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1 Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im April 2009 ISSN L IV 3-3j / 04 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide Bremen - Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik

2 2004 Zeichenerklärung p = vorläufiger Zahlenwert r = berichtigter Zahlenwert s = geschätzter Zahlenwert. = Zahlenwert ist unbekannt oder geheim zu halten... = Zahlenangaben fallen später an = Zahlenwert ist genau null (nichts) x = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll oder Fragestellung nicht zutreffend () = Wert mit beschränkter Aussagekraft / = Kein Nachweis, weil Ergebnis nicht ausreichend genau Herausgeber: Statistisches Landesamt Bremen An der Weide Bremen Telefon: (0421) Telefax: (0421) bibliothek@statistik.bremen.de Internet: Öffnungszeiten der Bibliothek Mo. bis Do.: 9:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uh Fr.: 9:00-13:00 Uhr Statistisches Landesamt Bremen, Bremen Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

3 I n h a l t Seite Vorbemerkung und Erläuterungen 4 1 Natürliche Personen 1.1 Unbeschränkt 2004 nach Grund-/ Splittingtabellen-Gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Berechnung des Einkommens aus der Summe der Einkünfte für die unbeschränkt n 2004 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Sonderausgaben der unbeschränkt n 2004 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Berechnung des Einkommens aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte für die unbeschränkt n 2004 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Berechnung des zu versteuernden Einkommens aus dem Einkommen der unbeschränkt n 2004 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer aus der tariflichen Einkommensteuer für die unbeschränkt n 2004 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Berechnung der verbleibenden Einkommensteuer aus der festzusetzenden Einkommensteuer für die unbeschränkt n 2004 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Unbeschränkt steuerpflichtige Lohn- und Einkommensbezieher 2004 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung, Geschlecht und Größenklassen der Summe der individuellen Einkünfte Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit in ausgewählten freien Berufen 2004 nach Größenklassen der individuellen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit Unbeschränkt, Gesamtbetrag der Einkünfte und festzusetzende Einkommen-/Jahreslohnsteuer 2004 nach Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte in regionaler Gliederung Unbeschränkt 2004 mit Gliederung nach positivem oder negativem Gesamtbetrag der Einkünfte in regionaler Gliederung 35 2 Personengesellschaften / Gemeinschaften 2.1 Einkünfte/Einnahmen der Personengesellschaften/Gemeinschaften nach Anzahl der Mitunternehmer/ Beteiligten und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte/Einnahmen Sondervergünstigungen der Personengesellschaften/Gemeinschaften nach der Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte Aufwendungen besonderer Art der Personengesellschaften/Gemeinschaften nach der Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (AfA) nach 7 EStG und Betriebsausgaben i.s.d. 4 Abs. 5 EStG der Personengesellschaften/Gemeinschaften nach Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte/Einnahmen Personengesellschaften/Gemeinschaften mit Einkünften aus Gewerbebetrieb nach Wirtschaftsabschnitten und Größenklassen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

