Ausschreibungsverfahren der Tempelhof Projekt GmbH. E. Preisblatt. Vergabenummer: Ausbau BT-B/E7

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1 Ausschreibungsverfahren der Tempelhof Projekt GmbH Ehemaliger Flughafen Tempelhof Architektenleistungen Ausbau BT-B Ebene 7 E. Preisblatt Vergabenummer: Ausbau BT-B/E7 1 von 12

2 Erster Teil: Vorbemerkungen Funktion des Preisblatts; Geltung der HOAI für ausländische Bieter Das Preisblatt besteht aus fünf Teilen und ist auf der letzten Seite von den Bietern zu unterschreiben. Das Preisblatt erfüllt drei Funktionen: Zum einen soll es die Vergleichbarkeit der eingereichten Angebote sicher stellen. Alle Angebote müssen daher das ausgefüllte und unterzeichnete Preisblatt enthalten. Zum anderen soll es der Vergabestelle die Bewertung nach der Punktematrix ermöglichen. Schließlich regelt das Preisblatt für den Bieter, der den Zuschlag erhält, abschließend und verbindlich die Honoraransprüche nach dem Architektenvertrag. Nach 1 HOAI in der seit geltenden Fassung gelten die Honorarvorschriften der HOAI nur für Auftragnehmer mit Sitz im Inland, soweit die Leistungen vom Inland aus erbracht werden. Das bedeutet: Bieter mit Sitz im Ausland, die ihre Leistungen vom Ausland aus erbringen wollen, sind an die Honorarregeln der HOAI nicht gebunden. Diese strukturelle vom Verordnungsgeber geschaffene Ungleichbehandlung zwischen inländischen und ausländischen Bietern ist gesetzlich vorgegeben und kann von der Vergabestelle nicht geändert werden. Da die Vergabestelle aber - siehe oben - Vergleichbarkeit und Bewertbarkeit aller Angebote herstellen muss, müssen auch Bieter mit Sitz im Ausland das Preisblatt vollständig ausfüllen. Für solche Bieter findet sich allerdings am Ende ein zusätzlicher Teil, in dem diese Bieter erklären können, wie sie sich zu den Honorarregeln der HOAI positionieren und ob sich hieraus Abweichungen im Honorarangebot ergeben. Für inländische Bieter gilt der fünfte Teil nicht und ist nicht auszufüllen. 2 von 12

3 Zweiter Teil: Honorar Architektenleistungen A. Zu den Honorarparametern Um Vergleichbarkeit zwischen den Angeboten herzustellen, sind im Preisblatt die wesentlichen für die Angebotskalkulation relevanten Parameter angegeben. Im einzelnen gilt dazu folgendes: Zahl der Objekte: Die Vergabestelle geht nach derzeitigem Erkenntnisstand davon aus, dass die Planungsleistungen sich auf ein einheitliches Objekt beziehen. Anrechenbare Kosten: Um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen, ist im Preisblatt vorläufig und lediglich als Rechenposten von anrechenbaren Kosten für die Kostengruppe 300 von netto und für die Kostengruppe 400 von ,00 netto auszugehen. Dieser Betrag ist nach dem Vertragsentwurf eine vorgegebene Obergrenze nicht nur für die Planungsleistung, sondern auch für die anrechenbaren Kosten als Honorarparameter. Honorarzone. Die Vergabestelle geht derzeit von der Geltung der Honorarzone III aus. Honorarsatz: Der Honorarsatz ist nach der HOAI frei verhandelbar. Je niedriger das Angebot lautet, umso vorteilhafter für die Angebotswertung. Leistungsphasen / Honorarprozentpunkte: Es fallen die Leistungsphasen 6 bis 9 an. Soweit aus Sicht des Bieters bestimmte Grundleistungen entfallen können, ist dies näher zu begründen und die sich ergebende Reduzierung der Honorarprozentpunkte zu beziffern. Zuschläge: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach derzeitigem Stand der Diskussion zu 35 HOAI Umbauzuschläge von unter 20% für rechtlich zulässig hält und entsprechende Angebote werten und nicht wegen Unterschreitung des gesetzlichen Mindestsatzes ausschließen wird. Besondere oder Zusätzliche Leistungen: Soweit Bieter meinen, es seien Besondere oder Zusätzliche Leistungen erforderlich, ist dies näher anzugeben und mit einem Honorarvorschlag zu versehen. Hält ein Bieter eine Abweichung von einem Honorarparameter für erforderlich, so ist dies klarzustellen und zu erläutern, ggf. auf einem beigefügten Beiblatt. Änderungswünsche werden dann Gegenstand der Verhandlungen und ggf. der Angebotswertung sein. 3 von 12

