RICHTLINIEN ERZEUGUNG AUS BIOLOGISCH-DYNAMISCHEM LANDBAU

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1 RICHTLINIEN ERZEUGUNG AUS BIOLOGISCH-DYNAMISCHEM LANDBAU

2 Demeter-Bund E. V. BRANDSCHNEISE 2, D DARMSTADT FON FAX Info@Demeter.de

3 ERZEUGUNGSRICHTLINIEN FÜR DIE ANERKENNUNG DER DEMETER-QUALITÄT Stand August 2002 Forschungsring für e Wirtschaftsweise e. V. Brandschneise 1 D Darmstadt Telefon: ; Telefax: Info@Forschungsring.de

4 DEMETER Richtlinien Erzeugung Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen Landwirtschaftlicher Organismus - Landwirtschaftliche Individualität Viehwirtschaft... 3 Seite 3.1. Eigene Tierhaltung Tierbesatz Betriebskooperationen Haltung Haltung von Rindern Haltung von Schafen, Ziegen und Pferden Haltung von Schweinen Haltung von Geflügel Fütterung Futterzukauf und Umstellungsfutter Fütterung von Milchkühen, Schafen, Ziegen und Pferden Fütterung von Mastrindern Fütterung von Zucht- und Mastkälbern, Fohlen sowie Schaf- und Ziegenlämmern Wanderschäferei Pensionstiere auf Demeter-Weiden Demeter-Tiere auf Gemeinschaftsweiden Fütterung von Schweinen Fütterung von Geflügel Zucht und Kennzeichnung Zucht Tierkennzeichnung und Stallbuch Tierherkunft, Tierzukauf und Vermarktung Milch, Milchkühe und Kälber Mastrinder Schafe und Ziegen Schweine Geflügel Arzneimittelbehandlung bei Tieren Reinigung und Desinfektion Tiertransport und Schlachtung... 16

5 Richtlinien Erzeugung DEMETER 4. Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse Biologisch-dynamische Präparate Acker- und Pflanzenbau Saat- und Pflanzgut Düngung Düngungsniveau Einfuhr von Düngern und Erden Pflanzenpflege und Pflanzenschutz Lagerschutz Gartenbau und Feldgemüsebau, Hopfenbau und sonstige Dauerkulturen Saatgut, Pflanzgut und Jungpflanzen Düngung, Erden und Substrate Pflanzenpflege und Pflanzenschutz Beikrautregulierung Anbau unter Glas und Folien Ernte und Aufbereitung Ausnahmebestimmungen für Gartenbaubetriebe mit Gemüse- und Zierpflanzen Obstbau Pflanzgut Düngung und Bodenpflege Pflanzenpflege und Pflanzenschutz Unterstützungsmaterial Baumschulen Waldbau Pilze Sprossen und Keimlinge Neue Kultur- und Produktionsverfahren Nichtverwendung von GVO und GVO-Derivaten Umstellung - Anerkennung - Vertrag Umstellung und Bewirtschafter Umstellung des Betriebes Demeter-Anerkennung und Markenzeichennutzung Umstellungsanerkennung Vertrag... 27

6 DEMETER Richtlinien Erzeugung Anhang 1 Berechnung des Viehbesatzes Anhang 2 Für den Zukauf zugelassene Futtermittel Anhang 3 Zugelassene Ergänzungs- und Zusatzstoffe in der Fütterung Anhang 4 Zugelassene Düngemittel Anhang 5 Anhang 6 Zugelassene Maßnahmen und Wirkstoffe zur Pflanzenpflege und behandlung und zur Anwendung in Stallungen und Haltungseinrichtungen Umstellung von Flächen und tierischen Produkten Anhang 7 Ausnahmegenehmigungen (ANG) Anhang 8 Mindeststall- und freiflächen und andere Merkmale der Unterbringung bei den verschiedenen Tierarten und Arten der Erzeugung Anhang 9 Mindestschlachtalter bei Geflügel Anhang 10 Junghennenaufzucht Anhang 11 Reinigungs- und Desinfektionsmittel... 43

7 DEMETER Richtlinien Erzeugung Seite 1 1. Grundlagen In den Lebensprozessen wirken mannigfaltige Kräfte zusammen, die nicht allein aus materiellem Geschehen stammen. Daher kommt es bei allen landwirtschaftlichen Maßnahmen darauf an, die fördernden und belebenden Prozesse im Naturgeschehen zu aktivieren. Die e Wirtschaftsweise ist im Wesentlichen Gestaltung von Lebenszusammenhängen und kann nicht wie ein Produktionsverfahren für einen technischen Artikel festgelegt werden. Durch die Arbeit der Menschen kann ein Betrieb durch die Pflege der Bodenfruchtbarkeit, der Kulturpflanzen, des Saatgutes und der Haustiere unter den jeweiligen natürlichen Standortbedingungen zu einem lebendigen Organismus ausgebildet werden. Die große Vielfalt der lebendigen Natur bringt es mit sich, dass eine landwirtschaftliche Maßnahme an einem Ort richtig und an einem anderen Ort gerade falsch sein kann. Auch die Neigungen und Fähigkeiten der Bewirtschafter sind zu berücksichtigen für unterschiedliche Betriebsgestaltungen im Rahmen dieser Richtlinien. Ebenso spielen die richtigen Zeitpunkte bei der Durchführung der sich in das Lebensgeschehen einfügenden Maßnahmen eine wichtige Rolle. Dazu gehört insbesondere auch die gewissenhafte und regelmäßige Anwendung der biologisch-dynamischen Präparate, sowie die Berücksichtigung kosmischer Rhythmen im Pflanzenbau und in der Tierhaltung. Die "Erzeugungsrichtlinien für die Anerkennung der Demeter-Qualität" bilden nach innen die Verabredung einer nach außen tretenden biologisch-dynamischen Landwirtschaft. Produkte, die mit der Demeter-Kennzeichnung auf den Markt kommen, müssen im Rahmen dieser Richtlinien erzeugt werden. Der Rechtscharakter dieser Richtlinien bringt es mit sich, dass sie für alle Erzeugerbetriebe gleichermaßen gültig sind. Für die biologisch-dynamische Arbeit ist es erforderlich, sich mit dem Wesen der en Wirtschaftsweise, ihren Grundlagen und Zielen zu verbinden. Dazu ist ein intensives Sich-Einleben in das Naturgeschehen durch Beobachtung, Denken und Empfinden notwendig. Durch unablässiges Bemühen kann ein auf Erkenntnis beruhendes, immer tieferes Verständnis der Naturzusammenhänge erreicht werden. Die gemeinsame Arbeit in den verschiedenen Vereinigungen mit ihrer Beratung, ihren Veranstaltungen, Zeitschriften und Büchern ist dafür eine wichtige Grundlage und Hilfe. Die besonderen Erkenntnisgrundlagen der biologisch-dynamischen Landwirtschaft, soweit sie über die praktischen und naturwissenschaftlichen Erfahrungen hinausgehen, beruhen auf Rudolf Steiners Kurs Geisteswissenschaftliche Grundlagen zum Gedeihen der Landwirtschaft von 1924 und dem geistigen Zusammenhang der Anthroposophie, innerhalb dessen diese Vorträge ausdrücklich gehalten sind. Erstrebt wird immer, die Landwirtschaft so zu führen, dass sie ihre Produktivität und Gesundheit aus der Gestaltung des Betriebsganzen erwirbt und das, was sie an Betriebsmitteln zur eigenen Produktion braucht, auch selbst erzeugt. Wenn man jedoch die Richtlinien so benutzen wollte, wie es häufig bei Gesetzen geschieht, dass man sich lediglich um die formale Einhaltung bemüht oder die Lücken sucht, um sie für wirtschaftliche Vorteile zu nutzen, dann sollte man die Landwirtschaft anders betreiben. Es ist eine Aufgabe der regionalen Arbeitsgemeinschaften mit ihren Vertrauensleuten sowie des Forschungsring und der Beratung, solche Entwicklungen zu verhindern. Letzten Endes kommt es darauf an, dass jeder Anbauer immer besser in die Lage kommt, auf der Grundlage der nachstehenden Richtlinien aus eigener Erkenntnis verantwortlich zu handeln. Jeder Einzelne verdankt einen wesentlichen Teil seiner Existenz als biologisch-dynamischer Mitarbeiter der übergeordneten gemeinsamen Sache, und jede örtliche Arbeit, auch wenn sie im Verborgenen geschieht, trägt zum Ganzen bei. Daher sollte jeder stets so handeln, dass das Vertrauen der Verbraucher in die e Wirtschaftsweise und in die Demeter-Produkte gerechtfertigt und gefestigt wird. Zur Gliederung: In der heutigen Zeit findet sich eine naturwissenschaftlich-materialistische Weltanschauung, welcher das darwinistische Entwicklungsprinzip zugrunde liegt, wonach sich aus dem Niederen das Nächsthöhere durch Selektion und Konkurrenz entwickelt. In der Anthroposophie, die durch Rudolf Steiner entwickelt wurde, kann auf geisteswissenschaftlicher Grundlage ein Ansatz gefunden werden, der ein geistesgeschichtliches Werdeprinzip beinhaltet: mit zunehmender weltgeschichtlicher Weiterentwicklung des Physischen konnten sich vermehrt auch höhere Wesen wie das Tier und der Mensch inkorporieren. Die physische Verkörperung der viel älteren, höheren Wesenswelt ist der jüngste Schritt in der Weltenentwicklung.

