Themen Anforderungen an Rettungswege nach HBO Musterrichtlinie über Flächen für die Feuerwehr Sicherheitsbeleuchtung + Sicherheitsstromversorgung
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- Hedwig Becke
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1 Themen Anforderungen an Rettungswege nach HBO Musterrichtlinie über Flächen für die Feuerwehr Sicherheitsbeleuchtung + Sicherheitsstromversorgung Rolf König, KREBS+KIEFER Darmstadt 1
2 Anforderungen an Rettungswege nach HBO Flächen für die Feuerwehr Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 2
3 Rettungswege/Flächen für die Feuerwehr (Übersicht) Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen mit Beispielen Umsetzung mit Beispielen Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 3
4 Gesetzliche Grundlagen: Hessische Bauordnung (HBO) 3 Allgemeine Anforderungen 5 Zugänge und Zufahrten auf dem Grundstück 13 Brandschutz 30 Treppen 31 Notwendige Treppenräume und Ausgänge 32 Notwendige Flure und Gänge 34 Fenster, Türen, Kellerlichtschächte Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 4
5 Gesetzliche Grundlagen: Sonderbauvorschriften Garagenverordnung (GaVO) 14 (Rettungswege) (in Verbindung mit der HBO) MHochhaus-Richtlinien (MHHR) Nr (Rettungswege), Nr (Treppenräume, Si.- Treppenr.) und Nr (Notw. Flure), (Türen n Rettungsw.), (Druckbelüftungsanl.) MIndustriebaurichtlinie (M IndBauRL) Nr. 5.5 (Rettungswege) Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 5
6 Gesetzliche Grundlagen: MVersammlungsstättenverordnung (MVStättV) 6 (Führung der Rettungswege), 7 (Bemessung de Rettungswege), 8 (Treppen) und 31 ( Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr) MBeherbungsstättenverordnung (MBeVO) 3 (Rettungswege), 6 (Notwendige Flure) (in Verbindung mit der HBO) Feuerungsverordnung (FeuVO) 6 (Heizräume) Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 6
7 Gesetzliche Grundlagen: Muster- Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) 10 (Rettungswege), 11 (Treppen), 12 Treppenräume, Treppenraumerweiterungen, 13 ( Ladenstraßen, Flure, Haupteingänge), 15 (Türen in Rettungswegen) und (25 Rettungswege auf dem Grundstück, Flächen für die Feuerwehr) MSchulhaus- Richtlinien (MSchulbauR) Nr. 3 (Rettungswege), Nr. 5 (Türen), Nr. 6 (Rauchableitung) Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 7
8 Gesetzliche Grundlagen: Arbeitsschutzrecht Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Anforderungen an Arbeitsstätten nach 3 und 4 (Allgemein) Nr. 1.7 (Anhang) Türen, Tore, Nr. 1.8 Verkehrswege, Nr. 2.3 (Anhang) Fluchtwege und Notausgänge Arbeitsstätten- Richtlinien (ASR) ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennz.), ASR A1.7 (Türen und Tore), ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan), ASR A3.4 (Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleits.) Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) 4 (Allgemeine Grundsätze) und 9 (Besondere Gefahren) Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 8
9 Grundsatz Gem. 13 Abs. 3 HBO In jedem Geschoss mit Aufenthaltsräumen müssen mind. ZWEI voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein Ausnahme: Es ist ein Sicherheitstreppenraum vorhanden Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 9
10 Grundsatz Erster Rettungsweg Mindestens eine notwendige Treppe Zweiter Rettungsweg eine weitere notwendige Treppe eine Außentreppe oder kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 10
11 Grundsatz Man unterscheidet zwei Arten von Rettungswege Horizontale Rettungswege Vertikale Rettungswege Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 11
12 Grundsatz Horizontale Rettungswege : Laubengänge Flure Ausgänge Rettungstunnel Rettungsbalkone Vorräume und Schleusen Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 12
13 Grundsatz Vertikale Rettungswege : Treppen Treppenräume Rettungseinrichtungen (z. B. Notleitern) - nur in Bestandsgebäuden zulässig Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 13
14 Gem. Handlungsempfehlung zur HBO dürfen zur Sicherstellung der Rettungswege bei Neubauten keine Notleitern mehr eingebaut werden. Notleitern dürfen nur noch in Bestandsgebäuden zur Sicherstellung der Rettungswege eingebaut werden Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 14
15 Bauliche Anforderungen Die baulichen Anforderungen der Rettungswege nach HBO sind gem. : 3 (Allgemeine Anforderungen) 5 (Zugänge und Zufahrten) 13 (Brandschutz) 30 (Notwendige Treppen) 31 ( Notwendige Treppenräume) 32 (Notwendige Flure und offene Gänge) Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 15
