Gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche

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1 Opferhilfe Graubünden Agid a victimas dal Grischun Aiuto alle vittime dei Grigioni Beratung gewaltbetroffener Kinder und Jugendlicher Kinderschutz aus Sicht und Erfahrung der Opferhilfe Graubünden Dr. phil. Gian Beeli Gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche 8-jähriger Luca hat wiederholt blaue Flecken. Es besteht der Verdacht, dass er mit dem Gürtel geschlagen wird. 16-jährige Janine hat einen 22-jährigen Freund, der von ihr Nacktbilder macht. Tim wird in Schule von Mitschülern bedroht und erpresst. Zu Hause bekommt er keine Unterstützung. 13-jährige Emma wird über längere Zeit durch Ihren Vater sexuell ausgebeutet. 2 1

2 Sind Sie Opfer einer Straftat? 3 Opferhilfe-relevante Straftaten (Auswahl) Sexuelle Handlungen mit Kindern (StGB Art. 187) Sexuelle Nötigung (StGB Art. 189) Vergewaltigung (StGB Art. 190) Schändung (StGB Art. 191) Sexuelle Belästigung (StGB Art. 198) Verbreitung menschlicher Krankheiten (StGB Art. 231) Tötung (StGB Art ) Körperverletzung (StGB Art. 122, 123, 125) Tätlichkeiten (StGB Art. 126) Erpressung (StGB Art. 156) Drohung (StGB Art. 180) Nötigung (StGB Art. 181) Freiheitsberaubung (StGB Art. 183, 184) Entführung (StGB Art. 183, 184) Geiselnahme (StGB Art. 185) Sexualdelikte Delikte gegen Leib und Leben Delikte gegen die psychische Integrität 4 2

3 Häufige erste Fragen Was ist strafbar? Wo hören Doktorspiele auf? Strafmündigkeit Gewalt zwischen Gleichaltrigen (Minimaler Altersunterschied?) Ist die Straftat verjährt? Unverjährbarkeit Soll ich Anzeige erstatten? Wer? Wie schnell? Vor- und Nachteile eines Strafverfahrens Wie läuft ein Strafverfahren? Wird das Kind befragt? Müssen Beweise vorgelegt werden? Verdacht auf Übergriff Handlungsdruck: "Da muss man doch etwas machen!" 5 Was bietet die Opferhilfe Graubünden? Wir informieren über ihre Rechte und Möglichkeiten im Strafverfahren Wir beraten vertraulich und auf Wunsch anonym bei der Frage, ob eine Strafanzeige gemacht werden soll bei versicherungsrechtlichen Fragen bei Fragen zu Entschädigung und Genugtuung Wir unterstützen bei der Bewältigung von Gewalterfahrungen bei der Vermittlung geeigneter Fachpersonen Wir begleiten Betroffene zu Einvernahmen oder zu Gerichtsverhandlungen Wir prüfen und erteilen Kostengutsprachen für Psychotherapie anwaltschaftliche Vertretungen Schutzunterkunft und weitere Hilfen gemäss Opferhilfegesetz 6 3

4 Anzahl Fälle und Geschlecht der beratenen Personen Anzahl Fälle Fälle davon: 330 Neuaufnahmen Gewalt an Minderjährigen: Beratungen

5 Kinder als Opfer Formen von Kindsmisshandlungen: Sexuelle Ausbeutung (sexuelle Gewalt, sexuelle Übergriffe, sexueller Missbrauch) Körperliche Misshandlung Psychische Misshandlung Vernachlässigung + Häusliche Gewalt unter Erziehungsberechtigten Kinder sind immer mitbetroffen 9 Beziehung zwischen Opfer und beschuldigter Person (Zahlen 2015) 5

6 Cybercrime / Cybermobbing / Sexting Moderne Medien und technische Möglichkeiten Wissensunterschied zwischen Jugendlichen und Eltern, Betreuungs- und Fachpersonen Snapchat Website Kriminalprävention des Bundes: 12 Sexuelle Ausbeutung von Kindern Wo und wie häufig kommt sexuelle Ausbeutung von Kindern vor? Optimus-Studie 2012: 22 % der Mädchen, 8 % der Knaben Dunkelziffer! Häufigstes Alter 7-12 Jahre In allen sozialen Schichten Überwiegend im nahen sozialen und familiären Umfeld Quelle:

7 Frauenhaus Verwandte KESB Schulpsychologischer Dienst Schulsozialarbeiter/-in Mütter- und Väterberatung Vater Beistandschaft Mutter Schule Rechtsvertretung Straftat Täter Emma Opfer Opferhilfe Selbst- Strafverfahren anzeige Strafverfolgungsbehörden Polizei und Staatsanwaltschaft Ärztin / Arzt Pädiater/-in Rechtsmediziner/-in Psychotherapeut/-in 17 Neueste Version einfügen

8 Besonderheiten bei Straftaten gegen Kinder Strafverfahren komplexer Zusätzliche spezifische Rechte (z.b. kindsgerechte Videobefragung) Häufig unterschiedliche Interessen (des Kindes, der Angehörigen, der Strafverfolgung) Beratung komplexer Mehr Zeit für Entscheidungen nötig Mehr Vernetzung mit involvierten (Fach)personen und Institutionen Grössere persönliche emotionale Involviertheit als Beraterin / Berater Folgen sind komplexer und länger beeinträchtigend Psycho-sozio-ökonomische Folgen von Gewalt 19 Unterschiede in der Beratung von gewaltbetroffenen Kindern je nach Alter (1) Alter des betroffenen Kindes 0-5: Beratung von Angehörigen Keine direkte Gespräche mit Kindern Keine Gespräche mit Beschuldigten / gewaltausübendem Elternteil Alter des betroffenen Kindes 5-10: Wir schlagen Erstgespräch ohne Anwesenheit des Kindes vor gemeinsame Gespräche möglich Gefahr von negativen Konsequenzen für das Strafverfahren durch "Verfälschung" der Aussage des Kindes 20 8

9 Unterschiede in der Beratung von gewaltbetroffenen Kindern je nach Alter (2) Alter des betroffenen Kindes 10-14: Getrennte Beratung von Kind und Eltern(-teil) bzw. Fachperson bei verschiedenen BeraterInnen Partizipation des Kindes Alter der/s betroffenen Jugendlichen 15-18: Wir gehen davon aus, dass Jugendliche alleine beraten werden können und Entscheidungen selber fällen können. Wir orientieren uns am Auftrag und Bedürfnis des/r Jugendlichen. 21 Haltungsfragen: Kindesschutz bei Gewalt an Kindern Kindesinteressen und Kindeswohl sind zu beachten. Bewusstsein, dass Interessen aktiv erfragt bzw. eingebracht werden müssen. Kind soll so wenig wie möglich durch ein (Straf-) verfahren zusätzlich belastet werden. Handeln mit Weitsicht langfristig tragfähige Lösungen Zusammenarbeit der vielen involvierten Fachpersonen und Disziplinien heisst Austausch im Team (insb. bei komplexen oder emotionalen Fällen) mit dem Bewusstsein, dass es keine Patentlösung gibt 22 9

10 Wir ziehen um neue Adresse ab Februar 2017 Klostergasse 5 Chur Tourismus 23 10

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