8 Seite 2 Richtlinien Erzeugung DEMETER Landwirtschaft ist Ausdruck der aktiv gestaltenden Begegnung des Menschen mit der Natur. Die Gestaltung der Landwirtschaft wird geprägt von den Bedürfnissen der in einer Kultur zusammenlebenden Menschen. Die Erzeugnisse, welche aus dieser Landwirtschaft hervorgehen, müssen auf die Wesenheit des Menschen ausgerichtet sein, damit sie ihre Aufgabe als "Lebens"mittel - im wahrsten Sinne des Wortes - erfüllen können. Die Haltung von Rindern und der entstehende Wirtschaftsdünger war und ist die Voraussetzung für einen intensiven Ackerbau. Die Tierhaltung erfordert den Futterbau, Rinderhaltung erfordert insbesondere die Erzeugung von Raufutter und ist somit wichtiger Gestaltungsfaktor für die Fruchtfolge. Der Pflanzenbau wird durch das Nahrungsbedürfnis von Mensch und Tier bestimmt und erfordert einen sorgfältigen Umgang mit dem Boden. Standortgerechte Bewirtschaftung berücksichtigt die Bedürfnisse von Mensch, Tier, Pflanze und Boden. In diesem Sinne beginnen die Richtlinien mit dem Menschen; es folgen das Tierreich, der Acker- und Pflanzenbau sowie die Düngungs- und Bodenzusammenhänge. Zuletzt werden dann die rechtlichen Regelungen zusammengefasst. Die Richtlinien sind bis auf die Einleitungstexte, die auf den Sinnzusammenhang hindeuten, zweispaltig gehalten. In der rechten Spalte finden sich Stichworte und Kurzbeschreibungen, die in der linken Spalte ausführlich erläutert werden. Zur Kennzeichnung: Für die Kennzeichnung der Erzeugnisse mit dem gesetzlich geschützten Wort- und/oder Bildzeichen "DEMETER" und "In Umstellung auf DEMETER" oder dem Wortzeichen "biodyn" sowie "aus er Wirtschaftsweise" oder "aus biologisch-dynamischem Anbau" sowie allen Bezeichnungen, die auf diese Wirtschaftsweise hindeuten, ist die vertragliche Anerkennung der Erzeugerbetriebe, der Verarbeitung und des Handels rechtlich erforderlich. Für diese vertragliche Anerkennung der Betriebe des Land-, Garten-, Obst-, Wein- und Waldbaus gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen, hier insbesondere die "Verordnung (EWG) 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau" in der jeweils gültigen Fassung, die folgenden Richtlinien. Für die Verarbeitung sowie die Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel aus biologisch-dynamischem Landbau sind die jeweils gültigen Richtlinien für Verarbeitung und Kennzeichnung des Forschungsring für e Wirtschaftsweise e. V., veröffentlicht vom DEMETER-BUND e. V., anzuwenden. 2. Landwirtschaftlicher Organismus - Landwirtschaftliche Individualität "Eine Landwirtschaft erfüllt eigentlich ihr Wesen im besten Sinne des Wortes, wenn sie aufgefasst werden kann als eine Art Individualität. Und jede Landwirtschaft müsste sich nähern - ganz kann das nicht erreicht werden, aber sie müsste sich nähern - diesem Zustand, eine in sich geschlossene Individualität zu sein." Rudolf Steiner (GA 327, "Landwirtschaftlicher Kurs", 2. Vortrag) Alles Lebendige gestaltet sich aus dem Bildeprinzip des Organischen. Einzelne auseinander hervorgehende Organe fügen sich zu einer lebendigen Einheit zusammen. Ein Organismus ist mehr als die Summe seiner Teile. Organismen sind von einer Haut umgeben. Dadurch bildet sich im Innern des Organismus Eigenleben, das im Verhältnis zu seiner irdischen und kosmischen Umwelt steht. Unterliegt das Eigenleben einer selbstbestimmten Entwicklung, bildet sich Individualität. Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb aus diesen Bildeprinzipien heraus organisiert und bildet er ein aus sich heraus entwickeltes System von Bodenleben, Pflanzenentwicklung und wesensgemäßer Tierhaltung, so dürfen wir zu Recht von einem Betriebsorganismus sprechen. So gestaltete Betriebe bringen durch entstehende Bodenfruchtbarkeit, gesteigerte Lebenskräfte der Pflanzen und wesensgemäße Haltung der Tiere gesunde Lebensmittel hervor. Gleichzeitig wird durch solche Betriebe eine im Sinne des Naturschutzes zur Entwicklung und Regenerationsfreudigkeit befähigte Kulturlandschaft ausgebildet. Jeder Standort ist von einem anderen verschieden. Jede Kulturführung durch Bodenbearbeitung, Fruchtfolge und Düngung entwickelt ein bestimmtes Bodenleben. Welche Tierarten die Landschaft beleben und welche Aufstallungsform für sie jeweils gewählt wird, entscheidet über die Art und Vermehrung der Bodenfruchtbarkeit. Die Menschen mit ihren Entscheidungen und Zusammenarbeitsformen

