Technischen Anschlussbedingungen 2007

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1 Anhang C Gemeinsame Erläuterungen und Hinweise zum Bundesmusterwortlaut der Technischen Anschlussbedingungen 2007 und Ausgabe

2 Inhaltsverzeichnis zu 1 Geltungsbereich... 3 zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte... 4 zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage... 5 zu 4 Plombenverschlüsse... 6 zu 5 Netzanschluss... 7 zu 6 Hauptstromversorgung zu 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze zu 9 Steuerung und Datenübertragung zu 10 Elektrische Verbrauchsgeräte zu 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen zu 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen zu 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Seite 2 von 25

3 zu 1 Geltungsbereich Diese Erläuterungen und Hinweise konkretisieren die Anforderungen der TAB 2007, Ausgabe 2011 (in der Form des vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW) herausgegebenen Bundesmusterwortlaut) und die Hinweise zum Bundesmusterwortlaut der TAB 2007, Ausgabe (in Form des vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (VBEW) herausgegebenen Hinweise zur TAB 2007), nachstehend TAB genannt. Sie gelten für Neuanschlüsse an das gesamte Netzgebiet der Stadtwerke Schweinfurt GmbH und der Unterfränkischen Überlandzentrale eg Lülsfeld, nachfolgend Netzbetreiber genannt, sowie für alle Netzanschlussänderungen. Netzanschlussänderungen umfassen im wesentlichen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität, des Schutzkonzeptes und Änderungen an der Zähleranlage. Bei Änderungen und Erweiterungen von Altanlagen sind Zweifel über die Auslegung und Anwendung der TAB mit dem jeweiligen Netzbetreiber vor Beginn der Arbeiten zu klären. Seite 3 von 25

4 zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Die Anmeldung zum Netzanschluss sowie die zur zusätzlichen Datenerfassung notwendigen Datenblätter stehen als Vordrucke im Internet zum Download unter oder zur Verfügung oder können direkt beim Netzbetreiber angefordert werden. Alternativ können die VDN-Vordrucke für Inbetriebsetzung/Fertigstellung vorübergehend angeschlossene Anlagen (z. B. Baustellen) Änderungen/Erweiterungen von elektrischen Anlagen Plombenverletzung genutzt werden. Um die Interessen des Anschlussnehmers für die Herstellung des Netzanschlusses entsprechend 6 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) zu berücksichtigen, und um den Anschluss und die Messeinrichtung leistungsgerecht auslegen zu können ist ein Lageplan mit eingezeichnetem Gebäude (Maßstab 1:1000, z. B. Kopie aus dem Bauantrag) und ein Grundrissplan (Maßstab 1:100, z. B. Kellergeschoss) mit eingezeichnetem, gewünschten Anbringungsort für Netzanschluss und Zählerplatz vorzulegen. Zusätzliche Daten zu elektrischen Verbrauchsgeräten nach Abschnitt 10 und zu Erzeugungsanlagen nach Abschnitt 13 dieser TAB sind der Anmeldung beizufügen. Der Anschlussnehmer/-nutzer bzw. dessen Beauftragter hat auf Anforderung ein Projektschaltbild des Hauptstromversorgungssystems mit der Angabe der Leitungsquerschnitte und Sicherungsbemessungsströme beizufügen. Seite 4 von 25

5 zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Die Vordrucke des Netzbetreibers zur Fertigstellung/ Inbetriebsetzung (gemäß NAV 14 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage ) stehen im Internet unter oder zum Download zur Verfügung oder können direkt beim Netzbetreiber angefordert werden. Die Inbetriebsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Zur Vermeidung der unbefugten Inbetriebsetzung einer Kundenanlage wird an der Trennvorrichtung ein Hinweis / Beschriftung angebracht. Die Anwesenheit des Errichters ist immer notwendig. Seite 5 von 25

