Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone"

Transkript

1 Geschäftspartner Steuern, Recht & gesetzliche Rente Januar 2016 Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone Fast sieben Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in Minijobs zum Beispiel im Verkauf, im Gaststättengewerbe, als Reinigungskraft aber auch als Hilfe in einem Privathaushalt. Zahlreiche Änderungen haben sich seit der»großen Minijobber-Reform«im Jahre 2013 ergeben. Aktualisierungen gab es zuletzt bei den Umlagen und Aufwendungen für Arbeitgeber. So wurde zum 1. Januar 2016 die Insolvenzgeldumlage auf 0,12 % gesenkt zuvor im September 2015 haben sich die Umlagesätze U1 und U2 erhöht (siehe Frage 4). Im Folgenden haben wir die für Ihre Beratungsgespräche wichtigsten Fragestellungen für den Bereich der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) und für Beschäftigungen in der Gleitzone zusammengestellt. 1. Minijob was ist das und welche Arten von Minijobs gibt es? 2. Wie gestaltet sich die Beitragszahlung bei einem Minijob (auf Dauer angelegte Alleinbeschäftigung)? 3. Ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (grv) möglich? 4. Sind außer den Pauschalbeiträgen noch weitere Umlagen / Aufwendungen vom Arbeitgeber abzuführen? 5. Riestern durch einen Minijob, ist das möglich? 6. Ist es möglich, mehrere Minijobs nebeneinander auszuüben? 7. Was gilt es bei Minijobs, die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden, zu beachten? 8. Was gilt es bei Minijobs in Privathaushalten zu beachten? 9. Was gilt es bei Minijobs im Rahmen von kurzfristigen Beschäftigungen zu beachten? 10. Welche Melde- und Beitragseinzugsstelle ist für Minijobs zuständig? 11. Wann handelt es sich um eine geringfügige selbständige Tätigkeit? 12. Was gilt es zu beachten, wenn ein Minijob schon vor 2013 bestanden hat? 13. Was sind die Merkmale einer Beschäftigung in der Gleitzone? 1. Minijob was ist das und welche Arten von Minijobs gibt es? Das Hauptmerkmal eines Minijobs ist die Entgeltgrenze von 450 im Monat. Bis zu dieser Grenze besteht Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung mit Ausnahme der gesetzlichen Rentenversicherung (grv). Versicherungsfreiheit ist aber nicht gleichzusetzen mit Beitragsfreiheit, da vom Arbeitgeber eines Minijobbers Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie die Erhebung einer einheitlichen Pauschsteuer gefordert werden. Pauschalbeiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht erhoben. Minijobber sind seit 2013 generell in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Auf Antrag des Minijobbers ist eine Befreiung möglich Opting-out-Modell siehe Frage 3. Seit 2015 ist es möglich, die 450 -Grenze dreimal im Jahr bis zum Doppelten zu überschreiten, ohne dass sich am Status des Minijobbers etwas ändert. Der zeitliche Rahmen des Minijobs ist unerheblich, wobei die Mindestlohngrenze von 8,50 in der Stunde zu beachten ist. Der Minijobber darf demnach maximal 52 Stunden im Monat bechäftigt sein. pst

2 Es gibt unterschiedliche Arten von Minijobs, sie können auf Dauer als Alleinbeschäftigung (Fragen 2, 3, 4 und 5), als Nebenbeschäftigung zu einer Hauptbeschäftigung (Frage 7), in Privathaushalten (Frage 8) oder auch als kurzfristige Beschäftigungen z.b. Erntehelfer (Frage 9), ausgeübt werden. 2. Wie gestaltet sich die Beitragszahlung bei einem Minijob (auf Dauer angelegte Alleinbeschäftigung)? Für Minijobber, die ausschließlich dieser geringfügigen Beschäftigung nachgehen, zahlt der Arbeitgeber pauschale Beiträge von derzeit insgesamt 30 % des entsprechenden Entgelts. Der Minijob ist bis auf die Rentenversicherung, sozialversicherungsfrei. Im Einzelnen gelten die folgenden Pauschalbeiträge: 15 % Rentenversicherung: Arbeitgeber zahlen zur grv den Pauschalbeitrag in Höhe von 15 % des Entgelts. Vom Minijobber wird seit 2013 obligatorisch der Aufstockungsbeitrag auf den vollen Beitragssatz zur Rentenversicherung in Höhe von 3,7 % des Entgelts verlangt. Dies gilt nur für Minijobs, die ab 2013 aufgenommen wurden. Der Arbeitgeber zieht den Eigenanteil vom Lohn des Minijobbers ab und überweist diesen zusammen mit den Pauschalbeiträgen an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung. Der Auszahlungsbetrag an den Minijobber verringert sich somit um den Eigenanteil zur grv. Auf Antrag kann sich der Minijobber von dieser Beitragsleistung befreien lassen (siehe Frage 3). 13 % Krankenversicherung: Für Minijobber, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (auch familienversichert) sind, beträgt der Pauschalbeitrag 13 % des Entgelts. Ist der Minijobber nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, entfällt die pauschale Beitragszahlung für den Arbeitgeber. Mit den Pauschalbeiträgen der Arbeitgeber werden keine eigenen Leistungsansprüche des Minijobbers begründet. 2 % Pauschsteuer: Arbeitgeber zahlen eine einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2 % des geringfügigen Entgelts. Die Pauschsteuer deckt die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag ab. Der Arbeitgeber darf den Minijobber nicht an der Beitragszahlung für die Pauschalbeiträge beteiligen. Auswirkungen der Aufstockungsbeiträge des Minijobbers Durch die Aufstockungsbeiträge zur grv erwirbt der Minijobber den Status eines Pflichtversicherten. Für die Wartezeiten werden bei einem Jahr Minijob 12 Pflichtbeitragsmonate erreicht, die Rentensteigerung daraus beträgt rd. 4,40 (West) monatlich. Gerade für Frauen, denen für den Bezug einer Altersrente noch Wartezeitmonate fehlen, stellt ein Minijob die ideale Möglichkeit dar, fehlende Monate zu ergänzen. Zudem besteht durch die Pflichtbeitragszeiten die unmittelbare Förderberechtigung im Bereich der Riesterrente. Für die Berechnung der Pflichtbeiträge des Arbeitnehmers wird eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 zugrunde gelegt. Liegt der Verdienst unterhalb dieser Grenze, so zahlt der Arbeitgeber den Aufstockungsbeitrag lediglich für den tatsächlichen Bruttoverdienst. Für die Differenz zwischen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage und dem darunter liegenden Entgelt muss der Arbeitnehmer den vollen Beitragssatz in Höhe von 18,7 % allein tragen. Beispiele für die obligatorische Beitragsleistung zur grv Pauschale Arbeitgeberbeiträge 15 % Aufstockungsbeträge Minijobber Minijobber Bruttoverdienst Nettoverdienst Herr A ,50 (450 x 15 %) 16,65 (450 x 3,7 %) 432,45 Frau B ,25 (175 x 15 %) 6,48 (175 x 3,7 %) 168,17 Herr C ,00 (100 x 15 %) 17,73 (100 x 3,7 %) + (75 x 18,7 %) 82,27 3. Ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (grv) möglich? Ja! Der Minijobber hat die Möglichkeit sich von der obligatorischen Pflichtversicherung auf Antrag befreien zu lassen (Opting-out-Modell). Hierzu gibt er gegenüber dem Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung ab, dieser übermittelt den Sachverhalt dann an die Minijob-Zentrale. Der Antrag selbst bleibt beim Arbeitgeber. Einen Bescheid über die Befreiung erstellt die Minijob-Zentrale nicht. Produktmanagement Produktsteuern und Recht Telefon pm-pst@alte-leipziger.de Seite 2 von 5

