Betriebsvereinbarung zum Gesundheitsschutz im Service Center
|
|
- Siegfried Steinmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Betriebsvereinbarung zum Gesundheitsschutz im Service Center Präambel Diese Betriebsvereinbarung dient der Umsetzung der Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem ArbSchG. Es soll insbesondere der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 ArbSchG als auch der Ablauf der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen sowie ihrer Wirksamkeitskontrolle i. S. v. 3 ArbSchG geregelt werden. 1 Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Service Centers in den in der Anlage 1 genannten Bereichen. Soweit im Folgenden die Begriffe Arbeitnehmer oder Untersucher verwendet werden, umfassen sie sowohl weibliche als auch männliche Personen. 2 Gefährdungsbeurteilung Die Arbeitgeberin hat eine Gefährdungsanalyse durchzuführen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls welche mit der Arbeit der Arbeitnehmer verbundene Gefährdungen bestehen und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Diese Betriebsvereinbarung dient dazu festzulegen, welche Untersuchungsgegenstände im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit welchen Beurteilungsverfahren anhand welcher Beurteilungskriterien auf welche Gefährdungen und Gefährdungsursachen zu untersuchen sind. 1. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus drei Teilen: (1) Zur Ermittlung psychischer Gefährdungen findet eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz in Gestalt eines Beobachtungsinterviews statt ( 2 Nr. 1.1). (2) Zur Ermittlung möglicher körperlicher Gefährdungen erfolgt eine Begehung der Arbeitsplätze ( 2 Nr. 1.2) BV Gesundheitsschutz SC.doc Seite 1 von 9
2 (3) Schließlich wird die Gefährdungsursache Software gesondert im Rahmen einer Teamanalyse analysiert ( 2 Nr. 1.3). 1.1 Ermittlung psychischer Belastungen: Beobachtungsinterview Die psychischen Belastungen werden anhand von Beobachtungsinterviews analysiert, die vom Untersucher durchgeführt werden. Dazu wird der Untersucher die Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz beobachten und ergänzend dazu interviewen. Bei der Durchführung des Beobachtungsinterviews sind folgende Grundsätze zu beachten: Untersuchungsgegenstand Untersuchungsgegenstand des Beobachtungsinterviews sind die Arbeitstätigkeiten der Arbeitnehmer. Die zu untersuchenden Arbeitsplätze und Arbeitstätigkeiten werden anhand folgender Kriterien ausgewählt: a) Auswahl der Arbeitsplätze Nach statistischer Vorgehensweise werden 25 % der Arbeitsplätze jedes Bereichs gemäß Anlage 1 untersucht. Die zu untersuchenden Arbeitsplätze werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. b) Auswahl der Arbeitstätigkeiten Unter Arbeitstätigkeiten sind alle Tätigkeiten zu verstehen, die durch die jeweiligen Arbeitsaufgaben am Arbeitsplatz gefordert und zu erledigen sind. Der Untersucher und die an den zu analysierenden Arbeitsplätzen beschäftigten Arbeitnehmer ermitteln gemeinsam, welche Tätigkeiten an dem betreffenden Arbeitsplatz anfallen und welchen zeitlichen Umfang diese einzelnen Tätigkeiten an der Gesamttätigkeit haben. An den ausgewählten Arbeitsplätzen werden sämtliche Tätigkeiten genauer analysiert, die mindestens 2 % des zeitlichen Umfanges der Gesamttätigkeit ausmachen Zu untersuchende Gefährdungen Gemäß 5 Abs. 3 ArbSchG werden die folgenden Gefährdungspotentiale untersucht: Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, Seite 2 von 9
3 physikalische, biologische, chemische Einwirkungen, Gestaltung, Einsatz und Auswahl von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Sämtliche zu untersuchenden Arbeitstätigkeiten werden vom Untersucher an den jeweiligen Arbeitsplätzen auf folgende mögliche Gefährdungsursachen untersucht: Entscheidungsspielraum Kommunikation Zeitspielraum Auftragsvielfalt Informationszugang Körperliche Aktivität Durchschaubarkeit der Arbeitsabläufe Behinderungen des Arbeitshandelns (psychische Gefährdungen im engeren Sinne) Beurteilungsverfahren Das Vorliegen und der Grad der Gefährdungen sowie deren Ursachen werden anhand des Beobachtungsinterviews mittels einer angepassten Version des Leitfadens zur kontrastiven Aufgabenanalyse (Anlage 2) analysiert. Die Ergebnisse der Beobachtungsinterviews werden vom Untersucher dokumentiert ( 2 Nr. 2.1). Zur Vorbereitung der Softwareergonomie-Analyse sind vom Untersucher die Ergebnisse der Beobachtungsinterviews vorab zusammenzustellen, die Hinweise auf softwareergonomische Probleme ergeben haben. Seite 3 von 9
