Weitere Sonderbeiträge der MdB s/mdep s an Kreise sind deshalb nicht zu erbringen.
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- Herbert Kruse
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1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands -Kurt-Schumacher-Haus Beschluss des Landesvorstands vom Sonderbeiträge von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern an den Landesverband, die Kreise, das August Bebel Institut und die SGK Berlin ( 2 der Finanzordnung) In Ausführung der Finanzordnung wird der Beschluss des Landesvorstandes vom über die Sonderbeiträge von der SPD angehörenden Amtsinhabern, Mandatsträgern sowie ehemaligen Amtsinhabern und Mandatsträgern, die über den satzungsgemäßen Beitrag hinaus entrichtet werden sollen, erneut für die kommende Legislaturperiode beschlossen: I. Sonderbeiträge der Abgeordneten Inhaber/innen politischer Ämter und Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin, des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments, die der SPD Berlin, angehören, leisten zusätzlich zu den satzungsgemäßen Beiträgen nach 1 Abs. 1 und Abs. 2 Finanzordnung monatliche Sonderbeiträge an den Landesverband. Bei den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses wird ein Teil der Sonderbeiträge an den Kreis weitergeleitet, in dem die Abgeordneten als Wahlkreisabgeordnete bzw. über die Bezirksliste gewählt sind. Der Landesvorstand legt folgende Beiträge zugrunde: MdEP EUR 297,00 MdB EUR 297,00 MdA (davon Kreisanteil EUR 128,00) EUR 332,00 Die Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments leisten darüber hinaus einen Sonderbeitrag von jeweils EUR 265,00 monatlich für den Bundestagsund Europawahlkampf an den Landesverband, die dort gesondert verbucht und angespart wird. Er wird auf alle Wahlkreise gleichmäßig verteilt und zu den entsprechenden Wahlkämpfen zur Verfügung gestellt. Weitere Sonderbeiträge der MdB s/mdep s an Kreise sind deshalb nicht zu erbringen. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundestages leisten außerdem noch Beiträge zur politischen Arbeit ihrer Fraktion. Zusätzlich zu den o.g. Sonderbeiträgen leisten folgende Amtsträger weitere Sonderbeiträge: Präsident des Abgeordnetenhauses EUR 205,00 Vizepräsident/in des Abgeordnetenhauses EUR 153,00 1
2 Vorsitzende/r der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses EUR 307,00 Parlamentarische Geschäftsführer/innen EUR 230,00 II. Sonderbeiträge von Mitgliedern des Senats und Staatssekretäre/innen Die Mitglieder des Senats leisten folgende monatliche Sonderbeiträge an den Landesverband: Regierender Bürgermeister/in: EUR 644,00 Bürgermeister/in: EUR 578,00 Senator/Senatorin EUR 537,00 Staatssekretär/-sekretärin EUR 379,00 Für Senatsmitglieder, die zugleich Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion sind, wird wegen Zahlung der halben Diät der Sonderbeitrag um 166,00 abgesenkt. Nach den Regelungen der Finanzordnung sind die Kreise nicht berechtigt, weitere Sonderbeiträge von diesen Mandatsträgern zu fordern. III. Sonderbeiträge der Bezirksamtsmitglieder Die Mitglieder der Bezirksämter leisten einen monatlichen Sonderbeitrag an den Landesverband, der zwischen Kreis und Landesverband hälftig aufgeteilt wird: Bezirksbürgermeister/innen EUR 353,00 stellv. Bezirksbürgermeister/innen EUR 337,00 Bezirksstadträte/innen EUR 317,00 Dieser Sonderbeitrag ist in der vom Landesvorstand beschlossenen Höhe einschließlich des Kreisanteils an den Landesverband zu zahlen, der den Kreisanteil an die jeweiligen Kreise weitergibt. IV. Sonderbeiträge der Bezirksverordneten Die Sonderbeiträge der Bezirksverordneten werden von den Kreisen festgelegt und verbleiben dort. Der Landesvorstand empfiehlt, einen Sonderbeitrag in Höhe von mindestens EUR 77,00 zugrunde zu legen und für Fraktionsvorsitzende das Anderthalbfache Bezirksverordnetenvorsteher/innen das Dreifache Stellv. Bezirksverordnetenvorsteher/innen das Anderthalbfache als Sonderbeitrag festzulegen. 2