3 Aus einem einjährigen Minijob mit Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur 6 Monate an Wartezeiten erreicht. Die Rentensteigerung aus den Pauschalbeiträgen beträgt rd. 3,50 4. Sind außer den Pauschalbeiträgen noch weitere Umlagen/Aufwendungen vom Arbeitgeber abzuführen? Ja! Seitens des Gesetzgebers werden von den Arbeitgebern Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft während der Mutterschutzfristen erhoben. Ab 1. Januar 2016 gelten die folgenden Werte: Umlage 1 (U1): 1,0 % des Bruttoarbeitsentgelts für die Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (gilt für Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern). Beispiel: Bruttoarbeitsentgelt 450, Umlage 1 = 4,50 im Monat (450 x 1,00 %) Umlage 2 (U2): 0,30 % des Bruttoarbeitsentgelts für die Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft Beispiel: Bruttoarbeitsentgelt 450, Umlage 2 = 1,35 im Monat (450 x 0,30 %) Insolvenzgeldumlage: 0,12 % des Bruttoarbeitsentgelts Beispiel: Bruttoarbeitsentgelt 450, Insolvenzgeldumlage = 0,54 im Monat (450 x 0,12 %) Bereits seit 2009 führen Unternehmen die Insolvenzgeldumlage monatlich zusammen mit dem Pauschalbeitrag sowie den Umlagen U1 und U2 an die Minijob-Zentrale ab. Des Weiteren sind Minijobber bei der Unfallversicherung anzumelden. Der Beitrag hierzu hängt von der Gefahrenklasse und der Bruttolohnsumme des Unternehmens ab. 5. Riestern durch einen Minijob, ist das möglich? Ja! Durch die obligatorische Versicherungspflicht in der grv erwirbt der Minijobber die unmittelbare Förderberechtigung. Vom Minijobber wird ein Eigenanteil zur Aufstockung des pauschalen Beitragssatzes auf den vollen Beitragssatz zur grv verlangt. Macht er von der Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht Gebrauch, besteht keine unmittelbare Förderberechtigung. 6. Ist es möglich, mehrere Minijobs nebeneinander auszuüben? Ja, Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) sind entsprechend der Entgelte zusammenzurechnen. Die Beschäftigungen bleiben mit Ausnahme der grv sozialversicherungsfrei, wenn alle Beschäftigungen zusammen die Geringfügigkeitsgrenze von 450 im Monat nicht übersteigen. Beispiele für die Zusammenrechnung von Minijobs Minijobber Arbeitgeber A Arbeitgeber B Arbeitgeber C Entgelt gesamt Sozialversicherungspflicht? Herr D nein Frau E nein Herr F ja, in allen Beschäftigungen Minijobs als kurzfristige Beschäftigungen (Saisonarbeiten) werden nicht mit Minijobs andere Art oder einer Hauptbeschäftigung zusammengerechnet (Frage 9) Wird seitens der Minijobzentrale festgestellt, dass Mehrfachbeschäftigungen vorliegen, die die Entgeltgrenze von 450 monatlich überschreiten, werden die Beschäftigungen für die Zukunft umgestellt. Beiträge werden rückwirkend nicht erhoben, es sei denn, seitens des Arbeitgebers liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. 7. Was gilt es bei Minijobs, die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden, zu beachten? Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben noch einen sozialversicherungsfreien 450 Minijob ausüben, ohne dass eine Zusammenrechnung der Entgelte erfolgt. Ein zweiter und jeder weitere Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist damit versiche- Produktmanagement Produktsteuern und Recht Telefon pm-pst@alte-leipziger.de Seite 3 von 5

