STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/1 KOMPAKT
|
|
- Adolph Weber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/1 KOMPAKT Stand: 2. April 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße Baden-Baden Tel: / Fax: / mail@steuer-rechtsprechung.de Klaus Koch
2 STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/1 KOMPAKT INHALTSVERZEICHNIS Einkommensteuer 1 Teilentgeltliche Übertragung Fall 1 und Einbringung von Privatvermögen in die Personengesellschaft Fall Betriebsaufspaltung Fall 1, 9 und Realteilung Fall Ausscheiden von Mitunternehmern Fall Vermögensverwaltende Personengesellschaft Fall Entschädigung Fall GmbH 8 Mitunternehmerschaft Fall Internationales Steuerrecht 9 Grenzpendler Fall
3 1 TEILENTGELTLICHE ÜBERTRAGUNG Teilentgeltliche Übertragung Teilentgeltliche Übertragung von Betriebsgrundstücken mit den Grundstücksschulden oder gegen Darlehensforderung Strenge Trennungstheorie Anteilige Gewinnrealisierung in % der entgeltlichen Übertragung Stille Reserven in % von Teilentgelt/Verkehrswert = laufender Gewinn Milde/modifizierte Trennungstheorie Gewinnrealisierung wenn das Teilentgelt den Buchwert übersteigt Teilentgelt./. Buchwert = laufender Gewinn Keine Gewinnrealisierung Gutschrift auf dem Kapitalkonto Grundstück ins Gesamthandsvermögen Schulden bleiben Sonderbetriebsvermögen 6b-Modell Das anteilige Grundstück ist Veräußerungsobjekt und Reinvestitionsgut 3
4 EINBRINGUNG VON PRIVATVERMÖGEN 2 IN DIE PERSONENGESELLSCHAFT Einbringung von Privatvermögen Einbringung von Privatvermögen in die Personengesellschaft ist ein Tausch mit dem gemeinen Wert Veräußerungsgewinn nach 23 EStG Kein Veräußerungsgewinn Privatgrundstück ins Sonderbetriebsvermögen Verdeckte Einlage mit Gutschrift auf dem Rücklagenkonto für die Gesamthand 4
5 3 BETRIEBSAUFSPALTUNG Betriebsaufspaltung Der beherrschende Gesellschafter (51 %) überläßt der GmbH 1 wesentliche Betriebsgrundlage Betriebsaufspaltung setzt voraus Einheitlicher Betätigungswille in Betriebs-GmbH und Besitzunternehmen Der Gesellschafter überlässt der GmbH 1 wesentliche Betriebsgrundlage Einheitlicher Betätigungswille Der Doppelgesellschafter beherrscht Betriebs-GmbH und Besitzunternehmen Der Doppelgesellschafter ist beteiligt an Betriebs-GmbH und Besitzunternehmen Doppelgesellschafter beherrscht Betriebs-GmbH mit 51 % Bruchteilsgemeinschaft mit 51 % GbR mit 100 % Besitzunternehmen Bruchteilsgemeinschaft ohne Sogwirkung Personengesellschaft mit Sogwirkung Gesamthandsvermögen der GbR oder KG ist notwendiges Betriebsvermögen 5
6 3 BETRIEBSAUFSPALTUNG Betriebsaufspaltung endet Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens mit Entnahme von Grundstück und GmbH-Anteil Besitz-GmbH & Co KG vermeidet die Gewinnrealisierung Organschaft endet Einlage und Entnahme der Beteiligung Einlage der wesentlichen Beteiligung mit den Anschaffungskosten Entnahme mit dem gemeinen Wert Hinein mit den Anschaffungskosten Heraus mit dem gemeinen Wert 6
7 4 REALTEILUNG Realteilung Die Personengesellschaft wird liquidiert Die Gesellschafter teilen das Gesamthandsvermögen Das zugeteilte Wirtschaftsgut bleibt Betriebsvermögen beim Realteiler Der Realteiler führt die Buchwerte fort Behaltefrist bei der Realteilung Zuteilung von Teilbetrieben ohne Behaltefrist Zuteilung von Einzel-Wirtschaftsgütern mit 3 Jahren Behaltefrist Realteilung oder Sachabfindung Realteilung Die Personengesellschaft wird liquidiert Sachabfindung Die Personengesellschaft wird fortgeführt 7
8 5 AUSSCHEIDEN VON MITUNTERNEHMERN Ausscheiden von Mitunternehmern Der ausscheidende Mitunternehmer versteuert den Veräußerungsgewinn Abfindung / Kaufpreis./. Buchkapital = Veräußerungsgewinn Der Erwerber stockt die Buchwerte auf auf die Abfindung / Kaufpreis Sachabfindung ins Betriebsvermögen mit dem Buchwert gegen Rückgabe der Gesellschaftsrechte Sachabfindung ins Privatvermögen Die stillen Reserven werden aufgedeckt Veräußerungsgewinn beim ausscheidenden Mitunternehmer Laufender Gewinn bei den anderen Gesellschaftern 8
