Auf den Spuren der "letzten Hexe" Anna Göldi - Der Fall - Die Presseberichte

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1 Lizentiatsarbeit der Philosophischen Fakultät I der Universität Zürich Auf den Spuren der "letzten Hexe" Anna Göldi - Der Fall - Die Presseberichte Darstellung des Göldi-Handels und seiner publizistischen Verarbeitung im 18. Jahrhundert Prof. Dr. Rudolf Schenda Volkskundliches Seminar Abteilung Europäische Volksliteralur Im Januar 1996 Elisabeth Korrodi-Aebli

2 Inhaltsverzeichnis Kapitel Seite Vorwort 1 1. Einleitung Wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Göldi-Handel Literarische und filmische Auseinandersetzung mit dem Göldi-Handel 8 2. Der geschichtliche Rahmen Zur Autklärung Die Aufklärung in der Schweiz Die Zensur Die AUfklärung im Glarnerland Das Ende der Hexenverfoigungen Der Fall "Anna Göldl" Biografische Angaben Der Prozess Die Prozessakten Chronologie des Prozesses Die verschwundenen Originalakten. Mögliche Interessen an einer Verheimlichung Nadelspeien. "gichterische Zuckungen" und mögliche Kinderfantasien Wllhelm Ludwig Wekhrlln und Heinrich Ludewig Lehmann, die beiden Hauptakteure der öffentlichen Diskussion Ober den Göldi-Handel Wilhelm Ludwig Wekhrlin Biografische Angaben 48 4,1.2 W. L. Wekhr1in und das Glamer Gericht Heinrich Ludewig (Ludwig) Lehmann, auch Lehmann von Detershagen Biografische Angaben Freundschaftliche und vertrauliche Briefe, den so genannten und sehr berochtigten Hexen-Handel zu Glarus belretlend. 1. und 2. Heft H. L. lehmann und das Glamer Gerichi 68

3 5. Pressereaktionen Im deutschen Sprachraum In der von 1782 bis 1798 Zeit ' ' Reaktionen aus der Zeit vor der Vollstreckung des Todesurteils 72 öffentliche Reaktionen vom Juli 1782 an 79 Kirchenbote, Juli und August 1762, viertes Stück 80 Chronologen, X. Band, 11. Stück Reichs Post Reutet vom Sonnabend, 4. Januar 1763, Nt Er1anger Real-Zeitung auf das Jahr 1783, Nt Haarlemse Courant vom 14. Januar Stats-Anzeigen, 2. Band. Heft 5 - B (-1783) 93 Bunzlauische Monatsschrift zum Nutzen und Vergnügen Sirasburgische Gelehrte Nachrichten. Januar bis März Berlinische Monatsschrift. Januar bis Junius GöUingische Anzeigen von gelehrten Sachen. 19. Juli L'Esprit des Joumeaux, Iranc;:ois el etrangers. Sept Bericht von dem Hexen Process in Glarus Der Teutsche Merkur vom Jahre Reaktionen in medizinischen Zeitschriften im Jahr Medicinische Bibliothek. Ersten Bandes zweytes Slück 106 Gazene de Sante. Zweyter Jahrgang.Erstes und zweytes Stück 108 Nauas Magazin für Aerzte. Fünften Bandes sechstes Stück 109 Publikationen über den Handei zwischen 1784 und Inserat in den Nouvelles des divers Endroits. 20. Dez Das graue Ungeheur. Erster und zweiter Band Sriele Ober die Schweiz. Erster Thei! Ällere und neuere Beiträge zur Geschichte der Gebräuche und Sitten der Kunst und der Natur Tableaux lopographiques de la Suisse Bibliothek der Schweizer Geschichte. Sechster Thei! Satirische Skizzen Korrespondenz der Helligen aus dem Mittelaher Tascherbud1 tür Aufklärer und Nichtaulklärer Briefe eines reisenden Dänen Cbef die Sd1weiz und die SChweizer und Notizen zur Glamer Geschichte Fortsetzung der Glarnerchronlk

4 6. Ergebnisse, Zusammenfassung und Schlussgedanken Ergebnisse Zusammenfassung Schlussgedanken Bibliografie 127

5 Vorwort 1 In der vorliegenden Arbeit befasse ich mich mit einem Thema, das in jüngster Zeit einen hohen Ak1ualitätsgrad erreicht hat. Es ist dies die Geschichte der Anna Göldi, die 1782 als letzte Hexe der Schweiz in Glarus enthauptet wurde. Eveline Hasler, die den Fall 1985 mit ihrem Roman populär machte, nannte sie Anna GÖldin. Das "n" am Schluss des Namens ist als eine in der Mundart gebräuchliche weibliche Form des Namens Göldi anzusehen. In den Prozessak1en wird von der Göldin oder Göldinn gesprochen; in derselben, eher abschätzigen Art sprechen wir auch heute von der "Müllerin" oder" Meierin". In den Tauf- und Ehebüchern der Gemeinde Senn wald heisst der Familienname aber eindeutig GOldi. Das Hauptgewicht dieser Arbeit liegt allerdings weder auf der Lebensgeschichte dieser Frau, noch auf dem Prozessverlauf gegen sie, sondern auf der Spiegelung dieses Falles in der deutschsprachigen Presse von 1782 bis Im ersten Kapitel werden verschiedene Bearbeitungen dieses Falles in Literatur und Publizistik des neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts besprochen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann dabei allerdings nicht erhoben werden. Das zweite Kapitel gibt einen kurzen Einblick in die Diskussion über die Aufkiärung im Allgemeinen. Die gesellschaftspolitische Situation der Schweiz und schliesslich diejenige des Kantons Glarus, dem Schauplatz des Prozesses, stehen dabei im Vordergrund. Das drifte Kapitel beschäftigt sich mit den Biografien der in den Prozess involvierten Personen, wobei die Erforschung des Lebenslaufes der Anna Göldi und die chronologische Schilderung des Prozesses den grössten Platz einnehmen. Anna Göldi war eine Dienstmagd, die 1782 unglücklicherweise als eine "Verderberin" hingerichtet wurde. Auf Grund dieses Gerichtsurteils tauchte erstmals der Begriff "Justizmord" auf. Die Suche nach den Lebensdaten der Anna Göldi ist ein spannendes "Zusammensetzspiel" geworden. Bei meiner Recherchierarbeit bin ich auf Michael Berger aus Haag aufmerksam gemacht worden. Er studiert zurzeit Chemie am Technikum in Winterthur. Seit zehn Jahren erforscht er systematisch die Geschichte seiner Heimatgemeinde Sennwald. Seine Forschungsarbeit findet im St. Galler Staatsarchiv grosse Anerkennung. Auf Grund seiner Nachforschungen hat sich herausgestellt. dass Anna Göidi tatsächlich drei und nicht wie bis anhin angenommen, nur zwei Kinder geboren hat. Die Tauf und Familienbücher der

