Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen"

Transkript

1 Veterinärdienst des Kantons Bern Service vétérinaire du canton de Berne Merkblatt Tierschutz vom Juni 2011 Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen (Rinder-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Pferdehaltung) Vorbemerkung Die nachstehend aufgeführten gesetzlichen Vorschriften sind in Kraft seit dem Die Übergangsfristen sind die Fristen, die der Gesetzgeber für die Anpassungen von Tierhaltungen gewährt, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschriften ( ) bestanden. Nach Ablauf der Übergangsfristen müssen Tierhaltungen, die am bestanden, nach den neuen Vorschriften angepasst sein. Der Veterinärdienst als Vollzugsbehörde hat keine Befugnis, die Übergangsfristen zu verlängern. Ab dem neu eingerichtete Tierhaltungen müssen die neuen Anforderungen erfüllen. Übergangsfrist 5 Jahre Am läuft die Übergangsfrist für folgende Tierschutzanforderungen ab: Rinderhaltung 1 Kuhtrainer: Verbot neuer Standplätze mit Elektrobügel 2 ; bei Standplätzen, die ab dem eingerichtet werden, darf kein elektrischer Kuhtrainer mehr eingesetzt werden. Nur noch Verwendung von Netzgeräten zulässig, die vom Bundesamt für Veterinärwesen bewilligt sind. Kälber: Jederzeit Zugang zu Wasser (Tränkezapfen und Tränkenippel dürfen bei Rindern [inkl. Kälbern] nicht eingesetzt werden). Futter, das die Rohfaserversorgung gewährleistet, zur freien Aufnahme und in einer geeigneten Einrichtung (z.b. Raufe) und nicht am Boden angeboten. Übrige Rinder 3 : Liegebereich mit ausreichend geeigneter Einstreu oder mit einem weichen, verformbaren Material versehen. Rinder zur Grossviehmast: Verbot von Einflächenbuchten mit Tiefstreu bei Tieren im Alter über vier Monate. (Siehe dazu Begleitbrief zu diesem Dokument). Mutter- und Ammenkühe in Anbindehaltung: Abtrennen der Kälber; die Kälber dürfen im Stall nur kurzfristig zum Tränken Zugang zu ihren Müttern und Ammen haben. Liegeboxen für Rinder: Bugkante obligatorisch. 1 Als Rinder im Sinne der Tierschutzverordnung gilt das Rindvieh allgemein 2 Bezeichnung des elektrischen Kuhtrainers in der Tierschutzverordnung 3 Rinder ausser Kälber bis 4 Monate, Kühe, hochträchtige Rinder, Zuchtstiere, Wasserbüffel und Yaks, für welche in jedem Fall Einstreu vorgeschrieben ist T:\Tierschutz\Merkblätter; Dokumentation; Kopiervorlagen\Merkblatt Ablauf Übergangsfristen (Landwirtschaft).doc Seite 1 von 7

2 Merkblatt Tierschutz vom Juni 2011: Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen 2 Besonderes Abteil (= Abkalbebucht) für kalbende Kühe in Laufställen: Kalbende Tiere müssen in einer Abkalbebucht untergebracht werden, in der sie sich frei bewegen können. (Anforderung an die Abkalbebucht: eingestreute Laufbucht, mindestens 10 m 2 pro Kuh, mindestens 2,5 m breit) Anbindestall und Boxenlaufstall: Anpassung der Standplätze und Liegeboxen gemäss Anhang, Tabellen 1 bis 3 Schweinehaltung Beschäftigung: Schweine müssen sich jederzeit mit Stroh, Raufutter oder anderem gleichwertigem Material beschäftigen können (Detailregelung: siehe Anhang 2). Wasserversorgung: Schweine müssen jederzeit Zugang zu Wasser haben, ausgenommen bei Freilandhaltung, wenn sie mehrmals täglich mit Wasser getränkt werden. Kastenstände für Sauen: Mindestmasse für Kastenstände und Fressliegebuchten für Sauen: Breite 65 cm, Länge 190 cm, höchstens 1 / 3 darf auf 60 cm x 180 cm verkleinert sein. Während der Übergangsfrist darf höchstens ein Drittel der Kastenstände eine Breite unter 60 cm (aber mind. 55 cm) und eine Länge unter 180 cm (aber mind. 170 cm) aufweisen. (Für Details: siehe Fachinformation Tierschutz Nr. 8.1_(1)_d 26. November 2008 des BVET 4 Mindestmasse für die Haltung von Schweinen 5 ) Eberbuchten: Mindestfläche 6 m 2 mit einer Buchtseite mindestens 2 m lang. Pferdehaltung Anbindehaltung: Verboten. Das kurzzeitige Anbinden während der Futteraufnahme, der Pflege, dem Transport, der Übernachtung auf Wanderritten, während Anlässen oder in vergleichbaren Situationen fällt nicht unter dieses Verbot. Pferde, die neu in einem Betrieb eingestallt werden oder die sich im Militäreinsatz befinden, dürfen während maximal drei Wochen angebunden gehalten werden. Sozialkontakte: Pferde müssen Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu einem anderen Pferd haben. Auslauf für Pferde Pferden ist täglich ausreichend Bewegung zu gewähren (keine Übergangsfrist für Bewegung). Zur Bewegung zählen die Nutzung 6 und der Auslauf 7. Für folgende Bestimmungen besteht eine fünfjährige Übergangsfrist: Zuchtstuten mit Fohlen, Jungpferde sowie andere Pferde, die nicht genutzt werden: täglich mindestens 2 Stunden Auslauf. Genutzte Pferde: an mindestens 2 Tage pro Woche je mindestens 2 Stunden Auslauf. Bereitstellung von ganzjährig nutzbaren Auslaufflächen mit den vorgeschriebenen Mindestabmessungen gem. Anhang 3 Tabellen 3 und 4. 4 Bundesamt für Veterinärwesen 5 Kann unter konsultiert oder beim kantonalen Veterinärdienst bezogen werden. 6 Als Nutzung gilt die Arbeit unter dem Sattel, an der Hand oder im Geschirr sowie die Bewegung durch die Führmaschine 7 Auslauf ist die freie Bewegung im Freien, bei der das Tier ungehindert durch Fesseln, Zügel, Leinen, Geschirr, Stricke, Ketten oder dergleichen über die Schrittart, die Richtung und die Geschwindigkeit seiner Fortbewegung selber bestimmen kann T:\Tierschutz\Merkblätter; Dokumentation; Kopiervorlagen\Merkblatt Ablauf Übergangsfristen (Landwirtschaft).doc Seite 2 von 7