4 1.2 Körperliche Gefährdungen und Arbeitsumgebung Zu untersuchende Gefährdungen In Hinsicht auf körperliche Belastungs- und Entlastungsmöglichkeiten werden folgende Gefährdungspotentiale untersucht: die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Auswahl, Gestaltung, Einsatz der Arbeitsmittel sowie der Umgang damit, die Arbeitsumgebung, Qualifikation und Unterweisung Beurteilungsverfahren Körperliche Gefährdungen werden durch ein Beobachtungsinterview im Rahmen einer Begehung anhand physiotherapeutischer oder arbeitsphysiologischer Kriterien ermittelt. 1.3 Untersuchung der möglichen Gefährdungsursache Software Die mögliche Gefährdungsursache Software wird durch eine Teamanalyse untersucht Beurteilungskriterien Die Beurteilung des jeweiligen Softwareprodukts erfolgt vor dem Hintergrund der DIN EN ISO-Norm 9241, insbesondere Teile 110, 8, 11. Zur Beurteilung wird eine angepasste Version des Fragebogens ISO 9241/110 von Martin, Prümper und von Harten (2008) (Anlage 3) herangezogen Untersuchungsteam Die jeweilige Software wird im Rahmen einer Teamanalyse bewertet, an der folgende Personen teilnehmen: der Untersucher, regelmäßig vier zufällig ausgewählte Nutzer, die die Software am Arbeitsplatz nutzen, ein betrieblicher Systemexperte, der für die Installation und Wartung der jeweiligen Software zuständig ist. Seite 4 von 9
5 1.3.3 Untersuchungsablauf Dazu teilt die Arbeitgeberin dem Untersucher mit, welche Software an den Arbeitsplätzen verwendet wird. Beurteilt wird nur die Software, die im Durchschnitt mindestens eine Stunde pro Woche bei der Bearbeitung der Arbeitsaufgaben genutzt wird. MS-Office-Produkte werden nicht beurteilt. Die Ergebnisse der Beobachtungsinterviews, die Hinweise auf softwareergonomische Probleme ergeben haben, sind im Rahmen der Teamanalyse noch einmal anhand der Kriterien der ISO-Norm 9241 zu bewerten. 2. Ergebnisdarstellung / Datenschutz Die Untersucher erstellen einen gemeinsamen Ergebnisbericht, den sie an die Arbeitgeberin und den Betriebsrat übermitteln und in einem gemeinsamen mündlichen Gespräch erläutern. Die Arbeitgeberin hat den Ergebnisbericht höchstens vier Jahre in elektronischer Form aufzubewahren und dem Betriebsrat auf Verlangen erneut zugänglich zu machen. Der Ergebnisbericht hat Gestaltungsvorschläge der Untersucher für die vom Arbeitgeber gemäß 3 Abs. 1 ArbSchG festzulegenden Maßnahmen zu enthalten. Der Ergebnisbericht besteht aus drei Teilen: 2.1 Ergebnisse der Beobachtungsinterviews Im ersten Teil des Berichts sind die untersuchten Arbeitsplätze zu beschreiben. Die Arbeitsaufgaben sind für jeden untersuchten Arbeitsplatz darzustellen. Ferner muss der Bericht für jede untersuchte Arbeitsaufgabe das Vorliegen und den Grad der analysierten Gefährdungen und deren Gefährdungsursachen darstellen und diese auswerten. Der Bericht wird zunächst an die Arbeitnehmer weitergeleitet, die an der Analyse teilgenommen haben. Ihnen wird vom Untersucher Gelegenheit gegeben, den Bericht ggf. zu ergänzen oder zu kommentieren. Auf Wunsch wird der Untersucher den Bericht mit den Arbeitnehmern erörtern. In dem zusammenfassenden Bericht werden die Arbeitsplätze, Arbeitsaufgaben und Ergebnisse ohne namentliche Nennung der an den untersuchten Arbeitsplätzen beschäftigten Arbeitnehmer dargestellt. Personenbezogene Daten dürfen vom Untersucher nur zum Zwecke der Seite 5 von 9
6 Durchführung und Auswertung der Beobachtungsinterviews erhoben und verarbeitet werden. Die zu diesem Zweck erhobenen personenbezogenen Daten dürfen vom Untersucher nicht an die Arbeitgeberin oder andere Personen weitergeleitet werden. Eine Nutzung der zum Zwecke der Durchführung und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten für eine Leistungs- und/oder Verhaltenskontrolle ist der Arbeitgeberin untersagt. 2.2 Ergebnisse der Ermittlung körperlicher Gefährdungen Der Untersucher hat die Ergebnisse der Ermittlung körperlicher Gefährdungen für jeden Bereich gesondert darzustellen; die untersuchten Arbeitsplätze sind zu benennen. Für jeden Bereich ist festzuhalten, ob und welche körperlichen Gefährdungen vorliegen und auf welche Ursachen diese zurückzuführen sind Ergebnisse der Untersuchung der Softwareergonomieanalyse Der Untersucher hat für jedes Softwareprodukt gesondert festzuhalten, ob und inwieweit die softwareergonomischen Kriterien eingehalten sind bzw. ob und inwieweit Gefährdungen vorliegen, die auf die Software zurückgeführt werden können. Darüber hinaus ist für jedes Softwareprodukt festzuhalten, an welchen Arbeitsplätzen damit gearbeitet wird. 3 Maßnahmen Um den im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellten Gefährdungen entgegenzuwirken, haben die Arbeitgeberin und der Betriebsrat gemeinsam Maßnahmen gemäß 3 Abs. 1 ArbSchG festzulegen. 1. Erforderliche Maßnahmen Auf der Grundlage der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden die erforderlichen Maßnahmen von Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart. Dabei berücksichtigen sie die Ergebnisse gemäß 3 Nr. 1.1 und 1.2. Kann eine Einigung zwischen den Betriebsparteien nicht erzielt werden entscheidet die Einigungsstelle gemäß 3 Nr Psychische Gefährdungen Die Entwicklung der Maßnahmen zur Entgegenwirkung festgestellter psychischer Gefährdungen erfolgt in Workshops. Für jeden untersuchten Bereich in dem der Untersucher Gefährdungen festgestellt hat, wird ein Seite 6 von 9
