Soziale Leistungen für U25- Jährige
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- Kilian Klemens Knopp
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1 Soziale Leistungen für U25- Jährige
2 Leistungen SGB II (Jobcenter) Regelbedarf seit : o volljährige, alleinstehend oder alleinerziehend: 399 EUR o Jahre und bei den Eltern wohnend: o 18 U25 und bei den Eltern wohnend: 302 EUR 320 EUR o 15 U25 in eigener Wohnung, aber ohne Zusicherung des kommunalen Träger 320 EUR
3 Leistungen SGB II (Jobcenter) Personenanzahl Kosten der Unterkunft Augsburg Stadt m² max. Grundmiete Max. Betriebskos ten max. Angemesse ne Unterk unftskoste n ,08 71,97 347, ,89 86,52 430, ,76 101,59 495, ,13 117,24 575,37 jede weitere Person 15 74,66 17,79 92,45
4 Kosten der Unterkunft für U 25 nur bei Zusicherung des kommunalen Trägers Verpflichtung zur Zustimmung,wenn: die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann, der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt. Ausnahme: Einholung aus wichtigem Grund nicht zumutbar
5 Bildungsgutscheine zur beruflichen Eingliederung oder um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen. Antragsteller/innen müssen meist entweder eine dreijährige berufliche Tätigkeit ausgeübt oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Vor Kursbeginn muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein. Der Bildungsträger und die Bildungsveranstaltung müssen für die Förderung zugelassen sein. ABER: Ermessensleistung: kann, muss aber nicht!
6 Unterstützung für Schwangere / Junge Mütter Mutterschutzleistungen Krankenkasse/Arbeitgeber Kindergeld Elterngeld Landeserziehungsgeld Bei Arbeitslosigkeit: Mutterschutzleistungen bei Alg I Höhe Krankengeld SGB II Mehrbedarf 17 % Regelbedarf nach SW-Woche 12 SGB II Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt
7 Unterhalt Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle Bis 12 Jahren Möglichkeit Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt, max. 72 Monate bis 6Jahre 133 EUR, bis unter12 Jahre 180 EUR, wenn Elternteil nicht zahlt darf ich einfach ausziehen und meine Eltern müssen mir dann Unterhalt zahlen? : Eltern entscheiden grds. Ob sog Naturalunterhalt (Kost & Logis) oder Barunterhalt (Geld). Es müssen aber die Belange des Kindes berücksichtig werden: Ausbildungszusage an weiter entferntem Ort, schwierige Familienverhältnisse. Muss ggfs. gerichtlich geklärt werden
8 BAFöG Schüler-BAföG in Bayern schon ab Klasse 5 möglich(sonst ab Klasse 10) aber nur bei Internatsunterbringung, notwendiger, auswärtiger Unterbringung Meister BAföG: Förderung der Qualifizierung etwa zum Techniker, Meister oder Fachwirt Unterscheidung zwischen elternabhängiger und unabhängiger Förderung BAföG Hochschule Grundsätzlich: Immer alle(!) Einkünfte und Vermögensgegenstände aufführen, es drohen sonst stets Rückforderung und Strafverfahren!!
9 BAföG und andere Leistungen Wer BAföG berechtigt ist, ist von Jobcenter-Leistungen ausgeschlossen, außer Wohnkostenzuschuss und ggf. Mehrbedarfe BAföG schließt meist auch Wohngeld aus
10 Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Bedürftigkeit unter 18 Jahre: und der Azubi nicht mehr zuhause wohnen kann: weit entfernter Ausbildungsplatz, eigenes Kind, verheiratet, schwerwiegende Gründe Über 18 Jahre: wenn der Ausbildungsbetrieb in der Nähe ihres Elternhauses liegt und sie eine eigene Wohnung haben. Anerkannter Ausbildungsberuf Abgeschlossener Ausbildungsvertrag Nur Erstausbildung wird gefördert Deutsche Staatsbürgerschaft, aber Regelungen für Ausländer
11 Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH) Ziel: Ausbildungsabbrüche vermeiden, Ausbildung erfolgreich abschließen und ins Berufsleben einsteigen Angebot: hauptsächlich Stütz- und Förderunterricht: Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten und zur Förderung des Erlernens von Fachpraxis und Fachtheorie mit dem Ziel der Sicherung des Ausbildungserfolgs. Aufpassen: nur bei Ausbildungen nach Berufsbildungsgesetz, bei landesrechtlich geregelten Ausbildungen keine Förderung
12 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB) Ziel: Eingliederung in die Ausbildung Umfang: 6-12 Monate, im Augsburger raum i.d.r. 10 Monate Bei Bildungsträger vor Ort in Vollzeit Inhalte: Bewerbungstraining, Praktika, Sprachförderung, Berufsorientierung, sozialpädagogische Betreuung Voraussetzungen: allg. Schulpflicht erfüllt, zwischen ausbildungs/arbeitsplatzsuchend Kosten der Maßnahme werden von der Bundesagentur für Arbeit übernommen
13 Wohngeld Immer prüfen lassen, wenn keine SGB II-Leistungen in Betracht kommen Aber ausgeschlossen bei Bezug SGB II Leistungen Grundsicherung SGB XII Meistens auch bei Studenten, außer BAFöG-Anspruch besteht dem Grunde nach schon nicht (selten)
14 Kindergeld Anspruch der Eltern Aber Zweckrichtung Abzweigung Kind möglich, wenn ein eigener Hausstand gegründet wird, vorher Anhörung der Eltern Bis 18 Jahre immer Bis 21, wenn arbeitsuchend Bis 25, wenn in Ausbildung oder ausbildungssuchend(pause vier Monate) Bei Behinderten auch Anspruch ohne Altersbeschränkung, wenn aufgrund der Behinderung Lebensunterhalt nicht bestritten werden kann (Feststellung vor dem 25 LJ) WICHTIG: Bewerbern! Bewerben und dokumentieren!!
15 Verfahren/Rechtsweg Antrag Bescheid Widerspruch/Einspruch (im Sozialverfahren idr ein Monat Frist) Klageverfahren (meist Sozialgericht) Einstweiliger Rechtschutz bei Gericht, wenn Eile geboten(notlage!). Kein Anwaltszwang. Auch nach Ablauf Widerspruchsfrist können Überprüfungsanträge gestellt werden, unterschiedliche Fristen
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