Vorlesung von Prof. Dr. U. Fastenrath SS 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorlesung von Prof. Dr. U. Fastenrath SS 2015"

Transkript

1 Vorlesung von Prof. Dr. U. Fastenrath SS 2015

2 Gliederung der Vorlesung I. Einleitung II. Völkerrechtssubjekte III. Rechtsquellen IV. Grundprinzipien der Beziehung zwischen Staaten V. Völkerrechtliche Verantwortlichkeit

3 III. Rechtsquellen 1. Begriff und Bedeutung 2. Völkerrechtliche Verträge 3. Völkergewohnheitsrecht 4. Allgemeine Rechtsgrundsätze 5. Einseitige Rechtsakte 6. Sekundärrecht internationaler Organisationen 7. Hilfsquellen 8. Softlaw 9. Rangordnung zwischen den Rechtsquellen

4 Rechtquellen Rechtserkenntnisquellen Völkerrechtsquellen Erzeugung von völkerrechtlichen Regelungen Die wichtigsten Völkerrechtsquellen sind die völkerrechtlichen Verträge, das Gewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze Rechtserkenntnisquellen Völkerrechtliche Hilfsmittel zur Ermittlung von völkerrechtlichen Regelungen Rechtserkenntnisquellen sind z.b. Äußerungen aus der Lehre, Gerichtsentscheidungen aber: Ermittlung und Beschreibung hat Einfluss auf deren Inhalt

5 Art. 38 Abs. 1 IGH-Statut Der Gerichtshof,... wendet an a) die internationalen Übereinkünfte allgemeiner oder besonderer Natur, in denen von den streitenden Parteien ausdrücklich anerkannte Normen aufgestellt worden sind; b)das internationale Gewohnheitsrecht als Ausdruck einer allgemeinen, als Recht anerkannten Übung; c) die allgemeinen, von den Kulturstaaten anerkannten Rechtsgrundsätze; d)..., die gerichtlichen Entscheide und die Lehren der anerkannten Autoren der verschiedenen Nationen als Hilfsmittel zur Feststellung von Rechtsnormen.

6 Gliederung 1. Begriff und Bedeutung 2. Völkerrechtliche Verträge 3. Völkergewohnheitsrecht 4. Allgemeine Rechtsgrundsätze 5. Einseitige Rechtsakte 6. Sekundärrecht internationaler Organisationen 7. Hilfsquellen 8. Softlaw 9. Rangordnung zwischen den Rechtsquellen

7 Vertragsrecht I Begriff des völkerrechtlichen Vertrages: Eine dem Völkerrecht unterstehende Willenseinigung zwischen Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten über die Verpflichtung zu einem bestimmten Verhalten. gentleman s agreement (dieses soll keine Rechtskraft entfalten)

8 Vertragsrecht II Rechtsnatur der Verträge zwischen Staaten: privatrechtlich (z.b.: Verkauf von Grundstück für Botschaft) Staat A Staat B völkerrechtlich

9 Vertragsrecht III Bilateraler Vertrag: Staat A Staat B Multilateraler Vertrag: Staat B Staat A Staat C Staat D

10 Vertragsrecht IV Weitere Abgrenzungsmöglichkeit: Rechtssetzender Vertrag World Order Treaties gesetzgebende Vertr. Austauschvertrag

11 Vertragsrecht V Völkerrechtliche Verträge - unterstehen nicht dem Privatrecht - werden ausdrücklich oder konkludent geschlossen - werden nicht mit Privatpersonen geschlossen (umstr.) - Inhalt: Handeln, Dulden oder Unterlassen

12 Vertragsrecht VI Vertragsfähigkeit: - Staaten sind voll vertragsfähig (Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge) - intern. Organisationen sind lediglich in ihrem Aufgabenbereich vertragsfähig (Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge zwischen Staaten und Internationalen Organisationen oder zwischen Internationalen Organisationen) - Private können keine völkerrechtlichen Verträge schließen (umstr.)

13 Vertragsverfahren I Verhandlung Verhandlungen durch bevollmächtigte Untervertreter Staatsoberhäupter, Regierungschefs und Außenminister bedürfen keiner Vollmacht (Art. 7 WVRK) Festlegung des Vertragstextes häufig durch Paraphierung, Unterzeichnung (ad referendum), Schlussakte einer Staatenkonferenz (Art. 10 WVRK) Unterzeichnung führt nur bei einstufigem Vertragsschlussverfahren zur Vertragsbindung (Art. 12 WVRK), sonst nur zur Festlegung des Vertragstextes Vorwirkungen des Vertrages (Art. 18 WVRK)

14 Vertragsverfahren II im zusammengesetzten Verfahren Innerstaatliche Genehmigung Erfordernisse in den jeweiligen Verfassungen geregelt zum Beispiel Zustimmung durch das Parlament (in D: Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG) Vertragsbindung durch Ratifikation: Unterschrift oder Urkunde des jeweiligen Staatoberhauptes über Absicht, an den Vertrag gebunden zu sein (Art. 14 I i.v.m. Art. 16 WVRK) durch Annahme oder Genehmigung (Art. 14 WVRK) Inkrafttreten wenn alle Ratifikationen, Annahme- und Genehmigungserklärungen vorliegen oder Vertragsbestimmung zum Inkrafttreten erfüllt (Mindestzahl von Ratifikationen u.ä.)

15 Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaft in Form eines Bundesgesetzes.

