211 StGB Der Mordparagraph. Vortrag Lionsclub Lebach Referent: LF Mirko Becker

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1 Vortrag Lionsclub Lebach Referent: LF Mirko Becker

2 Fragestellung Bedarf es einer Reform der Tötungsdelikte ( 211, 212, 213 StGB)?

3 211 StGB Mord (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

4 212 StGB Totschlag (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen. 213 StGB Minder schwerer Fall des Totschlags War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

5 Die Mordmerkmale 1. Mordlust besitzt, wer aus unnatürlicher Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens tötet, das heißt, wenn die Tathandlung auf einem Antrieb zum Töten beruht, der auf den Tötungsvorgang als solchen gerichtet ist. häufig handelt es sich um psychisch schwer gestörte Täter geringe praktische Bedeutung, weil sich der Nachweis schwierig führen lässt

6 Die Mordmerkmale 1. Mordlust besitzt, wer aus unnatürlicher Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens tötet, das heißt, wenn die Tathandlung auf einem Antrieb zum Töten beruht, der auf den Tötungsvorgang als solchen gerichtet ist. häufig handelt es sich um psychisch schwer gestörte Täter geringe praktische Bedeutung, weil sich der Nachweis schwierig führen lässt 2. Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebes ist gegeben, wenn der Täter tötet, um sich durch die Tötung selbst sexuelle Befriedigung zu verschaffen. Fall des klassischen Lustmordes es besteht starke Nähe zur krankhaften psychischen Störung

7 Die Mordmerkmale 3. Habgier bedeutet ein Streben nach materiellen Gütern und Vorteilen, das in seiner Orientierungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß bei weitem übersteigt; es muss ein eigensüchtiges und rücksichtsloses Gewinnstreben feststellbar sein. enge Verwandtschaft zu niedrigen Beweggründen

8 Die Mordmerkmale 3. Habgier bedeutet ein Streben nach materiellen Gütern und Vorteilen, das in seiner Orientierungslosigkeit und Rücksichtslosigkeit das erträgliche Maß bei weitem übersteigt; es muss ein eigensüchtiges und rücksichtsloses Gewinnstreben feststellbar sein. enge Verwandtschaft zu niedrigen Beweggründen 4. Sonst niedrige Beweggründe sind als Mordmerkmal eine Art Generalklausel. niedrig sind Beweggründe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind immer eine wertende Einzelfallentscheidung

9 Die Mordmerkmale 5. Heimtückisch tötet, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tat ausnutzt. Arglos ist derjenige, welcher sich keines Angriffs von Seiten des Täters versieht. Wehrlos ist, wer bei Beginn des Angriffs wegen seiner Arglosigkeit in seiner natürlichen Abwehrbereitschaft und -fähigkeit stark eingeschränkt ist.

10 Die Mordmerkmale 5. Heimtückisch tötet, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tat ausnutzt. Arglos ist derjenige, welcher sich keines Angriffs von Seiten des Täters versieht. Wehrlos ist, wer bei Beginn des Angriffs wegen seiner Arglosigkeit in seiner natürlichen Abwehrbereitschaft und -fähigkeit stark eingeschränkt ist. 6. Grausam tötet, wer dem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen und Qualen zufügt. muss keine allgemeine Tätereigenschaft sein Es ist nicht nur auf das äußere Tatbild (zufügen von Schmerzen und Qualen), sondern auch auf die innere Einstellung des Täters (gefühllose, unbarmherzige Gesinnung) abzustellen.

11 Die Mordmerkmale 7. Das Mordmerkmal mit gemeingefährlichen Mitteln erfordert, dass der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat.

12 Die Mordmerkmale 7. Das Mordmerkmal mit gemeingefährlichen Mitteln erfordert, dass der Täter ein Mittel zur Tötung einsetzt, das in der konkreten Tatsituation eine Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben gefährden kann, weil er die Ausdehnung der Gefahr nicht in seiner Gewalt hat. 8. Eine Tötung, um eine andere Straftat zu verdecken, liegt vor, wenn gerade die Tötung als Mittel zur Verdeckung eingesetzt wird. Straftat kann ein Verbrechen oder Vergehen im Sinne des 12 Abs. 1 StGB sein Täter muss seiner Tat eine gewisse Zweckbestimmung geben