9 VERMÖGENSVERWALTENDE 6 PERSONENGESELLSCHAFT Vermögensverwaltende Personengesellschaft Die vermögensverwaltende Personengesellschaft ist nicht gewerblich tätig Gesamthandsvermögen im Privatvermögen Der Gesellschafter erzielt Mieteinkünfte Beispiel Grundstücks-GbR oder KG Nicht gewerblich geprägte GmbH & Co KG Immobilien-Fonds Bruchteilsbetrachtung als ob die vermögensverwaltende Personengesellschaft nicht existiert ð Durchgriff Das Grundstück im Gesamthandsvermögen wird dem Gesellschafter zugerechnet mit seiner Kapitalquote / Eigentumsquote Grundstück wird übertragen Das Grundstück wird übertragen durch Änderung der Kapitalquote Grundstücksübertragung ist entgeltlich unentgeltlich oder teilentgeltlich Grundstücksübertragung mit den Schulden ist teilentgeltlich 9
10 VERMÖGENSVERWALTENDE 6 PERSONENGESELLSCHAFT Zebragesellschaft Vermögensverwaltende Personengesellschaft mit gewerblichen und nichtgewerblichen Gesellschaftern ist eine Zebragesellschaft Der gewerbliche Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit Grundstücksanteil im Betriebsvermögen Der nichtgewerbliche Gesellschafter erzielt Mieteinkünfte mit Grundstücksanteil im Privatvermögen Nichtgewerblich geprägte GmbH & Co KG Natürliche Person ist zweiter Komplementär oder Mitgeschäftsführung für den Kommanditist 10
11 7 ENTSCHÄDIGUNG Entschädigung mit Fünftel-Regel Zwangslage unter rechtlichem, tatsächlichem oder wirtschaftlichem Druck Zusammenballung Entlassung aus dem Pachtvertrag ist eine sonstige Leistung unechter Schadensersatz 11
12 8 MITUNTERNEHMERSCHAFT Mitunternehmer Der Mitunternehmer ist ein Gesellschafter mit Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko 2 Mitunternehmerschaften Personengesellschaft mit Gesellschaftsvertrag mit Sogwirkung Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft ohne Gesellschaftsvertrag ohne Sogwirkung 3 gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaften Erbengemeinschaft Gütergemeinschaft Bruchteilsgemeinschaft z. B. Besitzunternehmen mit Grundstück im Miteigentum Wer kann willküren? Personengesellschaft kann nicht willküren im Gesamthandsvermögen Gesellschafter kann willküren im Sonderbetriebsvermögen Gesellschaftsähnliche Mitunternehmerschaft kann willküren 12
13 9 GRENZPENDLER Grenzpendler Der Grenzpendler ist beschränkt steuerpflichtig Unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag Der Grenzpendler versteuert 90 % der Welteinkünfte in Deutschland oder ausländische Einkünfte bis 8.652/ Grundfreibetrag Grenzpendler wird zusammenveranlagt mit dem Ehegatten in der EU Ehegatte in der EU gilt als unbeschränkt steuerpflichtig 13
STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/2 KOMPAKT
STEUER-RECHTSPRECHUNG 2016/2 KOMPAKT Stand: 2. April 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden Tel:
MehrSTEUER-RECHTSPRECHUNG 2014
NEU! STEUER-RECHTSPRECHUNG 2014 Fax-Anmeldung FAX 07221/ 260256 Baden-Baden Balingen Berlin Dresden Düsseldorf Frankfurt Freiburg Mannheim München Nürnberg Saarbrücken Stuttgart Überlingen Ulm Kurhaus
MehrI. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1
I. Unentgeltliche Übertragung von Sachgesamtheiten ( 6 Abs. 3 EStG) Anlage 1 bis zum 31.12.1998 für 1999 und 2000 ab 2001 7 (1) EStDV 6 (3) EStG 6 (3) EStG (1) 1 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder
MehrPersonengesellschaft erzielt
Personengesellschaft erzielt Überschußeinkünfte Gewinneinkünfte Gesellschafter ist Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Gesellschafter ist kein Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Anteilige
MehrVII. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis... XV
VII Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis.... XV I. Grundsätzliches...1 1. Vorbemerkung....1 2. Klausurtechnik...1 Fall 1...2 Fall 2...3 3. Themen der Bilanzklausuren Personengesellschaften...17
MehrUmstrukturierung/Umwandlungssteuergesetz Aktuell - Wissen auffrischen Mai Heft 1. Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg
Umstrukturierung/Umwandlungssteuergesetz Aktuell - Wissen auffrischen Mai 2016 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH
MehrFallvarianten zu 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG
4 1 1.1 Übersicht über die verschiedenen Übertragungsmöglichkeiten Die Behandlung eines Übertragungsvorgangs in ein betriebliches Gesamthandsvermögen richtet sich zunächst danach, ob Gegenstand der Übertragung
MehrEinbringung einzelner Wirtschaftsgüter des BV in eine Personengesellschaft mit und ohne Teilentgelt
PERSONENGESELLSCHAFTEN Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter des BV in eine Personengesellschaft mit und ohne Teilentgelt von Dipl.-Finw. Reimund Deh, München Bringt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft
MehrUmstrukturierung/UmwStG Aktuell - Wissen auffrischen Mai Heft 1. Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Markkleeberg
Umstrukturierung/UmwStG Aktuell - Wissen auffrischen Mai 2018 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Markkleeberg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter www.haas-wir-steuern.de.
MehrLösungsskizze zur 3. Klausur im Unternehmensteuerrecht vom Wiss. Mit. Dominik Ortwald
Lösungsskizze zur 3. Klausur im Unternehmensteuerrecht vom 01.07.2016 Wiss. Mit. Dominik Ortwald A. Einkommensteuerliche Behandlung bei der C1-C4 Vorbemerkung: C1-C4 können zusammen geprüft werden. I.
MehrIm Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG Folgendes:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrAnwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrSTEUERGESTALTUNG 2013
Fax-Anmeldung FAX 07221/ 260256 SONDERSEMINAR STEUERGESTALTUNG 2013 Klaus Koch www.steuer-rechtsprechung.de Mit Gestaltungsempfehlungen für den Jahreswechsel 2013/2014 München Bayerischer Hof Donnerstag,
MehrErste Übungsklausur auf Examensniveau Besprechung. Saarbrücken, den
Erste Übungsklausur auf Examensniveau Besprechung Saarbrücken, den Sachverhalt Priv. A1 A2 A3 A 15 B1 B2 B3 B Komplementär- GmbH 50% 50% 0% A+B Papierfabrik GmbH & Co KG 2 Teil 1: Kapitalmaßnahmen 2008
MehrUmwandlungssteuerrecht
Umwandlungssteuerrecht von Prof. Dr. Roland Madl Steuerberater Professor für Betriebliches Rechnungswesen 4., neu bearbeitete Auflage 2008 SCHÄFFER-POESCHEL VERLAG STUTTGART VII Inhaltsverzeichnis Vorwort
MehrVeräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG)
Veräußerung des Unternehmens ( 16 I EStG) Beispiel: A ist Inhaber eines Einzelunternehmens mit folgender Steuerbilanz: Aktiva Einzelunternehmen des A Passiva PKW 10 Eigenkap. 500 Sonst. WG 890 Schulden
MehrUmstrukturierung und Umwandlung von Personengesellschaften Mai Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg
Umstrukturierung und Umwandlung von Personengesellschaften Mai 2017 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH Seminare und
MehrGewerblicher Grundstückshandel und private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken
NWB Ratgeber Steuerrecht Gewerblicher Grundstückshandel und private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken Von Professor Dr. Günter Söffing Rechtsanwalt, Steuerberater, Richter am Bundesfinanzhof a. D
MehrSteuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT
MehrAnwendung von 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrUnternehmensnachfolge. Steuerliche Aspekte. Handwerkskammer Dortmund Ardeystraße Dortmund
Unternehmensnachfolge Steuerliche Aspekte Relevante Steuergebiete bei der Unternehmensnachfolge Steuerrecht - Ertragsteuern Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer - Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
MehrOliver Fehrenbacher Anusch Tavakoli. Besteuerung der. GmbH & Co. KG. 2. Springer Gabler
Oliver Fehrenbacher Anusch Tavakoli Besteuerung der GmbH & Co. KG 2. Auflage @ Springer Gabler Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 17 1 Die GmbH & Co. KG 19 A. Grundlagen 19 B. Vorzüge
MehrAnlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften
Anlage 1 Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften EStG, KStG, UmwStG n.f. = i. d. F. SEStEG EStG, KStG, UmwStG a.f. = i. d. F. vor Inkrafttreten SEStEG Gemeiner Wert Sachverhalte
MehrDie Besteuerung der Personengesellschaften
Ulrich Niehus / Helmuth Wilke Die Besteuerung der Personengesellschaften 2., erweiterte und aktualisierte Auflage 2002 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
Mehr& 19 I. 20 II. 20 III. 21 IV. 22 V. 23 VI. 24 C. 24 I. 24 II.