9 DEMETER Richtlinien Erzeugung Seite 3 geben dem Betrieb eine ganz bestimmte Prägung. Darüber hinaus kann der Mensch aus geisteswissenschaftlicher Erkenntnis heraus eine höhere Harmonie und Ordnung in dem Lebensgefüge des landwirtschaftlichen Organismus entwickeln. Auf der Grundlage des landwirtschaftlichen Betriebes als Organismus bildet sich eine Betriebsindividualität. 3. Viehwirtschaft Diese Richtlinien für die Tierhaltung stellen meist nur Mindestanforderungen dar. Das Tier als beseeltes Wesen ist als Haustier besonders auf unsere Obhut angewiesen. Leitlinie des täglichen Handelns sollte sein, ihm die nötige Fürsorge angedeihen zu lassen und ihm gleichzeitig spezifische wesensgemäße Entfaltungsmöglichkeiten zu schaffen. Physische und psychische Ungleichgewichte wollen rechtzeitig erkannt und vorsorgend ausgeglichen werden. Stetige, wache Betreuung des Tieres ist dafür Voraussetzung. Eine eigene Tierhaltung gehört, im Hinblick auf die Entwicklung des Betriebes, unverzichtbar zu einer landwirtschaflichen Betriebsindividualität. Das gilt insbesondere für die Wiederkäuerhaltung. Die Futterpflanzen und der wohlausgewogene Dünger, der durch das Rind entsteht, tragen durch die Belebung des Bodens wesentlich zum dauerhaften Gedeihen eines Hofes bei. Im harmonischen Zusammenwirken der Naturreiche mit dem Menschen kann sich ein belebter, durchseelter Landwirtschaftsorganismus entwickeln. "Denn Sie müssen ja wissen, dass zum Beispiel die kosmischen Wirkungen, die in einer Pflanze zur Geltung kommen, die vom Innern der Erde heraus kommen, hinaufgeleitet werden. Ist also eine Pflanze besonders reich an kosmischen Wirkungen und frisst diese ein Tier, das nun seinerseits gleichzeitig Mist liefert aus seiner Organisation heraus auf Grundlage eines solchen Futters, so liefert dieses Tier den besonders geeigneten Mist für diesen Boden, wo die Pflanze wächst." Rudolf Steiner Gute Gesundheit und Fruchtbarkeit mit hohen Lebensleistungen werden erfahrungsgemäß von den Tieren erbracht, die auf einem Hof geboren werden und aufwachsen, auf dem deren Ansprüche an artgemäße Haltungs- und Fütterungsbedingungen bei liebevoller Betreuung durch den Menschen erfüllt werden. Deshalb müssen alle Anstrengungen unternommen werden, unter den jeweiligen Verhältnissen optimale Lebensbedingungen für die Tiere einzurichten bzw. Tiere nur aus solchen Verhältnissen auf den Betrieb zu nehmen Eigene Tierhaltung Die Tierhaltung mit dem dazugehörigen Futterbau ist wesentlicher Bestandteil des landwirtschaftlichen Betriebes. Eine Demeter-Anerkennung von landwirtschaftlichen Betrieben ohne Einbeziehung von Viehhaltung ist nicht möglich. Ausnahmen von der eigenen Haltung von Raufutterfressern bedürfen der Genehmigung. (ANG 1: siehe Anhang 7) In Gärtnereien und Dauerkulturbetrieben kann auf eigene Viehhaltung verzichtet werden, wenn Mist-, Kompost- und Gründüngungswirtschaft sowie Präparateanwendung besonders intensiv betrieben werden. Die Demeter-Anerkennung für landwirtschaftliche Betriebe ohne eigene Viehhaltung ist in der Regel nicht möglich.

10 Seite 4 Richtlinien Erzeugung DEMETER 3.2. Tierbesatz Der Tierbesatz richtet sich nach den klima- und standortbedingten Möglichkeiten der Futtererzeugung. Er ist auf die Erhaltung und Entwicklung der Bodenfruchtbarkeit auszurichten. Der Tierbesatz beträgt mindestens 0,2 GV/ha, max. 1,4 DE/ha (siehe Anhang 1) und darf bei Futterzukauf 2,0 GV/ha nicht überschreiten. Tierbesatz: 0,2 bis 2,0 GV/ha 3.3. Betriebskooperationen Zwischen anerkannten biologisch-dynamischen Betrieben ist eine Kooperation im Sinne einer biologischen Einheit möglich. Insbesondere betrifft dies die Haltung von Tieren und den Austausch von Futter und tierischem Dünger. Die Richtlinien sind auf diese Einheit als Ganzes anzuwenden. Über Kooperationen ist ein Vertrag abzuschließen. Dieser ist der Landesarbeitsgemeinschaft vorzulegen. Das Düngeräquivalent für sämtliche Flächen beträgt maximal 1,4 DE/ha und Jahr. Betriebskooperationen sind vertraglich zu regeln. 3.4 Haltung Die Haltung der Tiere soll nach wesensgemäßen und haustiergerechten Grundsätzen eingerichtet werden. Eine liebevolle Betreuung durch den Menschen fördert das Wohlbefinden, die Gesundheit und das Leistungsvermögen der Tiere. Dass man also die Tiere nicht einfach in dumpfen Ställen abschließt,... sondern, dass man sie über die Weide führt und überhaupt ihnen Gelegenheit gibt, auch sinnlichwahrnehmungsmäßig in Beziehung zu treten zur Umwelt. R. Steiner, Zitat aus dem Landwirtschaftlichen Kurs Die Aufstallungsform und die sonstigen Haltungsbedingungen müssen so beschaffen sein, dass die Tiere ihre Verhaltensgewohnheiten und arteigenen Bewegungsabläufe vollziehen können; z. B. müssen sie ungehindert aufstehen, abliegen und trocken sowie angemessen warm liegen können. Aufstallungen, in denen sich die Tiere weitgehend frei bewegen können, sind deshalb zu bevorzugen. Das Haltungssystem soll den Tieren freien Kontakt mit ihrer natürlichen Umwelt (Sonne, Regen, Erdboden, u. a.) gewähren, soweit der physiologische Zustand der Tiere, die klimatischen Bedingungen und der Bodenzustand dies gestatten. Dies soll insbesondere durch Weidegang, zumindest aber Auslauf erfolgen. Für ausreichend natürliches Licht, gutes Stallklima und Windschutz muss Sorge getragen werden. Die dauernde Anbindehaltung ist grundsätzlich nicht zulässig. Folgende Ausnahmen sind möglich: Aus Sicherheits- bzw. Tierschutzgründen kann auf begründeten Antrag des Halters von der Kontrollstelle eine befristete Ausnahmegenehmigung für die Anbindung einzelner Tiere erteilt werden. (ANG 3: siehe Anhang 7) In Gebäuden, die bereits vor dem 24. August 2000 bestanden haben, ist die Anbindehaltung auf reichlich Einstreu, bei individueller Tierbetreuung und bei regelmäßigem Auslauf bei Befürwortung seitens der Landesarbeitsgemeinschaft mit Ausnahmegenehmigung der Kontrollstelle noch bis maximal 31. Dezember 2010 möglich. (ANG 4: siehe Anhang 7) In kleinen Betrieben mit Anbindehaltung ist die Anbindung von Wiederkäuern unbefristet möglich, sofern die Tiere mindestens zweimal wöchentlich Auslauf oder Weidegang erhalten und wenn die Demeter- Erzeugungsrichtlinien Stand 1998, 2. Auflage, bzw. gleichwertige Richtlinien erfüllt werden. Die Endmast von Rindern, Schafen und Schweinen ist bis zu einem Fünftel der Lebenszeit, längstens jedoch drei Monate, in Stallhaltung möglich. Weidegang, zumindest aber Auslauf ist erforderlich. Die dauernde Anbindehaltung ist nicht zulässig. Die Endmast ist für eine bestimmte Zeit im Stall möglich.