6 zu 4 Plombenverschlüsse Elektroinstallateure ohne Plombierberechtigung teilen das Entfernen/Fehlen von Plomben dem Netzbetreiber unter Angabe des Grundes umgehend schriftlich mit. Ein entsprechendes Formular steht im Internet unter oder zur Verfügung oder kann direkt angefordert werden. Elektroinstallateure mit Plombierberechtigung plombieren entsprechend Ihrer Verpflichtung in eigener Verantwortung. Ohne Mitteilung dürfen nur Plombenverschlüsse an Hausanschlusskästen und im Zählervorbereich plombiert werden. Plombierungen durch Gastinstallateure werden vom Netzbetreiber grundsätzlich anerkannt. Das Plombierverfahren ist jedoch vorab zu klären. Dabei werden die Plombenzange und die Plomben des Netzbetreibers verwendet, bei dem der Elektroinstallateur in das Installateurverzeichnis eingetragen ist. Seite 6 von 25

7 zu 5 Netzanschluss zu 5.2 Anschlusseinrichtungen in Gebäuden Hausanschlussräume (in Gebäuden mit mehr als fünf Anschlussnutzern) Ein Hausanschlussraum ist ein begehbarer und abschließbarer Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlussleitungen für die Ver- und Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen untergebracht werden. Ein Hausanschlussraum muss mindestens 2,0 m lang und 2,0 m hoch sein. Bei Belegung des Hausanschlussraumes mit Anschluss- und Betriebseinrichtungen auf nur einer Wand beträgt die Breite mindestens 1,50 m; bei Belegung gegenüberliegender Wände mindestens 1,80 m. Eine freie Durchgangshöhe von 1,80 m unter Leitungen und Kanälen sowie eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m muss gewährleistet sein. Hausanschlusswände (in Gebäuden mit bis zu fünf Anschlussnutzern) Eine Hausanschlusswand ist eine Wand, die zur Anordnung und Befestigung von Leitungen, Anschluss- und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen dient. Räume mit einer Hausanschlusswand müssen mindestens 2,0 m hoch sein. Eine freie Durchgangshöhe von 1,80 m unter Leitungen und Kanälen sowie eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m muss gewährleistet sein. Hausanschlussnischen (in nicht unterkellerten Einfamilienhäusern) Eine Hausanschlussnische ist eine bauseits erstellte Nische, die zur Einführung der Anschlussleitungen bestimmt ist sowie der Aufnahme der erforderlichen Anschluss- und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen dient. Die Größe der Hausanschlussnische wird durch das Rohbau- Richtmaß der Öffnung einer gängigen Wohnungstür bestimmt (Breite mind. 875 mm, Höhe mind mm, Tiefe mind. 250 mm). Vor den Anschluss- und Betriebseinrichtungen ist eine Bedienungs- und Arbeitsfläche mit einer Tiefe von mindestens 1,20 m einzuhalten. Seite 7 von 25

8 Hausanschlussraum (Ausführungsbeispiel) 1) Mindestdurchgangsbreite 2) Raummindestbreite bei Belegung zweier gegenüberliegender Wände 1. Hauseinführungsleitung für Starkstrom 12. Verbindung mit ggf. getrennt vorhandenem 2. Starkstrom-Hausanschlusskasten mit Blitzschutzerder Hausanschlusssicherung 13. Verbindung mit PEN-Leiter bei Schutzmaßnahmen 3. Starkstrom-Hauptleitung 14. Verbindung mit Schutzleiter PE bei Schutz- 4. ggf. Zählerplätze maßnahme im TT-Netz 5. Starkstrom-Ableitungen zu Stromkreisverteilern 15. Verbindung mit Fernmeldeanlage 6. Kabelschutzrohr 16. Verbindung mit Antennenanlage 7. Hausanschlussleitung für Fernmeldeanlage 17. Verbindung mit Gasinnenleitung (nach dem Isolier stück) 8. Hausanschlussleitung für Wasserversorgung mit 18. Verbindung mit Heizungsrohren (Vor- und Rücklei Wasserzählanlage tung) 19. Verbindung mit Wasserverbrauchsleitungen 9. Hausanschlussleitung für Gasversorgung mit 20. Anschlussfahne Hauptabsperreinrichtung 21. Fundamenterder 10. Heizungsrohre im Nebenraum 11. Haupterdungsschiene für den Schutzpotenzialausgleich Seite 8 von 25

