Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone
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- Michael Kohl
- vor 7 Jahren
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1 Geschäftspartner Steuern, Recht & gesetzliche Rente Januar 2016 Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone Fast sieben Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in Minijobs zum Beispiel im Verkauf, im Gaststättengewerbe, als Reinigungskraft aber auch als Hilfe in einem Privathaushalt. Zahlreiche Änderungen haben sich seit der»großen Minijobber-Reform«im Jahre 2013 ergeben. Aktualisierungen gab es zuletzt bei den Umlagen und Aufwendungen für Arbeitgeber. So wurde zum 1. Januar 2016 die Insolvenzgeldumlage auf 0,12 % gesenkt zuvor im September 2015 haben sich die Umlagesätze U1 und U2 erhöht (siehe Frage 4). Im Folgenden haben wir die für Ihre Beratungsgespräche wichtigsten Fragestellungen für den Bereich der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) und für Beschäftigungen in der Gleitzone zusammengestellt. 1. Minijob was ist das und welche Arten von Minijobs gibt es? 2. Wie gestaltet sich die Beitragszahlung bei einem Minijob (auf Dauer angelegte Alleinbeschäftigung)? 3. Ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (grv) möglich? 4. Sind außer den Pauschalbeiträgen noch weitere Umlagen / Aufwendungen vom Arbeitgeber abzuführen? 5. Riestern durch einen Minijob, ist das möglich? 6. Ist es möglich, mehrere Minijobs nebeneinander auszuüben? 7. Was gilt es bei Minijobs, die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden, zu beachten? 8. Was gilt es bei Minijobs in Privathaushalten zu beachten? 9. Was gilt es bei Minijobs im Rahmen von kurzfristigen Beschäftigungen zu beachten? 10. Welche Melde- und Beitragseinzugsstelle ist für Minijobs zuständig? 11. Wann handelt es sich um eine geringfügige selbständige Tätigkeit? 12. Was gilt es zu beachten, wenn ein Minijob schon vor 2013 bestanden hat? 13. Was sind die Merkmale einer Beschäftigung in der Gleitzone? 1. Minijob was ist das und welche Arten von Minijobs gibt es? Das Hauptmerkmal eines Minijobs ist die Entgeltgrenze von 450 im Monat. Bis zu dieser Grenze besteht Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung mit Ausnahme der gesetzlichen Rentenversicherung (grv). Versicherungsfreiheit ist aber nicht gleichzusetzen mit Beitragsfreiheit, da vom Arbeitgeber eines Minijobbers Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie die Erhebung einer einheitlichen Pauschsteuer gefordert werden. Pauschalbeiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nicht erhoben. Minijobber sind seit 2013 generell in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Auf Antrag des Minijobbers ist eine Befreiung möglich Opting-out-Modell siehe Frage 3. Seit 2015 ist es möglich, die 450 -Grenze dreimal im Jahr bis zum Doppelten zu überschreiten, ohne dass sich am Status des Minijobbers etwas ändert. Der zeitliche Rahmen des Minijobs ist unerheblich, wobei die Mindestlohngrenze von 8,50 in der Stunde zu beachten ist. Der Minijobber darf demnach maximal 52 Stunden im Monat bechäftigt sein. pst
2 Es gibt unterschiedliche Arten von Minijobs, sie können auf Dauer als Alleinbeschäftigung (Fragen 2, 3, 4 und 5), als Nebenbeschäftigung zu einer Hauptbeschäftigung (Frage 7), in Privathaushalten (Frage 8) oder auch als kurzfristige Beschäftigungen z.b. Erntehelfer (Frage 9), ausgeübt werden. 2. Wie gestaltet sich die Beitragszahlung bei einem Minijob (auf Dauer angelegte Alleinbeschäftigung)? Für Minijobber, die ausschließlich dieser geringfügigen Beschäftigung nachgehen, zahlt der Arbeitgeber pauschale Beiträge von derzeit insgesamt 30 % des entsprechenden Entgelts. Der Minijob ist bis auf die Rentenversicherung, sozialversicherungsfrei. Im Einzelnen gelten die folgenden Pauschalbeiträge: 15 % Rentenversicherung: Arbeitgeber zahlen zur grv den Pauschalbeitrag in Höhe von 15 % des Entgelts. Vom Minijobber wird seit 2013 obligatorisch der Aufstockungsbeitrag auf den vollen Beitragssatz zur Rentenversicherung in Höhe von 3,7 % des Entgelts verlangt. Dies gilt nur für Minijobs, die ab 2013 aufgenommen wurden. Der Arbeitgeber zieht den Eigenanteil vom Lohn des Minijobbers ab und überweist diesen zusammen mit den Pauschalbeiträgen an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung. Der Auszahlungsbetrag an den Minijobber verringert sich somit um den Eigenanteil zur grv. Auf Antrag kann sich der Minijobber von dieser Beitragsleistung befreien lassen (siehe Frage 3). 