11 DEMETER Richtlinien Erzeugung Seite 5 Die erforderlichen Stall- und Auslaufflächen je Tier sind in Anhang 8 aufgeführt. Wenn Haltungsanforderungen nicht erfüllt werden können, sind in bestimmten Fällen nach Befürwortung seitens der zuständigen Landesarbeitsgemeinschaft und befristet bis längstens Ausnahmen durch die Kontrollstelle möglich (ANG 5; 5a: siehe Anh. 7). Dies gilt nur für Betriebe mit vorhandenen Haltungsgebäuden, die vor dem errichtet wurden und welche die Demeter-Richtlinien 1998, 2. Ausgabe, bzw. gleichwertige Richtlinien erfüllen. Für notwendige bauliche Veränderungen, die länger als fünf Jahre dauern und nach EG-Verordnung ausnahmegenehmigungsfähig sind, bestehen Übergangsfristen von maximal fünf Jahren. In begründeten und durch Stallbauberatung bestätigten Fällen kann die Frist ggf. verlängert werden. Ein Entwicklungsplan ist der Kontrollstelle vorzulegen (ANG 6; siehe Anhang 7). Die Mindeststall- und Auslaufflächen sind zu beachten. Ausnahmegenehmigungen sind in bestimmten Fällen möglich Haltung von Rindern Die Hörner haben bei den Wiederkäuern eine Bedeutung für den Aufbau der Lebenskräfte. Sie bilden einen Kräfte haltenden Gegenpol zu den intensiven Verdauungs- und Stoffwechselvorgängen. Sie sind Teil der Ganzheit des Kuhwesens. Im Vergleich zu anderen Tierarten hat der Mist der Rinder eine besonders fördernde Wirkung auf die Bodenfruchtbarkeit. Zudem haben die Hörner als tierische Hülle für die Herstellung der biologisch-dynamischen Präparate eine wesentliche Bedeutung. Das Enthornen ist nicht gestattet. In besonders begründeten Fällen kann nach Befürwortung durch ein Gremium von Fachleuten in der Landesarbeitsgemeinschaft eine zeitlich befristete Ausnahme gewährt werden (ANG 2: siehe Anhang 7). Milchvieh und Mutterkühen ist im Sommerhalbjahr Weidegang zu gewähren. Wo dies nicht möglich ist, muss mindestens ein ganzjährig zugänglicher Auslauf im Freien zur Verfügung stehen. Das Einrichten einer Abkalbebox ist anzustreben. Bei Jungvieh (Nachzucht) und bei über ein Jahr alten Bullen muss für Bewegungsmöglichkeit, möglichst Weidegang, zumindest Auslauf im Freien gesorgt werden. Die dauerhafte Anbindehaltung von Jung- und Mastvieh ist nicht erlaubt. Aufstallungsform und Stalleinrichtung müssen folgende Anforderungen erfüllen: - Liegeplätze von Rindern sind mit Einstreu zu versehen. - Teilspaltenböden mit mehr als 50% Spaltenbodenanteil sind nicht gestattet. - Kuhtrainer sind nicht erlaubt. - Ein entsprechendes Angebot an Bewegungsfläche und eine geeignete Herdenführung müssen allen Tieren der Herde genügend Raum zum Ausüben des Sozialverhaltens und der Futteraufnahme gewährleisten. - Die Zahl der vorhandenen Fress- und Liegeplätze muss mindestens der Anzahl Tiere im Stall entsprechen. In Stallungen mit freiem Zugang zu Futter - auch Grundfutter - sind auch weniger Fressplätze zugelassen. Kälbern ist sobald als möglich Kontakt zu ihren Artgenossen zu ermöglichen. Sie sind spätestens ab der 2. Lebenswoche in Gruppen zu halten, sofern eine ausreichende Anzahl etwa gleich alter Tiere vorhanden ist. Die Kälberhaltung in Einzelboxen ist nur während der ersten Lebenswoche zulässig. Das Enthornen ist nicht gestattet Milchvieh und Mutterkühen muss im Sommer Weidegang oder ganzjährig Auslauf gewährt werden. Die Liegeplätze von Rindern sind mit Einstreu zu versehen. Teilspaltenboden mit mehr als 50% Spaltenbodenanteil sind nicht gestattet. Kuhtrainer sind nicht erlaubt. Die Gruppenhaltung von Kälbern ist ab der 2. Woche vorgeschrieben Haltung von Schafen, Ziegen und Pferden

12 Seite 6 Richtlinien Erzeugung DEMETER Für die Kleinwiederkäuer Schafe und Ziegen sowie für Pferde gelten die Bestimmungen für die Rinderhaltung entsprechend. Das Anbringen von Gummiringen an den Schwänzen von Schafen und das Kupieren der Schwänze ist nicht gestattet Haltung von Schweinen Die Liegeflächen für Schweine sind mit Einstreu zu versehen. Teilspaltenböden mit mehr als 50% Spaltenbodenanteil und Anbindehaltung sind nicht zugelassen. Auslauf ist einzurichten. (ANG 5b: siehe Anhang 7; bis längstens 2010) Sauen dürfen zum Abferkeln nur über einen möglichst kurzen Zeitraum (maximal 14 Tage) fixiert werden; dabei ist Anbindung ausgeschlossen. Für Sauen ist ein Auslauf im Freien einzurichten. (ANG 5c: siehe Anhang 7; bis längstens 2010) Leere und niedertragende Sauen sowie Jungsauen sind in Gruppen zu halten. Flatdecks oder Ferkelkäfige sind nicht erlaubt. Für Ferkel sind Auslaufflächen zum Misten und Wühlen einzurichten. Zähnekneifen sowie vorbeugendes Zähneschleifen ist untersagt; ebenso Schwänze- und Ohrenkupieren. Liegeflächen sind mit Einstreu zu versehen. Spaltenbodenanteile von mehr als 50% sind nicht erlaubt. Ein Auslauf ist, wo immer möglich, einzurichten Haltung von Geflügel Eine haustiergerechte Geflügelhaltung erfordert Haltungsbedingungen, die arteigenes Verhalten wie Scharren, Picken und Aufbaumen weitestgehend ermöglichen. Die Haltung auf vollständig perforierten Böden und in Käfigen ist untersagt. Die Ställe sind so einzurichten, dass mindestens ein Drittel der Bodenfläche als Scharrraum dienen kann, der mit geeigneter Streu (Stroh, Spelzen, Holzspänen oder Sand) einzustreuen ist. In Legehennenställen sind Kotgruben und erhöhte, abgerundete Sitzstangen, möglichst über den Kotgruben, einzurichten. Die Ein- und Ausflugklappen müssen den Tieren angemessen groß sein. Es müssen genügend Tränken und Futtertröge vorhanden sein. Zwischen den Belegungen, mindestens aber einmal im Jahr, müssen die Ställe und Einrichtungen aus hygienischen Gründen geräumt, gereinigt und desinfiziert werden (siehe Kap. 3.9). Geflügel muss, wenn die klimatischen Bedingungen dies erlauben, stets Zugang zu einem zum überwiegenden Teil mit Pflanzen bewachsenen Auslauf haben. Ausnahmen hiervon sind, außer bei Jung- und Legehennen, möglich. Nach jeder Belegung soll der Auslauf zur Erholung der Vegetation und aus hygienischen Gründen mindestens drei Wochen ruhen. Zum Schutz der Tiere vor Witterung und Greifvögeln ist der Auslauf mit Schutzvorrichtungen, möglichst in Form von Büschen oder Bäumen, zu versehen. Ausnahmefähige Haltungsbedingungen für Geflügel sind in ANG 5d-f; siehe Anhang 7, aufgeführt. Wassergeflügel muss Zugang zu einem fließenden Gewässer, einem Teich oder einem See haben, wenn die klimatischen Bedingungen dies gestatten. Die Eier müssen in Nestern abgelegt werden können; es muss eine ausreichende Anzahl Nester (siehe Anhang 8) zur Verfügung stehen. Die Stallungen müssen tagsüber natürliches Licht erhalten. Künstliche Beleuchtung muss nachts mindestens acht Stunden ununterbrochen ausgeschaltet bleiben. Ausnahmen von den in Anhang 8 aufgeführten Haltungsbedingungen können von der Kontrollstelle gewährt werden. (ANG 5d-f; siehe Anhang 7) Die Käfighaltung ist untersagt. Mindestens ein Drittel der Stallfläche muss als Scharrraum ausgelegt sein. Ein Auslauf für Geflügel ist vorgeschrieben. Wassergeflügel muss Zugang zu Wasserflächen haben. Für die Eiablage sind Nester vorzusehen. Tagsüber ist natürliches Licht, nachts eine mindestens acht Stunden ununterbrochene Dunkelphase obligatorisch. Schnabelkürzen ist ausgeschlossen. Das Schnabelkürzen ist nicht gestattet.

