Leitfaden zur Anfertigung einer Seminararbeit

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1 1 Leitfaden zur Anfertigung einer Seminararbeit 1. Allgemeines - Umfang: Der Umfang der Seminararbeit soll 15 Textseiten im Bachelor- und 20 Textseiten im Masterseminar nicht überschreiten. Die Angabe versteht sich exklusive Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Rechtsprechungsverzeichnis. - Abgabe: Die Seminararbeit ist fristgerecht als gedrucktes Exemplar (Abgabe per Post oder persönlich am Lehrstuhl) und zusätzlich als Textdatei auf einem Datenträger abzugeben. Dabei ist die Arbeit innerhalb der vorgegebenen Frist entweder auf dem Postweg an den Lehrstuhl zu senden oder dort persönlich innerhalb der Sprechzeiten des Sekretariats abzugeben. - Bestandteile der Seminarleistung: Die Seminarleistung besteht aus einer schriftlicher Hausarbeit sowie einem mündlichem Vortrag. Ein Termin für den mündlichen Vortrag wird rechtzeitig von der Seminarbetreuerin bzw. dem Seminarbetreuer bekannt gegeben. - Zusammensetzung der Endnote: Die Endnote der Seminararbeit ergibt sich aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der Bewertung der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Leistung, wobei die schriftliche Leistung das höhere Gewicht haben soll. Die Gewichtung legt die Veranstalterin bzw. der Veranstalter fest. 2. Aufbau - Die Seminararbeit sollte aus folgenden Teilen bestehen: Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Textteil, Literaturverzeichnis, Rechtsprechungsverzeichnis. - Inhaltsverzeichnis und Abkürzungsverzeichnis sind dem Textteil voranzustellen. - Literaturverzeichnis und Rechtsprechungsverzeichnis sind hinter den Textteil anzufügen. - Inhaltliche Gliederung des Textteils: Einleitung/Einführung, Hauptteil und Schluss (zusätzlich kann auch ein Ausblick oder ein Fazit gezogen werden). - Alle Seitenzahlen des Textteils sind arabisch durchzunummerieren. - Alle Seiten des wissenschaftlichen Apparates sind römisch durchzunummerieren. 3. Formatierung a) Textteil - Ränder: links: 6,0 cm; rechts: 2,5 cm; oben: 2,5 cm; unten: 2 cm - Schriftart: Times New Roman - Schriftgröße: 12 (Text); 11 (Fußnoten) - Zeilenabstand: 1,5 (Text); 1,0 (Fußnoten) - Bündigkeit: Blocksatz mit aktivierter Silbentrennung

2 2 b) Deckblatt/Verzeichnisse - Ränder: links, rechts und oben: 2,5 cm; unten: 2 cm (Standardformatierung Word) - Schriftart: Times New Roman - Zeilenabstand: 1, Deckblatt - Das Deckblatt wird mit Name, Adresse, Matrikelnummer und Semesteranzahl, Titel des Seminars und Thema der Seminararbeit, Name des Dozenten bzw. der Dozentin sowie Verfassungsort und Abgabedatum versehen. 5. Inhaltsverzeichnis - Das Inhaltsverzeichnis enthält alle Bestandteile des Textteiles sowie des wissenschaftlichen Apparates mit den jeweiligen Seitenzahlen, d.h. Gliederung der Seminararbeit mit allen im Textteil verwendeten Überschriften und der jeweiligen Seitenzahl. - In juristischen Arbeiten wird eine Gliederung nach folgenden Punkten vorgenommen, wobei tiefere Gliederungsebenen entsprechend einzurücken sind: 1. Teil, A., I., 1., a), aa), (1), (a), (aa). 6. Abkürzungsverzeichnis - Die in der Seminararbeit verwendeten Abkürzungen sind in alphabetischer Reihenfolge aufzuführen. 7. Literaturverzeichnis - Die in der Seminararbeit zitierte/verwendete Literatur ist in alphabetischer Reihenfolge, nach Name des Verfassers/ der Verfasserin geordnet, aufzuführen; es darf keine Literatur verwendet werden, die nicht dem Literaturverzeichnis zu entnehmen ist und umgekehrt dürfen keine Quellen aufgeführt werden, die in der Arbeit nicht zitiert werden. - Die Zitierfähigkeit gewisser Quellen ist zu beachten: nicht zitierfähig sind i.d.r. Skripte, Seminar- und Diplomarbeiten, Wikipedia u.ä., Online-Dokumente (nur im Einzelfall). - Bei der Auswahl der verwendeten Literatur ist stets die jüngst erschienene Auflage zu verwenden. - Es ist keine gesonderte Unterscheidung nach Lehrbüchern, Monographien, Kommentaren usw. erforderlich. - Bestandteile eines Eintrags im Literaturverzeichnis: vollständiger Name des Verfassers in kursiver Schrift, der Titel des zitierten Werkes, Auflage (bei Loseblattsammlungen der Stand), Erscheinungsort und -jahr. - Bei mehreren Autoren oder Erscheinungsorten: namentliche Nennung bei bis zu drei Autoren in kursiver Schrift; ab vier Autoren oder Orten wird jeweils nur der erste genannt, gefolgt von der Abkürzung u.a. (und andere). - Bei mehreren Werken desselben/derselben Autors/-in: ab der zweiten Zitation im Literaturverzeichnis wird ders. (derselbe), dies. (dieselbe) oder dies. (dieselben) statt des Namens bzw. der Namen in kursiver Schrift angegeben.

