Musterstudienplan (neues Recht)
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- Gerrit Hofmann
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1 Musterstudienplan der Juristischen Fakultät (neues Recht) Studienbeginn ab WS 003/00 Musterstudienplan (neues Recht) Kurs 1. Semester SWS PF Grundkurs I im Bürgerlichen Recht 6 PF Strafrecht I 5 PF Staatsrecht I (Staatsorganisation mit den Bezügen zur Staatslehre) GF Römische oder Deutsche Rechtsgeschichte GF entweder oder aber Verfassungsgeschichte der Neuzeit Allgemeine Staatslehre (auch./3. Sem.) EV Einführung in die Rechtswissenschaft 1 Kurs. Semester SWS PF Grundkurs II im Bürgerlichen Recht 6 PF Strafrecht II 5 PF Staatsrecht II (Grundrechte) 3 PF Einführung in die Volkswirtschaftslehre Kurs 3. Semester SWS PF Grundkurs III im Bürgerlichen Recht PF Sachenrecht PF Strafprozeßrecht 3 PF Strafrecht III (Vermögensstrafrecht) PF Staatsrecht III (mit den Bezügen zum Völker- und Europarecht) PF Verwaltungsrecht I (Allgemeiner Teil) Rechtstheorie GF alternativ: Rechtsphilosophie Rechtsoziologie GF Juristische Methodenlehre (ab 3. Sem.) Praktikum beim Amtsgericht ( 1 Abs. 1 Nr. 1 NJAVO) - 1 -
2 Musterstudienplan der Juristischen Fakultät (neues Recht) Studienbeginn ab WS 003/00 Kurs. Semester SWS PF Familienrecht PF Erbrecht PF Grundzüge des Handelsrechts PF PF Grundzüge des Gesellschaftsrechts (Schwerpunkt: Personengesellschaftsrecht) Grundzüge des Arbeitsrechts (Schwerpunkt: Individualarbeitsrecht) PF Zivilprozeßrecht I (Erkenntnisverfahren) 3 PF Verwaltungsrecht II (Besonderer Teil: Polizeiund Ordnungsrecht, Baurecht, Kommunalrecht) PF Europarecht 3 PF Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene Praktikum bei einer Verwaltungsbehörde ( 1 Abs. 1 Nr. NJAVO) Kurs 5. Semester SWS PF Zivilprozeßrecht II (Vollstreckungsverfahren) 3 PF Verfassungs- und Verwaltungsprozeßrecht PF Übungen im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene EV Haftungsrecht EV Repetitorium I im Strafrecht Praktikum beim Rechtsanwalt ( 1 Abs. 1 Nr. 3 NJAVO) Kurs 6. Semester SWS PF Übungen im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene EV Repetitorium I + II im Zivilrecht + EV Repetitorium II im Strafrecht EV Repetitorium I + II im Staats- und Verwaltungsrecht + Zivilrecht Klausurenkurse Strafrecht Öffentliches Recht Klausurenkurse im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht - -
3 Musterstudienplan der Juristischen Fakultät (neues Recht) Studienbeginn ab WS 003/00 Kurs 7. Semester SWS EV Repetitorium III + IV im Zivilrecht + EV Repetitorium III im Strafrecht EV Repetitorium III + IV im Staats- und Verwaltungsrecht + Zivilrecht Klausurenkurse Strafrecht Öffentliches Recht Klausurenkurse im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht Kurs 8. Semester SWS Vertiefungs- und Ergänzungsveranstaltungen wie im 6./7. Sem. Schwerpunktbereichsstudium (5.-7. Sem.) SF Vorlesungen mit Seminar / Studienarbeit 16 Ergänzungsveranstaltungen (1.-. Sem.) EV Lateinkurs für Juristen EV Englische / Französische / Italienische Rechtsterminologie EV Sprecherziehung für Juristen EV Einführung in die PC-Benutzung Einführung in Datenbanksysteme Ergänzungsveranstaltungen (5.-7. Sem.) EV Einführung in das Anglo-amerikanische Recht EV Kirchenrecht EV Medizinrecht EV Privatversicherungsrecht EV Urheberrecht EV Insolvenzrecht EV Rechtsinformatik / Multimediarecht EV Psychiatrisch-juristisches Kolloquium PF = Pflichtfach; GF = Grundlagenfach; SF = Schwerpunktfach EV = Ergänzungsveranstaltung; BK = Begleitkolleg - 3 -
4 Schwerpunktbereiche (neues Recht) Pflichtmodul (8 SWS) Wahlmodul(e) (8 SWS) Grundlagen des Rechts Römische oder deutsche Rechtsgeschichte; Verfassungsgeschichte der θ Deutsche / Römische Neuzeit oder Allgemeine Staatslehre; Rechtsgeschichte Rechtsphilosophie; Theorie und Methoden des Rechts θ Rechtsphilosophie, Staatslehre, Kirchenrecht Wirtschafts- und Arbeitsrecht Grundzüge des Kapitalgesellschaftsrechts; Vertragsgestaltung im Gesellschafts- und Arbeitsrecht; Deutsches und europäisches Wirtschaftsverfassungs- und -verwaltungsrecht; Beteiligungsrechte des Betriebsrats θ privates Wirtschaftsrecht θ Arbeitsrecht θ öffentliches