STADT BÜREN ORTSCHAFT AHDEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "WINKELFELD" 4. ÄNDERUNG - ENTWURF -

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "STADT BÜREN ORTSCHAFT AHDEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "WINKELFELD" 4. ÄNDERUNG - ENTWURF -"

Transkript

1 STADT BÜREN ORTSCHAFT AHDEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "WINKELFELD" 4. ÄNDERUNG - ENTWURF - BEGRÜNDUNG GEMÄß 9 (8) BAUGB - STAND: BEARBEITET DURCH: INGENIEURGESELLSCHAFT GIERSE - KLAUKE MBH EMHILDISSTRASSE 16, MESCHEDE TEL.: ; INFO@IGK-MESCHEDE.DE

2 INHALT: 1 Das Wohngebiet "Winkelfeld" in der Ortschaft Ahden Planungsanlass - Aufstellungsbeschluss Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung Selbstständiger Bebauungsplan / Abgrenzung des Plangebietes Merkmale des Plangebietes Planungsrechtliche Situation Flächennutzungsplan der Stadt Büren Bebauungsplan "Winkelfeld": 1967 bis heute Überblick über die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes: Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Festsetzungen der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Winkelfeld" Planungsrechtliche Festsetzungen nach 9 (1) BauGB Örtliche Bauvorschriften nach 9 (4) BauGB i.v.m. 86 BauO NRW Umweltbelange Artenschutz / Belange des Umweltschutzes nach 1 (6) Nr. 7 BauGB Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Klima Ver- und Entsorgung Altlasten / Kampfmittel Denkmal- und Bodendenkmalpflege... 15

3 1 Das Wohngebiet "Winkelfeld" in der Ortschaft Ahden Die Stadt Büren liegt am westlichen Rand der Paderborner Hochfläche. Sie umfasst neben dem Hauptort 11 Ortschaften. Eine davon ist Ahden, gelegen am nördlichen Rand des Stadtgebietes und im stadtweiten Vergleich mit ca Einwohnern von "mittlerer" Größe. Ahden wird von der "Alme" durchflossen. Das Almetal gliedert die Ortschaft in einen nordwestlichen und einen südöstlichen Teil. Im Nordwesten der Ortslage befindet sich der Regionalflughafen Paderborn / Lippstadt. Topographische Karte Geobasis NRW: Der Kreis markiert die Lage des Wohngebietes "Winkelfeld" in der Ortschaft Ahden der Stadt Büren. Das Wohngebiet "Winkelfeld" liegt am Südrand Ahdens. Es wurde erstmals im Jahr 1960 konzipiert, bevor schließlich 1967 der gleichnamige Bebauungsplan zur Entwicklung von 70 bis 80 Wohngebäuden rechtskräftig wurde. Mittlerweile sind bis auf sechs Bauplätze alle Grundstücke bebaut. - Seite 3 von 15 -

4 2 Planungsanlass - Aufstellungsbeschluss Insbesondere eine "Soll-Vorschrift" des Bebauungsplanes "Winkelfeld" zu Einfriedungen sorgt immer wieder für Unzufriedenheit. Die Festsetzung, dass Einfriedungen zur Straßenseite die Höhe von 80 cm nicht überschreiten "sollen", ist unbestimmt bzw. aufgrund der Formulierung möglicherweise nicht bindend. Schließlich hat nun ein betroffener Bewohner des Gebietes den Antrag gestellt, den Bebauungsplan zu ändern und wie im nördlich angrenzenden Wohngebiet "Hirschweg" die Festsetzung zu Einfriedungen gänzlich aus dem Bebauungsplan zu streichen. Der Bebauungsplan "Winkelfeld" enthält darüber hinaus weitere gestalterische Vorgaben, die nach dem Willen des Rates der Stadt Büren aktualisiert werden bzw. entfallen sollen. Daher hat dieser in seiner Sitzung am 29. April 2015 einstimmig den Beschluss gefasst, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Winkelfeld" im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB durchzuführen. 3 Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung 3.1 Selbstständiger Bebauungsplan / Abgrenzung des Plangebietes Die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Winkelfeld" wird als selbstständiger Bebauungsplan erstellt. Er überlagert vollständig den ca. 8,9 ha großen Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Winkelfeld 3. Änderung". Mit Rechtskraft der 4. Änderung werden alle bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes "Winkelfeld" verdrängt und sind nicht mehr anzuwenden, auch wenn das frühere Recht nicht formell aufgehoben wird. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Ahden / Flur 9 und umfasst die Flurstücke Nr , , 198, , 225, 226, 229, 231, 234, 235, 242, 252, 266, 280, 281, , 331, 335, 336, , 344, 345, , 363, 393, 394, 453, 459, 461, 568, 569, 572, 574, 576, 578, 579, , 608, 634, 635, 719, 783, 792, 793, sowie teilweise die Flurstücke Nr. 610 und Seite 4 von 15 -

