Schule Full Reuenthal. Informationen für Eltern und Kinder

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1 Schule Full Reuenthal Informationen für Eltern und Kinder

2 Adressen und Telefonnummern Primarschule Rüttistr. 111 Tel Kindergarten Schulstr. 510 Tel Schulleitung Ueli Zulauf Rüttistr. 111 Tel Schulpflegepräsidentin Martina Vögele Birrhaldenweg 496 Tel Einleitung Diese Broschüre richtet sich an Schüler und Schülerinnen, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung und Schulpflege. Sie soll einen Rahmen schaffen, der zur guten Atmosphäre an unserer Schule beiträgt. An unserer Schule sollen sich alle wohl fühlen. Gleichzeitig soll sie auch Klarheit und Sicherheit schaffen im Umgang miteinander und ebenso mithelfen, das Schulhaus und seine Umgebung sauber und freundlich zu halten. Die Inhalte dieser Broschüre gelten für sämtliche Abteilungen der Schule Full-Reuenthal vom Kindergarten bis zur 6. Klasse der Primarschule. Weitere Informationen und Adressen über die Schule finden Sie auch auf unserer Homepage Full-Reuenthal, Juli

3 Kontakt zwischen Eltern und Schule Bei Fragen und Anliegen, welche ihr Kind oder den Unterricht betreffen, wenden sich die Eltern direkt an die Lehrperson ihres Kindes. Wenn nötig und gewünscht kann in einem weiteren Schritt die Schulleitung beigezogen werden. Schulbesuche sind jederzeit möglich und erwünscht. Einmal pro Jahr finden Besuchstage statt. Für jede Klasse findet mindestens einmal pro Jahr ein Elternabend statt, an welchem die Eltern Informationen erhalten oder Themen besprochen werden, die die ganze Klasse betreffen. Wohnortwechsel Wohnortwechsel und Adressänderungen sind dem Schulsekretariat im Voraus mitzuteilen. Veröffentlichung von Schüler-Fotos Die Eltern sind mit der Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder in Zeitungen, Suddel und Homepage einverstanden. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sie der Schulleitung eine entsprechende schriftliche Mitteilung abgeben. Auf Nennungen von Namen wird grundsätzlich verzichtet. Auf dem Schulgelände Die Kinder gehen sorgfältig um mit den Einrichtungen im Schulhaus, Kindergarten, Turnhalle und auf dem Schulareal. Im Schulzimmer tragen sie Finken. Jacken, Mützen, Schuhe und dergleichen mehr werden vor dem Schulzimmer ordentlich in der Garderobe versorgt. Die Schule trägt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen der Kinder. Pause Alle Kinder bleiben während der Pause auf dem Schulhausareal. In der Pause ist eine Pausenaufsicht anwesend. Die Eltern werden gebeten, ihren Kindern ein gesundes Znüni mitzugeben. 8 5

4 Unterrichtszeiten Primarschule Der Unterricht beginnt am Morgen für KIGA bis 3. Klasse um 8.15 Uhr, am Nachmittag um Uhr oder im Ausnahmefall auch um Uhr. Ab der 4. Klasse kann der Unterricht um 7.25 Uhr beginnen. Am Morgen gelten Blockzeiten von 8.15 Uhr bis Uhr, das heisst, dass in dieser Zeit alle Kinder Unterricht haben. Kindergarten Der Kindergarten ist ab Sommer 2013 obligatorisch. Die Ferienregelung finden Sie unter der Rubrik Urlaube. Am Morgen sind die Anfangs- und Schlusszeiten des Kindergartens (soweit möglich) denen der Schule angepasst. Die Empfangsund Verabschiedungszeiten sind im Stundenplan des Kindergartens festgehalten. Unterrichtsausfall Ein voraussehbarer Unterrichtsausfall wird den Eltern rechtzeitig mitgeteilt, in der Regel 10 Tage vorher. Wenn eine Lehrperson krank ist, werden die Eltern sobald als möglich durch ein Kettentelefon informiert. Dabei wird ihnen das weitere Vorgehen mitgeteilt. Zusätzliche und ausserschulische Angebote Deutsch als Zweitsprache DaZ Kinder, die zu Hause mit einer andern Sprache aufwachsen, können ab dem Kindergarten während vier Jahren einen Förderunterricht besuchen, um Deutsch zu lernen oder ihre Deutschkenntnisse zu erweitern. Mittagstisch Einmal pro Woche bietet der Verein Mittagstisch im alten Kindergarten ein Mittagessen samt Betreuung an. Genaue Informationen zur Anmeldung und Kosten erhalten Interessierte beim Verein oder unter Instrumentalunterricht Dank Beiträgen der Gemeinde, bzw. der Musikgesellschaft Full- Reuenthal haben die Kinder die Möglichkeit, zu günstigen Bedingungen Musikunterricht in Full zu geniessen: - Blockflöte ab dem 2. Semester der 1. Klasse (Anmeldung über die Schulleitung) - Blasinstrumente ab der 2. Klasse (Anmeldung über die Musikgesellschaft Full-Reuenthal). Zusätzlich ist es den Kindern möglich, den Instrumentalunterricht an der Musikschule Leibstadt zu besuchen (Kontakt siehe Adress-Seite). Kinder, welche den Instrumentalunterricht besucht haben, erhalten im Zeugnis den Vermerk besucht. Suddel, die Schulzeitung Ca. 4x jährlich wird eine Schulzeitung verschickt. Hier finden Sie aktuelle News aus dem Kindergarten und dem Schulbetrieb. 4 9

