATZSTEUER 2016 FALL 1: GRUNDSTÜCKSKAUF IN MÜNCHEN

UMSATZSTEUER 2016 FALL 1: GRUNDSTÜCKSKAUF IN MÜNCHEN UMSATZSTEUER 2016 : GRUNDSTÜCKSKAUF IN MÜNCHEN Stand: 16. Februar 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden

Mehr

A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23

A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23 Vorwort Abkürzungsverzeichnis 5 17 Rdn. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23 I. Die Europäische Union 1 23 1. Historische Entwicklung 1 23 2. Ziele der Europäischen

Mehr

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Thomas Ecker Umsatzsteuer MMag. Dr. Thomas Ecker Doralt, Steuerrecht, 142 ff 1 Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer Verbrauchsteuer

Mehr

Steuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops

Steuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops Steuerliche Fragestellungen bei B2C-Onlineshops Internethandel mit Endverbrauchern Chancen und Risiken grenzüberschreitender Aktivitäten Veranstaltungsorte: 19. Oktober 2016 in Würzburg 19. Oktober 2016

Mehr

A: 2008 Kleinunternehmer, da Prognose für 2008 unter EUR , 19 I S. 1 UStG

A: 2008 Kleinunternehmer, da Prognose für 2008 unter EUR , 19 I S. 1 UStG Übungsaufgaben zum Thema "Unternehmer" Bestimmen Sie in den nachfolgenden Übungsaufgaben, ob die beteiligten Personen Unternehmer i.s.d. Umsatzsteuerrechts sind. Ihre Antwort sollte kurz das Ergebnis darstellen,

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR)

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR) Reihengeschäfte Definition Ein Gegenstand Mehrere (mindestens zwei) geschäfte Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer 1 Reihengeschäfte Grundsätze (Rz 450 UStR)

Mehr

Leistungsausgangsseite: Verkauf

Leistungsausgangsseite: Verkauf 1. Steuerbarkeit 1 I Nr. 1 UStG Lieferung oder sonstige Leistung 3 I, IX UStG Unternehmer 2 I UStG Im Inland 1 II UStG Gegen Entgelt (Leistungsaustausch) Im Rahmen eines Unternehmens 2. Steuerbefreiungen

Mehr

Übereignungstatbestände gem. 929 ff. BGB

Übereignungstatbestände gem. 929 ff. BGB Übereignungstatbestände gem. 929 ff. BGB A) Erwerb vom Berechtigten I. Grundtatbestand: Übereignung gem. 929 S. 1 BGB durch Einigu ng und Übergabe Voraussetzungen: 1. Einigung über Eigentumsübergang an

Mehr

Lieferungen ausländischer Unternehmer aus der EU nach und in Österreich. Miriam Hofer Michael Tumpel

Lieferungen ausländischer Unternehmer aus der EU nach und in Österreich. Miriam Hofer Michael Tumpel Lieferungen ausländischer Unternehmer aus der EU nach und in Miriam Hofer Michael Tumpel Überblick Innergemeinschaftliche Erwerbe in Innergemeinschaftliche Reihenlieferungen Werklieferungen innergemeinschaftlicher

Mehr

Steuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer

Steuern/Buchhaltung/Controlling. Steuern. Udo Cremer. Reihengeschäfte. Verlag Dashöfer Steuern/Buchhaltung/Controlling Steuern Udo Cremer Reihengeschäfte Verlag Dashöfer Udo Cremer Reihengeschäfte Verlag Dashçfer GmbH Fachinformationen. Business-Seminare. Online-Medien Barmbeker Straße 4a.