13 DEMETER Richtlinien Erzeugung Seite Fütterung Die im Betrieb erzeugten Futtermittel bilden die Grundlage der Tierernährung. Anzustreben ist die vollständige Selbstversorgung. Die Fütterung muss der Art, dem Alter und der Leistung sowie dem physiologischen Bedarf der Tiere gerecht werden, dabei ist für eine ausreichende Versorgung mit Mineralstoffen Sorge zu tragen. Die notwendigen Mineralstoffe und Spurenelemente sollen - soweit möglich - aus natürlicher Herkunft (Kräuter, Laubheu, usw.) stammen...., dass man eben nicht im allgemeinen sagen sollte: << Füttert in diesem Falle das, füttert in jenem Falle jenes >>, sondern dass man eine Vorstellung davon hervorrufen sollte, was bestimmte Fütterungsmethoden für einen Wert haben für das ganze Wesen der tierischen Organisation. R. Steiner, Zitat aus dem Landwirtschaftlichen Kurs Mindestens 50 % des Futters, bezogen auf die jeweilige Tierart, muss auf dem eigenen Betrieb (bzw. in einer Betriebskooperation) erzeugt sein. Ausnahmen sind nur bei der Haltung von Geflügel auf Standorten möglich, wo kein Getreide angebaut werden kann. (ANG 7: siehe Anhang 7) Der Zukauf von Futter In Umstellung auf Demeter darf bis zu 30 % betragen. Für die Erzeugung von Demeter-Produkten müssen mindestens zwei Drittel der durchschnittlichen Ration (TM) Demeter-Futter sein. Bis zu einem Drittel der Futtertrockenmasse darf auf dem Betrieb oder in der Betriebskooperation erzeugtes Futter In Umstellung auf Demeter sein. Öko-Futter (Grundfutter) darf zu maximal 20 % der durchschnittlichen Ration verfüttert werden. Futtermittel konventioneller Herkunft, außer Grundfutter, dürfen zu max. 10 % verfüttert werden. Der Zukauf von Öko- Futtermitteln und Futtermitteln konventioneller Herkunft ist auf insgesamt 20 % beschränkt. Die tägliche Ration muss mind. 50 % Demeter-Futter für alle Tierarten enthalten. Der Anteil an konventionellem Futter in der täglichen Ration darf bei Wiederkäuern u. Equiden 10 %, bei Schweinen 15 % und bei Geflügel 20 % nicht überschreiten. Ergänzungsfutter soll überwiegend aus Getreide und Leguminosen bestehen. Die Verfütterung von Extraktionsschroten ist nicht erlaubt. Antibiotika, Sulfonamide, Kokzidiostatika, Hormone, synthetischorganische Verbindungen sowie Pharmaka sind als Futterzusatzstoffe nicht zugelassen. Isolierte Aminosäuren, "Masthilfsmittel", Leistungsförderer (Fütterungsantibiotika und -probiotika), ebenso chemisch-synthetische Futterzusatzstoffe (außer Vitaminen) sind nicht erlaubt. Zwangsfütterung ( Stopfen ) ist untersagt. Der eigene Futterbau ist Voraussetzung für eine artgerechte Fütterung. Mindestens zwei Drittel Demeter-Futter im Jahr ist für die Erzeugung von Demeter- Produkten nötig. Extraktionsschrote sind nicht erlaubt. Die Beschränkungen für den Einsatz von Futterzusatzstoffen sind zu beachten.

14 Seite 8 Richtlinien Erzeugung DEMETER Futterzukauf Werden Futtermittel in den Betrieb eingeführt, unterliegt deren Auswahl der besonderen Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die Demeter-Qualitätserzeugung. Futterzukauf soll möglichst aus anerkannt biologisch-dynamischer Erzeugung erfolgen. Der Zukauf konventionell erzeugter Futtermittel gem. Anhang 2 darf nur dann erfolgen, wenn diese oder gleichwertige Futtermittel nicht aus biologisch-dynamischem oder aus ökologischem Anbau verfügbar sind. Die Nichtverfügbarkeit ist im Zuge des jährlichen Anerkennungsverfahrens nachzuweisen. Der Zukauf muss nach Ursprung, Bezeichnung, Menge und Verwendung dokumentiert werden. Die für den Zukauf bis zum 24. August 2005 zugelassenen Futtermittel konventioneller Herkunft und die nach Tierart zulässigen Anteile an der Ration sind in Anhang 2 und die zugelassenen Ergänzungs- u. Zusatzstoffe in Anhang 3 angegeben. Beim Zukauf konventioneller Futtermittel ist besonders auf die Qualität zu achten, auch in Bezug auf Gentechnikfreiheit (GVO; siehe Kap. 6). Der Futterzukauf soll möglichst aus anerkannt biologischdynamischer Erzeugung stammen. Für den Zukauf zugelassene Futtermittel sind in den Anhängen 2 und 3 aufgeführt. Im Winter sollen die Tiere einen möglichst hohen Anteil Heu (Kühe und Pferde mindestens 3 kg/tier/tag, Kleinwiederkäuer entsprechend weniger) erhalten; damit ist die ausschließliche Silagefütterung untersagt. Die Verfütterung von Futter aus ökologischer Herkunft darf 20 % TM und aus konventioneller Herkunft 10 % TM nicht überschreiten. Die maximal erlaubte Futterzukaufmenge aus ökologischem und konventionellem Anbau beträgt insgesamt 20 % (TM). Futtermittel tierischer Herkunft sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von Milch und Milchprodukten. (Tägliche Ration: siehe Kap. 3.5.) Fütterung von Milchkühen, Schafen, Ziegen und Pferden (u. a. Equiden) Die Fütterung muss wiederkäuergerecht, die von Pferden der jeweiligen Der Strukturfutteranteil Nutzung gemäß sein (Arbeits-, Freizeitpferde, Stuten für soll möglichst hoch Stutenmilcherzeugung). Sie muss zu jeder Jahreszeit einen möglichst sein, mindestens 60 % hohen Anteil an Raufutter (z. B. Grünfutter, Heu, Gärheu), mindestens Trockenmasse (TM). jedoch 60 % (bezogen auf TM) enthalten. Die Sommerfütterung Die Sommerfütterung muss überwiegend aus Grünfutter bestehen; anzustreben ist die Futteraufnahme über Weidegang. aus Grünfutter muss überwiegend bestehen. Die Zufütterung von Heu ist obligatorisch. Ausschließliche Silagefütterung untersagt. ist Nur Milch und Milchprodukte sind als Futtermittel tierischer Herkunft zulässig Fütterung von Mastrindern Die Futterration muss wiederkäuergerecht zusammengesetzt sein und zu jeder Jahreszeit mindestens 60 % Raufutter (Grünfutter, Heu, Gärheu, Silage oder Futterstroh) enthalten. Energiereiche Silagen können den Hauptanteil des Grundfutters bilden. Die Sommerfütterung muss Grünfutter enthalten. (Tägliche Ration: siehe Kap. 3.5.) Der Futterzukauf unterliegt der Regelung: Max. 20 % ökologisch, max. 10 % konventionell, zusammen max. 20 % (siehe Anhang 2) Fütterung von Zucht- und Mastkälbern, Fohlen sowie Schaf- und Ziegenlämmern Die Fütterung erfolgt mit Milch, vorzugsweise Muttermilch, Raufutter und Schroten, möglichst aus eigener Erzeugung. Kälber und Fohlen sollen mindestens drei Monate, Schafe und Ziegen 45 Tage Milch erhalten. Reine Milchmast ohne Zufütterung von Raufutter ist ausgeschlossen. Futtermittel tierischer Herkunft - ausgenommen Milch und Milchprodukte - sind für die Fütterung von Wiederkäuern und Fohlen verboten. Reine Milchmast ist nicht zugelassen. Als Futtermittel tierischer Herkunft sind nur Milch und Milchprodukte erlaubt.