6 2 Gemeinden Sax und Sennwald sind im Staatsarchiv des Kantons St. Gallen auf Mikrofichen archiviert. Ebenfalls wertvolle Angaben kommen von Josef Müller, Alt-Bibliothekar der Landesbibliothek Glarus. Er stellte einen Stammbaum der Familie Tschudi (Dienstherrschaft der Anna Göldi) zusammen. Neben der Familie Tschudi hat er auch die verwandtschaftlichen Verhältnisse der anderen am Prozess beteiligten Familien dargestellt. Der psychologische Aspekt wird am Schluss des dritten Kapitels kurz behandelt. Eine grössere Ausführlichkeit würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Die Biografien der beiden wichtigsten zeitgenössischen Publizisten leiten im vierten Kapitel die zweite Hälfte dieser Arbeit ein. Als Grundlage für die nachfolgende Besprechung der zwischen 1782 und 1798 erschienenen Publikationen zum Göldi-Handel wird anschliessend an die Biografien die für diesen Handel wichtigste zeitgenössische Schrift behandelt. Bei der chronologisch geordneten Bearbeitung der zwischen 1782 und 1798 erschienenen Zeitschriftenartikel zum Thema im fünften Kapitel ist die Problematik der Inlormationsverarbeitung, aber auch diejenige der Inlormationswiedergabe von Bedeutung. Eine kurze Zusammenfassung und ein paar grundlegende Gedanken zum Thema Hexenverfolgung schliessen im letzten Kapitel diese Arbeit ab. Danken möchte ich Rudolf Schenda für seine Ermunterung, mich in diese grosse Arbeit zu stürzen und für die Möglichkeit, seine Sammlung benützen zu dürfen. Speziell richte ich meinen Dank an Michael Berger, der mir bei der Suche nach Lebensdaten wertvolle Hilfe leistete. Josef Müller, Albert Diener und Hans Laupper, die mir im Archiv des Landes Glarus ihre Hilfe anboten, danke ich herzlich. Danken möchte ich den Archivarinnen, die ich in der Schweiz, in Frankreich und in Deutschland anschrieb, für ihre wichtigen Antwortbriefe. Dies betrifft vor allem die Archivarinnen der Stadt und des Landes Magdeburg. In meinen Dank einschliessen möchte ich auch Anne-Katharina Weilenmann, die die Fernleihe der Stadtbibliothek Schaffhausen betreut. Meinem Mann gilt ein herzliches Dankeschön für die Korrei<turarbeit.

7 1. Einleitung 3 Seit dem Erscheinen von Eveline Haslers Roman, "Anna GÖldin. Letzte Hexe", im Jahre 1985, ist die Lebensgeschichte der Anna Göldi, bei ihr Göidin genannt, einem grossen Publikum bekannt. 1 Die Hinrichtung der "letzten Hexe" in Glarus erregte aber immer wieder die Gemüter der Menschen, die sich mit solchen Ungerechtigkeiten in der Rechtssprechung befassten. Die Beiträge, die sich mit der dem Problem des Göldi-Prozesses auseinandersetzen, sind zahlreich. Die öffentliche Diskussion, die im 18. Jahrhundert gleich nach dem Todesurteil einsetzte, wird im vierten und fünften Kapitel ausführlich behandelt. Aus diesen publizistischen Reaktionen heraus entwickelte sich ein bis in die Gegenwart hinein geführter Diskurs über den GÖldi-Handel. 1.1 Wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Göldl-Handel Am Anfang des 19. Jahrhunderts war das öffentliche interesse an diesem Fall nicht sehr gross. Im Sommer 1836 gab der Schriftsteller Heinrich Hössli in Glarus sein Buch "Eros. - Die Männerliebe der Griechen; [...]" im Eigenverlag heraus. Im ersten Abschnift "Hexenprozess- und Glauben, Pfaffen und Teufel" hält er sich über die Sinnlosigkeit der Hexenverfolgung auf, die bis vor kurzem in Europa gewütet hatte. Er geisseit die Dummheit der Richter, die sich zu solchen Verurteilungen hinreissen liessen. Im ganzen Abschnitt erwähnt er den Göldi-Handei nicht einmal andeutungsweise. Einzig auf der letzten Seite dieses ersten Abschnittes gibt er seine Absicht preis: Es würde unmöglich. oder doch gewiss unsäglich viel schwieriger sein, eine so entsetzliche Erscheinung und Wahrheit. wie die ist, die ich nun hier, unter dem Opfer jeder Selbslberücksichtigung, darzustellen wage, sowohl salbst zu glauben, als andere davon zu Oberzeugen, wenn ich nicht in diesem Kapitel auf Ähnliches. das unsere Vore"em in den nämlichen Gebäuden, die wir jetzt noch benutzen und besitzen, erlitten und verobt haben, weisen könnle.2 Der wichtigste Beitrag zum Göldi-Handel entstand anfangs der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Er stammt vom Landammann und späteren Bundespräsidenten Dr. Joachim Heer. Dieser stellte den ganzen Göldi-Handel, wie dieser Gerichtsfall genannt wird, "nach den Akten" zusammen und präsentierte seine Arbeit als Referat am sechsten Juni 1863 an der Frühlingsversammlung des historischen 1 E. Hasler: Anna GÖldin H. Hössli: Eros, 1836, 30.

8 Vereins des Kantons Glarus. 4 An den Vortrag des Herrn Dr. Heer, [...], knopme sich eine freie Diskussion, in der an der Hand erhaltener MinheHungen von Zeitgenossen der eine oder andere Punkt ergänzt wurde.3 Veröffentlicht wurde diese grosse Arbeit 1865 im ersten Heft des"jahrbuchs des historischen Vereins des Kantons Glarus". Dank der sorgfältigen Arbeitsweise wurde dieses Referat zur Hauptquelle für alle nachfolgenden Beiträge im 19. und 20. Jahrhundert. Auffallend ist, dass bis zur Veröffentlichung des Berichts von Joachim Heer der Prozess in der literatur oder in den Zeitungen im 19. Jahrhundert kaum erwähnt wurde. Durch diese Darstellung wurde das Interesse am Göldi-Handel wieder geweckt gab der Schriftsteller und Unternehmer Karl Löftler in zweiter Auflage das Buch "Die Opfer mangelhafter Justiz" heraus. Auf nahezu hundert Seiten wird der Göldi-Prozess ausschweifend, von der Wirklichkeit oft abweichend, dargestellt, obschon Löffler behauptete, die Gerichtsakten wörtlich wiedergegeben zu haben. Am Schluss seiner Abhandlung steht die Anmerkung, die Arbeit von Joachim Heer zu kennen. 4 Der Rechtshistoriker Eduard Osenbrüggen erwähnte 1867 im "Deutschen Museum" den GÖldi-Handel erschien in seinen "Studien zur deutschen und schweizerischen Rechtsgeschichte" ein Artikel über den letzten Hexenprozess. Darin schildert er den Prozessverlauf, wie er ihn aus J. Heers Bericht kennengelernt hat und kritisiert vor allem die Nachlässigkeit der Glarner Richter, sich nicht genügend mit der Möglichkeit des Betrugs auseinandergesetzt zu haben. 6 Ebenfalls ein Zeitgenosse von Joachim Heer war der deutsche Kulturhistoriker Johannes Scherr, der in Winterthur lebte und an der ETH lehrte. Er vertasste 1874 einen Essay über den GÖldi-Handel. Er beinhaltet eine grosse Anklage gegen die Borniertheit des evangelischen Gerichts in Glarus wurde der Artikel, zusammen mit anderen politischen Essays, in Berlin neu herausgegeben.7ln einer Fussnote zu Beginn seines Essays schreibt Johannes Scherr, bis zum Erscheinen des Berichts von Joachim Heer seien H. L. Lehmanns freundschaftliche und 3 J. Heer: Der Kriminalprozess der Aona GOldi,' K. LOfller: Aona GÖldi. Zauberei, 1664, E. Osenbrüggen: Der letzte Hexenprozess. In: Deutsches Museum, 1867, Oers.: Studien zur [...] Rechtsgeschichte, 1868, J, Scherr: Menschliche Tragikomödie,