Mehr

E-Journals und Umsatzsteuer ein ungelöstes Problem? 92. Deutscher Bibliothekartag in Augsburg Forum Zeitschriften/GeSIG e.v

E-Journals und Umsatzsteuer ein ungelöstes Problem? 92. Deutscher Bibliothekartag in Augsburg Forum Zeitschriften/GeSIG e.v ein ungelöstes Problem? 92. Deutscher Bibliothekartag in Augsburg Forum Zeitschriften/GeSIG e.v. 09.04.02 Sind E-Journals umsatzsteuerpflichtig? Aber: Auf alle Umsätze, die mit E-Journals getätigt werden,

Mehr

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Umsatzsteuer im Binnenmarkt NWB Ratgeber Steuerrecht Umsatzsteuer im Binnenmarkt Von Diplom-Finanzwirt Ralf Sikorski 2. Auflage : ; Verlag Neue Wirtschafts-Briefe v Herne/Berlin Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort

Mehr

Lösungsskizze zur 4. Klausur im Umsatzsteuerrecht vom Wiss. Mit. Dominik Ortwald

Lösungsskizze zur 4. Klausur im Umsatzsteuerrecht vom Wiss. Mit. Dominik Ortwald Lösungsskizze zur 4. Klausur im Umsatzsteuerrecht vom 24.06.2016 Wiss. Mit. Dominik Ortwald A. Ausgangsumsätze der A-GmbH I. Verkauf der Türschlösser und Überwachung/Erläuterung durch Mitarbeiter an die

Mehr

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer

Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer Repetitorium Finanzrecht Gunter Mayr / Sebastian Pfeiffer Umsatzsteuer Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M. Doralt, Steuerrecht, 142 ff Merkmale der USt Aufkommensmäßig bedeutende Steuer Indirekte Steuer Objektsteuer

Mehr

4 Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen von einem Berechtigten

4 Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen von einem Berechtigten 4 Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen von einem Berechtigten Voraussetzungen des Grundtatbestands der Eigentumsübertragung (Übereignung) beweglicher Sachen/bzw. den diesen gleichgestellten Tieren

Mehr

3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer

3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer Kap 3 Lieferungen 3.1 Ausfuhrlieferungen mit inländischem Abholer Eine Ausfuhrlieferung ist steuerfrei ( 7 Abs 1 UStG), wenn der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung ins Drittland befördert oder versendet

Mehr

Lösungsskizze zur 3. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald

Lösungsskizze zur 3. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald Lösungsskizze zur 3. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald A. Ausgangsumsätze der A-GmbH I. Verkauf der Türschlösser und Überwachung/Erläuterung durch Mitarbeiter an die B- AG mit Sitz

Mehr

Indirekte Steuer (Steuerschuldner Steuerträger) Gemeinschaftsteuer (Bund + Länder) Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)

Indirekte Steuer (Steuerschuldner Steuerträger) Gemeinschaftsteuer (Bund + Länder) Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) Umsatzsteuer ist: Verkehrsteuer 1. Einführung Indirekte Steuer (Steuerschuldner Steuerträger) Gemeinschaftsteuer (Bund + Länder) Objektsteuer Veranlagungssteuer rechtliche Grundlagen: Umsatzsteuergesetz

Mehr

Ort der Lieferung und Importeur bei Einfuhren

Ort der Lieferung und Importeur bei Einfuhren www.ezv.admin.ch Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.25 Ort der Lieferung und Importeur bei Einfuhren Ausgabe 2007 Gültig: 01.05.2007 bis 23.10.2008 Herausgeber: Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion

Mehr

Anwendungsbeispiele. Die Lieferung des A an B ist als Lieferung in ein Umsatzsteuerlager steuerfrei ( 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 1 UStG).

Anwendungsbeispiele. Die Lieferung des A an B ist als Lieferung in ein Umsatzsteuerlager steuerfrei ( 4 Nr. 4a Satz 1 Buchst. a Satz 1 UStG). Anlage 2 zum BMF-Schreiben vom 28. Januar 2004 IV D 1 - S 7157-1/04/IV D 1 - S 7157a - 1/04 Anwendungsbeispiele Beispiel 1: Unternehmer A aus Köln liefert einen unter die Anlage 1 zu 4 Nr. 4a UStG fallenden

Mehr

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer

Mehr

Repetitorium BR III + IV am in Ravensburg

Repetitorium BR III + IV am in Ravensburg am 17.01.2014 in Ravensburg Fallbearbeitung und Gutachtentechnik Bei der Lösung juristischer Fälle ist der sog. Gutachtenstil einzuhalten: Einstieg: Wer will was von wem woraus? Fallbearbeitung und Gutachtentechnik