15 DEMETER Richtlinien Erzeugung Seite 9 Männliche Schaflämmer und Ziegenkitze dürfen ausschließlich zur Vermarktung In Umstellung auf Demeter mit Milchaustauscher (auf Basis von Bio-Milch, ohne Antibiotika und ohne tierische Fette) aufgezogen werden. Betriebe ohne eigene Milcherzeugung müssen zugekaufte Kälber mit Milch aus einem anerkannten Betrieb eines ökologischen Landbauverbandes aufziehen oder entwöhnte Tiere von solchen Betrieben zukaufen. So aufgezogene Tiere dürfen frühestens sechs Monate nach Absetzen der Tränke und bei richtliniengemäßer Fütterung und Haltung unter der Marke Demeter vermarktet werden. Milchaustauscher aus Bio-Milch nur für männliche Lämmer und Kitze Wanderschäferei Für die Fütterung gelten die gleichen Grundsätze wie für Schafhaltung auf dem Betrieb (siehe Kap ), d. h. mindestens 2/3 Demeter-Futter in der Gesamtration. Abweichend davon wird ausschließlich bei der Wanderschäferei Futter von nachweisbar extensivierten Flächen (d. h. ohne Anwendung synthetischer Stickstoffdünger und Pflanzenschutzmittel) und Futter von entsprechenden Naturschutzflächen wie ökologisches Futter bewertet. Werden die Schafe nach diesen Grundsätzen gefüttert, können die Erzeugnisse unter Demeter vermarktet werden. Voraussetzung dafür ist ein Demeter-Vertrag. Für die Wanderschäferei gelten gleiche Fütterungsgrundsätze wie bei Schafhaltung auf dem Betrieb Pensionstiere Tiere aus extensiver, konventioneller Haltung dürfen jedes Jahr in der Weidezeit auf Weiden von Demeter-Betrieben gehalten werden, wenn die Tiere des Demeter-Betriebes sich nicht gleichzeitig auf der Weide befinden. Dies bedarf der Zustimmung der LAG und der Genehmigung der Kontrollstelle. (ANG 12: siehe Anhang 7) Gemeinschaftsweide Tiere von Demeter-Betrieben dürfen auf nicht Demeter-anerkannten Gemeinschaftsweiden gehalten werden, wenn - auf der Weide seit mindestens drei Jahren keine richtlinienwidrigen Mittel ausgebracht wurden, - wenn die konventionellen Tiere aus extensiver Haltung stammen, - und wenn keine richtlinienwidrigen Ergänzungsfuttermittel verfüttert werden. Während der gemeinsamen Weidezeit dürfen Milch und Milchprodukte von Demeter Tieren nicht unter Nutzung des Markenzeichens vermarktet werden. Die Vermarktung anderer tierischer Erzeugnisse ist möglich, wenn die Tiere mindestens 2/3 ihrer Lebenszeit richtliniengemäß gehalten und gefüttert wurden. Die Haltung von Demeter-Tieren auf Gemeinschaftsweiden bedarf der Zustimmung der LAG sowie der Kontrollstelle. (ANG 13: siehe Anhang 7) Fütterung von Schweinen Die vollständige Eigenerzeugung des Futters ist auch bei dieser Tierart anzustreben. Den Schweinen ist täglich frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter, möglichst auch Saftfutter vorzulegen. Die täglich verfütterte Menge an zugekauftem Futter aus ökologischem Landbau darf 20 % (TM), aus konventioneller Erzeugung 15 % (TM) nicht überschreiten. Der Gesamtzukauf ökologisch und konventionell ist auf 20 % beschränkt. Schweinen ist täglich Rauh- oder Saftfutter vorzulegen. Die tägliche Ration darf maximal 15 % konventionelles Futter (TM) enthalten.

16 Seite 10 Richtlinien Erzeugung DEMETER Fütterung von Geflügel Die arteigenen Bedürfnisse der Futteraufnahme müssen berücksichtigt werden. Geflügel soll täglich Raufutter erhalten, bevorzugt vom Aufwuchs im Grünauslauf. Hühnervögeln ist ein Teil der Futterration als ganze Körner im Scharrraum oder im Auslauf vorzulegen. Das zur Mast verabreichte Futter muss zu mindestens 65 % aus Getreide bestehen. Dem Wassergeflügel ist feuchtes Futter als Grundfutter anzubieten. Der Gesamtzukauf von ökologischem und konventionellem Futter ist auf 20 % beschränkt. Die tägliche Zufütterung von Futter konventioneller Herkunft darf 20 % nicht übersteigen. Geflügel soll täglich Raufutter erhalten, bevorzugt vom Grünauslauf. Es sind auch ganze Körner im Scharraum oder Auslauf vorzulegen. Es darf maximal 20 % Futter konventioneller Herkunft zugefüttert werden Zucht und Kennzeichnung Zucht Die Tiere sollen auf einem anerkannt biologisch-dynamisch bewirtschafteten Betrieb geboren und aufgezogen sein. Die eigene Vatertierhaltung entspricht den Grundsätzen der en Wirtschaftsweise und wird daher dringend empfohlen. Künstliche Besamung kann das Wirken des männlichen Elementes innerhalb einer hofeigenen Herde nur unzureichend ersetzen. Bei Geflügel ist Naturbrut anzustreben. Aus Genmanipulation hervorgegangene Tiere sind nicht zugelassen. Der Einsatz biotechnologischer Methoden (z. B. Embryotransfer, Spermatrennung nach Geschlecht) ist nicht erlaubt. Embryotransfer und Genmanipulation sind nicht erlaubt Tierkennzeichnung und Haltungsbuch (Stallbuch) Es ist ein Haltungsbuch (Stallbuch) zu führen, das ein eindeutiges Zurückverfolgen der Tiere und tierischer Produkte von der Verkaufsstelle bis zum Geburtsbetrieb und der Elterngeneration gewährleistet und sämtliche Behandlungen mit Medikamenten, einschließlich Art der Verabreichung, Name des Verabreichenden, Behandlungstermine, Behandlungsdauer und Wartezeiten, dokumentiert. (Siehe auch: 3.8. Arzneimittelbehandlung). Dokumentationen gleichen Inhaltes, z. B. Züchtungsunterlagen, können das Stallbuch ersetzen. Alle eigenen und zugekauften Tiere müssen mit Ohrmarken oder anderen Markierungen eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein. Bei Geflügel und sonstigem Kleinvieh ist eine partienweise Kennzeichnung vorzusehen. Bei zugekauftem Vieh muss die Herkunft anhand von Begleitpapieren nachgewiesen werden. In einem Haltungsbuch (Stallbuch) oder in gleichwertigen Aufzeichnungen sind Tierzu- und -abgänge mit genauen Identifikations- und Herkunftsangaben der Einzeltiere sowie Behandlungen mit Medikamenten zu dokumentieren.