9 Hausanschlusswand (Ausführungsbeispiel) Hausanschlussnische (Funktionsflächen) Seite 9 von 25

10 Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden, sind die Voraussetzungen nach DIN VDE zu erfüllen: Auf brennbaren Wänden, z. B. Holzwänden, blechverkleideten Holzwänden, Gipskartonwänden, o. Ä., müssen das Netzanschlusskabel und der Hausanschlusskasten auf einer lichtbogenfesten Unterlage (z. B. Fibersilikatplatte mit 20 mm Dicke) verlegt werden. Diese Unterlage muss allseitig 150 mm überstehen. Das Netzanschlusskabel darf nicht durch brennbare Wände geführt werden. Ist die Montage innerhalb des Gebäudes nicht möglich, so ist der Abschnitt 5.3 anzuwenden. Der Anschluss des Fundamenterders nach DIN an die Haupterdungsschiene für den Schutzpotenzialausgleich ist in räumlicher Nähe zum Hausanschlusskasten anzuordnen. In hochwassergefährdeten Gebieten ist der Überflutungsbereich (hundertjähriges Hochwasser) dem Netzbetreiber mitzuteilen, damit unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Anschlussnehmers eine geeignete Stelle für den Hausanschlusskasten und Zählerschrank gewählt werden kann. Seite 10 von 25

11 Einbaumöglichkeiten des Hausanschlusses im Gebäude: Raumarten HA- Raum HA- Wand Hausanschluss zulässig HA- Nische Kellerraum ja ja ja Flur, Treppenraum jedoch nicht über/unter Treppenstufen nein ja 1) ja 1) Zählerraum ja ja ja Wohnräume, Küchen, Toiletten, Bade-, Duschräume nein nein nein feuchter bzw. nasser Raum Spritzwasser und HAK IP X4 nein nein nein feuchter bzw. nasser Raum Strahlwasser nein nein nein Lagerraum für Heizöl bis max l Gesamttankinhalt nein ja 2) 3)4) ja Lagerraum für Heizöl über 5000 l Gesamttankinhalt nein nein nein Brennstofflagerraum für Holzpellets bis l nein ja 4) ja 4) Brennstofflagerraum für sonstige feste Brennstoffe bis kg nein ja 4) ja 4) Raum mit Feuerstätten flüssige Brennstoffe gasförmige Brennstoffe bis 100 kw Nennleistung nein ja 4) ja 4) feste Brennstoffe bis 50 kw Nennleistung nein ja 4) ja 4) Räume mit Wärmepumpen bis 50 kw Antriebsleistung nein ja 4) ja 4) Räume mit BHKW bis 35 kw Gesamtleistung nein ja 4) ja 4) Raum mit erhöhter Umgebungstemperatur dauernd > 30 C nein nein nein Garagen bis 100 m 2 IP X4 nein ja 5) 6) 5) 6) ja Garagen über 100 m 2 nein nein nein Feuergefährdete Betriebsstätte nein nein nein Explosionsgefährdeter Bereich nein nein nein Aufzugsraum nein nein nein 1) Bayerische Muster-Richtlinie über brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen (M-LAR) beachten 2) auch möglich, wenn Heizkessel und Heizöltank in einem Raum 3) Hausanschlusskasten und Hausanschlusskabel müssen den Mindestabstand von 0,3 m zu GfK-Tanks bzw. Außenkante der Auffangwanne einhalten 4) Bayerische Feuerungsverordnung (FeuV) beachten 5) mechanischer Schutz (Rammschutz) beachten 6) gilt auch für Tiefgaragen 2) 3)4) Seite 11 von 25

