Wir verstehen Ihr Handwerk... Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg. Tag des Arbeitsrechts.
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- Vincent Giese
- vor 8 Jahren
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1 Wir verstehen Ihr Handwerk... Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg w w w. k h s - h a n d w e r k. d e Tag des Arbeitsrechts.
2 Herzlich willkommen zum Tag des Arbeitsrechts Weiterbildung ist unerlässlich, denn sie ist der Garant für eine erfolgreiche berufliche Tätigkeit. Mit dem Tag des Arbeitsrechts möchte die Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg Sie praxisnah im Arbeitsrecht fortbilden. Dabei ist es uns besonders wichtig, konkret auf die Bedürfnisse unserer Handwerker einzugehen. Wir haben daher sechs praxisrelevante Themen zusammengestellt. Das Seminar behandelt kompakt an einem halben Tag derzeit drängende arbeitsrechtliche Probleme, die Sie kennen sollten, um kostspielige Fehler zu vermeiden. Als Referenten stehen zur Verfügung: Wilfried Löhr-Steinhaus, Direktor des Arbeitsgerichts Bonn Dr. Jochen Kreitner, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nicolai Besgen, Kanzlei Meyer-Köring v. Danwitz Privat, Bonn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Schmitz, Kanzlei Schmitz & Schmitz, Siegburg Assessor jur. Wolfgang Schmeil, Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg Assessor jur. Ernst Wittlich, Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg Durch das Programm führt Sie Assessor jur. Oliver Krämer, Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg.
3 Programm: Termin: Mittwoch, Uhrzeit: Ort: 13:00 - ca. 16:45 Uhr Sitzungssaal der Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein - Sieg Grantham-Allee Sankt Augustin 13:00 Uhr Eröffnung Herr Dipl.-Kfm. Alois Blum, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg 13:15 13:45 Uhr Bin ich verpflichtet, Weihnachtsgeld zu zahlen? Referent: Ass. jur. Wolfgang Schmeil 13:45 14:15 Uhr Besteht in meinem Betrieb Kündigungsschutz? Referent: Ass. jur. Ernst Wittlich 14:15 14:45 Uhr Wie mahne ich richtig ab? Referent: Dr. Jochen Kreitner - 30 Minuten Pause - 15:15 15:45 Uhr Wie kündige ich richtig bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers und wegen Krankheit? Referent: RA Andreas Schmitz 15:45 16:15 Uhr Was muss ich bei der Zustellung von Kündigungen beachten? Referent: RA Dr. Nicolai Besgen 16:15 16:45 Uhr Eigentore - Die häufigsten Fehler in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten Referent: Wilfried Löhr Steinhaus
4 S e m i n a r i n h a l t : Thema 1: Bin ich verpflichtet, Weihnachtsgeld zu zahlen? Anspruch aus einem Tarifvertrag - Wann besteht Tarifbindung? - Besteht eine Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages? Anspruch aus einer Betriebsvereinbarung Anspruch aus dem Arbeitsvertrag Anspruch auf Grund betrieblicher Übung - Wie kann ich die Bindungswirkung ausschließen? - Kann ich eine bestehende betriebliche Übung durch eine neue betriebliche Übung ablösen? Thema 2: Besteht in meinem Betrieb Kündigungsschutz? Kündigungsschutz gemäß 1 Abs.1 KSchG Ausnahmen für Kleinbetriebe gemäß 23 Abs.1 KSchG - Rechtslage seit dem Rechtslage für die Arbeitnehmer, die bereits vor dem beschäftigt waren Thema 3: Wie mahne ich richtig ab? Warum muss man abmahnen? Wann muss man abmahnen, wann nicht? Kann man Arbeitnehmer abmahnen, die häufig krank sind? Gibt es Pflichtverstöße des Arbeitnehmers, die man nicht abmahnen darf? Wie oft soll/muss man abmahnen? Müssen Abmahnungen schriftlich sein? Gelten Besonderheiten für Abmahnungen von ausländischen Mitarbeitern? Wer darf Abmahnungen aussprechen? Wie lange wirkt eine Abmahnung? Muss der Betriebsrat beteiligt werden? Wann kann man nach einer Abmahnung kündigen? Wann kann der Arbeitnehmer die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte verlangen? Wer muss im Prozess die Richtigkeit einer Abmahnung beweisen?