4 rungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen nicht gezahlt werden. Ausgenommen von der Zusammenrechnung ist immer der am längsten ausgeübte Minijob. Beispiele für Minijobs neben Hauptbeschäftigungen Beschäftigte Hauptbeschäftigung (A) Arbeitgeber (B) seit Arbeitgeber (C) seit Entgelt gesamt Zusammenrechnung Frau G Nein Frau H ja (A + C) 8. Was gilt es bei Minijobs in Privathaushalten zu beachten? Hier werden durch den Minijobber Tätigkeiten verrichtet, die gewöhnlich von im Privathaushalt lebenden Mitgliedern erledigt werden. Für Minijobs in Privathaushalten wird von den Arbeitgebern ein geringerer pauschaler Gesamtbeitrag von insgesamt 12 % erhoben. Die Beitragssätze im Einzelnen: 5 % Rentenversicherung, 5 % Krankenversicherung und 2 % Pauschsteuer. Der Beitrag zur Unfallversicherung beträgt 1,6 % und ist vom Arbeitgeber an die Minijobzentrale zu entrichten, bei einem Arbeitsentgelt in Höhe von 450 demnach 7,20 monatlich. Minijobber in Privathaushalten sind generell versicherungspflichtig in der grv (Ausnahme: Aufnahme der Tätigkeit vor 2013).Von ihnen wird ein Beitrag in Höhe von 13,7 % des Entgelts zur Aufstockung auf den vollen Beitragssatz zur grv verlangt. Wenn sie einen Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung stellen, entfällt die eigene Beitragszahlung. 9. Was gilt es bei Minijobs im Rahmen von kurzfristigen Beschäftigungen zu beachten? Kurzfristige Beschäftigungen sind unabhängig von der Höhe des Entgelts in der gesamten Sozialversicherung versicherungsfrei, die obligatorische Versicherungspflicht in der grv tritt nicht ein. Kurzfristig ist eine Beschäftigung, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres für längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage ausgeübt wird oder im Voraus vertraglich auf diesen Zeitraum begrenzt wird, z. B. Erntehelfer. Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen sind vom Arbeitgeber keine Pauschalbeiträge zu leisten, auch die 450 Entgeltgrenze ist nicht zu berücksichtigen! Der kurzfristig Beschäftigte wird bei der Unfallversicherung angemeldet, ebenso werden die Umlagen für Entgeltfortzahlung, Schwangerschaft und Insolvenz erhoben (Frage 4). Eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird. Dies ist immer dann anzunehmen, wenn die Beschäftigung nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Berufsmäßigkeit liegt jedoch nicht vor, wenn die kurzfristige Beschäftigung von Hausfrauen, Altersrentnern, Schülern und Studenten ausgeübt wird. 10. Welche Melde- und Beitragseinzugsstelle ist für Minijobs zuständig? Die Sozialversicherungsbeiträge, die Pauschsteuer und die Umlagen (siehe Frage 4) sind vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale bei der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu übermitteln, gleichgültig bei welcher Krankenkasse der oder die Beschäftigte versichert ist. Dies gilt auch für eine geringfügige Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung. Näheres finden Sie unter Wann handelt es sich um eine geringfügige selbständige Tätigkeit? Geringfügig ist eine selbständige Tätigkeit immer dann, wenn die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit den Betrag von 450 im Monat nicht übersteigen. Geringfügige selbständige Tätigkeiten sind von pauschalen Beitragsleistungen und den zuvor beschriebenen»schutzmaßnahmen«des Gesetzgebers nicht betroffen, auch wenn die Art der selbständigen Tätigkeit dem Grunde nach Versicherungspflicht in der grv auslösen würde, z.b. als Selbständiger mit nur einem Auftraggeber oder als Lehrer und Erzieher ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Produktmanagement Produktsteuern und Recht Telefon pm-pst@alte-leipziger.de Seite 4 von 5

