Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot?
|
|
- Pia Esser
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Pädagogik Sabrina Flaig Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot? Facharbeit (Schule)
2
3 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Problemstellung Sterbehilfe aktiv 2.2. passiv 2.3. indirekt 3. Menschenwürdiger Tod Pro und Kontra 4.1. Pro- für die Sterbehilfe Kontra- gegen die Sterbehilfe Fazit Anhang Literaturverzeichnis 6.2. Selbstständigkeitserklärung 6.3. Quellen
4 Seite 2 1. Problemstellung Sterbehilfe in Belgien- taube und blinde Zwillinge wählen den Tod 1 Die eineiigen Zwillinge Marc und Eddy V. (45) wurden taub geboren, verbrachten ihr komplettes Leben gemeinsam und begannen beide vor ein paar Jahren zu erblinden. Dies war der Auslöser für ihren Wunsch zu sterben. In Belgien ist aktive Sterbehilfe erlaubt, wenn der Erwachsene diesen Wunsch mehrmals äußert und ein Arzt bestätigt, dass der Patient unter dauerhaften und unerträglichen Schmerzen leidet, die nicht gelindert werden können. Trotzdem wurden Marc und Eddy von Klinik zu Klinik geschickt, weil viele Ärzte es ablehnten unter diesen Bedingungen die aktive Sterbehilfe zu gewähren. Ihre Eingeschränktheit zähle laut Gesetz noch nicht zu unerträglichem Leiden, meinte ein Krankenhaussprecher. Doch laut dem größeren Bruder, hätte die Angst ihre Familie nicht mehr zu hören oder zu sehen und sich selbst oder sich gegenseitig nicht mehr wahrzunehmen sie zu dieser Entscheidung getrieben. Sie waren nur noch erschöpft und saßen oft einfach nur in ihrer Wohnung, unfähig etwas zu tun. Das entspräche weder einer guten Lebensqualität noch einem menschenwürdigen Leben. Im Gegensatz dazu nimmt auch die Deutsche Bischofskonferenz in Ansprachen und Predigten öffentlich Stellung dazu und meint zum Beispiel: Die kontroversen Diskussionen über die Zulässigkeit der aktiven Sterbehilfe, [ ] zeigen erschreckend, wie sich die Auffassungen über die Menschenwürde und das Lebensrecht [ ] zu verschieben drohen 2. Oder auch: Die aktive Sterbehilfe muss radikal abgelehnt werden. Sie ist und bleibt Tötung und vielleicht auch Selbsttötung. Beides ist gegen das 5. Gebot Gottes 3. Wie man sieht, ist Sterbehilfe ein immer wieder neu diskutiertes Thema, das die Gemüter erregt und für viel Gesprächsstoff sorgt, sowohl in der Politik, als auch in der Kirche. Geht man nämlich nach der deutschen Bischofskonferenz, hätte man Marc und Eddy den Wunsch zu sterben verwehren müssen. Doch ist das ethisch vertretbar? Kann man jemanden das Sterben verbieten? Wer bestimmt überhaupt was erträglich ist und ab wann Sterbehilfe erlaubt ist? Und vor allem, wie sieht das für Christen aus: verbietet das 5. Gebot wirklich die Sterbehilfe? 1 Spiegel ONLINE (2012) 2 Erzbischof Dr. Robert Zollitsch (2008) 3 Erzbischof Dr. Ludwig Schick (2003)
5 Seite 3 2. Sterbehilfe Es gibt verschiedene Arten von Sterbehilfe. Je nachdem, wie sie ausgeführt wird ist können die Beteiligten bestraft werden oder auch nicht und die Kirche sieht es als erlaubt oder verboten an. 2.1 aktiv Bei der aktiven Sterbehilfe wird dem Patienten ein tödliches Mittel verabreicht. Dies können zum Beispiel Tabletten oder Spritzen sein. Da es ihm von außen aktiv zugeführt wird und er es nicht selber macht, ist es ein Unterschied zum assistierenden Suizid 4. Somit ist man sich bewusst, dass man vorsätzlich den Tod eines Patienten herbeiführt, was dann als gezielte Tötung gilt, auch wenn der Patient dem ausdrücklich zugestimmt hat. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland und auch fast weltweit verboten. Nur in den BeNeLux-Staaten ist es bei schwerstkranken und sterbenden Menschen unter bestimmten Bedingungen legal 5. Sie zählt gemäß 216 Abs. 1 StGB mindestens als Tötung auf Verlangen bis hin zu Totschlag ( 212 StGB). Die Kirche sieht diese Art der Sterbehilfe ebenfalls als illegal an, da sie jemandem das Leben nimmt 2.2 passiv Bei der passiven Sterbehilfe verzichtet man auf lebensverlängernde Maßnahmen, wie Beatmungsmaschinen oder künstliche Ernährung oder beendet diese, weil der Patient das entweder klar ablehnt (in einer Patientenverfügung) oder wenn sie den Tod nur noch verzögern, aber nicht mehr aufhalten können. Im Unterschied zur aktiven Sterbehilfe wird mit dem Tod also kein neuer Verlauf gestartet, sondern man lässt den natürlichen Sterbeprozess geschehen. Vor allem Ärzte sprechen deshalb auch oft von Behandlungsbegrenzung oder Sterbebegleitung 6. Passive Sterbehilfe ist auch in Deutschland erlaubt, sofern der Sterbeprozess schon im Gange ist und der Patient diesem eindeutig zugestimmt hat. Anderseits wäre es aktive Sterbehilfe und somit Totschlag. Auch die Kirche sieht diese Art der Sterbehilfe nicht so kritisch wie die aktive. Papst Franziskus I. erläutert warum sie erlaubt ist: Unsere Moral besagt ebenfalls, man solle in den Fällen, in denen das Ende bereits vorgezeichnet ist, das tun, was notwendig und üblich ist. Die Kraft der Medizin liegt bei Patienten im Endstadium nicht so sehr darin, dass jemand drei Tage oder zwei Monate 4 Vgl. 5 Vgl. Deutsche Bischofskonferenz, christliche Patientenverfügung 6 Vgl.
Ärztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt
Ärztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt Präsident der Bayerischen Landesärztekammer Hungern bis der Tod kommt? Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit
MehrDÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender
DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender Zu meiner Person Seit 1998 Krankenhausseelsorger im Klinikum Nürnberg Süd Seelsorger der nephrologischen
MehrMedizinethik. Sommersemester 2010 Thomas Schramme Sterbehilfe
Medizinethik Sommersemester 2010 Thomas Schramme 1.6.2010 Sterbehilfe Gliederung Euthanasie im Nationalsozialismus begriffliche Unterscheidungen moralische Relevanz der Unterscheidung von passiver und
MehrEntscheidungen am Lebensende
Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Entscheidungen am Lebensende Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Entscheidungen am Lebensende Inhalt Zulässige
MehrÄrztliche Heilbehandlung
Ärztliche Heilbehandlung Auch der indizierte und nach den Regeln ärztlicher Heilkunst vorgenommene Eingriff stellt nach hm eine tatbestandsmäßige Verwirklichung von 223 StGB dar. Allein durch eine Einwilligung
MehrChristian Schwarzenegger
Kolloquium Zürich Psychiatrisches 27. November 2002, Christian Schwarzenegger 2002, Schwarzenegger, Rechtswissenschaftliches Institut, Universität Zürich [www.rwi.unizh.ch/schwarzenegger/home.htm] Klassischer
MehrPalliativ Care Rechtliche Aspekte. Hygienetag 2018
Palliativ Care Rechtliche Aspekte Hygienetag 2018 Verfasser: Mag. Christoph Baumgärtner, MSc 19.04.2018 Wann endet das Leben rechtlich gesehen? Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Gehirns
MehrGrauzone Sterbehilfe Sterben an der Hand statt durch die Hand
Grauzone Sterbehilfe Sterben an der Hand statt durch die Hand Dettingen, 14. September 2015 Teilnehmer Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages Dr. Klaus Baier Allgemeinarzt und Pallitivmediziner
MehrRecht zu leben. Recht zu sterben Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N
Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N Sterben in Würde Ethische und rechtliche Aspekte von Sterbebegleitung und Sterbehilfe Recht zu leben Recht zu sterben [Foto: Stefanie Seuffert] SPD-Bundestagsfraktion,
MehrPatientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie.
Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie Christof.Oswald@klinikum-nuernberg.de Ethikkreis 1997-2008 Patientenautonomie Begleitung v. Patienten,
MehrPatientenverfügungen, Ärztliche Suizidhilfe (aktive Sterbehilfe)
Einführung in die Medizinethik (6 u 7) Patientenverfügungen, Ärztliche Suizidhilfe (aktive Sterbehilfe) Professor Dr. Bettina Schöne-Seifert Ethik-Vorlesung SoSe 2016: Das Semesterprogramm 18.04. Medizinethik:
MehrWILLE ZUM LEBEN WILLE ZUM STERBEN
Symposium Freiburg BEHINDERUNG UND ALTER: Die letzte Lebensphase WILLE ZUM LEBEN WILLE ZUM STERBEN Dr. med. Marion Schafroth Vorstandsmitglied EXIT, Ressort Freitodbegleitung 1 http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/schwarzenegger/publikationen/jusletter070319.pdf
MehrZulässigkeit der Sterbe- und Suizidhilfe in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz
Zulässigkeit der Sterbe- und Suizidhilfe in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz Land aktive Sterbehilfe Beihilfe z. Suizid Indirekte Sterbehilfe Passive Sterbehilfe Patientenverfügung Anm. Belgien ja,
MehrEntscheidungen am Lebensende - rechtliche Rahmenbedingungen. Bochum, den Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, VRiBGH a.d.
Entscheidungen am Lebensende - rechtliche Rahmenbedingungen Bochum, den 14.01.2016 Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, VRiBGH a.d. Die sog. Sterbehilfe Klärung der Begrifflichkeiten Der Begriff der Sterbehilfe
MehrRechtliches am Lebensende
Weil auch Sterben Leben ist Hospizarbeit und Palliativmedizin aus ethischer Sicht -7- Seminaristische Vorlesung im SoSe 09 (Modul 5) FB Angewandte Sozialwissenschaften Prof. Dr. Rupert Scheule Weil auch
MehrSterbehilfe - Gesetzliche Regelung? Befragte ab 18 Jahren
Frage (1): Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben setzt sich dafür ein, dass die Würde des Menschen auch in der letzten Lebensphase unantastbar bleibt. Dazu gehört nach ihrer Auffassung auch das
Mehr1 Einführung: Sterben auf Wunsch gibt es das?
1 Einführung: Sterben auf Wunsch gibt es das? Definition was ist Sterbehilfe? In den letzten Jahren häufen sich die öffentlichen Debatten zum Thema Sterbehilfe. Oft ist es nicht einfach, die vielfältigen
MehrSterbebegleitung Sterbehilfe gegen die Begriffsverwirrung und für christliche Zuwendung auf einem entscheidenden Weg Sterbebegleitung aktiv indirekt a
Sterbebegleitung Sterbehilfe gegen die Begriffsverwirrung und für christliche Zuwendung auf einem entscheidenden Weg Hauptabteilung II -Seelsorge, Abteilung Altenseelsorge, 86140 Augsburg, Tel. 0821/3166-2222,
MehrWie dürfen wir sterben?
Ökumenischer Arbeitskreis Ethik und Menschenrechte Wie dürfen wir sterben? Informationen über die Diskussion um die Sterbe-Hilfe in Deutschland Text: Brigitte Huber - für den ökumenischen Arbeitskreis
MehrSterben im Kulturellen Kontext
Sterben im Kulturellen Kontext Ethischer Leitfaden Umgang mit lebenserhaltenden Maßnahmen bei schwerstkranken und sterbenden Menschen im Hospiz Haus Magdalena Ethischer Leitfaden Wie wir mit lebenserhaltenden
MehrPatientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes
Patientenverfügung - aus der Sicht des Arztes Robert Gosenheimer Internist Notfallmedizin, Palliativmedizin Ltd. Oberarzt der Radio Onkologie und Palliativstation des St. Marienwörth Ist ein vorausverfügter
MehrBeihilfe zur Selbsttötung, Tötung aus Mitleid, Tötung auf Verlangen?
Beihilfe zur Selbsttötung, Tötung aus Mitleid, Tötung auf Verlangen? Eine theologisch-ethische und seelsorgerische Beurteilung Prof. Dr. theol. Ulrich Eibach, Ev. Theol. Fakultät Uni Bonn und Klinikseelsorge
MehrÖkumenische Hospizgruppe Rheinbach e.v. - Beirat -
Ökumenische Hospizgruppe Rheinbach e.v. - Beirat - Sterbehilfe und Sterbebegleitung Positionspapier aus christlicher Sicht Vorwort In den Niederlanden und in Belgien ist seit einiger Zeit die aktive Sterbehilfe
MehrPatientenverfügungen in der klinischen Praxis
Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Die Perspektive des Klinischen Ethik Komitees Dagmar Schmitz Klinisches Ethik Komitee Universitätsklinikum Aachen (kek@ukaachen.de) Überblick 1. Was macht
MehrEthische Fragen in der Berufspraxis
Ethische Fragen in der Berufspraxis 2. Hospiz und Palliativkongress im Oldenburger Münsterland 18.9.2013 Winfried Hardinghaus Hippokratische Ethik ( Paternalismus ) Salus aegroti suprema lex versus Zeitgenössische
MehrSterben in Würde. Worum geht es eigentlich?