5 3.2 Merkmale des Plangebietes Luftbild ( Geobasis NRW): Das Luftbild zeigt das Plangebiet, die umgebenden Grünbereiche (Wald und landwirtschaftlich genutzte Flächen) sowie im Norden einen Teil des dort anschließenden Wohngebietes "Hirschweg". DGK5 mit Höhenlinien ( Geobasis NRW) und markierter Grenze des Plangebietes: Deutlich erkennbar ist im Westen der Geländeeinschnitt des Almetals. Das oberhalb gelegene Plangebiet steigt von ca. 224 m im Nordwesten bis auf ca. 239 m ü. NHN im Südosten an und bildet damit eine NNW-Hanglage mit mäßigem Gefälle zwischen 5 % und 7 % aus. - Seite 5 von 15 -

6 Im Plangebiet wurden nach den Vorgaben des Bebauungsplanes "Winkelfeld" Einzelhäuser in ein- oder zweigeschossiger Bauweise realisiert. Insbesondere die zweigeschossige Bebauung ist teilweise charakteristisch für die 60er Jahre. Gleichzeitig spiegeln sich in den in der Folgezeit errichteten, oder auch umgebauten bzw. modernisierten Wohngebäuden verschiedene "Geschmacksrichtungen" der vergangenen Jahrzehnte wider. Dementsprechend kann hinsichtlich stadtgestalterischer Maßstäbe kein einheitliches Erscheinungsbild des Baugebietes wahrgenommen werden. Impressionen aus dem Wohngebiet mit zweigeschossiger Bebauung im überwiegenden Teil der Fläche und eingeschossigen Wohnhäusern in den westlichen und südlichen Randlagen. - Seite 6 von 15 -

7 4 Planungsrechtliche Situation 4.1 Flächennutzungsplan der Stadt Büren Der Flächennutzungsplan der Stadt Büren stellt das gesamte Plangebiet als "Wohnbaufläche" dar. Die Bebauungsplanänderung betrifft nicht die bislang und auch zukünftig festgesetzte Nutzungsart "Allgemeines Wohngebiet" und ist daher selbstverständlich aus dieser Darstellung entwickelt. Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Büren 4.2 Bebauungsplan "Winkelfeld": 1967 bis heute Bebauungsplan "Winkelfeld" ursprüngliche Fassung Der Rat der damals noch selbstständigen Gemeinde Ahden hatte im September 1965 den Beschluss gefasst, für das Gebiet "Winkelfeld" einen Bebauungsplan aufzustellen. Bereits 1960 war ein entsprechender Planentwurf gefertigt worden. Demnach sollten dort 70 Gebäude für ca. 300 Einwohner errichtet werden. Der Bebauungsplan erlangte 1967 Rechtskraft. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden durch Baugrenzen und straßenseitig durch Baulinien durchgängige, überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wurde vorgegeben durch die Festsetzung der zwingend vorgeschriebenen Zweigeschossigkeit bzw. der eingeschossigen Bebauung im westlichen Randbereich. Darüber hinaus sind mit der Grundflächenzahl 0,25 und den Geschossflächenzahlen 0,25 bei eingeschossiger Bauweise bzw. 0,5 bei zweigeschossiger Bauweise restriktive Regelungen getroffen worden. Es wurde eine offene Bauweise festgesetzt, wobei die Zahl der Wohnungen in Einzelhäusern auf zwei je Gebäude begrenzt wurde. Die umfangreichen gestalterischen Vorgaben des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1967 beziehen sich für die Hauptgebäude auf die Gebäudekubatur und -stellung, die Fassaden, die Dachform und -neigung sowie die Drempel- und Sockelhöhen. Zudem wurde für die Einfriedungen eine "Sollhöhe" von 0,8 m festgesetzt und Vorgaben zur Gestaltung der Vorgärten getroffen. - Seite 7 von 15 -

8 Änderung Da viele Grundstückseigentümer eingeschossige Gebäude bevorzugten, wurde mit Beschluss aus dem Jahr 1975 für den westlichen Abschnitt der Straße "Winkelfeld" und in einzelnen Abschnitten im Osten des Plangebietes eine eingeschossige Bauweise statt der zwingenden Zweigeschossigkeit festgesetzt. Zudem wurden die textlichen Festsetzungen zur Gebäudekubatur und zum Ausbau des Dachgeschosses gestrichen Änderung Mit Beschluss aus dem Jahr 1978 wurden "um den gehobenen Ansprüchen am Wohnungsbau zu entsprechen" die festgesetzten Baulinien durch Baugrenzen ersetzt. Die überbaubaren Grundstücksflächen wurden vergrößert. Die Grundflächenzahl wurde auf 0,4 und die Geschossflächenzahlen auf 0,5 bei Eingeschossigkeit bzw. 0,8 bei Zweigeschossigkeit ausgeweitet. Die "zwingende" Zweigeschossigkeit wurde teilweise aufgehoben. Die "Soll-Vorschrift" zur Einfriedung wurde beibehalten: Ausschnitt aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Winkelfeld", 2. Änderung Die verbliebenen gestalterischen Vorgaben wurden modifiziert: Ausschnitt aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Winkelfeld", 2. Änderung - Seite 8 von 15 -