3 Merkblatt Tierschutz vom Juni 2011: Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen 3 Bewegung während der Übergangsfrist: In vor dem 1. September 2008 bestehenden Pferdehaltungen, in denen Pferde bisher keinen Auslauf hatten, muss der Auslauf spätestens am 1. September 2013 gewährt werden. Es darf nur während dieser fünfjährigen Übergangsfrist auf den Auslauf verzichtet werden und die Pferde müssen in dieser Zeit täglich genutzt werden. Dies gilt auch für Jungpferde, die zum Beispiel als Handpferde mit einem Reit- oder Fahrpferd mitzuführen sind. Für alte Pferde eignen sich auch Spaziergänge an der Hand. Mindestflächen und Mindestdeckenhöhen in Pferdeställen: Die Übergangsfrist gilt, wenn die vorhandenen Flächen und Deckenhöhen kleiner als die Mindestabmessungen gemäss Anhang 3 Tabellen 1 und 2 jedoch grösser als 75 % dieser Mindestabmessungen sind. Betragen die vorhandenen Abmessungen weniger als 75 % der vorgeschriebenen Mindestabmessungen ist die Übergangsfrist am abgelaufen. Wenn die Toleranzwerte erfüllt sind, muss nicht angepasst werden. (Weitere Details: siehe Broschüre des BVET Pferde richtig halten 8 ) Übergangsfrist 10 Jahre Am läuft die Übergangsfrist für folgende Tierschutzanforderungen ab: Schweinehaltung Schweinebuchten: Gesamtfläche und Liegefläche in Buchten für Gruppenhaltung und Zuchteber gemäss Anhang 2 Tabelle 1; der Liegebereich darf nur einen geringen Perforationsanteil zum Abfliessen von Flüssigkeiten aufweisen (klassischer Vollspaltenboden nicht mehr zulässig). (Für Details: siehe Fachinformation Tierschutz Nr. 8.1_(1)_d 26. November 2008 des BVET Mindestmasse für die Haltung von Schweinen 9 ). Schafhaltung Anbindehaltung: Verboten (Kurzfristige Anbindung 10 oder anderweitige Fixierung weiterhin zulässig). Mindestmasse: Boxenfläche, Fressplatzbreite und Buchtenfläche. (Details dazu können der Fachinformation Tierschutz Nr. 7.1_(1)_d 5. Dezember 2008 des BVET Mindestmasse für die Haltung von Schafen 11 entnommen werden) Ziegenhaltung Mindestmasse: Boxenfläche, Fressplatzbreite und Buchtenfläche Anzahl Fressplätze: Bei Ziegen mehr Fressplätze als Tiere (Details dazu können der Fachinformation Tierschutz Nr. 9.1_(1)_d 3. Dezember 2008 des BVET Mindestmasse für die Haltung von Ziegen 12 entnommen werden) 8 Kann unter konsultiert oder bei BBL, Vertrieb Bundespublikationen, CH-3003 Bern ( , Bestellnummer: d bezogen werden. 9 Kann unter konsultiert oder beim kantonalen Veterinärdienst bezogen werden. 10 Anbindung ist nicht gleich Anbindehaltung 11 Kann unter konsultiert werden oder beim kantonalen Veterinärdienst bezogen werden 12 Kann unter konsultiert werden oder beim kantonalen Veterinärdienst bezogen werden T:\Tierschutz\Merkblätter; Dokumentation; Kopiervorlagen\Merkblatt Ablauf Übergangsfristen (Landwirtschaft).doc Seite 3 von 7

4 Merkblatt Tierschutz vom Juni 2011: Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen 4 Übergangsfrist 15 Jahre Am läuft die Übergangsfrist für folgende Tierschutzanforderungen ab: Schweinehaltung Rationierter Fütterung mit Abruffütterungssystemen: Es muss sichergestellt sein, dass die Schweine während der Futteraufnahme nicht vom Fressplatz vertrieben werden können. Juni 2011 VETERINÄRDIENST Anhänge Anhang 1 (Rinderhaltung) Anhang 2 (Schweinehaltung) Anhang 3 (Pferdehaltung) T:\Tierschutz\Merkblätter; Dokumentation; Kopiervorlagen\Merkblatt Ablauf Übergangsfristen (Landwirtschaft).doc Seite 4 von 7

5 Merkblatt Tierschutz vom Juni 2011: Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen 5 Anhang 1 (Rinderhaltung) Anpassungspflicht für Stanplätze und Liegeboxen mit Frist Tabelle 1. Anpassungspflicht bei Kühen: Einrichtung Breite unter Länge unter Standplätze Kurzstand 110 cm 165 cm Standplätze Mittellangstand 110 cm 200 cm Wandständige Liegeboxen 120 cm 240 cm Gegenständige Liegeboxen 120 cm 220 cm Tabelle 2. Anpassungspflicht beim Jungvieh: Tiere Breite Standplatz Kurzstand Länge Standplatz Kurzstand 301 bis 400 kg unter 90 cm unter 145 cm über 400 kg unter 100 cm unter 155 cm Es muss auf folgende Mindestmasse angepasst werden: Tabelle 3. Bei Kühen Einrichtung Breite Länge WH 135 ± 5 WH 145 ± 5 WH 135 ± 5 WH 145 ± 5 Standplätze Kurzstand 110 cm 120 cm 185 cm 195 cm Standplätze Mittellangstand 110 cm 120 cm 200 cm 240 cm Wandständige Liegeboxen 120 cm 125 cm 240 cm 260 cm Gegenständige Liegeboxen 120 cm 125 cm 220 cm 235 cm Beim Jungvieh der Gewichtsklassen 301 bis 400 kg und über 400 kg gelten die Masse in Tab. 2 als neue Mindestmasse für die Anpassung. Vorweideställe: siehe Begleitschreiben zu diesem Dokument. T:\Tierschutz\Merkblätter; Dokumentation; Kopiervorlagen\Merkblatt Ablauf Übergangsfristen (Landwirtschaft).doc Seite 5 von 7