4 B. Angaben zu den Honorarparametern (von allen Bietern abzugeben) Bei Stellen mit ist das jeweils Zutreffende anzukreuzen. Soweit Eurobeträge einzusetzen sind, sind diese stets in netto ohne Umsatzsteuer anzugeben. Die Umsatzsteuer kommt bei den Abrechnungen hinzu. 1. Zahl der Objekte 1 Objekt (Anmerkung: Auffassung der Vergabestelle) Objekte, aber gemeinsame Abrechnung, 11 Absatz 1 Satz 2 HOAI Objekte, getrennte Abrechnung, 11 Absatz 1 Satz 1 HOAI Begründung für getrennte Abrechnung (ggf. Anlage beifügen): 2. Anrechenbare Kosten Kostengruppe 300: netto Kostengruppe 400: ,00 netto (Letztere nur teilweise anrechenbar nach Maßgabe von 32 Abs. 2 HOAI) (vorläufige Vorgabe der Vergabestelle, siehe oben, A.2) Die genannten Kosten können eingehalten werden. Wir haben Zweifel, dass diese anrechenbaren Kosten eingehalten werden können. Begründung (ggf. Anlage beifügen): 3. Honorarzone 4 von 12

5 Honorarzone III Nach unserer Auffassung ist die Honorarzone anzusetzen. Wir fügen dazu eine Begründung nebst Punktebewertung gemäß 34 HOAI als Anlage zu diesem Preisblatt bei. 4. Honorarsatz Mindestsatz Viertelsatz Mittelsatz Höchstsatz Andere (bitte erläutern) Bei Abweichung vom Mindestsatz: Begründung einfügen 5. Leistungsphasen (Honorarprozentpunkte) Die Honorarprozentpunkte der Leistungsphasen 6 9 gemäß 33 HOAI ohne Kürzungen und für die Leistungsphase 5 die Honorarprozentpunkte für die Teilleistungen, die dann tatsächlich in dieser Leistungsphase noch anfallen sollten. Wir bieten die Leistung zu reduzierten Honorarprozentpunkten an, weil nach unserer Auffassung bestimmte Teilleistungen der Leistungsphasen nicht erforderlich sein werden ( 8 Absatz 2 HOAI). Qualitative Einbußen sind damit nicht verbunden. Hierdurch fallen lediglich Prozentpunkte an. Welche Grundleistungen entfallen, haben wir in der beigefügten Anlage näher erläutert. 6. Bonus / Malus Wir bieten keine Bonus- oder Malus-Regelung an. Bei Kostenunterschreitungen im Sinne von 7 Absatz 7 HOAI möchten wir ein Erfolgshonorar (Bonus) wie folgt vereinbaren (Honorarmodell erläutern, ggf. auf gesonderter Anlage): Bei einer Kostenüberschreitung im Sinne von 7 Absatz 7 HOAI bieten wir ein Malus-Honorar im Sinne dieser Vorschrift wie folgt an (Honorarmodell er- 5 von 12

6 läutern, ggf. auf gesonderter Anlage): 7. Umbau- / Modernisierungszuschlag... % Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach derzeitigem Stand der Fachdiskussion zu 35 HOAI es für zulässig hält, Umbauzuschläge auch unter 20% zu vereinbaren. Sie wird entsprechende Angebote folglich werten. Ferner weist die Vergabestelle insoweit auf die Punkteverteilung in der Matrix hin. 8. Besondere oder zusätzliche Leistungen Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Fachplanungsleistungen gesondert vergeben werden und nicht Gegenstand der Ausschreibung sind. Nach unserem Angebot fallen keine Besonderen oder Zusätzlichen Leistungen an. Wir halten für den erfolgreichen Abschluss der uns obliegenden Planungsleistungen gemäß Vertragstext und Leistungskatalog folgende Besondere bzw. Zusätzliche Leistungen für erforderlich (Begründung siehe gesonderte Anlage): Für diese Besonderen Leistungen bieten wir folgendes Honorar an: Das Honorar für die Besonderen Leistungen ist mit dem Honorar für die Leistungsphasen 6 9 wie oben angeboten abgegolten. Gesamtpauschale für alle Besonderen und Zusätzlichen Leistungen in Höhe von: Die Besonderen bzw. Zusätzlichen Leistungen sollen getrennt wie folgt honoriert werden: Leistung: Honorar: Leistung: Honorar: 6 von 12

7 9. Pauschalhonorare (nur anzukreuzen, falls dies so angeboten werden soll) Auf der Grundlage der Informationen aus der Vergabeunterlage bieten wir an, die im Vertrag geforderten Leistungen ab der Leistungsphase 6 zu folgenden Teilpauschalen und einer sich daraus ergebenden Gesamtpauschale zu erbringen (jeweils Nettobeträge): Teilpauschale Leistungsphase 6 Teilpauschale Leistungsphase 7 Teilpauschale Leistungsphase 8 Teilpauschale Leistungsphase 9 Gesamtpauschale Mit dieser von uns angebotenen Gesamtpauschale sind sämtliche erforderlichen Leistungen einschließlich aller Besonderen und Zusätzlichen Leistungen abgegolten. Hinweis für inländische Bieter im Sinne von 1 HOAI: Ein Angebot einer Pauschale ist zulässig. Die angebotene Summe muss aber im Ergebnis oberhalb der Mindestsätze der HOAI liegen. Die Vergabestelle wird im Fall eines Pauschalangebots nachrechnen, ob der Mindestsatz nach ihrer Auffassung eingehalten ist. Ist das nach ihrer Auffassung nicht der Fall, wird eine Nachfrage mit der Bitte um Überprüfung und ggf. Korrektur erfolgen. Ein letztverbindliches Angebot, das unterhalb der HOAI- Mindestsätze liegt, kann nicht gewertet werden. 7 von 12

