Betriebsvereinbarung zum Gesundheitsschutz im Service Center

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Betriebsvereinbarung zum Gesundheitsschutz im Service Center"

Transkript

1 Betriebsvereinbarung zum Gesundheitsschutz im Service Center Präambel Diese Betriebsvereinbarung dient der Umsetzung der Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem ArbSchG. Es soll insbesondere der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 ArbSchG als auch der Ablauf der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen sowie ihrer Wirksamkeitskontrolle i. S. v. 3 ArbSchG geregelt werden. 1 Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Service Centers in den in der Anlage 1 genannten Bereichen. Soweit im Folgenden die Begriffe Arbeitnehmer oder Untersucher verwendet werden, umfassen sie sowohl weibliche als auch männliche Personen. 2 Gefährdungsbeurteilung Die Arbeitgeberin hat eine Gefährdungsanalyse durchzuführen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls welche mit der Arbeit der Arbeitnehmer verbundene Gefährdungen bestehen und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Diese Betriebsvereinbarung dient dazu festzulegen, welche Untersuchungsgegenstände im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit welchen Beurteilungsverfahren anhand welcher Beurteilungskriterien auf welche Gefährdungen und Gefährdungsursachen zu untersuchen sind. 1. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus drei Teilen: (1) Zur Ermittlung psychischer Gefährdungen findet eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz in Gestalt eines Beobachtungsinterviews statt ( 2 Nr. 1.1). (2) Zur Ermittlung möglicher körperlicher Gefährdungen erfolgt eine Begehung der Arbeitsplätze ( 2 Nr. 1.2) BV Gesundheitsschutz SC.doc Seite 1 von 9

2 (3) Schließlich wird die Gefährdungsursache Software gesondert im Rahmen einer Teamanalyse analysiert ( 2 Nr. 1.3). 1.1 Ermittlung psychischer Belastungen: Beobachtungsinterview Die psychischen Belastungen werden anhand von Beobachtungsinterviews analysiert, die vom Untersucher durchgeführt werden. Dazu wird der Untersucher die Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz beobachten und ergänzend dazu interviewen. Bei der Durchführung des Beobachtungsinterviews sind folgende Grundsätze zu beachten: Untersuchungsgegenstand Untersuchungsgegenstand des Beobachtungsinterviews sind die Arbeitstätigkeiten der Arbeitnehmer. Die zu untersuchenden Arbeitsplätze und Arbeitstätigkeiten werden anhand folgender Kriterien ausgewählt: a) Auswahl der Arbeitsplätze Nach statistischer Vorgehensweise werden 25 % der Arbeitsplätze jedes Bereichs gemäß Anlage 1 untersucht. Die zu untersuchenden Arbeitsplätze werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. b) Auswahl der Arbeitstätigkeiten Unter Arbeitstätigkeiten sind alle Tätigkeiten zu verstehen, die durch die jeweiligen Arbeitsaufgaben am Arbeitsplatz gefordert und zu erledigen sind. Der Untersucher und die an den zu analysierenden Arbeitsplätzen beschäftigten Arbeitnehmer ermitteln gemeinsam, welche Tätigkeiten an dem betreffenden Arbeitsplatz anfallen und welchen zeitlichen Umfang diese einzelnen Tätigkeiten an der Gesamttätigkeit haben. An den ausgewählten Arbeitsplätzen werden sämtliche Tätigkeiten genauer analysiert, die mindestens 2 % des zeitlichen Umfanges der Gesamttätigkeit ausmachen Zu untersuchende Gefährdungen Gemäß 5 Abs. 3 ArbSchG werden die folgenden Gefährdungspotentiale untersucht: Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, Seite 2 von 9

3 physikalische, biologische, chemische Einwirkungen, Gestaltung, Einsatz und Auswahl von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Sämtliche zu untersuchenden Arbeitstätigkeiten werden vom Untersucher an den jeweiligen Arbeitsplätzen auf folgende mögliche Gefährdungsursachen untersucht: Entscheidungsspielraum Kommunikation Zeitspielraum Auftragsvielfalt Informationszugang Körperliche Aktivität Durchschaubarkeit der Arbeitsabläufe Behinderungen des Arbeitshandelns (psychische Gefährdungen im engeren Sinne) Beurteilungsverfahren Das Vorliegen und der Grad der Gefährdungen sowie deren Ursachen werden anhand des Beobachtungsinterviews mittels einer angepassten Version des Leitfadens zur kontrastiven Aufgabenanalyse (Anlage 2) analysiert. Die Ergebnisse der Beobachtungsinterviews werden vom Untersucher dokumentiert ( 2 Nr. 2.1). Zur Vorbereitung der Softwareergonomie-Analyse sind vom Untersucher die Ergebnisse der Beobachtungsinterviews vorab zusammenzustellen, die Hinweise auf softwareergonomische Probleme ergeben haben. Seite 3 von 9

