Ausschreibungsverfahren der Tempelhof Projekt GmbH. E. Preisblatt. Vergabenummer: Ausbau BT-B/E7
|
|
- Franziska Brauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ausschreibungsverfahren der Tempelhof Projekt GmbH Ehemaliger Flughafen Tempelhof Architektenleistungen Ausbau BT-B Ebene 7 E. Preisblatt Vergabenummer: Ausbau BT-B/E7 1 von 12
2 Erster Teil: Vorbemerkungen Funktion des Preisblatts; Geltung der HOAI für ausländische Bieter Das Preisblatt besteht aus fünf Teilen und ist auf der letzten Seite von den Bietern zu unterschreiben. Das Preisblatt erfüllt drei Funktionen: Zum einen soll es die Vergleichbarkeit der eingereichten Angebote sicher stellen. Alle Angebote müssen daher das ausgefüllte und unterzeichnete Preisblatt enthalten. Zum anderen soll es der Vergabestelle die Bewertung nach der Punktematrix ermöglichen. Schließlich regelt das Preisblatt für den Bieter, der den Zuschlag erhält, abschließend und verbindlich die Honoraransprüche nach dem Architektenvertrag. Nach 1 HOAI in der seit geltenden Fassung gelten die Honorarvorschriften der HOAI nur für Auftragnehmer mit Sitz im Inland, soweit die Leistungen vom Inland aus erbracht werden. Das bedeutet: Bieter mit Sitz im Ausland, die ihre Leistungen vom Ausland aus erbringen wollen, sind an die Honorarregeln der HOAI nicht gebunden. Diese strukturelle vom Verordnungsgeber geschaffene Ungleichbehandlung zwischen inländischen und ausländischen Bietern ist gesetzlich vorgegeben und kann von der Vergabestelle nicht geändert werden. Da die Vergabestelle aber - siehe oben - Vergleichbarkeit und Bewertbarkeit aller Angebote herstellen muss, müssen auch Bieter mit Sitz im Ausland das Preisblatt vollständig ausfüllen. Für solche Bieter findet sich allerdings am Ende ein zusätzlicher Teil, in dem diese Bieter erklären können, wie sie sich zu den Honorarregeln der HOAI positionieren und ob sich hieraus Abweichungen im Honorarangebot ergeben. Für inländische Bieter gilt der fünfte Teil nicht und ist nicht auszufüllen. 2 von 12
3 Zweiter Teil: Honorar Architektenleistungen A. Zu den Honorarparametern Um Vergleichbarkeit zwischen den Angeboten herzustellen, sind im Preisblatt die wesentlichen für die Angebotskalkulation relevanten Parameter angegeben. Im einzelnen gilt dazu folgendes: Zahl der Objekte: Die Vergabestelle geht nach derzeitigem Erkenntnisstand davon aus, dass die Planungsleistungen sich auf ein einheitliches Objekt beziehen. Anrechenbare Kosten: Um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, ist im Preisblatt vorläufig und lediglich als Rechenposten von anrechenbaren Kosten für die Kostengruppe 300 von netto und für die Kostengruppe 400 von ,00 netto auszugehen. Dieser Betrag ist nach dem Vertragsentwurf eine vorgegebene Obergrenze nicht nur für die Planungsleistung, sondern auch für die anrechenbaren Kosten als Honorarparameter. Honorarzone. Die Vergabestelle geht derzeit von der Geltung der Honorarzone III aus. Honorarsatz: Der Honorarsatz ist nach der HOAI frei verhandelbar. Je niedriger das Angebot lautet, umso vorteilhafter für die Angebotswertung. Leistungsphasen / Honorarprozentpunkte: Es fallen die Leistungsphasen 6 bis 9 an. Soweit aus Sicht des Bieters bestimmte Grundleistungen entfallen können, ist dies näher zu begründen und die sich ergebende Reduzierung der Honorarprozentpunkte zu beziffern. Zuschläge: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach derzeitigem Stand der Diskussion zu 35 HOAI Umbauzuschläge von unter 20% für rechtlich zulässig hält und entsprechende Angebote werten und nicht wegen Unterschreitung des gesetzlichen Mindestsatzes ausschließen wird. Besondere oder Zusätzliche Leistungen: Soweit Bieter meinen, es seien Besondere oder Zusätzliche Leistungen erforderlich, ist dies näher anzugeben und mit einem Honorarvorschlag zu versehen. Hält ein Bieter eine Abweichung von einem Honorarparameter für erforderlich, so ist dies klarzustellen und zu erläutern, ggf. auf einem beigefügten Beiblatt. Änderungswünsche werden dann Gegenstand der Verhandlungen und ggf. der Angebotswertung sein. 3 von 12
4 B. Angaben zu den Honorarparametern (von allen Bietern abzugeben) Bei Stellen mit ist das jeweils Zutreffende anzukreuzen. Soweit Eurobeträge einzusetzen sind, sind diese stets in netto ohne Umsatzsteuer anzugeben. Die Umsatzsteuer kommt bei den Abrechnungen hinzu. 1. Zahl der Objekte 1 Objekt (Anmerkung: Auffassung der Vergabestelle) Objekte, aber gemeinsame Abrechnung, 11 Absatz 1 Satz 2 HOAI Objekte, getrennte Abrechnung, 11 Absatz 1 Satz 1 HOAI Begründung für getrennte Abrechnung (ggf. Anlage beifügen): 2. Anrechenbare Kosten Kostengruppe 300: netto Kostengruppe 400: ,00 netto (Letztere nur teilweise anrechenbar nach Maßgabe von 32 Abs. 2 HOAI) (vorläufige Vorgabe der Vergabestelle, siehe oben, A.2) Die genannten Kosten können eingehalten werden. Wir haben Zweifel, dass diese anrechenbaren Kosten eingehalten werden können. Begründung (ggf. Anlage beifügen): 3. Honorarzone 4 von 12