5 12. Was gilt es zu beachten, wenn ein Minijob schon vor 2013 bestanden hat? Für Minijobber, die ihre Tätigkeit bereits vor dem Jahr 2013 ausgeübt haben, gelten die»alten«regelungen weiter, sofern die Entgeltgrenze von 400 (Entgeltgrenze bis Ende 2012) nicht überschritten wird. Der Minijob bleibt in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei. Es besteht für den Minijobber weiterhin die Möglichkeit des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit um die Versicherungspflicht in der grv zu erreichen. Wird das Arbeitsentgelt von 400 auf bis zu 450 angehoben, gelten die»neuen«regelungen hinsichtlich der obligatorischen Rentenversicherungspflicht und damit auch die Möglichkeit der Befreiung. Wurde ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ausgesprochen und damit die Versicherungspflicht in der grv begründet, kann kein Befreiungsantrag gestellt werden. Der Verzicht gilt für die gesamte Dauer der Tätigkeit 13. Was sind die Merkmale einer Beschäftigung in der Gleitzone? Zur Förderung niedrig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse werden von Arbeitnehmern mit Bruttoarbeitsentgelten zwischen 450 und 850 (Gleitzone) niedrigere Sozialversicherungsbeiträge erhoben. In dieser Gleitzone wird für Arbeitnehmer ein geringeres, fiktiv ermitteltes und nicht das tatsächliche Entgelt der Beitragszahlung unterworfen. Die Berechnung des fiktiven Entgelts zur Ermittlung der Beitragshöhe erfolgt im Verhältnis des pauschalen (in 2016: 30 %) zum tatsächlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz (in ,55 %). Aus dem Verhältnis von 30 % zu 39,75 % resultiert der für 2016 geltende Faktor von 0,7547, der zur Ermittlung der fiktiven Entgelte für das Jahr 2016 herangezogen wird. Je näher das Entgelt des Beschäftigten an der Grenze von 850 liegt, desto höher wird der prozentuale Anteil des Arbeitnehmers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Wird eine Beschäftigung in der Gleitzone neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, gelten die besonderen Regelungen für die Beitragsbemessungsgrundlage in der Gleitzone nicht. Die Bruttoarbeitsentgelte sind für die Beitragsermittlung zusammenzurechnen. In der folgenden Tabelle ist ein Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz in Höhe von 39,75 % (RV: 18,7 %, KV: 15,7 % [14,6 % + 1,1 %], PflV: 2,35 %, AloV: 3,0 %) unterstellt. Bei der Beitragsleistung des Arbeitnehmers ist der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung und der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung berücksichtigt. Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone 2016 Monatsverdienst Gesamtsozialversicherungsbeitrag Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag Arbeitnehmeranteil am Sozialversicherungsbeitrag ,90 52,06 / 36,9 % ,63 64,74 / 40,1 % ,95 96,46 / 45,4 % ,28 128,17 / 48,7 % ,60 159,88 / 50,8 % ,27 175,74 / 51,7 % Der Minijob im Beratungsgespräch: Minijobs bieten die Möglichkeit des Nebenverdienstes oder dienen als Einstiegsmöglichkeit in ein reguläres Arbeitsverhältnis. Durch Minijobs werden aber auch fehlende Wartezeitmonate für einen Rentenbezug in der grv erlangt, Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrente aufrecht erhalten, die unmittelbare Riesterförderung erreicht und auch die betriebliche Altersversorgungkann in Anspruch genommen werden. Produktmanagement Produktsteuern und Recht Telefon pm-pst@alte-leipziger.de Seite 5 von 5

10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg

10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg 10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg Geringfügige Beschäftigungen Was ist aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht durch Arbeitgeber zu beachten? Geringfügige

Mehr

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs)

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) SECURVITA INFORMIERT 01.01.2016 Infoblatt: A009 Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt führte besondere Regelungen für eine geringfügig

Mehr

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor,

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, ID: 428 2003-03-20: für alle Arbeitgeber/Arbeitnehmer Neue Regeln für geringfügig Beschäftigte Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, wenn das Arbeitsentgelt

Mehr

450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage

450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage 450 Euro Mini-obs Harald anas Uwe Thiemann 4. Auflage 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 Was ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Aushilfslohn - Geringfügige Bei den Aushilfslöhnen werden 2 Gruppen unterschieden: Dauerhaft geringfügige (Minijob) bis 450 (Tz. 1 und Tz. 2) Kurzfristige geringfügige (Tz. 3) 1. Dauerhaft geringfügig

Mehr

Der Arbeitnehmer hat keine Abgaben zur Sozialversicherung zu entrichten. Den Arbeitgeber treffen dagegen Melde- und Beitragspflichten.

Der Arbeitnehmer hat keine Abgaben zur Sozialversicherung zu entrichten. Den Arbeitgeber treffen dagegen Melde- und Beitragspflichten. Information Geringfügige Beschäftigung / Niedriglohngleitzone oder Minijobs und Midijobs Wirtschaft und Recht A. Geringfügig entlohnte Beschäftigung Minijob Aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung in den

Mehr

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Mehr

Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone

Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone Titel: Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,

Mehr

Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung

Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Arbeitnehmer, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und maximal 850 EUR liegt, sind in der Gleitzone beschäftigt.

Mehr

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003 Minijobs nach Hartz II Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003 Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Schaffung

Mehr

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum 01.01.2013 Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere monatlichen Informationsschreiben, die über unsere Internetseite (www.stbclever.de) verfügbar

Mehr

Beckmann. Minijobs I. Mandanten-Info überreicht durch. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten

Beckmann. Minijobs I. Mandanten-Info überreicht durch. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten Mandanten-Info überreicht durch Beckmann Vereidigter BuchprUfer Steuerberater Minijobs I Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab 01.01.2013 beachten Mandanten-Info Minijobs Inhalt 1. Einleitung...

Mehr

DeLuTA 2016 am Donnerstag, den 07. Dezember 2016 in Bremen

DeLuTA 2016 am Donnerstag, den 07. Dezember 2016 in Bremen DeLuTA 2016 am Donnerstag, den 07. Dezember 2016 in Bremen Referentin: Marion von Chamier Geschäftsführer Ass. in jur. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 1. Verdienstgrenze 450 monatlich im

Mehr

Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter

Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter ERFASSUNGBOGEN FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE Arbeitgeber: Vorname: Nachname: Geburtsname: Anschrift: PLZ: Ort: Straße: Haus-Nr.: Identifikationsnummer:

Mehr

Bundestierärztekammer e. V.