9 5 vertraulichen Briefe, die 1783 erschienen, die Hauptquelle für Berichterstattungen über den Göldi-Handel gewesen. Ergänzend kann heute gesagt werden, dass bis heute die Arbeit von Joachim Heer die wichtigste geblieben ist. In den schweizerischen Ze~schriften konnte erst im 19. Jahrhundert über den GÖldi-Handel geschrieben werden. Durch die Distanz zum Ereignis, und vor allem durch den Wegfall oder mindestens die Lockerung der Zensur, von der im Kapitel zwei noch zu sprechen sein wird, war es möglich, diesem eher unvorteilhaften Urteilsspruch einer schweizerischen Obrigkeit eine unterhaltende Seite abzugewinnen. In der "Chronologischen Übersicht der merkwürdigsten Begebenheiten im Lande Glarus". die 1873 erschien, wird der Handel mit den Worten "Anna Göldi wird als Hexe enthauptet" kurz erwähnt.. In der "Bibliografie der schweizerischen Landeskunde" werden fünf schweizerische Zeitschriften und Kalender aufgeführt, die zwischen 1872 und 1892 über den Fall berichteten wurde, in der Neubearbeitung "Soldan's Geschichte der Hexenprozesse" durch Heinrich Heppe, der Göldi-Handel als der letzte Hexenprozess in der Schweiz auf Grund der Darstellungen H. L. Lehmanns beschrieben. (Die letzte Hexenverbrennung in Europa geschah im Jahre 1793 in Polen.)10 Als "Dramatisches Kulturbild aus dem vorigen Jahrhundert" liegt die Bearbeitung des letzten Hexenprozesses in der Schweiz von Arnold Diethelm vor, die 1892 in Lachen und 1901 in Aarau erschien." Joachim Hefti hat 1913 in seiner Dissertation Ober die Geschichte des Kantons Glarus von 1770 bis 1798 im Kapitel "Charakter, Sitten und Gebräuche der Glarner" den Göldi-Prozess beschrieben." Den Prozess kurz gestreift haben die Geschichtsschreiber OIto Bartel und Adolf Jenny in ihrer "Glarner Geschichte in Daten", die 1926 erschien erwähnte Max Braunschweig den GÖldi-Handel in seinem Werk 'Schicksale vor den Schranken. Berühmte Kriminalprozesse aus vier Jahrhunderten-. 14 Guido Bader ging in seiner Dissertation "Die Hexenprozesse in der Schweiz", 8 B. Müller: Chronologische Übersicht. 1873, F. Heinemann: Bibliographie der schweizerischen Landeskunde, V5, H. Heppe: Soldan's Geschichte der Hexenprozesse,le80, , 1 A. Dielhelm: Die letzte Hexe u. 1901, 50 S. 12 J. Hefti: Geschichte des Kantons Glarus, O. Bartel u. A. Jenny: Glamergeschichte in Oaleo, M. Braunschweig: Schicksale vor den Schranken,

10 6 die 1945 gedruckt wurde, auch auf den Göldi-Handel ein. 15 Er hielt sich vor allem an die Berichte von Max Braunschweig von 1943 und Eduard Osenbrüggen aus dem Jahre Ein Detail zum Thema Verfälschung von Quellen oder Berichterstattungen aus zweiter Hand möchte ich kurz erwähnen. Joachim Heer, der 1865 für seinen Bericht im "Jahrbuch des historischen Vereins des Kantons Glarus" vor allem die noch vorhandenen Kopien der Prozessakten und die Ratsprotokolle als Quellenmaterial verwendete, hält fest, dass das Mädchen Anne Miggeli bis zum 13. Dezember 1781 bis zu 100 Stecknadeln ausgespien hatte. Eduard Osenbrüggen hat 1868 diese Aussage etwas anders formuliert. Bei Guido Bader heisst es bereits, an gegangen.i. einem Tag seien über 100 Stecknadeln von dem Kind 1963 erschien von Kurt Baschwitz, einem Professor für Zeitungswissenschaft und Massenpsychologie, ein Buch über Hexen und Hexenprozesse. Seine Darstellung des Göldi-Handels zeigt allerdings, dass er sich über den Fall nur mangelhaft informiert hat. Er liefert jedoch sehr wichtige Ansätze für das bessere Verständnis des Phänomens "Massenwahn", auf welches ich weiter hinten noch eingehen werde. 17 Eine weitere Quelle für meine Arbeit ist der Artikel "Der Anna Göldi-Prozess im Urteil der Zeitgenossen" von Dr. Jakob Winteler. Es handelt sich um einen Sonderabdruck der Neuen Glarner Zeitung, der 1951 veröffentlicht wurde. Jakob Winteler fasst darin alle ihm zugänglichen Artikel und Berichte des 18. Jahrhunderts über den Göldi-Handel zusammen, wobei er seine Quellen nicht immer mit der wünschenswerten Genauigkeit nachweist. 18 Weiter hat Jakob Winteler in seiner "Geschichte des Landes Glarus" 1954 und in der "Geschichte eines ländlichen Hauptortes" 1961 dem GÖldi-Handel je einen Abschnitt gewidmet. Im Jahr 1965 erschien vom Basler Psychiater Carl Haffter ein Artikel über das Problem "Kinder als Zeugen von Hexenprozessen". Er bearbeitete darin die gut dokumentierten Geschichten der beiden Hexen-Prozesse aus dem Kanton Glarus. Der bekanntere ist der Göldi-Handel von Im Gegensatz dazu stand sieben Jahre später der zweite Prozess. Es handelte sich damals um die gleiche Anklage 15 G. Bader: Die Hexenprozesse in der Schweiz, 1945, l6g. Bader: Die Hexenprozesse, 1945,123; E. Osenbrüggen: Studien zur [... ] Rechtsgeschichte, ; J. Heer: Der Kriminalprozess der Anna Göldi, 1865, K. Baschwitz: Hexen und Hexenprozesse,1963, J, Winteler: Der Anna GÖldi Prozess,1951, 5 27; dars.: Geschichte des Landes Glarus, 1954, ; dars.: GJarus. Geschichte eines ländlichen Hauptortes, 1961,