5 Honorarzone III Nach unserer Auffassung ist die Honorarzone anzusetzen. Wir fügen dazu eine Begründung nebst Punktebewertung gemäß 34 HOAI als Anlage zu diesem Preisblatt bei. 4. Honorarsatz Mindestsatz Viertelsatz Mittelsatz Höchstsatz Andere (bitte erläutern) Bei Abweichung vom Mindestsatz: Begründung einfügen 5. Leistungsphasen (Honorarprozentpunkte) Die Honorarprozentpunkte der Leistungsphasen 6 9 gemäß 33 HOAI ohne Kürzungen und für die Leistungsphase 5 die Honorarprozentpunkte für die Teilleistungen, die dann tatsächlich in dieser Leistungsphase noch anfallen sollten. Wir bieten die Leistung zu reduzierten Honorarprozentpunkten an, weil nach unserer Auffassung bestimmte Teilleistungen der Leistungsphasen nicht erforderlich sein werden ( 8 Absatz 2 HOAI). Qualitative Einbußen sind damit nicht verbunden. Hierdurch fallen lediglich Prozentpunkte an. Welche Grundleistungen entfallen, haben wir in der beigefügten Anlage näher erläutert. 6. Bonus / Malus Wir bieten keine Bonus- oder Malus-Regelung an. Bei Kostenunterschreitungen im Sinne von 7 Absatz 7 HOAI möchten wir ein Erfolgshonorar (Bonus) wie folgt vereinbaren (Honorarmodell erläutern, ggf. auf gesonderter Anlage): Bei einer Kostenüberschreitung im Sinne von 7 Absatz 7 HOAI bieten wir ein Malus-Honorar im Sinne dieser Vorschrift wie folgt an (Honorarmodell er- 5 von 12
6 läutern, ggf. auf gesonderter Anlage): 7. Umbau- / Modernisierungszuschlag... % Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach derzeitigem Stand der Fachdiskussion zu 35 HOAI es für zulässig hält, Umbauzuschläge auch unter 20% zu vereinbaren. Sie wird entsprechende Angebote folglich werten. Ferner weist die Vergabestelle insoweit auf die Punkteverteilung in der Matrix hin. 8. Besondere oder zusätzliche Leistungen Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Fachplanungsleistungen gesondert vergeben werden und nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Nach unserem Angebot fallen keine Besonderen oder Zusätzlichen Leistungen an. Wir halten für den erfolgreichen Abschluss der uns obliegenden Planungsleistungen gemäß Vertragstext und Leistungskatalog folgende Besondere bzw. Zusätzliche Leistungen für erforderlich (Begründung siehe gesonderte Anlage): Für diese Besonderen Leistungen bieten wir folgendes Honorar an: Das Honorar für die Besonderen Leistungen ist mit dem Honorar für die Leistungsphasen 6 9 wie oben angeboten abgegolten. Gesamtpauschale für alle Besonderen und Zusätzlichen Leistungen in Höhe von: Die Besonderen bzw. Zusätzlichen Leistungen sollen getrennt wie folgt honoriert werden: Leistung: Honorar: Leistung: Honorar: 6 von 12
7 9. Pauschalhonorare (nur anzukreuzen, falls dies so angeboten werden soll) Auf der Grundlage der Informationen aus der Vergabeunterlage bieten wir an, die im Vertrag geforderten Leistungen ab der Leistungsphase 6 zu folgenden Teilpauschalen und einer sich daraus ergebenden Gesamtpauschale zu erbringen (jeweils Nettobeträge): Teilpauschale Leistungsphase 6 Teilpauschale Leistungsphase 7 Teilpauschale Leistungsphase 8 Teilpauschale Leistungsphase 9 Gesamtpauschale Mit dieser von uns angebotenen Gesamtpauschale sind sämtliche erforderlichen Leistungen einschließlich aller Besonderen und Zusätzlichen Leistungen abgegolten. Hinweis für inländische Bieter im Sinne von 1 HOAI: Ein Angebot einer Pauschale ist zulässig. Die angebotene Summe muss aber im Ergebnis oberhalb der Mindestsätze der HOAI liegen. Die Vergabestelle wird im Fall eines Pauschalangebots nachrechnen, ob der Mindestsatz nach ihrer Auffassung eingehalten ist. Ist das nach ihrer Auffassung nicht der Fall, wird eine Nachfrage mit der Bitte um Überprüfung und ggf. Korrektur erfolgen. Ein letztverbindliches Angebot, das unterhalb der HOAI- Mindestsätze liegt, kann nicht gewertet werden. 7 von 12
8 Dritter Teil: Honorar Tragwerksplanung (optionale Beauftragung) 1. Anrechenbare Kosten Kostengruppe 300: ,00 netto, hiervon 55% = ,00 netto Kostengruppe 400: ,00 netto, hiervon 10% = ,00 netto Dieser Betrag ist ein geschätzter, vorläufiger Rechenposten zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote für die anrechenbaren Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Feuerwehraufzuges in einem Bestandsschacht. Maßgeblich für das letztlich zu zahlende Honorar sind die anrechenbaren Kosten, die sich aus der Kostenberechnung ergeben. Die genannten Kosten können eingehalten werden. Wir haben Zweifel, dass diese anrechenbaren Kosten eingehalten werden können. Begründung (ggf. Anlage beifügen): 2. Honorarzone Honorarzone III Nach unserer Auffassung ist die Honorarzone... anzusetzen. Wir fügen dazu eine Begründung nebst Punktebewertung gemäß 34 HOAI als Anlage zu diesem Preisblatt bei. 3. Honorarsatz Mindestsatz Viertelsatz Mittelsatz Höchstsatz Andere (bitte erläutern) 4. Leistungsphasen (Honorarprozentpunkte) 100 Honorarprozentpunkte (= Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß 49 HOAI) 8 von 12