9 Im Rahmen der 2. Änderung wurde eine textliche Festsetzung zu den Nebenanlagen in den Bebauungsplan "Winkelfeld" aufgenommen: Ausschnitt aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Winkelfeld", 2. Änderung Die übrigen, bislang durch einen gesonderten Textteil getroffenen Festsetzungen, darunter zahlreiche gestalterische Vorgaben, wurden ersatzlos gestrichen Änderung Mit Beschluss aus dem Jahr 1985 wurde schließlich die "zwingend" vorgeschriebene Zweigeschossigkeit im gesamten Plangebiet ersetzt durch die Vorgabe einer maximal zulässigen Zweigeschossigkeit. Darüber hinaus erfolgte die Verschiebung einzelner Baugrenzen zugunsten einer besseren Bebaubarkeit der Grundstücke. Zeichnerische Festsetzungen des Bebauungsplanes "Winkelfeld 3. Änderung" - Seite 9 von 15 -

10 5 Überblick über die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes: Der ursprünglich in den sechziger Jahren mit einer Vielzahl restriktiver Regelungen konzipierte Bebauungsplan "Winkelfeld" ist wie oben dargelegt im Laufe der Jahrzehnte und im Zuge von drei Änderungen stetig "vereinfacht" worden. Als Antwort auf die stark veränderten Ansprüche der Bauherren und die gestiegene Palette ihrer baulichen Möglichkeiten wurden die Festsetzungen sowohl zum Maß der baulichen Nutzung als auch zu den gestalterischen Vorgaben gelockert oder ersatzlos gestrichen. Mit der im April 2015 beschlossenen Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Winkelfeld" werden weitere Änderungen in den Planinhalten vorgenommen, die gleichermaßen eine Erleichterung bei zukünftig notwendigen Umbau- und Renovierungsmaßnahmen als auch bei der Neubebauung der wenigen noch freien Grundstücke bewirken sollen. Im Einzelnen werden folgende Festsetzungen aus dem Bebauungsplan entfernt oder den aktuellen Bedürfnissen angepasst: - Die "Soll-Vorschrift" zur Höhe der Einfriedungen wird gestrichen. - Die Festsetzung von Sockel- und Drempelhöhen wird gestrichen. - Die Festsetzung von Dachform und neigung wird gestrichen. - Das Maß der zulässigen Gesamtlänge von Dachgauben wird geändert. - First- und Traufhöhen werden festgesetzt. - Einzelne Baugrenzen werden geringfügig verschoben. - Die Festsetzung zu Nebenanlagen wird geändert. Alle übrigen Festsetzungen behalten ihre Gültigkeit. 6 Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Die im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Winkelfeld" vorgesehenen Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Auch die unter 13 (1) BauGB genannten weiteren Voraussetzungen zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens sind gegeben: - Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird durch die Planung nicht begründet. - Anhaltspunkte für eine durch die Planung verursachte Beeinträchtigung der in 1 (6) Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind nicht gegeben. Durch die Bebauungsplanänderung werden keine nachteiligen Umweltauswirkungen im Geltungsbereich ausgelöst oder ermöglicht. Ein Umweltbericht ist nicht Bestandteil dieser Begründung. 7 Festsetzungen der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Winkelfeld" 7.1 Planungsrechtliche Festsetzungen nach 9 (1) BauGB Der überwiegende Teil der nach 9 (1) BauGB getroffenen planungsrechtlichen Festsetzungen wird unverändert aus dem Bebauungsplan "Winkelfeld 3. Änderung" übernommen. Auch das städtebauliche Konzept mit den zeichnerischen Festlegungen von überbaubaren Grundstücksflächen und Verkehrsflächen wird nicht in Frage gestellt. Aufgrund - Seite 10 von 15 -

