Seminar. Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht. Wintersemester 2015/2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Seminar. Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht. Wintersemester 2015/2016"

Transkript

1 Seminar Wintersemester 2015/2016

2 Begriffliche Grundlagen Mitunternehmeranteil Unter einem Mitunternehmeranteil versteht man den Anteil des Mitunternehmers am Eigenkapital der Mitunternehmerschaft, d.h. am Gesamthandsvermögen, am ergänzungsbilanziellen Mehr- und Minderkapital sowie an dem positiven bzw. negativen Eigenkapital aus der Sonderbilanz. Der steuerbilanzielle Ausweis in der Gesamthandsbilanz ergibt sich auf Grundlage des Maßgeblichkeitsgrundsatzes in 5 Abs. 1 EStG aus der Handelsbilanz. Wintersemester 2015/2016 Seite 2

3 Begriffliche Grundlagen Mitunternehmer Mitunternehmer i.s. des 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG ist, wer zivilrechtlicher Gesellschafter eines Personenunternehmens (z.b. Personenhandelsgesellschaft, Bruchteilsgemeinschaft, Erbengemeinschaft, Gütergemeinschaft) ist und nach dem Gesamtbild der Verhältnisse sowohl Mitunternehmerinitiative entfaltet als auch Mitunternehmerrisiko (Kapitalund Ertragsrisiko) trägt (Typusbegriff). Mitunternehmerinitiative bedeutet die Teilhabe an unternehmerischen Entscheidungen durch Ausübung von Stimm-, Kontrollund Widerspruchsrechten Mitunternehmerrisiko bedeutet die Teilhabe am Erfolg oder Mißerfolg eines Unternehmens durch Beteiligung am Gewinn/Verlust, stillen Reserven oder Liquidationserlös Wintersemester 2015/2016 Seite 3

4 Begriffliche Grundlagen Sonderbetriebsvermögen und Sonderbilanzen Bei Wirtschaftsgütern, die zivilrechtlich und wirtschaftlich oder zumindest wirtschaftlich im Eigentum eines Mitunternehmers oder mehrerer Mitunternehmer stehen und dem Betrieb der Personengesellschaft dienen oder ihr zumindest förderlich sind, handelt es sich um Sonderbetriebsvermögen des/der Mitunternehmers/s. Das notwendige Sonderbetriebsvermögen I umfasst Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb der Mitunternehmerschaft dienen (Personengesellschaftsförderung ); zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II gehören die Wirtschaftsgüter, die der Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Mitunternehmers an der Gesellschaft dienen ( Beteiligungsförderung ). Wirtschaftsgüter, die lediglich objektiv dazu geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb der Gesellschaft oder die Beteiligung des Gesellschafters zu fördern, stellen hingegen gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen I oder II dar. Sonderbetriebsvermögen kann sowohl positive Wirtschaftsgüter umfassen (z.b. ein Grundstück, welches der Mitunternehmer der Mitunternehmerschaft zur Verfügung stellt), als auch negative Wirtschaftsgüter (z.b. ein Darlehen, welches der Mitunternehmer aufnimmt, um einen Anteil an einer Mitunternehmerschaft zu finanzieren). Wintersemester 2015/2016 Seite 4

5 Grundvoraussetzungen für 24 UmwStG Einbringung eines Betriebs Teilbetriebs Mitunternehmeranteils oder 100 % ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft wobei der Einbringende Mitunternehmer wird Wintersemester 2015/2016 Seite 5

6 Grundvoraussetzungen für 24 UmwStG Regelt grundsätzlich Fälle der Einzelrechtsnachfolge Ist aber auch für Fälle der Gesamtrechtsnachfolge anwendbar Verschmelzung PersG auf PersG Ausgliederungen auf PersG Aufspaltung/Abspaltung von PersG auf PersG Wintersemester 2015/2016 Seite 6

7 Grundvoraussetzungen für 24 UmwStG Fälle der Einzelrechtsnachfolge 1) Aufnahme eines Gesellschafters in ein EU gegen Entgelt EU A A B ohg B Achtung: gilt nicht unentgeltlicher Aufnahme Wintersemester 2015/2016 Seite 7

8 Grundvoraussetzungen für 24 UmwStG Fälle der Einzelrechtsnachfolge 2) Einbringung EU in eine bereits bestehende Personengesellschaft oder Zusammenschluss mehrerer EU EU EU A B A B ohg Wintersemester 2015/2016 Seite 8

9 Grundvoraussetzungen für 24 UmwStG Fälle der Einzelrechtsnachfolge 3) Eintritt eines weiteren Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft gegen Geldeinlage AB-oHG ABC ohg C Achtung: gilt nicht bei bloßem Gesellschafterwechsel einer bestehenden Personengesellschaft Wintersemester 2015/2016 Seite 9

10 Grundvoraussetzungen für 24 UmwStG Fälle der Einzelrechtsnachfolge 4) Aufstockung eines bestehenden Mitunternehmeranteils A B A B weitere Geldeinlage AB ohg AB ohg Wintersemester 2015/2016 Seite 10

11 Grundvoraussetzungen für 24 UmwStG Person des Einbringenden steuerlich gilt eine Personengesellschaft als transparent deshalb war fraglich, wer Einbringender ist, wenn ein Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil eingebracht wurde Streit ist zu Gunsten einer zivilrechtlichen Betrachtung gelöst worden. Wer die Gegenleistung erhält, ist Einbringender Wintersemester 2015/2016 Seite 11

12 Der Einbringungsgegenstand 1. Betrieb Alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen müssen übertragen werden Im Unterschied zu 20 UmwStG reicht es jedoch aus, dass ein Teil der Betriebsgrundlagen Sonderbetriebsvermögen wird und der Gesellschaft zur Nutzung überlassen wird Wintersemester 2015/2016 Seite 12

13 Der Einbringungsgegenstand 1. Betrieb - Beispiel Der Betrieb mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen soll übertragen werden. Das betriebsnotwendige Grundstück soll dagegen nicht eingebracht werden, sondern lediglich zur Nutzung überlassen werden Aufnehmende Gesellschaft ist a) eine Kapitalgesellschaft b) eine Personengesellschaft Frage: Ist Buchwertfortführung möglich? A-GmbH A KG 100 Miete 100 Miete A A Keine Buchwertfortführung Buchwertfortführung möglich Wintersemester 2015/2016 Seite 13

14 Der Einbringungsgegenstand 2. Teilbetrieb Im Unterschied zu 16 EStG liegt der Definition des Teilbetriebs auch hier der europäische Teilbetriebsbegriff zu Grunde Ein Teilbetrieb wird vor allem bei der Abspaltung aus einer bestehenden Personengesellschaft benötigt Wintersemester 2015/2016 Seite 14

15 Der Einbringungsgegenstand 3. Mitunternehmeranteil Die Einbringung eines Mitunternehmeranteils (Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen) ist auch von 24 UmwStG erfasst Dies gilt auch für den Teil eines Mitunternehmeranteils (ggfs. quotal) Wintersemester 2015/2016 Seite 15

16 Der Einbringungsgegenstand %ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gesetzlich nicht geregelt gem. höchstrichterlicher Rechtsprechung liegt kein Anwendungsfall von 24 UmwStG vor (BStBl II S. 464) Finanzverwaltung wendet das Urteil nicht an und gestattet die Anwendung von 24 UmwStG; allerdings muss sich die Beteiligung vorher in Betriebsvermögen befinden Wintersemester 2015/2016 Seite 16

17 Der Einbringungsgegenstand 5. Zurückbehalten von Wirtschaftsgütern zurückbehaltene Wirtschaftsgüter gelten als entnommen, wenn sie nicht aus anderen Gründen Betriebsvermögen bleiben bei Entnahme sind stille Reserven aufzudecken und zu versteuern Entnahmezeitpunkt ist der steuerliche Übertragungsstichtag Wintersemester 2015/2016 Seite 17