4 Vorbemerkungen Nach dem Gesetz über Steuerstatistiken (StStatG) vom 11. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1250, 1409), zuletzt geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848), wird im Jahr 2004 wieder eine Lohn- und Einkommensteuerstatistik durchgeführt. Die Einkommensteuerstatistik 2004 übernimmt als Sekundärstatistik ihre Daten aus den Ergebnissen der Einkommensteuerveranlagung für den Feststellungszeitraum Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind in folgenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien enthalten: Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4212, ber I S.179), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. II S. 1653). Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2000 (BGBl. I S. 1558), zuletzt geändert durch die Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der EStDV vom 29. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3884). Einkommensteuer-Richtlinien 2003 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2003 (BStBl. I Sondernummer 2/2003) Lohnsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1848), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2004 (BGBl. I S. 1427). Lohnsteuer-Richtlinien 2002 vom 11. Oktober 2001, geändert durch die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2004 vom 8. Oktober 2003 (BStBl. I S. 455). Als Erhebungsunterlagen für die Einkommensteuerstatistik 2004 dienten für, bei denen eine maschinelle Zwangs- oder Antragsveranlagung ( 46 EStG) durchgeführt wurde, die von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellten maschinellen Datenträger mit den anonymisierten Daten der Einkommensteuer-Veranlagung. Für nichtveranlagte Lohnsteuerpflichtige werteten wir 2004 erstmals nahezu vollzählig die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen (ElsterLohn) der ArbeitnehmerInnen aus, die von den Arbeitgebern direkt an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Die Daten der Personengesellschaften/Gemeinschaften wurden zum größten Teil auf maschinellen Datenträgern erfasst, für einen kleinen Teil erhielten wir Statistische Blätter (Durchschriften des Feststellungsbescheides ESt 3 B ). Wichtige Merkmale und Gliederungspunkte dieser Erhebung waren: Einkünfte, Einkommen, zu versteuerndes Einkommen, festgesetzte Einkommensteuer der unbeschränkt und beschränkt n nach der Art der angewendeten Steuertabelle und nach überwiegender Einkunftsart. Bruttolohn, Einkommen und festgesetzte Einkommensteuer der unbeschränkt Lohnsteuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dargestellt wurden die Merkmale in der Schichtung nach Größenklassen des Gesamtbetrags der Einkünfte und des zu versteuernden Einkommens sowie des Bruttolohnes. Darüber hinaus sind ausgewiesen: Einkünfte/Einnahmen der Gesellschaften/Gemeinschaften nach der Zahl der Mitunternehmer oder Beteiligten und nach der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte/Einnahmen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zusammenveranlagte Ehegatten gelten grundsätzlich als ein r. Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig. Sie unterliegen nur mit ihren im 49 EStG aufgeführten inländischen Einkünften der Steuerpflicht. Der Einkommensteuer unterliegen gemäß 2 Abs. 1 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte im Sinne des 22 EStG, die der während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt.

5 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Summen der positiven Einkünfte aus jeder Einkunftsart ( 2 Abs. 3 Satz 2 EStG) + Hinzurechnungsbetrag ( 52 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. 2a Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 EStG, 24 EStG, 2 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 AIG) - Ausgleichsfähige negative Summen der Einkünfte ( 2 Abs. 3 Sätze 3 bis 8 EStG) = Summe der Einkünfte - Altersentlastungsbetrag ( 24a EStG) - Freibetrag für Land- und Forstwirte ( 13 Abs. 3 EStG) - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( 24b EStG) = Gesamtbetrag der Einkünfte ( 2 Abs. 3 Satz 1 EStG) - Sonderausgaben ( 10, 10b, 10c, EStG) - Steuerbegünstigungen für Wohnzwecke ( 10e bis 10i, 52 Abs. 21 Satz 6 EStG, 7 FördG) - Außergewöhnliche Belastungen ( 33 bis 33c EStG) - Verlustabzug nach 10d, 52 Abs. 25 EStG + Zuzurechnendes Einkommen einer Familienstiftung ( 15 Abs. 1 AStG) = Einkommen ( 2 Abs. 4 EStG) - Freibeträge für Kinder ( 31, 32 Abs. 6 EStG) - Härteausgleich ( 46 Abs. 3 EStG, 70 EStDV) = Zu versteuerndes Einkommen ( 2 Abs. 5 EStG) Das zu versteuernde Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Einkommensteuer. Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer Steuerbetrag laut Grund-/Splittingtabelle oder Steuerbetrag bei Anwendung des Progressions-Vorbehalts ( 32b EStG) + Steuer auf die einem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Einkünfte ( 34, 34b EStG) = Tarifliche Einkommensteuer ( 32a Abs.1, 5 EStG) - Ausländische Steuern ( 34c Abs. 1 u. 6 EStG, 12 AStG) - Steuerermäßigungen ( 34f, 34g und 35, 35a EStG) + Pauschalsteuer bei ausländischen Einkünften ( 34c Abs. 5 EStG) + Nachsteuer nach 10 Abs. 5 EStG i.v.m. den 30, 31 EStDV + Zuschlag nach 3 Abs. 4 Satz 2 Forstschäden-Ausgleichsgesetz + Kindergeld oder vergleichbare Leistungen, soweit in den Fällen des 31 EStG das Einkommen um Freibeträge für Kinder gemindert wurde + Anspruch auf Altersvorsorgezulage in den Fällen des 10a Abs. 2 EStG = Festzusetzende Einkommensteuer ( 2 Abs. 6 EStG) Die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Jahr 2004 sind mit den Ergebnissen früherer Jahre nur eingeschränkt vergleichbar, da bis 2001 lohnsteuerpflichtige Personen, die keine Einkommensteuerveranlagung durchführen ließen, nur insoweit in die Statistik einbezogen werden konnten, als deren Lohnsteuerkarten dem Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellt wurden. Erst ab dem Berichtsjahr 2004 werden nichtveranlagte Lohnsteuerzahler, bedingt durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen, weitgehend vollständig nachgewiesen. Dies führt dazu, dass in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2004 im Land Bremen Lohnsteuerpflichtige mit 1,2 Mrd. Bruttolohn ohne Einkommensteuerveranlagung enthalten sind, während dies 2001 nur mit 104 Mill. Bruttolohn waren.