12 Beispiel für Raum mit Heizkessel und/oder Heizöltanks zu 5.3 Anschlusseinrichtung außerhalb von Gebäuden Hausanschlusssäulen Hausanschlusssäulen sind vorzugsweise an der Grundstücksgrenze des Anschlussnehmers zum öffentlichen Verkehrsraum hin aufzustellen An Gebäudeaußenwänden Für den Hausanschlusskasten an der Gebäudeaußenwand ist vorzugsweise ein Unterputzgehäuse vorzusehen. Zum Einbau des Unterputzgehäuses ist bauseitig eine Nische zu erstellen. Für die Leitungsführung sind Rohre in der Wand so zu verlegen, dass ein Auswechseln der Kabel bzw. Leitungen ohne Beschädigung von Außenwand und Außenputz möglich ist. Zähleranschlusssäulen Einzelheiten zum Hausanschluss in Zähleranschlusssäulen sind der VDE-AR-N 4102 Zählerschränke im Freien zu entnehmen. Seite 12 von 25

13 Beispiel 1: Zähleranschlusssäule mit TSG- Feld für Einfamilienwohnhäuser, Gewerbe (bis 63A) und sonstige Anlagen Ausführung: 1. Zählerplatz mit Abdeckhaube (Schutzart IP54) 2. Hausanschlusskasten (NH00 bis 100A) 3. selektive Hauptleitungsschutzschalter (Charakteristik E ) 4. Steuersicherung 10A/25kA 5. Hauptleitungsabzweigklemme * (5-polig, mind. 25 mm²) 6. Schutzleiter-Hauptleitungsabzweigklemme * 7. Steuerleitungsklemme (Abdeckung plombierbar) 8. Kabelfangschiene 9. Tarifsteuergerätefeld mit Abdeckhaube (Schutzart IP 54) * oder eine 5-polige Hauptleitungsabzweigklemme Beispiel 2: Zähleranschlusssäule mit TSG- Feld für zwei Zählpunkte Ausführung: 1. Zählerplatz mit Abdeckhaube (Schutzart IP54) 2. Hausanschlusskasten (NH00 bis 100A) 3. selektive Hauptleitungsschutzschalter (Charakteristik E ) 4. Steuersicherung 10A/25kA 5. Hauptleitungsabzweigklemme * (4-polig, mind. 25 mm²) 6. Schutzleiter-Hauptleitungsabzweigklemme * 7. Steuerleitungsklemme (Abdeckung plombierbar) 8. Kabelfangschiene 9. Tarifsteuergerätefeld mit Abdeckhaube (Schutzart IP 54) * oder eine 5-polige Hauptleitungsabzweigklemme Seite 13 von 25

14 zu 5.4 Kabelhausanschluss Kabelhausanschluss Bei unterirdischer Einführung des Netzanschlusses ist eine Mindesttiefe unter der Geländeoberfläche von 0,6 m einzuhalten, geringere Tiefen sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Neben der Einzeleinführung kann auch die Mehrspartenhauseinführung eingesetzt werden. Die Verlegetiefe richtet sich hier nach der Sparte mit der größten Tiefe. Seite 14 von 25

15 zu 6 Hauptstromversorgung Aufbau und Betrieb Die Hauptleitungen sind bei Neuanlagen als 5-adrige Leitungen in der Ausführung -J zu verlegen. Die Aufteilung des PEN-Leiters in Schutzleiter (PE) und Neutralleiter (N) erfolgt in der Regel im Hausanschlusskasten. Der Spannungsfall gem. Abschnitt dieser TAB ist auch bei Hauptleitungsverlängerung einzuhalten. Die Verlängerung ist nur mittels Schrumpfverbindungsmuffen zulässig. Bei Verwendung von Einzeladerleitungen bzw. kabeln ist im Besonderen wegen der Einführung in den Hausanschlusskasten Rücksprache mit dem Netzbetreiber notwendig. Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Tabelle 1: Anlagen ohne elektrische Warmwasserbereitung Anzahl der Wohnungen Zulässige Belastbarkeit des Kabels bzw. der Leitung (A) Tabelle 2: Anlagen mit elektrischer Warmwasserbereitung Anzahl der Wohnungen Zulässige Belastbarkeit des Kabels bzw. der Leitung (A) Seite 15 von 25