Bundestierärztekammer e. V. Bundestierärztekammer e. V. Stand: Juli 2013 Muster Arbeitsvertrag mit geringfügig Beschäftigten Vorbemerkung: (darin sind die ab 1. Januar 2013 geltenden Änderungen eingearbeitet) Arbeitsverträge mit

Mehr

Informationen Arbeitgeber über Mitarbeiter

Informationen Arbeitgeber über Mitarbeiter Informationen Arbeitgeber über Mitarbeiter Arbeitgeber: 1. Persönliche Angaben Aushilfe kurzfrist. Beschäft. Gleitzone sozial. Pflichtig Name, Vorname: Geschlecht: weiblich männlich Staatsangehörigkeit:

Mehr

Vorwort 13. Einleitung Die neuen Regelungen im Überblick Geringfügig entlohnte Beschäftigung 23

Vorwort 13. Einleitung Die neuen Regelungen im Überblick Geringfügig entlohnte Beschäftigung 23 Vorwort 13 Einleitung 15 1 Die neuen Regelungen im Überblick 19 1.1 Anhebung der Entgeltgrenzen 19 1.2 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung 19 1.3 Gleitzonenformel und Übergangsbestimmungen 20

Mehr

Hartz II ab 1. April 2003: Mini-Jobber können jetzt durchstarten

Hartz II ab 1. April 2003: Mini-Jobber können jetzt durchstarten Hartz II ab 1. April 2003: Mini-Jobber können jetzt durchstarten Durch das Zweite Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 ( Hartz II ) ist die seit vier Jahren geltende

Mehr

Minijobs Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Aspekte

Minijobs Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Aspekte Minijobs Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Aspekte W E R E I N E N O T E R B L I C K T U N D W A R T E T, B I S E R U M H I L F E G E B E T E N W I R D, I S T E B E N S O S C H L E C H T, A L S O

Mehr

Merkblatt: Minijobs Stand: 2018

Merkblatt: Minijobs Stand: 2018 Merkblatt: Minijobs Stand: 2018 Eine geringfügige Beschäftigung (auch Minijob") ist im deutschen Recht ein Arbeitsverhältnis mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder kurzer Dauer

Mehr

Seite Aktuelle Spielregeln für Mini-Jobber 7 Abkürzungen 9. Was jeder wissen sollte 11. Klarheit im Versicherungsrecht 29

Seite Aktuelle Spielregeln für Mini-Jobber 7 Abkürzungen 9. Was jeder wissen sollte 11. Klarheit im Versicherungsrecht 29 Schnellübersicht Seite Aktuelle Spielregeln für Mini-Jobber 7 Abkürzungen 9 Was jeder wissen sollte 11 larheit im Versicherungsrecht 29 larheit im Beitragsrecht 69 Mini-Jobs in Privathaushalten 85 Der

Mehr

Welche Abgaben entfallen auf geringfügig Beschäftigte? Im Bereich der sog. Grundzone, also bei Arbeitsverdiensten bis zu EUR 400,-, sind die Beschäfti

Welche Abgaben entfallen auf geringfügig Beschäftigte? Im Bereich der sog. Grundzone, also bei Arbeitsverdiensten bis zu EUR 400,-, sind die Beschäfti Die Neuregelung für sog. Minijobs Nachdem sich das Bundeskabinett und der Bundesrat am 7. bzw. 29.11.2002 mit den Entwürfen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt befasst hatten, sind

Mehr

Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung

Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Mini-

Mehr

Beitragsgruppenschlüssel

Beitragsgruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1664 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Die wichtigsten Kombinationen 3. Beitragsgruppenschlüssel im Einzelnen 3.1. Krankenversicherung 3.2. Rentenversicherung

Mehr

Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig Beschäftigte Geringfügig Beschäftigte Anwender-Dokumentation Stand: 23.06.2011 Telefon Hotline Personalwesen 04261/855 504 Rechnungswesen 04261/855 505 Branchen-Service 04261/855 502 Mobilität & KDW Service 04261/855

Mehr

Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer

Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer sonstigen

Mehr

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien)

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) Bundesrecht Titel: Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen

Mehr

Mehrfachbeschäftigung

Mehrfachbeschäftigung SECURVITA INFORMIERT Stand: 06.08.08 Infoblatt A003: Mehrfachbeschäftigung Ist ein Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, kann dies in der Sozialversicherung zu Besonderheiten führen. Zu den

Mehr

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin verdient 430 im Monat und erhält jedes Jahr im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld i.h.v. 300.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin verdient 430 im Monat und erhält jedes Jahr im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld i.h.v. 300. 178 9. Teilzeitkräfte und Minijob 9. Teilzeitkräfte und Minijob 9.1 Begriffsbestimmung Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren

Mehr

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2018/2019

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2018/2019 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2018/2019 Die wichtigsten Maßnahmen und Werte im Überblick: 1. Allgemeines Sozialversicherungsrecht Beitragsfälligkeit: Die Beiträge sind 2019 wie

Mehr

Die Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigung. - gültig ab 1. April

Die Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigung. - gültig ab 1. April Aktualisierte Auflage Stand März 2003 Die Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigung - gültig ab 1. April 2003 - Inhaltsübersicht: 1. Einleitung 2. Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs bis 400 2.1 Geringfügig

Mehr

1. Rentenversicherung. a) Versicherungspflicht

1. Rentenversicherung. a) Versicherungspflicht Anlage zu Newsletter Nr. 098-2012 vom 10. Dezember 2012 1. Rentenversicherung a) Versicherungspflicht Gegenwärtig sind geringfügige Beschäftigungen in der Rentenversicherung versicherungsfrei, wobei für

Mehr

Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht

Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Überschreiten der Entgeltgrenze in einer geringfügigen Beschäftigung Das Arbeitsentgelt in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung überschreitet