6 Merkblatt Tierschutz vom Juni 2011: Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen 6 Anhang 2 (Schweinehaltung) Beschäftigung: Detailregelung 1. Geeignete Beschäftigungsmaterialien sind solche, die kaubar, benagbar, fressbar und nicht toxisch sind, wie Stroh, Chinaschilf, Streue, entstaubte Hobelspäne und Raufutter wie Heu, Gras, Ganzpflanzensilage sowie Stroh- oder Heuwürfel. Weichholz ist nur zulässig, wenn es flexibel aufgehängt ist, regelmässig erneuert wird und die Schweine mindestens dreimal täglich mit einer mit Raufutter angereicherten Ration gefüttert werden oder ihnen Futter zur freien Verfügung steht. 2. Beschäftigungsmaterialien können in geeigneten Einrichtungen wie Raufen, Trögen oder speziellen Automaten zur Verfügung gestellt werden. In diesen muss das Beschäftigungsmaterial dauernd vorhanden und nutzbar sein. 3. Werden Beschäftigungsmaterialien auf dem Boden zur Verfügung gestellt, so muss jederzeit so viel vorhanden sein, dass sich die Tiere damit beschäftigen können. Diese Regelung gilt für Neueinrichtungen ab dem und für Einrichtungen, die am bestanden, ab dem Gesamtbuchtfläche und Liegefläche Diese Mindestabmessungen gelten für Neueinrichtungen ab dem Für Einrichtungen, die am bestanden, gelten sie ab dem , ausgenommen die Fläche (6 m2) und die Mindestseitenlänge (2m) für Eberbuchten, für welche die Übergangsfrist am abläuft. Tabelle 1: Anpassungspflicht auf folgende Mindestmasse (Frist: ): abgesetzte Ferkel Schweine a Sauen Zuchteber bis 15 kg kg kg kg kg kg GF pro Tier b (m 2 ) 0,20 0,35 0, ,65 2,5 c 6 d LF pro Tier e (m 2 ) 0,15 0,25 0,40 0,50 0,60 0,95-3 bis 6 Tiere 1,2 f 7-20 Tiere 1,1 f > 20 Tiere 1,0 f a Diese Masse gelten für Schweine, die in Gruppen von ausschliesslich gleichaltrigen Tieren gehalten werden. b Werden Tiere in Ställen mit Tiefstreu gehalten, so ist die Bodenfläche angemessen zu vergrössern. c Für am bestehende Gruppenhaltungen genügen 2 m 2 pro Tier d Eine Buchtseite muss mindestens 2 m lang sein. e Bei den Anfangsgewichten darf die Liegefläche mit verschiebbaren Wänden verkleinert werden. f Eine Seite der Liegefläche muss bei neu eingerichteten Liegeflächen mindesten 2 m breit sein Als Bedingung während der Übergangsfrist gelten a) folgende Gesamtbuchtflächen pro Tier: abgesetzte Ferkel Schweine von 25 Schweine von 60 Sauen bis 25 kg bis 60 kg bis 110 kg 0,30 m 2 0,45 m 2 0,65 m 2 1,3 m 2 b) Ferkelaufzuchtbuchten dürfen nur zu zwei Dritteln mit Spalten- und Lochböden versehen sein T:\Tierschutz\Merkblätter; Dokumentation; Kopiervorlagen\Merkblatt Ablauf Übergangsfristen (Landwirtschaft).doc Seite 6 von 7

7 Merkblatt Tierschutz vom Juni 2011: Ablauf von gesetzlichen Übergangsfristen 7 Anhang 3 (Pferdehaltung 13 ) Mindestabmessungen Diese Mindestabmessungen gelten für Neueinrichtungen ab dem und für Einrichtungen, die am bestanden, ab dem Tabelle 1: Mindestfläche pro Pferde für Einzelbox, Einraumgruppenbox und Liegefläche im Laufstall Einzelbox a, b a, c, d, Einraumgruppenbox (m 2 ) 5, ,5 12 Toleranzwert e (m 2 ) ,5 c, d, f Liegefläche im Mehrraumlaufstall (m 2 ) 4 4,5 5,5 6 7,5 8 Tabelle 2: Mindestraumhöhe im Bereich der Pferde Mindesthöhe (m) 1,8 1,9 2,1 2,3 2,5 2,5 Toleranzwert e (m) - - 2,0 2,2 2,2 2,2 Tabelle 3: Mindestauslaufflächen für Pferde g Mindestauslauffläche pro Pferd (m 2 ) permanent von Stall aus zugänglich nich an Stall angrenzend Tabelle 4: Empfohlene Auslaufflächen für Pferde Empfohlene Auslauffläche h (m 2 ) a Für Stuten mit Fohlen, die älter als zwei Monate sind, muss die Fläche um mindestens 30 Prozent vergrössert sein. Dies gilt auch für Abfohlboxen. b Die Breite von Einzelboxen muss mindestens 1,5-mal die Widerristhöhe betragen. c Bei fünf und mehr gut verträglichen Pferden kann die Gesamtfläche um maximal 20 Prozent verkleinert werden. d Es müssen Ausweich- und Rückzugsmöglichkeiten eingerichtet sein, ausgenommen für Jungpferde. e Am 1. September 2008 bestehende Stallungen, die die Toleranzwerte erfüllen, müssen nicht angepasst werden. Muss ein Stall wegen Unterschreiten eines Toleranzwertes angepasst werden, so bleibt der Anspruch auf den anderen Toleranzwert erhalten. f Liegebereich und Auslauf müssen ständig über einen breiten Durchgang oder über zwei schmalere Durchgänge erreichbar sein. g Bei Jungpferdegruppen von 2 5 Tieren entspricht die Mindestauslauffläche derjenigen für 5 Jungpferde. h Für einen nicht an den Stall angrenzenden, reversibel wettertauglich eingerichteten Auslaufplatz beträgt die Fläche maximal 800 m2, auch wenn mehr als 5 Pferde gehalten werden. Bei Gruppenlaufställen mit permanent zugänglichem Auslauf werden ab dem sechsten Pferd zusätzlich 75 m2 je Pferd empfohlen. 13 Als Pferde gelten die domestizierten Tiere der Pferdegattung, das heisst Pferde, Ponys, Esel, Maultiere du Maulesel T:\Tierschutz\Merkblätter; Dokumentation; Kopiervorlagen\Merkblatt Ablauf Übergangsfristen (Landwirtschaft).doc Seite 7 von 7

sie gelten dann für alle jeweiligen Tierhaltungen

sie gelten dann für alle jeweiligen Tierhaltungen Veterinärdienst des Kantons Bern Service vétérinaire du canton de Berne Merkblatt Tierschutz Übergangsfristen in der Tierschutzverordnung vom 23. April 08 Die nachstehend aufgeführten gesetzlichen Vorschriften

Mehr

Pferden ist täglich ausreichend Bewegung zu gewähren. Zur Bewegung zählen die Nutzung und der Auslauf (vgl. Art. 61 Abs. 1 TSchV).