7 Workshop durchgeführt. An dem Workshop nehmen die in dem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer, höchstens acht pro Bereich, teil. Nehmen nach dieser Regelung nicht alle Arbeitnehmer des Bereiches an dem Workshop teil, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer durch den Untersucher nach dem Zufallsprinzip. Die Workshops werden von dem Untersucher moderiert. In den Workshops werden folgende Inhalte behandelt: Ergebnisrückmeldung durch den Untersucher an die Arbeitnehmer des Workshops, Abgleich der Ergebnisse mit den Arbeitnehmern, Präsentation von Maßnahmevorschlägen durch den Untersucher, Entwicklung weiterer Maßnahmevorschläge mit den Arbeitnehmern, Bewertung der Maßnahmevorschläge, Erarbeitung einer Entscheidungsvorlage für die Betriebsparteien (Auswahl der notwendigen Maßnahmen und Festlegung von Prioritäten). Der Untersucher stellt die Ergebnisse der Workshops in einem zusammenfassenden Bericht dar. Dieser Bericht wird der Arbeitgeberin und dem Betriebsrat vorgelegt Körperliche / softwareergonomische Gefährdungen Empfehlungen für Maßnahmen zur Entgegenwirkung festgestellter körperlicher und softwareergonomischer Gefährdungen werden bei der Analyse gemäß 2 Nr. 1.2 und 1.3 von dem Untersucher bzw. den mit der Analyse befassten Personen gemäß 2 Nr erarbeitet. Die erarbeiteten Maßnahmevorschläge sind in dem Bericht gemäß 2 Nr. 2 dargestellt. 2. Maßnahmebeschluss Die Betriebsparteien legen die durchzuführenden Maßnahmen und die zeitliche Abfolge der beschlossenen Maßnahmen in einem Zeitplan gemeinsam fest. Kann eine Einigung zwischen den Betriebsparteien nicht erzielt werden, haben beide Parteien die Möglichkeit die Einigungsstelle anzurufen, die über die zu treffenden Maßnahmen und einen Zeitplan für deren Umsetzung zu entscheiden hat. Hierzu wird eine ständige Einigungsstelle eingerichtet, die sich aus je zwei Beisitzern pro Seite sowie einem unparteiischen Vorsitzenden, Herrn Richter am Arbeitsgericht Hamburg Klaus-Michael Arndt, zusammensetzt. Im Übrigen finden die 76 bis 77 BetrVG Anwendung. Seite 7 von 9
8 4 Wirksamkeitskontrolle Die Wirksamkeitskontrolle wird von den Betriebsparteien in Zusammenhang mit der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen geregelt. Hierbei sind mindestens die Art und Weise der Durchführung, die beteiligten Personen und die zeitlichen Rahmenbedingungen festzulegen. Im Übrigen gilt 3 Nr. 2 Satz 2 bis 4. 5 Untersucher Die Arbeitgeberin wird zunächst eine externe Person oder ein Institut mit der Durchführung der ersten Gefährdungsbeurteilung beauftragen. Ggf. wird in der Folgezeit ein Arbeitnehmer zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen qualifiziert und mit der Durchführung der weiteren Gefährdungsbeurteilungen inklusive Maßnahmeentwicklung und Wirksamkeitskontrolle beauftragt. In jedem Fall legt die Arbeitgeberin dem Betriebsrat den Nachweis über die erforderlichen Qualifikationen / Kenntnisse vor. 1. Untersucher zur Ermittlung psychischer Belastungen Der Untersucher für die Gefährdungsbeurteilung gemäß 2 Nr. 1.1 muss über ein einschlägiges (arbeitswissenschaftliches) Studium vorrangig der Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeits- und Betriebspädagogik, Arbeits- und Industriesoziologie oder Organisationswissenschaften verfügen oder entsprechende Kenntnisse nachweisen können. Notwendig sind darüber hinaus fundierte Kenntnisse in einschlägigen Normen des Arbeits- und Gesundheitsschutzrechts und seiner praktischen Umsetzung in einschlägigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse sowie im Datenschutz in der Anwendung arbeitswissenschaftlicher Verfahren in den Bereichen Arbeits- und Gefährdungsanalyse sowie im Bereich der Software-Ergonomie (ISO-Norm 9241, Teile 8, ff., Teil 2 sowie in der DIN EN 10075) 2. Untersucher zur Ermittlung physischer Belastungen Der Untersucher für die Gefährdungsbeurteilung gemäß 2 Nr. 1.2 sollte eine Grundausbildung Physiotherapie mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Orthopädie/orthopädische Reha, Seite 8 von 9