11 der bereits nahezu vollständigen Bebauung des Gebietes ist eine Änderung dieser grundsätzlichen Planinhalte nicht möglich und auch nicht erwünscht Art der baulichen Nutzung Für den Änderungsbereich wird unverändert gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB i.v.m. 4 BauN- VO die Nutzungsart "Allgemeines Wohngebiet" festgesetzt. Für den bislang gültigen Bebauungsplan "Winkelfeld 3. Änderung" hat die Baunutzungsverordnung 1977 Anwendung gefunden. In dieser sind "Anlagen für sportliche Zwecke" nur ausnahmsweise zulässig, während sie in der aktuell gültigen Baunutzungsverordnung allgemein zulässig sind. Ein weiterer Unterschied betrifft die in der BauNVO 1977 genannte ausnahmsweise Zulässigkeit von "Ställen für Kleintierhaltung". Diese Nutzungsart ist - wohl mangels Bedeutung - in der aktuellen BauNVO nicht mehr aufgeführt. Die aufgrund der verschiedenen Baunutzungsverordnungen gegebenen Differenzen im Nutzungskanon der "allgemeinen Wohngebiete" sind für den Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung und erfordern keine weitergehenden Differenzierungen zu den einzelnen Nutzungen Maß der baulichen Nutzung Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird im zu ändernden Bebauungsplan gemäß 9 (1) Nr. 1 BauGB i.v.m BauNVO durch Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß sowie durch die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl bestimmt. Zu beachten ist, dass aufgrund der ergänzend dazu getroffenen gestalterischen Vorgaben zu Sockel- und Drempelhöhen sowie Dachform und -neigung indirekt auch eine Begrenzung der absoluten Gebäudehöhe erreicht wird, sieht man einmal davon ab, dass die jeweiligen Geschosshöhen nicht eingeschränkt wurden. - Zahl der Vollgeschosse / Grundflächenzahl / Geschossflächenzahl: Im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes werden die durch den rechtskräftigen Bebauungsplan "Winkelfeld 3. Änderung" getroffenen Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung übernommen: Die gem. 20 BauNVO festgesetzte maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse überwiegend bis zu zweigeschossig und im südlichen und westlichen Randbereich eingeschossig wurde im Zuge der in der Vergangenheit getätigten Bebauung umgesetzt. Die Festsetzung zu ändern wäre aufgrund der Situation im Bestand problematisch und ist überdies nicht erforderlich. Im Übrigen zeigt sich in den Straßenzügen eine Homogenität bezüglich der Gebäudehöhen, die auch zukünftig erwünscht ist. Das Maß der gem. 19 BauNVO festgesetzten Grundflächenzahl 0,4 entspricht dem nach 17 BauNVO vorgegebenen Höchstmaß für allgemeine Wohngebiete. Im Sinne der "Innenentwicklung" ist eine intensive Ausnutzung der Grundstücke zu befürworten. Zudem sind die Baugrundstücke überwiegend bereits bebaut und eine Reduzierung der Grundflächenzahl könnte erhebliche Probleme nach sich ziehen. Die Unterschiede in der Ermittlung der Grundflächenzahl zwischen den Baunutzungsverordnungen 1977 und 2013 sind in diesem Fall vernachlässigbar. Gleiches gilt für die gem. 20 BauNVO festgesetzte Geschossflächenzahl. Diesbezüglich werden die festgesetzten Maßgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes für ausreichend erachtet, so dass auch im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes die Geschossflächenzahl mit 0,5 bei eingeschossiger und 0,8 bei zweigeschossiger Bebauung festgesetzt wird. - Seite 11 von 15 -

12 - Trauf- und Firsthöhen Ergänzend zur Zahl der Vollgeschosse sowie der Grundflächen- und Geschossflächenzahl werden im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes gem. 18 BauNVO Höchstwerte für die Trauf- und Firsthöhen festgesetzt. Denn durch Streichung der Festsetzungen zu Drempel- und Sockelhöhen sowie Dachform und neigung könnten Gebäudekubaturen mit großer Gesamthöhe entstehen. Dies ist im Plangebiet, welches in dieser Hinsicht bislang eine relative Homogenität aufweist, aus stadtgestalterischen Gründen unerwünscht. Aus Gründen des Nachbarschutzes aber insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung der Straßenräume als "Aufenthaltsraum" können homogene Gebäudehöhen ein wesentliches Qualitätsmerkmal sein. Die Festsetzung von höchstzulässigen Trauf- und Firsthöhen begrenzt einerseits die Höhe der Gebäude wirkungsvoll und eindeutig, sie lässt andererseits den Bauherren größtmögliche Freiheiten bezüglich der vertikalen Gliederung des Hauses. Die für das Plangebiet festgesetzten maximal zulässigen Trauf- und Firsthöhen wurden unter Berücksichtigung der bislang zulässigen Sockel- und Drempelhöhen sowie der möglichen Dachneigungen ermittelt. Da das Gelände nicht eben ist, sondern eine mäßige Hanglage aufweist, wurde bei der Bemaßung ein "Puffer" eingeräumt. Unterer Bezugspunkt ist jeweils die dem Baugrundstück vorgelagerte Straße Bauweise / Baugrenzen Die im rechtskräftigen Bebauungsplan gem. 9 (1) Nr. 2 BauGB i.v.m. 22 BauNVO getroffenen Festsetzungen zur Bauweise werden unverändert übernommen. Gem. 9 (1) Nr. 2 BauGB i.v.m. 23 BauNVO werden die überbaubaren Grundstücksflächen wie bisher durch die Festsetzung von Baugrenzen bestimmt. Lediglich einzelne kurze Abschnitte der Baugrenzen werden geringfügig verschoben und an die vorhandene Bebauung angepasst. Dadurch wird das städtebauliche Konzept, welches dem Bebauungsplan ursprünglich zugrunde gelegen hatte, in keiner Weise tangiert und auch mögliche Belange von Anwohnern nicht berührt Verkehrsflächen / Grünfläche Die im rechtskräftigen Bebauungsplan gem. 9 (1) Nr. 11 BauGB festgesetzten Verkehrsflächen werden in ihrer Abgrenzung unverändert übernommen. Der im zentralen Bereich vorgesehene und bislang planungsrechtlich nicht eindeutig bestimmte Fußweg wird im Rahmen der Bebauungsplanänderung zeichnerisch und textlich als "Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Fußweg" festgesetzt. Diese Festsetzung wird nur für einen kurzen Abschnitt des schmalen Weges getroffen, so dass die Pkw-Stellfläche des Flurstücks Nr. 783 weiterhin von Westen aus anfahrbar ist. Auch der im zentralen Bereich des Wohngebietes festgesetzte Spielplatz ist als Spiel- und Treffpunkt nicht in Frage zu stellen und wird im Zuge der Bebauungsplanänderung an gleicher Stelle und mit identischem Zuschnitt gem. 9 (1) Nr. 15 BauGB als "Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Spielplatz'" festgesetzt Leitungsrecht Im Plangebiet verläuft eine Kanalleitung über private Grundstücksflächen. Beidseitig der Leitungstrasse werden die Flächen in einer Breite von jeweils 1,0 m mit einem Leitungsrecht gem. 9 (1) Nr. 21 BauGB zugunsten des Versorgungsträgers belastet. Die genaue Lage und Größe der Leitung ist bei Bau- und Pflanzmaßnahmen vor Ort zu überprüfen. - Seite 12 von 15 -