Mehr

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S /02

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S /02 Anlage Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsmaßnahmen Bundesministerium der Finanzen 31. Mai 2002, IV B 7 - S 7100-167/02 Bezug: BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2000, IV B 7 - S 7100-55/00

Mehr

Umsatzsteuer: Reihen- und Dreiecksgeschäfte in Beispielen. Praxishandbuch

Umsatzsteuer: Reihen- und Dreiecksgeschäfte in Beispielen. Praxishandbuch 3. Die Bestimmung des Lieferortes Fernand Dupont Umsatzsteuer: Reihen- und Dreiecksgeschäfte in Beispielen Praxishandbuch Mit praxisgerechten Erläuterungen, Grafiken & Beispielen 3. Auflage, aktualisiert,

Mehr

Vorab per Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -

Vorab per   Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail: Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen

Mehr

Fräsmaschine auf Abwegen

Fräsmaschine auf Abwegen V verkauft eine Fräsmaschine an K und liefert sie unter Eigentumsvorbehalt. Noch bevor K sämtliche Kaufpreisraten bezahlt hat, nimmt er bei der C-Bank Kredit auf. Zur Sicherheit übereignet K der C die

Mehr

Agenda der 1. Veranstaltung

Agenda der 1. Veranstaltung Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC Agenda der 1. Veranstaltung Wesen der Umsatzsteuer Funktionsweise

Mehr

Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald

Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald Lösungsskizze zur 2. Klausur im Umsatzsteuerrecht Wiss. Mit. Dominik Ortwald 1. Aufgabe A. Zurverfügungstellung der E-Books von B S.A. an F I. Steuerbarkeit 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1. B S.A. = 2 Abs. 1 UStG

Mehr

Paletten & Umsatzsteuer. Peter Scheller

Paletten & Umsatzsteuer. Peter Scheller Recht & Steuern Paletten & Umsatzsteuer Anpassungsbedarf aufgrund des BMF-Schreibens vom 05.11.2013 Peter Scheller Steuerberater Master of International Taxation Zoll-Recht-Steuern Paletten & Umsatzsteuer

Mehr

Umsatzsteuer von A bis Z 13./

Umsatzsteuer von A bis Z 13./ Umsatzsteuer von A bis Z 13./14.10.2017 Der Umsatzsteuer unterliegen Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Das Umsatzsteuersystem

Mehr

Die Umsatzsteuer unterschätzt und risikobehaftet

Die Umsatzsteuer unterschätzt und risikobehaftet 1 Die Umsatzsteuer unterschätzt und risikobehaftet Dipl.-Finanzw. Joachim Metzner Der klassische Verkauf eines Produktes an einen Kunden in Deutschland stellt im Regelfall kein Problem dar: Der Verkäufer

Mehr

Konten für UStVA-Formular zuordnen

Konten für UStVA-Formular zuordnen Konten für UStVA-Formular zuordnen Hauptseite > FIBU > Kontenplan > Konten für UStVA-Formular zuordnen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Funktionen im Bearbeitungsbereich... 3 2.1 Sachkonten für

Mehr

Konten für UStVA-Formular zuordnen

Konten für UStVA-Formular zuordnen Konten für UStVA-Formular zuordnen Hauptseite > FIBU > Kontenplan > Konten für UStVA-Formular zuordnen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Funktionen im Bearbeitungsbereich... 3 2.1 Sachkonten für

Mehr

Arbeitsgemeinschaft Verbrauch- und Verkehrssteuerrecht SS 2011

Arbeitsgemeinschaft Verbrauch- und Verkehrssteuerrecht SS 2011 Fall 1: Kunde K kauft am 15.01.01 beim Computerhändler C einen Computer für 2000,-. Die Ware soll wie folgt bezahlt werden: 500,- bei Übergabe des Gerätes am 01.02.01, die restlichen 1500,- in 10 Monatsraten

Mehr

Studium und Praxis. Umsatzsteuer. von Prof. Dr. Wolfgang Jakob. 4., völlig überarbeitete Auflage