9 eine Ausbildung und/oder belegbare praktische Erfahrung im Bereich der Ergonomie, bzw. Studium Projektmanagement im Gesundheitswesen ErgoPhysConsult - Fortbildung des Zentralverbandes der Krankengymnasten, eine Fortbildung im Bereich gesetzliche Grundlagen Gesundheitsschutz/Gefährdungsbeurteilung absolviert haben und in die Erhebung der physischen Belastungen und Beanspruchungen auf der Basis des Beobachtungsinterviews mit dem Erhebungsbogen des Verfahrens eingearbeitet sein. 3. Untersucher für die Untersuchung der Software Der Untersucher für die Gefährdungsbeurteilung gemäß 2 Nr. 1.3 muss über Kenntnisse in den Anforderungen der Software-Ergonomie (ISO-Norm Teile 8, 110, 11 ff., Teil 2 und DIN EN ISO 10075) verfügen und in dem Verfahren (Teamanalyse) speziell geschult sein oder über entsprechende praktische Erfahrungen in der Teamanalyse verfügen. 6 Schlussbestimmungen Diese Betriebsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit der Umsetzung der vorstehenden Regelungen. Hamburg, den Geschäftsleitung Betriebsrat Beermann Schulz Harms Zuther Seite 9 von 9
Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung
Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung zwischen xyz - nachfolgend Arbeitgeberin genannt - und dem Betriebsrat der yxz - nachfolgend Betriebsrat genannt - 1. Gegenstand Ziel dieser Betriebsvereinbarung
MehrPsychische Belastung Gefährdungsbeurteilung
Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmung Dr. Stefan Sasse, RA/FAArbR Partner GÖHMANN Rechtsanwälte Abogados Advokat Steuerberater Partnerschaft mbb Landesjustitiar DRK Landesverband
MehrPsychische Belastung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Analyse, Bewertung, Maßnahmen
Psychische Belastung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Analyse, Bewertung, Maßnahmen 1. Paritätischer Gesundheitskongress Referentinnen: Lisa Bein (Aufsichtsperson der BGW) & Dr. Irene Preußner-Moritz
MehrGesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)
Gesundheit (WHO-Definition) "Gesundheit bedeutet vollständiges physisches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur Nichtvorhandensein von Krankheiten und physischen Schädigungen." (Quelle: Präambel
MehrWorkshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Fachtagung für Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen Wenn Arbeit krank macht 12.06.2012, Rehabilitationszentrum der Deutschen Rentenversicherung
MehrUmsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:
Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und
MehrArbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)
(Arbeitsschutzgesetz) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit
MehrForum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz
Kongress Gute Arbeit Berlin 6. 12. 2006: Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Rolf Satzer Dipl.- Psychologe Forschung - Beratung - Umsetzung Köln 1 Ziel des Arbeitsschutzgesetzes
MehrRechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Gesetzespyramide 618 BGB Pflicht zu Schutzmaßnahmen (1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste
MehrArbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel
Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit Susanne Nickel Tagung Arbeitszeit ist Lebenszeit. Gesund alt werden des KDA (u.a.), Hamburg, den 19. Oktober 2015 Die weite Welt
MehrBetriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen
Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer der GDV Dienstleistungs- GmbH & Co. KG in Hamburg. Der Begriff Arbeitnehmer umfasst
MehrPsychische Belastung am Arbeitsplatz
Die gesetzlichen Grundlagen Die Akteure - der Markt Die Wirkungszusammenhänge Die Gefährdungsanalyse - Ein Vorgehensmodell Die Handlungsfelder des Arbeitsschutzes im Bereich psychische Belastungen Die
MehrGesetzentwurf der Bundesregierung vom
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.12.2012 Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze
MehrBETRIEBSARZT INFORMATION
BETRIEBSARZT INFORMATION Informationen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Sehr geehrte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Sie werden für Ihren Arbeitsbereich an der Universität Freiburg
MehrGefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Tag der Arbeitssicherheit in Fellbach am 08./09. März 2017, Landesverband Südwest der DGUV elisa.feldmann@psychologie.uni-heidelberg.de 06221 547319 www.ao.uni-hd.de
MehrArbeitsschutz und Mitbestimmung
RECHTSPRECHUNG TRIFFT AUF BETRIEBLICHE REALITÄT Uli-Faber@t-online.de www.judix.de 1 ÜBERSICHT I. Mitbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften II. III. Bedeutung konkreter Regelungsvorstellungen
MehrMODULARES BURNOUT-PRÄVENTIONSKONZEPT
MODULARES BURNOUT-PRÄVENTIONSKONZEPT Dr. Verena Schraner SCHRANER Erfolgslabor, Erlangen Dr. Peter Seiler Coaching & Beratung, Hamburg Gesetzliche Verpflichtung nach 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz
MehrERMITTLUNG PSYCHISCHER GEFÄHRDUNGEN PROF. DR. HILTRAUT PARIDON
ERMITTLUNG PSYCHISCHER GEFÄHRDUNGEN PROF. DR. HILTRAUT PARIDON 08.06.2017 1 08.06.2017 1 PSYCHISCHE BELASTUNG ist die Gesamtheit der erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und auf
MehrBeurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz
Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz Worum geht es? Welche Aufgaben haben BR und PR? Anna Wirth M. A. Martin-Luther-Str. 32 55131 Mainz Seite 1 Ein Modewort und (fast) alle trifft es Seite
MehrGefährdungsbeurteilung betrieblich verankern
Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur
MehrPRAXISVORTRAG PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IM DEUTSCHEN HYGIENE-MUSEUM DRESDEN
PRAXISVORTRAG PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IM DEUTSCHEN HYGIENE-MUSEUM DRESDEN PRAXISVORTRAG Bild DHMD DIE STIFTUNG DEUTSCHES HYGIENE-MUSEUM Stiftung des bürgerlichen Rechts nicht öffentlicher Dienst
MehrBETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK
BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese
MehrForum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung
Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung Hanka Jarisch (Dipl.-Psych.) Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW Präventionsdienst Dresden Königsbrücker Landstraße
MehrBetriebsvereinbarung. Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze
Betriebsvereinbarung zwischen der Firma - im folgenden Firma genannt und dem Betriebsrat der Firma - im folgenden Betriebsrat genannt über Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze
MehrGefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung
netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für
MehrGefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung
MehrRechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP
Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung
Mehrvom September in Mannheim
Umsetzung des Betriebliches Eingliederungsmanagement und der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß Arbeitsschutzgesetz Rolle des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung vom 28. 30.
MehrIG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: "Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick"
Reutlingen - 26. 7. 2017 IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: "Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick" 3. Forum: Physische Belastungen im Schatten der psychischen Belastungen die
MehrWorkshop 2B: Psychische Belastungen, Messen und Was tun? Praxisbeispiele und Erfahrungsaustausch
Workshop 2B: Psychische Belastungen, Messen und Was tun? Praxisbeispiele und Erfahrungsaustausch 1. Branchentypische Belastungsfaktoren 2. 13 Schritte zum Erfolg Handlungsplan für Betriebsräte 3. Erfahrungen
MehrGefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus Sicht der Gewerbeaufsicht
Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Gewerbeaufsicht Elke Bindl Landratsamt Heilbronn Lerchenstraße 40 74072 Heilbronn Tel.: 07131/994-8415 E-Mail: elke.bindl@landratsamt-heilbronn.de Folie 2 New York,
MehrWas Betriebe in Sachen psychischer Belastung wissen sollten. Was ist mit psychischer Belastung gemeint?
Was Betriebe in Sachen psychischer Belastung wissen sollten Was ist mit psychischer Belastung gemeint? Was sind wichtige Faktoren für die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung? Claudia Flake, Dipl.-Arb.-Wiss.,
MehrDie Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar
Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Die Gefährdungsbeurteilung Warum? - Die Gefährdungsbeurteilung
MehrGEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen Sven Hinrichs: (2016) Reihe: Praxiswissen Betriebsvereinbarungen
MehrAssistenzsysteme & sensible Daten: Gute Arbeit durchsetzen
Assistenzsysteme & sensible Daten: Gute Arbeit durchsetzen IG Metall Vorstand, Ressort Zukunft der Arbeit 06. November 2017 AGENDA 1. Schutzfunktion oder Gestaltungsfunktion? 2. Arbeitsgestaltung: Kostensenkung
MehrPsychische Belastungen- Situation im Land Brandenburg
- Situation im Land Brandenburg Sabine Mühlbach Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) URL: http://lavg.brandenburg.de E-Mail: sabine.muehlbach@lavg.brandenburg.de 1 Arbeitsschutzgesetz
MehrTalk am Fleet
Talk am Fleet 15.11.2017 Zusammenstellung: BLC GmbH Hamburg, November 2017 BLC BUSINESS & LAW CONSULTING GMBH Van-der-Smissen-Str. 2a 22767 Hamburg fon +49 (0)40 39 99 90-0 fax +49 (0)40 39 99 90-29 info@bl-con.de
MehrGefährdungsbeurteilung und die Ermittlung Psychischer Belastung
Hessisches Arbeitsschutzverwaltung Gefährdungsbeurteilung und die Ermittlung Psychischer Belastung RKW-Fachveranstaltung in der Horst-Schmidt-Klinik, 4. Feb. 2009 Workshop 2 Arbeit und psychische Gesundheit
MehrGEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN IN DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
FÖRDERVEREIN WIRTSCHAFTSPSYCHOLOGIE 22.06.2017 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN IN DER CHEMISCHEN INDUSTRIE DIPL.-PSYCH. DR. SARAH ENGLER Stand der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
MehrPsychische Belastungen am Arbeitsplatz und ArbeitnehmerInnenschutz