Sterben in Würde Worum geht es eigentlich? 1 Viele Menschen fürchten sich davor, dass sie am Lebensende unnütz und einsam sind und nicht mehr über sich selbst bestimmen können. Sie haben Angst vor Schmerzen
MehrEthische Grundlagen! Dr. Wallnöfer W. J. Arzt für Allgemeinmedizin Prad am Stilfserjoch!
! SAKKAM Ausbildung Allgemeinmedizin! Ethische Grundlagen! Dr. Wallnöfer W. J. Arzt für Allgemeinmedizin Prad am Stilfserjoch! Ausbildung Allgemeinmedizin 1! Ethische Grundlagen ärztlichen Handelns! Der
MehrBeiträge des Erzbischofs (14) Sterbehilfe zwischen Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung
Beiträge des Erzbischofs (14) Sterbehilfe zwischen Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung Hirtenbrief des Erzbischofs zur Fastenzeit 2015 Sterbehilfe zwischen Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Sterbehilfe: pro und contra. Das komplette Material finden Sie hier:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Sterbehilfe: pro und contra Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Sterbehilfe: pro und kontra 2.5.4 2.5.4 Sterbehilfe:
MehrDas Thema Suizidassistenz in Deutschland Eine Studie von infratest dimap im Auftrag der Deutschen PalliativStiftung
Das Thema Suizidassistenz in Deutschland Eine Studie von infratest dimap im Auftrag der Deutschen PalliativStiftung Untersuchungsanlage Grundgesamtheit Stichprobe Befragungsmethode Fallzahl Wahlberechtigte
MehrProf. Dr. Volker Lipp. Patientenautonomie. in der Rettungsmedizin. Prof. Dr. iur. Volker Lipp. Zentrum für Medizinrecht, Universität Göttingen
Patientenautonomie in der Rettungsmedizin Prof. Dr. iur. Volker Lipp Zentrum für Medizinrecht, Universität Göttingen 1 Überblick Einführung Ärztliche Behandlung Euthanasie / Sterbehilfe Sterbebegleitung
MehrStatement. In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen. Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung
Statement In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung Dr. med. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer
MehrSterbehilfe- Was ist das eigentlich genau?
Sterbehilfe- Was ist das eigentlich genau? In Deutschland steigt die Lebenserwartung Errungenschaften der Medizin und ein verbesserter Lebensstandard machen es möglich. Allerdings gibt es immer noch Krankheiten,
MehrEntscheidung des BGH zum Abbruch lebenserhaltender Behandlung mittels PEG- Sonde
Entscheidung des BGH zum Abbruch lebenserhaltender Behandlung mittels PEG- Sonde 30.09.2015 4. Gemeinsamer Palliativfachtag 1 Ausgangssituation Jede, auch die medizinisch indizierte Behandlung, ist Körperverletzung
MehrMeinungen zur aktiven direkten Sterbehilfe
Aktuelle forsa-umfrage September 2003 Vorurteile auf dem Prüfstand Meinungen zur aktiven direkten Sterbehilfe 1. Die Mehrheit der Bevölkerung meint, dass die aktive direkte Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen)
MehrRechtliche Dimensionen der Sterbehilfe
Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe von RAín Heidrun Schinz Kanzlei Hinz, schinz@kanzlei-hinz.de Gliederung Was ist Palliative Care? Was will Palliative Care? Was ist Palliative Care aus rechtlicher
MehrNun geben Sie mir doch endlich die Spritze!
Nun geben Sie mir doch endlich die Spritze! Oder: Brauchen wir ein Gesetz zur Sterbehilfe? Dr. med. Hanna-Luise Zscherpel FÄ Innere Medizin Palliativmedizin - Hausärztin Gliederung 1. Begriffsklärung 2.
