14 I Ziffer 1 GebietsVO 24 OBG i.v.m. 34 PolG. Platzverweis

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1 Anlage zur Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Mettmann Verwarngeld- und Maßnahmenkatalog als Handlungsanweisung für den Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Mettmann Nr. Tatbestand Maßnahme Rechtsgrundlage Allgemeine Verhaltenspflicht 1. Aggressives Betteln (unmittelbares Einwirken auf Passanten durch in-den- Weg-stellen oder Anfassen ) 2 I 14 I Ziffer 1 2. Störender exzessiver Alkoholkonsum, siehe 1 (Trinkgelage, Volltrunkenheit) 3. Lärmen (fortwährendes Schreien, Grölen sowie Geräuscherzeugung mittels besonderer Hilfsmittel und Instrumente) Verwarngeld 15 2 I 14 I Ziffer 1 Nutzung von Verkehrsflächen, Anlagen und dem öffentlichen Nutzen dienenden Flächen 4. Beschädigung und unbefugtes Entfernen von Sträuchern und Pflanzen 5. Unbefugtes Entfernen und Beschädigungen von und an Bänken, Spielgeräten, Verkehrszeichen und Hinweisschildern 6. Übernachten in den Anlagen und auf den öffentlichen Flächen 7. Nicht genehmigtes Abstellen von Altkleider- und Schuhcontainern, -behältern 8. Unbefugtes Entfernen und Beschädigung von Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen, z. B. von Baustelleneinrichtungen,, 9. Befahren von Anlagen Mündliche Verwarnung, 10. Gewerbliche Betätigungen, ohne vorliegende Erlaubnis nach 55 Abs. 2 GewO (Reisegewerbe) 3 II Ziffer 1 Gebiets VO 3 II Ziffer 2 3 II Ziffer 3 3 II Ziffer 4 3 II Ziffer 6 3 II Ziffer 5 3 II Ziffer 8

2 Werbung, wildes Plakatieren 11. Unerlaubtes Plakatieren auf Verkehrsflächen, in Anlagen und an öffentlichen Gebäuden 12. Graffiti s an öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen ohne behördliche Genehmigung, 13. Ablegen von Werbematerial Gefahrenabwehr 14. Missachtung der Bestimmungen hinsichtlich der Kenntlichmachung und Absicherung von Gefahrenquellen 15. Anbringung von Gefahrenquellen oder Behinderungen bei der Einfriedung von Grundstücken, Verkehrsflächen, Anlagen oder dem öffentlichen Nutzen dienenden Flächen oder Nichtunterhaltung der Flächen 16. Pflanzenbewuchs, der in den Gehweg oder Straßenverkehr ragt. Gegenstände, die den Straßenverkehr stören oder gefährden 17. Auslegung von Giftstoffen durch nicht befugte Personen gegen Ratten oder andere Tiere Tiere 18. Verunreinigungen durch Hunde und Pferde auf Verkehrsflächen, in den Anlagen und auf dem öffentlichen Nutzen dienenden Flächen 19. Füttern wildlebender Tiere, insbesondere von Tauben, in öffentlichen Einrichtungen und Anlagen 20. Mitführen von Tieren auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen und Bolzplätzen - mit Verunreinigung 21. Verstoß gegen Anleinpflicht von Hunden - mit Gefährdung, Anordnung des sofortigen Rückschnittes bzw. Entfernung, Verwarngeld 50, mündliche Verwarnung, Verwarngeld 50 Verwarngeld 75 4 I 4 II 4 IV 5 I + II 5 III 5 IV 5 IV 6 I 6 II 6 III ebenso Landeshundegesetz NRW 6 II

3 Verunreinigungsverbot 22. Spucken auf Straße und in Anlagen - Ausspucken von Kaugummis 23. Urinieren auf Straßen, Anlagen und auf dem öffentlichen Nutzen dienenden Flächen 24. Wegwerfen, Fallenlassen, Liegenlassen von Zigarettenkippen, Zigarrenstummeln Zigarettenschachteln, Papiertaschentüchern, Obst- und Lebensmittelreste Fast-Food-Verpackungen, Papier, Glas, Dosen in größeren Mengen Verwarngeld 5 Verwarngeld 35 Verwarngeld 15 Gebiets VO, ebenso Landeshundegesetz NRW 7 I 7 I 118 OwiG 7 I Ziffer Ausschütten von Schmutz und Abwässern auf Straßen und in Anlagen 7 I Ziffer Reinigen von Fahrzeugen, Gefäßen und anderen Gegenständen mit Reinigungsmittelzusatz 27. Ablassen und Einleitung von Öl, Altöl, Benzin, Benzol oder sonstigen flüssigen, schlammigen und feuergefährlichen Stoffen auf die Straße oder in die Kanalisation 28. Nichtbeachtung der Verpflichtung von Anbietern von Waren zum sofortigen Verzehr, Abfallbehälter aufzustellen und Rückstände (Verpackungen, Schalen, Dosen) im Umkreis von 50 m einzusammeln, Verwarngeld 25, Aufforderung zur Beseitigung, 7 I Ziffer 3 7 I Ziffer 4, Kreislaufwirtschaft - und Abfallgesetz 7 II

4 Abfallbehälter/Sammelbehälter 29. von Haushalts- oder Gewerbemüll in öffentlichen Abfallbehältern 30. Einbringen von gewerblichem Recyclingmüll in Sammelbehältern, die in Anlagen oder auf Verkehrsflächen aufgestellt sind 31. Abstellen von Recyclingmüll auf oder neben Depotcontainern 32. Bereitstellung von Abfallbehältern weit vor Entleerungstermin bzw. keine unverzügliche Entfernung der Behälter nach Leerung 33. Verunreinigung durch nicht abgeholte Haushaltsabfälle, sperrige Abfälle oder Altstoffen 34. Einfüllen von explosiven oder feuergefährlichen Stoffen in Abfallbehältern Wohnwagen und Zelte 35. Ab- und Aufstellen von Wohnwagen und Zelten in Anlagen und auf dem öffentlichen Nutzen dienenden Flächen 36. Nutzung von auf Verkehrsflächen abgestellter Wohnwagen als Unterkunft Kinderspielplätze, Bolzplätze, Schulhöfe 37. Aufenthalt auf Kinderspiel- und Bolzplätzen nach Uhr 38. Aufenthalt auf Kinderspiel- und Bolzplätzen und Schulhöfen mit Konsum von Alkohol und Mündliche Verwarnung,, 8 I 8 II 8 III 8 IV 8 V 8 VI 9 I 14 I Ziffer 8, 9 II 14 Ziffer 8 10 II 14 I Ziffer 9,, 10 III 14 I Ziffer 9,

5 Sonstiges 39. Verweigerung der Personalangaben Personalienfeststellung durch die Polizei 111 OwiG

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