8 Dritter Teil: Honorar Tragwerksplanung (optionale Beauftragung) 1. Anrechenbare Kosten Kostengruppe 300: ,00 netto, hiervon 55% = ,00 netto Kostengruppe 400: ,00 netto, hiervon 10% = ,00 netto Dieser Betrag ist ein geschätzter, vorläufiger Rechenposten zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote für die anrechenbaren Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Feuerwehraufzuges in einem Bestandsschacht. Maßgeblich für das letztlich zu zahlende Honorar sind die anrechenbaren Kosten, die sich aus der Kostenberechnung ergeben. Die genannten Kosten können eingehalten werden. Wir haben Zweifel, dass diese anrechenbaren Kosten eingehalten werden können. Begründung (ggf. Anlage beifügen): 2. Honorarzone Honorarzone III Nach unserer Auffassung ist die Honorarzone... anzusetzen. Wir fügen dazu eine Begründung nebst Punktebewertung gemäß 34 HOAI als Anlage zu diesem Preisblatt bei. 3. Honorarsatz Mindestsatz Viertelsatz Mittelsatz Höchstsatz Andere (bitte erläutern) 4. Leistungsphasen (Honorarprozentpunkte) 100 Honorarprozentpunkte (= Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß 49 HOAI) 8 von 12

9 Wir bieten die Leistung zu reduzierten Honorarprozentpunkten an, weil nach unserer Auffassung bestimmte Teilleistungen der Leistungsphasen nicht erforderlich sein werden ( 8 Absatz 2 HOAI). Wir sichern insoweit zu, dass damit keine qualitativen Einbußen unserer Leistung verbunden sind und wir jede von uns ausgeführte Leistungsphase mangelfrei abschließen werden. Durch den Entfall von Grundleistungen fallen lediglich... Prozentpunkte gemäß 49 HOAI an. Welche Grundleistungen entfallen, haben wir in der beigefügten Anlage näher erläutert. 5. Umbauzuschlag: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach derzeitigem Stand der Fachdiskussion zu 35 HOAI es für zulässig hält, Umbauzuschläge auch unter 20% zu vereinbaren. Sie wird entsprechende Angebote folglich werten. Ferner weist die Vergabestelle insoweit auf die Punkteverteilung in der Matrix hin....% 9 von 12

10 Vierter Teil: Skonto und Nebenkosten 1. Nebenkosten Die Nebenkosten sind mit dem von uns angebotenen Gesamthonorar abgegolten. Die Nebenkosten kommen zum von uns angebotenen Honorar hinzu. Wir bieten eine Pauschale wie folgt an:...% des Gesamtnettohonorars Wir rechnen die Nebenkosten im einzelnen zum Nachweis ab. Wir bieten folgende Regelung zu den Nebenkosten an (ggf. Anlage beifügen): 2. Skonto Wir bieten kein Skonto an. Wir bieten Skonto wie folgt an: Bei Zahlung innerhalb von Tagen % auf eine Abschlagsrechnung Bei Zahlung innerhalb von Tagen % auf die Schlussrechnung 10 von 12

11 Fünfter Teil: Zusätzliche Angaben nur von ausländischen Bietern im Sinne von 1 HOAI 1. Eigenschaft als ausländischer Bieter Unser Unternehmen hat seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland; wir werden die Planungsleistungen von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen. Deshalb sind wir kein inländischer Bieter im Sinne von 1 HOAI. 2. Honorarregelung Wir sind einverstanden, dass das Honorar nach den obigen Honorarparametern geregelt werden soll (freiwillige Vereinbarung der Geltung der HOAI- Parameter). Es bleibt also bei den obigen Angaben ohne Veränderungen. Wir bieten das Honorar abweichend von den HOAI-Parametern an. (Kein Mehrfachankreuzen bei den nachfolgenden Varianten möglich!) Variante 1: Auf das sich gemäß obigen HOAI-Parametern ergebende Honorar bieten wir einen Aufschlag oder Nachlass wie folgt an Aufschlag in Höhe von % auf das obige Gesamthonorar Nachlass in Höhe von % auf das obige Gesamthonorar Variante 2: Unser Honorar bemisst sich in Prozentpunkten der Baukosten, und zwar wie folgt: Variante 3: Unser Honorarvorschlag lautet wie folgt (ggf. Anlage beifügen): 11 von 12

12 Ort / Datum Unterschrift / Stempel 12 von 12

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