18 Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten - bisherige Auffassung Buchwertverknüpfung ist nur zulässig, wenn der Einbringende Gesellschaftsrechte erwirbt oder bei einer bereits bestehenden 100 %-igen Beteiligung aufstockt teilweise Verbuchung der Gegenleistung auf einem anderen Kapitalkonto (Rücklagenkonto) ist zulässig. Einräumung einer Darlehensforderung ist schädlich Zuzahlung in das Privatvermögen ist immer schädlich Wintersemester 2015/2016 Seite 18

19 Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten - Änderung durch BFH-Rechtsprechung Durch Urteil vom hat der BFH entschieden, dass eine sonstige Gegenleistung bis zur Höhe des eingebrachten Kapitalkontos unschädlich ist (X R 42/10; DB 2013, 2538) Beispiel: Buchwert Teilwert Kapitalkonto Einräumung einer Darlehensforderung bis unschädlich für den Buchwertansatz Wintersemester 2015/2016 Seite 19

20 Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten - neue Rechtslage durch Steueränderungsgesetz 2015 Sonstige Gegenleistung ist unschädlich für Buchwertfortführung, wenn die gewährten Gegenleistungen den höheren Betrag aus 25 % des eingebrachten Vermögens und EUR nicht übersteigt. Wintersemester 2015/2016 Seite 20

21 Exkurs Umfang des Kapitalkontos (BMF v , BStBl. I 1997, 627) Kapitalkonto I (geleistete Einlage, maßgebend für Vermögens- und Ergebnisbeteiligung) Eventuell separates Verlustvortragskonto Kapitalrücklagenkonto grds. kein Darlehens- und Verrechnungskonto maßgebend für die Abgrenzung ist nicht die Tatsache einer Verzinsung, vielmehr die Frage, ob das Konto für die Verlustverrechnung maßgebend ist Unterscheidung im Gesellschaftsvertrag treffen Wintersemester 2015/2016 Seite 21

22 Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten Zuzahlung in das Privatvermögen (Beispiel) Sachverhalt: Aufnahme eines Gesellschafters in 01 in eine bestehende Personengesellschaft gegen Bareinlage in die Personengesellschaft Gutschrift erfolgt auch auf gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto Entnahme aus dem Rücklagenkonto durch Altgesellschafter in 02 Umgehung? UmwStErl Wintersemester 2015/2016 Seite 22

23 Negativbetriebsvermögen zulässig Für Buchwertfortführung ist es unschädlich, wenn der Buchwert des eingebrachten Vermögens negativ ist (UmwStErl ) Unterschied zu 20 UmwStG Wintersemester 2015/2016 Seite 23

24 Wertansätze des eingebrachten Vermögens Grundsätzlich gemeiner Wert 24 II S. 1 UmwStG (Ausnahme Pensionsrückstellung) Auf Antrag jedoch Buchwert oder Zwischenwertansatz, wenn Besteuerungsrecht Deutschland durch die Einbringung nicht beschränkt oder ausgeschlossen wird Antrag ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz beim zuständigen Finanzamt zu stellen; Antrag ist formfrei Wintersemester 2015/2016 Seite 24

25 Ausübung des Ansatzwahlrechts durch aufnehmende Personengesellschaft durch Wertansätze in der Gesamthandsbilanz, einschließlich Ergänzungsbilanzen Wintersemester 2015/2016 Seite 25

26 Positive und negative Ergänzungsbilanzen dienen der richtigen Darstellung des steuerlichen Eigenkapitals dienen der Vermeidung der sofortigen Besteuerung eines Veräußerungsgewinns müssen in der Zukunft fortentwickelt werden Wintersemester 2015/2016 Seite 26

27 Positive und negative Ergänzungsbilanzen Beispiel: A unterhält ein Einzelunternehmen mit einem buchmäßigen Eigenkapital von EUR. In den Wirtschaftsgütern des Einzelunternehmens sind stille Reserven von EUR enthalten. Der gemeine Wert des Unternehmens beträgt EUR. Die Schlussbilanz des A im Zeitpunkt der Einbringung sieht wie folgt aus: Gemeiner Wert Buchwert Gemeiner Wert Buchwert Aktiva diverse EUR EUR Kapital EUR ( EUR) EUR EUR In das Einzelunternehmen des A tritt B als Gesellschafter ein; A bringt also sein Einzelunternehmen in die neue von ihm und B gebildete Personengesellschaft ein. A und B sollen an der neuen Personengesellschaft zu je 50 % beteiligt sein. B leistet deshalb eine Bareinlage von EUR. Die Kapitalkonten von A und B sollen in der Bilanz der Personengesellschaft gleich hoch sein. Die Personengesellschaft stellt den Antrag auf Ansatz der Buchwerte n ach 24 Absatz 2 Satz 2 UmwStG. Die Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft lautet wie folgt: Buchwert Buchwert Aktiva diverse (A) EUR Kapital A EUR Bank (Bareinlage B) EUR Kapital B EUR EUR EUR Wintersemester 2015/2016 Seite 27

28 Positive und negative Ergänzungsbilanzen Lösung Da B eine Einlage von EUR geleistet hat, hat er EUR mehr gezahlt, als sein buchmäßiges Kapital in der Bilanz der neuen Personengesellschaft beträgt (B hat mit diesen EUR praktisch dem A die Hälfte der stillen Reserven abgekauft ). Er muss in diesem Fall sein in der Bilanz der Personengesellschaft nicht ausgewiesenes Mehrkapital von EUR in einer Ergänzungsbilanz ausweisen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten des B ( EUR x ½ = EUR) für die erlangten Anteile an den Wirtschaftsgütern des bisherigen Einzelunternehmens i.r.d. Gewinnverteilung berücksichtigt werden (BFH vom , VIII R 52/04, BStBl 2006 II S. 847). Die positive Ergänzungsbilanz des B hat den folgenden Inhalt: Buchwert Buchwert Aktiva diverse EUR Mehrkapital B EUR EUR EUR Wintersemester 2015/2016 Seite 28

29 Positive und negative Ergänzungsbilanzen Das von A in die Personengesellschaft eingebrachte Betriebsvermögen ist danach in der Bilanz der Personengesellschaft einschließlich der Ergänzungsbilanz des Gesellschafters B mit insgesamt EUR ausgewiesen (mit EUR in der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft und mit EUR in der Ergänzungsbilanz des B). Es war bisher bei A nur mit EUR angesetzt. Es würde sich danach für A ein Veräußerungsgewinn von EUR ergeben. A muss diesen Veräußerungsgewinn dadurch neutralisieren, dass er seinerseits eine Ergänzungsbilanz aufstellt und in dieser dem in der Ergänzungsbilanz des B ausgewiesenen Mehrwert für die Aktiva von EUR einen entsprechenden Minderwert gegenüberstellt, sog. Negative Ergänzungsbilanz. Diese negative Ergänzungsbilanz des A sieht wie folgt aus: Buchwert Buchwert Minderkapital A EUR Aktiva Diverse EUR EUR EUR Wintersemester 2015/2016 Seite 29

30 Positive und negative Ergänzungsbilanzen Beispiel: Für eine Betriebsvorrichtung (Buchwert lt. Gesamthandsbilanz EUR) ist nach einem entgeltlichen Gesellschafterwechsel bei der Y-KG in der Ergänzungsbilanz ein Mehrwert von EUR zutreffend aktiviert worden. Dem Anlagenverzeichnis zufolge wird die Betriebsvorrichtung jährlich linear mit EUR abgeschrieben, wovon dem Neugesellschafter. Der zu 50 % an der KG beteiligt ist, ein Betrag von EUR zugerechnet wird. Die Betriebsvorrichtung hat zum Zeitpunkt des Gesellschafterwechsels noch eine betriebsgewöhnliche Restnutzungsdauer von 6 Jahren. Wintersemester 2015/2016 Seite 30

31 Positive und negative Ergänzungsbilanzen Lösung: AfA in der Gesamthandsbilanz EUR Davon entfallen auf den Neugesellschafter (50 %) = EUR Anschaffungskosten des Neugesellschafters 50 % Buchwert EUR Stille Reserven =Anschaffungskosten EUR EUR AfA ( EUR : 6 Jahre) Korrektur des Mehrwerts (Differenz): EUR EUR Ergänzungsbilanz für A BVorrichtung Mehrkapital Abschreibung EUR Gewinn EUR EUR EUR Wintersemester 2015/2016 Seite 31