16 Verwahrung, Berichtigung, Registrierung Verwahrung von bilateralen Verträgen Verwahrung von multilateralen Verträgen (Depositarmacht) Textberichtigung (Art. 79 WVRK) Registrierung (Art. 80 WVRK, 102 UN- Charta)

17 Vertragsvorbehalte I Begriff des Vorbehalts (nur bei multilateralen Verträgen): spätestens zum Zeitpunkt der Ratifikation abgegebene einseitige Erklärung, durch die der Staat bezweckt, die Rechtswirkungen einzelner Vertragsbestimmungen in der Anwendung auf diesen Staat auszuschließen oder zu reduzieren

18 Vertragsvorbehalte II Regelungen bzgl. Vorbehalte in WVRK ein Vorbehalt muss mit dem Ziel und Zweck des Vertrages, zu dem er erklärt wird, vereinbar sein. (Art.19 WVRK) zum Teil ist Annahme des Vorbehalts durch die anderen Vertragsparteien nötig (Art. 20 WVRK)

19 Wirkung von Verträgen 1. Wirkung grds. nur zwischen den Vertragsparteien 2. Wirkung erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet der beteiligten Staaten (Art. 29 WVRK) 3. Verträge sind nach Treu und Glauben zu erfüllen pacta sunt servanda 4. Im Kollisionsfall gegenüber konkurrierenden Verträgen, hat die UN- Charta Vorrang (Art. 103 UN-Charta)

20 Änderung völkerrechtlicher Verträge zur Änderung eines bestehenden völkerrechtlichen Vertrages ist ein neuer völkerrechtlicher Vertrag, der die Änderung zum Gegenstand hat, erforderlich alle Parteien müssen zustimmen Besonderheit bei multilateralen Verträgen z.b. Art. 108 UN-Charta: Änderungen können für alle Vertragsparteien gelten, wenn qualifizierte Mehrheit Änderungsvertrag zustimmt

21 Unwirksamkeit von Verträgen Irrtum Art. 48 WVRK Betrug Art. 49 WVRK Bestechung eines Staatenvertreters Art. 50 WVRK ius cogens Art. 53 WVRK Zwang ggü. dem Staatenvertreter Art. 51 WVRK

22 Beendigung völkerrechtlicher Verträge I Aufgrund besonderer vertraglicher Regelung ansonsten durch: Einvernehmliche Aufhebung Wenn befristet: durch Zeitablauf Untergang des Vertragspartners

23 Beendigung völkerrechtlicher Verträge II Kündigung Art. 56 WVRK Suspendierung Art. 57, 58 WVRK durch späteren Vertrag Art. 59 WVRK Vertragsverletzung Art. 60 WVRK nachträgliche Unmöglichkeit Art. 61 WVRK clausula rebus sic stantibus Art. 62 WVRK neues ius cogens Art. 64 WVRK

24 Vertragsauslegung I Artikel 31 WVRK (Allgemeine Auslegungsregel) Abs. 1: Abs. 4: Ein Vertrag ist nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Lichte seines Zieles und Zweckes auszulegen. Eine besondere Bedeutung ist einem Ausdruck beizulegen, wenn feststeht, dass die Vertragsparteien dies beabsichtigt haben.

25 Vertragsauslegung II Gewöhnlichen ( ) Bedeutung grammatische Auslegung in ihrem Zusammenhang systematische Auslegung im Lichte seines Zieles und Zweckes Subsidiär: teleologische Auslegung Materialien des Vertrages und Umstände seines Abschlusses historische Auslegung

26 Vertragsauslegung III Bei Mehrsprachigkeit der Verträge: sind mehrere Sprachen als authentisch bezeichnet, gelten alle als maßgeblich (Art 33 Abs. 3 WVRK) Bei der Interpretation von Verträgen, sind u.a. vertragsvorbereitende Materialien und die bestehende Praxis nach Vertragsschluss heranzuziehen. Nächste Folie: Auszug aus dem BGBl. II

27

VÖLKERRECHT Rechtsbegründende Kraft einseitiger Rechtsgeschäfte, wenn Dritte darauf vertrauen können müssen

VÖLKERRECHT Rechtsbegründende Kraft einseitiger Rechtsgeschäfte, wenn Dritte darauf vertrauen können müssen VÖLKERRECHT Rechtsbegründende Kraft einseitiger Rechtsgeschäfte, wenn Dritte darauf vertrauen können müssen - Notifikation, z.b. einseitige Mitteilung über eine Entdeckung mit den Rechtsfolgen (Besitz)

Mehr

Völkerrechtliche Verträge

Völkerrechtliche Verträge Völkerrechtliche Verträge I. Begriff, Abschlussverfahren, Arten, Rechtswirkungen II. III. IV. Vorbehalte Auslegung Suspendierung, Beendigung und Ungültigkeit HS 2007/III/Folie 1/HK Artikel 31 WÜV Allgemeine

Mehr

I. Begriff, Wesen und Grundsätze des Völkerrechts

I. Begriff, Wesen und Grundsätze des Völkerrechts I. Begriff, Wesen und Grundsätze des Völkerrechts Das Völkerrecht umfasst jene Rechtsvorschriften, welche die Beziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten (siehe zu diesen Abschnitt III.) regeln und nicht

Mehr

satzger.de Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (=Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK)) vom 23.