9 Wir bieten die Leistung zu reduzierten Honorarprozentpunkten an, weil nach unserer Auffassung bestimmte Teilleistungen der Leistungsphasen nicht erforderlich sein werden ( 8 Absatz 2 HOAI). Wir sichern insoweit zu, dass damit keine qualitativen Einbußen unserer Leistung verbunden sind und wir jede von uns ausgeführte Leistungsphase mangelfrei abschließen werden. Durch den Entfall von Grundleistungen fallen lediglich... Prozentpunkte gemäß 49 HOAI an. Welche Grundleistungen entfallen, haben wir in der beigefügten Anlage näher erläutert. 5. Umbauzuschlag: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach derzeitigem Stand der Fachdiskussion zu 35 HOAI es für zulässig hält, Umbauzuschläge auch unter 20% zu vereinbaren. Sie wird entsprechende Angebote folglich werten. Ferner weist die Vergabestelle insoweit auf die Punkteverteilung in der Matrix hin....% 9 von 12
10 Vierter Teil: Skonto und Nebenkosten 1. Nebenkosten Die Nebenkosten sind mit dem von uns angebotenen Gesamthonorar abgegolten. Die Nebenkosten kommen zum von uns angebotenen Honorar hinzu. Wir bieten eine Pauschale wie folgt an:...% des Gesamtnettohonorars Wir rechnen die Nebenkosten im einzelnen zum Nachweis ab. Wir bieten folgende Regelung zu den Nebenkosten an (ggf. Anlage beifügen): 2. Skonto Wir bieten kein Skonto an. Wir bieten Skonto wie folgt an: Bei Zahlung innerhalb von Tagen % auf eine Abschlagsrechnung Bei Zahlung innerhalb von Tagen % auf die Schlussrechnung 10 von 12
11 Fünfter Teil: Zusätzliche Angaben nur von ausländischen Bietern im Sinne von 1 HOAI 1. Eigenschaft als ausländischer Bieter Unser Unternehmen hat seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland; wir werden die Planungsleistungen von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen. Deshalb sind wir kein inländischer Bieter im Sinne von 1 HOAI. 2. Honorarregelung Wir sind einverstanden, dass das Honorar nach den obigen Honorarparametern geregelt werden soll (freiwillige Vereinbarung der Geltung der HOAI- Parameter). Es bleibt also bei den obigen Angaben ohne Veränderungen. Wir bieten das Honorar abweichend von den HOAI-Parametern an. (Kein Mehrfachankreuzen bei den nachfolgenden Varianten möglich!) Variante 1: Auf das sich gemäß obigen HOAI-Parametern ergebende Honorar bieten wir einen Aufschlag oder Nachlass wie folgt an Aufschlag in Höhe von % auf das obige Gesamthonorar Nachlass in Höhe von % auf das obige Gesamthonorar Variante 2: Unser Honorar bemisst sich in Prozentpunkten der Baukosten, und zwar wie folgt: Variante 3: Unser Honorarvorschlag lautet wie folgt (ggf. Anlage beifügen): 11 von 12
12 Ort / Datum Unterschrift / Stempel 12 von 12
Verhandlungsverfahren Neubau einer Oberschule
Teil E: Stand 19.04.2018 Verhandlungsverfahren Neubau einer Oberschule Planungsleistungen zum Neubau einer Oberschule mit Zweifeld-Sporthalle für die Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf E. Preisblatt 1 von
MehrAusschreibungsverfahren der Gemeinde Uetze. E. Preisblatt. Vergabenummer: GBU 41/16 EU St-B
Ausschreibungsverfahren der Gemeinde Uetze Objektplanungsleistungen Schul- und Kindergartengebäude Ortschaft Dollbergen Alle Kinder unter einem Dach E. Preisblatt Vergabenummer: GBU 41/16 EU St-B 1 von
MehrAusschreibungsverfahren des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg. E. Preisblatt
Final Ausschreibungsverfahren des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg VgV-Verfahren Ingenieurleistungen zum Bauvorhaben Sturmflutschutzmaßnahme Stadthafen Rostock E. Preisblatt
MehrAngebot. 1. Hiermit biete/n ich/wir die Erbringung der nachstehenden Leistungen nach Maßgabe des vorliegenden Angebotes an für:
Name des Bieters/der Bietergemeinschaft: An die Ortsgemeinde Irrel Auf Omesen 2 D-54666 Irrel Angebot 1. Hiermit biete/n ich/wir die Erbringung der nachstehenden Leistungen nach Maßgabe des vorliegenden
MehrGrundzüge der HOAI 2009
Grundzüge der HOAI 2009 Walter Oertel Rechtsanwalt Busse & Miessen Rechtsanwälte Leipzig Grundlagen Gesetz zur Begrenzung des Mietanstiegs und zur Regelung von Architekten- und Ingenieurleistungen 04.11.1971
MehrHOAI2013. Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten. Heinz Simmendinger. -rnst&sohn A Wiley Brand. erordnungstext
HOAI2013 Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten Heinz Simmendinger erordnungstext -rnst&sohn A Wiley Brand Inhaltsverzeichnis Vorwort. V Synopse zur HOAI 2009 - HOAI 2013...............................................