13 7.1.6 Nebenanlagen Im rechtskräftigen Bebauungsplan wird festgesetzt, dass Nebenanlagen außer Garagen nur auf den überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind. Diese Regelung wird gestrichen, da eine städtebauliche Erforderlichkeit für diesen grundsätzlichen Ausschluss von Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht erkennbar ist. 23 (5) BauNVO erlaubt, dass sofern im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des 14 zugelassen werden können. Damit ist die Frage der Zulässigkeit von Nebenanlagen hinreichend geklärt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde, ob sie die Errichtung einer Anlage aus städtebaulichen Gründen untersagt. So kann angemessen auf das jeweilige Vorhaben reagiert werden. Im Zuge der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Winkelfeld" wird gem. 9 (1) Nr. 2 BauGB i.v.m. 12 (6) und 23 (5) BauNVO festgesetzt, dass Garagen einen Abstand von mindestens 2 m zur Straßenbegrenzungslinie einhalten müssen. Diese Regelung erfolgt aus gestalterischen Gründen. Denn die Straße sollte im Wohngebiet als Aufenthaltsort und raum wahrgenommen werden. Das Freihalten der Straßenrandbereiche und damit das Ausweiten des "Raumes" und auch die Schaffung eines sanften Übergangs zwischen privaten und öffentlichen Bereichen dienen diesem Anspruch. Darüber hinaus ist es im Sinne der Sicherheit und Übersichtlichkeit der Verkehrsabläufe sinnvoll, die Einsehbarkeit der Randzonen von Verkehrsflächen zu verbessern. 7.2 Örtliche Bauvorschriften nach 9 (4) BauGB i.v.m. 86 BauO NRW In der jüngeren Vergangenheit ist es verstärkt zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Einhaltung der durch den Bebauungsplan "Winkelfeld - 3. Änderung" vorgegebenen gestalterischen Vorgaben gekommen. Eine drastische Reduzierung der Bauvorschriften ist daher wesentliches Ziel dieser 4. Änderung des Bebauungsplanes Einfriedungen Die im rechtskräftigen Bebauungsplan enthaltene "Soll Vorschrift" zu Einfriedungen ist unbestimmt und wirkungslos "( ) Die Höhe der Einfriedigungen soll 80 cm nicht überschreiten." Sie ist in der Vergangenheit in vielen Fällen unbeachtet geblieben. Zahlreiche Grundstücke sind von wesentlich höheren Hecken oder Zäunen umgeben. 65 (1) Nr. 13 der Landesbauordnung NRW regelt, dass "Einfriedungen ( ) an öffentlichen Verkehrsflächen bis zu 1 m Höhe über der Geländeoberfläche" keiner Baugenehmigung bedürfen. Diese Vorgabe erscheint angemessen. Eine Beschränkung der Höhe von Einfriedungen auf 80 cm ist städtebaulich nicht zwingend erforderlich, auch wenn möglichst niedrige Begrenzungen aus verschiedenen Gründen wünschenswert sind. Die bisherige Festsetzung zu Einfriedungen wird daher ersatzlos aus dem Bebauungsplan "Winkelfeld" gestrichen Sockel- und Drempelhöhen / Dachform und-neigung Insbesondere die Vorgaben zu den zulässigen Drempelhöhen haben in der Vergangenheit vielen Bauherren Probleme bereitet. Die Ursachen sind u.a. in dem durch Dämmung etc. bedingten höheren Dachaufbau bzw. größeren Querschnitt der Dacheindeckung zu sehen. Die nun im Rahmen der 4. Änderung vorgenommene Festsetzung von Trauf- und Firsthöhen regelt indirekt auch, dass Sockel und Drempel nicht außergewöhnlich hoch werden und somit die Proportionen der Gebäude stören. Ebenso sind die vorgegebenen Beschränkungen der Trauf- und Firsthöhen ein Regulativ bezüglich der möglichen Dachneigungen. - Seite 13 von 15 -

