Straßenbauliche Maßnahmen in dem weiterführenden Teil der Straße Unter den Eichen im Stadtteil Borgsdorf :00 Uhr

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Straßenbauliche Maßnahmen in dem weiterführenden Teil der Straße Unter den Eichen im Stadtteil Borgsdorf :00 Uhr"

Transkript

1 Straßenbauliche Maßnahmen in dem weiterführenden Teil der Straße Unter den Eichen im Stadtteil Borgsdorf :00 Uhr 1 1

2 TOP 1 Begrüßung/Vorstellung der Personen/Hinweise 2

3 Begrüßung Vorstellung der Personen geplanter Ablauf der Veranstaltung: 1. Begrüßung/Vorstellung der Personen/Hinweise 2. kurze Einführung Thema Straßenbau 3. Vorstellung des Projektes 4. Kurze Darstellung der Kosten/Kostenverteilung 5. Fragen/Anregungen Ende der Veranstaltung ca. 18:00 Uhr 3

4 Planung durch ibe Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde Herr Grohs Ansprechpartner in der Stadtverwaltung / Bauamt - Außenstelle Oranienburger Str. 44: - für technische Fragen / Bauablauf etc.: Fr. Teigel Hr. Kröcher - für Fragen der Beitragserhebung: Frau Pense Frau Kalus 4

5 Hinweis I: Über diese Veranstaltung wird ein kurzes Protokoll gefertigt. Es würde uns sehr helfen, wenn Sie in der Diskussion Ihren Namen sowie Ihre Anschrift nennen würden. 5

6 Hinweis II: Diese Veranstaltung dient der allgemeinen Information und Vorstellung des Projektes. Grundstücksbezogene Einzelfragen sollten nicht in der allgemeinen Diskussion besprochen werden. ABER:... 6

7 Hinweis III: Öffentliche Auslegung der Pläne in der Außenstelle des Rathauses, Oranienburger Straße 44, I. OG Die Mitarbeiter des Bauamtes stehen für Fragen in Einzelgesprächen gerne zur Verfügung Ansprechpartner und Telefonnummern am Ende der Veranstaltung 7

8 TOP 2 Kurze Einführung 8

9 Allgemeine Einführung I 1. Bereitstellung von Haushaltsmitteln Die Verbesserung der Infrastruktur ist eines der wesentlichen Ziele, die sich die Stadtverordneten gesetzt haben. Dieses langfristige Ziel findet sich im Investitionsplan/Haushaltsplan wieder. Planungsauftrag 9

10 Allgemeine Einführung I Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts nach 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) an Grundstücken im Stadtteil Borgsdorf zur Herstellung einer Verbindung der beiden Teilstücke der Straße unter den Eichen (Vorkaufsrechtssatzung) vom (Beschluss-Nr. 185/2003) 10

11 Allgemeine Einführung II Verfahrensablauf: 1. Bereitstellung von Haushaltsmitteln 2. Erstellung eines Vorentwurfs 3. Bürgerinformation und ggf. Anpassung 4. Vorstellung im Fachausschuss und Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung 5. Ausschreibung/Vergabe der Bauleistung 6. Baubeginn 7. ggf. Vorausleistungserhebung 8. Baufertigstellung 9. Schlussrechnungslegung der Baufirma 10. Beitragserhebung (bei vorangegangener Vorausleistungserhebung wird diese hierbei verrechnet) 11

12 Wichtige Aspekte: Maßgebende Benutzergruppe Maßgebende Begegnungsfälle Straßenentwässerung Oberflächengestaltung Kreuzungen und Knotenpunkte Bepflanzung Soziale Sicherheit Angestrebtes Geschwindigkeitsniveau (Straßen) 12

13 TOP 3 Vorstellung des Projektes 13

14 Strecke, auf die sich die Baumaßnahme bezieht (Luftbild) 14

15 Strecke, auf die sich die Baumaßnahme bezieht (Flurkarte) 15

16 Bilddokumentation 16

17 Bilddokumentation 17

18 Auszug Verkehrsentwicklungsplan 18

19 Auszug Verkehrsentwicklungsplan Fahrbahnbreite: 3,50 m 5,00 m (5,10 m) Gehwege: vorzugsweise Mischfläche Ruhender Verkehr: nach Bedarf in den Straßenraum integrieren 19