Mehr

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung Geringfügige Beschäftigung ( 8, 8a SGB IV) Teilzeittätigkeiten, die eine bestimmte Entgelt- und Beschäftigungszeitgrenze nicht überschreiten, werden als geringfügige Beschäftigung, Minijob oder 450 Euro-Tätigkeit

Mehr

MINIJOBS (GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN)

MINIJOBS (GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN) MINIJOBS (GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN) Stand: November 2015 Eine Beschäftigung kann zum einen wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung) und zum anderen wegen ihrer

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ haushaltsjob-boerse.de +++ Minijobs Bei Minijobs sind zwei Arten von Beschäftigungen

Mehr

Veröffentlichung: ja. am 08./

Veröffentlichung: ja. am 08./ 15 Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 08./09.05.2012 Veröffentlichung: ja 6. Beitragsberechnung

Mehr

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Inhalt 1. Niedriglohnbereich... 1 2. Regelmäßiges Arbeitsentgelt... 1 3. Beitragsberechnung... 2 4. Beitragssätze... 3 4.1 Beitragsverteilung... 3 4.2 Besonderheit

Mehr

Erklärung für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Erklärung für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Füllen Sie bitte diese Erklärung vollständig aus und senden Sie diese möglichst bald an die Kirchenkreisverwaltung des Ev. Luth. Kirchenkreises Nordfriesland Abteilung II Personal Postfach 1140, 25911

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Mai 2013. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Steuerberater

Mehr

Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte zur Überprüfung der gespeicherten Daten

Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte zur Überprüfung der gespeicherten Daten Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte zur Überprüfung der gespeicherten Daten Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche

Mehr

Fragebogen für Arbeitnehmer

Fragebogen für Arbeitnehmer Arbeitnehmer - Persönliche Angaben Fragebogen für Arbeitnehmer Name: Vorname: Straße: PLZ / Ort: Staatsangehörigkeit: Beginn der Beschäftigung: Geschlecht: weiblich männlich Familienstand: Geburtsdatum,

Mehr

Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug. - Das Mindestlohngesetz im Detail / FAQ s zum Mindestlohn (BMAS)

Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug. - Das Mindestlohngesetz im Detail / FAQ s zum Mindestlohn (BMAS) Inhaltsverzeichnis 1. Präsentation Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug 2. Anlagen - Geringfügigkeitsrichtlinie vom 12.11.2014 - Befreiungsantrag Rentenversicherungspflicht

Mehr

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Inhalt 1. Niedriglohnbereich... 1 2. Regelmäßiges Arbeitsentgelt... 1 3. Beitragsberechnung... 2 4. Beitragssätze... 3 4.1 Beitragsverteilung... 3 4.2 Besonderheit

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.

Mehr

Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung (Hinweise des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) Gesetzliche Grundlage 8 SGB IV Geringfügigkeitsrichtlinien (download z. B. über

Mehr

Personalbogen Geringfügig Beschäftigte/Mini-Jobs/Aushilfen

Personalbogen Geringfügig Beschäftigte/Mini-Jobs/Aushilfen Stempel Arbeitgeber Personalbogen Geringfügig Beschäftigte/Mini-Jobs/Aushilfen folgende Unterlagen sind beizufügen: Kopie Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag Kopie Verträge zu vermögenswirksamen Leistung

Mehr

Minijobs. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten. In enger Zusammenarbeit mit

Minijobs. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten. In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Minijobs Minijobs Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab 01.01.2014 beachten In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Minijobs Inhalt 1. Definition Minijob... 1 2. Geringfügig

Mehr

2 Beschäftigte Pensionäre

2 Beschäftigte Pensionäre TK Lexikon Sozialversicherung Pensionäre 2 Beschäftigte Pensionäre 2.1 Geringfügige Beschäftigung HI798266 HI2767694 2.1.1 Versicherungsfreiheit HI9964745 Beschäftigte Pensionäre sind kranken,- pflege-

Mehr

Eintrittsdatum: Kostenstelle: Std.-Lohn:

Eintrittsdatum: Kostenstelle: Std.-Lohn: ANGABEN ZUR ABRECHNUNG VON AUSHILFSTÄTIGKEIT (von OT auszufüllen) Eintrittsdatum: Kostenstelle: Std.-Lohn: Vorzulegende Unterlagen: Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung Immatrikulationsbescheinigung

Mehr

Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013

Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013 Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013 Verfasser: Frau Pniok Stand Januar 2013 Stand: 01/2013 Seite 1 von 16 Vordr.-Nr. BTD027 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Vorbemerkung...

Mehr

Anstots. Personalfragebogen für Aushilfen

Anstots. Personalfragebogen für Aushilfen Personalfragebogen für Aushilfen Persönliche Angaben Name, Vorname: Strasse / Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon / e-mail: Staatsangehörigkeit: Geburtsdatum: Geburtsort / -land: Geburtsname: Familienstand:

Mehr

Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Rentenversicherungsnummer: Falls keine Rentenversicherungsnummer angegeben werden

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das überhaupt? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Inhalt Minijobs Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Steuer- und Arbeitsrecht 2 Minijobs Minijobs - geringfügige Beschäftigungen

Mehr

Minijob-Ratgeber. Was Arbeitgeber wissen sollten

Minijob-Ratgeber. Was Arbeitgeber wissen sollten Minijob-Ratgeber Was Arbeitgeber wissen sollten 1. Allgemeines 2. Woraus setzt sich der Pauschalbetrag von 14,9 % zusammen? 2.1. Was enthält die Umlage zum Umlage- und Erstattungsverfahren des Aufwendungsausgleichgesetzes

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis VII Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Linkverzeichnis... XIII XVII XVIII 1. Teil. Mini-Job... 1 A. Mini-Job und Nebenjob... 1 I. Vorraussetzungen der Geringfügigkeit... 1 1. Allgemeines...