16 30 (Notwendige Treppen) 31 ( Notwendige Treppenräume) 32 (Notwendige Flure und offene Gänge) 34 ( Fenster, Türen, Kellerlichtschächte) Anlage 1 zur HBO auszuführen Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 16
17 Notwendige Treppe Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 17
18 Notwendige Treppe Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 18
19 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 19
20 Sicherheitstreppenraum Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn der erste Rettungsweg über einen Treppenraum führt in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum) Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 20
21 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 21
22 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 22
23 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 23
24 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 24
25 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 25
26 Eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit: Fenster gem. 34 HBO (mind. 0.90m X 1,20m) Terrasse Balkon Ausstiege Balkone/Ausstiege/Terrassen die man mit Notleitern nach DIN erreicht Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 26
27 Notleitern nach DIN Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 27
28 Notleitern nach DIN Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 28
29 Notleitern nach DIN Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 29
30 Notleitern nach DIN Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 30
31 Zulässige 1. und 2. Rettungswege Notwendige Treppe Eine 2. Notwendige Treppe Geradeläufige Außentreppe (ggf. Wendeltreppe) Notleiter nach DIN (nicht an Neubauten) Rettungsgeräte der Feuerwehr Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 31
32 Beispiele für max. zulässige Rettungsweglängen: 35m nach ArbStättR 35m bis 60m nach MVStättV 35m bis 105m nach M IndBauRL 10/20m in besonders gefährdeten Räumen nach ArbStättR Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 32
33 30m nach GaVO 50m nach GaVO (offene Garagen) 15m nach M BeVo (Stichflure) 35m nach M BeVo 10m nach MSchulbauR (Stichflure) 35m nach MSchulbauR Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 33
34 10m nach KHR (Stichflure) 35m nach KHR 35m bis 105 nach MVkVO Lauflänge Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 34
35 Flächen für die Feuerwehr Gesetzliche Grundlagen: HBO 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken Zu Gebäuden ist von öffentlichen Verkehrsflächen ein geradliniger Zu- oder Durchgang (mind. 1,25m) zu schaffen Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 35
36 HBO 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken Liegt die Oberkante der Brüstung notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8m über Gelände so ist anstelle eines Zu- oder Durchganges eine Feuerwehrzufahrt gem. der Musterrichtlinie über Flächen für die Feuerwehr Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 36
37 8 m Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 37
38 HBO 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken Bei Gebäuden, die ganz oder in Teilen mehr als 50m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zu- oder Durchfahrten zu den erforderlichen Bewegungsflächen herzustellen Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 38
39 3,5m 50 m >3,50m Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 39
40 HBO 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken Zu- und Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen sind gem. der Musterrichtlinie über Flächen für die Feuerwehr auszuführen. Sie sind als solche zu kennzeichnen und ständig freizuhalten Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 40
41 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 41
42 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 42
43 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 43
44 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 44
45 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 45
46 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 46
47 Beispiele Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 47
48 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 48
49 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 49
50 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 50
51 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 51
52 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 52
53 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 53