20 Präsentation des Ing.-Büros Präsentation des Ingenieurbüros: ibe Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde 20

21 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf Unter den Eichen in Stadt Hohen Neuendorf / OT Borgsdorf Straßenbau mit Regenentwässerung Vorplanung Stand 31. Mai 2016 Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde

22 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf geographische Einordnung Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde

23 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf Planungsdaten Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde

24 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf Planungsdaten Tabelle 1: Randbedingungen für die Trassierung Parameter Festlegung Länge der Trasse: ca. 165 m Planungsvorschrift: RASt 06/09 - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen [3] Entwurfsgeschwindigkeit: 30 km/h überplante Fläche: ca m² Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde

25 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf Tabelle 2: Querschnittsgestaltung Querschnittselement Straßennebenfläche (Versickerungsmulde) Planungsdaten Breite der Querschnittselemente variabel (i.m. 1,15 m) Fahrbahn 5,10 m Sicherheitstreifen 0,30 m Gehweg (Rastermaß f. Belag) 0,99 m Sicherheitsstreifen variabel (i.m. 0,50 m) Gesamtbreite ca. 8,04 m Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde

26 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf Varianten Nachfolgende Materialien für die Fahrbahnkonstruktion wurden betrachtet: Pflasterbauweise mit Naturstein (gebraucht), einschließlich Herstellung eines barrierefreien Gehweges Pflasterbauweise mit Betonstein (Rechteck 10*20 cm²) mit und ohne Gehweg (Gestaltung der Gehweganlage entsprechend dem angrenzenden Bereich zwischen Nimrodsteig und Wendeanlage) Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde

27 Richtung Nimrodsteig Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf Lageplan Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde

28 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf Lageplan Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde

29 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf Querschnitt (Natursteinpflaster mit Gehweg) Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde

30 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf Querschnitt (Betonsteinpflaster ohne Gehweg) Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde

31 Stadt Hohen Neuendorf Oranienburger Straße Hohen Neuendorf Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH Eberswalde

32 TOP 4 Kurze Darstellung der Kosten / Kostenverteilung 32

33 Beitragserhebung erfolgt nach / gesetzliche Grundlage : - BauGB (Baugesetzbuch) als Erschließungsbeitrag oder/und KAG (Kommunales Abgabengesetz für das Land Brandenburg) als Straßenbaubeitrag hier: KAG anzuwenden, für die Herstellung einer Straße 33

34 Pflicht zur Erhebung von Beiträgen nach KAG ergibt sich aus 8 Abs. 1 KAG: Bei den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen sollen Beiträge erhoben werden... Die Beiträge werden daher nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung nach KAG vom (zuletzt geändert am ) erhoben. 34

35 Warum KAG, obwohl es eine neue Straße ist? Um Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erheben zu können, muss gemäß 129 BauGB die Herstellung der geplanten Anlage (Straße) erforderlich sein, um die Bauflächen und die gewerblich zu nutzenden Flächen entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen. Diese Voraussetzung wäre erfüllt, wenn mindestens ein Anlieger- bzw. Hinterliegergrundstück durch die neue Anlage erstmalig (erschließungsbeitragsrechtlich) erschlossen werden würde. Dies ist bei der hier herzustellenden Straße nach derzeitiger Grundstückssituation nicht der Fall. 35

36 Abrechnungsgebiet 36

37 Auszug aus der Straßenbaubeitragssatzung ( 4 Absatz 2) 37

38 Straßenklassifizierung Anliegerstraße Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes Stadt Grundstückseigentümer 30 % 70 % Fahrbahn Fahrbahn Beleuchtung Beleuchtung unselbst. Grünanlagen unselbst. Grünanlagen umlagefähiger Aufwand 38

39 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes oder wie wird mein Beitrag ermittelt? Grundsätzlich gilt: Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor = Nutzungsfläche Nutzungsfläche x Beitragssatz = Beitrag für Ihr Grundstück 39