Mehr

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: Mini-Jobs und kurzfristig Beschäftigte

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: Mini-Jobs und kurzfristig Beschäftigte Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Juli 2005 Merkblatt zu Sozialversicherungs- und Steuerrecht Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: Mini-Jobs und kurzfristig Beschäftigte Bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen Geringfügige Beschäftigungen enservice V nd 9 u 1/ m 22 t: F 0 al 05 nh 1 k 0 n 2 e 0 ir Inhalt 1. Allgemeines... 1 1.1 Rentenversicherungspflicht... 1 2. Geringfügig en... 2 2.1 Regelmäßiges Entgelt...

Mehr

Anwendernummer / Personalnummer. Anschrift Bearbeiternummer Geburtsdatum Telefonnummer

Anwendernummer / Personalnummer. Anschrift Bearbeiternummer Geburtsdatum Telefonnummer Name, Vorname, Anwendernummer / Personalnummer / Anschrift Bearbeiternummer Geburtsdatum Telefonnummer Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 7 17235 Neustrelitz Erklärung zur Prüfung

Mehr

Checkliste für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte

Checkliste für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte Checkliste für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte Die Checkliste dient ausschließlich als interne Arbeitshilfe für Unternehmen. Fragen zur Ausfüllung der Checkliste sind an den Arbeitgeber

Mehr

Personalbogen. Straße, Wohnort Rentenversicherungs-Nr. Steuerident.-Nr. (Immatrikulationsbescheinigung beifügen) Rentner/in seit Rentenart

Personalbogen. Straße, Wohnort Rentenversicherungs-Nr. Steuerident.-Nr. (Immatrikulationsbescheinigung beifügen) Rentner/in seit Rentenart Überreicht durch: Personalbogen Arbeitgeber: Name, Vorname des Arbeitnehmers Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Geschlecht männlich weiblich Geburtsort Geburtsname (falls keine RV-Nummer angegeben werden

Mehr

Geringfügige Beschäftigung und Teilzeitbeschäftigung

Geringfügige Beschäftigung und Teilzeitbeschäftigung Geringfügige Beschäftigung und Teilzeitbeschäftigung 1. Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, wenn seine auf Dauer vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die

Mehr

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017 Anlage Die wichtigsten Maßnahmen und Werte im Überblick: 1. Allgemeines Sozialversicherungsrecht Beitragsfälligkeit: Die Beiträge sind 2017

Mehr

Name, Vorname: Geburtsdatum, Geburtsort: Name der Bank: Student(in) Beschäftigungslose(r); Arbeitslose(r) *** Arbeitnehmer(in) im unbezahlten Urlaub

Name, Vorname: Geburtsdatum, Geburtsort: Name der Bank: Student(in) Beschäftigungslose(r); Arbeitslose(r) *** Arbeitnehmer(in) im unbezahlten Urlaub VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR GERINGFÜGIG ENTLOHNTE ODER KURZFRISTIG BESCHÄFTIGTE FILIALE: (ODER ABTEILUNG) BITTE VOLLSTÄNDIG UND IN DRUCKBUCHSTABEN AUSFÜLLEN! ÄNDERUNGEN BITTE UMGEHEND MITTEILEN! 1) ANGABEN

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker

Mehr

Checkliste. für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. 1. Persönliche Angaben. Name, Vorname: Anschrift: Telefon:

Checkliste. für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. 1. Persönliche Angaben. Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Mehr

Minijobs geringfügige Beschäftigungen. Nr. 140/15

Minijobs geringfügige Beschäftigungen. Nr. 140/15 Minijobs geringfügige Beschäftigungen Nr. 140/15 Ansprechpartner: Frank Wildner Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-428 Fax:

Mehr

Studenten. KKF-Verlag. Studium & Job Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium.

Studenten. KKF-Verlag. Studium & Job Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium. Studenten Studium & Job 2014 Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium. Sehr geehrte Studentin, sehr geehrter Student, ein zuverlässiger und kostengünstiger Krankenversicherungsschutz

Mehr

Schülerbeschäftigungen und befristete Jobs von Schulabgängern

Schülerbeschäftigungen und befristete Jobs von Schulabgängern Beitragsbemessungsgrenze Die Beiträge werden von einem Arbeitsentgelt bis zur Höhe der für den Abrechnungszeitraum geltenden Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich

Mehr

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker

Mehr

TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11

TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11 IN HÄLT TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11 I. GERINGFÜGIG ENTLOHNTE BESCHÄFTIGUNG 11 1. Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts 12 a. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Mehr

Geringfügige Beschäftigung GKZ:

Geringfügige Beschäftigung GKZ: Geringfügige Beschäftigung GKZ: Fragebogen zur sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Beurteilung von geringfügig entlohnten Beschäftigungen Name: Nachname: Vorname: Strasse: PLZ / Ort: Geb.Datum:

Mehr

Hinweise zur Bearbeitung von "geringfügig Beschäftigten" ab

Hinweise zur Bearbeitung von geringfügig Beschäftigten ab DZ IV 46 Hinweise zur Bearbeitung von "geringfügig Beschäftigten" ab 01.04.2003 Erstellt von: Frau Pniok überarbeitet März 2005 Stand 03/2005 Seite 1 von 16 Vordr.-Nr. BTS037 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Arbeitgeber. persönliche Daten Arbeitnehmer. Einstellung STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1. Name, Vorname. Geburtsname. Geburtsdatum und -ort