4 1.2 Körperliche Gefährdungen und Arbeitsumgebung Zu untersuchende Gefährdungen In Hinsicht auf körperliche Belastungs- und Entlastungsmöglichkeiten werden folgende Gefährdungspotentiale untersucht: die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Auswahl, Gestaltung, Einsatz der Arbeitsmittel sowie der Umgang damit, die Arbeitsumgebung, Qualifikation und Unterweisung Beurteilungsverfahren Körperliche Gefährdungen werden durch ein Beobachtungsinterview im Rahmen einer Begehung anhand physiotherapeutischer oder arbeitsphysiologischer Kriterien ermittelt. 1.3 Untersuchung der möglichen Gefährdungsursache Software Die mögliche Gefährdungsursache Software wird durch eine Teamanalyse untersucht Beurteilungskriterien Die Beurteilung des jeweiligen Softwareprodukts erfolgt vor dem Hintergrund der DIN EN ISO-Norm 9241, insbesondere Teile 110, 8, 11. Zur Beurteilung wird eine angepasste Version des Fragebogens ISO 9241/110 von Martin, Prümper und von Harten (2008) (Anlage 3) herangezogen Untersuchungsteam Die jeweilige Software wird im Rahmen einer Teamanalyse bewertet, an der folgende Personen teilnehmen: der Untersucher, regelmäßig vier zufällig ausgewählte Nutzer, die die Software am Arbeitsplatz nutzen, ein betrieblicher Systemexperte, der für die Installation und Wartung der jeweiligen Software zuständig ist. Seite 4 von 9

5 1.3.3 Untersuchungsablauf Dazu teilt die Arbeitgeberin dem Untersucher mit, welche Software an den Arbeitsplätzen verwendet wird. Beurteilt wird nur die Software, die im Durchschnitt mindestens eine Stunde pro Woche bei der Bearbeitung der Arbeitsaufgaben genutzt wird. MS-Office-Produkte werden nicht beurteilt. Die Ergebnisse der Beobachtungsinterviews, die Hinweise auf softwareergonomische Probleme ergeben haben, sind im Rahmen der Teamanalyse noch einmal anhand der Kriterien der ISO-Norm 9241 zu bewerten. 2. Ergebnisdarstellung / Datenschutz Die Untersucher erstellen einen gemeinsamen Ergebnisbericht, den sie an die Arbeitgeberin und den Betriebsrat übermitteln und in einem gemeinsamen mündlichen Gespräch erläutern. Die Arbeitgeberin hat den Ergebnisbericht höchstens vier Jahre in elektronischer Form aufzubewahren und dem Betriebsrat auf Verlangen erneut zugänglich zu machen. Der Ergebnisbericht hat Gestaltungsvorschläge der Untersucher für die vom Arbeitgeber gemäß 3 Abs. 1 ArbSchG festzulegenden Maßnahmen zu enthalten. Der Ergebnisbericht besteht aus drei Teilen: 2.1 Ergebnisse der Beobachtungsinterviews Im ersten Teil des Berichts sind die untersuchten Arbeitsplätze zu beschreiben. Die Arbeitsaufgaben sind für jeden untersuchten Arbeitsplatz darzustellen. Ferner muss der Bericht für jede untersuchte Arbeitsaufgabe das Vorliegen und den Grad der analysierten Gefährdungen und deren Gefährdungsursachen darstellen und diese auswerten. Der Bericht wird zunächst an die Arbeitnehmer weitergeleitet, die an der Analyse teilgenommen haben. Ihnen wird vom Untersucher Gelegenheit gegeben, den Bericht ggf. zu ergänzen oder zu kommentieren. Auf Wunsch wird der Untersucher den Bericht mit den Arbeitnehmern erörtern. In dem zusammenfassenden Bericht werden die Arbeitsplätze, Arbeitsaufgaben und Ergebnisse ohne namentliche Nennung der an den untersuchten Arbeitsplätzen beschäftigten Arbeitnehmer dargestellt. Personenbezogene Daten dürfen vom Untersucher nur zum Zwecke der Seite 5 von 9

6 Durchführung und Auswertung der Beobachtungsinterviews erhoben und verarbeitet werden. Die zu diesem Zweck erhobenen personenbezogenen Daten dürfen vom Untersucher nicht an die Arbeitgeberin oder andere Personen weitergeleitet werden. Eine Nutzung der zum Zwecke der Durchführung und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten für eine Leistungs- und/oder Verhaltenskontrolle ist der Arbeitgeberin untersagt. 2.2 Ergebnisse der Ermittlung körperlicher Gefährdungen Der Untersucher hat die Ergebnisse der Ermittlung körperlicher Gefährdungen für jeden Bereich gesondert darzustellen; die untersuchten Arbeitsplätze sind zu benennen. Für jeden Bereich ist festzuhalten, ob und welche körperlichen Gefährdungen vorliegen und auf welche Ursachen diese zurückzuführen sind Ergebnisse der Untersuchung der Softwareergonomieanalyse Der Untersucher hat für jedes Softwareprodukt gesondert festzuhalten, ob und inwieweit die softwareergonomischen Kriterien eingehalten sind bzw. ob und inwieweit Gefährdungen vorliegen, die auf die Software zurückgeführt werden können. Darüber hinaus ist für jedes Softwareprodukt festzuhalten, an welchen Arbeitsplätzen damit gearbeitet wird. 3 Maßnahmen Um den im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellten Gefährdungen entgegenzuwirken, haben die Arbeitgeberin und der Betriebsrat gemeinsam Maßnahmen gemäß 3 Abs. 1 ArbSchG festzulegen. 1. Erforderliche Maßnahmen Auf der Grundlage der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden die erforderlichen Maßnahmen von Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart. Dabei berücksichtigen sie die Ergebnisse gemäß 3 Nr. 1.1 und 1.2. Kann eine Einigung zwischen den Betriebsparteien nicht erzielt werden entscheidet die Einigungsstelle gemäß 3 Nr Psychische Gefährdungen Die Entwicklung der Maßnahmen zur Entgegenwirkung festgestellter psychischer Gefährdungen erfolgt in Workshops. Für jeden untersuchten Bereich in dem der Untersucher Gefährdungen festgestellt hat, wird ein Seite 6 von 9