Pferden ist täglich ausreichend Bewegung zu gewähren. Zur Bewegung zählen die Nutzung und der Auslauf (vgl. Art. 61 Abs. 1 TSchV). Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Auslaufvorschriften für Pferde Pferde, die viel Auslauf erhalten,

Mehr

Auslaufvorschriften für Pferde und andere Equiden

Auslaufvorschriften für Pferde und andere Equiden Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Auslaufvorschriften für Pferde und andere Equiden Equiden, die

Mehr

Mindestabmessungen für die Haltung von Rindern

Mindestabmessungen für die Haltung von Rindern Fachinformation Tierschutz Nr. 6._(3)_d Februar 00 Mindestabmessungen für die Haltung von Rindern Inhaltsverzeichnis Abmessungen bei der Gruppenhaltung Einzelhaltung von Kälbern Anbindehaltung von Rindern

Mehr

Mindestabmessungen für die Haltung von Rindern

Mindestabmessungen für die Haltung von Rindern Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Mindestabmessungen für die Haltung von Rindern Inhaltsverzeichnis

Mehr

Tierschutz beim Rindvieh auf Sömmerungsbetrieben

Tierschutz beim Rindvieh auf Sömmerungsbetrieben Zentralschweizer Kantone Tierschutz beim Rindvieh auf Sömmerungsbetrieben Grundlage: Eidg. Tierschutzgesetz (TSchG), Eidg. Tierschutzverordnung (TSchV), Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren,

Mehr

Kontrollschwerpunkte Schweine

Kontrollschwerpunkte Schweine Kontrollschwerpunkte Schweine 2017-2019 Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Tierschutzkontrollen 3. Angemeldete Kontrollen Fokus baulicher Tierschutz 3.1 Mastschweine 3.2 Zuchtschweine 3.3 Ferkel 3.4 Eber

Mehr

Fachtagung suissemelio Tierschutz und Hochbau

Fachtagung suissemelio Tierschutz und Hochbau Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Fachtagung suissemelio Rudolf Hauser Olten, 2. Juni 2010 Zentrum für tiergerechte Haltung Zwei Zentren: ZTHZ: Geflügel

Mehr

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Mindestmasse für die Haltung von Schweinen Die Distanzmasse

Mehr

Aufzucht von Jungpferden

Aufzucht von Jungpferden Fachinformation Tierschutz Nr..9_()_d September 0 Aufzucht von Jungpferden Die Aufzuchtbedingungen prägen die körperliche Entwicklung eines Pferdes sowie seine Gesundheit, seine künftige Belastbarkeit

Mehr

Tierschutz-Grundkontrollen in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Pferden, Kaninchen und / oder Geflügel

Tierschutz-Grundkontrollen in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Pferden, Kaninchen und / oder Geflügel Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Veterinärwesen BVET Vollzugsunterstützung (VU) Technische Weisung über die Tierschutz-Grundkontrollen in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen,

Mehr

Tierschutz-Grundkontrollen in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Pferden, Lamas / Alpakas, Kaninchen und / oder Geflügel

Tierschutz-Grundkontrollen in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Pferden, Lamas / Alpakas, Kaninchen und / oder Geflügel Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Veterinärwesen BVET Abteilung Tierschutz Technische Weisung über die Tierschutz-Grundkontrollen in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen,

Mehr

Fachinformation Tierschutz. Aufzucht von Jungpferden. Gruppenhaltung für Jungpferde. Mindestabmessungen einhalten

Fachinformation Tierschutz. Aufzucht von Jungpferden. Gruppenhaltung für Jungpferde. Mindestabmessungen einhalten Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Aufzucht von Jungpferden Die Aufzuchtbedingungen prägen die

Mehr

Planungsgrundlagen Rinderhaltung

Planungsgrundlagen Rinderhaltung Milch- und Mutterkühe MINDESTMASSE ANBINDEHALTUNG Tiergewicht [ kg ] Standlänge Kurzstand Standlänge Mittellangstand Standbreite bis 300 30,0 60,0 85,0 bis 400 50,0 85,0 00,0 bis 550 65,0 00,0 5,0 bis

Mehr

Tierschutz-Grundkontrollen in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Equiden, Lamas / Alpakas, Kaninchen und / oder Geflügel

Tierschutz-Grundkontrollen in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Equiden, Lamas / Alpakas, Kaninchen und / oder Geflügel Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Tierschutz Technische Weisung über die Tierschutz-Grundkontrollen in Tierhaltungen mit Rindern, Schafen,

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) Änderung vom 15. Dezember 2004 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement verordnet: I Die RAUS-Verordnung

Mehr

Führen des Auslaufjournals für Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel

Führen des Auslaufjournals für Pferde, Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Führen des Auslaufjournals für Pferde, Ponys, Esel, Maultiere

Mehr

Aktuelle Tierschutzbestimmungen 10 % - Regelung. TIERSCHUTZ - NUTZTIERE Gesetzliche Grundlagen. Keine Übergangsfrist. Keine Übergangsfrist

Aktuelle Tierschutzbestimmungen 10 % - Regelung. TIERSCHUTZ - NUTZTIERE Gesetzliche Grundlagen. Keine Übergangsfrist. Keine Übergangsfrist Aktuelle Tierschutzbestimmungen TIERSCHUTZ - NUTZTIERE Gesetzliche Grundlagen Übergangsfristen (Kälber, Pferde, Ziegen, bauliche Maßnahmen) Fragen / Diskussion Anbindehaltung von Kälbern: verboten seit

Mehr

Führen des Auslaufjournals für Pferde

Führen des Auslaufjournals für Pferde Fachinformation Tierschutz Nr. 11.6_(1)_d Mai 2009 Führen des Auslaufjournals für Pferde Diese Fachinformation ist als Ergänzung zur Fachinformation Tierschutz Nr. 11.5_(1) über die Auslaufvorschriften

Mehr

Tierschutz-Checkliste für Zuchtsauenbetriebe

Tierschutz-Checkliste für Zuchtsauenbetriebe Tierschutz-Checkliste für Zuchtsauenbetriebe Tierschutz-Vorschriften ab 1. Januar 2013 Vorschrift 1. Gruppenhaltung Werden Jungsauen und Sauen vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem Abferkeltermin