11 7 wie beim GÖldi-Handel. Ein Knabe spie Stecknadeln, und eine Aussenseiterin wurde verdächtigt, ihn verhext zu haben, Im Vergleich mit dem Göldi-Handel reagierte in diesem Fall die Glarner Obrigkeit weit vernünftiger. Sie beschloss, den Knaben zu isolieren, Seine hysterischen Zustände und die Simulation des Nadelspeiens hörten sofort auf, Beim Betrachten dieser beiden Geschichten, so Halfter, sei ihm klar: [... ). dass es sich bei beiclen Kindern um hysterische Zustände handelte, verbunden mit einer groben Simulation des Nadelspeiens. Beide Fälle werden durch rein psychotherapeutische Prozeduren prompt geheilt. 1m Göldihandel können wir auch die psychologische Motivierung der kindlichen Reaktionen einigermassen durchschauen: es dürfte sich um den Racheakt eines etwas beschränkten Kindes handeln, das mit der blinden Parfeinahme seiner Eltern rechnen kann und diese auch geschickt dazu ausnutzt, um die verhasste Dienstmagd zu entlemen. 19 Peter NolI, der durch sein Buch über das Sterben bekannte Rechtswissenschaftier, befasste sich im Jahre 1971 in den drei ersten Nummern des "Schweizerischen Becbachters" mit dem Thema "Vom Justizirrtum zum Justizverbrechen", In dieser Abhandlung zeigt er die grossen Mängel in der Prozessführung des Göldi-Handels auf, Er weist aber auch darauf hin, dass dieser Prozess positive Auswirkungen auf die Gestaltung des zukünftigen Strafrechts hatte, elwähnte Manfred Hammes den Prozess am Schluss seines Buches "Hexenwahn und Hexenprozesse", Er braucht ihn als Beweis für das Umdenken, das in Westeuropa in bezug auf Hexenglauben stattfand, getrauten sich doch die Glarner auf Grund des öffentlichen Druckes nicht mehr, ihre Angeklagte als Hexe zum T ode zu verurteilen, sondern als Vergifterin. 21 Im Rahmen einer kurzen Seminararbeit an einem nicht genannten Lehrerseminar schilderte Ciaudia Caflisch im Jahre 1978 den GÖldi-Prozess, schrieb Berta Rahm in "Pionierinnen und Pioniere" einen Artikel über Anna Göldi, der insofern wichtig ist, weil hier zum ersten Mal der Göldi-Handel vom Gesichtspunkt der Frau aus betrachtet wird,23 Richard Aebi erwähnte den Prozess in der 1983 erschienenen "Heimatkunde Sennwald", Obwohl er als Quellen die Erstausgabe des Romans "Anna GÖldin. 19 C. Haffter; Kinder als Zeugen,1965, P. NolI: Vom Justizirrtum zum Juslizverbrechen. In: Der schweizerische Beobachter, Nr u. 3, 1971,16 1B,30 40u M. Hammes: Hexenwahn und Hexenprozesse,1977, C. Callisch: Der Anna Göldi Prozess in Glarus, 1978, 6 S. 23 B. Rahm: Anna Göldi,1979, 20 S.

12 8 Letzte Hexe" von Eveline Hasler (1982) und den Dokumentarroman "Anna Göldi" von Kaspar Freuler (1945) angibt, ist seine kurze Darstellung des Falles sehr ungenau, bezeichnet er doch das Todesjahr mit 1778 anstatl mit Sein kurzer Artikel bringt aber etwas Wichtiges ins Spiel. Er stellt sich namlich die Frage, warum sich damals die Gemeinde Sennwald nicht für ihre Bürgerin Anna Göldi eingesetzt habe. Der Grund, meint er, liege vermutlich darin, dass Anna Göldi einer Hilfe nicht würdig gewesen sei, weil sie, als sie als junge Frau in Sennwald arbeitete, wegen Kindsmord verurteill worden war.2' Einen juristischen Beitrag lieferte im Jahre 1987 Hardy Landolt, damals Jus Student, ais Seminararbeit "Der letzte Hexenprozess in der Schweiz".25 Er legt dem Leser am Schluss seiner Arbeit eine reichhaltige Bibliografie vor erschien im C. H. Beck-Verlag die zweite Auflage der "Hexenjagd. Die Geschichte der Hexenverfoigungen in Europa" des amerikanischen Historikers Brian P. Levack in der deutschen Übersetzung von Ursula Scholz. In einem Satz wird erwahnt, der Göldi-Handel sei der letzte legale Hexenprozess in Europa gewesen.26 Ebenfalls im Jahr 1995 bringt Dieter Richter das Phanomen des Nadelschluckens in Zusammenhang mit der Geschichte der Anna GÖldi.27 Gegen Ende des Jahres 1995 gab der Weltwoche-ABC-Verlag in Zürich "Hexenbrande", eine Schweizergeschichte des Teufelswahns, von Franz Rueb heraus. Darin wird der Göldi-Handel aus den Jahren 1781/82 zusammen mit einer Hexenverfolgung aus dem Allgau, die im Jahre 1775 stattfand, erwahnt. Franz Rueb hat sich auf die schon bekannten Quellen abgestützt2 1.2 Literarische und filmische Auseinandersetzung mit dem Göldl" Handel Im literarischen Bereich gab es in unserem Jahrhundert ausser dem eingangs erwahnten Roman von Evelin Hasler noch weitere Bearbeitungen kam im Verlag der Büchergilde Gutenberg der Dokumentarroman "Anna Göldi" von Kaspar Freuler, Lehrer in Glarus, heraus. In diesem 400 Seiten langen Roman wird die Lebensgeschichte der Anna Göldi stark ausgeschmückt erzahlt. Dieser Roman ist ganz im Zeitgeist der fünfziger Jahre aus der Sicht eines Mannes 24 A. Aebi: Heimalkunde 8ennwald. 1983, H. Landoll: Der letz1e Hexenprozess in der Schweiz,19B?, 50 S. 26 B. P. Levack: Hexenjagd, D. Richter: Die Geschichle vom Nadelschluckerkind F. Rueb: Hexenbrände. 1995,

13 9 geschrieben worden. Es gibt für ihn nur die Möglichkeit, Anna Göldi ais allerdings sehr sympathische Veriührerin darzustellen. Von diesem Standpunkt aus lässt sich der Schlussatz des Romans erklären: Weib, du hast viel gesündigt, darum wird dir viel vergeben veröffentlichte Kaspar Freuler ein Schauspiel, das er nach seinem Roman geschrieben hatte. Im Jahre 1971 wurde es als Hörspiel, unter der Regie von Walter Wefel, am Radio Beromünster gesendet. Dieses Schauspiel diente Martin Derungs vom Städtebundtheater Biel Solothurn als Vorlage für seine Oper "Anna GOldi", die im März 1991 im Bieler Stadttheater uraufgeführt wurde. Es ist erstaunlich, dass dafür die aus heutiger Sicht eher frauenfeindliche Bearbeitung von Kaspar Freuler als Vorlage diente, hätte doch diejenige von Eveline Hasler eine frauengerechtere Grundlage geboten. 3o Eine eindrückliche Umsetzung der Lebensgeschichte von Anna GOldi gelang Gertrud Pinkus mit der Veriilmung von Eveline Haslers Roman Anna GOldin. Letzte Hexe". Dieser Film wurde von der Columbus Film AG Zürich im November 1991 erstmals in den Kinos gezeigt. Gunhilde Kübler bescheinigt in ihrer Besprechung in der NZZ dem Film eine Aussagekraft, die nicht anklagt, sondern zeigt, wie das verhängnisvolle Zusammenwirken vieler einzelner Gegebenheiten zum Todesurteil geführt hatte,31 Rea Brändle bezeichnet 1991 in ihrer Filmbesprechung im Tages-Anzeiger den Film als gelungenes Zeitgemälde für die in der damaligen Zeit augenfällige Diskrepanz zwischen Fortschrittsgläubigkeit und alter Denkweise.32 Das Leben der Anna GOldi beschäftigte nicht nur Schriftstellerinnen, Filmemacherinnen und HOrspielautorlnnen. (Ein Fernsehfilmprojekt, zu dem Stanislav Bor dramaturgische Oberlegungen angestellt hatte, wurde nicht verwi rklicht.)33 Durch die literarischen Bearbeitungen angeregt, entstanden weitere Zeitungsund Zeitschriftenberichte, denen ich in meiner Arbeit nicht nachgehen werde. 29 K. Freuler: Anna Göldi,1945, E. Korrodi: Aona Göldi, 1991, Neue Zürcher Zeitung vom 29. November 1991, Tages.Anzeiger vom 30. November 1991, SI. Bor: Dramalurglsche Überlegungen, 1977.