40 Auszug aus der Straßenbaubeitragssatzung (KAG) Der Nutzungsfaktor ergibt sich wie folgt: a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss; (für jedes weitere Vollgeschoss erhöht sich der Faktor um 0,25), b) 1,0 bei Grundstücken, auf denen nur Garagen und Stellplätze zulässig sind, c) 0,5 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden können (z. B. Dauerkleingärten, Freibäder, Friedhöfe, Sportanlagen, Campingplätze), d) 0,2 bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Nutzung als private Grünanlage festsetzt, e) 0,0333 bei Grundstücken im Außenbereich, die landwirtschaftlich oder in einer der der landwirtschaftlichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden können (z. Grün- oder Ackerland) f) 0,0167 bei Grundstücken im Außenbereich, die forstwirtschaftlich genutzt werden können. Als bebaubar im Sinne des Satzes 1 gelten auch die tatsächlich bebauten Grundstücke im Außenbereich. 40

41 Ermittlung der Vollgeschosszahl 5 Straßenbaubeitragssatzung (KAG) Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes. bzw. Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes. 41

42 Auszug aus der Straßenbaubeitragssatzung (KAG) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt: a) bei bebauten Grundstücken, aus der Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse. Überschreitet die in der näheren Umgebung überwiegend vorhandene Zahl der Vollgeschosse (zulässige Vollgeschosszahl) diese auf dem Grundstück tatsächlich vorhandene Anzahl der Vollgeschosse, so ist diese zulässige Vollgeschosszahl zugrunde zu legen b) bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken, aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse 42

43 Beispiel: 1 Vollgeschoss Beispiel: 2 Vollgeschosse Beispiel: 3 Vollgeschosse 43

44 Voraussichtliche Beitragssätze (auf Grund Kostenschätzung) Variante Bauprogramm (ca.) Beitragssatz /m² Nutzungsfläche 1 gebrauchtes Natursteinmaterial mit Gehweg 12,00 2 Betonsteinpflaster mit Gehweg 12,00 2a Betonsteinpflaster ohne Gehweg 11,00 44

45 Beispiel für die Berechnung des Beitrages Beispiel 1. Grundstücksfläche x Nutzungsfaktor = Nutzungsfläche 2. Nutzungsfläche x Beitragssatz = Beitrag Beispiel: 1. Grundstück mit einer Fläche von 500 m², bebaut mit 1 Vollgeschoss, Beitragssatz von 10,00 /m² 2. Grundstück mit einer Fläche von 1000 m², bebaut mit 2 Vollgeschossen, Beitragssatz von 12,00 /m² 45

46 Überfahrten/Zufahrten/Zugänge 11 der Straßenbaubeitragssatzung Kostenersatz für Grundstückszufahrten und -zugänge (1) Beitragspflichtige sind verpflichtet, der Stadt den Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Unterhaltung einer Grundstückszufahrt bzw. zuganges zu ersetzen. Der Aufwand und die Kosten sind in tatsächlich entstandener Höhe zu ersetzen. (2) Wird eine Überfahrt über einen Geh- oder Radweg aufwendiger hergestellt, erneuert oder verändert als es dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis für einen solchen Geh- oder Radweg entspricht, kann die Stadt den Ersatz der Mehrkosten für den Bau und die Unterhaltung verlangen; Abs. 1 gilt entsprechend. 46

47 TOP 5 Gesprächsrunde (Fragen/Anregungen) 47

48 Es würde uns sehr helfen, wenn Sie in der Gesprächsrunde Ihren Namen sowie Ihre Anschrift nennen würden... 48

49 Weitere Fragen können Sie richten an... Ansprechpartner in der Stadtverwaltung / Bauamt - Außenstelle Oranienburger Str. 44: - für technische Fragen / Bauablauf etc.: Frau Teigel Herr Kröcher für Fragen der Beitragserhebung: Frau Pense Frau Kalus

50 Die Präsentation finden Sie in ca. 1 Woche unter

51 Veranstaltungsende 1 51

Straßenbauliche Maßnahmen in der Eichenallee im Stadtteil Hohen Neuendorf, von der Jacob-Wins-Straße bis Jägerstraße

Straßenbauliche Maßnahmen in der Eichenallee im Stadtteil Hohen Neuendorf, von der Jacob-Wins-Straße bis Jägerstraße Straßenbauliche Maßnahmen in der Eichenallee im Stadtteil Hohen Neuendorf, von der Jacob-Wins-Straße bis Jägerstraße 23.05.2017 16:30 Uhr 1 1 geplanter Ablauf der Veranstaltung: 1. Begrüßung/Vorstellung

Mehr

1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.