Mehr

Tierschutz-Kontrollhandbuch

Tierschutz-Kontrollhandbuch Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Veterinärwesen BVET Technische Weisungen über den baulichen und qualitativen Tierschutz Pferde vom 1. September 2013 Tierschutz-Kontrollhandbuch

Mehr

Anforderungen an Laufställe für Milchkühe und Aufzuchtrinder

Anforderungen an Laufställe für Milchkühe und Aufzuchtrinder Anlage 1 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Gültig in der jeweiligen Fassung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Teil

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) 910.132.5 vom 7. Dezember 1998 (Stand am 19. Januar 1999) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt

Mehr

Verordnung des BVET über die Haltung von Nutztieren und Haustieren

Verordnung des BVET über die Haltung von Nutztieren und Haustieren Verordnung des BVET über die Haltung von Nutztieren und Haustieren 455.110.1 vom 27. August 2008 (Stand am 1. Oktober 2008) Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel 209 Absatz 1 der Tierschutzverordnung

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) vom 7. Dezember 1998 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf die Artikel 59 Absatz 4 und

Mehr

Muster. Tiergattung Seite Status* Abzug Punkte Bemerkungen / Mängel / Anzahl betroffene GVE

Muster. Tiergattung Seite Status* Abzug Punkte Bemerkungen / Mängel / Anzahl betroffene GVE Seite 1 Kontrollbericht Tierschutz Name: Vorname: Adresse: Der Bewirtschafter / die Bewirtschafterin bestätigt die Richtigkeit aller Aufzeichnungen und mündlichen Angaben Antrag des / der Kontrolleurs/in

Mehr

Tierschutz-Kontrollhandbuch

Tierschutz-Kontrollhandbuch Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Tierschutz-Kontrollhandbuch Baulicher und qualitativer Tierschutz Rinder Version 2.1 6. Oktober 2009 TIERSCHUTZ-KONTROLLHANDBUCH

Mehr

Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren 1

Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren 1 Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren 1 455.110.1 vom 27. August 2008 (Stand am 1. März 2018) Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), gestützt auf

Mehr

Esel, Maultiere und Maulesel Größe eines Tieres gemessen vom ebenen Boden bis zur höchsten Stelle des Widerristes

Esel, Maultiere und Maulesel Größe eines Tieres gemessen vom ebenen Boden bis zur höchsten Stelle des Widerristes Anlage MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON PFERDEN UND PFERDEARTIGEN (EQUIDEN). BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Pferdeartige Stockmaß (STM) Esel, Maultiere und Maulesel Größe eines Tieres gemessen vom ebenen

Mehr

vom 14. Dezember 2010

vom 14. Dezember 2010 455.012 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2010 Nr. 427 ausgegeben am 23. Dezember 2010 Verordnung vom 14. Dezember 2010 über die Haltung von Nutztieren und Haustieren (Nutz- und Haustier-Haltungs-Verordnung;

Mehr

Merkblatt zur 10%-Toleranzregelung

Merkblatt zur 10%-Toleranzregelung Merkblatt zur 10%-regelung im Tierschutzrecht für Rinder, Schweine, Pferde Was besagt die 10%-regelung? Haltungsanlagen für Rinder, Schweine und Pferde, die bereits am 1. Jänner 2005 bestanden haben, dürfen

Mehr

Fachinformation Tierschutz. Zwinger und Boxen zur Haltung von Hunden. Begriffe. Täglich Auslauf im Freien

Fachinformation Tierschutz. Zwinger und Boxen zur Haltung von Hunden. Begriffe. Täglich Auslauf im Freien Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Zwinger und Boxen zur Haltung von Hunden Zwinger und Boxen sind

Mehr

ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016

ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016 ÖPUL Tierschutz Stallhaltung Informationsstand: 13. September 2016 Stallhaltung - Ziele Steigerung des Tierwohls durch Gruppenhaltung auf eingestreuten Liegeflächen Erhöhtes Platzangebot Unterstützung

Mehr

Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Generelle Anforderung: 1. Anforderungen an Laufställe für Milchkühe und Aufzuchtrinder

Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Generelle Anforderung: 1. Anforderungen an Laufställe für Milchkühe und Aufzuchtrinder Anlage 4 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Mit den zu fördernden Investitionen sind die baulichen und technischen Voraussetzungen zur Einhaltung der folgenden Anforderungen

Mehr

Tierschutz-Kontrollhandbuch

Tierschutz-Kontrollhandbuch Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Technische Weisungen über den baulichen und qualitativen Tierschutz Rinder vom 1. Oktober 2018 Tierschutz-Kontrollhandbuch

Mehr

Tierschutz in der Landwirtschaft

Tierschutz in der Landwirtschaft Tierschutz in der Landwirtschaft Auch unter den heutigen Anforderungen einer rationellen und wirtschaftlichen Produktion in der Landwirtschaft muss der tiergerechten Haltung von- Nutztieren Rechnung getragen

Mehr

Merkblatt Tierschutz 10%-Toleranzregelung

Merkblatt Tierschutz 10%-Toleranzregelung Merkblatt Tierschutz 10%-Toleranzregelung ALLGEMEIN Gesetzliche Grundlage Gemäß 44 Abs. 5 Tierschutzgesetz (TSchG) gelten abweichend von Abs. 4 zweiter Satz die Anforderungen dieses Bundesgesetzes und

Mehr

Ställe müssen so beschaffen sein, dass deren tageslichtdurchlässige Flächen mindestens

Ställe müssen so beschaffen sein, dass deren tageslichtdurchlässige Flächen mindestens Anlage 1 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Gültig in der jeweiligen Fassung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 1

Mehr

Tierschutz-Kontrollhandbuch

Tierschutz-Kontrollhandbuch Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Technische Weisungen über den baulichen und qualitativen Tierschutz Rinder vom 1. Oktober 2014 Tierschutz-Kontrollhandbuch

Mehr

Datum Fertigstellung Check- Liste /Unterschrift Kontrollstelle: Tierzahl. ÖLN (IP oder Bio): RAUS:

Datum Fertigstellung Check- Liste /Unterschrift Kontrollstelle: Tierzahl. ÖLN (IP oder Bio): RAUS: Gemäss RL: Richtlinie Coop Naturafarm Kalb - Anforderungen an die Mast von n vom. März 06 KHB Tierhaltung Landwirtschaft SIS 09 Genaue Adresse des Betriebes Telefon Nr.: Nur zusammen mit dem Protokoll

Mehr

Planungsgrundlagen Schweinehaltung

Planungsgrundlagen Schweinehaltung Zuchtschweine MINDESTFLÄCHEN ABFERKELBUCHTEN Gewicht der Saugferkel [ kg ] Mindestfläche [ m²/sau ] bis 0 4,0 über 0 5,0 Böden von Abferkelbuchten müssen mind. /3 geschlossen ausgeführt sein. Drainageelemente

Mehr

Transportintervalle bei langen Beförderungen:

Transportintervalle bei langen Beförderungen: Merkblatt EQUIDEN Nicht zugerittene Equiden (= nicht an Halfteranbindung gewöhnt): nur in Gruppen zu maximal 4 Tieren nicht auf lange Transporte Equiden älter als 8 Monate müssen beim Transport Halfter

Mehr

Die Mindestabmessungen müssen eingehalten werden (vgl. Art. 10 Abs. 1 TSchV).