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz und ArbeitnehmerInnenschutz Warum Evaluation psychischer Belastungen? Warum Evaluation psychischer Belastungen? 32 Prozent aller Neuzugänge in die Berufsunfähigkeits-
MehrÜbersicht. Gefährdungsbeurteilung
Übersicht Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln,
MehrGefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 5 und Mutterschutzgesetz 10 (anlassunabhängig) Durchführungsanleitung Blatt 1.0
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 5 und Mutterschutzgesetz 10 (anlassunabhängig) Durchführungsanleitung Blatt 1.0 Gefährdungsbeurteilung Grundvoraussetzung für wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen
MehrTiteltext. Textebene 1 Textebene 2 Textebene 3 Textebene 4»Textebene 5
brainlight Psychische Gefährdungsbeurteilung in der Praxis - Der Weg zum gesunden Unternehmen Titeltext Textebene 1 Textebene 2 Textebene 3 Textebene 4»Textebene 5 1 Stand 06/2015 Balance auf der Arbeit
MehrMitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen
Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) 21.06.2017 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit für viele
MehrDienstvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze
Dienstvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze Zwischen der Fachhochschule Hamburg, vertreten durch den Präsidenten (im folgenden Dienststelle genannt) und dem Personalrat der Fachhochschule Hamburg wird folgende
MehrPsychische Belastung am Arbeitsplatz als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung
Psychische Belastung am Arbeitsplatz als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Quelle: Birte Cordes/GDA Psyche Quelle: Birte Cordes/GDA Psyche Dipl.-Psych. Carolin Amtsfeld 11. Oktober 2016, Unternehmerverband
MehrGefährdungsbeurteilung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrBerücksichtigung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
Berücksichtigung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Eine Einführung Berücksichtigung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung 1. Warum das Thema 2. Welche
MehrArbeitsschutzgesetz & Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Aspekte und Möglichkeiten des Betriebsrates
Arbeitsschutzgesetz & Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Aspekte und Möglichkeiten des Betriebsrates 03.11. 04.11.2012 Bad Segeberg/ ARGUS-IGM Heimat: Altes Land Peter Betriebsratmitglied Betrieb Products
MehrMitteilungsblatt / Bulletin 27. April 2018
19/2018 Mitteilungsblatt / Bulletin 27. April 2018 Richtlinie zur Umsetzung des Mutterschutzes für Studentinnen an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 09.04.2018 Editor Der Präsident der
MehrPsychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Marc Irmer (Dipl. (FH) Reha.-Psych., M.A. Wirtsch.-Psych.) Gefährdungsbeurteilung psychischer
MehrPsychische Belastungen bei der Arbeit und Gesundheit - Einführung Tag der Arbeitssicherheit, DGUV-LV-Südwest, Fellbach
Psychische Belastungen bei der Arbeit und Gesundheit - Einführung Tag der Arbeitssicherheit, DGUV-LV-Südwest, Fellbach 13.-14.3.2013 Dr. Marlen Cosmar 26.03.2013 Was ist psychische Belastung? (DIN EN ISO
MehrArbeitsbedingungen in NRW Fokus auf psychische Belastungen und Arbeitszeit
3. Konferenz für Sicherheitsfachkräfte, Betriebsräte, Betriebs- und Werksärzte Arbeitsbedingungen in NRW Fokus auf psychische Belastungen und Arbeitszeit Steffen Röddecke Sprockhövel, 02. März 2016 Agenda
MehrBerufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften Gründung der DGUV Verabschiedung des Unfallversicherungsmodernisierungs- Gesetz (UVMG) Reduzierung der BGen von 23 auf 9 bis 2009 Keine neuen Unfallverhütungsvorschriften alte werden
MehrGefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Tag der offenen Tür Hamburg, 29. April 2016
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Tag der offenen Tür Hamburg, 29. April 2016 Michael Gümbel Perspektive Arbeit & Gesundheit, Hamburg email: guembel@arbeitundgesundheit.de Betriebliches Gesundheitsmanagement
MehrDie Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung
Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die
MehrSeelische Gesundheit Gesund bei der Arbeit: psychische Gefährdungsbeurteilung
Seelische Gesundheit Gesund bei der Arbeit: psychische Gefährdungsbeurteilung Klaus Czech, Michael Rathmann BGW München, Präventionsberater Helmholtzstr. 2 80636 München Telefon: (089) 35096-4600 Übersicht
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
Mehrvom Mai 2017
Gefährdungsbeurteilung psychische Beurteilung im Betrieb Beurteilung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsbeurteilung Erkennen und richtiges Verstehen mit pro Betriebsratswissen e.v. vom 10. 12. Mai 2017
MehrArbeit 4.0: Präventiv gestalten, kompetent bewältigen!
