Bestandsschutz. W. Klemm Brandrat Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

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1 Bestandsschutz Der Begriff Bestandsschutz beschreibt allgemein im öffentlichen Recht das Phänomen, dass eine Genehmigung in ihrer ursprünglichen Form weiter gilt,...

2 Bestandsschutz... obwohl neuere Gesetze schärfere Anforderungen stellen und heute zur Erlangung einer gleichen Genehmigung eine höhere Hürde zu erklimmen wäre.

3 Bestandsschutz Der Bestandsschutz kann im Rahmen der in der Regel nicht beurteilt werden, weil uns die genehmigten Pläne nicht vorliegen. Er ist oft schwierig zu klären, selbst vor Gericht war es Bauaufsichtsbehörden und Juristen in manchen Fällen nicht möglich, dies eindeutig zu klären.

4 Bestandsschutz Die bauliche Anlage muss zum Zeitpunkt der Errichtung rechtswirksam genehmigt worden sein bzw. zur Zeit der Errichtung den damals gültigen materiellen Baurechtsvorschriften entsprochen haben.

5 Bestandsschutz Die bauliche Anlage muss seit diesem Zeitpunkt unverändert sein (z. B. kein nachträglicher Dachgeschossausbau) Die Nutzung muss gleich sein (z. B. nicht vorher Wohnung jetzt Büro oder Kindergarten) Es darf keine erhebliche Gefahr nach Art. 54 BayBO vorhanden sein.

6 Art. 54 Abs. 4 BayBO: Bei bestandsgeschützten baulichen Anlagen können nur dann Anforderungen gestellt werden, wenn das zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit notwendig ist.

7 Wann entsteht die erhebliche Gefahr nach Art. 54 BayBO? 89. und 91.Brandschutzbesprechung in der Obersten Baubehörde 1986 und Besprechung 2006.

8 Erklärung der erheblichen Gefahr Wenn beide erforderlichen Rettungswege Mängel aufweisen oder nicht vorhanden sind.

9 Erklärung der erheblichen Gefahr Wenn der 1. Rettungsweg (Treppenraum) den Anforderungen des Baurechts nicht entspricht und der 2. Rettungsweg (Leitern der Feuerwehr) für Nutzungseinheiten nicht benutzbar oder vorhanden ist.

10 Mangel im 1. Rettungsweg Abschluss zwischen Kellergeschoss und Treppenraum Holztür mit Verglasung

11 Mangel im 2. Rettungsweg

12 Erklärung der erheblichen Gefahr Wenn trotz eines vorhandenen 2. Rettungsweges (Leitern der Feuerwehr) die Bewohner aufgrund gravierender Mängel im 1. Rettungsweg (Treppenraum) das Eintreffen der Feuerwehr nicht mehr abwarten können.

13 Beispiele für gravierende Mängel Fenster oder Oberlichter mit Einfachverglasung zwischen Wohnung und Treppenraum Türen mit Einfachverglasungen bzw. Türen augenscheinlich ohne Feuerwiderstand

14 Gravierende Mängel Fenster zwischen Wohnungen und Treppenraum über Eck

15 Erklärung erhebliche Gefahr

16 Beispiele für gravierende Mängel Holztreppe mit Holzgeländer in Gebäuden mit mehr als 5 Vollgeschosse Wandverkleidungen aus Holz über mehr als 1 Geschoss, wenn sie direkt an die Wand ohne Hohlraum angebracht wurde Wandverkleidungen aus Holz über 3 m², wenn zwischen Wand und Verkleidung ein ein Hohlraum vorhanden ist

17 Beispiele für gravierende Mängel

18 Beispiel für gravierende Mängel

19 Beispiel für gravierende Mängel

20 Beispiele für gravierende Mängel Deckenverkleidung aus Holz über mehr als 1 Geschoss durchlaufend Fehlende feuerwiderstandsfähige Abtrennung zwischen Treppenraum und Kellergeschoss Umfangreiche Brandlasten in Form von Lagerungen und Einbauten

21 Beispiele für gravierende Mängel Elektrosteigschächte aus PVC/Holz mit zahlreiche Leitungen Fehlender Rauchabzug im innen liegenden Treppenraum der Gebäudeklasse 4 und 5

22 Gebäudeklassen H öhe b is 1 3 m b is 7 m Z a h l u n d G rö ß e d e r N E N E je w e ils < m b is 7 m 2 N E Sum m e <400 m 2 b is 7 m 2 N E Sum m e <400 m 2 fr e is te h e n d fr e is te h e n d

23 Auswirkung gravierender Mängel

24 Beseitigung der erheblichen Gefahr Schutzziel: Bewohner müssen das Eintreffen der Feuerwehr innerhalb von 20 Minuten in ihrer Wohnung abwarten können.

25 Schutzziel Wieso 20 Minuten? Entdeckungszeit Anruf bei der Feuerwehr Disposition und Alarmierung Leitstelle Hilfsfrist vom Zeitpunkt der Alarmierung bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle darf 10 Minuten betragen Erkundung und erste Maßnahmen

26 Beseitigung der erheblichen Gefahr Die Abtrennung zwischen Wohnung und Treppenraum muss so ertüchtigt werden, dass dieses Schutzziel erreicht werden kann wie zum Beispiel durch...

27 Beseitigung der erheblichen Gefahr Raumseitiger Einbau von Brandschutz,- oder Vollholzplatten Raumseitiger Einbau von Brandschutzverglasungen im Bereich von denkmalgeschützten Gebäuden Einbau von vollwandigen, dicht- und selbstschließenden Türen

28 Beseitigung der erheblichen Gefahr Der 2. Rettungsweg muss so hergestellt werden, dass Bewohner durch Selbstrettung in einem sicheren Bereich auf die Feuerwehr warten können. Beispiel: Außentreppe im Freien Notleiter mit Wartepodest 7 m Notleiter bis auf Erdbodenniveau

29 2. baulicher Rettungsweg

30 2. Rettungsweg Notleitern:

31 2. Rettungsweg: Wartepodest:

32 Schutzziele gemäß Art. 3 und 12 BayBO Der Nutzer/Bewohner eines Gebäudes muss vor Gefahren für Leben und Gesundheit, die bei einem Brand entstehen können, geschützt werden. Wirksame Menschenrettung und Brandbekämpfung muss möglich sein!

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen??

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