Inhaltsübersicht Vorwort 5 Inhaltsübersicht 7 Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 17 1 Die GmbH & Co. KG 19 A. Grundlagen 19 B. Vorzüge einer GmbH & Co. KG 19 I. Personengesellschaft mit beschränkter
MehrBilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter
Bolk Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter Inhaltsverzeichnis 1. Mitunternehmerschaft... 1 1.1 Definition durch Rechtsprechung... 1 1.2 Gewerblich geprägte Personengesellschaften...
MehrDie Realteilung von Mitunternehmerschaften
Die Realteilung von Mitunternehmerschaften Spezialisierung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Fach: Seminar zu aktuellen Themen Referenten: Karina Radonz Sonja Wieseke Wintersemester: 2008/2009 Berlin,
MehrLösung: Die KG ist bereits ab wirtschaftliche Eigentümerin des Grundstücks und muss es in ihrer Bilanz zum ausweisen.
45 V. Die laufende Besteuerung von Mitunternehmerschaften 1.1 Handelsrechtliches Vermögen/Abgrenzung zum steuerlichen Vermögen Handelsrecht Es gelten die allgemeinen Grundsätze wie für alle Kaufleute.
MehrSTEUER-RECHTSPRECHUNG STEUERGESTALTUNG 2018
STEUER-RECHTSPRECHUNG STEUERGESTALTUNG 2018 Fax-Anmeldung FAX 07221/ 260256 Augsburg Baden-Baden Balingen Berlin Dresden Düsseldorf Frankfurt Freiburg Mannheim München Nürnberg Saarbrücken Stuttgart Überlingen
MehrGewerblicher Grundstückshandel
Ansprechpartner bei : Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht Ingo Heuel Rechtsanwältin, Steuerberaterin Roswitha Prowatke, LL.M. 02204/9508-100 Wir vertreten überwiegend Mandanten im Raum
MehrUnternehmertestament. - Einkommensteuer - Dipl.-Volkswirt Philipp Unkelbach/ Dipl.-Volkswirt Peter Unkelbach Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
Unternehmertestament Dipl.-Volkswirt Philipp Unkelbach/ Dipl.-Volkswirt Peter Unkelbach Steuerberater/Wirtschaftsprüfer - Einkommensteuer - Unternehmertestament Unternehmer-Dialog Gliederung I. Besteuerung
MehrPraxisfragen Personengesellschaften. Dipl.-Finw. Steuerberater Thomas Wiegmann Partner von SBU-Sterzenbach & Kollegen Beratung für Berater
Praxisfragen Personengesellschaften Dipl.-Finw. Steuerberater Thomas Wiegmann Partner von SBU-Sterzenbach & Kollegen Beratung für Berater Vortragsübersicht I. Systematik der Besteuerung/Betriebsvermögen
MehrDIE GRUNDSYSTEMATIK DES 6 ABS. 3 ESTG
I I. DIE GRUNDSYSTEMATIK DES 6 ABS. 3 ESTG 1 1. Die unentgeltliche Übertragung betrieblicher Einheiten, 6 (3) EStG 1 1.1 Die Quotale Übertragung 1 1.2 Die disquotale Übertragung von Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen
MehrDie Besteuerung von Personengesellschaften - Wissen auffrischen August Heft 1. Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg
Die Besteuerung von Personengesellschaften - Wissen auffrischen August 2016 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Magdeburg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter
MehrHLBS e. V. - Landesverband S-H und HH Übertragung von Unternehmen und Unternehmensteilen an mehrere Nachfolger in der Einkommensteuer
HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH Übertragung von Unternehmen und Unternehmensteilen an mehrere Nachfolger in der Einkommensteuer Referentin: Ines Marquardt Steuerberaterin Landwirtschaftlicher Buchführungsverband,
MehrZweifelsfragen zur Übertragung und Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach 6 Absatz 5 EStG
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrWirtschaftsgutübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften. BFH-Urteil vom I R 72/08, DStR 2010, 269. Grundbesitz Verbindlichkeit