satzger.de Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (=Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK)) vom 23. Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (=Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK)) vom 23. Mai 1969 Präambel: Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens, in Anbetracht der grundlegenden Rolle der

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Rn Seite. Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Übereinstimmungstabelle zum EUV und zum EGV

Inhaltsverzeichnis. Rn Seite. Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Übereinstimmungstabelle zum EUV und zum EGV Staatsrecht III Staatsrecht Völkerrecht Europarecht von Dr. jur. Michael Schweitzer o. Professor an der Universität Passau 8., neu bearbeitete Auflage C.F.Müller Verlag Heidelberg Vorwort Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Aufgelistet in Art. 38 IGH-Statut, nicht abschließend, aber die wichtigsten Quellen sind genannt

Aufgelistet in Art. 38 IGH-Statut, nicht abschließend, aber die wichtigsten Quellen sind genannt V. Rechtsquellen Aufgelistet in Art. 38 IGH-Statut, nicht abschließend, aber die wichtigsten Quellen sind genannt a. völkerrechtliche Verträge b. Völkergewohnheitsrecht c. Die bei den Kulturvölkern allgemein

Mehr

Allgemeines Völkerrecht

Allgemeines Völkerrecht Allgemeines Völkerrecht Rechtsquellen 19.04.2011 Vorlesungsgliederung A. Völkerrechtssubjekte (Wiederholung) B. Rechtsquellen I. Besonderheiten der Völkerrechtsordnung II. Quellen im Einzelnen III. Quellenübergreifendes

Mehr

Völkerrecht I: Quellen des. Völkerrecht I. 5. Oktober 2010 Herbstsemester 2010 Seite 1 von 15. Hinweis Fallbearbeitungen. Ziele

Völkerrecht I: Quellen des. Völkerrecht I. 5. Oktober 2010 Herbstsemester 2010 Seite 1 von 15. Hinweis Fallbearbeitungen. Ziele : Quellen des Völkerrechts Vorlesungen vom 28. September 2010 und Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2010 Hinweis Fallbearbeitungen Frau Prof. Keller und Herr Prof. Diggelmann bieten in diesem Semester

Mehr

Von der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen

Von der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen Von der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs die Views des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen Univ.-Prof. Dr. Professor FUNK in der Stellungnahme vom 11.11.2005 zur Rechtssache

Mehr

Verhältnis des internationalen Rechts zum nationalen Recht

Verhältnis des internationalen Rechts zum nationalen Recht 1 Professor Dr. Dr. h. c. Gilbert Gornig Verhältnis des internationalen Rechts zum nationalen Recht Gliederung 1. Abschnitt: Begriffsbestimmungen A. Völkerrecht I. Begriff I Begriff des Völkerrechts im

Mehr

Europäisches und internationales

Europäisches und internationales Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Europäisches und internationales Steuerrecht Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Mehr

VÖLKERRECHT I (Gliederung)

VÖLKERRECHT I (Gliederung) Prof. Dr. B. Schöbener SS 2015 A. Begriff des Völkerrechts VÖLKERRECHT I (Gliederung) 1. Kapitel: Völkerrecht als Rechtsordnung B. Besonderheiten des Völkerrechts I. Koordinationsrechtlicher Charakter

Mehr

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 1 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im

Mehr

Vorlesung von Prof. Dr. U. Fastenrath SS 2015

Vorlesung von Prof. Dr. U. Fastenrath SS 2015 Vorlesung von Prof. Dr. U. Fastenrath SS 2015 Gliederung der Vorlesung I. Einleitung II. Völkerrechtssubjekte III. Rechtsquellen IV. Grundprinzipien der Beziehung zwischen Staaten V. Völkerrechtliche Verantwortlichkeit

Mehr

Vorwort 5 Inhaltsübersicht 6 Abkürzungsverzeichnis 12 Literaturverzeichnis 16

Vorwort 5 Inhaltsübersicht 6 Abkürzungsverzeichnis 12 Literaturverzeichnis 16 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsübersicht 6 Abkürzungsverzeichnis 12 Literaturverzeichnis 16 1. Teil Begriff, Entwicklung und Anwendungsbereich des Völkerrechts 17 A. Begriff des Völkerrechts 17 B.

Mehr

Völkerrechtssubjekte. Völkerrechtsquellen

Völkerrechtssubjekte. Völkerrechtsquellen Völkerrechtssubjekte Völkerrechtsquellen Vorlesung vom 23. Oktober 2013 Prof. Christine Kaufmann Modul Transnationales Recht Bachelor of Law Themen der heutigen Vorlesung 1. Weitere Völkerrechtssubjekte

Mehr

1462 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - 2 deutsch. Vertragstext (Übersetzung) (Normativer Teil) 1 von 5. (Übersetzung)

1462 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - 2 deutsch. Vertragstext (Übersetzung) (Normativer Teil) 1 von 5. (Übersetzung) 1462 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - 2 deutsch. Vertragstext (Übersetzung) (Normativer Teil) 1 von 5 (Übersetzung) PROTOKOLL NR. 2 ZUM EUROPÄISCHEN RAHMENÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE

Mehr

Prüfung Januar & August 2016 Vorbereitung

Prüfung Januar & August 2016 Vorbereitung Grundzüge des Rechts für Architektur Prüfung Januar & August 2016 Vorbereitung Gérard Hertig (ETH Zurich) www.hertig.ethz.ch Herbst 2015 Allgemeines Lesen Sie die Fragen sorgfältig durch! Beantwortungsbogen

