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1 I n f o r m a t i o n e n zu dem Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für die 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung vom Punkt Friedrichsdorf (Bielefeld-Senne) bis zur Umspannanlage Bechterdissen

2 Seite 2 am Dienstag, 15. Mai 2012, Uhr, im Tagungsraum Senne des Quality-Hotels in Bielefeld, Alte Verler Straße 2 An die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erörterungstermins I. Einleitung Die Amprion GmbH, Dortmund, plant die Errichtung einer 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung vom Punkt Friedrichsdorf im Bielefelder Stadtbezirk Senne bis zur Umspannanlage (UA) Bechterdissen in der Gemeinde Leopoldshöhe. Vorgesehen ist unter weitgehender Nutzung bestehender 110- und 220-kV-Trassen der Neubau einer 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung vom Punkt Friedrichsdorf über die UA Bielefeld-Süd bis zur UA Bielefeld-Ost sowie zwischen den UA Bielefeld-Ost und Bechterdissen der Umbau bestehender 220- und 380-kV-Leitungstrassen. Mit diesem Vorhaben soll eine durchgehende 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von der Umspannanlage Gütersloh bis zur Umspannanlage Bechterdissen geschaffen werden, für die der von Gütersloh bis zum Punkt Friedrichsdorf in Bielefeld-Senne reichende erste Bauabschnitt bereits weitestgehend fertig gestellt worden ist. Die Länge der vorgesehenen Leitungstrasse des nunmehr anstehenden zweiten Bauabschnittes beträgt rd. 15,5 km. Die zwischen dem Punkt Friedrichsdorf und der UA Bielefeld- Ost in Parallellage zur vorhandenen 220-kV-Leitung der Amprion GmbH vorhandene 110-kV- Leitung der Stadtwerke Bielefeld soll zusammen mit der 220-kV-Leitung zurückgebaut, die 110-kV-Leitung mit auf die neuen Masten übernommen werden. Das Vorhaben beinhaltet den Neubau von 48 Masten für die neue gebündelte Leitung. Insgesamt 86 vorhandene Masten sollen infolge des Rückbaus künftig entfallen.

3 Seite 3 Für das Leitungsbauvorhaben ist ein energiewirtschaftsrechtliches Planfeststellungsverfahren nach den Regelungen der 43 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit denen der 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes NRW (VwVfG NRW) erforderlich. Für ein solches Planfeststellungsverfahren ist zunächst ein Anhörungsverfahren durchzuführen, um die vom Vorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger, allgemein die Öffentlichkeit, die im Planungsgebiet liegenden Kommunen und die Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange über das Vorhaben zu informieren. Nach der Auslegung der Planunterlagen und der Möglichkeit für Betroffene, Einwendungen zu erheben, ist dabei der Erörterungstermin von zentraler Bedeutung für das Anhörungsverfahren. Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde und damit zuständig für die Durchführung des Erörterungstermins ist die Bezirksregierung Detmold. Die Amprion GmbH hat der Bezirksregierung Detmold die Planunterlagen für die Errichtung der geplanten Leitung mit Schreiben vom vorgelegt. Die Bezirksregierung Detmold hat daraufhin umgehend das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen wurden jeweils nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung der Stadt Bielefeld und der Gemeinde Leopoldshöhe in der Zeit vom bis zum im Verkehrsamt der Stadt Bielefeld, in den Bezirksämtern Heepen, Senne und Sennestadt der Stadt Bielefeld sowie im Bürgerbüro im Rathaus der Gemeinde Leopoldshöhe öffentlich ausgelegt. Einwendungen gegen das Vorhaben konnten bis zum (einschließlich) erhoben werden. Von dieser Möglichkeit haben insgesamt 34 Bürgerinnen und Bürger bzw. Betroffene Gebrauch gemacht. Die Planfeststellungsbehörde hat diese Einwendungen zusammen mit den Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange der Amprion GmbH zunächst zur inhaltlichen Auswertung und Erarbeitung einer Gegenäußerung zugeleitet. Aufgrund der Einwendungen hat die Amprion GmbH die Planunterlagen im Anschluss daran zunächst überarbeitet und 3 Planänderungen vorgenommen. Diese, die eine Verlegung der Maststandorte 58 und 72 sowie eine Verschiebung der Trasse bezüglich der Spannfelder vom Mast 61 bis zum Masten 65 beinhalten, hat sie mit Schreiben vom in Form sog. Deckblätter in das Verfahren eingebracht. Die von den Änderungen neu oder stärker als bisher Betroffenen sind mit Schreiben vom über die Planänderungen informiert worden und haben Gelegenheit erhalten, gegen die Änderungen Einwendungen zu erheben. Parallel dazu sind auch die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen angehört worden. Unabhängig davon hat die Amprion GmbH zu den Einwendungen und Stellungnahmen eine Gegenäußerung erarbeitet. Diese Gegenäußerung ist den jeweiligen Einwendern, Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange rechtzeitig vor dem Erörterungstermin zugeleitet worden. Sinn und Zweck der nunmehr am 15. Mai 2012 stattfindenden Erörterung ist neben der Information der Allgemeinheit die möglichst weitgehende Klärung aller für die Entscheidung erheblichen Fakten und Gesichtspunkte. Den Beteiligten wird die Gelegenheit gegeben, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen mündlich zu äußern. In einer sachlichen Dis-