5 Schulweg Die Kinder kommen grundsätzlich zu Fuss (ohne Kickboard und ähnliche Fortbewegungsmittel) zur Schule und in den Kindergarten. Kinder mit einem längeren Schulweg (ab 1 Km, Reuenthal) können mit Rücksprache der Schulleitung auch das Velo benützen. Das Velo muss in einwandfreiem Zustand sein. Die Reuenthaler Kinder zwischen dem Kindergarten und der 4. Klasse kommen in den Genuss einer Busabonnemente- Verbilligung. Quittung bitte bei der Gemeinde abgeben. Rufbus: Für die Reuenthaler Schulkinder gibt es eine Elternvertretung (s.homepage), welche für die Organisation des Rufbuses für die Schule, Eltern und Busbetrieb zuständig ist. Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Sie sind für die Sicherheit ihrer Kinder verantwortlich. Versicherung Die Unfallversicherung ist Sache der Eltern. Ein Unfall, der im Zusammenhang mit der Schule passiert, wird durch die Eltern der Krankenkasse des Kindes gemeldet. Dies gilt für Unfälle, die im Unterricht, in der Pause, auf dem Schulweg oder während schulischen Anlässen passieren. 6 Ferien, Urlaube Ferienplan, Feiertage, schulfreie Tage Zu Beginn des Schuljahres wird allen Eltern ein Ferienplan abgegeben, samt einer Liste mit den Feiertagen und voraussehbaren schulfreien Tagen. Zusätzlich wird jeweils am Anfang des Quartals ein Elternbrief abgegeben mit allen nötigen Informationen. Abmelden des Kindes Wenn ein Kind krank ist oder aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen kann, soll dies der zuständigen Lehrperson vor Schulbeginn mitgeteilt werden. Die Eltern werden gebeten, Arzt- und Zahnarzttermine wenn immer möglich in der schulfreien Zeit zu planen. Urlaubsgesuche 1. Die Kinder vom Kindergarten, Unter- und Mittelstufe sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Auf Ersuchen der Eltern haben sie Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal ( 38 Schulgesetz). Der Bezug eines Q-Halbtages ist spätestens 3 Schultage vorher schriftlich der Klassenlehrperson mitzuteilen. 2. Klassenlehrpersonen sind befugt, pro Schulhalbjahr zusätzlich einen Urlaub bis zu 1 Tag zu bewilligen. Das Gesuch ist spätestens eine Woche vor dem gewünschten Termin schriftlich an die Klassenlehrperson zu stellen. 3. Ferienverlängernder Urlaub von mehr als 1 Schultag muss von der Schulleitung/Schulpflege bewilligt werden. Entsprechende Gesuche sind spätestens 3 Schulwochen vor Antritt des Urlaubes schriftlich an die Schulleitung zu richten. Ferienverlängernder Urlaub wird nur in begründeten Fällen alle 4 Jahre einmal bewilligt. 7

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