16 zu 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Mess- und Steuereinrichtungen Für das Tarifsteuergerät (TSG) wird ein zusätzliches Feld im Zählerschrank empfohlen. Werden in Neuanlagen steuerbare Verbrauchseinrichtungen geschalten, ist grundsätzlich ein Feld für das TSG einschließlich Überstrom-Schutzeinrichtung vorzusehen. Ausführung der Zählerplätze Ein Stromkreisverteiler ist im Zählerschrank nur bei einem Anschlussnutzer (z. B. Einfamilienhaus) oder für den Allgemeinverbrauch zulässig. Dieser ist aus Erwärmungsgründen nur neben der Messeinrichtung möglich. Um eine unterbrechungsfreie Versorgung der nachgeschalteten Kundenanlage bei Zählerwechsel zu garantieren, sollte der Zählerplatz bei Direktmessung mit Zählersteckklemme inklusive Steckstifte und Plombierdeckel ausgestattet werden. Einzelheiten über die Ausstattung der Zählerschränke sind der VDE-AR-N 4101 Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz zu entnehmen. Bauhöhe 2 und 4 sind nicht zugelassen. Ausrüstung der Zählerschränke - unterer Anschlussraum Im unteren Anschlussraum ist bei Neuanlagen ein durchgehendes 5-Leiter-Sammelschienensystem einzubauen. Ausrüstung der Zählerschränke - Oberer Anschlussraum Oberer Anschlussraum ist plombierbar auszuführen. Bei Mehrkundenanlagen muss der obere Anschlussraum des Zählerfeldes der Allgemeinstromversorgung plombierbar sein. Ergänzung VDE-AR-N 4101 Punkt 4.7: Auch bei einem Zählerplatz mit Drei-Punkt-Befestigung ist eine RJ 45-Buchse im Raum für Zusatzanwendungen (Oberer Anschlussraum) vorzusehen. Die Datenleitung darf nicht durch die Kabeldurchführung verlegt werden. Zum Anschließen der abgehenden Leitung wird eine 4-polige allseitig fingersichere Hauptleitungsabzweigklemme und eine einpolige Schutzleiterklemme oder eine 5-polige allseitig fingersichere Hauptleitungsabzweigklemme mit mindestens drei Klemmstellen je Pol eingebaut. Für die vom Tarifsteuergerät (TSG) angesteuerten Hilfsrelais zum Schalten der Schütze von elektrischen Verbrauchsgeräten verwendet der Errichter plombierbare Relais ohne Handbetätigung. Seite 16 von 25

17 Anordnung der Zählerschränke Einbaumöglichkeiten von Zählerschränken im Gebäude: Raumarten zulässig Zählerraum ja Hausanschlussraum ja 1) Hausanschlusswand ja 2) Hausanschlussnische ja Wohnräume, Küchen, Toiletten, Bade-, Duschräume nein Kellerraum ja Flur, Treppenraum jedoch nicht über/unter Treppenstufen ja 3) feuchter bzw. nasser Raum bei Spritzwasser IP X4 ja feuchter bzw. nasser Raum bei Strahlwasser nein Lagerraum für Heizöl (Zählerschrank außerhalb bis l Gesamttankinhalt der Auffangwanne) ja 4)5) Lagerraum für Heizöl über l Gesamttankinhalt nein 5) Brennstofflagerraum für Holzpellets bis l IP 5X ja 5) Brennstofflagerraum für sonstige feste Brennstoffe bis l IP 5X ja 5) Raum mit Feuerstätten für flüssige Brennstoffe gasförmige Brennstoffe bis 100 kw Nennleistung ja 5) feste Brennstoffe bis 50 kw Nennleistung ja 5) Raum mit erhöhter Umgebungstemperatur dauernd über 30 C nein Räume mit Wärmepumpen bis 50 kw Antriebsleistung ja 5) Räume mit BHKW bis 35 kw Gesamtleistung ja 5) Garagen bis 100 m 2 IP X4 ja 6)7)8) Feuergefährdete Betriebsstätte nein Explosionsgefährdeter Bereich nein Aufzugsraum nein 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) ab mehr als 5 Anschlussnutzer vorgeschrieben bis zu 5 Anschlussnutzer möglich Bayerische Muster-Richtlinie über brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen (M-LAR) beachten auch möglich, wenn Heizkessel und Heizöltank in einem Raum Bayerische Feuerungsverordnung (FeuV) beachten gilt auch für Tiefgaragen mechanischer Schutz (Rammschutz) notwendig > 100 m² in Abstimmung mit den Netzbetreiber Seite 17 von 25