54 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 54
55 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 55
56 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 56
57 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 57
58 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 58
59 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 59
60 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 60
61 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 61
62 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 62
63 Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 63
64 Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 64
65 Vorschriften für die Errichtung der Sicherheitsbeleuchtung DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik: Notbeleuchtung DIN VDE 0108 Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen DIN VDE 0100 T560 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannung bis V Elektrische Anlagen für Sicherheitszwecke DIN 4844 Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 65
66 Vorschriften für die Errichtung der Sicherheitsbeleuchtung BGV A8 (früher VBG 125) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz ArbStättV 3, 4 und Nr. 2.3 Anhang Arbeitsstättenverordnung 3 und 4 Fluchtwege und Notausgänge Nr. 2.3 (Anhang) ASR A2.3 Technische Regeln für Arbeitsstätten Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme A3.4/3 BGR 216 Optische Sicherheitsleitsysteme Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 66
67 Arten der Notbeleuchtung Notbeleuchtung (nach DIN EN 1838) Sicherheitsbeleuchtung Ersatzbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege Antipanikbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 67
68 Arten der Notbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung: Teil der Notbeleuchtung, der Personen das sichere Verlassen eines Raumes/Gebäudes ermöglicht, oder der es Personen ermöglicht, einen potentiell gefährlichen Arbeitsablauf zu beenden. Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der es ermöglicht, Rettungseinrichtungen eindeutig zu erkennen und sicher zu benutzen, sofern Personen anwesend sind. Antipanikbeleuchtung: Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der der Panikvermeidung dienen soll, und es Personen erlaubt, eine Stelle zu erreichen, von der aus ein Rettungsweg eindeutig als solcher erkannt werden kann Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 68
69 Arten der Notbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der der Sicherheit von Personen dienen soll, die sich in potenziell gefährlichen Arbeitsabläufen oder Situationen befinden und der es ermöglicht, angemessene Abschaltmaßnahmen zur Sicherheit des Bedienungspersonals und anderer in den Räumlichkeiten befindlicher Personen zu treffen. Ersatzbeleuchtung Teil der Notbeleuchtung, der vorgesehen ist, damit notwendige Tätigkeiten im Wesentlichen unverändert fortgesetzt werden können Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 69
70 Sicherheitsbeleuchtung Eine Sicherheitsbeleuchtung muss angebracht werden: mindestens 2 Meter über dem Boden an jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür an vorgeschriebenen Notausgängen und Sicherheitszeichen Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 70
71 Sicherheitsbeleuchtung Eine Sicherheitsbeleuchtung muss angebracht werden: nahe (max. 2 m Abstand) Treppen, um jede Treppenstufe direkt zu beleuchten nahe (max. 2 m Abstand) jeder Änderung des Beleuchtungsniveaus Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 71
72 Sicherheit auf Rettungswegen Sicherheit auf Rettungswegen setzt ihre Beleuchtung und Kennzeichnung voraus!! Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 72
73 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Gleichmäßigkeit 40 lx 1 lx 40 lx 1 lx 40 lx Die Trägheit des Auges beeinträchtigt die Erkennbarkeit von Hindernissen oder des Rettungswegeverlaufes bei zu hohen Hell-/Dunkel-Unterschieden Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 73
74 Antipanikbeleuchtung Die horizontale Beleuchtungsstärke darf 0,5 lx auf den freien Bodenflächen nicht unterschreiten. Die Randbereiche mit einer Breite von 0,5 m werden nicht berücksichtigt Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 74
75 Rettungszeichen EN 1838 Einschaltverzögerung: Farben: -Innerhalb 5 Sek. 50 %, innerhalb 60 Sek.100 % der geforderten Beleuchtungsstärke, - In Arbeitsstätten 15 Sekunden. müssen ISO 3864 entsprechen Leuchtdichte für Sicherheitsfarben: 2 cd/m Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 75