1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Titz vom 19.12.2017 Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 aufgrund des 132 des Baugesetzbuchs in der Fassung der

Mehr

Satzung der Stadt Eichstätt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Satzung der Stadt Eichstätt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Satzung der Stadt Eichstätt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Vom 24.10.2003 Die Stadt Eichstätt erlässt aufgrund von Art. 5 a Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der 132 und 133 Abs.

Mehr

Inhalt. Zurück zum Anfang

Inhalt. Zurück zum Anfang Hinweise zu Straßenbaubeiträgen der Stadt Treuenbrietzen Der Straßenbaubeitrag ist eine kommunale Abgabe. Mit den Straßenbaubeiträgen kann die Stadt Treuenbrietzen die Finanzierung des gemeindlichen Straßenbaubedarfs

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeitragssatzung

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeitragssatzung Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Aufgrund des 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.01.1998

Mehr

Satzung Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

Satzung Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Satzung 6.03 über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Essen vom 26. Juli 2001 Der Oberbürgermeister

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge vom

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge vom Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge vom 14.05.2001 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253) in der Neufassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S.

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Zarpen vom 17. Oktober Erhebung von Erschließungsbeiträgen

S A T Z U N G über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Zarpen vom 17. Oktober Erhebung von Erschließungsbeiträgen S A T Z U N G über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Zarpen vom 17. Oktober 2007 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) und des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Ludwigsfelde (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Ludwigsfelde (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Ludwigsfelde (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September

Mehr

Finanzen und Steuern 2.07/0

Finanzen und Steuern 2.07/0 Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Halle (Saale) Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGB1. I S. 2253) zuletzt geändert

Mehr

Satzung der Stadt Sassenberg über die Erhebung von Erschließungsbeträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung der Stadt Sassenberg über die Erhebung von Erschließungsbeträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung der Stadt Sassenberg über die Erhebung von Erschließungsbeträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 08.06.2017 Der Rat der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 16.05.2017 aufgrund des 132

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Ammersbek

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Ammersbek Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Ammersbek Aufgrund von 132 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs vom 23.09.2004

Mehr

Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Eilenburg. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. 2 Art und Umfang der Erschließungsbeiträge

Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Eilenburg. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. 2 Art und Umfang der Erschließungsbeiträge Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Eilenburg 32 vom 25.10.1993 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. 1 S. 2253), zuletzt geändert durch

Mehr

S A T Z U N G. 1 Beitragspflicht

S A T Z U N G. 1 Beitragspflicht 62.70-1 S A T Z U N G der Kreisstadt Neunkirchen über das Erheben von Beiträgen für die öffentlichen Abwasseranlagen - Abwasserbeitragssatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2006 Die

Mehr

Gemeinde Seeon-Seebruck

Gemeinde Seeon-Seebruck Gemeinde Seeon-Seebruck Gemeinde Seeon-Seebruck, Römerstr. 10, 83358 Seebruck Az.: 10-028-1-1 Aufgrund des 132 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBI I S. 2253) zuletzt geändert am

Mehr

Stadt Lügde Erschließungsbeitragssatzung

Stadt Lügde Erschließungsbeitragssatzung Inhaltsverzeichnis 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen... 2 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen... 2 3 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands... 3 4 Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen

Mehr

Satzung der Stadt Witten über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen

Satzung der Stadt Witten über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen Satzung der Stadt Witten über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 26.11.2003 Der Rat der Stadt Witten hat

Mehr

SATZUNG DER STADT WOLFHAGEN ÜBER DIE ERHEBUNG VON ERSCHLIESSUNGSBEITRÄGEN (EBS)

SATZUNG DER STADT WOLFHAGEN ÜBER DIE ERHEBUNG VON ERSCHLIESSUNGSBEITRÄGEN (EBS) Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.04.1993 (BGBl. I Seite 466) und der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993