3 3 - Hinter jedem Eintrag ist in Klammern anzuführen, wie die jeweilige Quelle in den Fußnoten zitiert wird; hier ist keine Vollzitation erforderlich, jedoch müssen in der Kurzzitation der Autor in kursiver Schrift und der Titel durch ein Schlagwort aufgeführt werden. a) Monographien - Verfasser (Name, Vorname) in kursiver Schrift Titel des Werkes, ggf. Auflage, Erscheinungsort und -jahr. Dörr, Dieter/Schwartmann, Rolf Medienrecht, 4. Aufl., Heidelberg (zit.: Dörr/Schwartmann, Medienrecht, 2012 ) b) Kommentare (je nach Art des Kommentars) - Bearbeiter ist gleichzeitig Herausgeber: Name, Vorname des Herausgebers in kursiver Schrift, Name des Kommentars ggf. Band, Auflage, Erscheinungsort und -jahr. (zit.: Nachname Herausgeber, Kurzname Kommentar, Erscheinungsjahr) Fezer, Karl-Heinz, Markenrecht, Kommentar zum Markengesetz 4. Auflage, München (zit.: Fezer, Markenrecht, 2009) - mehrere Herausgeber: Name, Vorname der Herausgeber mit dem Hinweis [Hrsg.] in kursiver Schrift, Name des Kommentars ggfs. Band, Auflage, Erscheinungsort und -jahr. (zit.: Nachname Bearbeiter, in: Nachname Herausgeber, Kurzname Kommentar, Erscheinungsjahr) Dreier, Thomas/Schulze, Gernot [Hrsg.], Urheberrechtsgesetz 4. Auflage, München (zit.: Bearbeiter, in Dreier/Schulze, UrhG, 2013) - Eigenname des Kommentars (bei Kommentar als Marke z.b. Palandt), Name des Kommentars in kursiver Schrift, ggf. Band, Auflage, Erscheinungsort und - jahr. (zit.: Bearbeiter, in: Kurzname Kommentar, Erscheinungsjahr) Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar 74. Aufl., München (zit.: Bearbeiter, in: Palandt, 2014)

4 4 c) Aufsätze/ Zeitschriften - Verfasser (Name, Vorname) in kursiver Schrift, Titel des Beitrags, Zeitschrift mit Jahreszahl, Seitenzahlen von- bis. - Hinweis: Werden bei Zeitschriften die Seiten der verschiedenen Ausgaben eines Jahres fortlaufend nummeriert, erfolgt keine Angabe der Heftnummer (z.b. NJW, GRUR). Kopp, Michael, Fanfiction nutzergenerierte Inhalte und Urheberrecht, GRUR 2010, S (zit.: Kopp, GRUR 2010, S.) - Die Angabe von Beiträgen in Archivzeitschriften (z.b. AcP, ZHR) erfolgt neben der Nennung der Jahreszahl zusätzlich mit Angabe des Bandes. Berger, Christian, Die Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts als Ausprägung der Eigentumstheorie des BGB, AcP 2011 Bd. 201, S (zit.: Berger, AcP 2011 (201), S.) d) Beiträge aus Sammelbänden - Verfasser (Name, Vorname) in kursiver Schrift, Titel des Beitrags, Herausgeber des Sammelwerks, Titel des Sammelwerks, ggf. Auflage, Erscheinungsort und -jahr sowie Seitenzahl vonbis. Peifer, Karl-Nikolaus, Appropriation Art und Fan Art- geknebelte Kreativität oder klare Urheberrechtsverletzung?, in: Festschrift für Artur-Axel Wandtke zum 70. Geburtstag, Berlin 2013, S (zit.: Peifer, FS Wandtke, 2013, S.) e) Internetquellen - Verfasser/in (Name, Vorname), ggfs. Titel des Beitrags, URL (Internetadresse), letztes Abrufdatum. Thadeo, Gregor, Rechtliche Fragen rund um FanArt und FanFiction, zuletzt abgerufen am Rechtsprechungsverzeichnis - Die Anfertigung eines Rechtsprechungsverzeichnisses erfolgt ab fünf zitierten Gerichtsentscheidungen in der Seminararbeit.