7 Workshop durchgeführt. An dem Workshop nehmen die in dem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer, höchstens acht pro Bereich, teil. Nehmen nach dieser Regelung nicht alle Arbeitnehmer des Bereiches an dem Workshop teil, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer durch den Untersucher nach dem Zufallsprinzip. Die Workshops werden von dem Untersucher moderiert. In den Workshops werden folgende Inhalte behandelt: Ergebnisrückmeldung durch den Untersucher an die Arbeitnehmer des Workshops, Abgleich der Ergebnisse mit den Arbeitnehmern, Präsentation von Maßnahmevorschlägen durch den Untersucher, Entwicklung weiterer Maßnahmevorschläge mit den Arbeitnehmern, Bewertung der Maßnahmevorschläge, Erarbeitung einer Entscheidungsvorlage für die Betriebsparteien (Auswahl der notwendigen Maßnahmen und Festlegung von Prioritäten). Der Untersucher stellt die Ergebnisse der Workshops in einem zusammenfassenden Bericht dar. Dieser Bericht wird der Arbeitgeberin und dem Betriebsrat vorgelegt Körperliche / softwareergonomische Gefährdungen Empfehlungen für Maßnahmen zur Entgegenwirkung festgestellter körperlicher und softwareergonomischer Gefährdungen werden bei der Analyse gemäß 2 Nr. 1.2 und 1.3 von dem Untersucher bzw. den mit der Analyse befassten Personen gemäß 2 Nr erarbeitet. Die erarbeiteten Maßnahmevorschläge sind in dem Bericht gemäß 2 Nr. 2 dargestellt. 2. Maßnahmebeschluss Die Betriebsparteien legen die durchzuführenden Maßnahmen und die zeitliche Abfolge der beschlossenen Maßnahmen in einem Zeitplan gemeinsam fest. Kann eine Einigung zwischen den Betriebsparteien nicht erzielt werden, haben beide Parteien die Möglichkeit die Einigungsstelle anzurufen, die über die zu treffenden Maßnahmen und einen Zeitplan für deren Umsetzung zu entscheiden hat. Hierzu wird eine ständige Einigungsstelle eingerichtet, die sich aus je zwei Beisitzern pro Seite sowie einem unparteiischen Vorsitzenden, Herrn Richter am Arbeitsgericht Hamburg Klaus-Michael Arndt, zusammensetzt. Im Übrigen finden die 76 bis 77 BetrVG Anwendung. Seite 7 von 9

8 4 Wirksamkeitskontrolle Die Wirksamkeitskontrolle wird von den Betriebsparteien in Zusammenhang mit der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen geregelt. Hierbei sind mindestens die Art und Weise der Durchführung, die beteiligten Personen und die zeitlichen Rahmenbedingungen festzulegen. Im Übrigen gilt 3 Nr. 2 Satz 2 bis 4. 5 Untersucher Die Arbeitgeberin wird zunächst eine externe Person oder ein Institut mit der Durchführung der ersten Gefährdungsbeurteilung beauftragen. Ggf. wird in der Folgezeit ein Arbeitnehmer zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen qualifiziert und mit der Durchführung der weiteren Gefährdungsbeurteilungen inklusive Maßnahmeentwicklung und Wirksamkeitskontrolle beauftragt. In jedem Fall legt die Arbeitgeberin dem Betriebsrat den Nachweis über die erforderlichen Qualifikationen / Kenntnisse vor. 1. Untersucher zur Ermittlung psychischer Belastungen Der Untersucher für die Gefährdungsbeurteilung gemäß 2 Nr. 1.1 muss über ein einschlägiges (arbeitswissenschaftliches) Studium vorrangig der Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeits- und Betriebspädagogik, Arbeits- und Industriesoziologie oder Organisationswissenschaften verfügen oder entsprechende Kenntnisse nachweisen können. Notwendig sind darüber hinaus fundierte Kenntnisse in einschlägigen Normen des Arbeits- und Gesundheitsschutzrechts und seiner praktischen Umsetzung in einschlägigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse sowie im Datenschutz in der Anwendung arbeitswissenschaftlicher Verfahren in den Bereichen Arbeits- und Gefährdungsanalyse sowie im Bereich der Software-Ergonomie (ISO-Norm 9241, Teile 8, ff., Teil 2 sowie in der DIN EN 10075) 2. Untersucher zur Ermittlung physischer Belastungen Der Untersucher für die Gefährdungsbeurteilung gemäß 2 Nr. 1.2 sollte eine Grundausbildung Physiotherapie mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Orthopädie/orthopädische Reha, Seite 8 von 9

9 eine Ausbildung und/oder belegbare praktische Erfahrung im Bereich der Ergonomie, bzw. Studium Projektmanagement im Gesundheitswesen ErgoPhysConsult - Fortbildung des Zentralverbandes der Krankengymnasten, eine Fortbildung im Bereich gesetzliche Grundlagen Gesundheitsschutz/Gefährdungsbeurteilung absolviert haben und in die Erhebung der physischen Belastungen und Beanspruchungen auf der Basis des Beobachtungsinterviews mit dem Erhebungsbogen des Verfahrens eingearbeitet sein. 3. Untersucher für die Untersuchung der Software Der Untersucher für die Gefährdungsbeurteilung gemäß 2 Nr. 1.3 muss über Kenntnisse in den Anforderungen der Software-Ergonomie (ISO-Norm Teile 8, 110, 11 ff., Teil 2 und DIN EN ISO 10075) verfügen und in dem Verfahren (Teamanalyse) speziell geschult sein oder über entsprechende praktische Erfahrungen in der Teamanalyse verfügen. 6 Schlussbestimmungen Diese Betriebsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit der Umsetzung der vorstehenden Regelungen. Hamburg, den Geschäftsleitung Betriebsrat Beermann Schulz Harms Zuther Seite 9 von 9