4 Seite 4 kussion sollen die gegenseitigen Standpunkte deutlich gemacht und, wenn möglich, die verschiedenen Interessen zu einem Ausgleich gebracht werden. Die Einladung der Einwenderinnen und Einwender ist schriftlich erfolgt. Sonstige Betroffene werden durch eine ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Bielefeld und der Gemeinde Leopoldshöhe über den Erörterungstermin informiert und eingeladen. Der Verhandlungsleiter wird sich im Erörterungstermin entsprechend seines gesetzlichen Auftrags strikt neutral verhalten und ein faire Führung der Erörterung gewährleisten. Nach der Erörterung wird die Bezirksregierung Detmold dann unter Einbeziehung aller Einwendungen, der Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Ergebnisse des Erörterungstermins nach sorgsamer Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange die abschließende Entscheidung treffen. Die Entscheidung wird somit nicht im Erörterungstermin getroffen. Diese Informationen sollen dazu dienen, die wesentlichen Aspekte zum Ablauf und Inhalt des Erörterungstermins darzustellen. Um dem Sinn und Zweck einer Erörterung gerecht zu werden, bedarf es einer sachlichen und fairen Diskussion. Bitte helfen Sie deshalb mit, dass alle Beteiligten ihre Standpunkte ungestört vortragen können. II. Verfahrenshinweise 1. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Amprion GmbH als Vorhabensträgerin, Vertreter der Stadt Bielefeld und der Gemeinde Leopoldshöhe sowie des Kreises Lippe, Vertreter der übrigen Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Einwender und alle sonstigen vom Vorhaben Betroffenen und ihre gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten. Darüber hinaus kann der Verhandlungsleiter auch anderen Personen die Anwesenheit gestatten. Hierüber wird der Verhandlungsleiter zu Beginn der Erörterung entscheiden. Der Verhandlungsleiter weist bereits jetzt darauf hin, dass er im Interesse eines transparenten und bürgerfreundlichen Verfahrens allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme am Termin gestatten wird, sofern kein Beteiligter widerspricht. 2. Im Termin werden die Einwendungen gegen das Vorhaben und die Stellungnahmen der Fachbehörden und übrigen Träger öffentlicher Belange gemeinsam mit allen Beteiligten erörtert. 3. Für den Verlauf des Erörterungstermins hat die Bezirksregierung Detmold eine Tagesordnung erstellt. Diese erstreckt sich auf alle relevanten Themen aus den Einwendungen und Stellungnahmen, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Leitungsbauvorhaben stehen. Die Tagesordnung finden Sie am Ende dieser Information unter III. 4. Die Erörterung findet statt am Dienstag, 15. Mai 2012, ab Uhr, im Tagungsraum Senne im 1. OG des Quality-Hotels in Bielefeld, Alte Verler Straße 2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich im Hinblick auf die vorgesehene Tagesordnung bedingt durch den Verlauf der Erörterung Abweichungen ergeben können.

5 Seite 5 5. Die Leitung des Termins obliegt dem Verhandlungsleiter. Der Verhandlungsleiter ruft die einzelnen Tagesordnungspunkte auf. Zu diesen Tagesordnungspunkten bekommen zunächst die Kommunen, Fachbehörden sowie die übrigen Träger öffentlicher Belange und sodann die Einwender und Betroffenen Gelegenheit, ihre Stellungnahmen bzw. Einwendungen zu erläutern. Die Einwendungen sollen sich auf den jeweiligen Tagesordnungspunkt beziehen, um eine übersichtliche und gegliederte Erörterung zu gewährleisten. Der Verhandlungsleiter erteilt das Wort auf entsprechende Wortmeldung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, bei der Wortmeldung ihren Namen und ihre Funktion (Einwender, Behörde etc.) anzugeben, damit eine korrekte Protokollierung erfolgen kann und keine Wortbeiträge verloren gehen. Die Wortmeldungen werden zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten, wenn möglich in der zeitlichen Reihenfolge der Meldungen, vom Verhandlungsleiter aufgerufen. Unabhängig von der Reihenfolge der Wortmeldungen kann der Verhandlungsleiter anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Wort erteilen, wenn dies zur Beantwortung offener Fragen sachdienlich ist. 6. Der Verhandlungsleiter ist für die Ordnung verantwortlich. Er kann demjenigen das Wort entziehen, der eine von ihm festgesetzte Redezeit überschreitet oder Ausführungen macht, die nicht Gegenstand des Erörterungstermins sind oder nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit der zu behandelnden Einwendung stehen. Der Verhandlungsleiter kann Personen, die wiederholt und erheblich stören, entfernen lassen. Der Erörterungstermin kann auch ohne diese Personen fortgesetzt werden. 7. Es wird darauf hingewiesen, dass das Rauchen im Saal nicht gestattet ist. Wir bitten Sie, Ihre Handys während der Erörterung auszuschalten. 8. Für weitere Fragen stehen Ihnen die bei der Erörterung anwesenden Bediensteten der Bezirksregierung Detmold jederzeit gerne zur Verfügung. 9. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

6 Seite 6 III. Tagesordnung 1. Eröffnung, Einführung 2. Allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen - Ablauf des Planfeststellungsverfahrens - Sonstige Rechts- und Verfahrensfragen 3. Kurzbeschreibung des Vorhabens durch die Vorhabensträgerin - Notwendigkeit des Freileitungsbaus, technische Alternativen - Bauausführung (Schutzstreifen, Größe der Masten etc.) 4. Trassenwahl und Trassenverlauf 5. Immissionsbelastungen durch Lärm (sog. Koronaeffekte ) 6. Immissionsbelastungen durch elektromagnetische Felder - Allgemeine Grundlagen, Grenzwerte - Auswirkungen / gesundheitliche Beeinträchtigungen - Überprüfung der Immissionsgrößen 7. Eigentum, Besitz - Inanspruchnahme von Grundstücksflächen für den Schutzstreifen - Maststandorte 8. Sonstiges (Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflegerischer Begleitplan etc.) Abweichungen von der Tagesordnung sind bedingt durch den Verlauf der Erörterung möglich.

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