STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/1 KOMPAKT

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1 STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/1 KOMPAKT Stand: 2. April 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße Baden-Baden Tel: / Fax: / mail@steuer-rechtsprechung.de Klaus Koch

2 STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/1 KOMPAKT INHALTSVERZEICHNIS Einkommensteuer 1 Teilentgeltliche Übertragung Fall 1 und Einbringung von Privatvermögen in die Personengesellschaft Fall Betriebsaufspaltung Fall 1, 9 und Realteilung Fall Ausscheiden von Mitunternehmern Fall Vermögensverwaltende Personengesellschaft Fall Entschädigung Fall GmbH 8 Mitunternehmerschaft Fall Internationales Steuerrecht 9 Grenzpendler Fall

3 1 TEILENTGELTLICHE ÜBERTRAGUNG Teilentgeltliche Übertragung Teilentgeltliche Übertragung von Betriebsgrundstücken mit den Grundstücksschulden oder gegen Darlehensforderung Strenge Trennungstheorie Anteilige Gewinnrealisierung in % der entgeltlichen Übertragung Stille Reserven in % von Teilentgelt/Verkehrswert = laufender Gewinn Milde/modifizierte Trennungstheorie Gewinnrealisierung wenn das Teilentgelt den Buchwert übersteigt Teilentgelt./. Buchwert = laufender Gewinn Keine Gewinnrealisierung Gutschrift auf dem Kapitalkonto Grundstück ins Gesamthandsvermögen Schulden bleiben Sonderbetriebsvermögen 6b-Modell Das anteilige Grundstück ist Veräußerungsobjekt und Reinvestitionsgut 3

4 EINBRINGUNG VON PRIVATVERMÖGEN 2 IN DIE PERSONENGESELLSCHAFT Einbringung von Privatvermögen Einbringung von Privatvermögen in die Personengesellschaft ist ein Tausch mit dem gemeinen Wert Veräußerungsgewinn nach 23 EStG Kein Veräußerungsgewinn Privatgrundstück ins Sonderbetriebsvermögen Verdeckte Einlage mit Gutschrift auf dem Rücklagenkonto für die Gesamthand 4

5 3 BETRIEBSAUFSPALTUNG Betriebsaufspaltung Der beherrschende Gesellschafter (51 %) überläßt der GmbH 1 wesentliche Betriebsgrundlage Betriebsaufspaltung setzt voraus Einheitlicher Betätigungswille in Betriebs-GmbH und Besitzunternehmen Der Gesellschafter überlässt der GmbH 1 wesentliche Betriebsgrundlage Einheitlicher Betätigungswille Der Doppelgesellschafter beherrscht Betriebs-GmbH und Besitzunternehmen Der Doppelgesellschafter ist beteiligt an Betriebs-GmbH und Besitzunternehmen Doppelgesellschafter beherrscht Betriebs-GmbH mit 51 % Bruchteilsgemeinschaft mit 51 % GbR mit 100 % Besitzunternehmen Bruchteilsgemeinschaft ohne Sogwirkung Personengesellschaft mit Sogwirkung Gesamthandsvermögen der GbR oder KG ist notwendiges Betriebsvermögen 5

6 3 BETRIEBSAUFSPALTUNG Betriebsaufspaltung endet Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens mit Entnahme von Grundstück und GmbH-Anteil Besitz-GmbH & Co KG vermeidet die Gewinnrealisierung Organschaft endet Einlage und Entnahme der Beteiligung Einlage der wesentlichen Beteiligung mit den Anschaffungskosten Entnahme mit dem gemeinen Wert Hinein mit den Anschaffungskosten Heraus mit dem gemeinen Wert 6

7 4 REALTEILUNG Realteilung Die Personengesellschaft wird liquidiert Die Gesellschafter teilen das Gesamthandsvermögen Das zugeteilte Wirtschaftsgut bleibt Betriebsvermögen beim Realteiler Der Realteiler führt die Buchwerte fort Behaltefrist bei der Realteilung Zuteilung von Teilbetrieben ohne Behaltefrist Zuteilung von Einzel-Wirtschaftsgütern mit 3 Jahren Behaltefrist Realteilung oder Sachabfindung Realteilung Die Personengesellschaft wird liquidiert Sachabfindung Die Personengesellschaft wird fortgeführt 7