32 Positive und negative Ergänzungsbilanzen Gewinnerhöhung trotz positiver Ergänzungsbilanz In besonderer Weise zeigt sich dies bei der Abschreibung von Gebäuden, die in der Gesamthandsbilanz bisher zutreffend mit 4 % abgeschrieben wurden, während der Gesellschafterwechsel sich in einem Wirtschaftsjahr ereignet hat, in dem der AfA-Satz aus der Sicht des Erwerbers (partiell) nur 3 % betragen darf ( 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG) Beispiel: X hat den Gesellschaftsanteil des A (20 %) mit Wirkung zum erworben. Für ein Gebäude ergeben sich folgende Daten: Teilwert bei Gesellschafterwechsel Buchwert bei Gesellschafterwechsel Stille Reserven EUR EUR EUR Unterstellt, das fragliche Gebäude ist bisher bei einem AfA-Satz von 4 % und einer AfA-Bemessungsgrundlage (damalige HK) in Höhe von EUR mit jährlich EUR abgeschrieben worden, dann ergibt sich diese Lösung: Wintersemester 2015/2016 Seite 32

33 Positive und negative Ergänzungsbilanzen Lösung AfA in Gesamthandsbilanz EUR x 4 % = EUR Davon entfallen auf X (20 %) = 20 % Buchwert EUR 20 % stille Reserven EUR = 20 % Teilwert EUR AfA ( EUR x 3 %) Korrektur des Gebäude-Mehrwerts (Differenz): EUR EUR EUR Ergänzungsbilanz für X Gebäude Mehrkapital Abschreibung EUR Gewinn EUR EUR EUR Da das Gebäude in der Gesamthandsbilanz noch 10 Jahre lang jeweils mit EUR (anteilig EUR) abgeschrieben wird, erreicht der Mehrwert in der Ergänzungsbilanz zum Ablauf des 10. Jahres seit Gesellschafterwechsel einen Bilanzwert in Höhe von EUR. Dieser wird sodann in den verbleibenden 23 1/3 Jahren aufgrund der nach 7 Abs. 4 Satz 1 EStG maßgeblichen Abschreibungszeit mit jeweils EUR gewinnmindernd aufgelöst. Wintersemester 2015/2016 Seite 33

34 Ermittlung und Versteuerung des Einbringungsgewinns Gewinn = Differenz zwischen gemeinem Wert und Buchwert des Kapitalkontos begünstigte Besteuerung nur, wenn alle stille Reserven einschließlich Firmenwert und Wirtschaftsgütern in der Sonderbilanz aufgedeckt und versteuert wurden ( 16, 34 EStG) Hinweis auf Gesamtplanrechtsprechung des BFH Wintersemester 2015/2016 Seite 34

35 Überführung/Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern Überführung von Wirtschaftsgütern kein Rechtsträgerwechsel von BV in anderes BV desselben Steuerpflichtigen von BV in SBV des Steuerpflichtigen bei einer Mitunternehmerschaft zwingende Buchwertfortführung, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist Wintersemester 2015/2016 Seite 35

36 Überführung/Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern Übertragung von Wirtschaftsgütern verbunden mit Rechtsträgerwechsel von BV in Gesamthandsvermögen (GHV) von SBV in GHV von SBV eines Mitunternehmers in SBV eines anderen Mitunternehmers bei gleicher Mitunternehmerschaft zwingende Buchwertfortführung Voraussetzung Übertragung erfolgt unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten Sicherstellen der Besteuerung von stillen Reserven Wintersemester 2015/2016 Seite 36

37 Überführung/Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven Zum Übertragungs- bzw. Überführungszeitpunkt Nach Auffassung der FinVerw auch für später begründete stille Reserven Bei Überführung in DBA-Betriebsstätte erfolgt Entstrickung Zuordnung von stillen Reserven bei Übertragungen durch Ergänzungsbilanz zweckmäßig wegen Sperrfristregelung Wintersemester 2015/2016 Seite 37

38 Überführung/Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern Teilentgeltlichkeit nicht bei Gutschrift der Gegenleistung auf Kapitalkonto I und Rücklagenkonto bei Gutschrift auf Darlehenskonto bei Übernahme von Verbindlichkeiten und Gutschrift auf Kapitalkonto I Hinweis: bisherige Auffassung der Trennungstheorie wird modifiziert Wintersemester 2015/2016 Seite 38

39 Überführung/Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern Übersicht der steuerlichen Konsequenzen von Übertragungsvorgängen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter Kapitalkonto I (mit oder ohne Rücklagenkonto) Ausschließlich Gesamthänderisch gebundenes Rücklagenkonto Kapitalkonto I + Verrechnungskonto oder Kapitalkonto I + Entgelt bzw. Übernahme von Verbindlichkeiten bis zum Buchwert Oberhalb des Buch-, aber unterhalb des Teilwertes Entgeltlichkeit gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten Unentgeltlichkeit Teilentgeltlichkeit ohne Gewinnrealisierung Teilentgeltlichkeit mit Gewinnrealisierung (zwingender) Ansatz zu steuerlichen Buchwerten Ansatz i.h. der Gutschrift auf dem Verrechnungskonto / des Entgelts bzw. der übernommenen Verbindlichkeiten Wintersemester 2015/2016 Seite 39

40 Überführung/Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern Übertragungen aus dem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen von Mitunternehmerschaften und umgekehrt ( 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG) Beispiel: A ist als Einzelunternehmer tätig und zugleich als Kommanditist zu 50 % an der gewerblich tätigen AB-KG beteiligt. Zum Einzelunternehmen des A gehört u.a. ein LKW. A überträgt den LKW gegen Gutschrift auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto in das Gesamthandsvermögen der AB-KG. Lösung: Da der Tatbestand des 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG erfüllt ist (unentgeltliche Übertragung), hat die AB-KG das erhaltene Wirtschaftsgut mit dem bisherigen Buchwert anzusetzen. Wintersemester 2015/2016 Seite 40

41 Teilentgeltliche Übertragung A ist Kommanditist der AB-KG. Im Betriebsvermögen der AB-KG befindet sich ein Grundstück mit Buchwert von 500 und Teilwert von 700, aus dessen Erwerb noch 300 als Verbindlichkeit passiviert sind. Das Grundstück soll gegen Übernahme der Schulden in das Einzelunternehmen des A übertragen werden. Abwandlung 1: Übertragung des Grundstücks gegen Minderung von Kapitalkonto II des A und Übernahme des Darlehens ohne Verbuchung auf Kapitalkonto II Lösung (Abwandlung 1): Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung gelten die Grundsätze der reinen Trennungstheorie: der Vorgang ist aufzuteilen in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil. Nur soweit die Übertragung gegen Minderung von Gesellschaftsrechten erfolgt, ist der Buchwert fortzuführen. Im Übrigen handelt es sich um eine teilentgeltliche Veräußerung der AB-KG und um einen teilentgeltlichen Erwerb durch A. Nach anderer Auffassung des BFH liegt zwar eine teilentgeltliche Übertragung vor, es kommt aber zu keiner anteiligen Aufdeckung stiller Reserven, da das Entgelt den Buchwert nicht überschreitet. Abwandlung 2: Übertragung des Grundstücks gegen Minderung des Kapitalkontos II und Übernahme des Darlehens gegen Erhöhung des Kapitalkontos II Wintersemester 2015/2016 Seite 41

42 Teilentgeltliche Übertragung Abwandlung 2: Übertragung des Grundstücks gegen Minderung des Kapitalkontos II und Übernahme des Darlehens gegen Erhöhung des Kapitalkontos II Lösung (Abwandlung 2): Hier handelt es sich in vollem Umfang um eine Übertragung gegen Minderung/Gewährung von Gesellschaftsrechten, die zum Buchwert zu erfolgen hat. Es ist allerdings derzeit unklar, ob die Finanzverwaltung diese Auffassung teilt. Daher ist für diesen Übertragungsvorgang eine vorherige Abstimmung mit der Finanzverwaltung anzuraten. Wintersemester 2015/2016 Seite 42