14 2. Der geschichtliche Rahmen 10 Wenn man die Geschichte der Hexenverfolgung betrachtet, ist es verwunderlich, dass gerade dieser für die Schweiz letzte Prozess in Europa so hohe Wellen warf. Zudem ereignete er sich in einem eher abgelegenen Bergtal. FOhrt man sich vor Augen, dass dieser Prozess im letz1en Viertel des 18. Jahrhunderts stattgefunden hat, einem Jahrhundert, das geprägt war von der Diskrepanz zwischen aufgeklärtem Denken einerseits und frohneuzeitlichen, abergläubischen Lebensund alten, starren Staatsformen andererseits, so ist es nicht allzu aussergewönlich, dass der Göldi-Handel ein so grosses Echo hervorrief. Für das Glarnerland zur damaligen Zeit treffen diese Gegebenheiten in hohem Masse zu. Hätte es in diesem Tal keine "aufgeklärten" Menschen gegeben, die dem Prozess kritisch gegenüber standen, wäre es für die damalige Obrigkeit einfacher gewesen, die Leute zum Schweigen zu bringen. 2.1 Zur AUfklärung Der Göldi-Handel fiel in Deutschland in die Spätzeit der grossen Diskussionen zum Thema "Was ist Aufklärung?". Aobert Hinske schreibt in seinem gleichnamigen Buch: Freilich vereinigt auch die A!-!fklärung, als historische Bewegung des 18. Jahrhunderts verstanden, ganz verschiedene und gegenläufige Tendenzen in sich. Das gill nicht nur tor die grossen Unterschiede zwischen der französischen, der englischen und der deutschen Aufklärung. Auch innerhalb der deutschen Aufklärung selber werden die härtesten Gegensätze ausgetragen.34 Und: Dabei handeil es sich nicht um wlilkurtiche, beliebig austauschbare Spielregeln, um Gebole der Konventionen oder der Höflichkeit, sondern um notwendige Bedingungen, die aus der Rellexion aul die Vemunft selber gewonnen werden. Denn der Gedanke der 'Aufklärung' setzt, historisch wie sachlich gesehen, die Idee einer 'allgemeinen Menschenvemunlt' voraus, die aul die verschiedenen Subjekte verteilt ist. [...} Der Prozess der Aulklärung ist der Prozess der Freisetzung der Vemunft, die endliche Vereinigung der partikulären Wahrheiten zur einen und ungeteitlen Wahrheit.35 Der Philosophieprofesscr Gerhard Funke befasste sich 1972 mit der Frage, ob "Aufklärung" mit "Moralischer Haltung" zu tun habe. Er gibt zu bedenken. dass 34 N. Hinske u. M. Albrecht: Was ist Aufklärung?, 1977, Vorwort XV. 35 Ebenda, 19n, Vorwol1 XVIII - XIX.

15 11 AUfklärung eigentlich ein Prozess ist, der auch in jedem einzelnen stattfindet, nämlich: (...}. sich seines Verstandes ohne die Leitung eines andem zu bedienen und diese Haltung beizubehalten, (...].36 Diese Menschenvernunft, so der Gedanke des deutschen Kulturphilosophen Johann Gottfried Herder, sei nicht einfach gegeben, sondern werde durch Erziehung und Bildung erlangt. Humanität sei die Lebenshaltung, die durch Aufkiärung erreicht werde, indem der Mensch durch Erziehung und Bildung zu einer glücklichen Lebensform, zu einer Verleinerung der Sitten und der Triebe und zur Vernunft und Freiheit geführt werde.37 Die Aufgabe des aufgeklärten Menschen sei, durch die "perlekte" Bildung, das heisst, die Gaben der Natur richtig zu nutzen und zu formen, das hohe Ziel der Humanität zu erreichen. Dies alles komme jedoch nur in der Gemeinschaft zum Tragen. Durch die bewusst gewordene Vernunft, entstehe die Verpflichtung, sie in der Gemeinschaft einzusetzen. 38 Der Religionswissenschaftier Hans Joachim Schoeps formuliert im Jahre 1972 das Programm der AUfklärung in seinem Aufsatz "Philosophie und Religion der Aufklärung" folgendermassen: Das Programm der Aufklärung war die Entzauberung der Wetl. Sie wollte die Mythen auflösen und Einbildung durch Wissen ersetzen. Ihr aal war es, die Menschen von der Furcht zu befreien und sie als Herren der Erde einzusetzen.39 Diese Geisteshaltung fördere auch das naturwissenschaftliche Denken. Wissenschaftlich arbeiten, beobachten, durch rationales Denken erklären und verknüpfen, stelle sich oft in den Widerspruch zur lange noch geltenden orthodoxen Dogmatik sowohl der protestantischen als auch der katholischen Kirche. Schoeps meint im seiben Aufsatz, die AUfklärung habe sich nicht nur auf die natürliche Weltbetrachtung beschränkt, sondern habe auch die Welt des Geistes und der religiösen Symbole auf eine rationale Ebene gebracht und somit zwangsläufig eine Säkularisierung ausgeiöst. Der einzelne Mensch habe ein 36 G. Funke: Aufklärung, 1972, Ebenda, Ebenda, H J. Schoeps: Philosophie und Religion der Aufklärung, 1972, 104.

16 12 Recht auf Individualität, er besitze die Vernunft, die sein Denken leite, die Ihn aber verpflichte zum Wohl der Gemeinschaft zu handein. Diese Geisteshaltung wirkte sich auch auf die ökonomischen Verhältnisse positiv aus. NIchf mehr jeder Misserfolg Im Landbau war eine Strafe Gottes. Durch die Möglichkeit des HInterfragens, des Beobachtes und des vermehrten Wissens, der besseren Bildung der Bevölkerung, und natürlich durch die fortschreitenden naturwissenschaftlichen Erkenntnisse war es möglich geworden, die Produktionsverfahren zu verbessern. Dass in dieser Zeit der Hexenglauben bei den aufgeklärten Menschen keinen Platz mehr hatte, Ist naheliegend. In Preussen wurden die Hexen- und Zaubereiprozesse einem zentralen Gericht und somit objektiveren Richtern zur Beurteilung übergeben, was zur Folge hatte, dass die Anklagen verstummten. Die Begriffe Hexerei und Zauberei verschwanden allerdings auch hier erst anfangs des 19. Jahrhunderts aus den Strafgesetzbüchern.40 Norbert HInske, stellte In der Einleitung seines Buches "Was ist AUfklärung?" fest, dass sich innerhalb der europäischen Länder verschiedene Richtungen des aufgeklärten Denkens entwickelten. So auch in der Schweiz, In der sehr starre, von der kirchlichen und weltlichen Obrigkeit verlangte Lebensformen vorherrschten. 2.2 Die Aufklärung In der Schweiz Der Historiker Uirich Imhof schreibt in Schweiz": seinem Buch "Die AUfklärung in der Innerhalb dieser Bewegung (der Aufklärung)41 ist der Anteil der Schweiz so beachtlich und so eigenständig, dass man füglieh von einer schweizerischen Aufklärung sprechen darf, auch wenn man sich stets bewusst sein sollte, dass politische Grenzen sich nicht mit geistigen zu decken brauchen.42 Die durch die heftigen Glaubenskonflikte bedingten starren Lebensformen wurden von Obrigkeit und Kirche befohlen und überwacht. Es herrschte eine starke Zensur, was die Inneren Angelegenheiten der Kantone anbelangte. 43 Mrt der Zert setzte sich Jedoch auch Im schweizerischen Gebiet der "gesunde Menschenverstand" durch. Denn durch die orthodoxen Ansichten, sowohl der Protestanten wie auch 40 H-J. Schoeps: Philosophie und Religion der Aufklärung, 1972, Anm. der Verfassenn 42 U. Im Hol: Die Aufklärung in der Sdlweiz, 1970, Ebenda,

