Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 28.Februar 2012 II A 23 9(0)

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1 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 28.Februar 2012 II A 23 9(0) carola.kohlfaerber@sengs.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses über Senatskanzlei - G Sen - Bezirkliche Kapitel 3911, 3960, 3995, 4410 und 37XX Kapitel 1010 und 1040 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Titel BuT-Mittagsverpflegung Schule Titel BuT-Schulausflüge Titel BuT-Kitaausflüge Titel BuT-mehrtägige Fahrten Schule Titel BuT-mehrtägige Fahrten Kita Titel BuT-Lernförderung Titel BuT-Mittagsverpflegung Kita Titel BuT-soziale und kulturelle Teilhabe Titel BuT-Mittagsverpflegung Schule an Träger Titel BuT-persönlicher Schulbedarf Titel BuT-Schülerbeförderung Rote Nummern: 0010 Vorgang: 2. Sitzung des Hauptausschusses am 11. Januar 2012 Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das 51421: 67215: Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,73 aktuelles Ist per : ,87 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,47 aktuelles Ist per : ,11

2 : 67217: 67218: 67219: 67220: 67221: 67222: Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,67 aktuelles Ist per : 1.962,81 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,27 aktuelles Ist per : ,65 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,80 aktuelles Ist per : 9.593,08 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,15 aktuelles Ist per : ,37 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,75 aktuelles Ist per : ,63 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,37 aktuelles Ist per : ,29 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0,00 aktuelles Ist per : 0,00

3 : Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,51 aktuelles Ist per : , : Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres*: ,09 aktuelles Ist per *: ,22 *(ohne die Ausgleichszahlungen an die BVG für die Bereitstellung des ermäßigten Schülertickets) Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten 2. Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat wird gebeten, dem Hauptausschuss rechtzeitig zur 1. Lesung des Haushaltsplans 2012/2013 über die Umsetzung, Finanzierung und Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabegesetz in Berlin zu berichten. Es wird gebeten, den Beschluss mit den folgenden Ausführungen als erledigt zu betrachten. Hierzu wird berichtet: 1. Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen im Land Berlin ist die gesonderte Antragstellung bei der aktenführenden Leistungsbehörde (Jobcenter im Bereich SGB II, Wohnungsamt im Bereich WoGG und BKGG, Sozialamt und ZLA im Bereich SGB XII/AsylbLG) durch die leistungsberechtigten Personen. Für alle der sieben Teilleistungen erfolgt durch die Leistungsbehörde nach Vorlage entsprechender Nachweise die Prüfung der leistungsrechtlichen Voraussetzungen dem Grunde nach (Zugehörigkeit zum jeweiligen Rechtskreis und Hilfebedürftigkeit). Hinsichtlich der Prüfung der fachlichen Voraussetzungen sowie der Leistungserbringung wird im Land Berlin wie folgt differenziert: Zur Nutzung bereits vorhandener kommunaler Strukturen in den Fachbehörden sowie zur Verwaltungsvereinfachung erfolgt die fachliche Prüfung und Leistungserbringung bei den eintägigen Schul- und Kitaausflügen, der ergänzenden angemessenen Lernförderung und der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung durch die Schulen und Kitas. Bei den Leistungen für die mehrtägigen Klassen- und Kitafahrten, der Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, der Schülerbeförderung und der sozialen und kulturellen Teilhabe erfolgt die fachliche Prüfung und Leistungsgewährung durch die zuständige Leistungsbehörde. Die Schülerbeförderung wird für leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler seit dem im Regelfall als besonderes ermäßigtes Schülerticket durch den Verkehrsverbund erbracht. Nach Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Regelungen zur Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe ( 28, 29 SGB II, 34, 34a SGB XII, 6b BKGG) rückwirkend zum