MehrDie Abrechnung des TGA-Planervertrags. Abrechnungssystematik Mindestsatzrisiko Nachtragsrisiko BBA Akademie der Immobilienwirtschaft e.v.
Die Abrechnung des TGA-Planervertrags Abrechnungssystematik Mindestsatzrisiko Nachtragsrisiko BBA Akademie der Immobilienwirtschaft e.v. Berlin, 19.01.2016 Rechtsanwalt Dr. Gerald Süchting, Berlin Fachanwalt
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse 1.1 1.2 Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Software-Lizenzvertrag 1.5 Arbeiten mit der CD-ROM 1.5.1 Systemanforderungen 1.5.2 Hinweise zur Demoversion 1.5.3
MehrHIV-Was ING 1.1. HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg. Land Mecklenburg-Vorpommern
HIV-Was ING 1.1 Projektbezeichnung HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg Zwischen Land Mecklenburg-Vorpommern endvertreten durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher
MehrARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN
ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Bauherr genannt - und dem Landschaftsarchitekten,
MehrERNEUTE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE DES LETZTVERBINDLICHEN ANGEBOTES
Europaweites Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach der VgV für die Planungsleistungen nach 43, 47 HOAI für die Ertüchtigung der Bahnstrecke Hinterweidenthal Ost Bundenthal
MehrHinweise und Erläuterungen
Hinweise und Erläuterungen zur einheitlichen Anwendung der Architektenverträge für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände im Erzbistum Köln Der mit dem für das Erzbistum Köln vorliegenden
MehrDer Bezugserlass wird durch die folgenden Hinweise für die Vorgehensweise bei der Überprüfung geltend gemachter Honorarmehrforderungen angepasst.
Seite 4 Anwendung der Übergangsvorschriften 55 HOAI 2009 und 57 HOAI 2013 bei Stufenverträgen nach den RBBau- Vertragsmustern für Planungsleistungen Bezug: Erlass BMUB vom 24.02.2015 - B I 1-81011.4/0
MehrKommunales Vertragsmuster. Ingenieurvertrag - Tragwerksplanung -
Bezeichnung/ProjektNr.: Vertragsgegenstand: AnneFrankGymnasiuam Erding Erweiterung Schulgebäude 3fachTurnhalle Kommunales Vertragsmuster Ingenieurvertrag Tragwerksplanung Inhaltsverzeichnis: Ingenieurvertrag
MehrHedwig Lipphardt. Gestaltungstipps für den Architektenvertrag
Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Hedwig Lipphardt Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Gestaltungstipps für den Architektenvertrag 1 I. Der Klassiker: Vom Architekten vorgelegte
MehrWirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen
Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/22 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts
MehrHOAI EINFÜHRUNG IN DIE PRAXISWISSEN ARCHITEKTENRECHT. Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
EINFÜHRUNG IN DIE HOAI PRAXISWISSEN ARCHITEKTENRECHT Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwalt Dr. Heiko Fuchs Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Lehrbeauftragter
MehrHOAI Kurzüberblick zum Architektenhonorarrecht. Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die HOAI 2013
HOAI 2013 Kurzüberblick zum Architektenhonorarrecht Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die HOAI 2013 Regelungsinhalt der HOAI Preisrecht / Honorarrecht Keine Regelung der Architektenleistung
MehrAnhang 12 / 1 - BMVBW
Anhang 12 / 1 - BMVBW 2003 - Vertragsmuster - Prüfung der Tragwerksplanung Zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch vertreten durch (Fachaufsicht führende Ebene) (Straße) (Ort) diese vertreten
MehrBIM und HOAI. Anforderungen an Honorarvereinbarungen
BIM und HOAI Anforderungen an Honorarvereinbarungen Grundsätzliches Anwendungsbereich des zwingenden Preisrechts der HOAI Leistungsbilder der HOAI Grundleistungen Anrechenbare Kosten innerhalb der Tafelwerte
MehrAngebot. 1. Hiermit biete/n ich/wir die Erbringung der nachstehenden Leistungen nach Maßgabe des vorliegenden
Name des Bieters/der Bietergemeinschaft: An den Landkreis Trier-Saarburg Willy-Brandt-Platz 1 54290 Trier Angebot 1. Hiermit biete/n ich/wir die Erbringung der nachstehenden Leistungen nach Maßgabe des
MehrAusblick auf die neue HOAI. Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg
Ausblick auf die neue HOAI Worauf müssen sich die Architekten und Ingenieure einstellen? Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg 1 Architektenkammer Baden-Württemberg HOAI 2009
MehrInhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI. HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8. 1 Anwendungsbereich 8. 2 Begriffsbestimmungen 14
VII Übersicht über die neue HOAI Inhaltsübersicht 1 Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen 3 i HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8 1 Anwendungsbereich 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI
MehrAufforderung zur Abgabe eines Angebots
Diese Unterlage dient in der 1. Phase des Vergabeverfahrens nur zu Ihrer Information! Bitte beachten Sie, dass nur die ausgewählten Bieter in der 2. Phase des Vergabeverfahrens zur Abgabe eines Angebots
MehrInhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich... 8