17 13 der Katholiken, galt für den Reformierten eine ganz andere Morallehre als für seinen Nachbarn, der den katholischen Glauben hatte. Es waren vorerst nur einige wenige, die sich mit dem Problem der alten Morallehren auseinandersetzten. Nach Ulrich Imhof begann die aufklärerische Bewegung in der Schweiz im Welsch land und erfasste dann, anfangs des 18. Jahrhunderts, die Kirchen und Bildungsstätten von Zürich und der Ostschweiz. Von Basel aus wirkte die Familie Bernoulli, die in der Mathematik und den aufkommenden Naturwissenschaften Wesentliches leistete. Von Bern aus wirkte Beaf Ludwig von Muralt mit seiner Proklamierung des "gesunden Menschenverstandes" erschienen die Schweizerischen Gedichte" von Albrecht von Haller, dem Berner, über den Ulrlch Im Hof schreibt: FOr die wissenschaftliche Wen war Haller die überragendste Autorität (... J. Was Leibniz im 17. Jahrhundert, das war Haller im 18. Jahrhundert. n"" Die neue Morallehre ging von einem Mindestmass an Freiheit für jeden einzelnen und den dazugehörenden Rechten und Pflichten aus. Die geistige Elite, die sich in der Schweiz herausbildete, bewegte sich ausserhalb der Politik. Sie verbreitete die Theorien von Denkern wie Spinoza, Pufendorf, Leibniz und anderen. In den Universitätsstädten begann sich der neue Geist langsam durchzusetzen. Im Hof beschreibt, wie das naturwissenschaftliche Denken mit der Zeit auch katholisch beherrschte Gebiete eroberte, wie der Grundsatz des "bon sens", des gesunden Menschenverstandes, auch in als konservativ geltenden Theologenkreisen eine immer grösser werdende Anhängerschaft fand." So wie Albrecht von Haller von der Stadt Bern aus, wirkte von Zürich aus Johann Jakob Bodmer. Im Gegensatz zu Haller, der dem Berner Patriziat treu blieb, war Bodmer von den demokratischen Ideen des Genfer Denkers Jean Jacques Rousseau begeistert. Für die damalige Obrigkeit aber waren dies gefährliche Gedanken. U. Im Hof meint dazu: POliliSch aber ging alles noch seinen verschlafenen alten Gang, und treie Ausserungen wurden beargwöhnt oder verboten, wenn nicht gar verlolgt. Und immer hoffnungsloser musste der Gesamistaat erscheinen, (...]. Der Gedanke, dass es anders werden müsse, beschäftigte viele U. Im Hof: Die Aufklärung in der Schweiz, 1970, Ebenda, Ebenda, 44.

18 erschien das anonyme Büchlein Patriotische Träume". Der Verlasser, ein Luzerner Politiker, beklagt darin den desolaten Zustand der Schweiz. Er bringt Vorschläge, wie eine Veränderung möglich wäre. Diese Schrift führte dazu, dass drei Jahre später die Helvetische Gesellschaft gegründet wurde. Ulrich Im Hof schreibt dieser Gesellschaft folgende Umbrucharbeit zu: Es waren zu nennen: Die tatsächliche Annäherung der Konfessionen, die gemeinnotzig soziale und ökonomisch-landwirtschaftliche Tätigkeit. verschiedene Schulrefonnen, der Kampf gegen den Luxus im Sinne der alteidgenössischen Einfachheit, [...]. die Schaffung (...] des Helvetismus.41 Da aus den meisten Kantonen wichtige, einflussreiche Leute der Helvetischen Gesellschaft angehörten, wurde das neue, "aufgekärte" Gedankengut langsam doch in die Politik hineingetragen. Doch: Viele Ideen mussten freilich blosses Programm bleiben, etliche Versuche scheiterten nach ersten Anfängen. Doch gehl manche soziale Institution, die heu1e noch blüht, in ihren ersten Anfängen aul eine Anregung der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zurock.-48 Holger Böning, ein deutscher Publizistik-Wissenschaftler, schreibt 1983 zum Thema Volksaufklärung in der Schweiz, durch die Erkenntnisse der aufblühenden Wissenschaften habe sich der Gedanke durchzusetzen begonnen, das Volk, namentlich der Bauernstand, solle durch Belehrung und Unterrichtung weitergebracht werden, damit sich die Lebensmittelproduktion, die immer noch nach alt überlieferten Traditionen ausgeübt wurde, verbessern könne. 49 Diese Forderungen seien vor allem von den ökonomischen Gesellschaften an die Regierungen und städtischen Bürger gestellt worden. Zudem hätten die Gesellschaften versucht, durch Ihre Schriften die Obrigkeiten zu überzeugen, dass auch die Eigentumsverhällnisse des Bauernstandes geändert werden müssten. Die gesamteuropäische Hungerkrise In den siebziger Jahren des 18. Jahrhunderts gab den Forderungen der ökonomischen Gesellschaften recht. 50 Das Ende der Alten Eidgenossenschaft 1798 brachte grosse Veränderungen mit sich. Auch die Zensur, ein wichtiger Bestandteil der Politik dieser Zelt, wurde in der alten bestehenden Form zeitweilig aufgehoben U. Im Hol: Die Aufklärung in der Schweiz,1970, Ebenda, H. Böning: Heinrich Zschokke,1983, Ebenda, Ebenda, 150.

19 2.3 Die Zensur Die Spannung zwischen aufgeklärtem Denken und der von kirchlicher und weltlicher Obrigkeit geforderten Hörigkeit der Bevölkerung beherrschte das politische und gesellschaftliche Leben im 18. Jahrhundert. Ein gut funktionierendes Machtmittel der alten Ordnung, das bis zum grossen Umbruch von 1798 aufrecht erhalten werden konnte, war die Zensur. Sie war verantwortlich dafür, dass in der Schweizer Presse der Göldi-Handel kein Thema war. Als obrigkeitliche Kontrolle aller geschriebenen und gezeichneten Erzeugnisse, die unter das Volk kamen, existierte die Zensur schon lange. Hans J. Schütz, ehemaliger Buchhändler, freier Schriftsteller und Übersetzer, hat 1990 in seiner "Geschichte der Zensur von Homer bis Henry Miller" (Haupttitel: 'Verbotene Bücher")52 die Definition des Begriffs 'Zensur" aus dem Jahre 1733 aus 'Zedlers Universal-Lexicon" übernommen. So sei der Zensor ein Aufseher, der ein Buch oder eine Schrift, bevor sie In Druck gegeben wird, sorgfältig durchlese und alles, was der Religion oder dem Staat zum Nachteil gereichen könnte, entferne. Zensur sei daher die "Beurtheilung und vorsichtige Durchlesung eines Buches oder einer Schrift". In dieser Form, so H. J. Schütz, existiere die Zensur schon seit es Literatur gib!.53 Das 18. Jahrhundert sei nicht nur das Zeitalter der Philosophen, der Könige, der Gelehrten und der ersten Kapitalisten gewesen, sondern genauso das Zeitalter der Zensur. 54 Die Buchproduktion habe einen enormen AUfschwung erlebt, ebenso der Buchhandel; der literarische Markt und der Beruf des "freien Schriftstellers" seien entstanden. Die ganze literarische Tätigkeit sei damals nur in wenigen europäischen Ländern frei gewesen.55 Das 18. Jahrhundert war ja auch die Zeit der vermehrten Volksbildung. Rudolf Schenda sieht in seinem Werk "Volk ohne Buch", einer Studie zur Sozialgeschichte der populären Lesestoffe von 1770 bis 1910, einen Grund für diesen enormen Aufschwung des Buchhandels im Aufkommen von Bildungsmöglichkeiten für das "Volk". Dadurch sei ein gesteigertes Lesebedürfnis entstanden. Dieses Lesebedürtnis habe aber selbst bei den Volksaufklärern den Wunsch nach Selektionsmöglichkeiten des angebotenen Lesestoffes hervorgerufen. Denn, so die Angst, durch die Lesesucht könne die Arbeitskraft und der Fleiss des Landmannes geschmälert und dadurch staatsgefährdend werden H.J. Schütz: Verbotene BOcher, Ebenda, Ebenda, Ebenda, R. Schenda: Volk ohne Buch,

