G-MF1b, WISO Klausur Nr. 1. Name: Punkte: von (in %: ) Note: Unterschrift des Lehrers

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1 Name: Punkte: von (in %: ) Note: Unterschrift des Lehrers Situation: In der Praxis von Dr. Kammer arbeiten die Erstkraft Frau Seifert, die MFA Frau Sonnenschein, die Auszubildende Ayse Yildiz (19 Jahre) im 2. Ausbildungsjahr und seit dem die neue Auszubildende Nicole Müller, die am geboren wurde. Aufgabe 1 (3P.) Im August hat Dr. Kammer Nicole Müller den Ausbildungsvertrag vorgelegt. Welche der folgenden Personen bzw. Institutionen müssen den Vertrag laut Berufsbildungsgesetz unterschreiben? 1. Die Auszubildende Nicole Müller 2. Die Erstkraft Frau Seifert 3. Die Ärztekammer 4. Die Klassenlehrerin von Nicoles Berufsschulklasse 5. Der Ausbilder Dr. Kammer 6. Die Eltern von Nicole Müller. Stellen Sie fest, welche (eine) der folgenden Aufzählungen zutrifft: A) Die Unterschriften von 1., 2. und 3. sind erforderlich. B) Die Unterschriften von 1., 5. und 6. sind erforderlich. C) Die Unterschriften von 1., 3. und 4. sind erforderlich. D) Die Unterschriften von 1., 2. und 5. sind erforderlich. E) Die Unterschriften von 1., 3. und 5. sind erforderlich. Aufgabe 2 (3P.) Der Berufsausbildungsvertrag von Nicole Müller sieht eine 3-jährige Ausbildung bis zum 31. August 2017 vor. Frau Müller möchte wissen, wann voraussichtlich ihr Ausbildungsverhältnis endet, wenn die schriftliche Prüfung am 22. April 2017, die schriftlichen Prüfungsergebnisse am 21. Mai 2017 bekannt gegeben werden und die praktische Prüfung als letzter Teil der Abschlussprüfung am 16. Juni 2017 stattfinden wird. Kreuzen Sie die zutreffende Antwort (eine) an! A) Es endet am Tag der schriftliche Prüfung am 22. April 2017 B) Es endet laut Vertrag am 31. August C) Es endet mit dem Bestehen der gesamten Abschlussprüfung und der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses am 16. Juni D) Es endet einen Tag nach der praktischen Prüfung am 17. Juni E) Es endet mit dem Bestehen der schriftlichen Prüfung am Tag der Bekanntgabe am 21. Mai 2017.

2 Aufgabe 3 (8P.) Bei der Einführung möchte Nicole Müller wissen, was alles zu ihren eigenen Pflichten und zu denen des Ausbilders Dr. Kammer gehört. Nennen Sie fünf der sieben Pflichten des Ausbilders oder der Auszubildenden und erläutern Sie eine von diese fünf genauer. Pflichten des/der Erläuterung von Pflicht Nr. Aufgabe 4 (4P.) Nicole Müller hat in Ihrem Ausbildungsvertrag eine Probezeit von drei Monaten stehen. Kreuzen Sie an, welche Aussagen (zwei) zur Probezeit zutreffen. A) Eine Probezeit von drei Monaten ist unzulässig. Es müssen vier Monate sein. B) Während der Probezeit kann Dr. Kammer Frau Müller nur aus wichtigem Grund kündigen. C) Frau Müller kann während der Probezeit fristlos ohne Angabe von Gründen kündigen. D) Frau Müller darf nur dann fristlos kündigen, wenn Sie einen anderen Ausbildungsberuf ausübt. E) Die Probezeit kann auf sechs Monate verlängert werden, wenn Dr. kammer das für sinnvoll hält. F) Die Dauer der Probezeit ist im Manteltarifvertrag geregelt.