IX Inhaltsverzeichnis Übersicht über die neue HOAI... 1 HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften... 8 1 Anwendungsbereich... 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI... 8 Anwendung der HOAI bei anteiligen Leistungen
MehrII. Text der HOAI 2013
II. HOAI 2013 II. Text der HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architektenund Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI) vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276) Auf Grund
MehrWeimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn
Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn 1 Die Grundstruktur des Architektenvertrages und seine Folgen für die Vertragsgestaltung 2 Die
MehrArchitektenvertrag. Zwischen. - Auftraggeber (AG) - und Auftragnehmer (AN) - wird nachfolgender Architektenvertrag geschlossen:
Architektenvertrag Zwischen - Auftraggeber (AG) - und... - Auftragnehmer (AN) - wird nachfolgender Architektenvertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages sind die Rechte und
MehrÄnderungswünsche oder Optimierung der Planung. Rechtsanwalt Eberhard Keunecke Köln, den
der Planung Rechtsanwalt Eberhard Keunecke Köln, den 20.11.2014 Änderungen im Bauablauf normal Nachträge aber in der Praxis teilweise zurückhaltend geltend gemacht und ansonsten oft strittig HOAI 2009
MehrENTWURF. Kosten in EUR netto. 410 Bauwerk - Technische Anlagen , , , ,00 Gesamt
Preisblatt - Seite 1/9 ALG 1 - Abwasser, Wasser, Gas e Honorarsatz gruppe zu 10 zu 10 410 Bauwerk - Technische Anlagen 57.00 57.00 80.00 80.00 57.00 nach 14 HOAI nach (5) HOAI Basishonorar Bewertung der
MehrOrientierungshilfe zum Nachweis der Erfüllung der Informationspflichten beim Verbrauchervertrag, 312a Abs. 2 BGB i.v.m. 246 BGBEG/ 246a BGBEG
Orientierungshilfe zum Nachweis der Erfüllung der Informationspflichten beim Verbrauchervertrag, 312a Abs. 2 BGB i.v.m. 246 BGBEG/ 246a BGBEG (inkl. Widerrufsbelehrung für Vertragsschlüsse außerhalb der
MehrHOAI EINFÜHRUNG IN DIE BASISWISSEN ARCHITEKTENRECHT. Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
EINFÜHRUNG IN DIE HOAI BASISWISSEN ARCHITEKTENRECHT Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwalt Dr. Heiko Fuchs Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 2., neu
MehrMontag, den , 12:00 Uhr
Europaweites Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach der VgV für die Planungsleistungen nach 43, 47 HOAI für die Ertüchtigung der Bahnstrecke Hinterweidenthal Ost Bundenthal
MehrFORMBLATT 9 VERBINDLICHES ANGEBOT MIT VORLÄUFGER HONORARBERECHNUNG. in dem Vergabeverfahren INGENIEURLEISTUNGEN STILLLEGUNG DEPONIE SCHWABACH
9 FORMBLATT 9 VERBINDLICHES ANGEBOT MIT VORLÄUFGER HONORARBERECHNUNG in dem Vergabeverfahren INGENIEURLEISTUNGEN STILLLEGUNG DEPONIE SCHWABACH der (ABl. EU 2018/S 074-164710) Frist für die Einreichung
MehrDie neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen
Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen Bearbeitet von Manfred von Bentheim 1. Auflage 0. CD-ROM. Mit Handbuch. Kunststoffordner ISBN 978 3 86586 213 6 Format (B x L): 20,3 x 22,8
MehrHIV-Stb/HIV-Was ING 1-1. Örtliche Bauüberwachung an der Grundwassermessstelle... VERTRAG
HIV-Stb/HIV-Was ING 1-1 Baumaßnahme/Leistung Örtliche Bauüberwachung an der Grundwassermessstelle... Zwischen Freistaat Bayern vertreten durch WWA/SWA in Straße, Ort - nachstehend Auftraggeber genannt
Mehr6. Baukirchmeistertagung 20./21.09.2013 Kleine Einführung in die HOAI 2013
6. Baukirchmeistertagung 20./21.09.2013 Kleine Einführung in die HOAI 2013 Was bedeutet HOAI? HOAI bedeutet: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Die HOAI ist eine Preisrechtsregelung (ähnlich
MehrAnlage 10 zum Entwurf des Objektplanervertrages
Anlage 10 zum Entwurf des Objektplanervertrages H O N O R A R A N G E B O T S B L A T T Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß 34 HOAI einschließlich Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Ziffer
MehrKommunales Vertragsmuster. Ingenieurvertrag - Technische Ausrüstung -
Bezeichnung/ProjektNr.: Vertragsgegenstand: Weiterentwicklung der Biathlonarena in Oberhof Fachplanung Technische Ausrüstung Kommunales Vertragsmuster Ingenieurvertrag Technische Ausrüstung Inhaltsverzeichnis:
MehrAusschreibungsverfahren der Grün Berlin GmbH. D. Angebotsunterlagen mit Angebotsschreiben
Stand 12.04.2017 Ausschreibungsverfahren der Grün Berlin GmbH Steuerungsleistungen und Durchführung eines Preiswettbewerbs zur Verleihung des Peter-Joseph-Lenné-Preises des Landes Berlin D. Angebotsunterlagen
MehrErste Erfahrungen mit der neuen HOAI und Aktuelle Rechtsprechung *** Bautag Oberfranken am 26. Februar 2010
Erste Erfahrungen mit der neuen HOAI und Aktuelle Rechtsprechung *** Bautag Oberfranken am 26. Februar 2010 Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Florian Krause-Allenstein
Mehr1.1 Gesetzliche Ermächtigung Entwicklung der HOAI Preisrecht 3. 2 Leistungspflichten und Haftung der Architekten und der Ingenieure 5
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1 1.1 Gesetzliche Ermächtigung 1 1.2 Entwicklung der HOAI 1 1.3 Preisrecht 3 2 Leistungspflichten und Haftung der Architekten und der Ingenieure 5 2.1 Rechtscharakter des
Mehr5 3 Leistungen und Leistungsbilder Begriffsbestimmungen... I4. Ubersicht über die neue HOAI. HOAI Teil 1 : Allgemeine Vorschriften...