20 16 Innerhalb der europäischen Staaten wurde die Zensur verschieden gehandhabt. Spanien und Russiand kannten im 18. Jahrhundert eine äusserst scharte Praxis. England hatte seit 1694, Oesterreich zwischen 1765 und 1790, Schweden von 1766 und Dänemark von 1770 an, liberale Bedingungen.57 Deutschland bot ein besonderes Bild. Da es zu dieser Zeit aus vielen Territorialstaaten bestand, in denen der jeweilige Landesherr die oberste Instanz darstellte, war auch die Handhabung der Zensur äusserst vielfältig. 58 Für die Schweiz galten in 18. Jahrhundert ähnliche Verhältnisse, da die einzelnen Kantone die absolute Hoheit hatten. Auch hier setzte die Tätigkeit einer Zensurbehörde ein, als "der Buchdruck in Folge der Reformation eine immer grössere Bedeutung fand".59 in Zürich zum Beispiel wurde die Vorzensur strikte gehandhabt. Seit dem 16. Jahrhundert arbeitete die 'Censurkommission" auf die selbe Art. Ohne vorhergegangene Untersuchung und Genehmigung sei1ens der Zensurkommission durfte in der ganzen folgenden Zeit, d.h. während des 16., 17. und 18. Jahrhundertsabsolut nichts dem Druck übergeben werden.1so Nicht nur sämtliche Druck"Erzeugnisse aus Zürich sondern auch solche, die auswärts gedruckt wurden, mussten die Zensurkommission passieren. Eine Zensurkommission setzte sich je nach Kanton aus weltlicher und kirchlicher Obrigkeit zusammen. Die Buchdruckereien waren dieser obrigkeitlichen Bevormundung ausgesetzt. Die Meinungsfreiheit damals ist zu vergleichen mit der heutigen Pressezensur in totalitären Staaten. Carl Ludwig Lang hat 1939 in seiner Arbeit über Zeitschriften der deutschen Schweiz bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert festgehalten: Zu den typischsten Merkmalen der Epoche, die wir behandeln, gehört die Zensur, die mit dem Jahre wenn zunächsl auch nur vorübergehend - dahinf ältl. Sie bestimmt weitgehend die Gestalt der periodischen Presse im 17. und 16. Jahrhundert. ja das ganze geistige Leben ObemaupU1 57 H.J. Schütz: Verbotene Bücher, Ebenda, Zürcher Taschenbuch, 1907, Ebenda, C. Lang: Die Zeitschriften der deutschen Schweiz, 1939,5.

21 17 Holger Böning behandelte das Problem der Zensur im Zusammenhang mit Heinrich Zschokkes "Schweizerbote". Er schreibt in seinem Buch "Heinrich Zschokke", die Pressezensur sei in der Schweiz eine selbstverständliche und allgemeine Praxis, die Innenpolitik für die öffentliche Berichterstattung ein Tabu gewesen. Einzig die Gebildeten hätten sich durch Briefwechsel und den Erwerb von ausländischen Zeitschriften einen Überblick verschaffen können. 52 In seinem Artikel "Mündliche und publizistische Formen der Volksaufklärung" bezeichnet Hoiger Böning die Zensurpraxis der schweizerischen Behörden ais die vielleicht wichtigste Ursache für den Umstand, dass das Zeitungswesen in der Schweiz im 18. Jahrhundert, im Vergleich zu Deutschland, sehr rückständig war. Auch an dieser Stelle betont er, dass es damals praktisch nicht möglich war, über lokale Ereignisse zu berichten. 53 Eingeführt worden sei die Zensur, um das Gedankengut der anderen Konfession fernzuhalten. Später dann sei sie dazu dagewesen: [... ] einen steten Kampf [zu} fuhren mit allen Geistern. deren aufklärende Absichten über die von Staat und Kirche gesetzten Grenzen hinausstrebten.64 Also nicht nur kirchliche Schriften wurden genauestens überprüft. Alles, was in irgend einer Form als s1aatsgefährdend angesehen wurde, musste vernichtet werden. Bücherverbrennungen waren noch an der Tagesordnung.55 In C. L. Langs Arbeit über die Zeitschriften der deutschen Schweiz heisst es: Denn das Augenmerk der Zensur war ausser auf antikirchliche Schritten hauptsächlich auch auf solche gerichtet, 'durch welche gemeinem S1and grosse Ungelegenheiten au1 den Hals wachsen könnend'. Ja manchmal war sogar die blosse Nachricht zuviel: 1767 noch traten Bem, SchaHhausen und Zürich eine Abmachung, wonach die Zeitungen 'die Nachrichten über einheimische Geschäfte unterlassen' soltlen. Es ist typisch 10r die gesamte Schweizer Presse bis 1796, dass sie nur Nachrichten aus dem Ausland bringt, aus dem eigenen Lande dagegen nur vereinzelt.66 Bezogen auf die Berichterstattung über den Göldi-Handel ist es daher verständlich, dass die heute bekannten Reaktionen in der öffentlichen Presse des 18. Jahrhunderts aus dem Ausland stammen. 62 H. Böning: Heim. Zschokke,1983, Ders.: Mündliche und publizistische Formen der politischen Volksaulklärung. In: Presse und Geschichte 11,1987, 260, 64 C.L. Lang: Die Zeitschrif1en der deutschen Schweiz, 1939,5. 65 H.J. Schütz: Verbotene BOcher, ; Zürcher Taschenbuch, 1907, C.L. Lang: Die Zeitschriften der deutschen Schweiz,