MehrGewissensentscheidung Sterbehilfe
05. November 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, Julia Obermeier Mitglied des Deutschen Bundestages nur selten werden im Deutschen Bundestag Gesetzesanträge debattiert und
MehrFolgen für die Erstellung. Allgemeines. Das neue Gesetz in der Praxis. Patientenverfügung im Praxistest. Ermutigung zum Erstellen einer Verfügung
Das neue Gesetz in der Praxis Patientenverfügung im Praxistest Dr. M. Dreyhaupt Zentrum für Palliativmedizin und Schmerztherapie Vorausverfügte Situation muss der aktuellen Situation entsprechen Gültigkeit
MehrPatientenverfügung. Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse:
Patientenverfügung Vordruck Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich zu
MehrPatientenverfügung. Ich Familienname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Adresse:...
Patientenverfügung Ich Familienname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Adresse:... bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich
MehrSpezielle Pflegesituationen
82?... 38. Grundlagen einer Pflegeethik und ethische Grenzsituationen in der Pflege 1. Erläutern Sie die 6 Schritte der ethischen Entscheidungsfindung. ...! 1. 6 Schritte der ethischen Entscheidungsfindung:
Mehr2 des Lebens - Informationen zu erhalten, entscheiden zu dürfen, in Verbindung mit lieben Menschen bleiben zu können, Zeit zum Durchdenken und Klären
Bischof Dr. Gebhard Fürst Statement bei Symposion zur Patientenverfügung, Sterben in Würde und die Verantwortung vor Gott Stuttgart, Notarakademie 10.7.2006 Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der
MehrDem Menschen mit all seinen Bedürfnissen begegnen
Sterben in der Schweiz Dem Menschen mit all seinen Bedürfnissen begegnen Bern, Schweiz (21. November 2017) - In der Schweiz sterben die meisten Menschen in Spitälern und Pflegeheimen. Ihre individuellen
MehrSterbehilfe aus juristischer Sicht
Seniorenmarkt Thun, 17. Oktober 2015 Sterbehilfe aus juristischer Sicht Anton Genna, Fürsprecher, Thun Themen 1. Recht als ethisches Minimum: BV, EMRK 2. Begriffe: Suizidbeihilfe Sterbehilfe (aktive, passive)
MehrPatientenverfügung. 1. diese Verfügung für folgende Situationen gültig ist:
Patientenverfügung Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich zu äußern, dass
MehrVorlage www.colourbox.com Patientenverfügung Dieses Dokument finden Sie auf www.optimal-absichern.de. Es ist als Empfehlung zu verstehen, ersetzt bei Zweifelsfragen aber keine rechtliche Beratung durch
MehrPatientenverfügung. Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: 1. diese Verfügung für folgende Situationen gültig ist: JA NEIN
Patientenverfügung Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich zu äußern, dass
MehrDer Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med.
Der Patientenwille Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere von Dr. med. Jürgen Bickhardt 1. Auflage Der Patientenwille Bickhardt schnell und portofrei
MehrPatientenverfügung. Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse:
Patientenverfügung Vordruck Ich: Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich zu
MehrEthische Fragen am Lebensende. Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, Programm
Ethische Fragen am Lebensende Pastor Dr. Michael Coors Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, 23.8.2013 michael.coors@evlka.de www.zfg-hannover.de Programm 1.Ethische Grundlagen a. Selbstbestimmung b. Fürsorge
MehrPatientenverfügung (nach Muster des Bayrischen Justizministeriums Dezember 2012)
Version: 2 Freigabe: 16.04.2013 Seite 1 von 5 Patientenverfügung (nach Muster des Bayrischen Justizministeriums Dezember 2012) Für den Fall, dass ich,... geboren am:... wohnhaft in:... meinen Willen nicht
MehrZWISCHEN FÜRSORGE UND SELBSTVERANTWORTUNG: WER BESTIMMT DEN LETZTEN WEG?