Arbeit 4.0: Präventiv gestalten, kompetent bewältigen! Workshop: Psychische Belastungen im Arbeitskontext 30.11.2016, Print Media Academy Heidelberg Dr. Miriam Rexroth, BG RCI Elisa Feldmann, M.Sc., Universität
MehrGefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung Dr. David Beck Workshop 2: Methoden zur Erfassung und Beurteilung psychischer Belastung Neujahrsempfang von UK MV und LAGuS Warnemünde, 11. Januar 2017 1 Inhalt
MehrGesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen
Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsbeurteilung GG TRBA 250 BGB Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzgesetz GESUNDHEITS- SCHUTZ
MehrVorschriften. Maßstab ist 5 Arbeitsschutzgesetz
Analyse der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung Bildschirmarbeit) für Ausstattung der Schülerfirma (1) Nr. (2) (3) Vorschriften
MehrRahmenbetriebsvereinbarung Nr Präambel
Rahmenbetriebsvereinbarung Nr. 181 zwischen der Geschäftsleitung der Sauer-Danfoss GmbH & Co. OHG Krokamp 35 24539 Neumünster und dem Betriebsrat Sauer-Danfoss GmbH & Co. OHG Krokamp 35 24539 Neumünster
MehrRückengesundheit fördern durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Rückengesundheit fördern durch die psychischer Belastungen KDA-Tagung am 23.9.2013 Michael Gümbel, Sujet GbR Organisationsberatung Typische Zusammenhänge von Rückenerkrankungen + Psyche Die Erkrankung
MehrArbeitszeit und Gesundheit
Arbeitszeit und Gesundheit Eröffnung PAG Hamburg, 29. April 2016 Jana Greubel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg email: greubel@arbeitundgesundheit.de 1 Warum Arbeitszeit? Arbeit vollzieht sich
MehrGefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrArbeitsschutz und Software Ergonomie
Arbeitsschutz und Software Ergonomie Arbeits- und Gesundheitsschutz Was ist das? Wer darf sich kümmern? Was hat das mit Software zu tun? Softwareergonomie Was ist das? Was hat das mit Arbeitsschutz zu
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. Manfred Franz - 1 -
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze Manfred Franz - 1 - Negativbeispiel Manfred Franz - 2 - Gesetzliche Grundlagen Manfred Franz - 3 - Rechtliche Verankerung EU D Gesetzliche Unfallversicherung Rahmenrichtlinie
MehrGefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen
Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen Arbeitsschutztag 17.4.2008 Öhringen Dr. Max Geray, Büro für Arbeitsschutz, Hamburg www.buero-fuer-arbeitsschutz.de 1 Das Neue am
MehrArbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Arbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt Telearbeit und Homeoffice: Rechtliche Grundlagen und
MehrGesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb 7. Landesweite VdK-Schulung für Behindertenvertreter Heilbronn 8.
MehrFrühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht
Frühjahrstagung am 18./19.05.2016 in Northeim Referent: Ulrich Krätzig Fachanwalt für Arbeitsrecht 2 Überfordert oder Leistungsschwach? Wer bestimmt die Arbeitsmenge? Wer bestimmt die geschuldete Leistung?
MehrPsychische Belastungen am Arbeitsplatz
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Personalversammlung Universität Hildesheim 24. November 2010 1 Psyche (grch.) Hauch, Leben, Seele das seelisch-geistige Leben des Menschen unbewusste und bewusste
MehrPsychische Belastungen mit der Gefährdungsbeurteilung angehen
Psychische Belastungen mit der Gefährdungsbeurteilung angehen David Beck Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz Herausforderung und Anforderungen für betriebliche Akteure Reutlingen, 15. Juli 2015 1 Klarstellung
MehrAngebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere
Gute, gesunde Arbeit als Handlungsfeld der Interessenvertretung gesetzlicher Rahmen und Tipps für gute Praxis Tagung Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen Hamburg, 30. September 2014 email: guembel@arbeitundgesundheit.de
MehrAnhang 4: Betriebsvereinbarung Leiharbeitnehmer/-innen. Arbeitsschutz:
Anhang 4: Betriebsvereinbarung Leiharbeitnehmer/-innen (LAN) und Arbeitsschutz: menschengerechte Arbeitsgestaltung Gefährdungsbeurteilung (GB) Unterweisung (Arbeitsschutzplan Leiharbeit) 1 Betriebsvereinbarung
MehrMein Name ist Friedrich Wilhelm Haase- Hansmann, Betriebsratsvorsitzender bei Bosch Thermotechnik Werk Eibelshausen.