3 V. Angestellte der Partei, die zugleich Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion sind, leisten unbeschadet der Regelung nach I. für Abgeordnete eine zusätzliche Sonderabgabe, die im Einzelfall orientiert am Einkommen und der Regelung zu II. vom Landeskassierer/von der Landeskassiererin in im Einvernehmen mit dem GLV festgelegt wird. V.a Mitglieder der SPD in Aufsichts-, Verwaltungs-und Beiräten, die in Wahrnehmung öffentlicher Ämter und Mandate als Mitglieder von Aufsichts-, Verwaltungs-oder Beiräten Tantiemen oder ähnliche Bezüge erhalten, haben von ihren Bruttobezügen 30 Prozent an die Parteigliederungen der entsprechenden Ebene (Land bzw. Bezirk/Kreis) abzuführen. Die Abführung von derartigen Bezügen aufgrund anderer bestehender Regelungen, wie sie z.b. für Gewerkschaftsmitglieder in Aufsichtsräten gelten, ist dabei anzurechnen. Regelung nach 2 (2) Finanzordnung der SPD VI. Abgaben an die gemeinnützige Stiftung Institut für soziale Demokratie (August-Bebel-Institut) -ABI 1. Abgabe von Amts-und Mandatsträgern Alle Mandatsträger der Partei, die in den vorangegangenen Abschnitten genannt werden, sollen zusätzlich einen Förderbeitrag an die Stiftung Institut für soziale Demokratie (August- Bebel-Institut) entrichten. Für diesen Förderbeitrag gelten folgende Richtwerte (jährliche Mindestabgabe) Mitglieder des Senats mind. EUR 409,00 Staatssekretäre u. gleichrangige politische Beamte mind. EUR 307,00 Mitglieder des Europäischen Parlaments mind. EUR 307,00 Mitglieder des Deutschen Bundestages mind. EUR 256,00 Mitglieder des Abgeordnetenhauses mind. EUR 184,00 Mitglieder eines Bezirksamtes mind. EUR 184,00 2. Abgaben der ehemaligen Amts-und Mandatsträger Mit dem Ausscheiden aus einem Amt und Mandat entfällt die Sonderbeitragspflicht an den Landesverband. Statt dessen sollen ehemalige Amts-und Mandatsträger, soweit und solange sie aus ihrem ehemaligen Amt oder Mandat Ruhestandsbezüge beziehen, aus diesen Förderbeiträge an die gemeinnützige Stiftung Institut für soziale Demokratie leisten. 3
4 Für die monatlichen Förderbeiträge gelten folgende Richtwerte: a) ehem. Mitglieder des Abgeordnetenhauses mind. EUR 20,00 ehem. Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments mind. EUR 41,00 b) ehem. Bezirksstadträte/innen mind. EUR 51,00 ehem. stellv. Bezirksbürgermeister/innen mind. EUR 56,00 ehem. Bezirksbürgermeister/innen mind. EUR 61,00 c) ehem. Senatsdirektoren/innen und ehem. Staatssekretäre/innen mind. EUR 77,00 ehem. Senatoren/innen mind. EUR 102,00 ehem. Regierender Bürgermeister mind. EUR 128,00 Bei der Festlegung der Richtsätze zu b) und c) ist vom Bezug von Ruhestandsbezügen in Höhe von 50 v.h. der Aktivbezüge ausgegangen worden. 3. SPD-Mitglieder in sonstigen Spitzenstellungen SPD-Mitglieder in Spitzenstellungen, z.b. der Verwaltung, der Wirtschaft, der Gemeinwirtschaft und von Verbänden und Organisationen, die von Regelungen unter I. bis III. nicht erfasst sind, werden aufgefordert, einen angemessenen monatlichen Förderbeitrag an das ABI zu leisten. Entsprechendes gilt für Empfänger von Alters-oder Ruhegeldern aus solchen Spitzenstellungen. VII. Mitgliedschaft in der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK Berlin) 1. Mandatsträger der SPD: Mitglieder des Senats, Staatssekretäre und gleichrangige politische Beamte, Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, des Abgeordnetenhauses, der Bezirksämter, der BVV / Bürgerdeputierte, sollen die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK Berlin) in Berlin durch ihre Mitgliedschaft unterstützen. Die SGK Berlin berät alle sozialdemokratischen Mandatsträger, u. a. die sozialdemokratischen Fraktionen in den BVV en, arbeitet eng mit der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus zusammen und hat eine koordinierende Funktion auf kommunaler Ebene -zwischen den Bezirken und zur Landesebene. Der Regelbeitrag beträgt 4,00 Euro für BVV / Bürgerdeputierte und 8,00 Euro für Senats-und Bezirksamtsmitglieder, Abgeordnete Europarlament / Bundestag / Abgeordnete 4
5 VIII. Die Sonderbeiträge sollen bei der Erhöhung der Bezüge angemessen angepasst werden. Das für das Finanzwesen jeweils zuständige Vorstandsmitglied unterrichtet den Vorstand gemäß 11 der Finanzordnung über die tatsächlich eingegangenen Zahlungen der von dieser Regelung betroffenen SPD-Mitglieder. 5
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