17 DEMETER Richtlinien Erzeugung Seite Tierherkunft, Tierzukauf und Vermarktung Die Tiere auf kontrolliert biologisch-dynamischen Betrieben sollen nach Möglichkeit aus eigener Nachzucht stammen. Bei Zukauf zur Zucht, Bestandsvergrößerung und Bestandserneuerung sind Tiere aus kontrolliert biologisch-dynamischen Betrieben zu bevorzugen. Sind solche nicht verfügbar, können Tiere von anerkannten Betrieben ökologischer Landbauverbände zugekauft werden. Je nach Tierart ist auch ein Zukauf aus EU-Bio-Betrieben möglich. Tiere aus konventioneller Haltung dürfen generell nur bei Nichtverfügbarkeit von Tieren ökologischer Herkunft und nur nach dokumentierter Ausnahmegenehmigung zugekauft werden (siehe Vorgaben bei der jeweiligen Tierart). Biologisch-dynamische oder ökologische Herkunft bedeutet, dass die Tiere auf einem kontrolliert biologisch-dynamischen oder ökologischen Betrieb geboren und bis zum Zukauf aufgewachsen sind. Rinder: Die Vermarktung von Rindern, die vor der Umstellung geboren wurden oder nicht von anerkannten Betrieben ökologischer Landbauverbände stammen (die zu Zuchtzwecken oder zur Bestandsvergrößerung zugekauft wurden), darf nicht unter Demeter, In Umstellung auf Demeter oder Biodyn erfolgen. A) Der Zukauf von Rindern soll bevorzugt aus anerkannt biologischdynamisch bewirtschafteten Betrieben erfolgen. Die Tiere müssen dort nach Beginn der Umstellung auf Demeter geboren sein. Nur bei Nichtverfügbarkeit können auch Tiere, die auf voll anerkannten Betrieben ökologischer Landbauverbände geboren und bis zum Kauf gehalten wurden, zugekauft werden. Sind auch solche Tiere nicht verfügbar, können nach dokumentierter Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Landesarbeitsgemeinschaft auch Tiere aus konventioneller Herkunft zugekauft werden. Bei Zukauf aus anerkannten Betrieben ökologischer Landbauverbände ist nach mindestens zwölfmonatiger richtliniengemäßer Fütterung und Haltung die Anerkennung als "Demeter" möglich. Der Zukauf von Tieren aus konventionell bewirtschafteten Betrieben bzw. von Tieren, die nicht im Inland geboren wurden, kann zum Zweck der Zucht, der Bestandsvergrößerung und des Herdenaufbaus erfolgen. Weibliche Jungtiere konventioneller Herkunft können bis zu einem maximalen Anteil von 10 % der zuchtreifen Tiere, mindestens jedoch 1 Tier pro Jahr mit Ausnahmegenehmigung zugekauft werden. Die Beschränkung auf 10 % kann bei erheblicher Ausweitung der Haltung, bei Umstellung der Rasse oder beim Aufbau eines neuen Zweiges der Tierhaltung auf 40 % (im Katastrophenfall auch auf über 40 %) angehoben werden. Dies bedarf der Zustimmung der Landesarbeitsgemeinschaft und der Kontrollstelle. (ANG 10: siehe Anhang 7) Weibliche Tiere sollen zum Zeitpunkt des Zukaufs noch keine Nachkommen haben. Einzelne männliche Zuchttiere können bei Nichtverfügbarkeit wie oben angegeben nach dokumentierter Ausnahmegenehmigung der Landesarbeitsgemeinschaft auch aus konventioneller Herkunft zugekauft werden. (ANG 11: siehe Anhang 7) Der Zukauf konventioneller Tiere bedarf der Ausnahmegenehmigung der LAG und (mit Ausnahme männlicher Zuchttiere) auch der Ausnahmegenehmigung der Kontrollstelle. (ANG 9: siehe Anhang 7) Die Vermarktung von Tieren, die vor der Umstellung geboren wurden und von Tieren, die nicht von Betrieben der ökologischen Landbauverbände zugekauft wurden, darf nicht unter Hinweis auf Demeter erfolgen. Bei Zukauf aus anerkannten Betrieben der ökologischen Landbauverbände ist nach mind. zwölfmonatiger richtliniengemäßer Fütterung und Haltung die Anerkennung als "Demeter" möglich. Der Zukauf konventioneller Tiere ist nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. Auch Zukauf männlicher Zuchttiere nur mit Ausnahmegenehmigung.

18 Seite 12 Richtlinien Erzeugung DEMETER A) Der Zukauf von Tieren zum Zweck der Mast soll ausschließlich von anerkannt biologisch-dynamischen oder - bei Nichtverfügbarkeit - aus anerkannten Betrieben der ökologischen Landbauverbände erfolgen. Die Tiere müssen auf solchen Betrieben geboren und bis zum Verkauf dort gehalten worden sein. Auch bei der Ammenkuhhaltung ist der Zukauf von Kälbern aus Betrieben mit Demeter-Anerkennung vorzuziehen. Ist dies nicht möglich, so müssen Kälber mindestens aus anerkannten ökologischen Betrieben stammen und dort geboren und bis zum Verkauf dort gehalten worden sein. Ausnahmen sind nur bei Schweinen und Geflügel möglich (siehe und 3.7.5). Für Mastzwecke ist nur der Zukauf von Tieren ökologischer Herkunft, erlaubt. Sie müssen auf dem biologisch-dynamischen oder dem ökologischen Betrieb geboren und bis zum Verkauf dort gehalten worden sein Milch, Milchkühe und Kälber Bei der Umstellung kann die Milch erst dann unter Kennzeichnung In Umstellung auf Demeter vermarktet werden, wenn das Milchvieh mindestens drei Monate (ab 24. August 2003 mind. 6 Monate) mit Futter von Flächen des Betriebes, die Umstellungsanerkennung haben, gefüttert wurde und wenn die Ration, die nur maximal 60 % eigenerzeugtes Umstellungsfutter enthalten darf, mit mindestens 30 % zugekauftem Demeter-Futter ergänzt wird. Eine Demeter-Anerkennung der Milch erfolgt, sobald das Futter von Flächen mit Demeter Anerkennung stammt (siehe auch Kapitel ). Beim ausnahmsweisen Zukauf einzelner Jungtiere konventioneller Herkunft für Zuchtzwecke kann die Milch nach 3 Monaten (ab 24. August 2003 nach 6 Monaten) richtliniengemäßer Fütterung und Haltung unter Hinweis auf "Demeter" vermarktet werden. Milch: Die Kennzeichnung richtet sich nach dem Anerkennungsstatus des Futters. Wartezeit für die Vermarktung von Demeter- Milch bei Zukauf konventioneller Jungtiere Mastrinder Bei Zukauf von Masttieren ökologischer Herkunft (sie müssen auf dem Öko-Betrieb geboren und bis zum Zukauf gehalten sein), sind diese bis zur Vermarktung unter "Demeter" noch mindestens 2/3 ihrer Lebenszeit richtliniengemäß zu halten und zu füttern. KENNZEICHNUNG VON PRODUKTEN ZUGEKAUFTER TIERE ÖKOLOGISCHER ODER KONVENTIONELLER HERKUNFT Verkaufsprodukte Rind Anerkennungsstatus des Tieres beim Kauf Zukaufalter Fütterung und Haltung richtliniengemäß Kennzeichnung des Verkaufsproduktes Milch ökologisch Demeter Milch konventionell 3 Monate (ab : 6 Monate) Demeter Rindfleisch von Masttieren Rindfleisch von Zuchttieren ökologisch mind. 2/3 Lebenszeit Demeter ökologisch mind. 12 Monate Demeter