4 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom erfolgten die ersten Umsetzungshinweise wie folgt: a) Durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in drei Rundschreiben: I Nr. 7 / 2011 vom für die Leistungen mehrtägige Klassen- und Kitafahrten, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Schülerbeförderung und soziale und kulturelle Teilhabe, welche durch die Leistungsstellen selbst geprüft und gewährt werden. I Nr. 8/ 2011 vom für die rückwirkende Leistungsgewährung und die damit verbundene Erstattung der von den Leistungsberechtigten in der Zeit vom bis verauslagten Aufwendungen. I Nr. 9/2011 vom für die Leistungen eintägige Schul- und Kitaausflüge, ergänzende angemessene Lernförderung und gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas durch die Schulen und Kindertageseinrichtungen selbst, nach Vorlage des von den Leistungsstellen ausgegebenen berlinpass-but. b) Durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurden durch Merkblätter fachliche Hinweise zur Umsetzung in Schulen und Kitas und zugleich zur Information der Leistungsberechtigten herausgegeben und regelmäßig aktualisiert. c) Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat auf der Grundlage der fachlichen und rechtlichen Vorgaben der für das Schulwesen und den Jugendbereich zuständigen Senatsverwaltung und unter Berücksichtigung bereits gewonnener Erfahrungen mit dem Umgang der bestehenden Regelungen gemäß 5 Abs. 2 S. 1 AG- SGB II mit Wirkung zum die Ausführungsvorschriften vom über die Gewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nach den 28, 29 SGB II und den 34, 34a SGB XII (AV-BuT) erlassen. Die Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Wissenschaft hat gemäß 5 Abs. 2 S. 2 AG-SGB II zeitgleich die Verwaltungsvorschriften Nr. 16/2011 und 17/2011 erlassen. Diese richten sich in Bezug auf die Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen in Berlin an alle Berliner Schulen und die Außenstellen der Schulaufsicht. 2. Finanzierung der Leistungen für Bildung und Teilhabe Die Finanzierung der Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgt im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips des Haushalts. Für die zusätzlichen Transferleistungen für die Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und nach 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag nach 6a BKGG) ist zum Ausgleich die Bundesbeteiligung für die Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) nach 22 Absatz 1 SGB II erhöht worden. Als entsprechende Einnahme erhält Berlin für die Jahre 2011 und ,4 % der KdU. Tatsächlich als BuT-Leistungen ausgegeben wurden für diesen Personenkreis ca. 17 Mio. Euro. Für die Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch Zwölfter Teil Sozialhilfe (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wurden ohne Bundesbeteiligung ca. 0,4 Mio. Euro aufgewendet. Die relativ geringen Ausgaben ergeben sich vor allem aus folgenden Gründen: Anlaufschwierigkeiten für diese neuen Leistungen,