22 18 Im "aufgeklärten" Ausland konnte man es sich leisten, diesen eigenartigen Fall kritisch darzustellen, tat er doch dem Ansehen der eigenen Regierung keinen Abbruch. Kritik am eigenen Landesherrn war indessen auch dort nicht erwünscht Die AUfklärung Im Glarnerland Was im Film"Anna Göldin" von Gertrud Pinkus sehr schön zur Geltung kommt. ist der weiter oben erwähnte enorme Gegensatz von Konservatismus und Offnung gegen aussen. Dies war nicht nur für das aufgeklärte Europa des 18. Jahrhunderts, sondern ganz im Besonderen auch für das Land Glarus bezeichnend. Denn im Land selber. in der Schweiz und im Ausland, lebten und wirkten doch einige aufgeklärte Glarner, die im Welthandel tätig waren oder im Textilbereich die ersten Fabriken betrieben. In der Dissertation des Gymnasiallehrers Joachim Helti von 1914 wird die gesamthalte Lebenssituation der Glarner Bevölkerung in den Jahren 1770 bis 1798 ausführlich dargestellt. Als Quellen benutzte er Ratsprotokolle, Briefe und Reiseberichte. Er stellt in seiner Dissertation den Kanton Glarus als sehr eigenständig dar. Im Verkehr nach Aussen und nach Innen massle sich Glarus vollständige Souveränität an.68 Immer noch einschneidend waren aber zu dieser Zeit die Folgen der religiösen Spaltung, die für die Verfassung des Kantons und dessen Regierung grosse Auswirkungen halten. Eigentlich gab es im Glarnerland bis ins Jahr 1798 drei Regierungen. Die Inhaberin der höchsten Staatsgewalt war die gemeine Landsgemeinde. Wahlen, das Erlassen von Gesetzen, das Schliessen von Bündnissen waren ihre Geschälte. Eine Woche vor der gemeinen Landsgemeinde fanden aber in Schwanden die evangelische und in Näfels die katholische Landsgemeinde stalt. Die konfessionellen Landsgemeinden waren zuständig für Wahlen und das Erlassen von Gesetzen über konfessionelle Angelegenheiten, hauptsächlich über Ehen. 69 Die evangelische Landsgemeinde verhinderte bis 1798 die Einführung des Gregorianischen Kalenders und behielt den Juiianischen bei, während das katholische Glarus mit den meisten Staaten Europas den 67 M. Dallmeier: Oie Kaiserliche Reichspost. In: Presse und Gesdlichte 11, 1987, J. Hefli: Geschidlle des Kantons GlartJs, 1914, Ebenda,

23 19 Gregorianischen einführte. Daher ist die Datierung vieler Dokumente aus dieser Zeit mit dem Vermerk "alten Styls" ergänzt. Bei den Nachforschungen über Begebenheiten Eigenheit gerechnet werden. aus Evangelisch Glarus bis zum Jahr 1798 muss mit dieser Die politischen Ämter mussten bezahlt werden. Oft entschied das Los, wer ein Amt erhielt. Dass dabei auch unfähige Leute "gewählt" wurden, liegt auf der Hand. Es kam auch vor, dass das Amt gewinnbringend verkauft wurde. Bestechungen und andere Unregelmässigkeiten waren offenbar häufig. Immer wieder wurden Leute verzeigt oder Weisungen gegen jede Art von Missbrauch der Macht herausgegeben. Die Gerichtsbarkeit war für ein so kleines Land äusserst kompliziert geregelt. Seit 1683 bestand ein Vertrag, der für jede Konfession ein Neuner-, ein Fünferund ein Augenscheingericht festlegte. Evangelisch Glarus halte noch ein Choroder Ehegericht. Waren die streitenden Parteien nicht gleicher Konfession, mussten sie vor dem ugemischten h Gericht erscheinen. 70 Da der Vertrag von 1683 nicht sehr ausführlich gestaltet war, gab es immer wieder Streitigkeiten über die Zuständigkeit der Gerichte. Diese Tatsache wirkte sich im Göldi-Handel sehr negativaus. Ob all dieser Streitigkeiten innerhalb der Obrigkeiten und der Kirchen ist es nicht verwunderlich, dass die Bevölkerung ihren Regierungen wenig Respekt zollte. In einer Ralssitzung des Jahres 1771 zeigte es sich, 'dass einl und andere Respectlos wider die Hohe Obrigkeit reden, ja gefährliche Anschläg wie man vernehmen müesse hin und her anstimmen.' Es wurde beschlossen, wer solche Fehlbaren anzeigen könne, sei nach dem Eid angehalten, es zu tun, [... ].71 Joachim Hefti zitiert anschliessend einige Ratsprotokolle, in denen berichtet wurde, für welche "schlechten Reden" die Leute bestraft wurden. Im letzten Kapitel seiner Dissertation geht er auf den berühmtesten Gerichtsfall der Glarner Geschichte, den Göldi-Handel, ein. Er schreibt: Die gebildeten Zeitgenossen des 18. Jahrhunderts waren zwar stolz daraul, in aufgeklärten Zeiten zu leben. Doch hatte der Aberglaube im Volk noch lreies Spiel und mannigfaltig waren die Erzählungen von Vieh und Menschenverderbern, von zauberei und Hexerei.n 70 J. Hetti: Geschichte des Kantons Glarus, 1914, Ebenda, Ebenda, 248.

24 20 Als Beispiel führt er eine Gerichtsverhandlung an, die elf Jahre vor dem Göldi- Handel stattfand. Er schreibt, eine Frau aus dem unteren Kantonsteil sei als Hexe oder Unholdin angeklagt worden. Anklage aufgehoben. Die Begründung des Freispruchs: Das evangelische Gericht habe jedoch die (...}. dass diese PatSohn eines ganz einfältigen Thuns, von gichtiger Art und des Mitleydens höchst würdig sei. [...l, dass die Forchl vor den Hexen bei denen so erieuchteten Zeiten auch bei den einfältigsten verschwunden seya.73 Diese Annahme hat sich indessen nicht bewahrhenet, denn elf Jahre später, als Anna Göldl vom evangelischen Gericht wegen Verderbung eines Kindes zum Tode verurteilt wurde, konnte der Vater dieses Kindes den Aberglauben im Volk nutzen, um Einfluss auf die Urteilsbildung zu nehmen. Es gelang ihm, diese ihm missliebige Person zu beseitigen. Ein möglicher Grund für seinen Eifer, Anna Göldi beseitigen zu wollen, könnte der Beschluss der Landsgemeinde vom fünften Mai 1773 sein: Ist zu mehrer Ehr und ansachen einer wahlweisen landesobrigkeit zu einem Landtrecht ermehrel worden. dass wann hinführe jemanden sich mit ehebruch vertietfen wurde, dersetbige des ferneren ralhsplalzes unfächig sey 501le.14 2,5 Das Ende der Hexenverfolgungen In Glarus wurde also zum ietzten Mal in Westeuropa eine Frau, die nicht in den gegebenen Rahmen passte, als sogenannte Vergifterin oder Hexe beseitigt. Das Vernunftsdenken der AUfklärung verunmöglichte fortan der Gerichtsbarkeit im Sinne des späten Mittelalters und seiner verhängnisvollen Literatur zu argumentieren. Der "Malleus Maleficarum" oder "Hexenhammer", der 1487 zum ersten Mal in Druck gegeben wurde und im 15., 16. und 17. Jahrhundert, als die Hexenvenolgungen grassierten, 29 mal neu aufgelegt wurde, hatte am Ende des 18. Jahrhundert ausgedient. In dieser Zeit erschienen aber auch kritische Schriften zur gängigen Praxis der Hexenvenolgung. Der Glaube an Hexen und ihre verderberische Kraft war jedoch sehr tief in den Menschen verwurzelt. Anfangs des 18. Jahrhunderts wandte sich Christian Thomasius in seiner Dissertation "Oe Crimine Magiae, Kurtze Lehr-Sätze von dem Laster der Zauberey" 73 J. Hefti: Geschichte des Kantons Glarus. 1914, Sammlung Schweizerischer Rechlsquellen. Kanton Glarus Bd. 111, 1987, 1024.

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