1 Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, eine kurze Vorstellung: Mein Name ist Friedrich Wilhelm Haase- Hansmann, Betriebsratsvorsitzender bei Bosch Thermotechnik Werk Eibelshausen. Das
Mehr"ABSCHLUSS- BERICHT. "Arbeitsschutz in Fleischereibetrieben 2014"
"ABSCHLUSS- BERICHT "Arbeitsschutz in Fleischereibetrieben 2014" ABSCHLUSSBERICHT Arbeitsschutz in Fleischereibetrieben 2014 Bearbeitung: Diana Faller Mainz, November 2014 überarbeitet Juni 2016 IMPRESSUM
MehrGefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - Erfahrung aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit - Inhalt: 1).. eine kurze Vorstellung Wer sind wir? 2) Grundlegende Aspekte zur Gefährdungsbeurteilung
MehrWo geht die Reise hin?
Wo geht die Reise hin?? Nutzraum-Dach Verfügbarkeits-Prävention Wo geht die Reise hin? Arbeitsschutzgesetzgebung Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3
MehrGefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen
Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen Arbeitsschutztag 17.4.2008 Öhringen Dr. Max Geray, Büro für Arbeitsschutz, Hamburg www.buero-fuer-arbeitsschutz.de Dr. Max Geray
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit
MehrGefährdungsbeurteilung Beispiele aus dem Humandienstleistungsbereich Vortrag auf der RAK-Sitzung am
Gefährdungsbeurteilung Beispiele aus dem Humandienstleistungsbereich Vortrag auf der RAK-Sitzung am 09.05.2006 1 Computer Arbeit Organisation CARO GmbH Vorgehen bei der Gefährdungsanalyse 2 Computer Arbeit
MehrMobile Arbeitswelt 4.0 erste Ergebnisse einer Unternehmensbefragung Prof. Dr. Jochen Prümper HTW Berlin
Mobile Arbeitswelt 4.0 erste Ergebnisse einer Unternehmensbefragung Prof. Dr. Jochen Prümper HTW Berlin Konferenz: Zukunftsprojekt Arbeitswelt 4.0 19.09.2016 Haus der Wirtschaft, Stuttgart Inovacoach Organisation
MehrFachtagung Arbeit trifft Psyche Potsdam, WS 2: Wie kann ich psychische Belastungen beurteilen? Welches Instrument passt zu mir?
Fachtagung Arbeit trifft Psyche Potsdam, 12.10.2017 WS 2: Wie kann ich psychische Belastungen beurteilen? Welches Instrument passt zu mir? Sabine Mühlbach Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz
MehrDigitales Health Assessment zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
Digitales Health Assessment zur psychischen Gefährdungsbeurteilung Webinar von moove und EuPD 28.01.2015 Agenda Psychische Gesunderhaltung in der unternehmerischen Praxis Ermittlung des Status-Quo zur
MehrGefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Wiesbaden, 09. Oktober 2014 Fachtagung Gesund im Betrieb Stress meistern
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Wiesbaden, 09. Oktober 2014 Fachtagung Gesund im Betrieb Stress meistern Dipl.-Psych. Stephan Rohn BG RCI, Prävention, Kompetenz-Center Gesundheit im Betrieb
Mehr1 Ermittlung von Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
TRBS 1001 - Seite 1 von 5 Ausgabe: März 2018 GMBl 2018 S. 398 [Nr. 22] Technische Regeln für Betriebssicherheit Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Die Technischen
MehrDie Schankanlage: Rechtliche Grundlagen Fragen und Antworten
Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung
MehrTRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Vom 5. September 2006 (BAnz. 232a vom 9.12.2006) Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin
MehrGefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Stand und Perspektiven
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Stand und Perspektiven Arbeitsschutztagung 2016 Haus der Technik, Essen, 28. Januar 2016 1 Überblick 1. Psychische Arbeitsbelastungen: Verbreitung und Auswirkungen
Mehr20 Jahre Arbeitsschutzgesetz: Ein Blick aus Sicht der IG Metall
Andrea Fergen 20 Jahre Arbeitsschutzgesetz: Ein Blick aus Sicht der IG Metall Konferenz: 20 Jahre Arbeitsschutzgesetz - Erfolge, Veränderungen und neue Herausforderungen Pforzheim, 25.10.2016 Arbeitsschutzgesetz:
MehrUnterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer
MehrBetriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Österreichische Besbahnen Betriebsvereinbarung betriebliche Gesheitsförderung Seite: 1 / 5 Zwischen Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesheitsförderung 1. dem Vorstand der ÖBB-Holding
MehrErheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat
Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat Landestagung des DArbGV Berlin-Brandenburg 17. September 2015 1 1 Teil 1 Vorwurf der Schlechtleistung ein typischer Konfliktverlauf
MehrDie Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson
Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen Aufsichtsperson Was bedeutet Arbeitsschutz? Sicherheit und Gesundheitsschutz einschließlich der menschengerechten Arbeitsgestaltung Arbeitsschutzgesetz 3 ArbSchG (Grundpflichten
Mehr