43 Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft in das Gesamthandsvermögen einer anderen Personengesellschaft Beispiel: Die A-KG ist als Kommanditist an der B-KG beteiligt (doppelstöckige Personengesellschaft). Im Gesamthandsvermögen der A- KG befindet sich ein LKW. Die A-KG bringt den LKW gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten oder unentgeltlich in das Gesamthandsvermögen der B-KG ein. Lösung: Diese Übertragung ist gemäß 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG zum Buchwert vorzunehmen. Es handelt sich um die Übertragung zwischen dem mitunternehmerischen Vermögen der Muttergesellschaft und dem mitunternehmerischen Vermögen der Tochtergesellschaft. Wintersemester 2015/2016 Seite 43

44 Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen von Mitunternehmerschaften und umgekehrt ( 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG) Beispiel 1: A und B sind Kommanditisten der AB-KG. A vermietet an die KG einen in seiner Sonderbilanz aktivierten LKW. A will den LKW in die AB-KG gegen Erhöhung seines Gesellschaftsanteils einbringen. Lösung 1: Es handelt sich hierbei um eine Übertragung gemäß 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG aus dem Sonderbetriebsvermögen des A bei der AB-KG in das Gesamthandsvermögen bei derselben Personengesellschaft. Die Übertragung erfolgt gegen Gewärhung von Gesellschaftsrechten und damit gemäß 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG zum Buchwert. Wintersemester 2015/2016 Seite 44

45 Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen von Mitunternehmerschaften und umgekehrt ( 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG) Beispiel 2: A und B sind Kommanditisten der AB-KG. Für die Durchführung einer neuen Tätigkeit gründen A und B eine D-KG an der auch C und D als Kommanditisten beteiligt sind. An der AB-KG hatte A bislang ein Grundstück verpachtet (Sonderbetriebsvermögen). Dieses Grundstück wird nun für betriebliche Zwecke bei der D-KG benötigt. A bringt das Grundstück gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen der D-KG ein. Lösung 2: Da A sowohl an der AB-KG als auch an der D-KG beteiligt ist, ist die Übertragung aus seinem Sonderbetriebsvermögen bei der AB-KG gemäß 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG in das Gesamthandsvermögen der D-KG zum Buchwert vorzunehmen. Es ist unerheblich, in welchem Umfang A an der D-KG beteiligt ist. Wintersemester 2015/2016 Seite 45

46 Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen von Mitunternehmerschaften und umgekehrt ( 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG) Beispiel 3: Die C-KG ist Kommanditistin der D-KG (doppelstöckige Personengesellschaft). Die C-KG hat der D-KG ein Lagergrundstück zur Nutzung überlassen (Sonderbetriebsvermögen). Im Zuge eines Ausbaus der Aktivitäten der D-KG erweist sich eine Übertragung des Grundstücks in das Gesamthandsvermögen der D-KG als notwendig. Lösung 3: Die C-KG ist Mitunternehmer der D-KG. Sie kann daher gemäß 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG ein Wirtschaftsgut aus ihrem Sonderbetriebsvermögen bei der D-KG in das Gesamthandsvermögen dieser Mitunternehmerschaft übertragen, an der sie beteiligt ist. Die Übertragung zum Buchwert ist zwingend, soweit sie unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt. Diese Übertragungsvariante ist allerdings nicht möglich im Verhältnis zwischen Schwestermitunternehmerschaften, da in diesem Fall das Lagergrundstück zum eigenen Betriebsvermögen der C-KG gehört und nicht zum Sonderbetriebsvermögen bei der Schwestermitunternehmerschaft. Wintersemester 2015/2016 Seite 46

47 Sperrfristregelung rückwirkender Teilwertansatz wenn - innerhalb von drei Jahren - das übertragende Wirtschaftsgut veräußert oder entnommen wird und - keine Zuordnung der stillen Reserven über eine Ergänzungsbilanz erfolgte Wintersemester 2015/2016 Seite 47

48 Körperschaftsteuerklausel Teilwertansatz zwingend, wenn - der Anteil einer Körperschaft durch die Übertragung begründet wird - durch Übertragung sich erhöht - Sperrfrist beträgt sieben Jahre Wintersemester 2015/2016 Seite 48

49 Körperschaftsteuerklausel Beispiel: A ist zu 60 % und die B-GmbH zu 40 % an der A-KG vermögensmäßig beteiligt. A hat in seinem Einzelunternehmen einen LKW mit einem Buchwert von EUR. Der Teilwert des LKW beträgt EUR. A überträgt den LKW unentgeltlich in das Gesamthandsvermögen der A-KG. A ist nicht Gesellschafter der B-GmbH und auch keine nahestehende Person zu der B-GmbH. Lösung: Nach 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG besteht für die Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers (A) in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft (A-KG) die Notwendigkeit einer Buchwertverknüpfung. Infolge der Beteiligung der B-GmbH mit 40 % an der A-KG, gehen in Höhe dieser vermögensmäßigen Beteiligung stille Reserven des LKW auf die B-GmbH über, so dass wegen 6 Abs. 5 Satz 5 EStG EUR (40 % des Teilwerts von EUR) anzusetzen sind. Die A-KG hat daher den LKW mit EUR (60 % des Buchwerts von EUR = EUR zzgl. 40 % des Teilwerts von EUR = EUR) im Gesamthandsvermögen zu bilanzieren. Im Einzelunternehmen des A entsteht ein anteiliger Gewinn aus der Übertragung des LKW in Höhe von EUR (40 % des Teilwerts von EUR = EUR abzgl. 40 % des Buchwertes von EUR = EUR). Wintersemester 2015/2016 Seite 49

50 Unentgeltliche Übertragung von Betrieben Die Vorschrift des 6 Abs. 3 EStG behandelt die unentgeltliche Übertragung einer betrieblichen Sachgesamtheit auf einen anderen Steuerpflichtigen. Eine isolierte Übertragung des Sonderbetriebsvermögens stellt keinen Vorgang i.s. von 6 Abs. 3 EStG dar. Wintersemester 2015/2016 Seite 50

51 Unentgeltliche Übertragung von Betrieben Die Anwendungsfälle ergeben sich aus folgender Übersicht: 6 Abs. 3 Übertragung von Betriebsvermögen Rechtsfolge Satz 1 Hs. 1 Unentgeltliche Übertragung eines: Betriebs Teilbetriebs Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb Satz 1 Hs. 2 Unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen Unentgeltliche Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person Keine Aufdeckung stiller Reserven beim bisherigen Betriebsinhaber Keine Aufdeckung stiller Reserven beim bisherigen Betriebsinhaber Wintersemester 2015/2016 Seite 51

52 Unentgeltliche Übertragung von Betrieben Die Anwendungsfälle ergeben sich aus folgender Übersicht: 6 Abs. 3 Übertragung von Betriebsvermögen Rechtsfolge Satz 2 Hs. 1 Anwendung von Satz 1, wenn zwar Sonderbetriebsvermögen nicht übertragen wird es aber weiterhin zum Betriebsvermögen derselben Mitunternehmerschaft gehört und der Rechtsnachfolger den übernommenen Mitunternehmeranteil über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nicht veräußert oder aufgibt (Sperrklausel) Keine Aufdeckung stiller Reserven beim bisherigen Betriebsinhaber Satz 3 Falls der Tatbestand von Satz 1 oder Satz 2 erfüllt ist Buchwertfortführung beim Rechtsnachfolger Wintersemester 2015/2016 Seite 52

I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1

I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 bis zum 31.12.1998 für 1999 und 2000 ab 2001 7 (1) EStDV 6 (3) EStG 6 (3) EStG (1) 1 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder

Mehr

Vermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern

Vermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern Vermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern bfd-online-seminar Dienstag, 29. April 2014 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS München Moderator: Stefan