Die Mindestabmessungen müssen eingehalten werden (vgl. Art. 10 Abs. 1 TSchV). Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Pferde dauernd im Freien halten Leben Pferde Tag und Nacht während

Mehr

Pferde dauernd im Freien halten

Pferde dauernd im Freien halten 23.0.204 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Fachinformation Tierschutz Pferde Pferde dauernd im Freien halten Leben Pferde Tag und Nacht

Mehr

ECKDATEN ZUR HALTUNG VON SAUEN

ECKDATEN ZUR HALTUNG VON SAUEN MERKBLATT ECKDATEN ZUR HALTUNG VON SAUEN I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 1. EU-Richtline 2008/120/EG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen (RL 2008/120/EG) 2. Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Mehr

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Verordnung) Änderung vom 15. Dezember 2004 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement verordnet: I Die BTS-Verordnung vom

Mehr

erstellt: CSC, SKA genehmigt: CSC gültig ab: F d Datum Betriebsbesuch:

erstellt: CSC, SKA genehmigt: CSC gültig ab: F d Datum Betriebsbesuch: Richtlinie Coop Naturafarm Kalb - Anforderungen an die Mast von n vom. September 00; Präzisierungen zur Richtlinie CNf Kalb vom. September 00 erstellt: 0..0 CSC, SKA genehmigt: 0..0 CSC gültig ab: 0..

Mehr

Checkliste Rinder. Umsetzung des Tierschutzgesetzes anhand praktischer Beispiele - Rinder

Checkliste Rinder. Umsetzung des Tierschutzgesetzes anhand praktischer Beispiele - Rinder Umsetzung des Tierschutzgesetzes anhand praktischer eispiele - Rinder C D E F G Checkliste Rinder odenbeschaffenheit ewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt Luft, Licht, Lärm Tränke und Fütterung etreuung

Mehr

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Verordnung) vom 7. Dezember 1998 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf die Artikel 59 Absatz 4 und 60

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Tierversuchs-Verordnung, Fassung vom

Gesamte Rechtsvorschrift für Tierversuchs-Verordnung, Fassung vom Gesamte Rechtsvorschrift für Tierversuchs-Verordnung, Fassung vom 02.04.2015 Langtitel Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Haltung, Unterbringung und Pflege, Zucht-

Mehr

Besonders tierfreundliche Haltung stallbauliche Eckpunkte und Wirkung der Fördermaßnahmen

Besonders tierfreundliche Haltung stallbauliche Eckpunkte und Wirkung der Fördermaßnahmen Besonders tierfreundliche Haltung stallbauliche Eckpunkte und Wirkung der Fördermaßnahmen Bautagung Raumberg-Gumpenstein 2017 Dr. Elfriede Ofner-Schröck Abteilung für Tierhaltung und Aufstallungstechnik

Mehr

Minimalanforderungen für den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien RAUS (Unter Vorbehalt einer Änderung der Verordnung)

Minimalanforderungen für den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien RAUS (Unter Vorbehalt einer Änderung der Verordnung) RAUS Gültig für die Kampagne 2018 Minimalanforderungen für den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien RAUS (Unter Vorbehalt einer Änderung der Verordnung) Rechtsgrundlage Gestützt Art. 74 Abs.

Mehr

Anhang 3: Übersicht über die Kontrollrubriken und deren Punktegruppen für den Veterinärdienst

Anhang 3: Übersicht über die Kontrollrubriken und deren Punktegruppen für den Veterinärdienst Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Mehr

3. Grundlage Pferdehaltung

3. Grundlage Pferdehaltung 3. Grundlage 3.1... 2 3.2 Bedürfnisse... 3 3.3 Bewegen... 4 3.4 Ruhen... 6 3.5 Fressen, trinken, beschäftigen... 7 3.6 Aufzucht von Jungpferden... 8 3.7 Sozialkontakte... 9 3.8 Pflege und Gesundheit...

Mehr

Eckdaten zur Schweinehaltung

Eckdaten zur Schweinehaltung Stand: 23.10.2017 Eckdaten zur Schweinehaltung Hinweis: Die Zusammenstellung dient der übersichtlichen Information und ist nicht abschließend. Sämtliche geltenden Anforderungen sind den aktuellen Rechtsvorschriften,

Mehr

Merkblatt Nutztierschutz: Übergangsfrist 1. Jänner 2012

Merkblatt Nutztierschutz: Übergangsfrist 1. Jänner 2012 Merkblatt Nutztierschutz: Übergangsfrist 1. Jänner 2012 Welche tierschutzrechtlichen Bestimmungen für die Rinderhaltung sind betroffen? (Stand: Jänner 2012) Dr. Elfriede Ofner-Schröck (LFZ Raumberg-Gumpenstein)

Mehr

Pferdestall. Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben

Pferdestall. Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben Anlage zum Antrag im baurechtlichen / immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom: Bauherr: Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben

Mehr

STS-MERKBLATT. Gesetzesbestimmungen zur Pferdehaltung inkl. BTS- und RAUS-Programm

STS-MERKBLATT. Gesetzesbestimmungen zur Pferdehaltung inkl. BTS- und RAUS-Programm STS-MERKBLATT SEIT 86 SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS PFERDE GESETZESBESTIMMUNGEN PFERDEHALTUNG / PFERDESPORT NR. Gesetzesbestimmungen zur Pferdehaltung inkl. BTS- und RAUS-Programm PETRA WEGMANN I. Tierschutzverordnung.