13 % Krankenversicherung: Für Minijobber, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (auch familienversichert) sind, beträgt der Pauschalbeitrag 13 % des Entgelts. Ist der Minijobber nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, entfällt die pauschale Beitragszahlung für den Arbeitgeber. Mit den Pauschalbeiträgen der Arbeitgeber werden keine eigenen Leistungsansprüche des Minijobbers begründet. 2 % Pauschsteuer: Arbeitgeber zahlen eine einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2 % des geringfügigen Entgelts. Die Pauschsteuer deckt die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag ab. Der Arbeitgeber darf den Minijobber nicht an der Beitragszahlung für die Pauschalbeiträge beteiligen. Auswirkungen der Aufstockungsbeiträge des Minijobbers Durch die Aufstockungsbeiträge zur grv erwirbt der Minijobber den Status eines Pflichtversicherten. Für die Wartezeiten werden bei einem Jahr Minijob 12 Pflichtbeitragsmonate erreicht, die Rentensteigerung daraus beträgt rd. 4,40 (West) monatlich. Gerade für Frauen, denen für den Bezug einer Altersrente noch Wartezeitmonate fehlen, stellt ein Minijob die ideale Möglichkeit dar, fehlende Monate zu ergänzen. Zudem besteht durch die Pflichtbeitragszeiten die unmittelbare Förderberechtigung im Bereich der Riesterrente. Für die Berechnung der Pflichtbeiträge des Arbeitnehmers wird eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 zugrunde gelegt. Liegt der Verdienst unterhalb dieser Grenze, so zahlt der Arbeitgeber den Aufstockungsbeitrag lediglich für den tatsächlichen Bruttoverdienst. Für die Differenz zwischen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage und dem darunter liegenden Entgelt muss der Arbeitnehmer den vollen Beitragssatz in Höhe von 18,7 % allein tragen. Beispiele für die obligatorische Beitragsleistung zur grv Pauschale Arbeitgeberbeiträge 15 % Aufstockungsbeträge Minijobber Minijobber Bruttoverdienst Nettoverdienst Herr A ,50 (450 x 15 %) 16,65 (450 x 3,7 %) 432,45 Frau B ,25 (175 x 15 %) 6,48 (175 x 3,7 %) 168,17 Herr C ,00 (100 x 15 %) 17,73 (100 x 3,7 %) + (75 x 18,7 %) 82,27 3. Ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (grv) möglich? Ja! Der Minijobber hat die Möglichkeit sich von der obligatorischen Pflichtversicherung auf Antrag befreien zu lassen (Opting-out-Modell). Hierzu gibt er gegenüber dem Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung ab, dieser übermittelt den Sachverhalt dann an die Minijob-Zentrale. Der Antrag selbst bleibt beim Arbeitgeber. Einen Bescheid über die Befreiung erstellt die Minijob-Zentrale nicht. Produktmanagement Produktsteuern und Recht Telefon pm-pst@alte-leipziger.de Seite 2 von 5
3 Aus einem einjährigen Minijob mit Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur 6 Monate an Wartezeiten erreicht. Die Rentensteigerung aus den Pauschalbeiträgen beträgt rd. 3,50 4. Sind außer den Pauschalbeiträgen noch weitere Umlagen/Aufwendungen vom Arbeitgeber abzuführen? Ja! Seitens des Gesetzgebers werden von den Arbeitgebern Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Schwangerschaft während der Mutterschutzfristen erhoben. Ab 1. Januar 2016 gelten die folgenden Werte: Umlage 1 (U1): 1,0 % des Bruttoarbeitsentgelts für die Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (gilt für Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern). Beispiel: Bruttoarbeitsentgelt 450, Umlage 1 = 4,50 im Monat (450 x 1,00 %) Umlage 2 (U2): 0,30 % des Bruttoarbeitsentgelts für die Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft Beispiel: Bruttoarbeitsentgelt 450, Umlage 2 = 1,35 im Monat (450 x 0,30 %) Insolvenzgeldumlage: 0,12 % des Bruttoarbeitsentgelts Beispiel: Bruttoarbeitsentgelt 450, Insolvenzgeldumlage = 0,54 im Monat (450 x 0,12 %) Bereits seit 2009 führen Unternehmen die Insolvenzgeldumlage monatlich zusammen mit dem Pauschalbeitrag sowie den Umlagen U1 und U2 an die Minijob-Zentrale ab. Des Weiteren sind Minijobber bei der Unfallversicherung anzumelden. Der Beitrag hierzu hängt von der Gefahrenklasse und der Bruttolohnsumme des Unternehmens ab. 5. Riestern durch einen Minijob, ist das möglich? Ja! Durch die obligatorische Versicherungspflicht in der grv erwirbt der Minijobber die unmittelbare Förderberechtigung. Vom Minijobber wird ein Eigenanteil zur Aufstockung des pauschalen Beitragssatzes auf den vollen Beitragssatz zur grv verlangt. Macht er von der Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht Gebrauch, besteht keine unmittelbare Förderberechtigung. 