Mehr

Das Vorbehaltsrecht völkerrechtlicher Verträge

Das Vorbehaltsrecht völkerrechtlicher Verträge Das Vorbehaltsrecht völkerrechtlicher Verträge Vorschlag einer Reform Von Alexander Behnsen Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Einleitung 17 Kapitel 2 Entwicklung des Rechts zur Behandlung

Mehr

Handbuch der Praxis des Völkerrechts in der Bundesrepublik Deutschland

Handbuch der Praxis des Völkerrechts in der Bundesrepublik Deutschland Handbuch der Praxis des Völkerrechts in der Bundesrepublik Deutschland Inhaltsübersicht Einführung 1. Kapitel: Rechtsquellen des Völkerrechts 1. Abschnitt: Begriff 2. Abschnitt: Die völkerrechtlichen Verträge

Mehr

Homepage zur Vorlesung JuraWiki. Willkommen zur Vorlesung Staatsrecht III - Bezüge zum Völkerrecht. Lehrbücher

Homepage zur Vorlesung  JuraWiki. Willkommen zur Vorlesung Staatsrecht III - Bezüge zum Völkerrecht. Lehrbücher PD Dr. Jürgen Bröhmer Willkommen zur Vorlesung Staatsrecht III - Bezüge zum Völkerrecht Homepage zur Vorlesung www.jbroehmer.de JuraWiki Im JuraWiki besteht die Möglichkeit, die Inhalte der Vorlesung zu

Mehr

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sanktionierung von Beitragsverweigerung im System der Vereinten Nationen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sanktionierung von Beitragsverweigerung im System der Vereinten Nationen Michael Reckhard Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sanktionierung von Beitragsverweigerung im System der Vereinten Nationen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften IX Inhaltsverzeichnis Abkürzungen

Mehr

Europäisches und internationales

Europäisches und internationales Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Europäisches und internationales Steuerrecht Deutsche DBA Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/web/de/themen/steuern/

Mehr

Völkerrechtsquellen. Vorlesung vom 6. November 2013 Prof. Christine Kaufmann. Modul Transnationales Recht Bachelor of Law

Völkerrechtsquellen. Vorlesung vom 6. November 2013 Prof. Christine Kaufmann. Modul Transnationales Recht Bachelor of Law Völkerrechtsquellen Vorlesung vom 6. November 2013 Prof. Christine Kaufmann Modul Transnationales Recht Bachelor of Law Page 1 Themen der heutigen Vorlesung 1. Völkergewohnheitsrecht 2. Allgemeine Rechtsgrundsätze

Mehr

Völkerrecht I: Völkerrecht und Landesrecht

Völkerrecht I: Völkerrecht und Landesrecht : Völkerrecht und Landesrecht Vorlesung vom 12. Oktober 2010 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2010 Ziele Mögliche Konflikte zwischen Völkerrecht und Landesrecht erkennen Lösungsmöglichkeiten verstehen

Mehr

Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen

Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen Übersetzung 1 Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen Abgeschlossen in New York am 10. Dezember 2014 Von der Bundesversammlung genehmigt am 2 In

Mehr

Völkerrechtliche Verträge

Völkerrechtliche Verträge Völkerrechtliche Verträge I. Begriff, Abschlussverfahren, Arten, Rechtswirkungen II. Vorbehalte III. Auslegung IV. Suspendierung, Beendigung und Ungültigkeit, Vertragssukzession V. Direkte Anwendbarkeit

Mehr

Übersetzung 1. Präambel

Übersetzung 1. Präambel Übersetzung 1 Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften Abgeschlossen in Utrecht,

Mehr

Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen

Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen Übersetzung 1 Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen 0.221.122.3 Abgeschlossen in Basel am 16. Mai 1972 Von der Bundesversammlung genehmigt am 26. November 1979 2 Schweizerische Ratifikationsurkunde

Mehr

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG Der öffentlich-rechtliche Vertrag, 54 ff. VwVfG I. Definition Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts begründet, geändert

Mehr

Allgemeines Völkerrecht

Allgemeines Völkerrecht Allgemeines Völkerrecht Völkervertragsrecht II 03.05.2011 Vorlesungsgliederung A. Vertragsschluss (Wiederholung) B. Auslegung I. Auslegungsmethoden II. Auslegungszuständigkeit III. Beispiele C. Vorbehalte

Mehr

Einseitige mitgliedstaatliche Kündigung von EU-Freihandelsabkommen

Einseitige mitgliedstaatliche Kündigung von EU-Freihandelsabkommen Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Einseitige mitgliedstaatliche Kündigung von EU-Freihandelsabkommen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einseitige mitgliedstaatliche Kündigung von EU-Freihandelsabkommen

Mehr

Völkerrecht. in a nutshell. Kerstin Odendahl

Völkerrecht. in a nutshell. Kerstin Odendahl Kerstin Odendahl Prof. Dr. iur., Direktorin des Walther-Schüking-Instituts für Internationales Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Völkerrecht in a nutshell Vorwort Inhaltsverzeichnis

Mehr

Heutige Stunde Aussenpolitik Völkerrecht - Staatsvertragsrecht Abschluss von Staatsverträgen Umsetzung

Heutige Stunde Aussenpolitik Völkerrecht - Staatsvertragsrecht Abschluss von Staatsverträgen Umsetzung Heutige Stunde Aussenpolitik Völkerrecht - Staatsvertragsrecht Abschluss von Staatsverträgen Umsetzung 1 Standortbestimmung Völkerrecht Allgemeines Völkerrecht Internationales Staatsvertragsrecht Allg.