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung zwischen xyz - nachfolgend Arbeitgeberin genannt - und dem Betriebsrat der yxz - nachfolgend Betriebsrat genannt - 1. Gegenstand Ziel dieser Betriebsvereinbarung

Mehr

Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung

Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung Gefährdungsbeurteilung - Mitbestimmung Dr. Stefan Sasse, RA/FAArbR Partner GÖHMANN Rechtsanwälte Abogados Advokat Steuerberater Partnerschaft mbb Landesjustitiar DRK Landesverband

Mehr

Psychische Belastung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Analyse, Bewertung, Maßnahmen

Psychische Belastung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Analyse, Bewertung, Maßnahmen Psychische Belastung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Analyse, Bewertung, Maßnahmen 1. Paritätischer Gesundheitskongress Referentinnen: Lisa Bein (Aufsichtsperson der BGW) & Dr. Irene Preußner-Moritz

Mehr

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG)

Gesundheit (WHO-Definition) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (BetriebsVerfassungsGesetz, BetrVG) Gesundheit (WHO-Definition) "Gesundheit bedeutet vollständiges physisches, geistiges und soziales Wohlbefinden und nicht nur Nichtvorhandensein von Krankheiten und physischen Schädigungen." (Quelle: Präambel

Mehr

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung Fachtagung für Betriebs-, Personalräte und Mitarbeitervertretungen Wenn Arbeit krank macht 12.06.2012, Rehabilitationszentrum der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:

Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil: Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und

Mehr

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) (Arbeitsschutzgesetz) 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit

Mehr

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Kongress Gute Arbeit Berlin 6. 12. 2006: Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Rolf Satzer Dipl.- Psychologe Forschung - Beratung - Umsetzung Köln 1 Ziel des Arbeitsschutzgesetzes

Mehr

Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung

Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Gesetzespyramide 618 BGB Pflicht zu Schutzmaßnahmen (1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste

Mehr

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit Susanne Nickel Tagung Arbeitszeit ist Lebenszeit. Gesund alt werden des KDA (u.a.), Hamburg, den 19. Oktober 2015 Die weite Welt

Mehr

Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen

Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen Betriebsvereinbarung Organisatorische Vorkehrungen 1. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer der GDV Dienstleistungs- GmbH & Co. KG in Hamburg. Der Begriff Arbeitnehmer umfasst

Mehr

Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Psychische Belastung am Arbeitsplatz Die gesetzlichen Grundlagen Die Akteure - der Markt Die Wirkungszusammenhänge Die Gefährdungsanalyse - Ein Vorgehensmodell Die Handlungsfelder des Arbeitsschutzes im Bereich psychische Belastungen Die

Mehr

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21.12.2012 Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze

Mehr

BETRIEBSARZT INFORMATION

BETRIEBSARZT INFORMATION BETRIEBSARZT INFORMATION Informationen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Sehr geehrte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Sie werden für Ihren Arbeitsbereich an der Universität Freiburg

Mehr

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Tag der Arbeitssicherheit in Fellbach am 08./09. März 2017, Landesverband Südwest der DGUV elisa.feldmann@psychologie.uni-heidelberg.de 06221 547319 www.ao.uni-hd.de

Mehr

Arbeitsschutz und Mitbestimmung

Arbeitsschutz und Mitbestimmung RECHTSPRECHUNG TRIFFT AUF BETRIEBLICHE REALITÄT Uli-Faber@t-online.de www.judix.de 1 ÜBERSICHT I. Mitbestimmung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften II. III. Bedeutung konkreter Regelungsvorstellungen

Mehr

MODULARES BURNOUT-PRÄVENTIONSKONZEPT

MODULARES BURNOUT-PRÄVENTIONSKONZEPT MODULARES BURNOUT-PRÄVENTIONSKONZEPT Dr. Verena Schraner SCHRANER Erfolgslabor, Erlangen Dr. Peter Seiler Coaching & Beratung, Hamburg Gesetzliche Verpflichtung nach 5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz

Mehr

ERMITTLUNG PSYCHISCHER GEFÄHRDUNGEN PROF. DR. HILTRAUT PARIDON

ERMITTLUNG PSYCHISCHER GEFÄHRDUNGEN PROF. DR. HILTRAUT PARIDON ERMITTLUNG PSYCHISCHER GEFÄHRDUNGEN PROF. DR. HILTRAUT PARIDON 08.06.2017 1 08.06.2017 1 PSYCHISCHE BELASTUNG ist die Gesamtheit der erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und auf

Mehr

Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz

Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz Beurteilung psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz Worum geht es? Welche Aufgaben haben BR und PR? Anna Wirth M. A. Martin-Luther-Str. 32 55131 Mainz Seite 1 Ein Modewort und (fast) alle trifft es Seite

Mehr

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern

Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur

Mehr

PRAXISVORTRAG PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IM DEUTSCHEN HYGIENE-MUSEUM DRESDEN

PRAXISVORTRAG PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IM DEUTSCHEN HYGIENE-MUSEUM DRESDEN PRAXISVORTRAG PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG IM DEUTSCHEN HYGIENE-MUSEUM DRESDEN PRAXISVORTRAG Bild DHMD DIE STIFTUNG DEUTSCHES HYGIENE-MUSEUM Stiftung des bürgerlichen Rechts nicht öffentlicher Dienst

Mehr

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese

Mehr

Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung

Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung Hanka Jarisch (Dipl.-Psych.) Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW Präventionsdienst Dresden Königsbrücker Landstraße

Mehr

Betriebsvereinbarung. Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze

Betriebsvereinbarung. Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze Betriebsvereinbarung zwischen der Firma - im folgenden Firma genannt und dem Betriebsrat der Firma - im folgenden Betriebsrat genannt über Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung für alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze

Mehr

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für

Mehr

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung

Mehr

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP

Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln. RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP Rechtliche Verantwortung beim Umgang mit Arbeitsmitteln RA Prof. Dr. Thomas Klindt, Kanzlei Noerr LLP (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung

Mehr

vom September in Mannheim

vom September in Mannheim Umsetzung des Betriebliches Eingliederungsmanagement und der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß Arbeitsschutzgesetz Rolle des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung vom 28. 30.