BFH- Sachverhalt R F P Y Klägerin Grundbesitz Verbindlichkeit Vermietung X GbR BFH- Sachverhalt R F P Y Klägerin Vermietung X GbR Einbringung der Kommanditanteile zum Buchwert? 1 Leitsatz 1. Ist ein Kommanditist
MehrÜbertragung von Betriebsvermögen Unentgeltliche Übertragung
Übertragung von Betriebsvermögen Unentgeltliche Übertragung Lösung: 1. Die Übertragung des Gesellschaftsanteils von K auf S stellt eine Entnahme der anteilig (ideell) dem K zuzurechnenden Wirtschaftsgüter
MehrBetriebsveräußerung, Gesellschafterwechsel und Betriebsaufgabe im Steuerrecht
Betriebsveräußerung, Gesellschafterwechsel und Betriebsaufgabe im Steuerrecht Unter besonderer Berücksichtigung der freiberuflichen Praxis 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal
MehrUmstrukturierungen von betrieblichen Unternehmen
Umstrukturierungen von betrieblichen Unternehmen Bearbeitet von Joachim Patt 1. Auflage 2017. Buch. 214 S. Softcover ISBN 978 3 95554 259 7 Format (B x L): 17 x 24 cm Wirtschaft > Management > Unternehmensorganisation
MehrAktuelle Entwicklungen zur Realteilung von Mitunterunternehmerschaften. 8. Hamburger Steuerdialog RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.
Aktuelle Entwicklungen zur Realteilung von Mitunterunternehmerschaften 8. Hamburger Steuerdialog RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M Jüngere Entwicklungen Rechtsprechung BFH-Urteil vom 17.9. 2015 III R 49/13,
MehrGesamtplanrechtsprechung bei entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung
ÜBERTRAGUNG VON BETRIEBSVERMÖGEN Gesamtplanrechtsprechung bei entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde Die jüngere Rechtsprechung des BFH gibt Anlass, sich mit
MehrVermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern
Vermögensübertragung zwischen Mitunternehmerschaft und deren Mitunternehmern bfd-online-seminar Dienstag, 29. April 2014 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS München Moderator: Stefan
MehrDie Umstrukturierung von Personengesellschaften
Die Umstrukturierung von Personengesellschaften RAin/StBin Dr. Lisa Riedel, M.Sc.. Köln, 10.1.2019 Agenda A. Grundlagen der Besteuerung von Umstrukturierungen B. Grundlage einer stringenten Umstrukturierungsbesteuerung
MehrBetr.: Die Besteuerung von Personengesellschaften bis in München. Gliederung
Roland Wacker Betr.: Die Besteuerung von Personengesellschaften 20.10. bis 22.10.2011 in München Gliederung I. Determinanten der Rechtformwahl einschließlich Betriebsaufspaltung (Hb) II. Mitunternehmerstellung
MehrSIS Beratungs-Know-how
SIS Beratungs-Know-how Edmund Wagner, Regierungsdirektor Hauptsachgebietsleiter Betriebsprüfung am Finanzamt Dresden- Nord Überführung und Übertragung von Wirtschaftsgütern nach 6 Abs. 5 EStG unter Berücksichtigung
MehrÜbertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht. 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG
Anlage 2 Schaubilder (Gesellschafterwechsel) Dipl.-Finw M. Blenkers Seite 1 Übertragung von Mitunterunternehmeranteilen im Einkommensteuerrecht unentgeltlich entgeltlich 6 Abs. 3 EStG 16 EStG 24 UmwStG
MehrÜbertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften
Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften Was ist das Konzept des 6 Abs. 5 EStG? VRiBFH Michael Wendt Gliederung Rechtsentwicklung bis zum 6 Abs. 5 EStG heutiger Fassung Katalog des
MehrSeminar. Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht. Wintersemester 2015/2016
Seminar Wintersemester 2015/2016 Begriffliche Grundlagen Mitunternehmeranteil Unter einem Mitunternehmeranteil versteht man den Anteil des Mitunternehmers am Eigenkapital der Mitunternehmerschaft, d.h.
