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6 ~ Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland Saarbrücken, /..(' Neuausfertigung ERLAUBNIS zur Arbeitnehmerüberlassung Nach den 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7. August BGBI. I S wird der Firma ARMON - Arbeitnehmerüberlassungs- und Montage-GmbH David-Roentgen-Str Koblenz die seit geltende Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern ab dem unbefristet erteilt. Im Auftrag <li Arbeitnehmerüberlassung In Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, Ist unzulässig. Sie Ist zwischen Betrieben des Baugewerbes gestattet, wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens,s!.!!! Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder von deren AllgemeinverbindlIchkeit erfasst wird ( 1 b AUG). Dieser Nachweis Ist mit Beginn des Verleihs vom Verleiher In geeigneter Welse vorzuhalten. Diese Erlaubnisurkunde ist Eigentum der Bundesagentur für Arbeit und auf Verlangen zurückzugeben.

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8 c Interessenverband I Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. URKUNDE 2015 ARMON GmbH David-Roentgen-Str Koblenz ist Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen {igz e.v.) seit dem Mitgliedsnummer: Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.: Vereinsregister-Nr. VR 4188) steht für Gute Zeitarbeit und hat Tarifverträge mit allen Einzelgewerkschaften beim DGB abgeschlossen einen Ethik-Kodex für eine faire Behandlung aller Beteiligten verbindlich gemacht eine Kontakt- und Schlichtungsstelle als unabhängige Beschwerdeinstanz eingerichtet Weiterbildungs-/Qualifizierungsmaßnahmen der Branche als Aufgabe im Fokus Münster, im Dezember 2014 ~~ RA Werner Stol Hauptgeschäftsf r igz - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. Bundesgeschäftsstelle I PortAL 10 I Albersloher Weg 10 I Münster I Telefon I Fax Hauptstadtbüro I Schumannstr. 17 I Berlin I Telefon I Fax info@ig-zeitarbeit.de I

9 Münster, den 07. Januar 2015 Mindestlohnverpflichtung Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht einen verbindlichen Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Ausnahmeregelung für Zeitungszusteller) in Deutschland ab dem 01. Januar 2015 vor. Ausgenommen hiervon sind allgemeinverbindliche Tarifverträge und Mindestlohnverordnungen, die zwar noch nicht im Moment, wohl aber in ihrer Laufzeit bis spätestens 01. Januar 2017, den Wert von 8,50 Euro erreichen. Das Mindestlohngesetz nennt ausdrücklich den Mindestlohn in der Zeitarbeit (Lohnuntergrenze) als Ausnahmefall in diesem Sinne ( 24 Abs. 1 Satz 2 MiLoG). 1 Die für die Zeitarbeit gültige Lohnuntergrenzen-Verordnung sieht für das Tarifgebiet Ost Mindeststundenentgelte vor, die bereits zum 01. Juni 2016 auf 8,50 Euro steigen und damit die Anforderungen des Mindestlohngesetzes erfüllen. Damit wird das Mindestlohngesetz dann eingehalten, wenn mindestens die dort geregelten Mindeststundenentgelte, die dann auch unterhalb des gültigen gesetzlichen Mindestlohns liegen (können), bis Ende 2016 vergütet werden. Für die Mitarbeiter der Zeitarbeit, die nach dem igz-dgb-tarifwerk entlohnt werden und nach Tariflohn West zu vergüten sind, ist eine Entlohnung unterhalb von 8,50 Euro Stundenlohn bereits seit dem 01. Januar 2014 nicht mehr zulässig. Mitgliedsunternehmen des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. sind auf Grund der Satzung verpflichtet, das igz-dgb-tarifwerk anzuwenden. RA Werner Stolz Hauptgeschäftsführer RA Dr. Martin Dreyer Geschäftsführer 1 Es gilt derzeit für die Zeitarbeit die 2. Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, die erst zum außer Kraft tritt (BAnz AT V1, veröffentlicht am 26. März 2014). Die Entgelte der untersten Entgeltgruppe des Entgelttarifvertrages igz sind mit den Mindeststundenentgelten der Lohnuntergrenze identisch. Eine Vergütung unterhalb der Lohnuntergrenze ist bei Anwendung des igz-dgb-tarifwerkes nicht möglich.

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~ Bundesagentur für Arbeit

~ Bundesagentur für Arbeit ~ Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland Saarbrücken, /..('12.2011 - Neuausfertigung ERLAUBNIS zur Arbeitnehmerüberlassung Nach den 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung

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