Mehr

IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: "Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick"

IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick Reutlingen - 26. 7. 2017 IG Metall Baden-Württemberg - Konferenz: "Auf die Haltung kommt es an physische Belastung im Blick" 3. Forum: Physische Belastungen im Schatten der psychischen Belastungen die

Mehr

Workshop 2B: Psychische Belastungen, Messen und Was tun? Praxisbeispiele und Erfahrungsaustausch

Workshop 2B: Psychische Belastungen, Messen und Was tun? Praxisbeispiele und Erfahrungsaustausch Workshop 2B: Psychische Belastungen, Messen und Was tun? Praxisbeispiele und Erfahrungsaustausch 1. Branchentypische Belastungsfaktoren 2. 13 Schritte zum Erfolg Handlungsplan für Betriebsräte 3. Erfahrungen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus Sicht der Gewerbeaufsicht

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aus Sicht der Gewerbeaufsicht Gefährdungsbeurteilung aus Sicht der Gewerbeaufsicht Elke Bindl Landratsamt Heilbronn Lerchenstraße 40 74072 Heilbronn Tel.: 07131/994-8415 E-Mail: elke.bindl@landratsamt-heilbronn.de Folie 2 New York,

Mehr

Was Betriebe in Sachen psychischer Belastung wissen sollten. Was ist mit psychischer Belastung gemeint?

Was Betriebe in Sachen psychischer Belastung wissen sollten. Was ist mit psychischer Belastung gemeint? Was Betriebe in Sachen psychischer Belastung wissen sollten Was ist mit psychischer Belastung gemeint? Was sind wichtige Faktoren für die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung? Claudia Flake, Dipl.-Arb.-Wiss.,

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Die Gefährdungsbeurteilung Warum? - Die Gefährdungsbeurteilung

Mehr

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen Sven Hinrichs: (2016) Reihe: Praxiswissen Betriebsvereinbarungen

Mehr

Assistenzsysteme & sensible Daten: Gute Arbeit durchsetzen

Assistenzsysteme & sensible Daten: Gute Arbeit durchsetzen Assistenzsysteme & sensible Daten: Gute Arbeit durchsetzen IG Metall Vorstand, Ressort Zukunft der Arbeit 06. November 2017 AGENDA 1. Schutzfunktion oder Gestaltungsfunktion? 2. Arbeitsgestaltung: Kostensenkung

Mehr

Psychische Belastungen- Situation im Land Brandenburg

Psychische Belastungen- Situation im Land Brandenburg - Situation im Land Brandenburg Sabine Mühlbach Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) URL: http://lavg.brandenburg.de E-Mail: sabine.muehlbach@lavg.brandenburg.de 1 Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Talk am Fleet

Talk am Fleet Talk am Fleet 15.11.2017 Zusammenstellung: BLC GmbH Hamburg, November 2017 BLC BUSINESS & LAW CONSULTING GMBH Van-der-Smissen-Str. 2a 22767 Hamburg fon +49 (0)40 39 99 90-0 fax +49 (0)40 39 99 90-29 info@bl-con.de

Mehr

Gefährdungsbeurteilung und die Ermittlung Psychischer Belastung

Gefährdungsbeurteilung und die Ermittlung Psychischer Belastung Hessisches Arbeitsschutzverwaltung Gefährdungsbeurteilung und die Ermittlung Psychischer Belastung RKW-Fachveranstaltung in der Horst-Schmidt-Klinik, 4. Feb. 2009 Workshop 2 Arbeit und psychische Gesundheit

Mehr

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN IN DER CHEMISCHEN INDUSTRIE

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN IN DER CHEMISCHEN INDUSTRIE FÖRDERVEREIN WIRTSCHAFTSPSYCHOLOGIE 22.06.2017 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN IN DER CHEMISCHEN INDUSTRIE DIPL.-PSYCH. DR. SARAH ENGLER Stand der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Mehr

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz und ArbeitnehmerInnenschutz

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz und ArbeitnehmerInnenschutz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz und ArbeitnehmerInnenschutz Warum Evaluation psychischer Belastungen? Warum Evaluation psychischer Belastungen? 32 Prozent aller Neuzugänge in die Berufsunfähigkeits-

Mehr

Übersicht. Gefährdungsbeurteilung

Übersicht. Gefährdungsbeurteilung Übersicht Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln,

Mehr

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 5 und Mutterschutzgesetz 10 (anlassunabhängig) Durchführungsanleitung Blatt 1.0

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 5 und Mutterschutzgesetz 10 (anlassunabhängig) Durchführungsanleitung Blatt 1.0 Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 5 und Mutterschutzgesetz 10 (anlassunabhängig) Durchführungsanleitung Blatt 1.0 Gefährdungsbeurteilung Grundvoraussetzung für wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen

Mehr

Titeltext. Textebene 1 Textebene 2 Textebene 3 Textebene 4»Textebene 5

Titeltext. Textebene 1 Textebene 2 Textebene 3 Textebene 4»Textebene 5 brainlight Psychische Gefährdungsbeurteilung in der Praxis - Der Weg zum gesunden Unternehmen Titeltext Textebene 1 Textebene 2 Textebene 3 Textebene 4»Textebene 5 1 Stand 06/2015 Balance auf der Arbeit

Mehr

Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen

Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) 21.06.2017 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit für viele

Mehr

Dienstvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze

Dienstvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze Dienstvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze Zwischen der Fachhochschule Hamburg, vertreten durch den Präsidenten (im folgenden Dienststelle genannt) und dem Personalrat der Fachhochschule Hamburg wird folgende

Mehr

Psychische Belastung am Arbeitsplatz als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung

Psychische Belastung am Arbeitsplatz als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung am Arbeitsplatz als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung Quelle: Birte Cordes/GDA Psyche Quelle: Birte Cordes/GDA Psyche Dipl.-Psych. Carolin Amtsfeld 11. Oktober 2016, Unternehmerverband

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Berücksichtigung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

Berücksichtigung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Berücksichtigung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Eine Einführung Berücksichtigung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung 1. Warum das Thema 2. Welche

Mehr

Arbeitsschutzgesetz & Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Aspekte und Möglichkeiten des Betriebsrates

Arbeitsschutzgesetz & Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Aspekte und Möglichkeiten des Betriebsrates Arbeitsschutzgesetz & Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Aspekte und Möglichkeiten des Betriebsrates 03.11. 04.11.2012 Bad Segeberg/ ARGUS-IGM Heimat: Altes Land Peter Betriebsratmitglied Betrieb Products

Mehr

Mitteilungsblatt / Bulletin 27. April 2018

Mitteilungsblatt / Bulletin 27. April 2018 19/2018 Mitteilungsblatt / Bulletin 27. April 2018 Richtlinie zur Umsetzung des Mutterschutzes für Studentinnen an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 09.04.2018 Editor Der Präsident der

Mehr

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Marc Irmer (Dipl. (FH) Reha.-Psych., M.A. Wirtsch.-Psych.) Gefährdungsbeurteilung psychischer

Mehr

Psychische Belastungen bei der Arbeit und Gesundheit - Einführung Tag der Arbeitssicherheit, DGUV-LV-Südwest, Fellbach

Psychische Belastungen bei der Arbeit und Gesundheit - Einführung Tag der Arbeitssicherheit, DGUV-LV-Südwest, Fellbach Psychische Belastungen bei der Arbeit und Gesundheit - Einführung Tag der Arbeitssicherheit, DGUV-LV-Südwest, Fellbach 13.-14.3.2013 Dr. Marlen Cosmar 26.03.2013 Was ist psychische Belastung? (DIN EN ISO

Mehr

Arbeitsbedingungen in NRW Fokus auf psychische Belastungen und Arbeitszeit

Arbeitsbedingungen in NRW Fokus auf psychische Belastungen und Arbeitszeit 3. Konferenz für Sicherheitsfachkräfte, Betriebsräte, Betriebs- und Werksärzte Arbeitsbedingungen in NRW Fokus auf psychische Belastungen und Arbeitszeit Steffen Röddecke Sprockhövel, 02. März 2016 Agenda

Mehr

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaften Gründung der DGUV Verabschiedung des Unfallversicherungsmodernisierungs- Gesetz (UVMG) Reduzierung der BGen von 23 auf 9 bis 2009 Keine neuen Unfallverhütungsvorschriften alte werden

Mehr

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Tag der offenen Tür Hamburg, 29. April 2016

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Tag der offenen Tür Hamburg, 29. April 2016 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Tag der offenen Tür Hamburg, 29. April 2016 Michael Gümbel Perspektive Arbeit & Gesundheit, Hamburg email: guembel@arbeitundgesundheit.de Betriebliches Gesundheitsmanagement

Mehr

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung

Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die

Mehr

Seelische Gesundheit Gesund bei der Arbeit: psychische Gefährdungsbeurteilung

Seelische Gesundheit Gesund bei der Arbeit: psychische Gefährdungsbeurteilung Seelische Gesundheit Gesund bei der Arbeit: psychische Gefährdungsbeurteilung Klaus Czech, Michael Rathmann BGW München, Präventionsberater Helmholtzstr. 2 80636 München Telefon: (089) 35096-4600 Übersicht

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

vom Mai 2017

vom Mai 2017 Gefährdungsbeurteilung psychische Beurteilung im Betrieb Beurteilung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsbeurteilung Erkennen und richtiges Verstehen mit pro Betriebsratswissen e.v. vom 10. 12. Mai 2017

Mehr

Arbeit 4.0: Präventiv gestalten, kompetent bewältigen!