6 Tab 1.1 Unbeschränkt 2004 (einschl. manuelle Lohnsteuerpflichtige) nach Grund- Einkünfte aus: Gesamtbetrag der Einkünfte Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit nichtselbständiger Arbeit und mehr Insgesamt Verlustfälle und mehr Zusammen Verlustfälle und mehr Zusammen Verlustfälle Seite 6

7 Splittingtabellen-Gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Bruttolohn darunter Versorgungsfreibetrag Werbungskosten Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung insgesamt nach der Grundtabelle besteuert nach der Splittingtabelle besteuert Seite 7

8 noch: Tab 1.1 Unbeschränkt 2004 (einschl. manuelle Lohnsteuerpflichtige) Gesamtbetrag der Einkünfte Einkünfte aus: Sonstigen Einkünften Summe der Einkünfte 1 Gesamtbetrag der Einkünfte und mehr Insgesamt Verlustfälle und mehr Zusammen Verlustfälle und mehr Zusammen Verlustfälle Die Summe der Einkünfte enthält nicht nur die Summe der positiven und die Summe der negativen Einkunftsarten, sondern auch die Hinzurechnungen. Seite 8

9 noch: Tab 1.1 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Einkommen Zu versteuerndes Einkommen Festzusetzender Solidaritätszuschlag Festzusetzende Einkommensteuer Verbleibende Einkommensteuer insgesamt nach der Grundtabelle besteuert nach der Splittingtabelle besteuert Seite 9

10 Tab 1.2 Berechnung des Gesamtbetrages der Einkünfte aus der Summe der nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Gesamtbetrag der Einkünfte Summe der positiven Einkunftsarten Summe der Einkünfte 1 Abzüglich Freibetrag für Land- und Forstwirte ( 13 Abs. 3 EStG) und mehr Insgesamt Verlustfälle und mehr Zusammen Verlustfälle und mehr Zusammen Verlustfälle Die Summe der Einkünfte enthält nicht nur die Summe der positiven und die Summe der negativen Einkunftsarten, sondern auch die Hinzurechnungen. Seite 10

11 Tab 1.2 Einkünfte für die unbeschränkt n 2004 Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte noch: Abzüglich Altersentlastungsbetrag ( 24a EStG) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( 24b EStG) Gesamtbetrag der Einkünfte insgesamt nach der Grundtabelle besteuert nach der Splittingtabelle besteuert Seite 11