Mehr

Fallvarianten zu 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Fallvarianten zu 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG 4 1 1.1 Übersicht über die verschiedenen Übertragungsmöglichkeiten Die Behandlung eines Übertragungsvorgangs in ein betriebliches Gesamthandsvermögen richtet sich zunächst danach, ob Gegenstand der Übertragung

Mehr

Übertragung von Wirtschaftsgütern (I)

Übertragung von Wirtschaftsgütern (I) Übertragung von Wirtschaftsgütern (I) Übertragung von Wirtschaftsgütern Grundsatz: 6 V S.1 EStG: Buchwertfortführung, wenn Übertragung zwischen einem BV in anderes BV desselben Stpfl. und Besteuerung stiller

Mehr

Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter des BV in eine Personengesellschaft mit und ohne Teilentgelt

Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter des BV in eine Personengesellschaft mit und ohne Teilentgelt PERSONENGESELLSCHAFTEN Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter des BV in eine Personengesellschaft mit und ohne Teilentgelt von Dipl.-Finw. Reimund Deh, München Bringt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft

Mehr

Zweifelsfragen zur Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach 6 Absatz 5 EStG

Zweifelsfragen zur Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach 6 Absatz 5 EStG Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Die Realteilung von Mitunternehmerschaften

Die Realteilung von Mitunternehmerschaften Die Realteilung von Mitunternehmerschaften Spezialisierung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Fach: Seminar zu aktuellen Themen Referenten: Karina Radonz Sonja Wieseke Wintersemester: 2008/2009 Berlin,

Mehr

Lösung: Die KG ist bereits ab wirtschaftliche Eigentümerin des Grundstücks und muss es in ihrer Bilanz zum ausweisen.

Lösung: Die KG ist bereits ab wirtschaftliche Eigentümerin des Grundstücks und muss es in ihrer Bilanz zum ausweisen. 45 V. Die laufende Besteuerung von Mitunternehmerschaften 1.1 Handelsrechtliches Vermögen/Abgrenzung zum steuerlichen Vermögen Handelsrecht Es gelten die allgemeinen Grundsätze wie für alle Kaufleute.

Mehr

Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter

Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter Bolk Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter Inhaltsverzeichnis 1. Mitunternehmerschaft... 1 1.1 Definition durch Rechtsprechung... 1 1.2 Gewerblich geprägte Personengesellschaften...

Mehr

Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG)

Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG) Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG) Beispiel: A ist Inhaber eines Einzelunternehmens mit folgender Steuerbilanz: Aktiva Einzelunternehmen des A Passiva PKW 10 Eigenkap. 500 Sonst. WG 890 Schulden

Mehr

Anwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG

Anwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.

Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 6 Abs. 1 Nr. 5 ESt-Kartei Datum: Karte 3.3 S /3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 6 Abs. 1 Nr. 5 ESt-Kartei Datum: Karte 3.3 S /3 St32 Behandlung der Einbringung zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft Bei der Behandlung der Einbringung einzelner zum Privatvermögen

Mehr

SIS Beratungs-Know-how

SIS Beratungs-Know-how SIS Beratungs-Know-how Edmund Wagner, Regierungsdirektor Hauptsachgebietsleiter Betriebsprüfung am Finanzamt Dresden- Nord Überführung und Übertragung von Wirtschaftsgütern nach 6 Abs. 5 EStG unter Berücksichtigung

Mehr

Übertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht. 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG

Übertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht. 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG Anlage 2 Schaubilder (Gesellschafterwechsel) Dipl.-Finw M. Blenkers Seite 1 Übertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht unentgeltlich entgeltlich 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG

Mehr

Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften

Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften Anlage 1 Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften EStG, KStG, UmwStG n.f. = i. d. F. SEStEG EStG, KStG, UmwStG a.f. = i. d. F. vor Inkrafttreten SEStEG Gemeiner Wert Sachverhalte

Mehr

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG Folgendes:

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG Folgendes: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

VII. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis... XV

VII. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis... XV VII Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis.... XV I. Grundsätzliches...1 1. Vorbemerkung....1 2. Klausurtechnik...1 Fall 1...2 Fall 2...3 3. Themen der Bilanzklausuren Personengesellschaften...17

Mehr

HINWEISE ZU 24 UMWSTG

HINWEISE ZU 24 UMWSTG I HINWEISE ZU 24 UMWSTG 1 I. GRUNDSÄTZLICHE HINWEISE 1 1. Überblick 1 2. Begünstigte Einbringungsvorgänge 2 2.1 Allgemeines 2 2.2 Zivilrechtliche Formen der Einbringung 3 2.3 Einbringung in atypisch stille

Mehr

10. Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften

10. Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften 10. Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften Inhalt Rdnr. Inhalt Rdnr. 10.1 Übertragung in das Gesamthandsvermögen... 10.1 10.1.1 Entgeltliche Rechtsgeschäfte... 10.1 10.1.1.1 Übertragung

Mehr

Typische Gefahren bei der Einbringung betrieblicher Sachgesamtheiten nach 24 UmwStG

Typische Gefahren bei der Einbringung betrieblicher Sachgesamtheiten nach 24 UmwStG PERSONENGESELLSCHAFTEN Typische Gefahren bei der Einbringung betrieblicher Sachgesamtheiten nach 24 UmwStG von Dipl.-Finw. Reimund Deh, München Bringt jemand im Ganzen seinen Betrieb, Teilbetrieb oder

Mehr

Die Umstrukturierung von Personengesellschaften

Die Umstrukturierung von Personengesellschaften Die Umstrukturierung von Personengesellschaften RAin/StBin Dr. Lisa Riedel, M.Sc.. Köln, 10.1.2019 Agenda A. Grundlagen der Besteuerung von Umstrukturierungen B. Grundlage einer stringenten Umstrukturierungsbesteuerung

Mehr

Personengesellschaft erzielt

Personengesellschaft erzielt Personengesellschaft erzielt Überschußeinkünfte Gewinneinkünfte Gesellschafter ist Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Gesellschafter ist kein Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Anteilige

Mehr

Ausstieg aus dem Gesamtplan bei vorweggenommener Erbfolge

Ausstieg aus dem Gesamtplan bei vorweggenommener Erbfolge A. Genese der höchstrichterlichen Rechtsprechung Ausstieg aus dem Gesamtplan bei Betriebsinhaber oder Mitunternehmer GmbH & Co. KG 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1, 2 oder 6b EStG 6 Abs. 3 EStG Betrieb oder Mitunternehmeranteil

Mehr

Anwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG

Anwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Die Einbringung von Privatvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

Die Einbringung von Privatvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft PERSONENGESELLSCHAFTEN Die Einbringung von Privatvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft von Dipl.-Finw. Reimund Deh, München Der Transfer von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens

Mehr

Umstrukturierung und Umwandlung von Personengesellschaften Mai Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg

Umstrukturierung und Umwandlung von Personengesellschaften Mai Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Umstrukturierung und Umwandlung von Personengesellschaften Mai 2017 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare und

Mehr

Umstrukturierungen von betrieblichen Unternehmen

Umstrukturierungen von betrieblichen Unternehmen Umstrukturierungen von betrieblichen Unternehmen Bearbeitet von Joachim Patt 1. Auflage 2017. Buch. 214 S. Softcover ISBN 978 3 95554 259 7 Format (B x L): 17 x 24 cm Wirtschaft > Management > Unternehmensorganisation

Mehr

Gesellschafterkonten Eigen- oder Fremdkapital? Qualifikation von Gesellschafterkonten

Gesellschafterkonten Eigen- oder Fremdkapital? Qualifikation von Gesellschafterkonten Eigen- oder Fremdkapital? Qualifikation von Gesellschaftsrechtliche Frage, die vorrangig Verhältnis der Gesellschafter zueinander betrifft Steuerrecht knüpft an Zivilrechtslage an Rechtsprechung des BFH

Mehr

Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft und Ihrer Gesellschafter

Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft und Ihrer Gesellschafter Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft und Ihrer Gesellschafter Abkürzungen durch die Personengesellschaftsberatung von Wolfgang Bolk 1. Auflage Deubner Verlag Köln 2015 Verlag C.H. Beck

Mehr

Umwandlungssteuerrecht

Umwandlungssteuerrecht Umwandlungssteuerrecht von Prof. Dr. Roland Madl Steuerberater Professor für Betriebliches Rechnungswesen 4., neu bearbeitete Auflage 2008 SCHÄFFER-POESCHEL VERLAG STUTTGART VII Inhaltsverzeichnis Vorwort

Mehr

Aktuelle Entwicklungen zur Realteilung von Mitunterunternehmerschaften. 8. Hamburger Steuerdialog RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.