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) vom 7. Dezember 1998 (Stand am 28. Dezember 2004) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf

Mehr

Berechnung der Hofdüngerlagerkapazitäten

Berechnung der Hofdüngerlagerkapazitäten Berechnung der Hofdüngerlagerkapazitäten Erhebungsgrund Gemeinde Betriebsnummer Name, Vorname Strasse PLZ, Ort Telefon/ Natel Departement Finanzen und Ressourcen Landwirtschaft Aargau 5004 Aarau Landw.

Mehr

Text Anlage 2 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON RINDERN

Text Anlage 2 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON RINDERN Kurztitel 1. Tierhaltungsverordnung Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 485/2004 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 151/2017 Typ V /Artikel/Anlage Anl. 2 Inkrafttretensdatum 01.10.2017 Index 86/01 Veterinärrecht

Mehr

Ställe müssen so beschaffen sein, dass deren tageslichtdurchlässige Flächen mindestens

Ställe müssen so beschaffen sein, dass deren tageslichtdurchlässige Flächen mindestens Anlage 1 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Mit den zu fördernden Investitionen sind die baulichen und technischen Voraussetzungen zur Einhaltung der folgenden Anforderungen

Mehr

MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON RINDERN

MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON RINDERN Kurztitel 1. Tierhaltungsverordnung Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 485/2004 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 25/2006 Typ V /Artikel/Anlage Anl. 2 Inkrafttretensdatum 28.01.2006 Außerkrafttretensdatum

Mehr

HUNDE richtig halten!

HUNDE richtig halten! HUNDE richtig halten! Künftige Hundehaltende müssen sich ausbilden. Sie sollen über die Bedürfnisse des Hundes und sein Verhalten Bescheid wissen und auch Risikosituationen erkennen lernen. Dies hilft

Mehr

Besonders tierfreundliche Haltung

Besonders tierfreundliche Haltung SRL Pkt. 9 Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung Beilage 9 Merkblatt Besonders tierfreundliche Haltung Beilage zur Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt

Mehr

Beschäftigung, Fütterung mit Rohfaser, Nestbaumaterial sowie Einstreu in der Schweinehaltung

Beschäftigung, Fütterung mit Rohfaser, Nestbaumaterial sowie Einstreu in der Schweinehaltung Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Beschäftigung, Fütterung mit Rohfaser, Nestbaumaterial sowie

Mehr

Gesamtvorschrift für 1. Tierhaltungsverordnung, Fassung vom ALLGEMEINE HALTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR ALLE RINDER

Gesamtvorschrift für 1. Tierhaltungsverordnung, Fassung vom ALLGEMEINE HALTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR ALLE RINDER Material M2 Gruppe 1 Rind konventionell Gesamtvorschrift für 1. Tierhaltungsverordnung, Fassung vom 02.02.2015 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON RINDERN - Auszüge 2. ALLGEMEINE HALTUNGSVORSCHRIFTEN

Mehr

Besonders tierfreundliche Haltung

Besonders tierfreundliche Haltung SRL Pkt. 9 Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung Beilage 9 Merkblatt Besonders tierfreundliche Haltung Beilage zur Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur

Mehr

Tierschutz-Kontrollhandbuch

Tierschutz-Kontrollhandbuch Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Technische Weisungen über den baulichen und qualitativen Tierschutz Pferde und andere Equiden vom

Mehr

Schwerpunktprogramm Tierschutzkontrollen in der Schweinehaltung

Schwerpunktprogramm Tierschutzkontrollen in der Schweinehaltung Schwerpunktprogramm Tierschutzkontrollen in der Schweinehaltung 2017-2019 In den Jahren 2017-2019 werden auf Betrieben mit Schweinezucht und -mast im Rahmen der Tierschutzkontrollen einzelne Kontrollpunkte

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Rinder richtig halten 3 Bedürfnisse 4 Bewegung 4 Ruhen 5 Fressen, trinken, beschäftigen 6 Kalben 7 Sozialkontakte 7 Gesundheit 8

Inhaltsverzeichnis. Rinder richtig halten 3 Bedürfnisse 4 Bewegung 4 Ruhen 5 Fressen, trinken, beschäftigen 6 Kalben 7 Sozialkontakte 7 Gesundheit 8 Rinder Inhaltsverzeichnis Rinder richtig halten 3 Bedürfnisse 4 Bewegung 4 Ruhen 5 Fressen, trinken, beschäftigen 6 Kalben 7 Sozialkontakte 7 Gesundheit 8 Nutzung 9 Fleisch 9 Milch 10 Transport 11 Eingriffe

Mehr

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Verordnung) vom 7. Dezember 1998 (Stand am 28. Dezember 2004) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf die

Mehr

Stellungnahme von. Abkürzung der Firma / Organisation / Amt. : Rigistrasse 9, 8006 Zürich. Telefon : :

Stellungnahme von. Abkürzung der Firma / Organisation / Amt. : Rigistrasse 9, 8006 Zürich. Telefon : : Stellungnahme von Name / Firma / Organisation / Amt : Stiftung für das Tier im Recht Abkürzung der Firma / Organisation / Amt : TIR Adresse : Rigistrasse 9, 8006 Zürich Kontaktperson : Andreas Rüttimann

Mehr

RL LIW/2014 Anforderungen an Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung Prüfliste Absatzferkel und Zuchtläufer BNR:

RL LIW/2014 Anforderungen an Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung Prüfliste Absatzferkel und Zuchtläufer BNR: Name, Vorname Für jede zu fördernde Stallanlage / Stallbereich ist eine eigene Prüfliste vorzulegen. Hinweis: Die maßgebenden Flächen sind in den Bauunterlagen klar ersichtlich auszuweisen oder zusätzlich

Mehr

RL LIW/2014 Anforderungen an Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung Prüfliste Jung- und Zuchtsauen, Zuchteber BNR:

RL LIW/2014 Anforderungen an Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung Prüfliste Jung- und Zuchtsauen, Zuchteber BNR: Name, Vorname Für jede zu fördernde Stallanlage / Stallbereich ist eine eigene Prüfliste vorzulegen. Hinweis: Die maßgebenden Flächen sind in den Bauunterlagen klar ersichtlich auszuweisen oder zusätzlich

Mehr

Was sich mit der neuen Tierschutzgesetzgebung

Was sich mit der neuen Tierschutzgesetzgebung Was sich mit der neuen Tierschutzgesetzgebung ändert 23. April 2008 1/1 Tiere richtig halten - dank Ausbildung! Nur gut-informierte Tierhaltende können ihre Tiere richtig halten. Die neue Tierschutzgesetzgebung