18 Trennvorrichtung für die Kundenanlage Selektive Hauptleitungsschutzschalter (SH-Schalter) der Charakteristik E erfüllen die genannten Anforderungen, ohne dass dafür weitere Betriebsmittel oder zusätzliche Betrachtungen notwendig sind. Andere Charakteristiken sind nach Absprache mit dem Netzbetreiber möglich. Beispiel: Zählerschrank für ein Einfamilienwohnhaus mit TSG-, Stromkreisverteiler und Kommunikationsfeld Seite 18 von 25

19 Wandlermessungen (halbindirekte Messungen) Übersteigt der regelmäßig wiederkehrende zu erwartende Betriebstrom 63 A, so ist vom Errichter eine Wandlermessung vorzusehen. Einzelheiten über die Ausstattung sind dem VBEW-Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke (halbindirekte Messung, Leistungsteil bis 250 A) zu entnehmen. Die halbindirekte Messung > 250 A erfolgt in Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Besondere Anforderungen Für die Anbringung im Freien sind nur Zähleranschlusssäulen und ortsfeste Schalt- und Steuerschränke geeignet. Seite 19 von 25

20 zu 9 Steuerung und Datenübertragung Den Aufbau der Steuerung entnehmen Planer oder Errichter den Schaltbildern (ACHTUNG: Schaltbilder weichen voneinander ab) des zuständigen Netzbetreibers, welche im Internet unter oder zum Download zur Verfügung. Bei Kompensationsanlagen 10 kvar ist im Regelfall eine Verdrosselung nach dem VDEW- Merkblatt Tonfrequenz-Rundsteuerung erforderlich. Der Verdrosselungsgrad ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Eine entsprechende Frequenzsperre ist einzubauen. Bei Bedarf sieht der Errichter eine 7-polige Steuerleitung (z.b. NYM-O 7 x 1,5 mm²) zwischen dem Zählerschrank und dem Stromkreisverteiler vor. Die Steuerung geschalteter Verbrauchsgeräte erfolgt vom Tarifsteuergerät des Netzbetreibers über plombierbare, kundeneigene Relais ohne Handbetätigungsmöglichkeit, ggf. mit Schaltstellungsanzeige. Die Kundenrelais sind im oberen Anschlussraum des dazugehörigen Zählerfeldes einzubauen. Die Absicherung des ungezählten Steuerstromkreises für das Tarifsteuergerät des Netzbetreibers und Kundenrelais erfolgt mit einem Leitungsschutzschalter 10 A. Im gezählten Steuerstromkreis für Relais und Schütze der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wärmespeicheranlagen, usw.) erfolgt die Absicherung mit einem Leitungsschutzschalter maximal B 16 A. Smart-Metering: (GILT NUR FÜR STADTWERKE SW) Um die Fernauslesung von anderen Sparten (Gas, Wasser, Fernwärme) zu ermöglichen, ist eine zweiadrige Leitung (mind. 2 x 0,6) für eine M-Bus-Verbindung zwischen dem Zählerschrank und dem jeweiligen Zähler (Gas, Wasser, Fernwärme) zu verlegen. Beispiel: Zählerschrank mind. 2 x 0,6 Stromzähler Gaszähler Wasserzähler Fernwärmezähler Seite 20 von 25

