MEHR MEHR WERT. TarifInfo DRIN. für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie
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- Brigitte Kohler
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1 MEHR DRIN WERT MEHR TarifInfo für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie Gemeinsam stark
2 Liebe Kollegin, lieber Kollege, immer wieder stellen wir fest, dass Kolleginnen und Kollegen der Meinung sind, Tarifverträge seien Regelungen zu Arbeitsbedingungen, die einfach vom Himmel fallen. Dies ist aber nicht so! Dieser Eindruck entsteht, weil Arbeitgeber aus Angst, dass alle Beschäftigten ver.di beitreten, tarifvertragliche Leistungen auch auf Nicht-Gewerkschaftsmitglieder anwenden. Es ist aber so, dass Tarifverträge von Mitgliedern für Mitglieder der Gewerkschaft erkämpft wurden und werden! Oft dauert es viele Jahre, bis die Forderungen der Gewerkschaft durchgesetzt sind. Deswegen gilt: Je mehr ver.di- Mitglieder wir sind, umso mehr Macht haben wir zur Durchsetzung unserer Forderungen. Deshalb ist es wichtig, Mitglied in ver.di zu sein, um zum Beispiel Lohnforderungen in angemessener Höhe durchzusetzen. Außerdem ist es so, dass nur Gewerkschaftsmitglieder sich im Zweifelsfall auch vor Gericht auf die Tarifbindung berufen können. Mit unserem kleinen Tarifinfo möchten wir dir einen Teil der Leistungen vorstellen, die Kolleginnen und Kollegen für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie (PPKV) bereits erreicht haben.
3 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 35 Stunden. In Ostdeutschland beträgt sie 37 Stunden. Die Arbeitszeit ist für einzelne Arbeitnehmer/innen auf maximal fünf Tage zu verteilen. Sie ist auf die Wochentage Montag bis Freitag zu legen. 1 Sa Freiwillige Samstagsarbeit Die Teilnahme an einem Arbeitszeitsystem mit regelmäßiger Samstagsarbeit ist freiwillig. Sie setzt eine ausdrücklich erklärte Zustimmung voraus. Diese Zustimmung kann widerrufen werden mit der Folge, dass baldmöglichst, spätestens jedoch nach 6 Monaten keine regelmäßige Samstags arbeit mehr geleistet werden muss. So 2 Bezahlte Pausen an Sonntags- und Feiertagsarbeit Bei Sonntags- und Feiertagsarbeit von mehr als 4 Stunden Dauer wird eine halbstündige bezahlte Pause gewährt. Diese Pause ist ebenso zu bezahlen wie die geleisteten Arbeitsstunden. Aktuelle Tarife: 2 3
4 Zuschläge Die Zuschläge betragen: für Mehrarbeit 25 % für Nachtarbeit von 20:00 bis 22:00 Uhr von 22:00 bis 24:00 Uhr von 00:00 bis 04:00 Uhr von 04:00 bis 06:00 Uhr 15 % 25 % 35 % 25 % für Arbeit an Samstagen 25 % für Arbeit an Sonntagen 75 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen 150 % 5 2 Aufstockung Krankengeld Bei Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit erhalten Arbeitnehmer/innen nach Beendigung der Entgeltfortzahlung für drei Monate einen Zuschuss.
5 Übernahme Azubis Auszubildende werden im Grundsatz nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung für mindestens 12 Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Freischichten Arbeitnehmer/innen, die ständig in gleichmäßig verteilter Wechselschicht arbeiten oder ständig Nachtarbeit leisten, erhalten zwei bezahlte Freischichten im Jahr. Freistellung aus persönlichen Gründen bei eigener Eheschließung: zwei Tage bei Niederkunft der Ehefrau: zwei Tage bei Todesfällen in der Familie: 2 Tage bei Umzug mit eigenem Hausstand: ein Tag Aktuelle Tarife: 4 5
6 I II III IV Eingruppierung Der Tarifvertrag regelt die Eingruppierung in verschiedene Lohn- bzw. Gehaltsgruppen je nach ausgeübter Tätigkeit. Die Eingruppierung stellt hierbei nur eine Mindestvergütung für die jeweilige Tätigkeit dar. Eine Vergütung über den Tarifvertrag hinaus ist natürlich möglich. LG I II III IV V VI VII Kurzbeschreibung* Arbeiten, die ohne Vorkenntnisse nach kurzer Anweisung unmittelbar ausgeführt werden können. Arbeiten, die lediglich Kenntnisse und Fertigkeiten aufgrund einer Einweisung erfordern. Arbeiten, die durch Unterweisungen erworbene fachliche Kenntnisse und entweder eine bestimmte Verantwortungen für Betriebsmittel bzw. Arbeitsprodukte oder Konzen tration erfordern. Arbeiten, die durch längere Unterweisung erworbene fachliche Kenntnisse und Erfahrungen erfordern und mit Verantwortung für Arbeitsprodukte und in der Regel Betriebsmittel verbunden sind. Arbeiten, die durch eine längere systematische Unterweisung erworbene umfangreiche fachliche Kenntnisse sowie Selbstständigkeit erfordern und die mit erhöhter Verantwortung für Betriebsmittel und Arbeitsprodukte verbunden sind. Facharbeiten, deren Ausführung ein fachliches Können erfordert, das durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben wird. Schwierige Facharbeiten, deren Ausführung ein fachliches Können erfordert, das durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben wird. VIII Hochwertige Facharbeiten, deren Ausführung an das fachliche Können und die Verantwortung besondere Anforderungen stellt, die über die LG VII hinausgehen. * Dies ist nur eine Kurzdarstellung; für genauere Auskünfte zur Eingruppierung frage deinen Betriebsrat oder melde dich bei uns.