Inhaltsverzeichnis.. Ubersicht über die neue HOAI... Inhaltsübersicht... 1 Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen... 3 I HOAI Teil 1 : Allgemeine Vorschriften... 8 1 Anwendungsbereich... 8 Sachlicher
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G I N G E N I E U R V E R T R A G zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch als Auftraggeberin und als Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer
MehrENTWURF der Honorierungseckpunkte:
Neubau Zyklotrongebäude / Tracer-Produktion - Generalplaner nach 34, 51 u. 55 HOAI sowie untergeordnete Leistungen nach 39, 43 und 47 HOAI Verhandlungsverfahren nach 17 VgV mit vorheriger öffentlicher
MehrFachliche und redaktionelle Anmerkungen zum modifizierten Entwurf einer Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)
Fachliche und redaktionelle Anmerkungen zum modifizierten Entwurf einer Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) Teil 1 Allgemeine Vorschriften 2 Begriffsbestimmung
MehrENTWURF der Vertrags- und Honorierungseckpunkte:
Komplexsanierung Wohnblock Ferdinand-von-Schill-Str. 19,20 Gebäude- und Tragwerksplanung Verhandlungsverfahren nach 17 VgV mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme Die Formulierungen der
MehrInhaltsverzeichnis VII
Inhaltsverzeichnis I. Honoraransprüche schlüssig einklagen... 1 1. Abschluss des Architektenvertrags... 1 a) Vortrag zum Vertragsschluss... 1 b) Mündlicher und konkludenter Vertragsschluss... 3 c) Abgrenzung
MehrVerordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
Bundesrat 1 zu Drucksache 334/13 03.06.13 Berichtigung Wi - Fz - Wo Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) Das Bundeskanzleramt
Mehrfür Gebäude und 3 Prozent für Innenräume, 7. für die Leistungsphase 7
a) Synopse HOAI 2009 HOAI 2013 Text HOAI 2009/HOAI 2013 2 (Grundlagenermittlung) mit je 3 Prozent bei Gebäuden und raumbildenden (Vorplanung) mit je 7 Prozent bei Gebäuden und raumbildenden (Entwurfsplanung)
MehrHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013
Rechtswissenschaften und Verwaltung - Textausgabe HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013 Textausgabe mit amtlicher Begründung 10. Auflage 2013. Buch. VI, 226 S. Kartoniert ISBN 978 3 17
MehrInhaltsverzeichnis VII. Vorwort. Literaturverzeichnis
Rz. Seite Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XIII A. Grundsätzliches 1 1 I. Was die HOAI regelt 1 1 II. Der preisrechtliche Charakter der HOAI 9 2 III. Schuldrechtliche Vorschriften
MehrH O N O R A R A N G E B O T S B L A T T
Anlage 18 zum Entwurf des Objektplanervertrages H O N O R A R A N G E B O T S B L A T T Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß 34 HOAI einschließlich Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Ziffer
MehrMuster einer prüffähigen Honorarschlussrechnung für Gebäude RAe A. Morlock / K. Meurer
Merkblatt Nr. 42 Muster einer prüffähigen Honorarschlussrechnung für Gebäude RAe A. Morlock / K. Meurer Auszug aus Die HOAI in der Praxis, Werner Verlag Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße
MehrAusblick auf die neue HOAI
Ausblick auf die neue HOAI Worauf müssen sich die Architekten und Ingenieure einstellen? Rechtsanwalt: Karsten Meurer Meurer Rechtsanwälte Stuttgart 1 HOAI 2009 29.04.2009: BRegierung beschließt 6. HOAI
MehrRA Prof. Dr. M. Preussner Mail to:
RA Prof. Dr. M. Preussner Mail to: Preussner@kues-partner.de Verwalten, das heißt vorausschauen Emile de Girardin (1806-1881), Die HOAI auf der Zielgeraden: Der Zeitplan: Versand des Referentenentwurfs
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrDiagramme zur Abschätzung der Planerhonorare
Seite 1/7 Diagramme zur Abschätzung der Planerhonorare Anwendung der Diagramme Die nachfolgenden Diagramme können zur Abschätzung der Planerhonorare für Leistungen im Bereich der Tragwerksplanung verwendet
MehrARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN
ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadtverwaltung Böhlen Karl-Marx-Straße 5, 04564 Böhlen ggf. vertreten durch: Bürgermeister, Dietmar Berndt - nachfolgend Bauherr genannt - und
MehrHonorarnachträge auf der Grundlage der HOAI Wie geht das?
Honorarnachträge auf der Grundlage der HOAI Wie geht das? Potsdam, 11.09.2018 Objektplanertag der Brandenburgischen Ingenieurkammer Dr. Sebastian Schattenfroh Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Justiziar
MehrGPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512
GPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512 01.07.2000 Freihändiges Suchverfahren bei Vergabe von HOAI-Leistungen Nach 2 der Vergabeverordnung i.d.f. vom 29.09.1997 (BGBl. I S. 2384) sind die kommunalen Auftraggeber
MehrAngebotsformular Motormanuelle Holzernte 2015
Motormanuelle Holzernte im EST-Standardarbeitsverfahren im Staatswald des Kreisforstamtes Biberach (ForstBW) im Kalenderjahr 2015 Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A 3 (1). Ablauf der Angebotsfrist: 08.