Mehr

Allgemeines Völkerrecht

Allgemeines Völkerrecht Allgemeines Völkerrecht 1. Völkerrechtliche Grundstrukturen 27 2. Rechtserzeugung im Völkerrecht: Systematik der Rechtsquellen 29 2.1. Völkervertragsrecht 30 2.2. Vertieft: das Vertragsrecht 35 2.3. Völkergewohnheitsrecht

Mehr

Vertragsrecht für die Wirtschaftspraxis

Vertragsrecht für die Wirtschaftspraxis Vertragsrecht für die Wirtschaftspraxis Frühlingssemester 2015 Hans-Ueli Vogt / Daniel Daeniker / Claude Lambert 1 Grundlagen des Vertragsrechts Hans-Ueli Vogt 2 Abschluss des Vertrages (I/III) übereinstimmende

Mehr

Int. Übereinkommen Vereinheitlichung Regeln zivilger. Zuständigkeit Schiffszusst.

Int. Übereinkommen Vereinheitlichung Regeln zivilger. Zuständigkeit Schiffszusst. Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die zivilgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen (BGBl. 1972 II, 653, 663) 10.5.1952 Die Hohen Vertragsparteien - in Erkenntnis

Mehr

Verträge mit. Partnern. ausländischen. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015.

Verträge mit. Partnern. ausländischen. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015. Verträge mit ausländischen Partnern Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015 Harald Müller Der Fall: Bibliothek kauft DVD bei Händler in Peru. DVD

Mehr

sind die vertragschliessenden Parteien hiemit wie folgt übereingekommen:

sind die vertragschliessenden Parteien hiemit wie folgt übereingekommen: 0.311.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1995 Nr. 45 ausgegeben am 29. März 1995 Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völker- mordes Abgeschlossen in Managua am 9. Dezember 1948

Mehr

Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption *

Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption * Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 191 Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption * Straßburg/Strasbourg, 15.V.2003 Bereinigte Übersetzung zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz

Mehr

Wiener UN-Kaufrecht (CISG)

Wiener UN-Kaufrecht (CISG) Wiener UN-Kaufrecht (CISG) Bearbeitet von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Martinek, Prof. Dr. Ulrich Magnus 1. Auflage 2005. Buch. XVIII, 985 S. Gebunden ISBN 978 3 8059 1003 3 Zu Leseprobe schnell

Mehr

Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Übereinkommen unterzeichnen,

Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Übereinkommen unterzeichnen, 0.212.211.31 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 109 ausgegeben am 22. Mai 1997 Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder Abgeschlossen in Strassburg

Mehr

Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption

Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption 2365 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - Zusatzprotokoll in deutschsprachiger Übersetzung (Normativer Teil) 1 von 5 (Übersetzung) Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption Straßburg,

Mehr

Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien un d seine võlkerrechtliche Bewertung

Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien un d seine võlkerrechtliche Bewertung Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien un d seine võlkerrechtliche Bewertung I. W as hat sich vom 13.11. bis zum 4.12.2015 ereignet? - Die rechtsbegründenden Tatsachen. 11. W ar die Bundesrepublik verpflichtet,

Mehr

Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern

Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 43 Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern Straßburg/Strasbourg, 6.V.1963 Amtliche Übersetzung Deutschlands

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten Gesetzentwurf (Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 26. April 2016) Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem Der Dritte Abschnitt des Besonderen Teils

Mehr

Recht der Internationalen Organisationen Vorlesung vom 29. Februar 2008

Recht der Internationalen Organisationen Vorlesung vom 29. Februar 2008 Errichtung, Aufbau und Finanzierung Vorlesung vom 29. Februar 2008 Frühlingssemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Ziele der Vorlesung Wesen der Mitgliedschaft in einer IO verstehen Überblick über Kompetenzen

Mehr

Kündigung, Rücktritt und Suspendierung von multilateralen Verträgen

Kündigung, Rücktritt und Suspendierung von multilateralen Verträgen Kündigung, Rücktritt und Suspendierung von multilateralen Verträgen Von Christian Feist. * - Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand der Arbeit 13 Erster Teil Geschichte und verschiedene

Mehr

STAATSRECHT III. insoweit unterscheidet sich die Geltung des EU-Primärrechts nicht von anderen völkerrechtlichen Verträgen

STAATSRECHT III. insoweit unterscheidet sich die Geltung des EU-Primärrechts nicht von anderen völkerrechtlichen Verträgen Prof. Dr. Nele Matz-Lück WS 2011/2012 STAATSRECHT III TEIL 3: DEUTSCHLAND ALS EU-MITGLIED VIII. Rechtsquellen des Unionsrechts (Fortsetzung) 3. Wirkung und Rang des Unionsrechts in der deutschen Rechtsordnung

Mehr

Übereinkommen über die Beteiligung von Ausländern am kommunalen öffentlichen Leben

Übereinkommen über die Beteiligung von Ausländern am kommunalen öffentlichen Leben Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 144 Übereinkommen über die Beteiligung von Ausländern am kommunalen öffentlichen Leben Straßburg/Strasbourg, 5.II.1992 Nichtamtliche Übersetzung Teil I Präambel Die

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache V/ Wahlperiode

Deutscher Bundestag Drucksache V/ Wahlperiode Deutscher Bundestag Drucksache V/1247 5. Wahlperiode Der Bundesminister des Auswärtigen L 1-86.13 Bonn, den 19. Dezember 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.: Vorlage internationaler

Mehr

Einführung in das Völkerrecht

Einführung in das Völkerrecht Otto Kimminich Einführung in das Völkerrecht 4. ergänzte und verbesserte Auflage KG- Säur München London New York Paris 1990 5 Inhalt Vorwort. 11 Abkürzungen 13 1. Grundfragen 19 1.1 Das Studium des Völkerrechts

Mehr

Wegfall der Geschäftsgrundlage

Wegfall der Geschäftsgrundlage Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 01.07.2008 Wegfall der Geschäftsgrundlage Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Fall K kauft bei

Mehr

Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht.

Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht. Übersetzung 1 0.221.211.4 Übereinkommen betreffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht Abgeschlossen in Den Haag am 15. Juni 1955 Von der Bundesversammlung

Mehr

Der verwaltungsrechtliche Vertrag unter besonderer Berücksichtigung seiner Rechtswidrigkeit. Von. Dr. Christian Schimpf DÜNCKER & HUMBLOT / BERLIN

Der verwaltungsrechtliche Vertrag unter besonderer Berücksichtigung seiner Rechtswidrigkeit. Von. Dr. Christian Schimpf DÜNCKER & HUMBLOT / BERLIN Der verwaltungsrechtliche Vertrag unter besonderer Berücksichtigung seiner Rechtswidrigkeit Von Dr. Christian Schimpf DÜNCKER & HUMBLOT / BERLIN o 3 Inhaltsverzeichnis Einführung 13 Erster Teil Grundlagen

Mehr

PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 ÜBER DIE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 ÜBER DIE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 ÜBER DIE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN Die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, die Italienische Republik, das Fürstentum Liechtenstein,

Mehr

Gliederungen des positiven Rechts

Gliederungen des positiven Rechts Gliederungen des positiven Rechts I. Gliederung aufgrund der Normenhierarchie 1. Verfassung 2. Gesetz (im formellen Sinn) 3. Verordnung II. III. IV. Gliederung aufgrund der Hierarchie der Gemeinwesen 1.

Mehr

Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder

Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder Übersetzung 1 Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder 0.211.221.131 Abgeschlossen in Strassburg am 15. Oktober 1975 Von der Bundesversammlung genehmigt am 8. März 1978

Mehr

Bedeutung des 151 S. 1: Diese Norm entbindet lediglich vom Zugangserfordernis gegenüber dem Anbietenden.

Bedeutung des 151 S. 1: Diese Norm entbindet lediglich vom Zugangserfordernis gegenüber dem Anbietenden. Bedeutung des 151 S. 1: Diese Norm entbindet lediglich vom Zugangserfordernis gegenüber dem Anbietenden. Dagegen muß die Annahmeerklärung als solche vorliegen. Privatautonomie Der einzelne soll seine Rechtsverhältnisse

Mehr

Überlegungen zur Möglichkeit eines einseitigen Ausstiegs aus dem EURATOM-Vertrag

Überlegungen zur Möglichkeit eines einseitigen Ausstiegs aus dem EURATOM-Vertrag Universität Salzburg Fachbereich Öffentliches Recht Völkerrecht Churfürststraße 1 A-5020 Salzburg Ao.Univ.Prof. Dr. Michael Geistlinger Tel. +43 (0)662 8044-3655 Fax +43 (0)662 8044-135 E-mail: michael.geistlinger@sbg.ac.at

Mehr

Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie

Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Prof. Clemens Arzt - Gesetzgebung

Mehr

a) Identität und Integration als Grundlagen eines Gemeinwesens

a) Identität und Integration als Grundlagen eines Gemeinwesens VII Seite Teil I. Einführung... 1 1 Geschichte und Bedeutung der Verfassungsidee für die europäische Integration... 1 I. Verfassungsidee und Integrationsgedanke... 1 II. Verfassungsentwürfe für Europa...

Mehr

Europäisches Übereinkommen über die internationalen Wirkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge

Europäisches Übereinkommen über die internationalen Wirkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge Sammlung Europäischer Verträge - Nr. 88 Europäisches Übereinkommen über die internationalen Wirkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge Brüssel, 3.VI.1976 Amtliche Übersetzung der Schweitz

Mehr

Die UN-Kinderrechtskonvention und ihre Bindungswirkung in der deutschen Rechtsordnung

Die UN-Kinderrechtskonvention und ihre Bindungswirkung in der deutschen Rechtsordnung Die UN-Kinderrechtskonvention und ihre Bindungswirkung in der deutschen Rechtsordnung - Ausarbeitung - 2006 Deutscher Bundestag WD 2-160/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in:

Mehr

0.111. Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge. Übersetzung 1. (Stand am 24. Februar 2015)

0.111. Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge. Übersetzung 1. (Stand am 24. Februar 2015) Übersetzung 1 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge 0.111 Abgeschlossen in Wien am 23. Mai 1969 Von der Bundesversammlung genehmigt am 15. Dezember 1989 2 Schweizerische Beitrittsurkunde hinterlegt

Mehr

LE 12: Das Recht der Vertragsänderung, des Beitritts, des Austritts, des Ausschlusses und der Suspendierung