7 Tariflohn** West ab 1. Nov Ost ab 1. Nov West ab 1. Nov Ost ab 1. Nov LG I 11,24 10,31 11,57 10,95 LG II 11,61 10,98 11,96 11,32 LG III 11,98 11,34 12,34 11,68 LG IV 12,36 11,69 12,73 12,05 LG V 13,48 12,75 13,89 13,14 LG VI 1. Jahr: 13,78 2. Jahr: 14,38 3. Jahr: 14,98 LG VII 1. Jahr: 15,66 2. Jahr: 16,48 1. Jahr: 13,04 2. Jahr: 13,60 3. Jahr: 14,17 1. Jahr: 14,81 2. Jahr: 15,59 1. Jahr: 14,20 2. Jahr: 14,81 3. Jahr: 15,43 1. Jahr: 16,12 2. Jahr: 16,97 1. Jahr: 13,43 2. Jahr: 14,02 3. Jahr: 14,60 1. Jahr: 15,26 2. Jahr: 16,06 LG VIII 17,98 17,00 18,52 17,52 Arbeitnehmer/innen unter 18 Jahren, erhalten in den LG I LG V 90 % des Tariflohns. ** Die jeweils gültigen Tarifverträge für Angestellte (Gehaltstarifvertrag, Gehaltsrahmentarifvertrag oder den Manteltarifvertrag für Angestellte) kannst du im Betriebsratsbüro einsehen. Selbstverständlich kannst du dich dazu auch an ver.di wenden. Ausbildungsvergütung ab November 2012 ab November Ausbildungsjahr 780,00 805,00 2. Ausbildungsjahr 850,00 880,00 3. Ausbildungsjahr 915,00 945,00 4. Ausbildungsjahr 985, ,00 Aktuelle Tarife: 6 7
8 Urlaub und Urlaubsgeld Der bezahlte Jahresurlaub aller Arbeitnehmer/innen beträgt 30 Arbeitstage. Alle Arbeitnehmer/innen erhalten ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 50 Prozent des durchschnittlichen Tageslohns pro Urlaubstag. Jahressonderleistung Alle Arbeitnehmer/innen erhalten eine Jahressonderzahlung (auch bekannt als Weihnachtsgeld). Sie beträgt pro Kalenderjahr 95 Prozent des tariflichen Monatsverdienstes. Teil zeitbeschäftigte erhalten die Jahressonderzahlung in einer Höhe, die dem Anteil ihrer persönlichen Arbeitszeit entspricht. Vermögenswirksame Leistungen Der Arbeitgeberanteil an den vermögenswirk - samen Leistungen beträgt 26,59 monatlich bzw. 319,05 jährlich (16,87 monatlich bzw. 202,47 jährlich bei Jugendlichen). Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf anteilige Leistungen.
9 Deine Vorteile Tarifliche Regelungen Urlaub 30 Tage im Jahr: entspricht 6 Wochen Urlaubsgeld 50 % des durchschnittlichen Tageseinkommens pro Urlaubstag Jahressonderzahlung 95 % des tariflichen Monatseinkommens Arbeitszeit 35 Stunden (Ost: 37 Stunden) pro Woche (Montag bis Freitag) Lohn- und Gehaltserhöhung regelmäßig Gesetzliche Regelungen 24 Tage im Jahr: entspricht 4 Wochen kein Anspruch kein Anspruch 48 Stunden pro Woche (Montag bis Samstag) kein Anspruch Freischichten 2 Freischichten pro Jahr kein Anspruch Übernahme Azubis 1 Jahr garantiert kein Anspruch Samstagsarbeit freiwillig + 25 % Zuschlag Eingruppierung klare Regelungen Regelarbeitstag keine Regelungen Aktuelle Tarife: 8 9
10 Tarife nützen Tarife schützen Dies sind nur einige Bereiche des Arbeitslebens, für die es sich lohnt, ver.di-mitglied zu sein, weil es Tarifschutz gibt! Ein Cent vom Euro für den Erhalt und Ausbau von tariflichen Leistungen! kostenlosen Rechtsschutz vor Arbeits- und Sozialgerichten! Unterstützung bei Streiks und Unfällen in der Freizeit sowie in besonderen Notfällen! Weiterbildungsmöglichkeiten in vielen Bereichen für Betriebsräte und auch ganz normale Mitglieder! kompetente Ansprechpartner/innen bei Problemen rund um das Arbeitsleben: zum Beispiel Arbeits- und Ausbildungsvertrag, Tarife, Betriebsratswahlen, Arbeitszeugnis, Mobbing, Qualifizierung, Abmahnungen, gering fügige Beschäftigung, Hartz IV, Arbeitslosengeld Mitglied werden in ver.di lohnt sich!
11 Schneller geht s nicht! Der Online-Beitritt ist der einfachste Weg zu ver.di: Adressdaten eingeben, Angaben zur Person machen, Beschäftigungsprofil hinzufügen, die Eingaben überprüfen, absenden und Mitglied sein!
12 Du möchtest, dass diese Regelungen erhalten bleiben oder noch besser werden? Dann tritt ver.di bei und kämpfe gemeinsam mit deinen Kolleginnen und Kollegen für den Erhalt unseres Tarifvertrags! Bei dir gilt kein Tarifvertrag, aber du hättest diese Leistungen auch gerne? Dann sprich mit deinen Kolleginnen und Kollegen, organisiert euch und lasst uns gemeinsam für einen Tarifvertrag auch in deinem Betrieb kämpfen! So erreichst du uns ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie, Paula-Thiede-Ufer 10, Berlin, verantwortlich: Andreas Fröhlich, Gestaltung: werkzwei, Detmold, Druck: Druckerei Tiemann, Bielefeld, Stand: 4/13
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