Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot?

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1 Pädagogik Sabrina Flaig Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot? Facharbeit (Schule)

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3 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Problemstellung Sterbehilfe aktiv 2.2. passiv 2.3. indirekt 3. Menschenwürdiger Tod Pro und Kontra 4.1. Pro- für die Sterbehilfe Kontra- gegen die Sterbehilfe Fazit Anhang Literaturverzeichnis 6.2. Selbstständigkeitserklärung 6.3. Quellen

4 Seite 2 1. Problemstellung Sterbehilfe in Belgien- taube und blinde Zwillinge wählen den Tod 1 Die eineiigen Zwillinge Marc und Eddy V. (45) wurden taub geboren, verbrachten ihr komplettes Leben gemeinsam und begannen beide vor ein paar Jahren zu erblinden. Dies war der Auslöser für ihren Wunsch zu sterben. In Belgien ist aktive Sterbehilfe erlaubt, wenn der Erwachsene diesen Wunsch mehrmals äußert und ein Arzt bestätigt, dass der Patient unter dauerhaften und unerträglichen Schmerzen leidet, die nicht gelindert werden können. Trotzdem wurden Marc und Eddy von Klinik zu Klinik geschickt, weil viele Ärzte es ablehnten unter diesen Bedingungen die aktive Sterbehilfe zu gewähren. Ihre Eingeschränktheit zähle laut Gesetz noch nicht zu unerträglichem Leiden, meinte ein Krankenhaussprecher. Doch laut dem größeren Bruder, hätte die Angst ihre Familie nicht mehr zu hören oder zu sehen und sich selbst oder sich gegenseitig nicht mehr wahrzunehmen sie zu dieser Entscheidung getrieben. Sie waren nur noch erschöpft und saßen oft einfach nur in ihrer Wohnung, unfähig etwas zu tun. Das entspräche weder einer guten Lebensqualität noch einem menschenwürdigen Leben. Im Gegensatz dazu nimmt auch die Deutsche Bischofskonferenz in Ansprachen und Predigten öffentlich Stellung dazu und meint zum Beispiel: Die kontroversen Diskussionen über die Zulässigkeit der aktiven Sterbehilfe, [ ] zeigen erschreckend, wie sich die Auffassungen über die Menschenwürde und das Lebensrecht [ ] zu verschieben drohen 2. Oder auch: Die aktive Sterbehilfe muss radikal abgelehnt werden. Sie ist und bleibt Tötung und vielleicht auch Selbsttötung. Beides ist gegen das 5. Gebot Gottes 3. Wie man sieht, ist Sterbehilfe ein immer wieder neu diskutiertes Thema, das die Gemüter erregt und für viel Gesprächsstoff sorgt, sowohl in der Politik, als auch in der Kirche. Geht man nämlich nach der deutschen Bischofskonferenz, hätte man Marc und Eddy den Wunsch zu sterben verwehren müssen. Doch ist das ethisch vertretbar? Kann man jemanden das Sterben verbieten? Wer bestimmt überhaupt was erträglich ist und ab wann Sterbehilfe erlaubt ist? Und vor allem, wie sieht das für Christen aus: verbietet das 5. Gebot wirklich die Sterbehilfe? 1 Spiegel ONLINE (2012) 2 Erzbischof Dr. Robert Zollitsch (2008) 3 Erzbischof Dr. Ludwig Schick (2003)

5 Seite 3 2. Sterbehilfe Es gibt verschiedene Arten von Sterbehilfe. Je nachdem, wie sie ausgeführt wird ist können die Beteiligten bestraft werden oder auch nicht und die Kirche sieht es als erlaubt oder verboten an. 2.1 aktiv Bei der aktiven Sterbehilfe wird dem Patienten ein tödliches Mittel verabreicht. Dies können zum Beispiel Tabletten oder Spritzen sein. Da es ihm von außen aktiv zugeführt wird und er es nicht selber macht, ist es ein Unterschied zum assistierenden Suizid 4. Somit ist man sich bewusst, dass man vorsätzlich den Tod eines Patienten herbeiführt, was dann als gezielte Tötung gilt, auch wenn der Patient dem ausdrücklich zugestimmt hat. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland und auch fast weltweit verboten. Nur in den BeNeLux-Staaten ist es bei schwerstkranken und sterbenden Menschen unter bestimmten Bedingungen legal 5. Sie zählt gemäß 216 Abs. 1 StGB mindestens als Tötung auf Verlangen bis hin zu Totschlag ( 212 StGB). Die Kirche sieht diese Art der Sterbehilfe ebenfalls als illegal an, da sie jemandem das Leben nimmt 2.2 passiv Bei der passiven Sterbehilfe verzichtet man auf lebensverlängernde Maßnahmen, wie Beatmungsmaschinen oder künstliche Ernährung oder beendet diese, weil der Patient das entweder klar ablehnt (in einer Patientenverfügung) oder wenn sie den Tod nur noch verzögern, aber nicht mehr aufhalten können. Im Unterschied zur aktiven Sterbehilfe wird mit dem Tod also kein neuer Verlauf gestartet, sondern man lässt den natürlichen Sterbeprozess geschehen. Vor allem Ärzte sprechen deshalb auch oft von Behandlungsbegrenzung oder Sterbebegleitung 6. Passive Sterbehilfe ist auch in Deutschland erlaubt, sofern der Sterbeprozess schon im Gange ist und der Patient diesem eindeutig zugestimmt hat. Anderseits wäre es aktive Sterbehilfe und somit Totschlag. Auch die Kirche sieht diese Art der Sterbehilfe nicht so kritisch wie die aktive. Papst Franziskus I. erläutert warum sie erlaubt ist: Unsere Moral besagt ebenfalls, man solle in den Fällen, in denen das Ende bereits vorgezeichnet ist, das tun, was notwendig und üblich ist. Die Kraft der Medizin liegt bei Patienten im Endstadium nicht so sehr darin, dass jemand drei Tage oder zwei Monate 4 Vgl. 5 Vgl. Deutsche Bischofskonferenz, christliche Patientenverfügung 6 Vgl.

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