V E R G A B E R I C H T L I N I E N für Wohnungen in der Stadt Pregarten

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1 V E R G A B E R I C H T L I N I E N für Wohnungen in der Stadt Pregarten Ziel der Richtlinien ist es, die Vergabe von Wohnungen, nach objektiven, sozialen und einheitlichen Kriterien nachvollziehbar zu machen. Die gemeindeeigenen Wohnungen, bzw. Wohnungen für die die Stadt das Vorschlagsrecht gegenüber gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften besitzt, soll jede subjektive Intervention von politischer oder amtlicher Seite verhindern. Das System der Wohnungsvergabe wird transparent und nachvollziehbar, der Vergabeschlüssel ist öffentlich einsehbar unter Seite 1 von 5 Ausschuss für Gesellschaft - Wohnungsrichtlinien neu

2 1.) Grundsätzliches: Um eine einheitliche Berücksichtigung der sozialen Kriterien für die Wohnungsvergabe bzw. das Vorschlagsrecht sicherzustellen, sind folgende Punkte zu beachten und zu bewerten. > Österreichische Staatsbürger sollen den Vorzug genießen. > Wohnungswerber müssen das 17. Lebensjahr vollendet haben. > Das Ansuchen bleibt bis zwei Jahre nach Abgabe am Stadtamt in Evidenz und erlischt dann automatisch (Bewerber erhalten 1 Monat vorher eine schriftliche Verständigung) > Die Bewerbungsmöglichkeit für eine Wohnung endet immer einen Tag (es gelten dabei die Öffnungszeiten des Stadtamtes für den Parteienverkehr) vor der an beraumten Ausschusssitzung. > Die Information, wer eine Wohnung erhält, erfolgt ausschließlich über das Stadtamt, am nächsten Werktag. > Die Wohnungsrichtlinien sollen laufend evaluiert werden. Nach Information einer Wohnungsgenossenschaft über die Kündigung einer Wohnung wird die betreffende Wohnung an der Amtstafel und im Internet zeitgleich veröffentlicht. Die Zeit des Aushanges ist unterschiedlich, je nach bekanntwerden einer Wohnungskündigung, beträgt jedoch mindestens 14 Tage. 2.) Familienstand: a) verheiratet, eheähnliche Lebensgemeinschaft (auch gleichgeschlechtlich) 5 Punkte b) verwitwet, geschieden, getrennt lebend, ledig - jeweils mit Kind... 5 Punkte c) verwitwet, geschieden getrennt lebend - jeweils ohne Kind... 3 Punkte 3.) Haushaltsgröße: a) für jede erwachsene Person Punkte b) für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird bzw. ständig beim Ansuchenden wohnt... 5 Punkte c) liegt eine Erwerbsminderung infolge Invalidität vor, so werden folgende Punkte zusätzlich vergeben: über 60 % Invalidität, behinderte Personen Punkte d) bei Vorliegen einer Schwangerschaft... 5 Punkte 3.1) derzeitige Wohnverhältnisse: a) wenn ein krasses Missverhältnis zwischen Haushalts größe (Anzahl der Familienmitglieder, bei Schwangeren auch ungeborene Kinder) und Wohnnutzfläche besteht (im alten gemeinsamen Haushalt): bei unterschreiten der nachstehend angeführten Wohnungsgröße je Differenz der m Punkt bei einer Person 30 m 2 bei zwei Personen 50 m 2 für jede weitere Person zusätzlich 10 m 2 b) der Wohnungswerber hat noch keine eigene Wohnung (wohnt bei den Eltern, Geschwistern,...)... 5 Punkt Seite 2 von 5 Ausschuss für Gesellschaft - Wohnungsrichtlinien neu