6. Ist es möglich, mehrere Minijobs nebeneinander auszuüben? Ja, Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) sind entsprechend der Entgelte zusammenzurechnen. Die Beschäftigungen bleiben mit Ausnahme der grv sozialversicherungsfrei, wenn alle Beschäftigungen zusammen die Geringfügigkeitsgrenze von 450 im Monat nicht übersteigen. Beispiele für die Zusammenrechnung von Minijobs Minijobber Arbeitgeber A Arbeitgeber B Arbeitgeber C Entgelt gesamt Sozialversicherungspflicht? Herr D nein Frau E nein Herr F ja, in allen Beschäftigungen Minijobs als kurzfristige Beschäftigungen (Saisonarbeiten) werden nicht mit Minijobs andere Art oder einer Hauptbeschäftigung zusammengerechnet (Frage 9) Wird seitens der Minijobzentrale festgestellt, dass Mehrfachbeschäftigungen vorliegen, die die Entgeltgrenze von 450 monatlich überschreiten, werden die Beschäftigungen für die Zukunft umgestellt. Beiträge werden rückwirkend nicht erhoben, es sei denn, seitens des Arbeitgebers liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. 7. Was gilt es bei Minijobs, die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden, zu beachten? Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben noch einen sozialversicherungsfreien 450 Minijob ausüben, ohne dass eine Zusammenrechnung der Entgelte erfolgt. Ein zweiter und jeder weitere Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist damit versiche- Produktmanagement Produktsteuern und Recht Telefon pm-pst@alte-leipziger.de Seite 3 von 5
4 rungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen nicht gezahlt werden. Ausgenommen von der Zusammenrechnung ist immer der am längsten ausgeübte Minijob. Beispiele für Minijobs neben Hauptbeschäftigungen Beschäftigte Hauptbeschäftigung (A) Arbeitgeber (B) seit Arbeitgeber (C) seit Entgelt gesamt Zusammenrechnung Frau G Nein Frau H ja (A + C) 8. Was gilt es bei Minijobs in Privathaushalten zu beachten? Hier werden durch den Minijobber Tätigkeiten verrichtet, die gewöhnlich von im Privathaushalt lebenden Mitgliedern erledigt werden. Für Minijobs in Privathaushalten wird von den Arbeitgebern ein geringerer pauschaler Gesamtbeitrag von insgesamt 12 % erhoben. Die Beitragssätze im Einzelnen: 5 % Rentenversicherung, 5 % Krankenversicherung und 2 % Pauschsteuer. Der Beitrag zur Unfallversicherung beträgt 1,6 % und ist vom Arbeitgeber an die Minijobzentrale zu entrichten, bei einem Arbeitsentgelt in Höhe von 450 demnach 7,20 monatlich. Minijobber in Privathaushalten sind generell versicherungspflichtig in der grv (Ausnahme: Aufnahme der Tätigkeit vor 2013).Von ihnen wird ein Beitrag in Höhe von 13,7 % des Entgelts zur Aufstockung auf den vollen Beitragssatz zur grv verlangt. Wenn sie einen Antrag auf Befreiung von der Pflichtversicherung stellen, entfällt die eigene Beitragszahlung. 9. Was gilt es bei Minijobs im Rahmen von kurzfristigen Beschäftigungen zu beachten? Kurzfristige Beschäftigungen sind unabhängig von der Höhe des Entgelts in der gesamten Sozialversicherung versicherungsfrei, die obligatorische Versicherungspflicht in der grv tritt nicht ein. Kurzfristig ist eine Beschäftigung, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres für längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage ausgeübt wird oder im Voraus vertraglich auf diesen Zeitraum begrenzt wird, z. B. Erntehelfer. Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen sind vom Arbeitgeber keine Pauschalbeiträge zu leisten, auch die 450 Entgeltgrenze ist nicht zu berücksichtigen! Der kurzfristig Beschäftigte wird bei der Unfallversicherung angemeldet, ebenso werden die Umlagen für Entgeltfortzahlung, Schwangerschaft und Insolvenz erhoben (Frage 4). Eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird. Dies ist immer dann anzunehmen, wenn die Beschäftigung nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Berufsmäßigkeit liegt jedoch nicht vor, wenn die kurzfristige Beschäftigung von Hausfrauen, Altersrentnern, Schülern und Studenten ausgeübt wird. 10. Welche Melde- und Beitragseinzugsstelle ist für Minijobs zuständig? Die Sozialversicherungsbeiträge, die Pauschsteuer und die Umlagen (siehe Frage 4) sind vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale bei der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu übermitteln, gleichgültig bei welcher Krankenkasse der oder die Beschäftigte versichert ist. Dies gilt auch für eine geringfügige Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung. Näheres finden Sie unter Wann handelt es sich um eine geringfügige selbständige Tätigkeit? Geringfügig ist eine selbständige Tätigkeit immer dann, wenn die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit den Betrag von 450 im Monat nicht übersteigen. Geringfügige selbständige Tätigkeiten sind von pauschalen Beitragsleistungen und den zuvor beschriebenen»schutzmaßnahmen«des Gesetzgebers nicht betroffen, auch wenn die Art der selbständigen Tätigkeit dem Grunde nach Versicherungspflicht in der grv auslösen würde, z.b. als Selbständiger mit nur einem Auftraggeber oder als Lehrer und Erzieher ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Produktmanagement Produktsteuern und Recht Telefon pm-pst@alte-leipziger.de Seite 4 von 5
5 12. Was gilt es zu beachten, wenn ein Minijob schon vor 2013 bestanden hat? Für Minijobber, die ihre Tätigkeit bereits vor dem Jahr 2013 ausgeübt haben, gelten die»alten«regelungen weiter, sofern die Entgeltgrenze von 400 (Entgeltgrenze bis Ende 2012) nicht überschritten wird. Der Minijob bleibt in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei. Es besteht für den Minijobber weiterhin die Möglichkeit des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit um die Versicherungspflicht in der grv zu erreichen. Wird das Arbeitsentgelt von 400 auf bis zu 450 angehoben, gelten die»neuen«regelungen hinsichtlich der obligatorischen Rentenversicherungspflicht und damit auch die Möglichkeit der Befreiung. Wurde ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ausgesprochen und damit die Versicherungspflicht in der grv begründet, kann kein Befreiungsantrag gestellt werden. Der Verzicht gilt für die gesamte Dauer der Tätigkeit 13. Was sind die Merkmale einer Beschäftigung in der Gleitzone? Zur Förderung niedrig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse werden von Arbeitnehmern mit Bruttoarbeitsentgelten zwischen 450 und 850 (Gleitzone) niedrigere Sozialversicherungsbeiträge erhoben. In dieser Gleitzone wird für Arbeitnehmer ein geringeres, fiktiv ermitteltes und nicht das tatsächliche Entgelt der Beitragszahlung unterworfen. Die Berechnung des fiktiven Entgelts zur Ermittlung der Beitragshöhe erfolgt im Verhältnis des pauschalen (in 2016: 30 %) zum tatsächlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz (in ,55 %). Aus dem Verhältnis von 30 % zu 39,75 % resultiert der für 2016 geltende Faktor von 0,7547, der zur Ermittlung der fiktiven Entgelte für das Jahr 2016 herangezogen wird. Je näher das Entgelt des Beschäftigten an der Grenze von 850 liegt, desto höher wird der prozentuale Anteil des Arbeitnehmers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Wird eine Beschäftigung in der Gleitzone neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, gelten die besonderen Regelungen für die Beitragsbemessungsgrundlage in der Gleitzone nicht. Die Bruttoarbeitsentgelte sind für die Beitragsermittlung zusammenzurechnen. In der folgenden Tabelle ist ein Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz in Höhe von 39,75 % (RV: 18,7 %, KV: 15,7 % [14,6 % + 1,1 %], PflV: 2,35 %, AloV: 3,0 %) unterstellt. Bei der Beitragsleistung des Arbeitnehmers ist der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung und der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung berücksichtigt. Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone 2016 Monatsverdienst Gesamtsozialversicherungsbeitrag Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag Arbeitnehmeranteil am Sozialversicherungsbeitrag ,90 52,06 / 36,9 % ,63 64,74 / 40,1 % ,95 96,46 / 45,4 % ,28 128,17 / 48,7 % ,60 159,88 / 50,8 % ,27 175,74 / 51,7 % Der Minijob im Beratungsgespräch: Minijobs bieten die Möglichkeit des Nebenverdienstes oder dienen als Einstiegsmöglichkeit in ein reguläres Arbeitsverhältnis. Durch Minijobs werden aber auch fehlende Wartezeitmonate für einen Rentenbezug in der grv erlangt, Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrente aufrecht erhalten, die unmittelbare Riesterförderung erreicht und auch die betriebliche Altersversorgungkann in Anspruch genommen werden. Produktmanagement Produktsteuern und Recht Telefon pm-pst@alte-leipziger.de Seite 5 von 5
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