14 Der Zielsetzung dieser 4. Änderung entsprechend werden die Festsetzungen zu Sockelund Drempelhöhen sowie zu Dachform und neigung daher ersatzlos aus dem Bebauungsplan "Winkelfeld" entfernt Dachgauben Der zu ändernde Bebauungsplan gibt vor, dass die nur bei eingeschossigen Gebäuden zulässigen Dachgauben ein Drittel der Dachlänge nicht überschreiten dürfen. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes wird beibehalten, dass Dachgauben nur bei eingeschossiger Bauweise zulässig sind. Denn im Bestand wirken die zweigeschossigen Baukörper gerade durch den Verzicht auf Gauben relativ zurückhaltend und bilden eine "harmonische" Dachlandschaft. Jedoch wird das Maß zur Begrenzung der Gaubenlänge - bisher ein Drittel der Dachlänge - geändert. Städtebauliche Gründe sprechen nicht dagegen, dass die Gesamtlänge der Gauben 50 % der jeweiligen Dach-bzw. Firstlänge erreichen darf. Mit dieser Ausweitung kann ohne Beschädigung der Stadtgestalt eine bessere Ausnutzung des Bauvolumens erreicht werden, was wiederum im Sinne der "Innenentwicklung" ist. 8 Umweltbelange 8.1 Artenschutz / Belange des Umweltschutzes nach 1 (6) Nr. 7 BauGB Die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Winkelfeld" bezieht sich weder auf die Grün- oder Gartenzonen im Plangebiet noch auf die Dichte der Bebauung, sondern regelt insbesondere die zulässige Gestaltung und Ausführung der einzelnen Baukörper neu. Somit wirkt sich diese Planung nicht auf die Belange des Artenschutzes aus. Die Verbotstatbestände des 44 (1) BNatSchG für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten (Zugriffsverbote) werden nicht ausgelöst. Auch werden die in 1 (6) Nr. 7 a) bis i) BauGB aufgeführten übrigen Umweltbelange von der Planung nicht tangiert. Schließlich sind auch keine anderen Umweltaspekte denkbar, auf die die Bebauungsplanänderung Einfluss haben könnte. 8.2 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Nach 1a (3) Satz 6 BauGB ist ein Ausgleich von umweltbezogenen Beeinträchtigungen nicht erforderlich, "soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren." Beide Bedingungen sind hier gegeben: Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Baugrundstücke sind bereits im Bestand nahezu vollständig bebaut. Der zu ändernde Bebauungsplan trifft keine Regelungen zu Pflanzgeboten, Grünflächen etc., die eine ökologische Wertigkeit begründen könnten. Die Änderung der Planinhalte bezieht sich im Wesentlichen auf die Gestaltung der Gebäude. Eingriffe in Natur und Landschaft, die über das bisherige Maß hinausgehen könnten und gem. 1a (3) Satz 1 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. auszugleichen sind, werden durch die Bebauungsplanänderung nicht ermöglicht. Ebenso wird in keiner Weise eine Minderung der ökologischen Wertigkeiten des Plangebietes ausgelöst. Aus diesem Grund ist weder eine detaillierte Bilanzierung noch die Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Bestandteil dieser Bebauungsplanänderung. 8.3 Klima Die Planung ermöglicht keine Veränderung von klimabeeinflussenden baulichen Strukturen, wie z.b. Dichte oder Gebäudehöhen. Auch wird nicht in Grünzonen, welche Frisch- - Seite 14 von 15 -

15 luftschneisen oder entstehungsgebiete darstellen könnten, eingegriffen. Auswirkungen der Planung auf das Klima sind somit ausgeschlossen. 9 Ver- und Entsorgung Auf die Ver- und Entsorgung des Plangebietes hat die Bebauungsplanänderung keinen Einfluss. Die Versorgung mit Wasser und Energie wird auch zukünftig ebenso wie die Ableitung des Abwassers über das vorhandene Leitungsnetz erfolgen. 10 Altlasten / Kampfmittel Ein Verdacht auf das Vorliegen von Bodenverunreinigungen liegt für den Geltungsbereich oder Teile desselben nicht vor. Das Vorkommen von Kampfmitteln kann im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden. Ein Hinweis zu den dann einzuleitenden Maßnahmen wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. 11 Denkmal- und Bodendenkmalpflege Gebäude oder sonstige Einzelanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen, gibt es weder im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung noch im unmittelbaren Umfeld. Ein Hinweis dazu, wie beim Auffinden möglicher Bodendenkmäler vorzugehen ist, wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Meschede, den 22. September 2015 Bearbeiterinnen: M. Sc. Sabine Keßler Dipl.-Ing. Doris Vielhaber... Dipl.-Ing. Michael Gierse (Ingenieurgesellschaft Gierse Klauke mbh) Büren, den Burkhard Schwuchow (Bürgermeister) - Seite 15 von 15 -

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

BEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB)

BEGRÜNDUNG. GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 19.10.2017 GEMEINDE ALGERMISSEN ORTSTEIL ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 30 AM SEE 2. ÄNDERUNG (GEMÄẞ 13a BAUGB) BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE

Mehr

Gemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

GEMEINDE BAHRENBORSTEL 1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION

Mehr

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro

Mehr

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg

Mehr

Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister. Begründung

Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister. Begründung Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister Begründung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nie-23 Oberkrüchtener Weg im Rahmen des vereinfachten Verfahrens Gemarkung Niederkrüchten, Flur 14, Flurstücke 570 und