3 c) wenn die Ehegatten örtlich getrennt leben, bzw. wenn es sich um die erste Hausstands gründung einer Jungfamilie handelt Punkte d) wenn die derzeitige Wohnung eine Substandardwohnung (Kategorie D oder C) ist... 5 Punkte e) bei Gesundheitsschädlichkeit der derzeitigen Wohnung Punkte f) bei unverschuldetem Wohnungsverlust aufgrund einer vorliegenden Kündigung Punkte g) bei Wohnungsverlust aufgrund einer Ehescheidung, od. durch Auflösung einer Lebensgemeinschaft... 5 Punkte 4.) Bezugswert zu Pregarten: a) Pregartner/in (mit Hauptwohnsitz in Pregarten)...25 Punkte b) Pregartner/in (nicht in Pregarten wohnhaft) Punkte Zusatzpunkte: c) arbeitet im Gemeindegebiet Pregarten- Wartberg- Hagenberg Punkte d) hat Eltern, Kinder, Großeltern in Pregarten... 5 Punkte e) sonstige, besondere Beziehung zu Pregarten...5 Punkte 5.) Wartezeiten: a) Wartezeiten werden ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Ansuchens, um Zuteilung einer Wohnung bei der Gemeinde berücksichtigt, vorausgesetzt der Wohnungswerber hat das 17. Lebensjahr vollendet (Ausnahme nur durch Beschluss des Wohnungsausschusses). pro Jahr... jedoch maximal für eine Dauer von fünf Jahren ( max. 5 Punkte) 1 Punkt b) Für die Aufrechterhaltung der Wohnungsbewerbung muss der Woh nungswerber vor Ablauf von 2 Jahren nach Einlangen des Ansuchens um Zuteilung einer Wohnung beim Gemeindeamt selbstständig, schriftlich um eine Verlängerung ansuchen. 6.) Zusatzpunkte: Der Ausschuss kann in kollegialer Beratung für etwaige in diesen Richtlinien nicht enthaltene Kriterien bis zu 10 Zusatzpunkte pro Wohnungswerber vergeben. 7.) Ausnahmebestimmungen: Diese Regelungen der objektiven Wohnungsvergabe finden für folgende Fälle keine Anwendung (alleinige Entscheidung des Gesellschaftsausschusses): Seite 3 von 5 Ausschuss für Gesellschaft - Wohnungsrichtlinien neu

4 a) Bewerber, die Gebäude und Wohnungen im öffentlichen Interesse räumen müssen. b) Im Falle des Wohnungstausches von Hauptmietern innerhalb von Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen der Stadtgemeinde Pregarten wird ein besonderer Vorrang in Rücksprache mit dem Ausschuss gegeben. c) wenn die Stadtgemeinde aus einem rechtlichen Grund oder einem öffentlichen Interesse eine Wohnung beizustellen hat (Gemeinwohlfälle). d) Vergabe von Neubauwohnungen: Bei der Vergabe von Neubauwohnungen wird ein Informationsabend für Interessierte abgehalten. Die Wohnungen werden so zeitgerecht an die Erstmieter vergeben. Somit können Ausstattungselemente von den Erstmietern mitbestimmt werden. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich nach den vorliegenden Richtlinien. Es wird in einer eigenen Besprechung direkt vor der Vergabesitzung versucht, dem Wunsch der etwaigen künftigen Mieter zu entsprechen. Die Mieterwünsche dieser Besprechung sind schriftlich festzuhalten und von diesen zu unterzeichnen. 8.) Abschlussbestimmungen: Von der Vormerkung oder Wohnungsvergabe können Wohnungswerber ausgeschlossen werden. a) Sollten Wohnungswerber sich wissentlich durch falsche Angaben im Zuge des Erhebungsverfahrens einen ihnen nicht zukommenden Vorteil erworben haben. b) Die Durchführung eines Lokalaugenscheines zur Erhebung der bestehenden Wohnverhältnisse abgelehnt werden. 9.) Schutzbestimmungen für Jungfamilien und Einkommensschwache: a) Kostengünstige Wohnungen sind bevorzugt an Jungfamilien zu vergeben. b) Die Wohnnutzfläche der zu vergebenden Wohnung hat in einem angemessenen Verhältnis zur Haushaltsgröße (Anzahl der Familienmitglieder) zu stehen. 10.) Vorgang bei der Wohnungsvergabe bzw. Vorschlagsrecht: a) Für die Feststellung der Dringlichkeit maßgebende Umstände sind im Erhebungsblatt festzuhalten und von den Wohnungswerbern glaubhaft zu machen. Die entsprechend dieser Richtlinien erforderlichen Nachweise wie z.b. Mutter-Kind-Pass, Räumungstitel, ärztliche Bestätigungen und ähnliches sind unaufgefordert vorzulegen. Weitere Nachweise sind über Verlangen bereitzustellen. b) Die Vergabe der Wohnung bzw. der Vorschlag an die Wohnungsgenossenschaften erfolgt ausschließlich durch den Wohnungsausschuss, wobei diese vorangegangenen Richtlinien für den Ausschuss insofern verbindlich sind, als bei deren Nichteinhaltung dies zu begründen ist. (Protokoll). Es kann vom Ausschuss eine Reihung für die Vergabe vorgenommen werden. Seite 4 von 5 Ausschuss für Gesellschaft - Wohnungsrichtlinien neu

5 11.) Inkrafttreten: Sie wurden in der Gemeinderatssitzung am beschlossen und treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft. Seite 5 von 5 Ausschuss für Gesellschaft - Wohnungsrichtlinien neu Stadtamt Pregarten A-4230 Pregarten, Stadtplatz 12 Tel.: +43(0) Fax: +43(0) stadtamt@pregarten.ooe.gv.at UID Nr.: ATU DVR Nr.:

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