ZWISCHEN FÜRSORGE UND SELBSTVERANTWORTUNG: WER BESTIMMT DEN LETZTEN WEG? Professionalität im Dilemma der Abhängigkeiten 7. Nov 2018 Pflegeforum Andreas Willenborg Selbstverantwortung + Fürsorge 2 Verantwortung
MehrPatientenverfügung. Name / Vorname. geboren am. Bürger(in) / Staatsangehörige(r) von. wohnhaft in
Patientenverfügung Von Name / Vorname geboren am Bürger(in) / Staatsangehörige(r) von wohnhaft in Ist meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit wegen Krankheit oder Unfalls beeinträchtigt, so dass ich
MehrEthische Fragen am Lebensende der ärztlich assistierte Suizid
Ethische Fragen am Lebensende der ärztlich assistierte Suizid Dr. Frank Ulrich Montgomery Vize-Präsident der Bundesärztekammer Präsident der Ärztekammer Hamburg Katholische Akademie, 9. Mai 2011 Dr. Frank
MehrInhaltsverzeichnis KAPITEL I: VORBEMERKUNG. KAPITEL II: EINZELFÄLLE KÜNSTLICHER LEBENSVERLÄNGERUNG BEI STERBENDEN PATIENTEN 32
Inhaltsverzeichnis KAPITEL I: VORBEMERKUNG. 1. MEDIZINISCHER FORTSCHRITT UND ÜBERAKTIONISMUS DER ÄRZTE 11 2. DIE ANGST VOR EINEM STERBEN IM KRANKENHAUS 13 3. DAS RECHT DES PATIENTEN AUF EINEN MENSCHENWÜRDIGEN
MehrWertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht
Klinikum Sindelfingen-Böblingen Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Kliniken Sindelfingen Die Abteilung Neue Medien Abteilung & Neue XYZ Services... Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher
MehrEthische Probleme am Ende des Lebens
Ethische Probleme am Ende des Lebens Euthanasie (eu + thanatos) schöner und guter Tod Sterbehilfe Sterbebegleitung Hilfe im Sterben oder Hilfe zum Sterben Ärztliche Möglichkeiten Allgemeine Aufgaben des
MehrPatientenverfügung. Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: 1. diese Verfügung für folgende Situationen gültig ist: JA NEIN
Patientenverfügung Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich zu äußern, dass
MehrDie Würde des Menschen ist unantastbar
Die Würde des Menschen ist unantastbar In gesundheitlichen Extremsituationen und am Ende des Lebens Dr. Susanne Roller Palliativstation St. Johannes von Gott Krankenhaus Barmherzige Brüder München Gibt
MehrMedizin-ethische Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» Mediengespräch Freitag, 17. November 2017, Haus der Akademien, Bern
Medizin-ethische Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» Mediengespräch Freitag, 17. November 2017, Haus der Akademien, Bern Agenda Begrüssung Daniel Scheidegger, Präsident SAMW Revidierte Richtlinien:
MehrNicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben.
Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben. Ethisches Fallbeispiel Frau C. lebt seit 55 Jahren mit ihrem Mann in einer sehr harmonischen Ehe. Am 1. Sept.2010 hört Herr C. beim Abräumen
MehrInformationen Argumente
217 Informationen Argumente Beihilfe zur Selbsttötung ist heute u.a. verboten in: Großbritannien Norwegen Finnland Dänemark Portugal Spanien Italien Frankreich Österreich Griechenland Slowakei Ungarn Polen
MehrEthische Herausforderungen in der Sterbebegleitung
Fachtagung Leben und Sterben Bad Nauheim, 5. November 2014 Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung Prof. Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v., Göttingen Betreuung sterbender
MehrReferenten: 4. Horst Hörz, Stellv. Vorsitzender KSR. Moderation: Manfred Koebler
Referenten: 1. Andreas Kleiß, Leiter Betreuungsbehörde Landratsamt Böblingen 2. Manfred Gottschalk, Notar in Herrenberg, zuständig für Jettingen 3. Dr. Harald Dongus, Arzt, Allgemeinmediziner in Jettingen
MehrPatientenverfügung. 2. Wenn ich mich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde
Patientenverfügung Nachname, Vorname Straße und Haus-Nr. (PLZ) Wohnort Geboren am 1. Mit dieser Patientenverfügung bringe ich meinen Willen zum Ausdruck für den Fall, dass ich in einen Zustand gerate,
MehrWelche strafrechtlichen Grenzen sind bei palliativmedizinischen Entscheidungen zu beachten? Professor Dr. Helmut Frister
Welche strafrechtlichen Grenzen sind bei palliativmedizinischen Entscheidungen zu beachten? Professor Dr. Helmut Frister Grenzen in beide Richtungen Vorweg: Strafrecht steht einer vollumfänglichen palliativen
Mehr1. KS-Gottesdienst PFINZTAL 04/10/ "Die Bedeutung der Krankensalbung"
KS10-SOE.odt 1 1. KS-Gottesdienst PFINZTAL 04/10/ "Die Bedeutung der Krankensalbung" Liebe Brüder und Schwestern, An diesem Sonntag findet in Söllingen die Sonntagsmesse mit der Spendung der Krankensalbung
MehrIch will nicht mehr leben!