LE 12: Das Recht der Vertragsänderung, des Beitritts, des Austritts, des Ausschlusses und der Suspendierung 1 LE 12: Das Recht der Vertragsänderung, des Beitritts, des Austritts, des Ausschlusses und der Suspendierung 12.1 Das Recht der Vertragsänderung 12.2 Das Recht des Beitritts 12.3 Das Recht des Austritts

Mehr

Einführung in das Öffentliche Recht

Einführung in das Öffentliche Recht Max Planck Institute for Research on Collective Goods Einführung in das Öffentliche Recht Kapitel 5 Staatsrecht III: Grundgesetz und Völkerrecht Wiederholung und Ver.efung Menschenwürde Was besagt die

Mehr

Prof. Dr. Burkhard Schöbener WS 2015/16 VÖLKERRECHT II. 1. Kapitel: Grundprinzipien des Völkerrechts (vgl. Art. 2 UN-Charta)

Prof. Dr. Burkhard Schöbener WS 2015/16 VÖLKERRECHT II. 1. Kapitel: Grundprinzipien des Völkerrechts (vgl. Art. 2 UN-Charta) 1 Prof. Dr. Burkhard Schöbener WS 2015/16 VÖLKERRECHT II 1. Kapitel: Grundprinzipien des Völkerrechts (vgl. Art. 2 UN-Charta) A. Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten, Art. 2 Nr. 1 UN-Charta

Mehr

C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt

C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt I. Willenserklärung 1. (Objektiver) Tatbestand und Inhalt 2. Wirksamwerden durch Abgabe / Abgabe und Zugang II. Vertragsschluss 1. Angebot a) Vertragsbestandteile

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem und Ziel Die Strafvorschrift des 103 des Strafgesetzbuches (StGB) (Beleidigung von

Mehr

Völkerrechtsvorlesung

Völkerrechtsvorlesung Völkerrechtsvorlesung Prof. Dr. iur. Helen Keller Herbstsemester 2007 Di. 12 15 13 45 HS 2007/I/Folie 1/HK Administratives und Organisatorisches Foliensätze und Vorlesungsprogramm sind auf der Homepage

Mehr

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Südafrika über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Südafrika über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit Originaltext Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Südafrika über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit Abgeschlossen am 7. Dezember 2007 In Kraft

Mehr

Das Recht der Internationalen Organisationen. Vorlesung im SS 2008 von Prof. Dr. Dr. h. c Gilbert Gornig

Das Recht der Internationalen Organisationen. Vorlesung im SS 2008 von Prof. Dr. Dr. h. c Gilbert Gornig 1 1 Das Recht der Internationalen Organisationen Vorlesung im SS 2008 von Prof. Dr. Dr. h. c Gilbert Gornig Gliederung des 1. Abschnittes Allgemeiner Teil 2 A. Bedeutung und Definition der Internationalen

Mehr

Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes

Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes Art. 25 GG erfaßt die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Völkergewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze) und Art. 59 GG das Völkervertragsrecht. BVerfGE

Mehr

Wozu dient Recht? Verhaltensregeln

Wozu dient Recht? Verhaltensregeln Wozu dient Recht? Wo Menschen zusammenleben, braucht es Regeln Ohne Verhaltensregeln wäre eine menschliche Gemeinschaft nicht möglich. Chaotische Zustände würden ständig zu Streit führen HB/08.04.03 Was

Mehr

XI. Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom (Haager Unterhaltsprotokoll) 1

XI. Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom (Haager Unterhaltsprotokoll) 1 XI. Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23.11.2007 (Haager Unterhaltsprotokoll) 1 Die Unterzeichnerstaaten dieses Protokolls, in dem Wunsch, gemeinsame Bestimmungen über das

Mehr

Fall 6 «Sicherheitsfirmen»

Fall 6 «Sicherheitsfirmen» Fall 6 «Sicherheitsfirmen» Übungen im Öffentlichen Recht I FS 2015 Patrizia Attinger, MLaw 06.04.2016 Seite 1 Frage 1 Mit welchem parlamentarischen Instrument kann das Mitglied des Ständerates dies erreichen?

Mehr

Gutachten zur Realisierbarkeit von Präzisierungen und Korrekturen am CETA in der Ratifikationsphase

Gutachten zur Realisierbarkeit von Präzisierungen und Korrekturen am CETA in der Ratifikationsphase Gutachten zur Realisierbarkeit von Präzisierungen und Korrekturen am CETA in der Ratifikationsphase Das Vorhaben der SPD, erst nach der vorläufigen Anwendung im Bundestag Präzisierungen in Form von Protokollerklärungen,

Mehr

Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat Bosnien und Herzegowinas (im Folgenden die Vertragsparteien ),

Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat Bosnien und Herzegowinas (im Folgenden die Vertragsparteien ), Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa Die Österreichische

Mehr

1. Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht 1)

1. Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht 1) UnterhaltsProt 2007 1 1. Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht 1) Vom 23. November 2007 Die Unterzeichnerstaaten dieses Protokolls in dem Wunsch, gemeinsame Bestimmungen über das

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND RUMÄNIEN

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND RUMÄNIEN BGBl. III - Ausgegeben am 13. August 2013 - Nr. 228 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND RUMÄNIEN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 30. MÄRZ 2005 IN BUKAREST UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS

Mehr

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand )

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand ) 46.5 Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom 0.0.0 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung der Artikel e ff. des Bundesgesetzes vom. Juli 966