Studium und Praxis. Umsatzsteuer. von Prof. Dr. Wolfgang Jakob. 4., völlig überarbeitete Auflage Studium und Praxis Umsatzsteuer von Prof. Dr. Wolfgang Jakob 4., völlig überarbeitete Auflage Umsatzsteuer Jakob schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:

Mehr

Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011

Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011 www.pwc.de Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök. Thorsten Vree Agenda der 6. Veranstaltung Umsatzsteuerliche Reihengeschäfte

Mehr

Gesamtschau des aktuellen deutschen Umsatzsteuerrechts

Gesamtschau des aktuellen deutschen Umsatzsteuerrechts Wirtschaft Stefan Bross Gesamtschau des aktuellen deutschen Umsatzsteuerrechts Unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 Bachelorarbeit Bibliografische Information

Mehr

Umsatzsteuer in der Praxis

Umsatzsteuer in der Praxis Steuern, Finanzen und Controlling Steuern Dirk J. Lamprecht Umsatzsteuer in der Praxis Wichtige Grundlagen in kompakter Übersicht Verlag Dashöfer Dirk J. Lamprecht Umsatzsteuer in der Praxis Wichtige Grundlagen

Mehr

AKTUELLES (UMSATZ)STEUERRECHT 2016

AKTUELLES (UMSATZ)STEUERRECHT 2016 AKTUELLES (UMSATZ)STEUERRECHT 2016 Mit Prof. Helmut Karg TEIL I Aus dem Inhalt Neue Rechtsprechung zur Geschäftsveräußerung im Ganzen Einschränkung der Optionsmöglichkeit bei steuerfreien Grundstücksveräußerungen

Mehr

Innergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe Verlag Dashöfer GmbH Hamburg

Innergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe Verlag Dashöfer GmbH Hamburg Innergemeinschaftliche Lieferungen und Innergemeinschaftliche Erwerbe Programmübersicht 1. Innergemeinschaftliche Lieferungen 2. Versandhandelsregelung 3. Innergemeinschaftliche Erwerbe 2 I.g. Lieferungen

Mehr

Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011

Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011 www.pwc.de Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök. Thorsten Vree Agenda der 1. Veranstaltung Wesen der Umsatzsteuer Funktionsweise

Mehr

Ort der Lieferung und Importeur bei Einfuhren

Ort der Lieferung und Importeur bei Einfuhren www.ezv.admin.ch Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.25 Ort der Lieferung und Importeur bei Einfuhren Ausgabe 2018 Gültig ab 01.05.2018 Herausgeber: Eidgenössische Zollverwaltung EZV Abteilung Normen und Grundlagen

Mehr

Prof. Dr. Reinhard Richardi Sommersemester Sachenrecht. Arbeitsblatt Nr. 3. Die Übereignung beweglicher Sachen

Prof. Dr. Reinhard Richardi Sommersemester Sachenrecht. Arbeitsblatt Nr. 3. Die Übereignung beweglicher Sachen Sachenrecht Arbeitsblatt Nr. 3 Die Übereignung beweglicher Sachen I. Das dingliche Rechtsgeschäft 1. Für den Übereignungseffekt reicht das schuldrechtliche Geschäft - Kauf, Tausch, Darlehen, Werkvertrag,

Mehr

Umsatzsteuertagung 2006

Umsatzsteuertagung 2006 Lieferungen ausländischer Unternehmer aus dem Drittland nach und in Österreich Linz, 29. November 2006 Übersicht > Grundlagen Einfuhrtatbestand Vorsteuerabzug > Sonderfragen EUSt-Abzug beim Reihengeschäft

Mehr

S T E U E R N. Auszug Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) Sachsen-Anhalt. 2015/Ausgabe Gebietsstand: Statistisches Landesamt

S T E U E R N. Auszug Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) Sachsen-Anhalt. 2015/Ausgabe Gebietsstand: Statistisches Landesamt S T E U E R N Auszug Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) Sachsen-Anhalt 2015/Ausgabe 2017 Gebietsstand: 31.12.2015 Statistisches Landesamt Sehr geehrte Leserinnen und Leser, im medialen Zeitalter werden

Mehr