Münchner Modell für Fälle häuslicher Gewalt

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1 Beratungsstelle der Frauenhilfe Belgradstrasse München Münchner Informationszentrum für Männer e.v. Feldmochinger Str München Sigurd Hainbach

2 Kennzeichen der Elternberatung Kennzeichen der Elternberatung Ü Getrennte Gespräche mit dem Ziel gemeinsamer Beratung Ü Geschlechtsspezifische Beratung Ü Gewaltzentrierte Beratung

3 Kooperierende Einrichtungen Kooperierende Einrichtungen Beratungsstelle Frauenhilfe (BST-FH): Ü Einzelgespräche Ü Abklärung Bedarf Kinder Münchner Informationszentrum für Männer (MIM): Ü Einzelgespräche Ü Väterprogramm Gemeinsame Elternberatung

4 Ziele der Elternberatung Ziele der Elternberatung: Ü Schutz und Stabilisierung der Frau (dient unmittelbar auch den Bedürfnissen des Kindes) Ü Schutz und Stabilisierung des Kindes Ü Verantwortungsübernahme beider Eltern für den Schutz des Kindes Ü Auflösung des Kindlichen Loyalitätskonfliktes Ü Verantwortungsübernahme des Mannes für seine Gewalt Ü Teilnahme des Mannes am Väterprogramm Ü Klärung und Erarbeitung von Umgangsregelungen Ü Gestaltung eines gewaltfreien Umgangskontaktes

5 Bedingung für die Elternberatung Bedingung für die Elternberatung Schweigepflichtentbindungen der Eltern gegenüber: Ü BST-FH Ü MIM Ü Einrichtung für Kinder bzw. BU Ü Jugendamt Ü Familiengericht Ü Verfahrensbeistände

6 Zugangswege der Elternberatung Zugangswege zur Elternberatung und Voraussetzungen für eine Fallübernahme durch die Beratungsstellen Ü Sachverhalt der häuslichen Gewalt ist in der Antragsschrift geschildert (Sonderleitfaden Münchner Modell Top 1) Ü Jugendamt verweist Eltern an BST-FH und MIM (Sonderleitfaden Münchner Modell Top 6) Ü Teilnahme von BST-FH und MIM am 1. Anhörungstermin (wenn möglich) Ü 1. Anhörungstermin: Familien-RichterIn versucht Situation abzuklären und gibt erste Einschätzung ab (Sonderleitfaden Münchner Modell Top 9) Ü Eltern erklären sich zu getrennter geschlechtsspezifischer Beratung bereit (Sonderleitfaden Münchner Modell Top 9) Ü Jugendamt übernimmt Fallverantwortung und Koordinierung

7 Ablauf des Beratungsverfahrens Ablauf des Beratungsverfahrens Getrennte Erstberatung für Mutter (BST-FH) und Vater (MIM) innerhalb von 14 Tagen nach Terminanfrage durch das JA Teilnahme der BeraterInnen beim 1. Anhörungstermin im Familiengericht Erster fachlicher Austausch und Einschätzung zwischen BST-FH und MIM

8 Ablauf des Beratungsverfahrens Mindestens 3 getrennte Elterngespräche mit dem Ziel: Ü Gefährdungseinschätzung Ü Überprüfung der Chance einer Arbeitsgrundlage Ü Klärung des weiteren Beratungsablaufs Ü Klärung von Zielen und Bedingungen von Vater und Mutter für eine gemeinsame Elternberatung Gemeinsame Perspektiveneinschätzung von BST-FH und MIM Rückmeldung an das JA: Ü vorläufige Einschätzung der Gefährdung von Mutter und Kind bezüglich häuslicher Gewalt Ü Einhaltung der Bedingungen von Seiten des Mannes (Fortsetzung nächste Seite)

9 Ablauf des Beratungsverfahrens Rückmeldung an das JA (Fortsetzung): Ü vorläufige Einschätzung bezüglich Begleiteter Übergabe/ Begleitetem Umgang / vorläufiger Umgangsaussetzung Ü vorläufige Einschätzung hinsichtlich getrennter oder gemeinsamer Elternberatungen Ü vorläufige Einschätzung hinsichtlich anderer vorrangig zu bearbeitender Probleme, wie z.b. Sucht und psychiatrische Erkrankung eines Elternteils Weitere getrennte Elternberatung: Ü falls die Sicherheit für Frau und Kinder noch nicht gegeben ist (z.b. bei psychischer Erkrankung oder akuter Suchtmittelabhängigkeit, abhängig von der jeweiligen Intensität) Ü falls der Mann keine Verantwortung für seine Gewalt übernimmt (z.b. Weigerung, am Väterprogramm teilzunehmen/ wiederholte Gewalttätigkeit trotz absolviertem Täterprogramm)

10 Ablauf des Beratungsverfahrens Weitere gemeinsame Elternberatung: Ü Erlernen und Einhalten von gewaltfreien Gesprächsregeln durch beide Eltern Ü Erste Umgangsklärung Ü Erarbeitung einer langfristigen und einvernehmlichen Umgangsvereinbarung mit schriftlichen, eindeutigen und überprüfbaren Regelungen Ü Verpflichtung beider Eltern zur Einhaltung der Vereinbarung

11 Ablauf des Beratungsverfahrens Väterprogramm im MIM: Ü 12 (Gruppen-) Sitzungen zur Auseinandersetzung mit der Gewalt und den Auswirkungen der miterlebten Gewalt auf die Kinder Ü 12 (Gruppen-) Sitzungen zur Vor-/ Nachbereitung der einzelnen Umgangskontakte Ü Ziele: Gewalt verhindern, bedrohliches und manipulatives Verhalten abbauen, Kinder vor Retraumatisierungen schützen Abschluss oder Abbruch des Väterprogramms: Ü Rückmeldung an das JA über die Teilnahme Ü Weiterleitung durch das JA an das Familiengericht

12 Erfahrungen im Modellprojekt Teilnahme an erster Anhörung und evtl. Kindesanhörung ermöglicht Ü Kennenlernen aller Parteien Ü Erste Einschätzungen Ü Positionierung der Elternberatung als Einheit trotz Parteilichkeit Ü Unterschiedliche Gefährdungseinschätzung der verschiedenen Professionen Ü Gerichtliche Grenzen werden vor oder im Lauf des Beratungsprozesses gesetzt Ü Dem Schutz der Mutter und des Kindes wird Rechnung getragen deutliche Beruhigung für Kinder und Familie Ü Stabilisierung der Mutter

13 Erfahrungen im Modelleprojekt Ü Gefahr der Unterwanderung vereinbarter Umgangsabsprachen durch die Elternteile Ü Kinder benötigen von Beginn an einen eigenen Platz für ihre spezifische Situation Ü Intensiver und zeitaufwändiger Prozess, in den Mutter und Vater eingebunden sind, v.a. für Mütter, die durch Kinderbetreuung, Existenzsicherung etc. vermehrt Termine wahrnehmen müssen Ü Komplexe Abläufe und intensive Kooperation mit den beteiligten Einrichtungen (MIM/FH-BST BSA, Gericht, Verfahrensbeistand, RechtsanwältIn). Ü Minimierung des Terminaufwandes durch Austausch und Absprachen, z.b. Verfahrenspflege, Gutachten

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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