Mehr

Völkerrecht = Recht zwischen Staaten und von diesen als gleichberechtigt anerkannten Organisationen (Aufständische)

Völkerrecht = Recht zwischen Staaten und von diesen als gleichberechtigt anerkannten Organisationen (Aufständische) Völkerrecht Fragestellung: was ist EU Staat oder internationale Organisation Völkerrecht = Recht zwischen Staaten und von diesen als gleichberechtigt anerkannten Organisationen (Aufständische) Nur partielle

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung: Einführung in die Problematik und Themenabgrenzung

Inhaltsverzeichnis. Einleitung: Einführung in die Problematik und Themenabgrenzung Inhaltsverzeichnis Einleitung: Einführung in die Problematik und Themenabgrenzung I. Gegenstand und Ziel der Arbeit... 1 1. Gegenstand: Der Handelsbrauch... 1 2. Ziel der Arbeit... 4 II. Gang der Untersuchung...

Mehr

V e r s i o n P a r a p h i e r u n g v o m 2. J u l i 2 0 1 2

V e r s i o n P a r a p h i e r u n g v o m 2. J u l i 2 0 1 2 Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Die

Mehr

Vorlesung BGB AT. Auslegung von Willenserklärungen. Dr. Michael Bohne

Vorlesung BGB AT. Auslegung von Willenserklärungen. Dr. Michael Bohne Auslegung von Willenserklärungen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Universität Münster 1 Auslegung Normen: 133 BGB (Auslegung einer Willenserklärung) Bei der Auslegung einer

Mehr

Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht

Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht Thomas Ferber, Potsdam, 6. April 2011 Vergaberechtsgrundlagen Government Procurement Agreement (GPA) Internationales Recht EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien

Mehr

BVerfGE 36, 1 - Grundlagenvertrag

BVerfGE 36, 1 - Grundlagenvertrag BVerfGE 36, 1 - Grundlagenvertrag 1. Art. 59 Abs. 2 GG verlangt für alle Verträge, die die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, die parlamentarische

Mehr

Kaufrecht. Barbara Grunewald. Mohr Sieb eck. von

Kaufrecht. Barbara Grunewald. Mohr Sieb eck. von Kaufrecht von Barbara Grunewald Mohr Sieb eck Gliederung Abkürzungsverzeichnis Allgemeines Literaturverzeichnis XXV XXVII 1 Das Kaufrecht in der Bundesrepublik Deutschland und seine Auslegung 1 I. Das

Mehr

E. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts

E. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts E. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts I. Rücktritt II. Kündigung III. Widerruf IV. Anfechtung V. Actus contrarius: Vertragsaufhebung Folie 225 Beispiele V hat auf den wirksamen

Mehr

Übersetzung 1 Sechstes Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates

Übersetzung 1 Sechstes Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates Übersetzung 1 Sechstes Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates Abgeschlossen in Strassburg am 5. März 1996 Von der Schweiz unterzeichnet am 27. August

Mehr

Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs)

Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs) Voraussetzungen eines Vertrags (vertraglichen Erfüllungsanspruchs) 1. Einigung a) Antrag/Angebot (auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung) (1) Erforderlicher Inhalt: wesentliche Vertragsbestandteile

Mehr

Verfassungsgerichtshof Judenplatz 11, 1010 Wien G 62/05-4 B E S C H L U S S :

Verfassungsgerichtshof Judenplatz 11, 1010 Wien G 62/05-4 B E S C H L U S S : Verfassungsgerichtshof Judenplatz 11, 1010 Wien G 62/05-4 B E S C H L U S S : Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. K o r i n e k, in Anwesenheit der Vizepräsidentin Dr.

Mehr

Abgeschlossen in Bern am 2. November 1994 Zustimmung des Landtages: 8. März 1995 Inkrafttreten (ausser 2. Kapitel): 1. Mai

Abgeschlossen in Bern am 2. November 1994 Zustimmung des Landtages: 8. März 1995 Inkrafttreten (ausser 2. Kapitel): 1. Mai 0.232.149.101.12 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1995 Nr. 80 ausgegeben am 28. April 1995 Ergänzungsvereinbarung zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Mehr

Der Pachtvertrag zwischen Kuba und den USA über Guantanamo

Der Pachtvertrag zwischen Kuba und den USA über Guantanamo Der Pachtvertrag zwischen Kuba und den USA über Guantanamo - Ausarbeitung - Bearbeiter 2006 Deutscher Bundestag WD 2-135/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Bearbeiter

Mehr

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Deutscher Bundestag Ausarbeitung Freihandelsabkommen zwischen der EU einerseits und Kolumbien und Peru andererseits Auswirkungen eines möglichen Scheiterns der

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht I. Einführung

Vorlesung Öffentliches Recht I. Einführung Vorlesung Öffentliches Recht I Einführung Organisation Zeitplan und Folien im Netz Kontakt E-Mail: matthias.baecker@kit.edu Sprechstunde: Mittwoch, 14:30 Uhr (bitte mit Anmeldung)!! Tutorium bei Herrn

Mehr

Gliederung. Literaturverzeichnis

Gliederung. Literaturverzeichnis Gliederung Gliederung Literaturverzeichnis V-X XI-XXVHI Einleitung 001 Kapitel 1 Entstehungsgeschichtliches zu Treu und Glauben im Verwaltungsrecht 004 A. Die Verwendung des Grundsatzes durch die Rechtsprechung

Mehr