Mehr

Erschließungsbeitragssatzung. BV am (Amtsblatt 14/2000 vom )

Erschließungsbeitragssatzung. BV am (Amtsblatt 14/2000 vom ) Erschließungsbeitragssatzung BV-2000-151 am 16.11.2000 (Amtsblatt 14/2000 vom 15.12.2000) Auf Grund von 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I

Mehr

Einzelsatzung. 1 Beitragstatbestand

Einzelsatzung. 1 Beitragstatbestand Einzelsatzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Straßenausbaumaßnahme (1995) des Friedhofsweges / Dorfstraße in Frankfurt (Oder) / OT Hohenwalde Aufgr 5 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Einzelsatzung. 1 Beitragstatbestand. Zum teilweisen Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtungsanlagen

Einzelsatzung. 1 Beitragstatbestand. Zum teilweisen Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtungsanlagen Einzelsatzung über die Erhebung von Beiträgen für die straßenbaulichen Maßnahmen (1998-1999) Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtungsanlagen in Frankfurt (Oder)/ OT Booßen - Kleine Straße, Schäferberg

Mehr

Satzung der Stadt Strausberg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Strausberg (Erschließungsbeitragssatzung) vom

Satzung der Stadt Strausberg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Strausberg (Erschließungsbeitragssatzung) vom Satzung der Stadt Strausberg über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Strausberg (Erschließungsbeitragssatzung) vom 04.11.2010 Aufgrund der 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Mehr

1. Änderungssatzung. Artikel I Satzungsänderung. 5 Abrechnungsgebiet

1. Änderungssatzung. Artikel I Satzungsänderung. 5 Abrechnungsgebiet 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Suderburg über die Erhebung von Beiträgen nach 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung -

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Zella-Mehlis vom

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Zella-Mehlis vom Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Zella-Mehlis vom 25.05.1993 Die Stadt Zella-Mehlis erlässt aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. in der Stadt Radevormwald

Satzung. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. in der Stadt Radevormwald Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Radevormwald Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1998 (BGBl. I S. 2141) in Verbindung

Mehr

Straßenherstellung und Umlegung der Kosten. durch die Gemeinde

Straßenherstellung und Umlegung der Kosten. durch die Gemeinde Straßenherstellung und Umlegung der Kosten durch die Gemeinde Grundsätze der Beitragserhebung bei der Sanierung in Eichet Kosten für mögliche Maßnahmen: Evtl. Verlegung neuer Schmutzwasserkanal (je nach

Mehr

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 31. März 1995

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 31. März 1995 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 31. März 1995 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12.

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12. Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12. Oktober 2000 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 43/00 vom 26.10.00 Aufgrund

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Werder (Havel) -Erschließungsbeitragssatzung-

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Werder (Havel) -Erschließungsbeitragssatzung- Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel) Auf Grund der Bekanntmachungsanordnung des Bürgermeisters der Stadt Werder (Havel) vom 22.6.2012 wird die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Mehr

Satzung der Gemeinde Eddelak über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung der Gemeinde Eddelak über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Fassung zur Veröffentlichung auf der Homepage des Amtes Burg-St. Michaelisdonn Satzung der Gemeinde Eddelak über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Inhalt: Originalsatzung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach. vom

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach. vom Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach vom 12.12.2011 Auf Grund von 132 des Baugesetzbuchs (BauGB) und des 24 der

Mehr

S a t z u n g. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben.

S a t z u n g. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben. S a t z u n g der Gemeinde Leubsdorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 10. Mai 2007 Auf Grund von 132

Mehr

Satzung der Stadt Jena über die Erhebung des Erschließungsbeitrages - (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung der Stadt Jena über die Erhebung des Erschließungsbeitrages - (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung der Stadt Jena über die Erhebung des Erschließungsbeitrages - (Erschließungsbeitragssatzung) vom 08.12.1993 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 17/94 vom 19.08.1994, S. 3 Auf Grund des 5 der Vorläufigen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 3. Mai 2005

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 3. Mai 2005 Satzung 6.01 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 3. Mai 2005 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Der Rat der Stadt Essen hat