13 Die Mordmerkmale 9. Mit Ermöglichungsabsicht wird getötet, wenn der Täter die Tötung als notwendiges Mittel zur Ermöglichung der Tat einsetzt und die Tötung nicht nur Begleiterscheinung oder Folge des Vorgehens des Täters ist. auch eine vorsätzliche Tötung, die einem Dritten die Tatbegehung ermöglichen soll, erfüllt diese Voraussetzung

14 Entstehungsgeschichte die geltende Rechtslage beruht auf einer Gesetzesfassung aus dem Jahre 1941 einziger Unterschied: Mord wird nicht mehr mit der Todesstrafe, sondern mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft

15 Entstehungsgeschichte die geltende Rechtslage beruht auf einer Gesetzesfassung aus dem Jahre 1941 einziger Unterschied: Mord wird nicht mehr mit der Todesstrafe, sondern mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft das nationalsozialistische Gesetz orientiert sich systemwidrig an einem Tätertyp, was dem sonstigen Strafrecht fremd ist normalerweise wird ein Handeln unter Strafe gestellt und nicht der Typ des Täters

16 Entstehungsgeschichte die geltende Rechtslage beruht auf einer Gesetzesfassung aus dem Jahre 1941 einziger Unterschied: Mord wird nicht mehr mit der Todesstrafe, sondern mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft das nationalsozialistische Gesetz orientiert sich systemwidrig an einem Tätertyp, was dem sonstigen Strafrecht fremd ist normalerweise wird ein Handeln unter Strafe gestellt und nicht der Typ des Täters die Rechtsprechung musste die Klippe des Mordparagraphen immer wieder umschiffen, um nicht zu unbilligen Ergebnissen zu kommen Es ist der Verdienst der Gerichte, dass sie dieses schlechte Gesetz überhaupt anwendbar gemacht haben (Heiko Maas, BMJ)

17 Verjährung / Strafrahmen Jeder Täter kann auf die Verjährung seiner Tat hoffen nicht der Mörder!

18 Verjährung / Strafrahmen Jeder Täter kann auf die Verjährung seiner Tat hoffen nicht der Mörder! Strafrahmen Mord: Jugendlicher: 10 Jahre

19 Verjährung / Strafrahmen Jeder Täter kann auf die Verjährung seiner Tat hoffen nicht der Mörder! Strafrahmen Mord: Jugendlicher: 10 Jahre Heranwachsender: 10 Jahre; bei besonderer Schwere der Schuld 15 Jahre

20 Verjährung / Strafrahmen Jeder Täter kann auf die Verjährung seiner Tat hoffen nicht der Mörder! Strafrahmen Mord: Jugendlicher: 10 Jahre Heranwachsender: 10 Jahre; bei besonderer Schwere der Schuld 15 Jahre Erwachsener: lebenslänglich

21 Vorwurf DAV (Deutscher Anwaltverein) durch die nationalsozialistischen Bestimmungen zu Mord und Totschlag kommt es zu ungerechten und bisweilen zufälligen Ergebnissen Reform der Tötungsdelikte zwingend geboten!

22 Vorwurf DAV (Deutscher Anwaltverein) durch die nationalsozialistischen Bestimmungen zu Mord und Totschlag kommt es zu ungerechten und bisweilen zufälligen Ergebnissen Reform der Tötungsdelikte zwingend geboten! Vorschlag DAV Abkehr vom Mordparagraphen klare und allgemeinverständliche Konzentration auf das Schutzgut Leben : Reformvorschlag DAV an den Bundesminister der Justiz

23 Gesetzesvorschlag DAV 211 StGB entfällt 212 StGB Tötung Wer einen Menschen tötet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. 213 StGB Minder schwerer Fall der Tötung Im minder schweren Fall der Tötung ist die Freiheitsstrafe 1 bis 10 Jahre.

24 Gesetzesvorschlag DAV 211 StGB entfällt 212 StGB Tötung Wer einen Menschen tötet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. 213 StGB Minder schwerer Fall der Tötung Im minder schweren Fall der Tötung ist die Freiheitsstrafe 1 bis 10 Jahre. Mitte Mai 2014: Bundesjustizminister Heiko Maas setzt eine Expertenkommission ein, die ein Jahr über eine Reform der Mord- und Tötungsparagraphen beraten soll. Ziel: Änderung der 211, 212 StGB vor der nächsten Bundestagswahl

25 Diskussion Bedarf es einer Reform der Tötungsdelikte ( 211, 212, 213 StGB)?

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