K R A N K E N H A U S St. Joseph-Stift D R E S D E N Ich will nicht mehr leben! Vom Umgang mit dem Wunsch nach aktiver Sterbehilfe 1 Sterbewünsche unabhängig vom Lebensalter unabhängig von der Grunderkrankung
MehrPatientenverfügung. Ich,. wohnhaft in
Patientenverfügung Ich,. (Name) (Vorname) geb. am wohnhaft in.. verfasse hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, folgende Patientenverfügung: ich treffe
MehrSTERBEHILFE UND BEIHILFE ZUR SELBSTTÖTUNG
IS DIE HEILSARMEE INTERNATIONALE STELLUNGNAHME STERBEHILFE UND BEIHILFE ZUR SELBSTTÖTUNG IS STELLUNGNAHME Die Heilsarmee ist der festen Überzeugung, dass alle Menschen in ihrem Leiden und Sterben Mitgefühl
MehrBeginn des strafrechtlichen Lebensschutzes
StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 Straftaten gg das Leben: Reichweite d. strafr. Lebensschutzes 1 Beginn des strafrechtlichen Lebensschutzes Befruchtung Einnistung des befruchteten Eis = Nidation
Mehrallensbacher berichte
allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 2001 / Nr. 9 MEHRHEIT FÜR AKTIVE STERBEHILFE Allensbach am Bodensee, Anfang April 2001 - Das niederländische Parlament hat im November letzten Jahres
MehrDie Patientenverfügung. Stand: Mai 2014
Die Patientenverfügung Stand: Mai 2014 Wozu dient eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie in bestimmten
MehrPatientenverfügung. Wichtige Hinweise:
Patientenverfügung Wichtige Hinweise: Diesen Vordruck und weitere Vorlagen erhalten auf www.meinvordruck.de Mustertext dieser Vorlage sollte den persönlichen Anforderungen angepasst werden. Beachten Sie,
MehrRede zum Thema. Patientenverfügung. gehalten vor dem XVI. Deutschen Bundestag Berlin, den 29. März Sperrfrist: Beginn der Rede!
Thomas Rachel MdB Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU / CSU (EAK) Rede zum Thema Patientenverfügung
MehrSterbehilfe in Deutschland Begriffe Ängste - Perspektiven
Sterbehilfe in Deutschland Begriffe Ängste - Perspektiven Dr. Rainer Schäfer Abtlg. Anaesthesie und Palliativmedizin Juliusspital Würzburg 29.04.2015 Forderung nach würdevollem Sterben Elisabeth Kübler-Ross
MehrWozu dient eine Patientenverfügung?
Patientenverfügung 2 Wozu dient eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen
MehrHospiz Info Brief 3 / 2005 Dortmund / Berlin, 02. November 2005
Hospiz Info Brief 3 / 2005 Dortmund / Berlin, 02. November 2005 Das TOP-Thema: Forderungen der Deutschen Hospiz Stiftung an den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung Angestoßen durch die Gründung
MehrEntscheidungenn am Lebensende
Entscheidungenn am Lebensende Hintergrundpapier zur Diskussion um Sterbehilfe Dr. Walter Rehberg / Kathi Petersen, MdL Aktueller Hintergrund Im Herbst will der Bundestag überr neue gesetzliche RegelungenR
MehrPatientenverfügung. Forum Ethik Podiumsdiskussion. Dr. Katharina Woellert. Soll Herr Müller. ... künstlich ernährt werden (eine PEG-Sonde erhalten)?
Forum Ethik Podiumsdiskussion Patientenverfügung Dr. Katharina Woellert Vorstandsbeauftragte für Klinische Ethik am UKE Soll Herr Müller 78 Jahre, rüstiger und aktiver Rentner. Vor 2 Wochen Sturz, Schädel-Hirn-Trauma,
MehrJulia Klöckner, MdL. Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz. Orientierungsdebatte zur Sterbebegleitung
Julia Klöckner, MdL Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz Redebeitrag zur Plenarsitzung zu Tagesordnungspunkt 14 93. Plenarsitzung, Donnerstag, 19. März 2015 Orientierungsdebatte
MehrSelbstbestimmung im Sterben Fürsorge zum Leben
Selbstbestimmung im Sterben Fürsorge zum Leben Ein Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids Düsseldorf, 14.11.2015 Jochen Taupitz Prof. Dr. Jochen Taupitz www.imgb.de Seite 1 Sterbehilfe
MehrInhaltsverzeichnis.