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt

Mehr

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m². Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße, Teil 2 Wissing Esch Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 3 "Dorffeld II" in Delbrück-Mitte, 9. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Gemeinde St. Märgen 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Satzung Änderung Örtlicher Bauvorschriften Begründung Stand: 08.11.2016 Satzungsbeschluss Gemeinde

Mehr

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

GEMEINDE UEDEM. Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße vereinfachte Änderung. Bearbeitet: Hardt/Bertram. Stand: 06. November 2012 M 1:500

GEMEINDE UEDEM. Bebauungsplan Uedem Nr. 9 Mühlenstraße vereinfachte Änderung. Bearbeitet: Hardt/Bertram. Stand: 06. November 2012 M 1:500 GEMEINDE UEDEM Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße 11 6. vereinfachte Änderung 0 Bearbeitet: Hardt/Bertram Stand: 06. November 2012 M 1:500 10 15 20 25 30 35 StadtUmBau Ingenieurgesellschaft mbh Stadtentwicklung

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

Bebauungsplan 10.22/07 Wässigertal der Stadt Remagen, 7. Änderung Begründung. Begründung

Bebauungsplan 10.22/07 Wässigertal der Stadt Remagen, 7. Änderung Begründung. Begründung 1 1. Ausgangssituation Am 28. Mai 1979 wurde die Urfassung des Bebauungsplanes 10.22/00 Wässigertal als Satzung beschlossen. Rechtsverbindlich wurden die Festsetzungen jedoch erst mit der (rückwirkenden)

Mehr

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5

Mehr

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil. 9. Änderung

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil. 9. Änderung Landkreis Cloppenburg Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 Essen Ortskern, südlicher Teil 9. Änderung mit Aufhebung der örtlichen Bauvorschriften (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) - Entwurf - Änderungsgebiet

Mehr

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

Stadt Haselünne Landkreis Emsland

Stadt Haselünne Landkreis Emsland Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und

Mehr

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf: Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-

Mehr

Begründung. zur. 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d. Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße

Begründung. zur. 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d. Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße Landkreis Cloppenburg Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße - Änderung der örtlichen Bauvorschriften (ÖBV) - (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB)

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 24.11.2017 GEMEINDE SIBBESSE, OS EBERHOLZEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 WESTERFELD, 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13

Mehr

Bebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung

Bebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung Bebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung Planungsamt der Stadt Jülich Inhaltsverzeichnis Seite Städtebauliche Begründung 1. Anlass und Ziel der Planaufstellung 2 2. Beschreibung

Mehr

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte

Mehr

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Alten- und Pflegeheim Meierfeld Angabe der Rechtsgrundlagen Textliche Festsetzungen, Planzeichenerklärungen, sonstige Darstellungen und Hinweise - Vorentwurf - A - 5 Angabe

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 8 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

GEMEINDE GRAFENRHEINFELD BEGRÜNDUNG

GEMEINDE GRAFENRHEINFELD BEGRÜNDUNG GEMEINDE GRAFENRHEINFELD. Änderung des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET SÜD II. ABSCHNITT BEGRÜNDUNG Bearbeitet durch IWM, Gochsheim 2 1. Anlass zur Planänderung Die Zulässigkeit von Wohnungen innerhalb eines

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.3.2018 GEMEINDE ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1B SÜD - NEU, 6. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs.

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna Am Schwarzen Graben Flur 1 (gem. 9 Abs. Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs. 8 BauGB) INHALT 1. Plangrundlage 2. Bereich der Änderung - Allgemeines

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO

Mehr

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau Allgemeine Informationen Teilweise bebaut 27 Bauplätze, davon noch 15 Bauplätze frei Entfernung zum Stadtzentrum Steinau: ca. 1,2 km Entfernung zum Bahnhof: ca. 2,6 km Entfernung BAB- Anschluss: 3,4 km

Mehr

Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt. Bebauungsplan Nr. 72. Begründung. Brander Straße. 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem.

Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt. Bebauungsplan Nr. 72. Begründung. Brander Straße. 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem. Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt Bebauungsplan Nr. 72 Brander Straße 2. Änderung vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB Stand 03/2012 TEIL A - BEGRÜNDUNG 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung Im Jahre

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:

Mehr

Grundzüge der Planung

Grundzüge der Planung GEMEINDE HESEL Landkreis Leer Bebauungsplan Nr. HE 8 Wohnpark Stikelkamper Straße Gem. 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften Grundzüge der Planung Vorentwurf November 2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art und Maß der baulichen

Mehr

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Vornen zu Schäferloch im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch .1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

Bebauungsplan "Zay in Rastatt (Einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB)

Bebauungsplan Zay in Rastatt (Einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB) Rastatt Bebauungsplan "Zay in Rastatt (Einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB) Städtebauliche Festsetzungen und Begründung Bebauungsplanentwurf vom 16. Mai 2011 zum erneuten

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3

Mehr

STADT GERSFELD (RHÖN)