Mehr

1 Beitragstatbestand. 2 Umfang des beitragsfähigen Aufwandes

1 Beitragstatbestand. 2 Umfang des beitragsfähigen Aufwandes Einzelsatzung der Stadt Zossen über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die straßenbaulichen Maßnahmen "Verbesserung der Fahrbahn, Oberflächenentwässerung und Straßenbeleuchtung im Neuhofer / Wünsdorfer

Mehr

vor 6/13 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vom

vor 6/13 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vom vor 6/13 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vom 18.12.2002 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung einmaliger

Mehr

Einzelsatzung der Stadt Ludwigsfelde zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für straßenbauliche Maßnahmen im Ortsteil Löwenbruch

Einzelsatzung der Stadt Ludwigsfelde zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für straßenbauliche Maßnahmen im Ortsteil Löwenbruch Einzelsatzung der Stadt Ludwigsfelde zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für straßenbauliche Maßnahmen im Ortsteil Löwenbruch Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg, neu bekannt

Mehr

1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen. 6.2 Seite Erschließungsbeiträge

1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen. 6.2 Seite Erschließungsbeiträge Satzung über die Erhebung der vom 08.08.1997, in Kraft getreten am 31.08.1997, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 29.05.2000 und 05.12.2001 Inhaltsverzeichnis 1 Erhebung von n... 1 2 Art und Umfang

Mehr

Was sind Erschließungsbeiträge?

Was sind Erschließungsbeiträge? Was sind Erschließungsbeiträge? Bürgerinformationen der Stadt Schwabach Bauverwaltungsamt Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Straßenbau ist eine wichtige Aufgabe, die wir als Stadt Schwabach für unsere

Mehr

SATZUNG DER STADT SCHWEINFURT ÜBER DIE ERHEBUNG VON ERSCHLIESSUNGSBEITRÄGEN (Erschließungsbeitragssatzung EBS ) Vom

SATZUNG DER STADT SCHWEINFURT ÜBER DIE ERHEBUNG VON ERSCHLIESSUNGSBEITRÄGEN (Erschließungsbeitragssatzung EBS ) Vom SATZUNG DER STADT SCHWEINFURT ÜBER DIE ERHEBUNG VON ERSCHLIESSUNGSBEITRÄGEN (Erschließungsbeitragssatzung EBS ) Vom 27.05.2013 Bekanntmachung: In-Kraft-Treten: 03.06.2013 (SWT Seite 7) 04.06.2013 Aufgrund

Mehr

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Rheinsberg (Straßenbaubeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Rheinsberg (Straßenbaubeitragssatzung) Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Rheinsberg (Straßenbaubeitragssatzung) Auf der Grundlage des 3 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Am Mellensee vom 19. Mai 2010

S A T Z U N G. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Am Mellensee vom 19. Mai 2010 S A T Z U N G über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Am Mellensee vom 19. Mai 2010 Auf der Grundlage des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i. V. m. 132 Baugesetzbuch

Mehr

- 1 - Satzung. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen

- 1 - Satzung. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen - 1 - Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Tornesch in der Fassung der 1. Nachtragssatzung ------------------------------------------------------- Aufgrund des 132 des Baugesetzbuchs

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Zeuthen (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Zeuthen (Erschließungsbeitragssatzung) Erschließungsbeitragssatzung vom 24.09.2014 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Zeuthen (Erschließungsbeitragssatzung) Auf Grund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in

Mehr

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eberswalde (Kurztitel: Straßenbaubeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eberswalde (Kurztitel: Straßenbaubeitragssatzung) Stadtverwaltung Eberswalde Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eberswalde (Kurztitel: Straßenbaubeitragssatzung) Auf Grund der 3 und 28 Abs.