Mehr

Tierschutz-Kontrollhandbuch

Tierschutz-Kontrollhandbuch Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Technische Weisungen über den baulichen und qualitativen Tierschutz Schweine vom 1. Oktober 2018 Tierschutz-Kontrollhandbuch

Mehr

Stallmasse. für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz

Stallmasse. für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz Stallmasse für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz Bestellnummer 1153, Ausgabe Schweiz, 2009 Letzte Aktualisierung: 08.12.2009 Rindvieh Schafe Ziegen Pferde Schweine Legehennen

Mehr

Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden

Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden Graubünden Uffizi per la segirezza da victualias e per la sanadad d animals dal Grischun Ufficio per la sicurezza delle derrate alimentari e la salute degli animali dei Grigioni Haltung von Pferden & Ponys,

Mehr

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung Abschnitt 5 Anforderungen an das Halten von Schweinen 21 Anwendungsbereich Schweine dürfen, unbeschadet der Anforderungen der 3 und 4, nur nach Maßgabe der Vorschriften

Mehr

Beschäftigung, Fütterung mit Rohfaser, Nestbaumaterial sowie Einstreu in der Schweinehaltung

Beschäftigung, Fütterung mit Rohfaser, Nestbaumaterial sowie Einstreu in der Schweinehaltung Fachinformation Tierschutz Schweine Beschäftigung, Fütterung mit Rohfaser, Nestbaumaterial sowie Einstreu in der Schweinehaltung Beschäftigung In der Natur ist die Nahrung der Wildschweine in kleinen Mengen

Mehr

Beschäftigungsmaterial in der Schweinemast

Beschäftigungsmaterial in der Schweinemast Merkblatt Beschäftigungsmaterial (Version Juni 0) Beschäftigungsmaterial in der Schweinemast Ziel Alle Schweine müssen jederzeit Zugang zu Beschäftigungsmaterialien haben. Ziel des Merkblattes ist es,

Mehr

Anforderungen gemäß Schweinehaltungsverordnung ( Nur Stallhaltung nicht Freilandhaltung) 3 und 4 TierSchNutzV sind allgemeingültig!

Anforderungen gemäß Schweinehaltungsverordnung ( Nur Stallhaltung nicht Freilandhaltung) 3 und 4 TierSchNutzV sind allgemeingültig! Anforderungen gemäß Schweinehaltungsverordnung ( Nur Stallhaltung nicht Freilandhaltung) 3 und 4 TierSchNutzV sind allgemeingültig! 1. Allgemeine Anforderungen für Haltungseinrichtungen 1.1 Einzeln gehaltene

Mehr

Landratsamt Freudenstadt

Landratsamt Freudenstadt Landratsamt Freudenstadt Reichsstraße 11 72250 Freudenstadt Merkblatt Thema: Bauliche Anforderungen für Einrichtungen zur Pferdehaltung Stand: 1. August 2009 Telefon: 07441 920-4201 Telefax: 07441 920-4299

Mehr

Umbau zum Laufstall. Umbau zum Laufstall. Grundlagen. Grundlagen. Grundlagen. Grundlagen. Süddeutsche Milchviehtagung

Umbau zum Laufstall. Umbau zum Laufstall. Grundlagen. Grundlagen. Grundlagen. Grundlagen. Süddeutsche Milchviehtagung Umbau zum Laufstall Umbau zum Laufstall Süddeutsche Milchviehtagung 10.02.2015 : Vorschriften für Biobetriebe Vorgaben aus der Förderung Vorüberlegungen zum Umbau 05.02.2015 1 05.02.2015 2 Bauliche Vorschriften

Mehr

Beschäftigung, Fütterung mit Rohfaser, Nestbaumaterial sowie Einstreu in der Schweinehaltung

Beschäftigung, Fütterung mit Rohfaser, Nestbaumaterial sowie Einstreu in der Schweinehaltung Fachinformation Tierschutz Nr. 8.4_(1)_d 17. November 2008 Beschäftigung, Fütterung mit Rohfaser, Nestbaumaterial sowie Einstreu in der Schweinehaltung Beschäftigung In der Natur ist die Nahrung der Wildschweine

Mehr

RL LIW/2014 Anforderungen an Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung Prüfliste Pferdehaltung BNR:

RL LIW/2014 Anforderungen an Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung Prüfliste Pferdehaltung BNR: Name, Vorname Für jede zu fördernde Stallanlage / Stallbereich ist eine eigene Prüfliste vorzulegen. Hinweis: Die maßgebenden Flächen sind in den Bauunterlagen klar ersichtlich auszuweisen oder zusätzlich

Mehr

Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung

Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung Umsetzung der Gruppenhaltung für Sauen Ende der Übergangsfristen am 31.12.2012 Sauenhaltung im Deckzentrum Kastenstand: Jedes Schwein muss ungehindert aufstehen,

Mehr

Verzeichnis 2018 Ausgabe Schweiz Nr Stallmasse 2018 für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz

Verzeichnis 2018 Ausgabe Schweiz Nr Stallmasse 2018 für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz Verzeichnis 2018 Ausgabe Schweiz Nr. 1153 Stallmasse 2018 für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz Einleitung Die «Stallmasse» dienen als Planungsinstrument für Tierhalter,

Mehr

Tierwohl in der Schweiz Herausforderungen und Lösungen - Erwartung und Wertschätzung von Gesellschaft und Markt

Tierwohl in der Schweiz Herausforderungen und Lösungen - Erwartung und Wertschätzung von Gesellschaft und Markt Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Direktzahlungsprogramme Konferenz «Tierwohl und Tiergesundheit in Zuchtbetrieben am Oberrhein»

Mehr

Auflage Baumerkblätter 2009 Gesetze Planungsgrundlagen Details Ausführungsbeispiele

Auflage Baumerkblätter 2009 Gesetze Planungsgrundlagen Details Ausführungsbeispiele Auflage 2009 Baumerkblätter 2009 Gesetze Planungsgrundlagen Details Ausführungsbeispiele Vorwort Die Baumerkblätter der Bau beratung der Landwirtschaftskammer OÖ geben einen Über blick über Planungs daten

Mehr

Tierschutz-Kontrollhandbuch

Tierschutz-Kontrollhandbuch Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Technische Weisungen über den baulichen und qualitativen Tierschutz Schweine vom 1. Oktober 2014 Tierschutz-Kontrollhandbuch

Mehr