19 DEMETER Richtlinien Erzeugung Seite Schafe und Ziegen Bei Zukauf gelten die in Kapitel 3.7. beschriebene Rangfolge (siehe 1. Absatz), die mengenmäßige Beschränkung für den Zukauf weiblicher Jungtiere und die sonstigen grundsätzlichen Vorgaben. (ANG 8b: Anh. 7) Die Milch zugekaufter konventioneller Zuchttiere kann nach 3 Monaten (ab : 6 Monate) unter "Demeter" vermarktet werden. Das Fleisch zugekaufter konventioneller Tiere kann nach sechs Monaten als "In Umstellung auf Demeter" bzw. nach einem Jahr als "Demeter" vermarktet werden. Milch: 3 Monate Wartezeit für Vermarktung bei Zukauf von Tieren konventioneller Herkunft (ab : 6 Monate) KENNZEICHNUNG VON PRODUKTEN ZUGEKAUFTER TIERE ÖKOLOGISCHER ODER KONVENTIONELLER HERKUNFT Verkaufsprodukte Schaf u. Ziege Anerkennungsstatus des Tieres beim Kauf Fütterung und Haltung richtliniengemäß Kennzeichnung des Verkaufsproduktes Milch ökologisch Demeter Milch konventionell 3 Monate, ab 24. August 2003: 6 Monate Demeter Fleisch ökologisch mind. 6 Monate Demeter Fleisch konventionell 4 bis 12 Monate ab 24. August 2003: 6-12 Mon. In Umstellung auf Demeter Fleisch konventionell mehr als 12 Monate Demeter Fleisch Demeter-Lamm oder -Kitz Milchaustauscher (gem. Kap ) In Umstellung auf Demeter Schweine Bei Zukauf gelten die in Kapitel 3.7. beschriebene Rangfolge (siehe 1. Absatz), die mengenmäßige Beschränkung für den Zukauf weiblicher Jungtiere und die sonstigen grundsätzlichen Vorgaben. Der Zukauf von Ferkeln soll bevorzugt aus anerkannten biologisch-dynamisch bewirtschafteten Betrieben erfolgen. Bei Nichtverfügbarkeit können auch Tiere aus anerkannten Betrieben der ökologischen Landbauverbände zugekauft werden. Der Zukauf konventioneller Ferkel mit weniger als 25 kg Gewicht ist für den Fall des ersten Bestandsaufbaues, zur Bestandserneuerung und zum Wiederaufbau des Bestandes mit Ausnahmegenehmigung der Landesarbeitsgemeinschaft und der Kontrollstelle befristet bis 31. Dezember 2003 möglich, falls Tiere ökologischer Herkunft nicht verfügbar sind. (ANG 8c: siehe Anhang 7) Als Ferkel zugekaufte Schweine konventioneller Herkunft dürfen erst nach 4 Monaten (ab 24. Aug. 2003: nach 6 Monaten) richtliniengemäßer Haltung und Fütterung auf dem Betrieb als Schlachtvieh mit Kennzeichnung "In Umstellung auf Demeter" (bzw. biodyn) verkauft werden. Die Ferkel dürfen nicht schwerer als 25 kg sein und sind direkt nach dem Absetzen zuzukaufen. Es sollen nur Ferkel aus eingestreuten Haltungssystemen und ohne kupierte Schwänze zugekauft werden. Zukauf konventioneller Ferkel nur mit Ausnahmegenehmigung bei Nichtverfügbarkeit anerkannt biologischdynamisch oder ökologisch erzeugter Ferkel. Schweine konventioneller Herkunft dürfen nach 4 Monaten richtliniengemäßer Haltung und Fütterung als "In Umstellung auf Demeter" vermarktet werden.

20 Seite 14 Richtlinien Erzeugung DEMETER KENNZEICHNUNG VON PRODUKTEN ZUGEKAUFTER TIERE ÖKOLOGISCHER ODER KONVENTIONELLER HERKUNFT Verkaufsprodukte Schwein Anerkennungs status des Tieres beim Kauf Zukaufalter Fütterung und Haltung richtliniengemäß Kennzeichnung des Verkaufsproduktes Fleisch ökologisch mind. 4 Monate Demeter Fleisch konventionell Ferkel bis max. 25 kg mind. 4 Monate ab 24. Aug. 2003: 6 Mon. In Umstellung auf Demeter Fleisch konventionell Zuchttier mind. 2 Jahre Demeter Geflügel Ein Zukauf von Eintagsküken oder Junghennen ist möglich; es gilt die in Kapitel 3.7. (1. Absatz) beschriebene Rangfolge. Bei Nichtverfügbarkeit von Demeter-Junghennen soll der Zukauf gemäß den Aufzuchtrichtlinien gemäß Anhang 10 erfolgen. Junghennen konventioneller Herkunft dürfen nur bis zu einem Alter von 18 Wochen zum ersten Aufbau des Bestandes, zur Bestandserneuerung oder zum Wiederaufbau des Bestandes zugekauft werden und müssen in einer Bodenhaltung mit erhöhten Sitzstangen aufgezogen worden sein. Bei Nichtverfügbarkeit von gemäß den Aufzuchtrichtlinien in Anhang 10 aufgezogenen Legehennen kann befristet bis eine Ausnahmegenehmigung der Landesarbeitsgemeinschaft und der Kontrollstelle zum Kauf konventionell aufgezogener Hennen erteilt werden. (ANG 8d: siehe Anhang 7) Als Nachweis der Nichtverfügbarkeit von Legehennen, die ökologisch bzw. gemäß Aufzuchtrichtlinien in Anhang 10 aufgezogen wurden, ist die schriftliche Bestätigung eines Aufzuchtbetriebes erforderlich. Die Bestellung der Junghennen muss mindestens sechs Monate vor dem Aufstallungstermin erfolgt sein. Der Nachweis der Nichtverfügbarkeit in Zusammenhang mit der halbjährigen Vorbestellungsfrist muss erbracht werden. Eier zugekaufter Junghennen, die gemäß Aufzuchtrichtlinien in Anhang 10 aufgezogen wurden, dürfen unter "Demeter" vermarktet werden, wenn der Zeitraum der Fütterung mit Öko-Futter auf dem Aufzuchtbetrieb und die Fütterung mit Demeter-Futter auf dem Demeter-Betrieb zusammen mindestens 6 Wochen beträgt. Eier zugekaufter Junghennen konventioneller Herkunft können nach 6 Wochen richtliniengemäßer Fütterung und Haltung unter "Demeter" vermarktet werden. Masthähnchen und sonstiges Mastgeflügel: Bei Zukauf von Küken oder Jungtieren gilt in Abweichung zu der in Kapitel 3.7. (1. Absatz) beschriebenen Rangfolge: Bei Nichtverfügbarkeit von Jungtieren, die von Demeter- oder Öko- Elterntieren abstammen, können entweder Jungtiere aus anerkannten Betrieben der ökologischen Landbauverbände zugekauft werden oder Küken aus konventioneller Herkunft. Der Zukauf von Küken konventioneller Herkunft bedarf der Ausnahmegenehmigung der Landesarbeitsgemeinschaft und der Kontrollstelle und ist befristet bis (ANG 8e: siehe Anhang 7) Masthähnchen und sonstiges Mastgeflügel konventioneller Herkunft sind als Eintagsküken aufzustallen, das heißt sie müssen bis zum 3. Lebenstag den Brutbetrieb verlassen haben. Zukauf von Junghennen in der Regel mindestens nach Aufzuchtrichtlinien gemäß Anhang 10. Zukauf von Hennen konventioneller Herkunft nur mit Ausnahmegenehmigung. Besonderer Nachweis der Nichtverfügbarkeit. Vorbestellung der Hennen sechs Monate vor Aufstallung. Vermarktung der Eier unter Kennzeichnung Demeter bei richtliniengemäßer Fütterung. Bei Zukauf konventioneller Hennen erst nach sechs Wochen. Masthähnchen und sonstiges Mastgeflügel konventioneller Herkunft sind als Küken aufzustallen.

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