Wirtschaftsrecht Europäisches Privat- und Prozeßrecht Rechtsvergleichung; IPR und IZVR; nationales Vertrags- und ProzeßR Europarecht (Vertiefung) oder und bzw. Privatrechtsgeschichte der Neuzeit europäisches Familien- und Erbrecht Privates und öffentliches MedienR Rundfunkrecht/Recht der neuen Medien, Telekommunikationsrecht, Datenschutzrecht Immaterialgüterrecht, Wirtschaftsrecht der Medien Bes. Wirtschaftsverwaltungsrecht Presserecht etc. Internationales und Europäisches öffentliches Recht Völkerrecht; Europarecht; Europäisches und Vergleichendes Verfassungsrecht; internationales und europäisches Wirtschaftsrecht Kriminologie (Grundlagen); Strafverfahrensrecht (Vertiefung); Jugendstrafrecht; Strafvollzug Vertiefung Kriminalwissenschaften Völkerrecht Int. Wirtschaftsrecht Europarecht Internationales StrafR beispielsw. Strafvollzug Angew. Kriminologie - -
5 BAföG-Information Zur Bewilligung nach 8 BAföG müssen entsprechende Leistungen nachgewiesen werden. Nachfolgend die Aufstellung, welche Leistungen in welchem Semester erbracht werden müssen, um nach 8 BAföG einen Leistungsanspruch zu haben. Die Leistung ist grundsätzlich nur einmal nachzuweisen, üblicherweise nach dem. Fachsemester. Die Angaben für höhere Fachsemester müssen nach Aufforderung des BaföG-Amtes nachgewiesen, bzw. wenn erst dann ein Erstantrag gestellt wird. - Beschluss des Fakultätsrats vom 5November Am Ende des. Semesters grundsätzlich Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung; ausnahmsweise genügt es jedoch, wenn die Bewertung weniger Prüfungsleistungen (maximal Klausuren und 1 Hausarbeit noch aussteht. Am Ende des 5. Semesters Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung und ein Schein aus einer Vorgerückten- oder Wahlfachübung / Seminarschein Am Ende des 6. Semesters Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung und zwei Scheine aus einer Vorgerückten- oder Wahlfachübung / Seminarschein Am Ende des 7. Semesters (auch Ende 8. Semester) Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung und drei Schein aus einer Vorgerückten- oder Wahlfachübung / Seminarschein Ein fehlender Schein kann durch eine mündliche Prüfung in dem betreffenden Fach ersetzt werden (gilt nur für BAföG-Leistungsnachweis!). Legt der Student Scheine und ein positives kurzes Schreiben des Prüfers vor, kann die Bescheinigung nach 8 BAföG gegeben werden. Im Zweifelsfall entscheidet der Dekan. Die Bescheinigung nach 8 BAföG wird auf dem vom Studentenwerk ausgegebenen Formular (rosa) durch das Dekanat ausgestellt. Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 001/00 begonnen haben, gilt die alte Regelung (siehe Vorlesungskommentar SS 00 oder Auskunft im Dekanat). Grundsätzlich gilt: Wer bereits am Ende des. Fachsemesters die entsprechenden Leistungen nachgewiesen hat, braucht bis zum Examen keine weiteren Leistungsnachweise vorzulegen! - 5 -
6 Jura Alumni in Göttingen An der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen ist am 3. Februar 001 ein Alumni-Verein ins Leben gerufen worden, um den Kontakt unter den aktiven und ehemaligen Studierenden, Doktoranden und Habilitanden zu erhalten. Absolventen der Juristischen Fakultät sind in allen Bereichen der Gesellschaft tätig Grund genug, sich auf langjährige Studienkontakte und die Verbindung zur Fakultät zu besinnen. Der Verein soll zum einen die Schnittstelle zwischen rechtswissenschaftlicher Ausbildung und juristischer Berufspraxis bilden, zum anderen den Mitgliedern einen stetigen Austausch mit der Wissenschaft ermöglichen. Die Leistungen des Vereins Jährliche Alumni-Tage in Göttingen Vortragsreihen Kontaktseminare und Berufsinformationstage Absolventenzeitung bzw. Newsletter Mailingliste und Internetforum Die Mitgliedschaft im Verein Jahresbeiträge: für Absolventinnen und Absolventen sowie private Förderer EUR 5,00 für Studierende und Absolventen bis zum ersten vollen EUR 10,00 Kalenderjahr nach Abschluss des Examens für juristische Personen EUR 100,00 Kontakt: Dr. Arne Pautsch Juristischen Fakultät Platz der Göttinger Sieben Göttingen Telefon: (0551) Telefax: (0551) info@alumni-goettingen.de Internet:
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