5 5 - Inhalt der Angabe: Gericht, Entscheidungsform (abgekürzt), Datum, Aktenzeichen, Fundstelle mit Seitenzahl (sofern veröffentlicht) und Schlagwort in kursiver Schrift (sofern vorhanden). EuGH, Urt. v verb. Rs. C-509/09- edate Advertising und Rs. C-161/10- Martinez. BGH, Urt. v I ZR 182/11, GRUR 2013, 614- Metall auf Metall II. BGH, Beschl. v X ZR 33/11. - Die Reihenfolge der Entscheidungen ist nach dem Instanzenzug zu ordnen; beginnend mit der höchsten Instanz (z.b. EuGH EuG; BGH OLG/ KG LG AG). 9. Quellenangaben/ Fußnoten a) Allgemeines - Quellen sind in den Fußnoten anzugeben, nicht im laufenden Text. - Keine Sekundärzitate; es ist stets die Primärquelle anzugeben. - In der Fußnote ist die Quelle so anzugeben, wie es im Literaturverzeichnis unter (zit.:) vermerkt ist. - Eine Kurzzitation ist hier ausreichend (siehe Erläuterungen zum Literaturverzeichnis). - Der Name des Verfassers/ der Verfasserin ist in kursive Schrift zu setzen. - Fußnoten beginnen mit Großschrift und enden mit einem Punkt. - Kein zweiter Punkt ist zu setzen, wenn die Fußnote mit einer Seitenangabe endet, der f. oder ff. angefügt ist. - Ein Vgl. wird nur an den Anfang einer Fußnote gesetzt, wenn in der zitierten Fundstelle nicht genau das geäußert wird, was im Text ausgeführt wurde. - Abkürzungen wie a. a. O. oder ebenda sind nicht zu verwenden. - Ist eine Auffassung umstritten oder wird ein Meinungsstreit dargestellt, sind je nach Ansicht mindestens 2-3 Quellen anzugeben. - Bei der Darstellung der h.m. sind mindestens drei Quellen, die diese belegen, anzuführen. - Wörtliche Zitate müssen in Anführungszeichen gesetzt werden, sollten aber die Ausnahme bleiben. b) Beispiele für Quellenangaben in der Fußnote aa) Monographien - Nachname der/ des Bearbeiter(s) in kursiver Schrift, Kurztitel des Werkes, konkrete Angabe der Fundstelle. Dörr/Schwartmann, Medienrecht, 2012, Rn. 23.

6 6 bb) Kommentare - Herausgeber ist Bearbeiter: Nachname der/des Herausgeberin(s) in kursiver Schrift, Kurztitel des Kommentars, konkrete Angabe der Fundstelle. Köhler/Bornkamm, UWG, 2014, 6 Rn Herausgeber ist nicht Bearbeiter: Nachname der/des Bearbeiterin(s) in kursiver Schrift, in: Nachname der/des Herausgeberin(s), Kurztitel des Kommentars, Jahr, konkrete Angabe der Fundstelle. Bohne, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 2014, 100 Rn. 8. cc) Aufsätze - Nachname der/des Verfasserin(s) in kursiver Schrift, Name der Zeitschrift und Erscheinungsjahr, Angabe der ersten Seite des Beitrags und der konkret zitierten Seite. Kopp, GRUR 2010, S. 28, 30. dd) Sammelbände - Nachname der/des Verfasserin(s) in kursiver Schrift, Kurzbezeichnung für den Sammelband, Angabe der ersten Seite des Beitrags und der konkret zitierten Seite. Peifer, FS Wandtke, 2013, S. 99, 102. ee) Rechtsprechung - Veröffentlichte Entscheidung: Gericht, Entscheidungsform, Fundstelle mit Name der Zeitschrift, Jahr, Anfangsseite, Seite der Fundstelle, ggf. Schlagwort in kursiver Schrift. BGH, GRUR 2013, 614- Metall auf Metall II. - Nicht veröffentlichte Entscheidung: Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen. BGH, Urt. v I ZR 182/11. Viel Erfolg!

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