21 zu 10 Elektrische Verbrauchsgeräte Elektrowärmegeräte Der Anschluss von Durchlauferhitzern bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Netzbetreiber. Die maximale Anschlussleistung eines Durchlauferhitzers darf 27 kw im Kabelnetz nicht übersteigen. Es dürfen nur elektronisch oder hydraulisch gesteuerte Durchlauferhitzer eingesetzt werden. Der Errichter verriegelt Durchlauferhitzer, Heizungsanlagen und Durchlaufspeicher gegeneinander, wenn mit einer Überlastung der Hausanschlusssicherung zu rechnen ist. Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen Übersteigt der Anlaufstrom der Wärmepumpe 25 A bei einphasigem Anschluss oder 40 A bei Drehstromanschluss, so sehen Planer oder Errichter eine Maßnahme zur Reduzierung des Anlaufstromes vor. Den Aufbau der Steuerung entnehmen Planer oder Errichter den Schaltbildern (ACHTUNG: Schaltbilder weichen voneinander ab) des zuständigen Netzbetreibers, welche im Internet unter oder zum Download zur Verfügung. Seite 21 von 25

22 zu 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen Der Anschluss- bzw. Anschlussverteilerschrank hat mindestens die Schutzart IP 44 zu erfüllen, muss durch seine Bauart der Schutzklasse II entsprechen und verschließbar sein. Die Anschlussleitung darf nicht über öffentliche Verkehrswege geführt werden. Der Mindestquerschnitt für die Anschlussleitung beträgt: Hauptsicherung Mindestquerschnitt 63 A 16 mm² >63 A bis 100 A 25 mm² Weitere Einzelheiten können dem VBEW-Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen entnommen werden. Seite 22 von 25

23 zu 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen Im gesamten Netzgebiet findet für Neuanlagen folgendes Netzsystem Anwendung: TN-S-System Hierzu sind DIN VDE und DIN zu beachten. Anschlussbeispiel: Der Schutzpotenzialausgleich (Verbindung von Haupterdungsschiene mit dem PEN-Leiter des Hausanschlusskastens) ist mit einem Leiterquerschnitt von mindestens 16 mm² Cu herzustellen. Bei Verwendung von Hausanschluss- bzw. Zähleranschlusssäulen kann der Schutzpotenzialausgleich (Verbindung zur Haupterdungsschiene) - abweichend vom dargestellten Bild von der ersten PEN-Klemme im Gebäude erfolgen. Seite 23 von 25

24 Blitzstromableiter-Schutzeinrichtungen Typ 1: Werden Blitzstromableiter im ungezählten Bereich eingebaut, so ist die Richtlinie Blitzstromableiter-Schutzeinrichtungen Typ 1 einzuhalten. Der Einbau muss beim Netzbetreiber gemeldet werden. Über die Notwendigkeit der Anwendung entscheidet der technische Gebäudeplaner in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Errichtung soll nur dann im Hauptstromversorgungssystem erfolgen, wenn dies zur Realisierung des Blitz-Schutzzonen-Konzept unbedingt erforderlich ist. Es werden nur Blitzstromableiter ohne Meldeeinrichtung eingebaut. Blitzstromableiter- Schutzeinrichtung Typ 1 Einbaumöglichkeiten Hausanschlusskasten Anschluss über Doppelstockklemme Seite 24 von 25

25 zu 13 Erzeugungsanlage mit bzw. ohne Parallelbetrieb Formulare zur Anmeldung, Datenerfassung und Inbetriebsetzung sowie weitere Informationen stehen im Internet unter oder zum Download zur Verfügung. Seite 25 von 25

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