Arbeit 4.0: Präventiv gestalten, kompetent bewältigen! Arbeit 4.0: Präventiv gestalten, kompetent bewältigen! Workshop: Psychische Belastungen im Arbeitskontext 30.11.2016, Print Media Academy Heidelberg Dr. Miriam Rexroth, BG RCI Elisa Feldmann, M.Sc., Universität

Mehr

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung Dr. David Beck Workshop 2: Methoden zur Erfassung und Beurteilung psychischer Belastung Neujahrsempfang von UK MV und LAGuS Warnemünde, 11. Januar 2017 1 Inhalt

Mehr

Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen

Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsbeurteilung GG TRBA 250 BGB Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzgesetz GESUNDHEITS- SCHUTZ

Mehr

Vorschriften. Maßstab ist 5 Arbeitsschutzgesetz

Vorschriften. Maßstab ist 5 Arbeitsschutzgesetz Analyse der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung Bildschirmarbeit) für Ausstattung der Schülerfirma (1) Nr. (2) (3) Vorschriften

Mehr

Rahmenbetriebsvereinbarung Nr Präambel

Rahmenbetriebsvereinbarung Nr Präambel Rahmenbetriebsvereinbarung Nr. 181 zwischen der Geschäftsleitung der Sauer-Danfoss GmbH & Co. OHG Krokamp 35 24539 Neumünster und dem Betriebsrat Sauer-Danfoss GmbH & Co. OHG Krokamp 35 24539 Neumünster

Mehr

Rückengesundheit fördern durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Rückengesundheit fördern durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Rückengesundheit fördern durch die psychischer Belastungen KDA-Tagung am 23.9.2013 Michael Gümbel, Sujet GbR Organisationsberatung Typische Zusammenhänge von Rückenerkrankungen + Psyche Die Erkrankung

Mehr

Arbeitszeit und Gesundheit

Arbeitszeit und Gesundheit Arbeitszeit und Gesundheit Eröffnung PAG Hamburg, 29. April 2016 Jana Greubel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg email: greubel@arbeitundgesundheit.de 1 Warum Arbeitszeit? Arbeit vollzieht sich

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Arbeitsschutz und Software Ergonomie

Arbeitsschutz und Software Ergonomie Arbeitsschutz und Software Ergonomie Arbeits- und Gesundheitsschutz Was ist das? Wer darf sich kümmern? Was hat das mit Software zu tun? Softwareergonomie Was ist das? Was hat das mit Arbeitsschutz zu

Mehr

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. Manfred Franz - 1 -

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. Manfred Franz - 1 - Gesunde Bildschirmarbeitsplätze Manfred Franz - 1 - Negativbeispiel Manfred Franz - 2 - Gesetzliche Grundlagen Manfred Franz - 3 - Rechtliche Verankerung EU D Gesetzliche Unfallversicherung Rahmenrichtlinie

Mehr

Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen Arbeitsschutztag 17.4.2008 Öhringen Dr. Max Geray, Büro für Arbeitsschutz, Hamburg www.buero-fuer-arbeitsschutz.de 1 Das Neue am

Mehr

Arbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt

Arbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Arbeitsstätten: Gesundheitsgerecht und sicher im Betrieb, mobil und im Privathaushalt Telearbeit und Homeoffice: Rechtliche Grundlagen und

Mehr

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen des SGB XI Mitwirkung, Mitbestimmung und Möglichkeiten der Interessenvertretungen im Betrieb 7. Landesweite VdK-Schulung für Behindertenvertreter Heilbronn 8.

Mehr

Frühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht

Frühjahrstagung am 18./ in Northeim. Fachanwalt für Arbeitsrecht Frühjahrstagung am 18./19.05.2016 in Northeim Referent: Ulrich Krätzig Fachanwalt für Arbeitsrecht 2 Überfordert oder Leistungsschwach? Wer bestimmt die Arbeitsmenge? Wer bestimmt die geschuldete Leistung?

Mehr

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Personalversammlung Universität Hildesheim 24. November 2010 1 Psyche (grch.) Hauch, Leben, Seele das seelisch-geistige Leben des Menschen unbewusste und bewusste

Mehr

Psychische Belastungen mit der Gefährdungsbeurteilung angehen

Psychische Belastungen mit der Gefährdungsbeurteilung angehen Psychische Belastungen mit der Gefährdungsbeurteilung angehen David Beck Moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz Herausforderung und Anforderungen für betriebliche Akteure Reutlingen, 15. Juli 2015 1 Klarstellung

Mehr

Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere

Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere Gute, gesunde Arbeit als Handlungsfeld der Interessenvertretung gesetzlicher Rahmen und Tipps für gute Praxis Tagung Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen Hamburg, 30. September 2014 email: guembel@arbeitundgesundheit.de

Mehr

Anhang 4: Betriebsvereinbarung Leiharbeitnehmer/-innen. Arbeitsschutz:

Anhang 4: Betriebsvereinbarung Leiharbeitnehmer/-innen. Arbeitsschutz: Anhang 4: Betriebsvereinbarung Leiharbeitnehmer/-innen (LAN) und Arbeitsschutz: menschengerechte Arbeitsgestaltung Gefährdungsbeurteilung (GB) Unterweisung (Arbeitsschutzplan Leiharbeit) 1 Betriebsvereinbarung

Mehr

Mein Name ist Friedrich Wilhelm Haase- Hansmann, Betriebsratsvorsitzender bei Bosch Thermotechnik Werk Eibelshausen.

Mein Name ist Friedrich Wilhelm Haase- Hansmann, Betriebsratsvorsitzender bei Bosch Thermotechnik Werk Eibelshausen. 1 Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, eine kurze Vorstellung: Mein Name ist Friedrich Wilhelm Haase- Hansmann, Betriebsratsvorsitzender bei Bosch Thermotechnik Werk Eibelshausen. Das

Mehr

"ABSCHLUSS- BERICHT. "Arbeitsschutz in Fleischereibetrieben 2014"

ABSCHLUSS- BERICHT. Arbeitsschutz in Fleischereibetrieben 2014 "ABSCHLUSS- BERICHT "Arbeitsschutz in Fleischereibetrieben 2014" ABSCHLUSSBERICHT Arbeitsschutz in Fleischereibetrieben 2014 Bearbeitung: Diana Faller Mainz, November 2014 überarbeitet Juni 2016 IMPRESSUM

Mehr

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - Erfahrung aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit - Inhalt: 1).. eine kurze Vorstellung Wer sind wir? 2) Grundlegende Aspekte zur Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Wo geht die Reise hin?