8 5 AUSSCHEIDEN VON MITUNTERNEHMERN Ausscheiden von Mitunternehmern Der ausscheidende Mitunternehmer versteuert den Veräußerungsgewinn Abfindung / Kaufpreis./. Buchkapital = Veräußerungsgewinn Der Erwerber stockt die Buchwerte auf auf die Abfindung / Kaufpreis Sachabfindung ins Betriebsvermögen mit dem Buchwert gegen Rückgabe der Gesellschaftsrechte Sachabfindung ins Privatvermögen Die stillen Reserven werden aufgedeckt Veräußerungsgewinn beim ausscheidenden Mitunternehmer Laufender Gewinn bei den anderen Gesellschaftern 8

9 VERMÖGENSVERWALTENDE 6 PERSONENGESELLSCHAFT Vermögensverwaltende Personengesellschaft Die vermögensverwaltende Personengesellschaft ist nicht gewerblich tätig Gesamthandsvermögen im Privatvermögen Der Gesellschafter erzielt Mieteinkünfte Beispiel Grundstücks-GbR oder KG Nicht gewerblich geprägte GmbH & Co KG Immobilien-Fonds Bruchteilsbetrachtung als ob die vermögensverwaltende Personengesellschaft nicht existiert ð Durchgriff Das Grundstück im Gesamthandsvermögen wird dem Gesellschafter zugerechnet mit seiner Kapitalquote / Eigentumsquote Grundstück wird übertragen Das Grundstück wird übertragen durch Änderung der Kapitalquote Grundstücksübertragung ist entgeltlich unentgeltlich oder teilentgeltlich Grundstücksübertragung mit den Schulden ist teilentgeltlich 9

10 VERMÖGENSVERWALTENDE 6 PERSONENGESELLSCHAFT Zebragesellschaft Vermögensverwaltende Personengesellschaft mit gewerblichen und nichtgewerblichen Gesellschaftern ist eine Zebragesellschaft Der gewerbliche Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Grundstücksanteil im Betriebsvermögen Der nichtgewerbliche Gesellschafter erzielt Mieteinkünfte mit Grundstücksanteil im Privatvermögen Nichtgewerblich geprägte GmbH & Co KG Natürliche Person ist zweiter Komplementär oder Mitgeschäftsführung für den Kommanditist 10

11 7 ENTSCHÄDIGUNG Entschädigung mit Fünftel-Regel Zwangslage unter rechtlichem, tatsächlichem oder wirtschaftlichem Druck Zusammenballung Entlassung aus dem Pachtvertrag ist eine sonstige Leistung unechter Schadensersatz 11

12 8 MITUNTERNEHMERSCHAFT Mitunternehmer Der Mitunternehmer ist ein Gesellschafter mit Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko 2 Mitunternehmerschaften Personengesellschaft mit Gesellschaftsvertrag mit Sogwirkung Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft ohne Gesellschaftsvertrag ohne Sogwirkung 3 gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaften Erbengemeinschaft Gütergemeinschaft Bruchteilsgemeinschaft z. B. Besitzunternehmen mit Grundstück im Miteigentum Wer kann willküren? Personengesellschaft kann nicht willküren im Gesamthandsvermögen Gesellschafter kann willküren im Sonderbetriebsvermögen Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft kann willküren 12

13 9 GRENZPENDLER Grenzpendler Der Grenzpendler ist beschränkt steuerpflichtig Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag Der Grenzpendler versteuert 90 % der Welteinkünfte in Deutschland oder ausländische Einkünfte bis 8.652/ Grundfreibetrag Grenzpendler wird zusammenveranlagt mit dem Ehegatten in der EU Ehegatte in der EU gilt als unbeschränkt steuerpflichtig 13

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