3 Aufgabe 5 (4P.) Dr. Kammer möchte in einem Gespräch mit Frau Müller herausfinden, ob Sie mit den Manteltarifverträgen und Gehaltstarifverträgen vertraut ist. Er möchte von Frau Müller wissen, wer die Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte abschließt. Kreuzen Sie die zutreffenden Aussagen (zwei) an. A) Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferin / Medizinische Fachangestellte. B) Die Bundesärztekammer C) Die Kassenärztliche Bundesvereinigung D) Der Verband medizinischer Fachberufe E) Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Aufgabe 6 (6P.): Frau Huber hat gehört, dass es Sonderfälle gibt, in denen das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit beendet werden kann. Kreuzen Sie die Situationen (drei) an, in denen das der Fall ist. A) Eine Kündigung aus wichtigem Grund (z.b. Diebstahl, Körperverletzung) von beiden Seiten ist immer möglich. B) Eine Kündigung von Nicole Müller ist nur dann möglich, wenn Sie die Ausbildung zur MFA in einer anderen Praxis fortsetzen kann. Dr. Kammer muss nicht zustimmen. C) Eine Kündigung ist möglich, wenn Frau Müller eine Ausbildung zur Verkäuferin machen möchte mit einer Frist von drei Wochen. D) Bei Wechsel der Berufsausbildung ist eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen möglich. E) Eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen ist möglich, wenn Frau Müller zum 1. Februar 2105 ein Studium beginnt. F) Die Ausbildung kann fristlos beendet werden, wenn Dr. Kammer mit einem anderen Arzt in einer Gemeinschaftspraxis zusammenarbeitet und der neue Arzt mit Frau Müller nicht zufrieden ist.

4 Aufgabe 7 (6P.): Frau Müller erfährt, dass Frau Sonnenschein schwanger ist und nach der Geburt ein Jahr mit ihrem Kind Elternzeit nehmen möchte. Im Gespräch erzählt Frau Sonnenschein, dass ihr Ehemann als Ingenieur arbeitet und in den ersten beiden Monaten nach der Geburt zur Unterstützung ebenfalls Elternzeit nehmen möchte. Kreuzen Sie die zutreffenden Aussagen (zwei) zum Elterngeld an. A) Beide Eltern haben Anspruch auf Elterngeld. B) Herr Sonnenschein erhält kein Elterngeld, da er nur zwei Monate statt der vorgeschriebenen drei Monate zu Hause bleibt. C) Herr Sonnenschein erhält 67% des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. D) Das Elterngeld ist auf ein Maximum von 1.800,00 Euro begrenzt. E) Elterngeld wird maximal für 12 Monate gezahlt. F) Elterngeld erhält man mindestens in Höhe von 400 Euro. Aufgabe 8 (8P.): Das durchschnittliche Nettoeinkommen von Herrn Sonnenschein beträgt 3.205,00 Euro, Frau Sonnenschein erhält 1.460,50 Euro. Berechnen Sie das Elterngeld und tragen Sie in der Tabelle ein, wie viel Geld die beiden im ersten Jahr nach der Geburt zur Verfügung haben, wenn Herr Sonnenschein nach den ersten beiden Monaten wieder arbeiten geht wie vorher. Berechnung: Monat nach der Geburt Frau Sonnenschein Herr Sonnenschein

5 Aufgabe 8 (6P.): Als Frau Müller sich nochmal in Ruhe Ihren Ausbildungsvertrag ansieht, stellt Sie fest, dass ziemlich viele Punkte detailliert geregelt sind. Welche Inhalte (zwei) müssen laut dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sein? A) Wochentage, an denen Urlaub genommen werden muss. B) Dauer der Probezeit C) Beginn und Dauer der Ausbildung D) Verhalten, bei dem eine Abmahnung stattfinden kann. E) Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung F) Regelungen für die Übernahme nach der Ausbildung Aufgabe 9 (6P.): Von Nicole Müllers Berufsausbildungsvertrag existieren drei Exemplare. Kreuzen Sie an, wer ein Exemplar erhält (drei richtige Antworten). A) Nicole Müller B) Die Berufsschule C) Nicole Müllers Eltern D) Die zuständige Ärztekammer E) Das zuständige Finanzamt zur Berechnung der Steuern. F) Der Ausbilder Dr. Kammer Aufgabe 10 (6P.): Frau Müller hat gerade in den ersten Wochen Angst, dass sie irgendetwas falsch macht. Trotzdem werden ihr von Dr. Kammer immer wieder Aufgaben übertragen, die sie erledigen muss. Kreuzen Sie an, welche Aussagen (zwei) zu Hilfstätigkeiten in der Arztpraxis vorgesehen sind. A) Die Hilfstätigkeit muss vom Arzt genau beschrieben werden. B) Dr. Kammer kann Aufgaben an Frau Müller übertragen, wenn er gerade keine Zeit hat. C) Für die Überwachung und Kontrolle der Hilfstätigkeiten ist ausschließlich die Erstkraft Frau Seifert zuständig. D) Der Arzt muss während der Ausführung jederzeit erreichbar sein, um notfalls korrigierend eingreifen zu können. E) Die Übertragung von Hilfstätigkeiten an Auszubildende ist nicht zulässig, da diese nicht das nötige Wissen haben, um die Aufgaben zuverlässig erledigen zu können. Bearbeitungszeit: 60 Minuten!

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