76 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Hinterleuchtetes Zeichen d = 200 x p Ein hinterleuchtetes Zeichen ist auch aus größerer Entfernung besser zu erkennen als ein beleuchtetes Zeichen Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 76
77 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Beleuchtetes Zeichen d = 100 x p Aufgrund verminderter Erkennungsweite muss ein beleuchtetes Zeichen doppelt so groß sein wie ein hinterleuchtetes Zeichen Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 77
78 Sicherheitsbeleuchtung/ Rettungszeichen Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 78
79 Rettungszeichen statt nachleuchtender Schilder In Dauerschaltung Unter Anregungsbeleuchtung 10 Minuten nach Netzausfall 10 Minuten nach Netzausfall Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 79
80 Weiterführende Informationen Bestellung: Fax: (069) Brief: FGL Stresemannallee Frankfurt am Main Internet: Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 80
81 Sicherheitsstromversorgung Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 81
82 Sicherheitsstromversorgung DIN VDE 0108 Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen Bei Störungen der allgemeinen Stromversorgung muss der Betrieb sicherheitstechnischer Einrichtungen gemäß DIN VDE 0108 gewährleistet sein. Wie z.b.: Brandmeldeanlage Alarmierungseinrichtung Feuerlöschanlage Sicherheitsbeleuchtung Schließeinrichtungen für Feuerabschlüsse Zulässige Ersatzstromquellen sind z.b.: Batteriesysteme oder Ersatzstromaggregate Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 82
83 Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall Grundsatz: Für Gebäude mit besonderen Anforderungen gibt es sicherheitsrelevante Anlagen, die im Brandfall über einen angemessenen Zeitraum funktionstüchtig bleiben müssen. MLAR Nr. 5 Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall Nr. 5.1 Grundlegende Anforderungen Für baurechtlich geforderte sicherheitstechnische Anlagen müssen elektrische Leitungsanlagen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben (Funktionserhalt) Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 83
84 Dauer des Funktionserhaltes der Leitungsanlagen 90 Minuten bei: Wasserdruckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung Maschinellen Rauchabzugsanlagen und Rauchschutzdruckanlagen für - notwendige Treppenräume in Hochhäusern, - für innenliegende notwendige Treppenräume in Gebäuden mit mehr als 5 oberirdischen Geschossen, - für Versammlungsstätten, - für Verkaufsstätten, - sowie anderen Sonderbauten, für die dieses verlangt wird. Abweichend genügt für Leitungsanlagen innerhalb der Treppenräume eine Dauer von 30 Minuten Feuerwehraufzügen und Bettenaufzügen in Krankenhäusern und anderen baulichen Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung Ausgenommen Leitungsanlagen, die sich innerhalb der Fahrschächte oder Triebwerksräume befinden Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 84
85 Dauer des Funktionserhaltes der Leitungsanlagen 30 Minuten bei: Sicherheitsbeleuchtungsanlagen Ausgenommen Leitungsanlagen einschließlich Verteiler, die der Stromversorgung der Sicherheitsbeleuchtung nur innerhalb eines Brandabschnittes in einem Geschoss oder nur innerhalb eines Treppenraumes dienen Personenaufzügen mit Brandfallsteuerung Ausgenommen Leitungsanlagen, die sich innerhalb der Fahrschächte oder Triebwerksräume befinden Brandmeldeanlagen einschließlich der zugehörigen Übertragungsanlage Ausgenommen für Räume die durch automatische Brandmelder überwacht werden, oder ohne automatische Brandmelder, wenn bei Kurzschluss oder Leitungsunterbrechung durch Brandeinwirkung die Brandmelder funktionsfähig bleiben Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 85
86 Dauer des Funktionserhaltes der Leitungsanlagen 30 Minuten bei: Alarmierungsanlagen Ausgenommen Leitungsanlagen einschließlich Verteiler, die der Stromversorgung der Anlagen nur innerhalb eines Brandabschnittes in einem Geschoss oder nur innerhalb eines Treppenraumes dienen Natürliche Rauchabzugsanlagen Ausgenommen Leitungsanlagen die bei einer Störung der Stromversorgung selbsttätig öffnen, sowie durch automatische Brandmelder überwacht werden und das Ansprechen eines Brandmelders durch Rauch bewirkt, dass die Anlage selbsttätig öffnet Maschinelle Rauchabzugsanlagen und Rauchschutzdruckanlagen Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 86
87 Dauer des Funktionserhaltes der Leitungsanlagen Rolf König, Krebs+Kiefer Darmstadt 87
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