Arbeitgeber. persönliche Daten Arbeitnehmer. Einstellung STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1. Name, Vorname. Geburtsname. Geburtsdatum und -ort STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1 Arbeitgeber persönliche Daten Arbeitnehmer Name, Vorname Geburtsname Geburtsdatum und -ort Staatsangehörigkeit Familienstand Schwerbehindert JA / NEIN Anschrift: Straße PLZ

Mehr

Teilzeitbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung

Teilzeitbeschäftigung und geringfügige Beschäftigung INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER Arnsberg, Hellweg-Sauerland Königstr. 18 20, 59821 Arnsberg Telefon: 02931/878144 Fax: 02931/878147 Ein Merkblatt Ihrer Industrie- und Handelskammer Teilzeitbeschäftigung und

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen Geringfügige Beschäftigungen 305022 01/2017 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt 1. Allgemeines... 1 1.1 Rentenversicherungspflicht... 1 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen... 2 2.1 Regelmäßiges Entgelt...

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen Geringfügige Beschäftigungen Minijob und kurzfristige Beschäftigung Stand: 1/2018 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61 / 94 06-0, Fax 0 59 61 / 9406-29

Mehr

Haufe TaschenGuide Euro Mini-Jobs. Bearbeitet von Harald Janas, Uwe Thiemann

Haufe TaschenGuide Euro Mini-Jobs. Bearbeitet von Harald Janas, Uwe Thiemann Haufe TaschenGuide 84 450 Euro Mini-obs Bearbeitet von Harald anas, Uwe Thiemann 1. Auflage 2012. Taschenbuch. 96 S. Paperback ISBN 978 3 648 03757 7 Recht > Arbeitsrecht > Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz,

Mehr

Personalfragebogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Personalfragebogen für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte 1. Persönliche Angabe Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Bankverbindung: Kontonummer: Bankleitzahl: Identifikationsnummer: Staatsangehörigkeit: Verwandtschaftsverhältnis zum Arbeitgeber: ja, genaue Bezeichnung:

Mehr

zur geringfügigen Beschäftigung mit Änderungen ab 01. Januar 2013

zur geringfügigen Beschäftigung mit Änderungen ab 01. Januar 2013 StB Andreas G. Stabel Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Tel. 0631/3403656 Fax 0631/3403657 email: astabel@t-online.de www.stb-stabel.de Sprechzeiten: Montag

Mehr

EGSZ WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE

EGSZ WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE I. Allgemeine Informationen 1. Name, Vorname (bitte Personalausweis/Reisepass vorlegen) 2. PLZ/Wohnort 3. Straße 4. Telefon/Mobiltelefon 5. Geburtsdatum 6. Geschlecht 7. Staatsangehörigkeit (Ausland ohne

Mehr

Für den Bereich der Betriebskosten ergaben sich dabei unter anderem die nachfolgenden wichtigsten Änderungen:

Für den Bereich der Betriebskosten ergaben sich dabei unter anderem die nachfolgenden wichtigsten Änderungen: Mai 2003 Mandanten-Information 2/2003 Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem In-Kraft-Treten der Mietrechtsreform am 01.09.2001 und der Schuldrechtreform am 01.01.2002 hat der Gesetzgeber das private Mietrecht

Mehr

Rundschreiben Nr. 3/2012

Rundschreiben Nr. 3/2012 Auskunft erteilt: Thema: Berücksichtigung von Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung (sog. Minijob) im Rahmen der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten Auskunft erteilt: Münster, 26.11.2012

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Rentenversicherungspflicht Mit Minijobs die Rente sichern

Rentenversicherungspflicht Mit Minijobs die Rente sichern Rentenversicherungspflicht Mit Minijobs die Rente sichern +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ haushaltsjob-boerse.de +++ kontaktdaten zur minijob-zentrale Service-Telefon:

Mehr

Minijobs. Mandanten-Info. Minijobs

Minijobs. Mandanten-Info. Minijobs Mandanten-Info Minijobs 2 1 Einleitung 2 Geringfügige Beschäftigungen 2.1 Allgemein 2.2 Minijobs im Privathaushalt 3 Minijobs im Sozialversicherungsrecht 3.1 Der 450 Euro-Minijob 3.2 Rentenversicherungspflicht

Mehr

Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung von Mitarbeitern ab

Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung von Mitarbeitern ab Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung von Mitarbeitern ab 01.01.2013 (Mini-Job) Angaben zur Person: Name, Vorname Geschlecht Rentenversicherungsnummer

Mehr

Mini-Jobs - Steuern und Sozialversicherung

Mini-Jobs - Steuern und Sozialversicherung Informationen für die Praxis Mini-Jobs - Steuern und Sozialversicherung Stand: Januar 2012 Inhalt: 1. Definitionen... 1 1.1. "Kurzfristige Beschäftigung... 1 1.2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini-Job)...

Mehr

Mehrfachbeschäftigungen

Mehrfachbeschäftigungen Mehrfachbeschäftigungen Referent: Harry Jutzas 2013, PAYCHEX, Inc. All rights reserved. Grundsatz: Gleichartige Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengerechnet Mehrere Hauptbeschäftigungen nach SGB

Mehr

Personalfragebogen für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte

Personalfragebogen für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte Personalfragebogen für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte Beginn der Beschäftigung: Wochenarbeitsstunden: Beschäftigt als: 1. Persönliche Angaben: Name, Vorname: Straße: PLZ / Ort: Telefon:

Mehr