MehrLEITFADEN Anrechenbare Kosten
LEITFADEN Anrechenbare Kosten Um in S-HOAI ein Projekt abzubilden, in dem sich die Anrechenbaren Kosten während des Projektverlaufs ändern, empfehlen wir folgende Vorgehensweise: Öffnen Sie das gewünschte
MehrVERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN. DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV Manuela Peters Rechtsabteilung
VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN 1 DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV 22.11.2016 Manuela Peters Rechtsabteilung AUFFORDERUNG ANGEBOTSABGABE, 52 VGV 2 Hinweis auf veröffentlichte
MehrDas Honorarrecht der Architekten u. Ingenieure, TU Dresden Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure
Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure 1/77 Grundlagen der Vergütung ob: geregelt im BGB wie viel: zum Teil verbindlich geregelt in der HOAI zum Teil frei vereinbar 2/77 Das Ob der Vergütung 632
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Vorwort 13 1 Die neue HOAI im Überblick 15 1.1 Entstehung der HOAI 2013 15 1.2 Überblick über die Neuerungen 16 1.2.1 Grundleistungen statt Leistungen 16 1.2.2 Baufachliche Überarbeitung der Leistungsbilder
MehrAngebot Sonderkraftstoffe und Bio-Sägekettenöl korrigiert
ForstBW Angebot Sonderkraftstoffe und Bio-Sägekettenöl Seite 1 von 5 Angebot Sonderkraftstoffe und Bio-Sägekettenöl korrigiert 01.04.14 Lieferung von Sonderkraftstoffen und Bio-Sägekettenöl im Zuständigkeitsbereich
MehrDie HOAI , 57,58 grundsätzliche Änderungen im Vergleich zur HOAI Brandenburgische Ingenieurkammer 10. Februar 2014
Die HOAI 2013 1 16, 57,58 grundsätzliche Änderungen im Vergleich zur HOAI 2009 Brandenburgische Ingenieurkammer 10. Februar 2014 Struktur der HOAI 2013 Teil 1: Allgemeine Vorschriften Teil 2: Flächenplanung
MehrVergabe-Verfahren nach VgV bzw. GWB. VgV-Verfahren Generalplanungsleistungen zur Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes der Gemeinde Polling
1 Teilnahmeanträge für Fachplanungsbereiche IV und V Auf Seite 1, letzter Block, Abs. 1 des Teilnahmeantrages ist festgelegt, dass für jeden der Fachplanungsbereiche I bis V das Formular gesondert auszufüllen
MehrAngebotssumme brutto:...
Projektdaten: Projektbezeichnung: FFW Dabringhausen Neubau ein.. Projektname: 2018-04 PLZ: 42929 Ort: Wermelskirchen - Dabringhausen Straße: L101 Vergabedaten: Art der Ausschreibung: Öffentliche Ausschreibung
MehrABRECHNUNG NACH HOAI EINLEITUNG
ABRECHNUNG NACH HOAI Hinweis: Die neue HOAI 2009 ist am 18.08.2009 in Kraft getreten. Die Neufassung gilt nicht für Verträge, die vor dem Inkrafttreten also vor dem 18.08.2009 geschlossen wurden. Diese
MehrVergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009
Vergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009 Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist am 18. August 2009 in Kraft getreten. Hier nun eine Übersicht über die Paragrafen der alten HOAI im Vergleich
MehrWERTUNGSMATRIX IM EUROPAWEITEN VERHANDLUNGSVERFAHREN MIT VORHERIGEM ÖFFENTLICHEN TEILNAHMEWETTBEWERB ZUR VERGABE DER FACHPLANUNGSLEISTUNGEN
Anlage 5 WERTUNGSMATRIX IM EUROPAWEITEN VERHANDLUNGSVERFAHREN MIT VORHERIGEM ÖFFENTLICHEN TEILNAHMEWETTBEWERB ZUR VERGABE DER FACHPLANUNGSLEISTUNGEN DER TECHNISCHEN AUSRÜSTUNG NACH 55 HOAI FÜR DIE SANIERUNG
MehrAusblick HVA F-StB 2014
Hauptabteilung Planung Planerische Grundsatzangelegenheiten Dirk Heidermann Ausblick HVA F-StB 2014 1 Ausblick HVA F-StB 2014 April 2014 Rahmenbedingungen Einführung Was ist neu? Ausblick Leistungstexte
MehrVertrag -Tragwerksplanung-
Vertrag -Tragwerksplanung- Anhang 12 Bund (RifT-Muster B213) - BMVBW 2003 - «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAPBez2» «SAPBez3» «SAPBez4» «SAPBez5» «SAP1» «SAP2» «SAP3» «SAP4»
MehrProjektbeschreibung, Bieterpräsentation und Honorar
Projektbeschreibung, Bieterpräsentation und Honorar für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes in Wemding Übersichtslageplan M = 1 : 1000 BAUHERR Stadt Wemding Marktplatz 3 86650 Wemding Seite 1 von 6 BESCHREIBUNG
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrVBI Ausschuss Konstruktiver Ingenieurbau
VBI Ausschuss Konstruktiver Ingenieurbau Arbeitsgruppe Honorarordnung VBI Ausschuss Konstruktiver Ingenieurbau Arbeitsgruppe Honorarordnung Teilnehmer: Werner K.H. Dittrich Wolfgang Eilzer Martin Grassl
MehrVorwort Einführung Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI (Text) Amtliche Begründung mit Anmerkungen des Autors 155
Schnellübersicht Seite Vorwort 5 1. Einführung 13 2. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI (Text) 17 3. Amtliche Begründung mit Anmerkungen des Autors 155 3.1 Amtliche Begründung allgemein
MehrDer Architekt und sein Auftraggeber ziemlich beste Freunde
Ist eine enge und wiederholte Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Architekt ein Grund für eine Honorarvereinbarung abseits der HOAI? Kurzfassung Eine wiederholte Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber
MehrFachplanervertrag für elektrotechnische Anlagen. - Technische Ausrüstung -
Fachplanervertrag für elektrotechnische Anlagen Zwischen dem Auftraggeber (AG) - Technische Ausrüstung - und dem Auftragnehmer (AN) G P C GmbH, Kleiststraße 1, D 67258 Hessheim wird auf der Grundlage der
Mehr23 - Vertrag Bauphysik Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8. Vertrag Bauphysik
Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8 Vertrag Bauphysik Zwischen dem Land Schleswig-Holstein Vertreten durch endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel -nachstehend
MehrArchitektenvertrag. Sichere Projektabwicklung nach HOAI 2009, mit Mustervertrag und Briefvorlagen. mit 5 Abbildungen und 1 Tabelle
Architektenvertrag Sichere Projektabwicklung nach HOAI 2009, mit Mustervertrag und Briefvorlagen mit 5 Abbildungen und 1 Tabelle Ralf Kemper Rechtsanwalt Dr. Alexander Wronna Rechtsanwalt Prof. Dirk R.