Mehr

Gemeinde Michendorf Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung)

Gemeinde Michendorf Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) Satzung der über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Seite 1 von 7 Satzung der über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg für straßenbauliche

Mehr

6-11. Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages

6-11. Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages Satzung für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages 6-11 vom 24.09.2003 (Amtl. Mitteilungsblatt Nr. 36 v. 03.10.2003) Auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Schonungen

Mehr

Satzung. über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge. [ WStrBS ]

Satzung. über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge. [ WStrBS ] Aufgrund der 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618) der Hessischen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS)

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) Aufgrund von Art. 5a Abs. 1 Halbsatz 1 des Kommunalabgabengesetzes i.v.m. 132 des Baugesetzbuchs (BauGB) und Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Unterschleißheim,

Mehr

Straßenbaubeiträge. Straßenbaubeiträge. Anlass, Berechnungsweise, Verfahren

Straßenbaubeiträge. Straßenbaubeiträge. Anlass, Berechnungsweise, Verfahren Straßenbaubeiträge Straßenbaubeiträge Anlass, Berechnungsweise, Verfahren Warum Straßenbaubeiträge? Werden in einer Straße zum Beispiel die Fahrbahn, der Gehweg, die Parkflächen, die Beleuchtung oder die

Mehr

Grundlagen Systematik Berechnungsbeispiele. Anliegerinformationsveranstaltung Straßenausbau Am Sulzbogen

Grundlagen Systematik Berechnungsbeispiele. Anliegerinformationsveranstaltung Straßenausbau Am Sulzbogen Straßenausbaubeitrag nach Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) Grundlagen Systematik Berechnungsbeispiele Anliegerinformationsveranstaltung Straßenausbau Am Sulzbogen (Abschnitt Kurt-Huber-Ring bis Am Pöglschlag)

Mehr

Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung EBS)

Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung EBS) Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung EBS) Aufgrund der 132 und 133 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September

Mehr

Satzung der Stadt Uelzen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung der Stadt Uelzen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung der Stadt Uelzen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.06.1982 (Niedersächsisches Gesetz

Mehr

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Geseke vom

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Geseke vom Volltext unter Berücksichtigung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Geseke vom 21.12.2005 (1.) Änderungssatzung vom 28.05.2010 5 Abs. 3 Satz 1

Mehr

SATZUNG der Universitätsstadt Gießen über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung) vom )

SATZUNG der Universitätsstadt Gießen über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung) vom ) SATZUNG der Universitätsstadt Gießen über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung) vom 19.12.1991 1) Inhaltsverzeichnis: 1 Gegenstand der Satzung 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Lesefassung, Rechtsstand 02.06.2010 - Erschließungsbeitragssatzung - - Beschlussfassung der Erschließungsbeitragssatzung:

Mehr

Bürgerversammlung Wiesenstraße

Bürgerversammlung Wiesenstraße Bürgerversammlung Wiesenstraße 26.11.2018 Übersichtslageplan (Luftbild) Vorhandener Zustand Länge: ca. 165 m Breite: ca. 12 m im Mittel Fahrbahn: unbefestigt, sehr schadhaft Gehweg: teilweise vorhanden

Mehr

Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Art und Umfang der Erschließungsanlagen

Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Art und Umfang der Erschließungsanlagen Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Darscheid vom 30.09.97 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 132 des Baugesetzbuchs BauGB) in der Passung der Bekanntmachung vom 08.12.1986, zuletzt geändert

Mehr

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für abgeschlossene straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für abgeschlossene straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Satzung über die Erhebung von Beiträgen für abgeschlossene straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Aufgrund des 5 Gemeindeordnung vom 15.10.1993 (GVBl. I S. 398) und der 1, 2 und

Mehr

[EBS] jeweils 6 m, Werden durch Erschließungsanlagen Gebiete mit unterschiedlicher Ausnutzbarkeit erschlossen, gilt die größte Breite.