Aktuelle Entwicklungen zur Realteilung von Mitunterunternehmerschaften. 8. Hamburger Steuerdialog RiBFH Dr. Christian Levedag, LL. Aktuelle Entwicklungen zur Realteilung von Mitunterunternehmerschaften 8. Hamburger Steuerdialog RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M Jüngere Entwicklungen Rechtsprechung BFH-Urteil vom 17.9. 2015 III R 49/13,

Mehr

Die folgenden Übersichten sind, soweit nicht anders gekennzeichnet, entnommen aus:

Die folgenden Übersichten sind, soweit nicht anders gekennzeichnet, entnommen aus: Seite 1 Die folgenden Übersichten sind, soweit nicht anders gekennzeichnet, entnommen aus: Niehus/Wilke, Die Besteuerung der Personengesellschaften, 2. Aufl. 2002 Personengesellschaft erzielt Überschußeinkünfte

Mehr

Gesamtplanrechtsprechung bei entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung

Gesamtplanrechtsprechung bei entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung ÜBERTRAGUNG VON BETRIEBSVERMÖGEN Gesamtplanrechtsprechung bei entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde Die jüngere Rechtsprechung des BFH gibt Anlass, sich mit

Mehr

STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/1 KOMPAKT

STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/1 KOMPAKT STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/1 KOMPAKT Stand: 2. April 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden Tel:

Mehr

Aktuelles Steuerrecht 2016

Aktuelles Steuerrecht 2016 Beck Steuer-Praxis Aktuelles Steuerrecht 2016 Alle wichtigen Steuerarten, Verfahrensrecht, Aktuelle Gesetzesänderungen 2016 Bearbeitet von Prof. Dr. Dietrich Grashoff, Dr. Florian Kleinmanns 5. Exkurs

Mehr

Antworten zu den Fragen

Antworten zu den Fragen Antworten zu den Fragen 1. Unter Gesellschafterwechsel verste ht man das Aussche iden ein es Gesellschafters und den gleichzeitigen Neue intritt eines neuen Gesellsch aft ers ; im weiteren Sinne jeden

Mehr

Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften

Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften Was ist das Konzept des 6 Abs. 5 EStG? VRiBFH Michael Wendt Gliederung Rechtsentwicklung bis zum 6 Abs. 5 EStG heutiger Fassung Katalog des

Mehr

Die Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften im Ertragssteuerrecht

Die Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften im Ertragssteuerrecht Wirtschaft Markus Walter Die Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften im Ertragssteuerrecht Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische

Mehr

Aufgabe 14 (Einbringung in eine PersGes)

Aufgabe 14 (Einbringung in eine PersGes) Aufgabe 14 (Einbringung in eine PersGes) I. Der Sportartikeleinzelhändler Ludwig Läufer und der Kaufmann Rudi Runner gründen zum 1.1.05 ein Sportartikelhandelsgeschäft unter der Firma RunLauf OHG. Hierzu

Mehr

Abgeordneter Joachim Poß Staatsminister Gernot Mittler

Abgeordneter Joachim Poß Staatsminister Gernot Mittler Deutscher Bundestag Drucksache 14/7780 14. Wahlperiode 11. 12. 2001 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz

Mehr

Erste Übungsklausur auf Examensniveau Besprechung. Saarbrücken, den

Erste Übungsklausur auf Examensniveau Besprechung. Saarbrücken, den Erste Übungsklausur auf Examensniveau Besprechung Saarbrücken, den Sachverhalt Priv. A1 A2 A3 A 15 B1 B2 B3 B Komplementär- GmbH 50% 50% 0% A+B Papierfabrik GmbH & Co KG 2 Teil 1: Kapitalmaßnahmen 2008

Mehr

3. TEIL Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaft 3. TEIL. 9 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften

3. TEIL Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaft 3. TEIL. 9 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften 40 Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaft DIE ERTRAGSTEUERLICHE BEHANDLUNG DER PERSONENGESELLSCHAFT Abschnitt 1 Einführung und Grundlagen 41 2 Begriff der Mitunternehmerschaft 45 3 Mitunternehmerschaft

Mehr

Neufang Akademie. Bei A hat dies eine Buchwertherabsetzung bei den aktiven Wirtschaftsgütern zur Folge; damit reduziert sich die Abschreibung 5.

Neufang Akademie. Bei A hat dies eine Buchwertherabsetzung bei den aktiven Wirtschaftsgütern zur Folge; damit reduziert sich die Abschreibung 5. Lösungshinweis zu Teil II Tz. 1.2.1 Es liegt keine Realteilung vor, weil wirtschaftlich der Betrieb nicht beendet wird 1. Folglich findet zunächst ein Transfer des Grundstücks in den Betrieb des B gegen

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Einbringungsvorgänge in eine GmbH nach den 20 ff. UmwStG

Einbringungsvorgänge in eine GmbH nach den 20 ff. UmwStG Aufsätze Ausgabe: 5/2012 Seite: 136 Autor: Dipl.- Kaufmann/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Franz Ostermayer Einbringungsvorgänge in eine GmbH nach den 20 ff. UmwStG Der neue Umwandlungssteuererlass in

Mehr

Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer

Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zu dem Entwurf eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen zur Anwendung von 16 Abs. 3 EStG bei Realteilung erarbeitet durch den Ausschuss Steuerrecht

Mehr

DIE GRUNDSYSTEMATIK DES 6 ABS. 3 ESTG

DIE GRUNDSYSTEMATIK DES 6 ABS. 3 ESTG I I. DIE GRUNDSYSTEMATIK DES 6 ABS. 3 ESTG 1 1. Die unentgeltliche Übertragung betrieblicher Einheiten, 6 (3) EStG 1 1.1 Die Quotale Übertragung 1 1.2 Die disquotale Übertragung von Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen

Mehr

wir bedanken uns für die Übersendung des Entwurfs für ein neues BMF-Schreiben zu 6 Abs. 5 EStG und nehmen die Gelegenheit zur Stellungnahme gern wahr.

wir bedanken uns für die Übersendung des Entwurfs für ein neues BMF-Schreiben zu 6 Abs. 5 EStG und nehmen die Gelegenheit zur Stellungnahme gern wahr. Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin E-Mail: Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: Fi/Dr Tel.: +49 30 240087-61 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 23. Juni 2011 BMF-Schreiben zu 6 Absatz

Mehr

Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. 7. Mai 2018

Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. 7. Mai 2018 Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. 7. Mai 2018 Universität Wien Einheit III 16. Oktober 2017 I. Allgemeines zur Einbringung 2 I. Allgemeines zur Einbringung Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben,

Mehr

Beck Steuer-Praxis. Die Steuerkanzlei. Rechtsformwahl und Nachfolgeplanung. Bearbeitet von Prof. Dr. Bernd Neufang, Dr. Andreas Lohbeck, Mirco Neufang

Beck Steuer-Praxis. Die Steuerkanzlei. Rechtsformwahl und Nachfolgeplanung. Bearbeitet von Prof. Dr. Bernd Neufang, Dr. Andreas Lohbeck, Mirco Neufang Beck Steuer-Praxis Die Steuerkanzlei Rechtsformwahl und Nachfolgeplanung Bearbeitet von Prof. Dr. Bernd Neufang, Dr. Andreas Lohbeck, Mirco Neufang 1. Auflage 2016. Buch. Rund 250 S. Kartoniert ISBN 978

Mehr

HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH Übertragung von Unternehmen und Unternehmensteilen an mehrere Nachfolger in der Einkommensteuer

HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH Übertragung von Unternehmen und Unternehmensteilen an mehrere Nachfolger in der Einkommensteuer HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH Übertragung von Unternehmen und Unternehmensteilen an mehrere Nachfolger in der Einkommensteuer Referentin: Ines Marquardt Steuerberaterin Landwirtschaftlicher Buchführungsverband,

Mehr

Robert-Perthel-Str. 77a, Köln, Telefon 0221/ ,

Robert-Perthel-Str. 77a, Köln, Telefon 0221/ , Robert-Perthel-Str. 77a, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de Thema: Steuerliche Fragen der Anteilsübertragung Arzt Niederlassung in Einzelpraxis Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft

Mehr

Die Einbringung von Einzelunternehmen in Personenhandelsgesellschaften

Die Einbringung von Einzelunternehmen in Personenhandelsgesellschaften Steuerrecht in Wissenschaft und Praxis Herausgegeben von Professor Dr. Georg Crezelius Die Einbringung von Einzelunternehmen in Personenhandelsgesellschaften Von Reinhard Geck Juristische GesamtbibliothöR

Mehr

Die Besteuerung der Personengesellschaften

Die Besteuerung der Personengesellschaften Ulrich Niehus / Helmuth Wilke Die Besteuerung der Personengesellschaften 2., erweiterte und aktualisierte Auflage 2002 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Wirtschaftsgutübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften. BFH-Urteil vom I R 72/08, DStR 2010, 269. Grundbesitz Verbindlichkeit

Wirtschaftsgutübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften. BFH-Urteil vom I R 72/08, DStR 2010, 269. Grundbesitz Verbindlichkeit BFH- Sachverhalt R F P Y Klägerin Grundbesitz Verbindlichkeit Vermietung X GbR BFH- Sachverhalt R F P Y Klägerin Vermietung X GbR Einbringung der Kommanditanteile zum Buchwert? 1 Leitsatz 1. Ist ein Kommanditist

Mehr

Neues zur Personengesellschaft

Neues zur Personengesellschaft Neues zur Personengesellschaft bfd-online-seminar Donnerstag, 21. März 2013 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS München Moderator: Stefan Wache bfd Agenda 15:00 16:00 Uhr Referat + 15

Mehr

Seminar. Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht. Wintersemester 2015/2016

Seminar. Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht. Wintersemester 2015/2016 Seminar Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht Wintersemester 2015/2016 Einbringungen nach 20 ff UmwStG Überblick 20 UmwStG Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft 21 UmwStG

Mehr

Neues zur Praxisübertragung. A. Wertansatzwahlrecht bei Einbringung in die Personengesellschaft

Neues zur Praxisübertragung. A. Wertansatzwahlrecht bei Einbringung in die Personengesellschaft A. Wertansatzwahlrecht bei Einbringung in die Personengesellschaft BFH-Urt. v. 12.10.2011 VIII R 12/08, BStBl II 2012, 381 Sachverhalt und Beurteilung Zum 15.12.1998 brachte ein Arzt seine Einzelpraxis

Mehr

Doppelstöckige Personengesellschaften Grundlagen und Problemfälle

Doppelstöckige Personengesellschaften Grundlagen und Problemfälle Doppelstöckige Personengesellschaften Grundlagen und Problemfälle 04. Oktober 2017 Gliederung 1. Grundzüge der Gewinnermittlung 2. Sonder-Mitunternehmerschaft 3. Sonderbilanzen bei mittelbarer Leistungsbeziehung

Mehr

Zweifelsfragen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften ( UmwStG)

Zweifelsfragen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften ( UmwStG) Prof. Dr. Marc Desens Zweifelsfragen bei Einbringungen in Kapitalgesellschaften ( 20-23 UmwStG) 20. Oktober 2010 Münchner Unternehmenssteuerforum (1) Gehört die Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH

Mehr

Einbringungsgeborene Anteile im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht

Einbringungsgeborene Anteile im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht Katja Kellner Einbringungsgeborene Anteile im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht Verlag Dr. Kovac -I- Gliederung Seite Einleitung 1 1. Teil: Die Entstehung einbringungsgeborener Anteile 5 A. Originäre

Mehr

Übung zur Vorlesung Steuerliche Gewinnermittlung

Übung zur Vorlesung Steuerliche Gewinnermittlung Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Steuerliche Gewinnermittlung Übung 5: Personengesellschaften

Mehr

Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft und Ihrer Gesellschafter

Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft und Ihrer Gesellschafter Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft und Ihrer Gesellschafter Abkürzungen durch die Personengesellschaftsberatung von Wolfgang Bolk 1. Auflage Deubner Verlag Köln 2015 Verlag C.H. Beck

Mehr

Umstrukturierung/Umwandlungssteuergesetz Aktuell - Wissen auffrischen Mai Heft 1. Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg

Umstrukturierung/Umwandlungssteuergesetz Aktuell - Wissen auffrischen Mai Heft 1. Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Umstrukturierung/Umwandlungssteuergesetz Aktuell - Wissen auffrischen Mai 2016 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH

Mehr

Verschmelzung einer Kap.-Ges. auf eine Kap.-Ges.

Verschmelzung einer Kap.-Ges. auf eine Kap.-Ges. UmwSt - Studieneinheit 31 Verschmelzung einer Kap.-Ges. auf eine Kap.-Ges. Inhalt: 1. Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft 2. Gewerbesteuerliche Auswirkungen UmwStG - Stud-E

Mehr

AUSSCHEIDEN AUS EINER FORTBESTEHENDEN MITUNTERNEHMERSCHAFT GEGEN SACHWERTABFINDUNG DURCH REALTEILUNG

AUSSCHEIDEN AUS EINER FORTBESTEHENDEN MITUNTERNEHMERSCHAFT GEGEN SACHWERTABFINDUNG DURCH REALTEILUNG AUSSCHEIDEN AUS EINER FORTBESTEHENDEN MITUNTERNEHMERSCHAFT GEGEN SACHWERTABFINDUNG DURCH REALTEILUNG Friedrich Graf von Kanitz WP/RA/StB / RD Dr. Peter Heinemann 69. Düsseldorfer Steuerfachtagung 26.02.2018

Mehr

Jörg Röhner. Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften

Jörg Röhner. Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften Jörg Röhner Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften Theoretische und rechtliche Grundlagen sowie ökonomische Analyse ausgewählter Problemfelder

Mehr

Das Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungsberatung

Das Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungsberatung Berufsausübungsgemeinschaft Das Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungsberatung von StB Dr. Rolf Michels, Köln Das Vermögen, das eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) für die ärztliche Tätigkeit benötigt,

Mehr

Umstrukturierung/UmwStG Aktuell - Wissen auffrischen Mai Heft 1. Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Markkleeberg

Umstrukturierung/UmwStG Aktuell - Wissen auffrischen Mai Heft 1. Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Markkleeberg Umstrukturierung/UmwStG Aktuell - Wissen auffrischen Mai 2018 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Markkleeberg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter www.haas-wir-steuern.de.

Mehr

Die Umstrukturierung von Personengesellschaften

Die Umstrukturierung von Personengesellschaften Die Umstrukturierung von Personengesellschaften 10. Januar 2019, Universität zu Köln Diskussionsveranstaltung Anmerkungen/Gegenthesen zum Vortrag Dr. Lisa Riedel Prof. Dr. Ulrich Prinz WP/StB 1. Geltende

Mehr

FALLGESTALTUNGEN ZUM GESELLSCHAFTSRECHT

FALLGESTALTUNGEN ZUM GESELLSCHAFTSRECHT I A. FALLGESTALTUNGEN ZUM GESELLSCHAFTSRECHT 1 1. Reichweite und Auslegung von Mehrheitsklauseln im Gesellschaftsvertrag von Personengesellschaften, BGH v. 21.10.2014 II RZ 84/13 1 2. Geschäftsführungsbefugnis

Mehr

Lösungsskizze zur 3. Klausur im Unternehmensteuerrecht vom Wiss. Mit. Dominik Ortwald

Lösungsskizze zur 3. Klausur im Unternehmensteuerrecht vom Wiss. Mit. Dominik Ortwald Lösungsskizze zur 3. Klausur im Unternehmensteuerrecht vom 01.07.2016 Wiss. Mit. Dominik Ortwald A. Einkommensteuerliche Behandlung bei der C1-C4 Vorbemerkung: C1-C4 können zusammen geprüft werden. I.