MehrBesteuerung dergmbh&co. KG
Oliver Fehrenbacher Anusch Tavakoli Besteuerung dergmbh&co. KG GABLER Vorwort 5 Inhaltsiibersicht 7 Abkiirzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 17 1 Die GmbH & Co. KG 19 A. Grundlagen 19 B. Vorzuge
Mehr3. TEIL Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaft 3. TEIL. 9 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften
40 Die ertragsteuerliche Behandlung der Personengesellschaft DIE ERTRAGSTEUERLICHE BEHANDLUNG DER PERSONENGESELLSCHAFT Abschnitt 1 Einführung und Grundlagen 41 2 Begriff der Mitunternehmerschaft 45 3 Mitunternehmerschaft
MehrDie Einbringung von Privatvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft
PERSONENGESELLSCHAFTEN Die Einbringung von Privatvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft von Dipl.-Finw. Reimund Deh, München Der Transfer von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens
MehrWIRTSCHAFTSRECHT. Unternehmensnachfolge. Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer. Stand: März 2016.
WIRTSCHAFTSRECHT Teil 1: Erbrecht Unternehmensnachfolge Stand: März 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530
MehrDimitrios Gialouris. Die rechtlichen Grundlagen der Steuern auf das Einkommen von Handelsgesellschaften in Deutschland und Griechenland
Dimitrios Gialouris Die rechtlichen Grundlagen der Steuern auf das Einkommen von Handelsgesellschaften in Deutschland und Griechenland PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis
MehrOrientierungsätze: 1. Es liegt kein steuerbegünstigter Aufgabegewinn vor, wenn nur die im Anlagevermögen der
FG Nürnberg, Urteil v. 19.06.2012 6 K 633/10 Titel: (Aufgabegewinn nur bei Aufgabe aller wesentlichen Betriebsgrundlagen, zu denen auch das Sonderbetriebsvermögen zählt, in einem einheitlichen Vorgang)
MehrÜbertragung von Wirtschaftsgütern (I)
Übertragung von Wirtschaftsgütern (I) Übertragung von Wirtschaftsgütern Grundsatz: 6 V S.1 EStG: Buchwertfortführung, wenn Übertragung zwischen einem BV in anderes BV desselben Stpfl. und Besteuerung stiller
MehrStellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zu dem Entwurf eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen zur Anwendung von 16 Abs. 3 EStG bei Realteilung erarbeitet durch den Ausschuss Steuerrecht
MehrFALLGESTALTUNGEN ZUM GESELLSCHAFTSRECHT
I A. FALLGESTALTUNGEN ZUM GESELLSCHAFTSRECHT 1 1. Reichweite und Auslegung von Mehrheitsklauseln im Gesellschaftsvertrag von Personengesellschaften, BGH v. 21.10.2014 II RZ 84/13 1 2. Geschäftsführungsbefugnis
MehrDie Besteuerung der Personengesellschaften
. ' ; : ' - * " " >.. Ulrich Niehus / Helmuth Wilke Die Besteuerung der Personengesellschaften 4., aktualisierte Auflage,.,:." j 2008 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart VII Vorwort Abkürzungsverzeichnis
MehrJörg Röhner. Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften
Jörg Röhner Die einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Mitunternehmerschaften Theoretische und rechtliche Grundlagen sowie ökonomische Analyse ausgewählter Problemfelder
MehrSteuer-Seminar. Besteuerung von Gesellschaften
Steuer-Seminar Besteuerung von Gesellschaften 71 praktische Fälle Professor Jürgen Hottmann und Professor Bernfried Fanck 11. Auflage 2009 ERICH FLEISCHER VERLAG ACHIM Inhaltsübersicht: Teil I: Die Besteuerung
MehrDas Steuer-1x1 des Familienpools
Erben und Schenken Das Steuer-1x1 des Familienpools Mit einem Familienpool können Immobilien frühzeitig und im Rahmen der persönlichen Freibeträge an die nächste Generation übertragen werden. Lesen Sie
MehrUnternehmensteuerrecht SS Dr. Marcel Krumm
Unternehmensteuerrecht SS 2011 Dr. Marcel Krumm 1 Rechtsformabhängige Unternehmensbesteuerung Personengesellschaften Einzelunternehmen Kapitalgesellschaften Transparenzprinzip Trennungsprinzip Gewinn unterliegt
MehrEinkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht
Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Einkünftequalifikation positiv Ausgangstatbestand:
MehrEinkommensteuer und Steuerwirkungslehre
