Agentur für Arbeit und Jobcenter Wesermarsch. Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge Informationsabend für Ehrenamtliche
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- Renate Schmitt
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1 Agentur für Arbeit und Jobcenter Wesermarsch Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge Informationsabend für Ehrenamtliche
2 Dürfen Flüchtlinge arbeiten? Ob AusländerInnen in Deutschland erwerbstätig sein dürfen, geht aus dem Eintrag im Pass hervor. Es gibt drei Möglichkeiten: Beschäftigung nicht gestattet Arbeitsverbot Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde nachrangiger Arbeitsmarktzugang Erwerbstätigkeit/Beschäftigung (uneingeschränkt) erlaubt voller Zugang Seite 2
3 Beispiel Aufenthaltsgestattung Seite 3
4 Beispiel - Aufenthaltserlaubnis Seite 4
5 Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber/innen und Personen mit Duldung Monate -> Wartefrist/ Arbeitsverbot Monat -> nachrangiger Arbeitsmarktzugang (Vorrangprüfung Bundesagentur für Arbeit und Genehmigung durch Ausländerbehörde) Monate -> Arbeitsmarktzugang ohne Vorrangprüfung (Genehmigung durch Ausländerbehörde) ab 49. Monat -> Arbeitserlaubnis Besonderheit: - Leiharbeitsverbot für Asylbewerber sowie Geduldete entfällt nach drei Monaten, wenn es sich um Fachkräfte handelt. Für geringer qualifizierte Kräfte ist der Zugang zur Leiharbeit erst nach 15 Monaten möglich. (Änderung Okt. 2015) Seite 5
6 Gesetzesänderungen Erleichterter Arbeitsmarktzugang Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und geduldete Ausländer ab dem 4. Monat möglich. Vorrangprüfung erforderlich (Prüfung, ob bevorrechtigte Deutsche oder EU-Bürger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen). Die Vorrangprüfung entfällt für Personen, die eine bestimmte Qualifikation als Fachkraft nachweisen oder sich bereits seit 15 Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Einführung eines Beschäftigungsverbotes für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten (insbesondere Balkan), die ab dem einen Asylantrag gestellt haben. ( 29a Asylgesetz Anlage II sichere Herkunftsstaaten) Seite 6
7 Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt Seite 7
8 Zugang zum Ausbildungsmarkt/ Praktika Status Asylsuchende bis 3. Monat Asylsuchende ab 4. Monat Geduldete Anerkannte Flüchtlinge Ausweis Aufenthaltsgestattung Aufenthaltsgestattung Duldung Aufenthaltserlaubnis Zugang zur Ausbildung nur schulische Ausbildungen alle Ausbildungen, ohne Vorrangprüfung Ja, ohne Vorrangprüfung Ja, ohne Vorrangprüfung Auch für Flüchtlinge gelten die Regelungen zur Schulpflicht! Praktika sind nach Absprache mit der Schule, Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich. Seite 8 Seite 8
9 Zuständigkeiten Agentur für Arbeit / Jobcenter Seite 9
10 Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit I ab Ankunft in Deutschland: Anspruch auf Beratung nach 29 ff. SGB III Beratung und Vorbereitung der Vermittlung in berufliche Ausbildung Voraussetzung: Meldung als arbeitssuchend Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung haben mit der Rechtsänderungen im Okt einen Zugang zu Integrationskursen, wenn eine positive Bleibeprognose vorliegt ggf. Möglichkeit ESF-BAMF-Kurse bei Eingangsniveau A1 Seite 10
11 Fördermöglichkeiten der Agenturen für Arbeit II Bei mindestens nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt (kein Arbeitsverbot): Anspruch auch Beratung nach 29 ff. SGB III Anspruch auch Vermittlung; 35 ff. SGB III Im Rahmen des Ermessens: alle anderen Instrumente des SGB III ggf. Ausnahme: Berufsausbildungsbeihilfe/ Förderung der Berufsausbildung Seite 11
12 Agentur für Arbeit Erstkontakt zur Agentur vor Ort Gruppeninformationsveranstaltungen (monatlich in Brake, weitere in Planung) Aushändigung Mini-Arbeitspaket (und Einverständniserklärung) bei der Veranstaltung in versch. Sprachen Flyer in deutsch, englisch, arabisch zur Einladung Informationsveranstaltung Vorsprache in der Eingangszone in Brake Seite 12
13 Fördermöglichkeiten des Jobcenters alle bestehenden Fördermöglichkeiten nach SGB II i.v.m. SGB III Ausnahmen ggf.: - Berufsausbildungsbeihilfe ( 59 SGB III) bei Sprachdefiziten: nach vollständigem Abschluss des Integrations-Kurses, ggf. Vermittlung in ESF-BAMF- Kurse (berufsbezogene Sprachförderung) zielgruppenspezifische Maßnahmen (z.b. ESF Qualifizierung und Arbeit bei Z&S; Heranführung an den Arbeitsmarkt für Menschen mit Migrationshintergrund; Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge ) Seite 13
14 Agentur für Arbeit und Jobcenter Was wir noch erwähnen wollten Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen forcieren (IQ Netzwerke, Kammern) Praktikums-, Arbeits- und Ausbildungsplätze für Flüchtlinge anbieten (Arbeitgeber, Wirtschaft); Arbeitgeberservice der BA: und Online- Angebot der BA für Arbeitgeber: bedarf/beschaeftigung/gefluechtetemenschen/index.htm Infos zum Bundesfreiwilligendienst für Flüchtlinge unter: App Ankommen Seite 14
15 Zugang zu Integrationskursen im Asylverfahren kein Zugang zum Integrationskurs; ggf. Teilnahme an anderen Sprachkursen möglich Antragstellung auf Zulassung zur Teilnahme für Personen mit pos. Bleibeperspektive beim BAMF möglich Verpflichtung zur Integrationskursteilnahme durch Ausländerbehörde oder Jobcenter vor Antragstellung Asyl nach Antragstellung Asyl; Asylgestattung positive Asylentscheidung; Aufenthaltserlaubnis Merkblatt zum Integrationskurs für Asylbewerber: Andere Sprachkurse in der Wesermarsch; Stand : Seite 15
16 LERNBÖRSE exklusiv Verfahren zur Anmeldung und wo zu finden: Deutsch lernen (virtuell) Einstufungstests 3 Module - je 1 Std Intensivkurse Deutsch Level A1.1 bis B2.2 6 Module - je 80 Std Karriere und Beruf diverse Themen 6 Module - je 20 Std n/lernboerse-anwenderhilfen.aspx Seite 16
17 Förderlandkarte für Flüchtlinge in Niedersachsen-Bremen Seite 17
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