[EBS] jeweils 6 m, Werden durch Erschließungsanlagen Gebiete mit unterschiedlicher Ausnutzbarkeit erschlossen, gilt die größte Breite. Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), in Verbindung mit 5 der

Mehr

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Grevenbroich vom

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Grevenbroich vom Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Grevenbroich vom 03.08.2004 Der Rat der Stadt Grevenbroich hat in seiner Sitzung am 15.07.2004 aufgrund des 7

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Auf der Grundlage des 132 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12.2008

Mehr

S A T Z U N G. der Stadt Wolfsburg. über die Erhebung des Erschließungsbeitrages Erschließungsbeitragssatzung vom

S A T Z U N G. der Stadt Wolfsburg. über die Erhebung des Erschließungsbeitrages Erschließungsbeitragssatzung vom 6-6 S A T Z U N G der Stadt Wolfsburg über die Erhebung des Erschließungsbeitrages Erschließungsbeitragssatzung vom 03.11.1987 Der Rat der Stadt Wolfsburg hat auf Grund der 6, 8 und 40 der Nieders. Gemeindeordnung

Mehr

Satzung. 1 Erhebung des Beitrages

Satzung. 1 Erhebung des Beitrages Satzung der Stadt Kalkar über die Erhebung von Beiträgen nach 8 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - für straßenbauliche Maßnahmen vom 18. Dezember 2006 Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am

Mehr

Satzung. über das Erheben von Straßenbeiträgen

Satzung. über das Erheben von Straßenbeiträgen Satzung über das Erheben von Straßenbeiträgen Aufgrund der 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17031970 (GVBl I S 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31012005 (GVBl

Mehr

Satzung über der Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Sonsbeck Bekanntmachungsanordnung

Satzung über der Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Sonsbeck Bekanntmachungsanordnung Ratsbeschluß Aufsichtsbehördliche Genehmigung Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekanntgemacht Inkraftgetreten 27.01.1993-28.01.1993 10.02.1993 11.02.1993 1. Änderung 2. Änderung 3. Änderung Satzung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen und von Kostenersatz

Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen und von Kostenersatz Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen und von Kostenersatz Auf Grund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. Oktober 2001 (GVBI.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 05.07.2012 - mit redaktioneller Einarbeitung der inzwischen ergangenen Änderungssatzung

Mehr

Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (ErschlBeitrSR) Inhaltsverzeichnis

Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (ErschlBeitrSR) Inhaltsverzeichnis Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ErschlBeitrSR 610 Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (ErschlBeitrSR) in der Fassung vom 8. Juli

Mehr

Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) in der Fassung vom Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen

Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) in der Fassung vom Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) in der Fassung vom 17.11.2015 1 Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen Zur Deckung des Aufwandes der Investitionsaufwendungen für

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Löwenberger Land (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Löwenberger Land (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Löwenberger Land (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund von 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Wegberg vom 18. Mai Erhebung des Beitrages

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Wegberg vom 18. Mai Erhebung des Beitrages Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Wegberg vom 18. Mai 1993 Der Rat der Stadt Wegberg hat in seiner Sitzung am 11. Mai 1993 aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

ORTSRECHT DER STADT KORBACH / Seite 1

ORTSRECHT DER STADT KORBACH / Seite 1 ORTSRECHT DER STADT KORBACH 22 70 00 / Seite 1 Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch - - Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB), in der zur Zeit gültigen Fassung,

Mehr

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat Erschließungsbeitragssatzung (EBS) Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 14/2007 am 4. April 2007 Seite 1 von 7 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom

Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 25.06.2010 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994

Mehr

Stadt Neckarsteinach Erschließungsbeitragssatzung

Stadt Neckarsteinach Erschließungsbeitragssatzung Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung

Mehr

Lesefassung* 1 Beitragstatbestand

Lesefassung* 1 Beitragstatbestand Lesefassung* Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen und von Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Landeshauptstadt Potsdam Aufgrund 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung

Mehr

Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal

Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal Die Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Niestetal wurde am 06.12.2007 durch die Gemeindevertretung beschlossen und ist rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft

Mehr

Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung EBS)

Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung EBS) Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung EBS) Aufgrund der 132 und 133 Abs. 3 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986

Mehr

STRASSENBEITRAGSSATZUNG (StrBS)

STRASSENBEITRAGSSATZUNG (StrBS) STRASSENBEITRAGSSATZUNG (StrBS) vom 26.09.2011 i. d. F. der ersten Änderungssatzung v. 04.10.2011 1 Erheben von Beiträgen Zur Deckung des Aufwands für den Um- oder Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen

Mehr

STRASSENBEITRAGSSATZUNG [StrBS]

STRASSENBEITRAGSSATZUNG [StrBS] Aufgrund der 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54), in Verbindung mit 5 der Hessischen

Mehr