Michael Wehrheim Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre 3. F vollständig überarbeitete Auflage GABLER ABBILDUNGSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XIII XIV 1 EINLEITUNG 1 1.1' Definition grundlegender
MehrKlausur zum Umsatzsteuerrecht vom Aufgabenteil I
Klausur zum Umsatzsteuerrecht vom 7.6.2013 Aufgabenteil I Vermietung I. Perspektive des Vermieters 1) Umsatzsteuerbarer Vorgang im Sinne von 1 I Nr. 1 UStG a) Vermieter als Unternehmer im Sinne von 2 UStG
MehrDie Besteuerung der Personengesellschaften
Ulrich Niehus/Helmuth Wilke Die Besteuerung der Personengesellschaften 6., aktualisierte und überarbeitete Auflage 2013 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 6. Auflage Vorwort
Mehr1/0 Inhaltsverzeichnis
Verzeichnisse Teil 1/0 Seite 1 1/0 1/1... Stichwortverzeichnis 1/2... Abkürzungsverzeichnis 2... Aktuelle Informationen 2/0... Inhalt 2/1... Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ONLINE 2/2... Zinsschranke
MehrArbeitsprogramm Die Besteuerung von Personengesellschaften
Arbeitsprogramm Die Besteuerung von Personengesellschaften 04.09.2014-06.09.2014 Hamburg I. Determinanten der Rechtformwahl Aktuelles 1. Rechtsformvergleich - 2. Aktuelles aus Gesetzgebung und Verwaltung
MehrBetriebsaufspaltung im Steuerrecht
Münster, 19.06.2017 Herford, 20.06.2017 Rheda-Wiedenbrück, 21.06.2017 Siegen, 26.06.2017 Dortmund, 29.06.2017 Köln II, 04.09.2017 Bonn, 05.09.2017 Köln I, 12.09.2017 achen II, 18.09.2017 achen I, 19.09.2017
MehrAntworten zu den Fragen
Antworten zu den Fragen 1. Unter Gesellschafterwechsel verste ht man das Aussche iden ein es Gesellschafters und den gleichzeitigen Neue intritt eines neuen Gesellsch aft ers ; im weiteren Sinne jeden
MehrErb. Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch Umstrukturierung. Bstg. 1. Musterfall. 2. Einkommensteuerliche Folgen der Variante 1
VORWEGGENOMMENE ERBFOLGE Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch Umstrukturierung von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster Der BFH (5.2.14, X R 22/12, DStR 14, 584) hatte sich mit der Frage beschäftigt,
MehrAktuelles Steuerrecht 2016
Beck Steuer-Praxis Aktuelles Steuerrecht 2016 Alle wichtigen Steuerarten, Verfahrensrecht, Aktuelle Gesetzesänderungen 2016 Bearbeitet von Prof. Dr. Dietrich Grashoff, Dr. Florian Kleinmanns 5. Exkurs
MehrUmgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. 7. Mai 2018
Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. 7. Mai 2018 Universität Wien Einheit III 16. Oktober 2017 I. Allgemeines zur Einbringung 2 I. Allgemeines zur Einbringung Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben,
MehrRobert-Perthel-Str. 77a, Köln, Telefon 0221/ ,
Robert-Perthel-Str. 77a, 50739 Köln, Telefon 0221/95 74 94-0, E-Mail: office@laufmich.de Thema: Steuerliche Fragen der Anteilsübertragung Arzt Niederlassung in Einzelpraxis Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft
MehrDie Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften im Ertragssteuerrecht
Wirtschaft Markus Walter Die Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften im Ertragssteuerrecht Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische
MehrAusstieg aus dem Gesamtplan bei vorweggenommener Erbfolge
A. Genese der höchstrichterlichen Rechtsprechung Ausstieg aus dem Gesamtplan bei Betriebsinhaber oder Mitunternehmer GmbH & Co. KG 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1, 2 oder 6b EStG 6 Abs. 3 EStG Betrieb oder Mitunternehmeranteil
Mehr10. Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften
10. Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften Inhalt Rdnr. Inhalt Rdnr. 10.1 Übertragung in das Gesamthandsvermögen... 10.1 10.1.1 Entgeltliche Rechtsgeschäfte... 10.1 10.1.1.1 Übertragung
MehrDie Unternehmensnachfolge aus steuerrechtlicher Sicht
Die Unternehmensnachfolge aus steuerrechtlicher Sicht 27. Februar 2018 Informationsabend der IHK Nordschwarzwald und der Handwerkskammer Reutlingen 1 Vorstellung Markus Mayer Rechtsanwalt, Steuerberater,