STADT GERSFELD (RHÖN) Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de

Mehr

STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim

STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim 1. Änderung Bebauungsplan In den Borngärten - Satzung - Aufgestellt im Auftrag der Stadt Nidderau Stand: 30.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 3 1.1. Lage und

Mehr

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2

Mehr

Utting Lkr. Landsberg a. Lech

Utting Lkr. Landsberg a. Lech Gemeinde Bebauungsplan Utting Lkr. Landsberg a. Lech Am Waldaweg 7. Änderung Im Bereich der Fl.Nr. 2562/3 Planfertiger PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee

Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee GEMEINDE Lütjensee Vertreten durch Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau DATUM 16.01.2018 MASSSTAB 1:1.000 Satzung der Gemeinde Lütjensee über den Bebauungsplan

Mehr

zum Bebauungsplan Nr Gebiet: nördlich Thüringsberg

zum Bebauungsplan Nr Gebiet: nördlich Thüringsberg 1 DIE OBERBÜRGERMEISTERIN Fachdienst Bauordnung und Bauleitplanung ENTSCHEIDUNGSBEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 614 - Gebiet: nördlich Thüringsberg gem. 2a i. V. m. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

STADT GREVENBROICH. Begründung zur 1. vereinfachten Änderung. Bundeshauptstadt der Energie

STADT GREVENBROICH. Begründung zur 1. vereinfachten Änderung. Bundeshauptstadt der Energie GREVENBROICH STADT Bundeshauptstadt der Energie 1. vereinfachte Änderung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. K 25 Entwicklungsbereich Kapellen Teilbereich 1 - Wohn- und Mischgebiet Nord Begründung zur

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Im Vogelsang (8. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Obere Stehbach I (7. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen Begründung August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (1) BauGB 22.8.2014 gemäß 10 (3) BauGB STADT BERGEN LANDKREIS CELLE BEBAUUNGSPLAN

Mehr

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000 Landkreis Ludwigsburg Stadt Bietigheim-Bissingen Gemarkung Bietigheim B E G R Ü N D U N G nach 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung Planbereich 3.3 Der Geltungsbereich

Mehr

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen

Mehr

GEMEINDE BAD WIESSEE

GEMEINDE BAD WIESSEE GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt)

Stadt Köthen (Anhalt) Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2009186/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 30.07.2009 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.:

Mehr

Gemeinde Lohme. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr Schloss Ranzow - Im Vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB. Begründung RAUM.

Gemeinde Lohme. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr Schloss Ranzow - Im Vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB. Begründung RAUM. Gemeinde Lohme 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 - Schloss Ranzow - Im Vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB Begründung Satzungsfassung in Zusammenarbeit mit: INNOVATIVE Zur Pumpstation 1 RAUM P L

Mehr

BEGRÜNDUNG (Entwurf vom )

BEGRÜNDUNG (Entwurf vom ) Markt Lauterhofen Landkreis Neumarkt i.d.opf. 1. Änderung des Bebauungsplans für das Allgemeine Wohngebiet Kapellenäcker BEGRÜNDUNG (Entwurf vom 11.04.2019) Inhaltsverzeichnis Begründung 1. Anlass und

Mehr

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com

Mehr

Gemeinde Offenbach/Queich

Gemeinde Offenbach/Queich Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN OST 11. ÄNDERUNG I M V E R E I N F A C H T E N V E R F A H R E N - BEGRÜNDUNG Satzungsexemplar September 2013 Projekt 841 Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN

Mehr

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße

Mehr

Stadt Sendenhorst. Stadtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 "Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm"

Stadt Sendenhorst. Stadtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm adt Sendenhorst adtteil Sendenhorst Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 "Blockinnenbereich Teigelkamp / Südendamm" Verfahrensstand: Satzung gemäß 10 BauGB Übersichtsplan M. 1 : 5.000 :\Cad\Projekte\Sendenhorst\Innenbereich_Teigelkamp-Südendamm\B-Plan

Mehr

BORNHEIM. Bebauungsplan Steinsteggewanne 3. Änderung nach 13a BauGB TEIL 3. Begründung zur 3. Änderung. Pröll Architekten, Karlsruhe

BORNHEIM. Bebauungsplan Steinsteggewanne 3. Änderung nach 13a BauGB TEIL 3. Begründung zur 3. Änderung. Pröll Architekten, Karlsruhe BORNHEIM Bebauungsplan Steinsteggewanne 3. Änderung nach 13a BauGB TEIL 3 zur 3. Änderung GEMEINDE BORNHEIM Seite - 1 - Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1.0 ANLASS DER PLANUNGSÄNDERUNG 1 2.0

Mehr

Begründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216

Begründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216 Landkreis Verden Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth

Mehr

Gemeinde Gossersweiler-Stein

Gemeinde Gossersweiler-Stein Gemeinde Gossersweiler-Stein Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung gem. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der 1. Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a BauGB i.v.m. 3 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 26.2.2015 STADT BAD SALZDETFURTH OT DETFURTH UND WESSELN BEBAUUNGSPLAN NR. 18A VIENIG

Mehr