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5 Während die Deliktfähigkeit ein Begriff des Zivilrechts ist, spricht das Strafrecht im Jugendgerichtsgesetz (JGG) von Strafmündigkeit. Wer strafmündig ist, ist in den Augen des Gesetzes alt genug, die Verantwortung für seine Straftaten zu übernehmen. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind noch nicht strafmündig. Das ist so festgelegt, unabhängig davon, wie reif ein Kind schon ist oder wie schwerwiegend die begangene Straftat ist. Wer eine Straftat begeht und noch nicht seinen 14. Geburtstag gefeiert hat, kann also nicht vor Gericht gestellt und von einem Richter verurteilt (bestraft) werden. Allerdings kann das Jugendamt eine Akte anlegen, in der Straftaten festgehalten werden. Sollte jemand später noch einmal bei der Polizei auffallen, weiß man, dass er sich auch früher schon etwas hat zu Schulden kommen lassen. Zwischen 14 und 18 Jahren ist man bedingt strafmündig. Das bedeutet, dass man im Fall eines Prozesses vom Richter nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird und andere oder leichtere Strafen erhält als Erwachsene. Denn bei Jugendlichen wird davon ausgegangen, dass es sich in vielen Fällen um vorübergehende Entgleisungen handelt. Deshalb werden die Straftaten von Jugendlichen zunächst mit einem leichten Denkzettel belegt. Das kann Wiedergutmachung durch soziale Arbeit oder die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training sein. Reicht ein Denkzettel nicht mehr aus, kann der Jugendrichter bis zu vier Wochen Dauerarrest anordnen. Der Erziehungsgedanke steht beim Jugendstrafrecht im Vordergrund. Es gibt allerdings auch Jugendliche, die immer wieder neue Straftaten begehen, teilweise sogar sehr schwere wie bewaffneter Raub, Körperverletzung und sogar Mord. Diese Jugendlichen kommen dann für mindestens sechs Monate bis höchstens zehn Jahre bei schwersten Verbrechen ins Jugendgefängnis. Wer zwischen 18 und 21 ist, gilt als Heranwachsender. Die Richter können auch bei dieser Altersgruppe noch das mildere Recht (Jugendstrafrecht) anwenden, wenn es sich um Jugendverfehlungen handelt. Ansonsten gilt nur das Erwachsenenstrafrecht, welches bei voll strafmündigen Personen ab 21 Jahren immer greift. Aufgabe Zeichne zusammen mit deinem Banknachbarn eine Zeitleiste (siehe Geschäftsfähigkeit und Deliktfähigkeit) zur Strafmündigkeit, in welcher du die Altersgrenzen deutlich machst und ihnen folgende Textbausteine zuordnest: Hier ist das Jugendstrafrecht anzuwenden. Jugendliche Kinder Sie sind nicht strafmündig. Erwachsene Heranwachsende Sie sind voll strafmündig. Hier kann sowohl das Jugend-, als auch das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden.

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7 Rechtsfähigkeit Lies dir alles genau durch und beantworte danach die unten stehenden Aufgaben. Schreibe die Lösungen in dein Heft. 1 BGB: Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt. 21 BGB: Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts (1) BGB: Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt. Rechtsfähigkeit benennt die Eigenschaft selbstständigen Tragens von Rechten (z. B. Recht auf Gleichheit, Bildung, elterliche Fürsorge) und Pflichten (z. B. Rechte der anderen achten, Schulpflicht, Steuern zahlen) durch juristische und natürliche Personen. Eine natürliche Person erlangt die Rechtsfähigkeit mit der Geburt und verliert sie mit dem Tod. Die Rechtsfähigkeit ist nicht von der Geschäftsfähigkeit einer Person abhängig, so dass auch zum Beispiel ein Säugling bereits Vermögen und Ansprüche, beispielsweise durch ein Erbe, besitzen kann. Bei einer juristischen Person (z. B. Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine) beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Eintragung in ein Register beim zuständigen Amtsgericht (z. B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch staatliche Verleihung (Anstalten des öffentlichen Rechts). Die Rechtsfähigkeit endet mit der Löschung im jeweiligen Register oder mit der Entziehung der staatlichen Genehmigung. Durch das Erlangen der Rechtsfähigkeit können natürliche sowie juristische Personen gegen andere klagen und aber auch verklagt werden. Aufgaben: 1. Was bedeutet Rechtsfähigkeit? 2. Wer kann Rechtsfähigkeit erlangen? 3. Wann beginnt und endet die Rechtsfähigkeit jeweils? Übungsaufgaben Löse folgende Fälle und begründe deine Entscheidung. Fall 1: Der Vater der 9 Monate alten Anna verunglückt bei einem Verkehrsunfall. Ist das Baby erbberechtig? Fall 2: Die Stadt München wird von einem Bürger als Alleinerbe eingesetzt. Ist dies rechtlich möglich? Fall 3: Ein alleinstehender alter Mann schreibt in sein Testament, dass nach seinem Tod sein Hund RUDI sein Vermögen erben soll? Kann ein Haustier erben?

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