MehrDie Besteuerung von Personengesellschaften - Wissen auffrischen August Heft 1. Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Markkleeberg
Die Besteuerung von Personengesellschaften - Wissen auffrischen August 2018 Tino Srebne, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, Markkleeberg Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der H.a.a.S. GmbH
MehrKonzepte. und steuerliche Gestaltung zur Nachfolgeregelung
Konzepte und steuerliche Gestaltung zur Nachfolgeregelung Vortrag von Günther Mörtl am 22. März 2011 in einer Erfa-Gruppe (= Erfahrungsaustausch-Gruppe) unseres Kooperationspartners Klaus Braun Dorfstraße
MehrBundesministerium der Finanzen Berlin, 7. Oktober 2002
Bundesministerium der Finanzen Berlin, 7. Oktober 2002 IV A 6 S 2240 134/02 ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) TEL +49 (0)1888 682-0 (oder 682 0) Oberste Finanzbehörden der Länder Bedeutung
MehrSteuerliche Aspekte bei einem Unternehmenserwerb /- verkauf
Steuerliche Aspekte bei einem Unternehmenserwerb /- verkauf Kai Säland, Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.v.) Inhalt:
MehrRund um die vorweggenommene Erbfolge
Rund um die vorweggenommene Erbfolge Stand: März 2015 Referent: Prof. Dr. Gerd Brüggemann Dozent an der Fachhochschule für Finanzen NRW ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes
MehrNEUES AUS DEM STEUERRECHT ARBEITSGEMEINSCHAFT MEDIZINRECHT 10
NEUES AUS DEM STEUERRECHT ARBEITSGEMEINSCHAFT MEDIZINRECHT 10. NOVEMBER 2017, DÜSSELDORF Neues zur Vertragsarztzulassung Grundlagen, Verkehrswert, AfA STEUERLICHER GRUNDSATZ Eine Vertragsarztpraxis ist
MehrHeinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen Hannover, 22. Oktober 2016
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Heinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen
MehrEinkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen
MehrBesteuerung der Gesellschaften
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Gesellschaftsrecht Besteuerung der Gesellschaften (ab EJ 2012) Stand: April 2013 FHVD Altenholz - Fachbereich
MehrNeufang Akademie. Bei A hat dies eine Buchwertherabsetzung bei den aktiven Wirtschaftsgütern zur Folge; damit reduziert sich die Abschreibung 5.
Lösungshinweis zu Teil II Tz. 1.2.1 Es liegt keine Realteilung vor, weil wirtschaftlich der Betrieb nicht beendet wird 1. Folglich findet zunächst ein Transfer des Grundstücks in den Betrieb des B gegen
Mehr1.2 Hinweise der BStBK zur objektivierten Bewertung von KMU Auswahl eines geeigneten Bewertungsverfahrens
Inhalt 1 Bewertung von Betrieben 1.1 Allgemeines 1.2 Hinweise der BStBK zur objektivierten Bewertung von KMU 1.2.1 Auswahl eines geeigneten Bewertungsverfahrens 1.2.2 Besonderheiten von KMU 1.2.3 Abgrenzung
MehrTeil D: Beendigung unterneh- merischer Aktivitäten
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2016 Teil D: Beendigung unterneh- merischer Aktivitäten Prof. Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater
MehrTeil D: Beendigung unterneh- merischer Aktivitäten
Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2017 Teil D: Beendigung unterneh- merischer Aktivitäten Prof. Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater
MehrBilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft und Ihrer Gesellschafter
Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft und Ihrer Gesellschafter Abkürzungen durch die Personengesellschaftsberatung von Wolfgang Bolk 1. Auflage Deubner Verlag Köln 2015 Verlag C.H. Beck
MehrBesteuerung der Gesellschaften
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Gesellschaftsrecht Besteuerung der Gesellschaften Stand: März 2012 FHVD Altenholz - Fachbereich Steuerverwaltung
MehrPrivilegierung von Betriebsvermögen Fallstricke und Lösungsmöglichkeiten
Privilegierung von Betriebsvermögen Fallstricke und Lösungsmöglichkeiten Vortrag 21.04.2010 Dipl. Kaufmann Werner Biedermann 85354 Freising, Obere Hauptstr. 20 Tel.: 08161/989 260 Fax: 08161/989 26-19
Mehr