Zeitarbeit Regulierung durch Tarifpolitik: Eine Zwischenbilanz
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- Edith Barbara Huber
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1 Zeitarbeit Regulierung durch Tarifpolitik: Eine Zwischenbilanz WSI Tariftagung 2007 Reinhard Dombre DGB-Bundesvorstand
2 Arbeitgeberverbände Zeitarbeit BRD Tarifpartner der DGB-Tarifgemeinschaft Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.v. (BZA) Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz) Tarifpartner der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) u.a. Arbeitgeberverband mittelständiger Personaldienstleister (AMP) etwa Zeitarbeitsbeschäftigte Tarifgemeinschaft Zeitarbeitsunternehmen im BVD Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen (BVD) Mercedarius Arbeitgeberverband qualifizierter Personaldienstleister 2
3 Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland 4 größten Zeitarbeitsunternehmen bezogen auf Zeitarbeitsbeschäftigte in 2006: Randstad Deutschland Bindan-Gruppe Manpower Adecco Personaldienstleistungen DIS (Deutsche Industrie Service) Tuja Zeitarbeit Persona Service 3
4 Schmerzliche Fakten der Zeitarbeit Im neuen BMW-Werk Leipzig sind von rund Beschäftigten 38 % Zeitarbeitnehmer. Das BZA-Mitglied Manpower gründete eine Tochterfirma, die den VerbandsTV AMP/CGZP anwendet. Vermehrte Auftragsvergabe an Zeitarbeitsunternehmen über computergestütze Onlinebietungsverfahren mit fallendem Angebotspreis: Auftragszuschlag geht an Zeitarbeitsunternehmen mit niedrigstem Gebot. 4
5 Schmerzliche Fakten der Zeitarbeit Beschaffung von Zeitarbeitsbeschäftigten oft über Abteilung Einkauf und nicht Personalabteilung. Kooperationsvereinbarung zwischen BA und Zeitarbeitsunternehmen, um Vermittlung zu beschleunigen auch mit Zeitarbeitsunternehmen mit CGZP-Tarifvertrag. Jeder achte Zeitarbeitsbeschäftigte (12,4%) erhält ergänzende Hartz-IV-Leistungen, wobei von den Betroffenen 94% vollzeitbeschäftigt sind. Bei den Zeitarbeitsbeschäftigten ohne Berufsausbildung war es sogar jeder sechste (16,6%). 5
6 Tarifvergleich West: unterste Entgeltgruppe DGB-Tarifgemeinschaft BZA: 7,38 EUR igz: 7,00 EUR 7,21 EUR (ab ) 7,31 EUR (ab ) 7,51 EUR (ab bis ) CGZP AMP: 7,00 EUR BVD: aber: 9,5%-ige Absenkung in den ersten 6 Monaten: 6,34 EUR 6,90 EUR Allbecon: 5,02 EUR 6
7 Tarifvergleich Ost: unterste Entgeltgruppe DGB-Tarifgemeinschaft BZA: 6,42 EUR igz: 6,06 EUR 6,24 EUR (ab ) 6,32 EUR (ab ) 6,50 EUR (ab bis ) CGZP AMP: 5,77 EUR aber: Absenkung in den ersten 6 Monaten: 5,70 EUR BVD: 5,78 EUR Allbecon: 4,83 EUR 7
8 Mindestlohntarifvertrag Zeitarbeit Ziel: Einziehen einer unteren Haltelinie bzgl. Entgelte Erfasste Regelungsgegenstände: Mindestentgelte Mindesturlaub zusätzliches Urlaubsgeld Beschränkung der Regelungsgegenstände durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Internet: 8
9 Beweggründe für Mindestlohn-TV Zeitarbeit Große Konkurrenz durch niedrige Entgelte der Christen - Tarifverträge, insbesondere in Ostdeutschland ab 1. Mai 2009 (spätestens 1. Mai 2011): Eintritt der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmer der neuen EU-Beitrittsländer Mittel- und Osteuropas mit drohender Folge massiven Lohndrucks. 9
10 Mindestlohntarifvertrag Zeitarbeit: Mindestentgelte für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen: in den übrigen Bundesländern: : 6,10 EUR : 6,10 EUR : 6,22 EUR : 6,22 EUR : 6,36 EUR : 6,36 EUR 10
11 Mindestlohntarifvertrag Zeitarbeit: Mindesturlaub im 1. Jahr 24 Arbeitstage im 2. Jahr 25 Arbeitstage im 3. und 4. Jahr jeweils 26 Arbeitstage Ab dem 5. Jahr 28 Arbeitstage 11
12 Mindestlohntarifvertrag Zeitarbeit: zusätzliches Urlaubsgeld Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt abhängig von der Dauer des ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses: im 2. Jahr: 150 EUR im 3. und 4. Jahr: 200 EUR ab dem 5. Jahr: 300 EUR 12
13 Mindestlohntarifvertrag Zeitarbeit: Inkrafttreten und Laufzeit In-Kraft-Treten mit Erlass einer Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz: dadurch werden Rechtsnormen des Mindestlohntarifvertrages Zeitarbeit allgemeinverbindlich Laufzeit: bis ohne Nachwirkung 13
14 Mindestlohntarifvertrag Zeitarbeit: weiteres Vorgehen Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die Zeitarbeit: Papier des Koalitionsausschuss vom 18. Juni 2007 fordert interessierte Branchen zur Antragstellung auf Aufnahme ins AEntG bis auf. Voraussetzung: Branche mit einer Tarifbindung von mindestens 50 % und gemeinsamer Antrag der Tarifvertragsparteien. Erteilung der Rechtsverordnung durch den Bundesarbeitsminister 14
15 Zeitarbeitsbeschäftigte durch Betriebsräte der Einsatzbetriebe stärker begleiten Die aktuelle Entwicklung am Arbeitsmarkt zeigt, dass etwa die Hälfte der neu geschaffenen Arbeitsplätze im Bereich der Zeitarbeit entstanden ist. Zeitarbeit darf sich jedoch nicht zur Billigkonkurrenz in den Einsatzbetrieben entwickeln. Deshalb muss die betriebliche Interessenvertretung darauf Einfluss nehmen, in welchem Umfang Zeitarbeitsbeschäftigte eingesetzt werden und welche Tarifverträge für die Zeitarbeitsbeschäftigten zur Anwendung kommen sollen. 15
16 Zukünftige Handlungserfordernisse für die Zeitarbeit Umsetzung des Mindestlohntarifvertrages Zeitarbeit Durchsetzung von Equal pay und treatment-regelungen durch Tarifvertrag (z.b. Airbus, Audi) durch Gesetz (z.b. nach 6 Monaten Einsatz) Intensivierung der Aktivitäten durch Betriebsräte, z.b. Festlegung von Quotenregelungen für Zeitarbeitsbeschäftigte in Betriebsvereinbarungen (z.b. Daimler bis zu 4 %) Ziel: nur noch Zeitarbeitsunternehmen mit BZA- oder igz- Tarifverträgen im Unternehmen (Sensibilisierung der Betriebsräte in den Einsatzbetrieben) 16
17 Zukünftige Handlungserfordernisse für die Zeitarbeit Zeitarbeit muß in den Gewerkschaften als Querschnittsaufgabe mit der Tarif- und Betriebspolitik verzahnen. Nutzung von Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten in personellen und sozialen Angelegenheiten. Ab 2009 Zusammenführung der Tarifstrukturen von BZA und igz. 17
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