Mehr

Personengesellschaften 4

Personengesellschaften 4 Steuerfachschule SteuerG 266 STEUERBERATER - PRÜFUNG 2017 / 2018 Personengesellschaften 4 Gründung von Mitunternehmerschaften Verfasser: Dipl. Finanzwirt (FH) Stefan Gey Finanzverwaltung Sachsen überarbeitet

Mehr

Aktuelles Steuerrecht 2017

Aktuelles Steuerrecht 2017 Beck Steuer-Praxis Aktuelles Steuerrecht 2017 Alle wichtigen Steuerarten, Verfahrensrecht, Aktuelle Gesetzesänderungen 2017 Bearbeitet von Prof. Dr. Dietrich Grashoff, Dr. Florian Kleinmanns 13. Auflage

Mehr

Praxisfragen Personengesellschaften

Praxisfragen Personengesellschaften Praxisfragen Personengesellschaften Düsseldorf 17. Januar 2017 Dipl.-Finw. Steuerberater Thomas Wiegmann Partner von SBU-Sterzenbach & Kollegen Beratung für Berater Vortragsübersicht I. Systematik der

Mehr

Was ist das und wozu brauchen wir es?

Was ist das und wozu brauchen wir es? Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht 5. November 2010 Düsseldorf Sonderbetriebsvermögen in der Gestaltungspraxis Robert-Perthel-Str. 77a, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de Sonderbetriebsvermögen:

Mehr

Wissenschaftlich begründetes GUTACHTEN

Wissenschaftlich begründetes GUTACHTEN Deubner Verlag GmbH & Co. KG Wissenschaftlich begründetes GUTACHTEN zur steuerlichen Problematik der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft erstellt im Auftrag von Steuerberater Mustermann Oststr.

Mehr

Der Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften, insbesondere nach Maßgabe von 4 Abs. 4a EStG

Der Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften, insbesondere nach Maßgabe von 4 Abs. 4a EStG Pia Friedemann Der Schuldzinsenabzug bei Personengesellschaften, insbesondere nach Maßgabe von 4 Abs. 4a EStG PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis A. Problemstellung...........15

Mehr

Besteuerung privater Grundstücksgeschäfte: Steuerfallen und Vermeidungsstrategien

Besteuerung privater Grundstücksgeschäfte: Steuerfallen und Vermeidungsstrategien EINKOMMENSTEUER Besteuerung privater Grundstücksgeschäfte: Steuerfallen und Vermeidungsstrategien von Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg Steuerpflichtige müssen sich darauf einstellen,

Mehr

Teil F: Sonderthemen II. Offene und verdeckte Einlagen

Teil F: Sonderthemen II. Offene und verdeckte Einlagen Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil F: Sonderthemen II. Offene und verdeckte Einlagen Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater

Mehr

Unternehmenssteuerrecht

Unternehmenssteuerrecht Unternehmenssteuerrecht Seminar für Praxisinhaber und deren Fachpersonal Seminarunterlage zum Thema Aktuelles Praxiswissen zur Personengesellschaft Ertragsteuerrecht Oktober 2011 www.tax-news.de GLIEDERUNG

Mehr

Kapitalkonten von Personengesellschaften

Kapitalkonten von Personengesellschaften Kapitalkonten von Personengesellschaften Handels- und steuerrechtliche Implikationen sowie Verlustausgleichsbeschränkung nach 15a EStG Veranstaltungsort: 25. November 2016 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater,

Mehr

1 EStG, 1 KStG: Personengesellschaften sind weder einkommensteuer- noch körperschaftsteuerpflichtig

1 EStG, 1 KStG: Personengesellschaften sind weder einkommensteuer- noch körperschaftsteuerpflichtig Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht: Zwischen Transparenz und Subjekt der Gewinnermittlung von Hermann Brandenberg, Düsseldorf Berlin, 14.06.2010 1 I. Personengesellschaft im Ertragsteuerrecht: Zwischen

Mehr

Anwendungsschreiben zu 16 Absatz 3b EStG

Anwendungsschreiben zu 16 Absatz 3b EStG Dok.-Nr.: 5236132 Bundesministerium der Finanzen, IV C 6 - S-2242 / 12 /10001 Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 22.11.2016 Inhaltlich entsprechende Verwaltungsanweisungen Anwendungsschreiben zu

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Verschonung der Besteuerung stiller Reserven trotz Realisationsakt

Verschonung der Besteuerung stiller Reserven trotz Realisationsakt Verschonung der Besteuerung stiller Reserven trotz Realisationsakt Beispiel: A ist Inhaber einer Bäckerei. Deren Buchwert beläuft sich auf 100; der gemeine Wert auf 800. Zum 01.01.2008 bringt A das gesamte

Mehr

Gewerblicher Grundstückshandel

Gewerblicher Grundstückshandel Ansprechpartner bei : Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht Ingo Heuel Rechtsanwältin, Steuerberaterin Roswitha Prowatke, LL.M. 02204/9508-100 Wir vertreten überwiegend Mandanten im Raum

Mehr

Gesellschaftsrechtliche Beteiligung. Mitunternehmerrisiko. Mitunternehmerinitiative

Gesellschaftsrechtliche Beteiligung. Mitunternehmerrisiko. Mitunternehmerinitiative 1. Die entgeltliche Veräußerung eines Mitunternehmeranteils 239 IV. Veränderungen im Gesellschafterbestand 1. Die entgeltliche Veräußerung eines Mitunternehmeranteils 1.1 Allgemeines Unter der entgeltlichen

Mehr

Übungsklausur 2. Bearbeitungszeit: 5 Stunden

Übungsklausur 2. Bearbeitungszeit: 5 Stunden 170 Klausuren Einkommensteuer Übungsklausur 2 Bearbeitungszeit: 5 Stunden I. Sachverhalt 1 E ist seit Jahren Gesellschafter der Metall-OHG. Am 1.4.2015 stirbt E überraschend. Erben werden seine beiden

Mehr

Auswirkungen des neuen 50i EStG auf Umstrukturierungen Es besteht dringender Änderungsbedarf

Auswirkungen des neuen 50i EStG auf Umstrukturierungen Es besteht dringender Änderungsbedarf Auswirkungen des neuen 50i EStG auf Umstrukturierungen Es besteht dringender Änderungsbedarf München, 22. Oktober 2014 Prof. Dr. Thomas Rödder 1131759_2 A. Einleitung 50i Abs. 2 EStG n.f.: Im Rahmen von

Mehr

Vermögensverwaltende Personengesellschaften

Vermögensverwaltende Personengesellschaften Vermögensverwaltende Personengesellschaften Zivilrecht - Steuerrecht, National - International Bearbeitet von Herausgegeben von Prof. Dr. Florian Haase, M.I.Tax, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht,

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 7g Abs. 3, 5, 34 UmwStG 20, 22. Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03

BUNDESFINANZHOF. EStG 7g Abs. 3, 5, 34 UmwStG 20, 22. Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03 BUNDESFINANZHOF Die Auflösung einer sog. Ansparrücklage nach 7g Abs. 3 EStG wegen der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft führt zur Erhöhung des tarifbegünstigten Einbringungsgewinns.

Mehr

Modul Steuern im Rahmen von konstitutiven und funktionalen Unternehmensentscheidungen

Modul Steuern im Rahmen von konstitutiven und funktionalen Unternehmensentscheidungen Univ.-Prof. Dr. Dieter Schneeloch Überarbeitung: Univ.-Prof. Dr. Stephan Meyering Modul 32651 Steuern im Rahmen von konstitutiven und funktionalen Unternehmensentscheidungen Kurs 42072: Steuern im Rahmen

Mehr