Wo geht die Reise hin? Wo geht die Reise hin?? Nutzraum-Dach Verfügbarkeits-Prävention Wo geht die Reise hin? Arbeitsschutzgesetzgebung Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden

Mehr

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3

Mehr

Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen Arbeitsschutztag 17.4.2008 Öhringen Dr. Max Geray, Büro für Arbeitsschutz, Hamburg www.buero-fuer-arbeitsschutz.de Dr. Max Geray

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft.

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Seit dem ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Die neue Betriebssicherheitsverordnung Seit dem 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV in Kraft. Diese Verordnung heißt in der Langversion eigentlich Verordnung über Sicherheit

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Beispiele aus dem Humandienstleistungsbereich Vortrag auf der RAK-Sitzung am

Gefährdungsbeurteilung Beispiele aus dem Humandienstleistungsbereich Vortrag auf der RAK-Sitzung am Gefährdungsbeurteilung Beispiele aus dem Humandienstleistungsbereich Vortrag auf der RAK-Sitzung am 09.05.2006 1 Computer Arbeit Organisation CARO GmbH Vorgehen bei der Gefährdungsanalyse 2 Computer Arbeit

Mehr

Mobile Arbeitswelt 4.0 erste Ergebnisse einer Unternehmensbefragung Prof. Dr. Jochen Prümper HTW Berlin

Mobile Arbeitswelt 4.0 erste Ergebnisse einer Unternehmensbefragung Prof. Dr. Jochen Prümper HTW Berlin Mobile Arbeitswelt 4.0 erste Ergebnisse einer Unternehmensbefragung Prof. Dr. Jochen Prümper HTW Berlin Konferenz: Zukunftsprojekt Arbeitswelt 4.0 19.09.2016 Haus der Wirtschaft, Stuttgart Inovacoach Organisation

Mehr

Fachtagung Arbeit trifft Psyche Potsdam, WS 2: Wie kann ich psychische Belastungen beurteilen? Welches Instrument passt zu mir?

Fachtagung Arbeit trifft Psyche Potsdam, WS 2: Wie kann ich psychische Belastungen beurteilen? Welches Instrument passt zu mir? Fachtagung Arbeit trifft Psyche Potsdam, 12.10.2017 WS 2: Wie kann ich psychische Belastungen beurteilen? Welches Instrument passt zu mir? Sabine Mühlbach Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz

Mehr

Digitales Health Assessment zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

Digitales Health Assessment zur psychischen Gefährdungsbeurteilung Digitales Health Assessment zur psychischen Gefährdungsbeurteilung Webinar von moove und EuPD 28.01.2015 Agenda Psychische Gesunderhaltung in der unternehmerischen Praxis Ermittlung des Status-Quo zur

Mehr

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Wiesbaden, 09. Oktober 2014 Fachtagung Gesund im Betrieb Stress meistern

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Wiesbaden, 09. Oktober 2014 Fachtagung Gesund im Betrieb Stress meistern Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Wiesbaden, 09. Oktober 2014 Fachtagung Gesund im Betrieb Stress meistern Dipl.-Psych. Stephan Rohn BG RCI, Prävention, Kompetenz-Center Gesundheit im Betrieb

Mehr

1 Ermittlung von Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

1 Ermittlung von Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 1001 - Seite 1 von 5 Ausgabe: März 2018 GMBl 2018 S. 398 [Nr. 22] Technische Regeln für Betriebssicherheit Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Die Technischen

Mehr

Die Schankanlage: Rechtliche Grundlagen Fragen und Antworten

Die Schankanlage: Rechtliche Grundlagen Fragen und Antworten Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung

Mehr

TRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

TRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Vom 5. September 2006 (BAnz. 232a vom 9.12.2006) Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin

Mehr

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Stand und Perspektiven

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Stand und Perspektiven Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Stand und Perspektiven Arbeitsschutztagung 2016 Haus der Technik, Essen, 28. Januar 2016 1 Überblick 1. Psychische Arbeitsbelastungen: Verbreitung und Auswirkungen

Mehr

20 Jahre Arbeitsschutzgesetz: Ein Blick aus Sicht der IG Metall

20 Jahre Arbeitsschutzgesetz: Ein Blick aus Sicht der IG Metall Andrea Fergen 20 Jahre Arbeitsschutzgesetz: Ein Blick aus Sicht der IG Metall Konferenz: 20 Jahre Arbeitsschutzgesetz - Erfolge, Veränderungen und neue Herausforderungen Pforzheim, 25.10.2016 Arbeitsschutzgesetz:

Mehr

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer

Mehr

Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung Österreichische Besbahnen Betriebsvereinbarung betriebliche Gesheitsförderung Seite: 1 / 5 Zwischen Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesheitsförderung 1. dem Vorstand der ÖBB-Holding

Mehr

Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat

Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat Landestagung des DArbGV Berlin-Brandenburg 17. September 2015 1 1 Teil 1 Vorwurf der Schlechtleistung ein typischer Konfliktverlauf

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson

Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen. Hans-Dieter Pahl Aufsichtsperson Die Gefährdungsbeurteilung in Schulen Aufsichtsperson Was bedeutet Arbeitsschutz? Sicherheit und Gesundheitsschutz einschließlich der menschengerechten Arbeitsgestaltung Arbeitsschutzgesetz 3 ArbSchG (Grundpflichten

Mehr