12 Tab 1.3 Sonderausgaben der unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuer und Größenklassen des Gesamtbetrag der Einkünfte von bis unter EUR Sonderausgaben insgesamt zusammen Sonderausgaben, darunter Unterhaltsleistungen an geschiedene/ dauernd getrennt lebende Ehegatten nach 10 Abs. 1 1 EStG und mehr Insgesamt Verlustfälle und mehr Zusammen Verlustfälle und mehr Zusammen Verlustfälle Seite 12

13 Tab. 1.3 pflichtigen 2004 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung Gesamtbetrages der Einkünfte die nicht Vorsorgeaufwendungen sind Renten und dauernde Lasten nach 10 Abs. 1 1a EStG Kirchensteuer nach 10 Abs. 1 4 EStG Steuerberatungskosten nach 10 Abs. 1 6 EStG Aus-/Weiterbildungskosten nach 10 Abs. 1 7 EStG insgesamt nach der Grundtabelle besteuert nach der Splittingtabelle besteuert Seite 13

14 noch: Tab 1.3 Sonderausgaben der unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuer und Größenklassen des noch: Sonderausgaben, die nicht Vorsorge darunter Gesamtbetrag der Einkünfte von bis unter EUR Schulgeld an Ersatz-/ Ergänzungsschulen nach 10 Abs. 1 9 EStG Steuerlich anerkannte Spenden und Beiträge nach 10b EStG Spenden an Stiftungsneugründungen nach 10b (1a) EStG und mehr Insgesamt Verlustfälle und mehr Zusammen Verlustfälle und mehr Zusammen Verlustfälle Seite 14

15 noch: Tab 1.3 pflichtigen 2004 nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung Gesamtbetrages der Einkünfte aufwendungen sind Vorsorgeaufwendungen davon Sonderausgaben-Pauschbetrag nach 10c Abs. 1 EStG zusammen unter Berücksichtigung der Höchstbeträge abziehbare Aufwendungen nach 10 Abs. 3 EStG Vorsorgepauschale nach 10c Abs. 2 bis 4 EStG insgesamt nach der Grundtabelle besteuert nach der Splittingtabelle besteuert Seite 15

16 Tab 1.4 Berechnung des Einkommens aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Größen Gesamtbetrag der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastungen und mehr Insgesamt Verlustfälle und mehr Zusammen Verlustfälle und mehr Zusammen Verlustfälle Seite 16

17 Tab 1.4 für die unbeschränkt n 2004 klassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Steuerbegünstigungen zur Förderung des Wohneigentums insgesamt Als Sonderausgabenabzug berücksichtigte Altersvorsorgebeiträge nach 10a EStG darunter Abzugsbeträge nach 10e EStG Einkommen insgesamt nach der Grundtabelle besteuert nach der Splittingtabelle besteuert Seite 17

18 Tab 1.5 Berechnung des zu versteuernden Einkommens aus dem nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Abzusetzende Beträge Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen davon abzuziehende Freibeträge für Kinder nach 32 Abs. 6 EStG Härteausgleich nach 46 Abs. 3 EStG und 70 EStDV und mehr Insgesamt Verlustfälle und mehr Zusammen Verlustfälle und mehr Zusammen Verlustfälle Seite 18

19 Tab 1.5 Einkommen der unbeschränkt n 2004 Größenklassen des Gesamtbetrages der Einkünfte Zu versteuerndes Einkommen Tarifliche Einkommensteuer 1 insgesamt nach der Grundtabelle besteuert nach der Splittingtabelle besteuert Für Fälle ohne Einkommensteuerveranlagung: Einbehaltene Lohnsteuer. Seite 19

20 Tab 1.6 Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer aus der tariflichen nach Grund-/Splittingtabellen-Gliederung und Gesamtbetrag der Einkünfte Tarifliche Einkommensteuer 1 Ausländische Steuern nach 34c Abs. 1 EStG, 12 AStG "Baukindergeld" nach 34f EStG und mehr Insgesamt Verlustfälle und mehr Zusammen Verlustfälle und mehr Zusammen Verlustfälle Für Fälle ohne Einkommensteuerveranlagung: Einbehaltene Lohnsteuer. Seite 20

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