5 Thema 4: Wie kündige ich richtig bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers und wegen Krankheit? Allgemeine Kündigungsgrundsätze - Ordentliche (fristgerechte) Kündigung oder außerordentliche (fristlose) Kündigung - Schriftform Unterschrift Angabe von Kündigungsgründen - Betriebsratsanhörung Verhaltensbedingte Kündigung - Objektiver Grund - Prognose - Interessenabwägung - Ultima ratio / Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Einzelfälle - Sonderfall Verdachtskündigung Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose lang andauernde Krankheit häufige Kurzerkrankungen - erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen - Interessenabwägung - Einzelfälle - betriebliches Wiedereingliederungsmanagement Thema 5: Was muss ich bei der Zustellung von Kündigungen beachten? Wenn kündigen, dann richtig! Zugang von Kündigungen Wer muss den Zugang beweisen? Praktische Tipps zur Vermeidung von häufigen Fehlern Erläuterung der aktuellen Rechtsprechung anhand von praxisnahen Beispielen Thema 6: Eigentore - Die häufigsten Fehler in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten Anhand von vielen praktischen Beispielen werden insbesondere folgende Fragen beantwortet: Haben Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht immer schlechte Karten? Welche wichtigen Grundsätze sind vor Gericht zu beachten? Welche Fehler im Vorfeld sollten Arbeitgeber vermeiden? Wie können sich Arbeitgeber viel Geld und Ärger sparen?
6 Investition: 20,- EUR/pro Person inkl. Tagungsgetränken und Imbiss. Unmittelbar nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung. Bis zu zwei Wochen vor der Veranstaltung können Sie kostenlos stornieren. Danach oder bei Nichterscheinen ist die gesamte Tagungsgebühr zu zahlen. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Die Referenten: Wilfried Löhr-Steinhaus ist seit dem 26. Februar 2007 Direktor des Arbeitsgerichts Bonn. Er ist seit fast 17 Jahren Arbeitsrichter. Das Arbeitsgericht Bonn ist nach Düsseldorf, Solingen und Köln sein viertes Arbeitsgericht. Dazwischen war er für 2 Jahre zum Bundesarbeitsministerium abgeordnet. Nach kurzer Tätigkeit in einer arbeitsrechtlich spezialisierten Kölner Anwaltskanzlei wurde Dr. Jochen Kreitner im Jahre 1990 Arbeitsrichter. Zunächst war er beim Arbeitsgericht Aachen tätig, 1993 wechselte er zum Arbeitsgericht Köln bis 1998 war Herr Dr. Kreitner zwei Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesarbeitsgericht, bevor er wieder zum Arbeitsgericht Köln zurückkehrte. Seit Anfang 2003 ist er Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln. Herr Dr. Kreitner ist Mitautor des Küttner, Personalbuch und Vorsitzender von Einigungsstellen im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht.
7 Dr. Nicolai Besgen ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Seit 1999 ist er Rechtsanwalt in der Kanzlei Meyer-Köring v. Danwitz Privat am Standort Bonn und dort seit 2001 Partner. Neben seiner beratenden Tätigkeit verfasst Herr Dr. Besgen Beiträge zu arbeitsrechtlichen Kommentaren, Fachbüchern und Fachzeitschriften und ist auch als Herausgeber tätig. Darüber hinaus ist er als Referent von vielen Unternehmen und Institutionen gefragt. Andreas Schmitz ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner in der Rechtsanwaltssozietät Schmitz & Schmitz in Siegburg. Seit 2000 ist er zudem Vorsitzender des Schlichtungsausschusses für Ausbildungsstreitigkeiten bei der Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein- Sieg. Im Jahr 2007 hat Herr Schmitz den Fachanwaltslehrgang für Bauund Architektenrecht erfolgreich absolviert. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im DAV. Assessor jur. Wolfgang Schmeil ist seit 13 Jahren Mitarbeiter der Kreishandwerkerschaft. Er berät die Mitgliedsbetriebe vornehmlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen vor dem Arbeitsgericht. Herr Schmeil ist als Innungsgeschäftsführer zuständig für die Gewerke Bau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Tischler. Assessor jur. Ernst Wittlich ist seit 1984 bei der Kreishandwerkerschaft als Innungsgeschäftsführer und Justiziar tätig. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung sowie die Beratung der Innungsbetriebe in werkvertragsrechtlichen Angelegenheiten. Herr Wittlich führt die Geschäfte von vier Innungen mit ca. 800 Mitgliedern.
8 Anmeldung Tag des Arbeitsrechts 14. November 2007 im Sitzungssaal der Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg Antwort bitte bis spätestens zum 5. November 2007 per Fax an: / per Post an: Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg WBZ Grantham-Allee 2-8, Sankt Augustin Firma... Gewerk. Anschrift Telefonnummer... Wir melden zum Tag des Arbeitsrechts verbindlich folgende Personen an: 1. Name/Vorname Name/Vorname Name/Vorname... Datum Unterschrift
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