Berufliche Übergänge aus der - Förderschule - Schule für Geistigbehinderte
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- Brit Wetzel
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1 Berufliche Übergänge aus der - Förderschule - Schule für Geistigbehinderte Angebotsplanung im Bereich des Schulamts Rastatt
2 Aus der Förderschule Weitere berufsbildende Maßnahmen Allgemeiner Arbeitsmarkt BEJ Kooperatives BVJ VAB BVE/ KoBV UB Hauptschulabschluss Förderschule
3 Aus der Schule für Geistigbehinderte Allgemeiner Arbeitsmarkt oder Werkstatt für behinderte Menschen BVE/ KoBV UB Schule für Geistigbehinderte Berufsschulstufe Schule für Geistigbehinderte Hauptstufe Grundstufe
4 Berufseinstiegsjahr ( BEJ) Für berufsschulpflichtige Jugendliche mit Hauptschulabschluss, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und keine weiterführende Schule besuchen können, wurde dieser neue Bildungsgang als Ergänzung zum Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an beruflichen Schulen konzipiert. Das BEJ sieht aufbauend auf den bereits erworbenen Hauptschulabschluss wirkungsvolle Fördermaßnahmen vor, damit die Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildungsreife und ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz bestmöglich verbessern: eine Vorqualifikation in einem Berufsfeld eine verstärkte Förderung in Deutsch, Mathematik, Projekt- und Sozialkompetenz eine individuelle Förder- und Berufswegeplanung auf der Grundlage einer umfassenden Kompetenzanalyse die Erlangung eines höher qualifizierenden Abschlusses mit Anforderungen, die etwas über dem Niveau des Hauptschulabschlusses liegen. Mit dem Besuch des BEJ ist die Berufsschulpflicht erfüllt, sofern kein Berufsausbildungsverhältnis eingegangen wird. Im Schuljahr 2008/09 wurde das BEJ flächendeckend eingeführt, so dass alle Jugendlichen mit Hauptschulabschluss anstelle des BVJ nun das BEJ besuchen. Absolventinnen und Absolventen der Förderschulen, die einen Hauptschulabschluss erworben haben, können weiterhin das BVJ besuchen. Link: Handreichung BEJ
5 Kooperatives Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Ziel ist es, die Chancen der Schülerinnen und Schüler der Kooperationsklassen auf eine berufliche Eingliederung durch die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit in möglichst enger Zusammenarbeit mit Betrieben zu erhöhen. Die Schülerinnen und Schüler sollen u. a. durch neue praxis- und berufsbezogene Inhalte motiviert und insgesamt so gefördert werden, dass sie den Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres bzw. der Förderberufsfachschule oder Sonderberufsfachschule und gegebenenfalls einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erreichen. Die Kooperation ist auf zwei Jahre angelegt. An ihr können Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die nach Abschluss des Bildungsgangs Förderschule keinen anderen schulischen Anschluss gefunden haben. Während im ersten Jahr die Förderschule bzw. die Sonderschule mit Bildungsgang Förderschule die federführende Stammschule der Kooperation ist, wechseln die Schülerinnen und Schüler im zweiten Schuljahr im Klassenverband in das Berufsvorbereitungsjahr bzw. in die Förderberufsfachschule/Sonderberufsfachschule. Link: Schulversuchsbestimmung KoopBVJ
6 Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf (VAB) Mit dem Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf wird ein neuer Weg in der Förderung von Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss beschritten. Leitziel der Ausbildung im VAB ist eine grundlegende und praxisbezogene Vorbereitung auf Arbeit und Beruf. Das Vorqualifizierungsjahr zeichnet sich aus durch eine umfassende Verzahnung von Theorie und Praxis in projektorientierten Unterrichtsformen und durch die Individualisierung der Lernprozesse. Das VAB vermittelt den Schülerinnen und Schülern ein berufliches Vorwissen und praktische Grundfertigkeiten in bis zu drei beruflichen Bereichen und verbessert die Fähigkeit zur Alltagsbewältigung. Im Schuljahr 2009/2010 wird das VAB erstmals an 26 Versuchsschulen erprobt. Mit erfolgreicher Teilnahme an einer Abschlussprüfung kann ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erworben werden. Link: Schulversuchsbestimmung VAB
7 Übergänge aus der Förderschule Kooperatives BVJ Förderschule Augusta-Sibylla-Schule, Rastatt Erich Kästner Schule, Gaggenau Rheintal-FöS, Bühl Theodor-Heuss, BAD Christophorus-Schule, Freudenstadt Kooperierende Berufsschule Anne-Frank-Schule, Gewerbeschule, Rastatt Josef Durler Schule Rastatt Josef Durler Schule Rastatt Gewerbeschule Bühl Robert-Schumann-Schule Baden-Baden Gewerbliche und Hauswirtschaftliche Berufsschule Freudenstadt Schulversuch VAB Förderschule Roßbergschule, Horb Kooperierende Berufsschule Gewerbliche und Hauswirtschaftliche Schule, Horb
8 BVE / KoBV BVE: Berufsvorbereitende Einrichtungen KoBV: kooperative Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Ziel: Möglichst viele junge Menschen mit wesentlichen Behinderungen nach Abschluss der allgemein bildenden Schulzeit individuell zu fördern und in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern analog der dualen Ausbildung KoBV: Alle Schüler sind Schüler der Berufsschule 2 Tage Berufsschule 3 Tage im Betrieb (IFD und Jobcoach) Bis zu 18 Monate BVE: Schüler mit Abschluss der Förderschule sind Schüler der Berufsschule Unterricht Praktika 2 Jahre Link: Schulversuchsbestimmung BVE/ KoBV
9 BVE/ KoBV im LK Rastatt BVE Standorte BVE der Mooslandschule an der Bachschlossschule Bühl BVE der Pestalozzischule Rastatt an der Nikolaus- Kopernikus- Schule Hügelsheim KoBV Standort An der Josef- Durlerschule, gewerbliche Schule, Rastatt, während des Umbaus an der Bachschlosschule Bühl
10 BVE/ KoBV im LK Rastatt BVE der Pestalozzischule Rastatt BVE der Mooslandschule Ottersweier Weblink: BVE der Mooslandschule
11 Unterstützte Beschäftigung Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist, behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten. Unterstütze Beschäftigung umfasst eine individuelle betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf Berufsbegleitung. Die individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ) umfasst drei Phasen mit folgender Zielsetzung: Auf Basis des identifizierten, besonderen Unterstützungsbedarfs Akquise grundsätzlich geeigneter Qualifizierungsplätze und betriebliche Erprobung zur Platzierung des Teilnehmers im Betrieb (Orientierungsphase) Unterstützte Einarbeitung und Qualifizierung auf dem individuell am besten geeigneten Platz, der eine berufliche Perspektive bietet (Qualifizierungsphase) Festigung im betrieblichen Alltag zur Realisierung einer dauerhaften Beschäftigung im Betrieb (Stabilisierungsphase) Träger ist die Agentur für Arbeit Link: 38a SGB IX Unterstützte Beschäftigung
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