MehrBauverträge gestalten
Bauverträge gestalten Architekten-, Bauwerk-, Subunternehmerund Projektsteuerungsverträge Von Thomas Eisner Rechtsanwalt in Köln 2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage Carl Heymanns Verlag KG Köln
MehrLEISTUNGSVERZEICHNIS
Anlage 1 zu PV-0272.0/723 322/18 LEISTUNGSVERZEICHNIS 1. Auftraggeber: Sächsischer Rechnungshof Präsidialabteilung Schongauerstraße 3 04328 Leipzig 2. a) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung b) Vertragsform:
MehrKommunales Vertragsmuster. Ingenieurvertrag - Technische Ausrüstung -
Bezeichnung/ProjektNr.: Vertragsgegenstand: Schulcampus Schopfheim Schulcampus Schopfheim Planung der Elektrotechnik Kommunales Vertragsmuster Ingenieurvertrag Technische Ausrüstung Inhaltsverzeichnis:
Mehr56G- Mehrteilige Honorarrechnung
Programmvertriebsgesellschaft mbh Lange Wender 1 34246 Vellmar BTS STATIK-Beschreibung - Bauteil: 56G Honorarermittlung, mehrteilig Seite 1 56G- Mehrteilige Honorarrechnung (Stand: 17.02.2010) Das Programm
MehrErgebnis TV Fischbek gegen HSG Pinnau am
35 : 34??? Ergebnis TV Fischbek gegen HSG Pinnau am 25.01.2013 Mit einer Zeit von 35:34 Minuten knackte Stabsbootsmann Armin Klein sogar beinahe den bestehenden Rekord, der bei 34:08 Minuten liegt. Die
MehrUmsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße
MehrHOAI Eichsfeldstr Stolberg (Rheinland) Themen. Anrechenbare Kosten nach HOAI 2013 und aktueller Rechtsprechung
HOAI 2013 Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel Sachverständiger DGSV für Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure Ausschreibung und Abrechnung nach VOB Eichsfeldstr. 92 52223 Stolberg (Rheinland)
MehrHinweise und Erläuterungen
Hinweise und Erläuterungen zur einheitlichen Anwendung der Architektenverträge für Baumaßnahmen der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände im Erzbistum Köln Der mit dem für das Erzbistum Köln vorliegenden
MehrVertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -
SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
MehrTeilnahmeantrag nichtoffener Planungswettbewerb mit Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer nach Qualitätskriterien
Eingang des Teilnahmeantrags:. Bewerber-Nr.:. Teilnahmeantrag nichtoffener Planungswettbewerb mit Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer nach Qualitätskriterien Antrag zur Teilnahme am nichtoffenen Planungswettbewerb
MehrDie Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen
Schliemann (Hrsg.) Die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen Bearbeitet von Christian Schliemann, LL.M./D.E.A. Rechtsanwalt in Hamburg Dr. Ralf Averhaus Rechtsanwalt in Berlin Dr. Birgit
MehrDie Honorarklage von Architekten und Ingenieuren vor Gericht
Die Honorarklage von Architekten und Ingenieuren vor Gericht Erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung von Honorarprozessen (HOAI 2013) Bearbeitet von Ralf Averhaus 1. Auflage 2016. Buch. X, 188 S. Hardcover
MehrLANDKREIS LUDWIGSBURG LANDRATSAMT LUDWIGSBURG. Angebot. Bezeichnung der Lieferleistung. Beschaffung von vier (4) Kleintransportern
E BW HVA L-StB-Deckblatt Angebot LANDKREIS LUDWIGSBURG LANDRATSAMT LUDWIGSBURG Angebot Bezeichnung der Lieferleistung Beschaffung von vier (4) Kleintransportern Bieter bzw. Auftragnehmer 2. Heftung dem
MehrHonorierung der Leistungen der Bauphysik
Honorierung der Leistungen der Bauphysik Energieberatertag 2014 HOAI und Vertrag Möglichkeiten zur Abrechnung der Leistungen des Energieplaners RA Karsten Meurer Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Mehr