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 8 Abbildungsverzeichnis 9 1 Einleitung 10 2 Begriffsdefinitionen 12 2.1 Sterbehilfe 12 2.1.1 Aktive Sterbehilfe 12 2.1.2 Passive Sterbehilfe 12 2.1.3 Indirekte
MehrPatientenverfügung, Gesundheitsvollmacht. Generalvollmacht, Betreuungsverfügung. - Formulierungsvorschläge -
Patientenverfügung, Gesundheitsvollmacht Generalvollmacht, Betreuungsverfügung - Formulierungsvorschläge - erstellt durch: Rechtsanwalt André Tschörner Hindenburgstr. 31 73760 Ostfildern Tel.: 0711/ 348
MehrMedizin-ethische Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» Mediengespräch Mittwoch, 6. Juni 2018, Haus der Akademien, Bern
Medizin-ethische Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» Mediengespräch Mittwoch, 6. Juni 2018, Haus der Akademien, Bern Agenda Begrüssung Daniel Scheidegger, Präsident SAMW Revidierte Richtlinien: Hintergründe
MehrDie Einfuhrung der aktiven Sterbehilfe in der Bundesrepublik Deutschland
Die Einfuhrung der aktiven Sterbehilfe in der Bundesrepublik Deutschland Lasst sich das Recht auf den eigenen Tod verfassungsrechtlich begriinden? Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwiirde
MehrUmgang mit Sterbehilfeorganisationen in Betagteneinrichtungen
Kanton St.Gallen Departement des Innern Umgang mit Sterbehilfeorganisationen in Betagteneinrichtungen Empfehlung der Fachkommission für Altersfragen vom 17. Mai 2013 1/12 1 Einleitung Die Krankheitssymptome
Mehr1. Was diskutieren wir?
Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende Zur Diskussion über Suizidhilfe Pastor Dr. Michael Coors michael.coors@evlka.de www.zfg-hannover.de Evangelische Akademie der Nordkirche Wie nah ist mir der
MehrSeite 1 von 5 PATIENTENVERFÜGUNG. Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde.
Seite 1 von 5 PATIENTENVERFÜGUNG Für den Fall, dass ich... geboren am:....... wohnhaft in:. in einen Zustand gerate, in welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund
MehrSelbstbestimmtes Entscheiden im Krankheitsfall
Selbstbestimmtes Entscheiden im Krankheitsfall Bettina Schöne-Seifert Universität Münster Institut für Ethik, Geschichte & Theorie der Medizin Selbstbestimmtes Entscheiden im Krankheitsfall und am Lebensende
MehrIn Würde sterben. Leitantrag der Jungen Union Schleswig-Holstein. zum Schleswig-Holstein-Rat. am 30. November 2014 in Scharbeutz
In Würde sterben. Leitantrag der Jungen Union Schleswig-Holstein zum Schleswig-Holstein-Rat am 30. November 2014 in Scharbeutz Antragsteller: Für die Kommission Gesellschaft und Soziales Friederike Driftmann
MehrPatientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wintersemester 2014/15 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht PD Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung
MehrDas neue Patientenverfügungsgesetz
Das neue Patientenverfügungsgesetz Medizinische und ethische Aspekte Beispiel 1(1) Wenn ich mich im unmittelbaren Sterbeprozess befinde oder ich ein unerträgliches Leiden ohne Aussicht auf Besserung und
MehrDas neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung
Ernährung 2010 - Mitten in der Medizin - 17.-19. 19. Juni 2010, Congress Center Leipzig Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Prof. Dr. Bernd-Rüdiger diger Kern Universität
MehrEthische Fragen am Lebensende
Ethische Fragen am Lebensende 16. Juni 2015 Caritas-Akademie Köln-Hohenlind Kooperation mit dem Erzbistum Köln Ulrich Fink Hildegard Huwe Diözesanbeauftragte für Ethik im Vielfalt von Begriffen Therapiezieländerung
Mehr