5 5 durch teilweise nachträgliche Abrechnung wird im ersten Jahr im Haushalt kein volles Leistungsjahr abgebildet, es fehlen bei den Ausgaben viele Leistungen, mindestens für den Monat Dezember, durch die bisherige Subventionierung des Mittagessens in der Kita werden als Ausgabe nur 3 Euro / Monat als BuT-Leistung verbucht, obwohl sich Berlin mit mindestens 20 Euro beteiligt. Für das Jahr 2012 wird mit deutlich höheren Ausgaben gerechnet. Ab dem Jahr 2013 wird die Höhe der Bundesbeteiligung an den KdU für BuT jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales neu festgelegt. Hierzu müssen diesem die tatsächlichen BuT-Ausgaben mitgeteilt werden. Hinsichtlich der zukünftigen Bundesbeteiligung wird ein länderbezogener Schlüssel angestrebt. Sofern diese länderbezogene Abrechnung nicht erfolgt, könnte es ab 2013 zu einem Finanzierungsrisiko in noch nicht bezifferbarer Höhe kommen. Für Verwaltungsausgaben beträgt die Bundesbeteiligung 1,2 % der Leistungen für KdU. Dafür erhöhte sich ab dem der Kommunale Finanzierungsanteil (KFA) an den Verwaltungskosten der Jobcenter von 12,6 % auf 15,2 % und es sind Verwaltungsausgaben im Land Berlin zu finanzieren. Der Prozentsatz der Bundesbeteiligung für die Verwaltungsausgaben wird nicht angepasst. Verwaltungsausgaben des Landes für Berechtigte nach dem SGB II werden durch die Jobcenter erstattet. 3. Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe Angaben zum BuT-Antragsvolumen insgesamt sind den beiden unterhalb beigefügten Tabellen zu entnehmen. Im Jahr 2011 wurden von BuT-Berechtigten insgesamt Einzelleistungen beantragt (Tabelle 1: Zelle 13F, 13H). Speziell wurden beantragt (Tabelle 2: Spalte C): Tagesausflüge (Kita und Schule), mehrtägige Klassen- bzw. Kitafahrten, Schülerbeförderungen, Lernförderungen, gemeinschaftliche Mittagsverpflegungen und Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (hierzu zählen u. a. Angebote von Sportvereinen und Musikschulen) des Weiteren wurden Anträge auf Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für Berechtigte von Kinderzuschlag und Wohngeld gestellt (diese Leistung ist für SGB II und SGB XII Empfänger bereits im Grundantrag enthalten) Es ist ein deutlicher und monatlich kontinuierlicher Anstieg der Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen in Berlin zu verzeichnen: die prozentuale Inanspruchnahme durch die potenziell BuT-Berechtigten ist von 28,8 % im ersten Halbjahr 2011 auf 56,1 % im zweiten Halbjahr 2011 gestiegen (Tabelle 1: Zelle 13D, 13G) damit liegt Berlin nunmehr deutlich über dem Bundestrend; wo die durchschnittliche Antragsquote von 29 % im Juni 2011 auf rund 45 % im November 2011 gestiegen ist absolut wurden bis Ende des Jahres 2011 für insgesamt der potenziell Leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen Anträge gestellt; im ersten Halbjahr 2011 waren es noch Leistungsberechtigte (Tabelle 1: Zelle 13C, 13F 13H)

6 6 die Anzahl der insgesamt beantragten Einzelleistungen hat sich innerhalb eines halben Jahres von auf erhöht, dies entspricht einem Anstieg von 94,2 Prozent (Tabelle 2: Zeile 21) insbesondere die Inanspruchnahme von Lernfördermaßnahmen und eintägigen Ausflügen hat sich gegenüber der ersten Jahreshälfte 2011 verdreifacht (Tabelle 2: Zelle 14D, 16D) besonders häufig wurde mit Anträgen die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nachgefragt (Tabelle 2, Zeile 17C) Tabelle 1) BuT-Antragsvolumen: Anzahl der Antragsteller nach Bezirken Bezirk Potenziell BuTberechtigt e BuT-Antragsvolumen bis Anzahl But- Berechti gter die Anträge gestellt haben in % Anzahl der Beantragte n Einzelleistu ngen BuT-Antragsvolumen bis Anzahl BuT- Berechtig ter die Anträge gestellt haben in % Anzahl der Beantragten Einzelleistun gen A B C D E F G H 1 Mitte ,2% ,8% Friedrichshain- Kreuzberg ,1% ,9% Pankow ,9% ,7% Charlottenburg- Wilmersdorf ,1% ,7% Spandau ,9% ,0% Steglitz- Zehlendorf ,8% ,4% Tempelhof- Schöneberg ,2% ,4% Neukölln ,0% ,5% Treptow- Köpenick ,4% ,9% Marzahn- Hellersdorf ,0% ,7% Lichtenberg ,7% ,9% Reinickendorf ,3% ,4% Berlin ,8% ,1% Tabelle 2) BuT-Antragsvolumen: Beantragte Einzelleistungen Art der Einzelleistung Beantragte Einzelleistungen vom bis Beantragte Einzelleistungen vom bis prozentuale Erhöhung A B C D Kitaausflug eintägig / Klassenausflug eintägig ,1 Kitafahrt mehrtägig/ Klassenfahrt mehrtägig ,4

7 7 16 Lernförderung ,1 17 Mittagessen Kita/Tagespflege Mittagessen Schule ,7 18 Schülerbeförderung ,4 19 Teilhabeleistung ,3 20 persönlicher Schulbedarf ,1 21 Summe beantragte Einzelleistung ,2 Mario Czaja Senator für Gesundheit und Soziales

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